Volker Emde
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Liebe Kollegen, ich höre, einige machen noch mit, danke. Ich berichte hier mal über den etwas ungewöhnlichen Verlauf der Beratung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Das war ja ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, dahinter verbirgt sich sozusagen der Lösungsansatz und ‑ versuch, die 49,5 Millionen Euro, die uns vom Bund bereitgestellt werden zur Finanzierung der Probleme, die sich aus den Fragen der Flüchtlingsunterbringung und ‑ versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine ergeben. Das wurde zur Anhörung im Haushaltsausschuss auch schnell auf den Weg gebracht. Die fand dann über den Sommer statt, aber es gab keine Lösung, wie wir alle hinreichend wissen. Wir haben also die kommunalen Spitzenverbände angehört. Sie haben sich eindeutig gegen den vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Es kam dann außerhalb des HuFA und des Parlaments auch noch zu Verhandlungsrunden zwischen der Landesregierung, Vertretern der Fraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden. Im Ergebnis liegt uns nun hier ein Gesetz vor, das ganz anders lautet als das, was ursprünglich eingebracht war. Es heißt jetzt „Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen“. Wir haben jetzt hier auch ein Artikelgesetz, das in mehrere Gesetze eingreift; man hat jetzt auch einen anderen Lösungsansatz gefunden. Unterm Strich ist aber nun eine Lösung gefunden. Alle sollen zufrieden sein. Daher empfehlen wir die Annahme dieses geänderten Gesetzentwurfs.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
