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Dr. Böhler

23.09.2022 Sitzungen 7/91

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Zeugniserstellung erfolgt für die Studierenden der Staatsexamensstudiengänge „Lehramt Regelschule“ und „Lehramt Gymnasium“ an der FSU Jena sowie für das „Doppelfach Kunst“ an der BUW durch das Landesprüfungsamt, für Lehrämter beim TMBJS der Master-of-Education-Stu ­ diengänge an der Universität Erfurt und an der schule für Musik „Franz Liszt“ Weimar direkt Hoch die Hochschulen. durch In den Staatsexamensstudiengängen, also FSU Jena und BU Weimar, gestaltet sich das Verfahren wie folgt: Wenn die Lehramtsstudierenden alle regulären Modulprüfungen absolviert haben, muss durch die Studierenden beim Landesprüfungsamt ein Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Studierenden ausschließlich vom Landesprüfungsamt betreut. Alle notwendigen Angaben zu Modulen und Noten sind im Prüfungsverwaltungssystem hinterlegt, auf das das Landesprüfungsamt Zugriff hat und nach Absolvierung der Staatsexamensmodule die Zeugnisse erstellt. Die FSU Jena erstellt lediglich das Zeugnis für die Absolventen der Masterstudiengänge, also Wirtschaftspädagogik mit dem Abschluss „Master of Education“. Das Zeugnis wird umgehend nach Vorlage der letzten Prüfungsleistung – das ist in der Regel die Abschlussprüfung – im Prüfungsamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt und dort auch ausgehändigt. In den Master-of-Education-Studiengängen gestaltet sich das Verfahren wie folgt und betrifft die Absolventen der Master-of-Education-Studiengänge an der Universität Erfurt zu den Lehrämtern Grundschule, Förderpädagogik, Regelschule und berufsbildende Schule sowie an der Hochschule für Musik Weimar für das Lehramt Gymnasium im Doppelfach Musik: An der Universität Erfurt liegen die Zeugnisse in der zweiten Dekade des Septembers oder März eines jeweiligen Jahres vor und werden an die Studierenden versandt. Dazu werden die Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden der Master-of-Education-Studiengänge durch die Hochschule prioritär, das heißt als erste Kohorte ausgewertet. Zu Frage 2: Voranstellen möchte ich, dass das Sommersemester 2022 noch bis zum 30.09. dauert, während das Schuljahr bereits begonnen hat. Soweit Studierende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben, erhielten sie bereits ihr Abschlusszeugnis. Im Sommersemester 2022 haben das Lehramtsstudium erfolgreich beendet: an der Universität Erfurt in den Master-of-Education-Studiengängen an der Universität zum Lehramt Grundschule, Förderpädagogik, Regelschule bzw. berufsbildende Schule 228 Absolventinnen und Absolventen – in 18 Fällen steht durch die Universität Erfurt krankheitsbedingt durch die potenziellen Absolventinnen und Absolventen die Bewertung einer Prüfungsleistung noch aus. Danach wird die Zeugniserstellung erfolgen –; bei der Hochschule für Musik in Weimar im Master-of-Education-Studiengang im Lehramt Gymnasium Doppelfach Musik an der Hochschule für Musik Weimar ein Absolvent. An der Friedrich-Schiller-Universität und Bauhaus-Universität Weimar für die Staatsexamensstudiengänge zu den Lehrämtern Regelschule und Gymnasium an der FSU Jena sowie Lehramt Gymnasium Doppelfach Kunst an der BU Weimar wurden seit dem 1. April 2022 insgesamt 175 Zeugnisse durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter ausgestellt. Davon wurde für 52 Absolventinnen und Absolventen im Vorfeld eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen der ersten Staatsprüfung ausgestellt. Informationen darüber, wie viele Absolventinnen und Absolventen der Staatsexamensstudiengänge nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten Staatsprüfung auf eine Bescheinigung warten, liegen uns nicht vor. Zu Frage 3: Die Erstellung der Abschlusszeugnisse im Studium erfolgt unmittelbar nach Vorliegen aller Prüfungsleistungen, soweit die Prüfungsleistungen erbracht sind. Dies wird bereits während des letzten Fachsemesters durch die Hochschulen gewährleistet. In der Allianz für Lehrerbildung vereinbarten das Wissenschaftsministerium und das Bildungsministerium zudem, die Einstellungstermine auf den 1. Mai und den 1. November vorzuziehen. Damit soll eine Verkürzung des Übergangs von der ersten Phase zur zweiten Phase der Lehrerausbildung erzielt werden. Da die Regelstudienzeit des Studiums ganz überwiegend zum Ende eines Sommersemesters endet, sollen möglichst keine Wartezeiten bis zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst entstehen. Damit sollen insbesondere die Absolventinnen und Absolventen der erhöhten Ausbildungskapazitäten im Lehramt der Universität Erfurt für die Bedarfslehrämter an Grund- und Regelschulen sowie die Förderpädagogik für einen Vorbereitungsdienst in Thüringen gewonnen werden. Das TMBJS beabsichtigt zudem, ab dem Jahr 2023 jährlich je Lehramt zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst vorzusehen. Die Einstellungen erfolgen dabei zeitlich gestaffelt, das heißt für die Lehrämter Grundschule, Regelschule und Förderpädagogik zum 1. Mai und zum 1. November; für die Lehrämter Gymnasium und berufsbildende Schulen sollen die bisherigen Einstellungstermine 1. Februar und 1. August bestehen bleiben. Zu Frage 4: Nach Mitteilung des Landesprüfungsamts für Lehrämter wird für die Bewerber für den Vorbereitungsdienst in Thüringen durch das Landesprüfungsamt eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen der ersten Staatsprüfung mit Mitteilung des Gesamtergebnisses ausgestellt, sobald das Gesamtergebnis ermittelt werden kann. Diese Bescheinigung wird zur Wahrung der Nachreichfrist dem für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zuständigen Referat beim TMBJS vorab per E-Mail übermittelt. Laut Terminablaufplan läuft der aktuelle Prüfungszeitraum noch bis zum 30. September 2022. Vielen Dank.

Protokoll ↗