Heike Werner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Ich denke, Herr Zippel, Ihnen ist, glaube ich, absolut klar, was es für ein absurder Vorwurf ist, den Sie hier gerade ausgesprochen haben. Sie wissen ganz genau, was uns in den letzten Jahren besonders beschäftigt hat. Über 50 Prozent der Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus waren mit Krisenbewältigung beschäftigt. Sie können sich gern im nächsten Haushalt darum bemühen, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium eingestellt werden. Ich will nur mal den Vergleich bringen – das habe ich im Ausschuss auch schon mal gemacht –: Ich habe eine Abteilung, die für Gesundheit und Pflege zuständig ist. In Bayern beispielsweise gibt es ein ganzes Ministerium, das für Gesundheit und Pflege zuständig ist. Insofern sollten Sie auch sehen, dass wir so viel arbeiten, wie wir nur können. Die Kolleginnen und Kollegen im Haus sind sehr, sehr fleißig. Aber man kann nur das leisten, was tatsächlich auch in der Zeit zu leisten ist. Ich habe Ihnen das auch schon erzählt: Es gibt bei uns Menschen im Hause, die haben Überstunden im dreistelligen Bereich. Ich finde, dass dieser Vorwurf, den Sie hier gebracht haben,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wenn Sie
Ihre Planstellen nicht besetzt kriegen, ist das doch das Problem Ihrer …) absolut unterirdisch ist.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte an der Stelle Danke sagen, sowohl an die Gruppe der FDP als auch an die Koalitionsfraktionen, denn ich begrüße es sehr, dass mit dieser Initiative eine gesetzliche Lücke, die es bei der Fixierung von Patientinnen und Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gab, geschlossen werden kann. Ich habe es hier schon mal gesagt und im Ausschuss darauf hingewiesen: Natürlich hatten wir für die Praxis eine Regelung. Es gab eine untergesetzliche Regelung, die in der Praxis funktioniert hat. Aber natürlich ist es besser, gerade in so einem Bereich, wo es um eklatante Grundrechtseingriffe geht, dass wir hier gesetzlich tätig werden. Deswegen bin ich froh und will mich bedanken, dass hier die Legislative aktiv gewesen ist, um diese entsprechende Lücke zu schließen. Ich will jetzt gar nichts mehr zu Inhalten sagen. Das wurde hier schon getan. Ich will nur mal sagen, warum der Dank an die FDP, die sich im Gesundheitsbereich immer wieder sehr engagiert einbringt: Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist trotzdem besser, weil er doch etwas detaillierter ist und vor allem auch Regelungen für den Maßregelvollzug enthält. Insbesondere beim Maßregelvollzug ist es wichtig, dass wir hier von besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sprechen, die der vorherigen Zustimmung der Interventionsbeauftragten bedürfen. Da wir den Maßregelvollzug noch nicht vollständig verstaatlicht haben, ist es notwendig, dass diese Regelung mit aufgenommen wird.
