Andreas Bühl
Fragestunde
Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung in das Thüringer Landesverwaltungsamt Medienberichten in der „Südthüringer Zeitung“ vom 12. September 2022 und im „Freien Wort“ vom 13. September 2022 zufolge hat sich das Kabinett in seiner Sitzung am 13. September 2022 unter anderem mit der geplanten Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung – GfAW – in das Landesverwaltungsamt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 befasst. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde im Vorfeld des Beschlusses der Landesregierung zur Eingliederung der GfAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit welchem Ergebnis durchgeführt? 2. Falls keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, was sind die Gründe dafür, dass dies seitens der Landesregierung für entbehrlich angesehen wurde? 3. Wie stellt sich die Landesregierung den Integrationsprozess der GfAW in das Landesverwaltungsamt konkret vor? 4. Sollen im Rahmen der Eingliederung die Bereiche „Haushalt“, „Organisation“, „Personal“ und „IT“ zeitnah zusammengelegt werden, um so sinnvolle Synergieeffekte zu heben und – falls nein – was sind die Gründe dafür?
