Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie ganz herzlich willkommen heißen zu unserer Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ganz herzlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Braga, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch entschuldigt. Folgender Hinweis für die heutige Sitzung: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Christian Werner, Reporter bei ARD-„FAKT“, für diese Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Außerdem sind wir bei der Feststellung der Tagesordnung – für Sie zur Erinnerung – am gestrigen Tag über die dort genannten Hinweise hinaus übereingekommen, nach der Regierungserklärung zu Tagesordnungspunkt 1 die Tagesordnungspunkte 6, 9 und 45, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 93 am Freitag und die Tagesordnungspunkte 24 und 84 gemeinsam aufzurufen. Die Tagesordnungspunkte 25 und 34 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 88 wurde eine berichtigte Fassung des Antrags verteilt. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3064 wurde zurückgezogen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/3054 Ich bitte Herrn Minister um das Wort für seine Regierungserklärung. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, fast auf den Tag genau vor 21 Jahren verübten drei Neonazis einen Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge und sie hinterließen ein Bekennerschreiben, in dem sehr eindeutig stand: „Dieser Anschlag basiert auf rein antisemitischer Ebene. Heil Hitler. Die Scheitelträger.“ So endet dieses Bekennerschreiben. Hier im Plenum des Landtags sitzen eine Reihe von Mitgliedern der Landesregierung und Abgeordnete, die selbst oder deren Kinder zu diesem Zeitpunkt noch Jugendliche oder einige der Kinder von Abgeordneten oder Landesregierungsmitgliedern zu dieser Zeit noch gar nicht geboren waren. Diesen Kindern, einige von ihnen bereits Jugendliche, erscheint der Brandanschlag auf die Synagoge möglicherweise wie ein Ereignis aus dem Geschichtsbuch. Aber Geschichte endet nicht und Geschichte kann sich wiederholen, wenn auch nicht in gleichartiger Kopie. Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsextremist Stephan B. schwer bewaffnet in die Synagoge in Halle an der Saale einzudringen. Sein ebenfalls rein antisemitisch motiviertes Ziel war die Ermordung möglichst vieler Jüdinnen und Juden an Jom Kippur, dem höchsten Feiertag der Jüdischen Gemeinde. Motiviert durch die Öffentlichkeit der sogenannten sozialen Netzwerke wollte er breiteste Wahrnehmung für seine Taten. Zwei Menschen ermordete Stephan B. – zwei von wenigstens 200 Mordopfern rechter Gewalt, die seit 1990 in Deutschland zu beklagen sind. Kein tödlicher Anschlag, keine rechtsextreme Straftat war oder ist ein Einzelfall. Den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge, die rechtsextremen Straftaten des sogenannten NSU, die Ausschreitungen in Hoyerswerda 1991, die Anschläge in Rostock-Lichtenhagen 1992, die Mordanschläge in Solingen, in Mölln, in Halle an der Saale und in Hanau als Einzelfälle zu bezeichnen, ist nicht nur eine Verharmlosung des Rechtsextremismus. Die Einzeltäter- und EinzelfallThese verstellt bewusst oder unbewusst den Blick dafür, dass die rechte Szene in Deutschland militant ist und über eine Unterstützerschaft verfügt – egal ob im digitalen oder im physischen Raum, ob in Springerstiefeln oder im Tweet-Sakko mit Hundekrawatte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Am Montag veröffentlichte die FAZ Auszüge aus dem Buch von Justus Bender mit dem Titel „Der Plan: Strategie und Kalkül des Rechtsterrorismus“. Ich darf daraus zitieren: „Nach jedem Mord durch Rechtsterroristen wird die Tat verurteilt. Den Angehörigen wird das Beileid ausgesprochen. Vertretern der Opfergruppe wird Beistand versichert. Es wird sich um Aufklärung bemüht, es werden Versäumnisse der Sicherheitsbehörden beklagt. Wieder spielt dabei das Gruppenmerkmal eine Rolle. Betroffenheit wird zu einem Merkmal von Personengruppen. Ein Mensch ohne Einwanderungsgeschichte in der Familie kann nicht empfinden, was jemand fühlen muss, der ein potenzielles Terroropfer sein könnte.