Olaf Müller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir ja nun schon aus verschiedenem Munde über die Historie gehört haben, möchte ich darauf gar nicht noch einmal eingehen. Denn ich glaube, am Ende des Tages zählt das Ergebnis und wir haben ein gutes Ergebnis vorliegen, was finanzielle Sicherheit für die kommunale Familie bedeutet – nicht nur für dieses Jahr, sondern auch für das nächste Jahr im Rahmen der Weiterreichung der 49,5 Millionen Euro. Kollegin Merz hat es schon ausgeführt, wir geben 100 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel weiter, also deutlich mehr, als manch ein anderes Bundesland dort in Leistung geht. Lassen Sie mich ganz kurz noch einmal darauf zurückkommen, dass wir gerade auch Wert darauf gelegt haben, dass in dem kommenden Jahr, also 2023, auch noch Mittel mit abgerufen werden können und erst 2024 überhaupt, insofern die Kommunen oder Kreise und kreisfreien Städte es wollen, die entsprechende Abrechnung vorgelegt werden muss. Das heißt, wir haben den gesamten Prozess im Sinne der kreisfreien Städte und der Kreise so weit gedehnt, wie es möglich war, sodass ich heute sagen kann, dass wir ein gutes Ergebnis vorgelegt haben. Ich hoffe, dass die Kreise und kreisfreien Städte damit auch vernünftig arbeiten können. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
