Heike Werner
Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen
Bayern macht das nicht, sondern – darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen – Bayern will die Aufforderung zur Auffrischungsimpfung aussetzen, die jetzt ab 1. Oktober notwendig wäre.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist schlichtweg falsch!) Ich habe das dargestellt und noch mal darauf hingewiesen, dass ich auch in der Gesundheitsministerinnenkonferenz dazu eine Themenanmeldung hatte. Auch hier habe ich noch mal darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund einer auslaufenden Regelung und dem Ausbleiben der allgemeinen Impfpflicht ein buchstäbliches Umsetzen bis zum letzten Tag relativ wenig Sinn ergibt und dass außerdem in Bereichen, in denen sowieso schon ein Fachkräftemangel herrscht, eine unnötige Verschärfung herbeigeführt werden könnte. Man muss aber dazu sagen, dass es zwischen den Ländern leider keinen Konsens an der Stelle gab, auch keinen Beinahe-Konsens, an dem derzeitigen Regelungsgefüge etwas zu verändern. Auch seitens des Bundes wird es keine diesbezügliche In i tiative geben. Was sich hingegen recht klar abzeichnet, ist, dass es auch keine Verlängerung von § 20a IfSG geben wird. Im Endeffekt bleibt es dadurch dabei, dass eine bundesgesetzliche Regelung in der Welt ist, die nicht vorzeitig abgeschafft werden soll, und die Länder können die Regelung im Vollzug auch nicht aussetzen. Das mag man bedauern oder nicht, aber das ist nun mal ein Faktum. Nicht zuletzt ist mir wichtig, zu betonen – das wurde vorhin schon angesprochen –, dass Thüringen im Bundesrat dem IfSG nicht zugestimmt hat. Der Ministerpräsident, Bodo Ramelow, hat in seiner dortigen Rede auch noch mal explizit klargestellt, dass diese fehlende Zustimmung insbesondere mit dem Problem des § 20a IfSG und dass hier keine Lösung gefunden wurde, zusammenhängt. Als Exekutive haben wir parallel das weitere Vorgehen geprüft. Im Ergebnis möchte ich betonen: Nachdem wir nun die vom Bund geforderte saubere Lösung mit einer Abschaffung der gesetzlichen Regelungen nicht bekommen werden, wird es aber zumindest ab 1. Oktober auch in Thüringen eine Lösung für Bestandskräfte mit nur zwei Impfungen geben. Hierzu haben wir uns in der vergangenen Woche mit anderen Bundesländern ausgetauscht, die einen ähnlichen Weg gehen. In der nächsten Woche werden wir die Gesundheitsämter per Erlass anweisen, alle Personen mit zwei Impfungen, die diese bereits nachgewiesen haben, auch weiterhin als vollständig geimpft zu behandeln. Wir werden damit also verhindern, dass eine Booster-Impfung nochmals gesondert geprüft werden muss, um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Wir prüfen auch als Freistaat Thüringen, inwieweit in den kommenden Wochen und Monaten der Restlaufzeit, darüber hinaus im bestehenden Vollzug, noch weitere Modifikationen vorgenommen werden können. An dieser Stelle sei es noch mal gesagt, ich habe darauf hingewiesen: Was die AfD und auch Frau Bergner fordern, ist rechtswidrig. Es ist wirklich fahrlässig, wenn Sie weiterhin in der Öffentlichkeit einen entsprechenden Eindruck vermitteln.
(Beifall DIE LINKE)
Zu der Studie, die Frau Bergner an der Stelle noch mal genannt hat: Inzwischen haben sich die Autoren dieser Studie selbst davon distanziert, und zwar in aller Öffentlichkeit. Sie haben selbst gesagt, dass es eine Notiz war und keine wissenschaftliche Publikation oder Studie, die den eigenen wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen genügen würde. Sie haben auch gesagt, dass das diese „Studie“, wie Sie es nennen, nicht beweisen kann, dass es einen Zusammenhang zwischen einer hohen Impfquote und einer Sterbewahrscheinlichkeit gibt, dass es verschiedene Hypothesen gibt und dass hier weiter geprüft werden muss. Aber wie gesagt: Sie haben sich in der Öffentlichkeit davon selbst distanziert. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass Sie weiterhin darauf herumreiten. Als Letztes, ich habe es gesagt: Wir werden also schauen, inwieweit wir im Rahmen der aufgestellten Ermessenskriterien und insbesondere am Kriterium des Eingriffs in der Berufsfreiheit nachschärfen können. Von meinem Standpunkt aus ist ein Verbot – welches ja den Schutz einer vulnerablen Klientel bezweckt – umso unverhältnismäßiger, je kürzer die Zeit wäre, in der dieses ausgesprochen wird. Ich hoffe, dass mit dieser Regelung eine Möglichkeit gefunden wird, sodass es in der Wirkung dieses Ermessensspielraums keine Betretungsverbote mehr geben muss. Ganz zum Schluss – das soll noch mal gesagt sein – möchte ich mich bei all den Menschen im Pflegeund Gesundheitssystem bedanken, die jeden Tag ihr Bestes geben, um Menschen zu unterstützen, zu betreuen und zu behandeln.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) An der Stelle soll noch mal gesagt werden: 80 Prozent der Menschen im Gesundheits- und Pflegesystem sind geimpft und haben damit einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die neuen angepassten Impfstoffe stehen zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich impfen und vor allem: Vergessen Sie die Grippeschutzimpfung nicht. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
