Janine Merz
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, es war doch jetzt mindestens am Ende – wenn man zugehört hat – von dem Kollegen der AfD das, was man erwartet bei dem Thema – unqualifiziert und natürlich auch nicht sachgerecht. Mehr will ich darauf gar nicht eingehen. Was wir hier vorliegen haben: Wir haben einen Gesetzentwurf, in dem wir zu 49,5 Millionen Euro eine Sofortpauschale, eine flexible Lösung für Abschlagszahlungen zur Sicherung der Liquidität ab 2023 und eine befristete Flexibilisierung für den kommunalen Haushaltsvollzug zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung seitens der Kommunen erreichen. Das ist – zusammengefasst – das Ergebnis des Entwurfs. Damit erhalten die Kommunen sowohl für das Jahr 2022 als auch für die Folgejahre eine auskömmliche Finanzausstattung zur Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine. Mit dieser Entscheidung verzichtet das Land Thüringen bewusst auf eigene Anteile an den Zuweisungen des Bundes und reicht sie stattdessen vollumfänglich an die Kommunen weiter. Kosten des Freistaats, beispielsweise im Bereich der Bildung, müssen zulasten anderer Bereiche im Landeshaushalt aus eigenen Kräften gestemmt werden – ebenso die bereits vor einigen Monaten zugesicherte Spitzkostenabrechnung. Über diese reden wir immer so gern und sie wird auch von der CDU immer sehr einseitig beschrieben – dass ja alles erstattet werden soll vom Land im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Übernahme von Kosten der Krankenversicherung. Bis heute sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von mindestens 28,6 Millionen Euro angefallen. Davon allein erhalten die Kommunen 17,6 Millionen Euro auch als Erstattung. Darüber hinaus müssen die in 2023 durch die Kommunen beantragten Mittel nach derzeitigem Stand vollständig durch das Land gedeckt werden, da eine Anschlussfinanzierung durch den Bund noch ungeklärt ist. Eine Absicherung im Entwurf des Landeshaushalts 2023 muss daher zwingend auch erfolgen. Eine Etatisierung ist also durch uns als Gesetzgeber vonnöten. Wer A sagt, muss eben auch B sagen. In Summe fließen den Thüringer Kommunen mit diesen 49,5 Millionen Euro Sofortpauschale, den Aufwendungen im Rahmen der Flüchtlingskostenverordnung von 17,6 Millionen Euro und weiteren Folgekosten in 2023 mehr als 67,1 Millionen Euro für ukrainische Flüchtlinge zu. Nur mal zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat von seinen 96 Millionen Euro Umsatzsteueranteilen zwei Drittel – in Summe also 64 Millionen Euro – an seine Gebietskörperschaften weitergereicht. Eine mögliche Anschlussfinanzierung des Bundes sollte zwingend für die Kompensation der im Jahr 2023 zu leistenden Zuweisungen des Landes herangezogen werden. Auch wenn ich jetzt schon die Stimmen derer hören kann, die sagen, dass das zusätzlich zu 100 Prozent weitergereicht werden muss. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es gab in den vergangenen Wochen und Monaten viel Gezerre um diesen Gesetzentwurf. Am Ende kann man doch sicherlich zufrieden sein mit der Kompromissfindung, wenn das auch tatsächlich ein Verfahren war, was wir nicht gern so sehen. Dass aber von vielen Seiten wenig konstruktive Vorschläge, dafür aber umso mehr Forderungen auf dem Tisch lagen, ist leider symptomatisch geworden. Hier ist zwingend ein anderes Gesprächsklima angebracht.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Andernfalls befürchte ich, dass das pure Festhalten und Verstärken von Maximalforderungen die Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts auf lange Sicht tatsächlich kaputt macht. Und ich überlege immer noch angestrengt, auch nach den Aussagen von Kollegen Schard, welche konstruktiven und rechtskonformen Vorschläge – außer mehr Geld – die CDU in diesen verschiedenen Runden vorher überhaupt geliefert hat. Ich möchte an dieser Stelle nicht vergessen, denjenigen in der Landesverwaltung und auch auf unserer Arbeitsebene zu danken, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs, der dann doch in so kurzer Zeit noch mal umfassend geändert wurde, mitgewirkt haben. Es liegt ein gemeinsamer Vorschlag auf dem Tisch, der insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen vollumfängliche Handlungsfähigkeit bei der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge sichert.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Vollstän-
dig?) Daher kann ich als kommunalpolitische Sprecherin mit gutem Gewissen die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
