Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Vorfeld des Beschlusses der Landesregierung wurde eine Reihe von möglichen Alternativen zur Eingliederung der GfAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt geprüft: erstens die Neugründung einer Anstalt öffentlichen Rechts und Liquidation der GfAW, zweitens Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die GfAW, gegebenenfalls in einem Gesellschafterwechsel auf das Land, drittens Verlagerung der Aufgaben in die Landesverwaltung durch Gesamtrechtsnachfolge. Die Zielstellung der Stärkung einer effektiven und zentralisierten Arbeit im Bereich der Zuwendungen sowie einer Stärkung der Position des Landes war mit der Prämisse der grundsätzlichen Vermeidung von Mehrausgaben und hier insbesondere der Zahlung von Umsatzsteuern in Einklang zu bringen. Die künftige Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Zuwendungen soll nicht zu Mehrausgaben führen. Dies impliziert, dass die Aufgaben künftig ohne Umsatzsteuer erbracht werden sollen. Die Hauptentscheidungsgründe zur Umsetzung der genannten Alternativen lagen vor allem im organisatorischen Aufwand und dem zeitlichen Rahmen zu deren Umsetzung. Im Ergebnis kam keine der eben von mir aufgeführten drei Alternativen als mögliche Umsetzungsvariante in Betracht. Zu Frage 2: Der im Vorfeld der Beschlussfassung der Landesregierung durchgeführte Variantenvergleich hat ergeben, dass der Wegfall der Umsatzsteuerpflicht einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung im Bereich der Zuwendungen hat. Maßgebend für die Bewertung war neben anderen finanziellen Aspekten somit insbesondere die Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht der Leistungen der Nachfolgegesellschaft der GFAW. Dies führt zu einem erheblichen Einspareffekt. Zu Frage 3: Nach dem Auftrag des Kabinetts aus seiner Klausurtagung am 16. und 17. Mai 2022 soll die GFAW in ihrer bestehenden organisatorischen Struktur in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, soll die GFAW in ihrer aktuellen Struktur als eigenständiger Geschäftsbereich und zukünftige Abteilungsgruppe in das Thüringer Landesverwaltungsamt integriert werden. Die einzelnen Ressorts der GFAW sollen unter dem Dach dieser Struktur als Arbeitsbereiche abgebildet werden. Die Benennung der darunterliegenden Organisationseinheiten wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Die Ablauforganisation und die Prozesse der GFAW sollen zunächst in der bisherigen Art und Weise fortgeführt werden. Zu Frage 4: Nach dem eben genannten Kabinettsauftrag soll die GFAW in einem ersten Schritt in der hier bestehenden organisatorischen Struktur in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Dies stellt eine Übergangslösung dar, die unter der Prämisse steht, dass eine reibungslose Fortführung des Fördergeschäfts auch über den 1. Januar 2023 hinaus in jedem Fall gewährleistet ist. Im folgenden Jahr ist beabsichtigt, die Organisationsstruktur zu optimieren. Perspektivisch soll das Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß dem Beschluss des Kabinetts vom 16. und 17. Mai 2022 insbesondere im Hinblick auf den Bereich Zentrale Verwaltungsaufgaben als Dienstleister für die gesamte Landesverwaltung neu ausgerichtet und weiterentwickelt werden. In diese Prozesse werden die fachaufsichtsübenden Ressorts eng eingebunden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
