Heike Werner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Herzlichen Dank, Herr Zippel, dass Sie mir diese Vorlage noch mal geben, denn ich habe Sie natürlich im Ausschuss auch schon darauf hingewiesen, dass wir derzeit sozusagen an einem großen Wurf arbeiten, also die Reformierung des PsychKG. Ich habe Ihnen auch im Ausschuss gesagt, dass wir da in den letzten Zügen sind, also es findet noch die Ressortabstimmung statt, die hat in Teilen schon stattgefunden. Es gibt haushalterische Fragen, die an der Stelle noch offen sind, ansonsten wäre genau diese Frage in dem Gesetzentwurf auch geregelt gewesen. Wir werden demnächst – und ich habe das ja auch gehört, es gab eine Anhörung hier im Landtag, wo auch sehr ausführlich die Anzuhörenden, die wir auch bei uns bezüglich des Gesetzentwurfs schon angehört haben, noch mal gesagt haben, wo Regelungsbedarfe und Veränderungsbedarfe aus ihrer Sicht bestehen. Also wie gesagt, der Entwurf liegt jetzt vor, er wird diskutiert werden. Da bin ich gespannt auf Ihre konstruktive Beteiligung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
