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Martin Henkel

CDU 23.09.2022 Sitzungen 7/91

Fragestunde

Fragwürdige Personalie im Thüringer Landesverwaltungsamt Medienberichten in der „Südthüringer Zeitung“ vom 12. September 2022 und im „Freien Wort“ vom 13. September 2022 zufolge hat sich das Kabinett in seiner Sitzung am 13. September 2022 unter anderem mit der geplanten Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, GFAW, in das Landesverwaltungsamt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 befasst. Der bisherige Geschäftsführer der GFAW soll nach der Eingliederung als zusätzlicher Vizepräsident fungieren und hierfür ein Jahresgehalt in Höhe von 140.000 Euro erhalten. Dies entspricht der Besoldungsgruppe B 9, in der die Staatssekretäre der Landesregierung eingruppiert sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie rechtfertigt die Landesregierung den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem bisherigen Geschäftsführer der GFAW ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zu einem Jahresgehalt in Höhe von 140.000 Euro vor dem Hintergrund der Vorgaben des Thüringer Besoldungsgesetzes, das im Hinblick auf die Besoldung des Amtes eines Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts lediglich eine Bezahlung/Besoldung in Höhe von ca. 100.000 Euro vorsieht? 2. Welche Eigenschaften des bisherigen Geschäftsführers der GFAW haben die Landesregierung dazu bewogen, möglicherweise gegen die Vorgaben des Thüringer Besoldungsgesetzes, sei es in direkter oder in analoger Anwendung, zu verstoßen? 3. Wird der bisherige Geschäftsführer der GFAW auch innerhalb des Behördengefüges des Thüringer Landesverwaltungsamtes als persönlich haftender Geschäftsführer agieren, um die Höhe seines vermeintlich besoldungsgesetzwidrigen Gehalts zu rechtfertigen? 4. Wie stellt die Landesregierung in Zukunft sicher, dass die Ressorts bei der Einstellung von außertariflich Beschäftigten das Besoldungs- und Tarifgefüge beachten?

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