Stefan Schard
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Soalgesetzbuch zi
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, ich bin fast geneigt zu sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Aber eben auch nur fast. Die Geschwindigkeit jedenfalls, mit der sich die Landesregierung dieser wahrlichen Herkulesaufgabe widmete, spottet aus meiner Sicht jedoch jeder Beschreibung und wurde der akuten Situation in den letzten Monaten auch alles andere als gerecht. Von Anfang an war klar, dass es horrende Probleme bei der Wohnraumbeschaffung und der Finanzierung der Kosten bei der Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel geben würde. Die anfänglichen Angebote an die nun zuständigen Kommunen waren aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. Das haben wir von Anfang an auch klargemacht und haben uns auch begründet an die Seite der Kommunen gestellt. Wie so oft haben nicht die Kommunen die Entscheidungen getroffen, dass eine Aufgabe nun in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, und wie so oft mussten und müssen die Kommunen aber diese Aufgabe bewältigen. Mit dem Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich des SGB II sahen sich im Wesentlichen die Kreise und kreisfreien Städte, aber auch die kreisangehörigen Gemeinden erneut erheblichen Herausforderungen gegenüber. Mag man auch zu der Entscheidung, die ukrainischen Flüchtlinge in den Bereich des SGB II einzubeziehen, stehen, wie man will, aber von Anfang an war klar, dass es keine kreisfreie Stadt und kein Landkreis allein bewerkstelligen kann, mit den Aufgaben fertig zu werden. Ende März dieses Jahres – und das ist nun ein gutes halbes Jahr her – war klar, dass der Rechtskreiswechsel kommen wird. Im Verlauf wurden den Kommunen von der Landesregierung aus der vom Bund bereitgestellten Summe in Höhe von knapp 50 Millionen Euro lediglich ca. 18 Millionen Euro angeboten. Dass das nicht reichen würde,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
stimmt doch gar nicht!) war offenkundig und zumindest uns bewusst und das haben wir auch umgehend verdeutlicht.
(Beifall CDU)
Zwischenzeitlich wurde ja auch medial die Zahlung einer Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 2.500 Euro von der Regierung ins Feld geführt und schlussendlich mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken durch den Minister öffentlich wieder abgelehnt. Eine nachvollziehbare rechtliche Bewertung in Form eines Gutachtens etc. wurde uns leider auch nie zur Kenntnis gegeben, das durften die Abgeordneten am Ende dann auch aus der Zeitung erfahren. Aber sei es drum, die Odyssee in dieser ganzen Geschichte war noch lange nicht zu Ende. Während der Justizstaatssekretär öffentlichkeitswirksam darauf beharrte, dass die Aufgaben nun mal den Kreisen zugewiesen seien und diese sich darum kümmern müssten, vergingen weiter wertvolle Wochen und wertvolle Monate, während sich die Lage in den Kreisen weiter zuspitzte. Eine Vielzahl von Kreisen meldete ihre Aufnahmemöglichkeiten ab, weil es aufgrund erschöpfter Kapazitäten keinerlei Unterbringungsmöglichkeiten mehr gab. Ein Sonderausschuss im August konnte keinen Durchbruch herbeiführen; immer noch war von Prüfaufträgen die Rede, und wer etwas Verbindliches hören wollte, wurde auch enttäuscht.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Im Aus-
schuss war die CDU so klein mit Hut, kein Beitrag!) Herr Bilay, Sie haben vorhin von Sachlichkeit gesprochen. Ich glaube, dass Sie das Wort gar nicht kennen oder definieren können – aber sei es drum.
(Beifall CDU)
In allererster Linie sollte man den Kommunen dankbar sein, dass sie sich nach Kräften der Aufgabe gestellt haben und natürlich auch in einer unsicheren Finanzierungszeit für Unterbringung gesorgt haben. Schade und bedauerlich ist, dass über die vielen Wochen und Monate Vertrauen zerstört wurde, weil der Umgang mit den Kreisen und den kreisfreien Städten nur den berechtigten Eindruck erwecken konnte, dass man sie hängen lässt. Der Ministerpräsident hat in der Pressekonferenz vom 31.03. im Zusammenhang des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Flüchtlinge gesagt, dass die Gemeinden und Landkreise auf dem Geld nicht hängenbleiben dürfen. Später habe ich auch sein Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es keine Zusage gegeben habe. Und wenn man sich die Äußerungen im Anhörungsverfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf anschaut, Herr Ministerpräsident, muss man feststellen, dass nicht nur ich das damals als Zusage verstanden hatte.
(Beifall CDU)
Aber sei es drum.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Das habe ich Ihnen geschrieben!) Das haben Sie mir geschrieben, richtig, und ich habe extra noch mal in den Livestream der Regierungsmedienkonferenz vom 31.03. geschaut.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Da
ist in der Flüchtlingsabrechnung jeder Cent abgebildet!) Am Ende zählt, dass die Kommunen und die Kreise nicht auf den Kosten hängen bleiben dürfen. Das habe ich natürlich
