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Robert-Martin Montag

FDP 23.09.2022 Sitzungen 7/91

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Thüringen Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, werden altersunabhängig Personen gefördert, die sich beruflich verändern wollen oder einen höheren Abschluss anstreben. Hierzu zählen beispielsweise Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher. Es beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Im Jahresbericht 2021 „Mut zum Dialog [...] damit Verwaltung Vertrauen nicht verspielt“ berichtete der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen als Brennpunkt 2 über lange Bearbeitungszeiten des Thüringer Landesverwaltungsamts bei der Bearbeitung von Anträgen auf das Aufstiegs-BAföG. Nach wie vor weist das Landesverwaltungsamt in der Antragseingangsbestätigung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens fünf Monaten hin. Das führt zu großem Unmut bei den Antragstellern, weil sie oftmals eine finanzielle Lücke überbrücken müssen und Kursteilnehmerinnen und ‑ teilnehmer aus anderen Bundesländern schon längst Gelder erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Aufstiegs-BAföG wurden in den Jahren 2021 und 2022 gestellt bzw. sind davon aktuell noch in Bearbeitung? 2. Wie hoch ist der derzeitige Bearbeitungsverzug, das heißt, bei welchem Eingangsdatum befindet sich der Bearbeitungsstand mit welcher Wartezeit auf Bewilligung und erste Auszahlung derzeit? 3. Wie viel Personal ist mit der Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG betraut und wurde mehr Personal gegenüber dem Vorjahr für die Bearbeitung bereitgestellt? 4. Worin genau bestehen die Unterschiede bei der Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie etwa Sachsen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller in Thüringen monatelang warten, während die aus Sachsen bereits ihre Gelder erhalten?

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