Cordula Eger
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, liebe Zuhörer, Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/5264, Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes, Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts, wurde am 10. Juni 2022 in erster Lesung im Landtag in seiner 84. Sitzung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung federführend und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Sowohl im ThürPsychKG als auch im ThürMRVG sind Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen in Thüringen gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2018 zur Zulässigkeit von Fixierung bei untergebrachten Personen Anforderungen an entsprechende Regelungen für die Landesgesetze formuliert. Die bisherigen Regelungen der Anordnung und Durchführung zur Fixierung sind in beiden Thüringer Gesetzen noch nicht an die verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Anpassung nun erfolgen und die gesetzliche Lücke geschlossen werden. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Beiträge sind nicht eingegangen. In der Sitzung vom 7. Juli wurde eine schriftliche Anhörung und in der außerplanmäßigen Sitzung am 13. Juli der Kreis der Anzuhörenden mit konkreten Fragen zum Gesetzentwurf beschlossen. Bis zum 31. August sind 25 schriftliche umfangreiche Stellungnahmen in der Landtagsverwaltung eingegangen, die der federführende Ausschuss in seiner 52. Sitzung am 15. September beraten und ausgewertet hat. Alle Anzuhörenden erklärten einen generellen Bedarf und sogar die Notwendigkeit, beide Gesetze an die verfassungsmäßigen Anforderungen anzupassen. Einige Anzuhörende sehen darüber hinaus weiteren Änderungsbedarf, der über den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP hinausgeht. Auch aufgrund der Zuschriften wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingereicht, welcher Ihnen in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/6337 vorliegt. Diese Änderungen dienen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurfs der Gruppe der FDP dazu, die Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch stärker herauszuarbeiten. Der federführende Ausschuss hat mehrheitlich die Annahme des Änderungsantrags empfohlen. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 16. September beraten. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Gruppe der FDP mit den in Drucksache 7/6337 aufgeführten Änderungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
