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Heike Werner

23.09.2022 Sitzungen 7/91

Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon im Bericht aus dem Ausschuss gesagt, dass uns der Antrag der CDU-Fraktion, der ursprünglich alternativ zu einem AfD-Antrag gestellt wurde, in den Ausschusssitzungen regelmäßig begleitet hat. Wir haben, denke ich, sehr ausführlich dazu diskutiert. Das zeigt, denke ich, dass alle Abgeordneten hier einen sehr hohen Handlungs- und Diskussionsbedarf gesehen haben. Ich will hier an der Stelle auch sagen: Als Landesregierung begrüßen wir das natürlich außerordentlich – eine aktive parlamentarische Beteiligung an den Themen. Ich will aber auch gleich zu Beginn hier im Hohen Haus betonen, dass sich die Exekutive seit geraumer Zeit bereits eigenständig mit der Frage „Wie weiter mit dem § 20a IfSG?“ befasst hat und hier gewissermaßen auch zum Vorreiter unter den Ländern geworden ist. Lassen Sie mich deswegen an der Stelle noch einmal den Gesamtkontext skizzieren: Inzwischen dürfte allgemein bekannt sein, dass die in § 20a Infektionsschutzgesetz normierte Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 1. Januar des nächsten Jahres außer Kraft treten wird. Es zeichnet sich klar ab, dass es keine Mehrheit für eine Verlängerung geben wird. Hinzu kommt, dass das ursprüngliche politische Versprechen des Bundes, nämlich nach einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeitnah eine allgemeine folgen zu lassen, nicht mehr realisierbar erscheint. Alle diesbezüglich vorgelegten Gesetzentwürfe haben keine Mehrheit im Bundestag hinter sich vereinen können und eine solche wird es auch in absehbarer Zeit nicht geben. Resultierend aus diesem Umstand und weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch eine recht geringe Geltungsdauer hat, habe ich mich unlängst mit einem Schreiben an Herrn Bundesminister Prof. Lauterbach zu dieser Problematik geäußert. Ich habe den Bundesminister aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten Klarheit zur Zukunft der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekommen müssen, und diese zu schaffen und deswegen insbesondere – vor allem auch auf das seinerzeit laufende, letzte Woche abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes – dem Bundesgesetzgeber Formulierungshilfen an die Hand zu geben, mit denen das Infektionsschutzgesetz auch dahin gehend eine Änderung erfährt, dass die Regelungswirkung des § 20a bereits im Oktober 2022 entfällt. An der Stelle sei nur gesagt: Ich habe leider weder von der CDU noch von der FDP eine entsprechende Initiative im Bundestag mitbekommen, aber das sei hier nur am Rande erwähnt. Klar betonen möchte ich, dass mit dieser Bitte an den Bundesgesundheitsminister, den § 20a bereits im Oktober 2022 fallen zu lassen, kein Aufgeben einer ursprünglichen Position einhergeht. Es wurde hier auch schon ausführlich beschrieben. Ich möchte aber auch konstatieren, dass durch das Ausbleiben einer allgemeinen Impfpflicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, welche nur noch sehr wenige Monate in Kraft ist, deutlich mehr Probleme mit sich bringt, was den Schutz der damit in den Blick genommenen vulnerablen Klientel angeht. Dazu bringt mich auf, dass der Bund nunmehr überraschenderweise davon ausgeht, dass lediglich drei Monate ein Fremdschutz durch eine Impfung besteht. Zumindest wurde das so vom Bundesgesundheitsminister diskutiert. Ich will aber noch dazusagen, dass diese These weder vom Robert Koch-Institut noch in den dafür zuständigen Fachgremien der Gesundheitsministerkonferenz oder der AG der Infektionsschützer bestätigt wurde. Allerdings hat sich der Bund diese Annahme zu eigen gemacht. Damit ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch schwer zu rechtfertigen, weil im Umkehrschluss dann alle drei Monate eine Auffrischungsimpfung vonnöten wäre, was schlechterdings nicht praktikabel ist. Auch hat sich Thüringen dieser Problematik vergangene Woche in einer Videoschalte der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister mit einer eigenen Themenanmeldung angenommen.

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