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Henry Worm

CDU 23.09.2022 Sitzungen 7/91

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Landesförderung der Musik- und Jugendkunstschulen in Thüringen Nachdem das Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen vom 14. Juli 2022 in Kraft getreten ist, steht aktuell seine Umsetzung an. Damit verbunden sind zusätzliche Aufgaben bzw. Leistungen, die sowohl von den jeweiligen Musik- und Jugendkunstschulen als auch von der Verwaltung der Landesregierung zu erbringen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Erarbeitungsstand der von der Landesregierung zu erstellenden Rechtsverordnung zur Ausführung dieses Gesetzes? 2. Wo ergeben sich Probleme bei der Erarbeitung bzw. Ausformulierung dieser Rechtsverordnung? 3. Wann ist geplant, zwecks Herstellung des Einvernehmens mit dem für Kultur zuständigen Landtagsausschuss den Entwurf dem Landtag zuzuleiten, und wann soll dieser erlassen werden? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die jeweiligen Einrichtungen bzw. ihre Träger Probleme bei der Umstellung der Beantragung der Förderung als Projektförderung nach der Richtlinie für Kunst und Kultur auf die neuen Fördermodalitäten haben, und – wenn ja – um welche Probleme bzw. Herausforderungen handelt es sich?

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