“ Bender zieht daraus den Schluss, dass ein Anschlag auch dann sein Ziel erreicht haben kann, wenn er von allen Demokratinnen und Demokraten verurteilt wird. Denn er trennt unsere Gesellschaft in eine Gruppe potenzieller Opfer und die der Mehrheitsgesellschaft. Die Trennlinie verläuft als berechtigter Verdacht, dass die unbehelligte Mehrheitsgesellschaft zu wenig tut, um die potenziellen Opfer zu schützen. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn in den Reaktionen auf den Terroranschlag von Halle von einem Alarmzeichen gesprochen wurde, dann hat das bei den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Community und denjenigen, die sich in der Wissenschaft und Zivilgesellschaft um tatsächliche Aufklärung bemühen und den Antisemitismus wissenschaftlich erforschen, vor allem zu Frustration und zu Wut geführt. Denn wer sehen wollte und weiterhin sehen will, der wird erkennen, dass Antisemitismus als eine Ausprägung von Rassismus keine Ausnahmeerscheinung ist. Antisemitismus ist auch kein Randphänomen, sondern Antisemitismus ist Realität – und zwar in allen Teilen der Gesellschaft. Ich betone Letzteres, weil ich ganz bewusst der Vorstellung widerspreche, dass eine imaginierte gut situierte Mitte der Gesellschaft frei von solchen Positionen sei.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist und bleibt das Verdienst des vormaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel, auf den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge durch die Etablierung einer zeitlich unbefristeten Langzeitstudie reagiert zu haben. Seit nunmehr 20 Jahren nimmt der Thüringen-Monitor als bundesweit einmalige regionale Langzeitstudie Tiefenbohrungen vor. Ermittelt werden die Einstellungen der Thüringerinnen und Thüringer im Hinblick auf die politische Kultur in unserem Land, die Demokratiezufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, ihr Institutionenvertrauen und die politische Partizipation. Dem Team um Prof. Reiser von der Universität Jena und dem Zentrum für Rechtsextremismusforschung gebührt für ihre erneut exzellente Arbeit mein herzlicher Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mein Dank geht in gleicher Weise an diejenigen Thüringerinnen und Thüringer, die durch ihre Teilnahme an der Studie dazu beigetragen haben, die Erkenntnisse zu gewinnen, über deren Schlussfolgerungen wir unter anderem heute in dieser Plenarsitzung diskutieren. Gleichzeitig bettet sich der Thüringen-Monitor in weitere empirische Untersuchungen ein, die auch von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Teams um Frau Prof. Marion Reiser benannt werden. Auch diese müssen wir berücksichtigen, wenn wir die erhobenen Daten nicht nur wahrnehmen, sondern auch verstehen und aus ihnen vor allem die richtigen Schlüsse ziehen wollen. Der diesjährige Thüringen-Monitor zeigt einerseits einen Rückgang rechtsextremistisch und antisemitisch motivierter Einstellungen. Andererseits fällt die Zustimmung zu antisemitischen Ressentiments, zu mutmaßlicher Überlegenheit der Deutschen und zur Verharmlosung des Nationalsozialismus lediglich auf das Niveau von 2018. Das heißt, wir können zwar von einem positiven Trend, aber noch lange von keiner Trendwende oder einem signifikanten Rückgang sprechen. Dem Rückgang antisemitischer Ressentiments steht der Anstieg antisemitischer Straftaten in Thüringen im vergangenen Jahr entgegen. Es ist Innenminister Maier zu verdanken, dass er am Montag dieser Woche bei der Vorstellung der aktuellen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität in unserem Land genau darauf explizit hingewiesen hat. Innenminister Maier hat auch darauf hingewiesen, dass sich die Thüringer Daten in gleiche Entwicklungen einbetten, die wir auf der Bundesebene wahrnehmen. Darauf weist auch die Leipziger Autoritarismus-Studie im vergangenen Jahr hin. Insofern ist es auch kein Paradoxon, dass zwar die antisemitischen Ressentiments in den Messungen zurückgehen und gleichzeitig die Zahl der rechtsextremistisch und antisemitisch motivierten Straftaten gleichbleibend hoch ist oder steigt. Denn wir können feststellen, dass zwar die Zahl der Trägerinnen und Träger antisemitischer Ressentiments abnimmt, aber diejenigen, die diese Ressentiments tragen, aus ihren Einstellungen auch Taten folgen lassen. Der Thüringer Landtag hat in der vergangenen Wahlperiode in einer überfraktionellen Erklärung Antisemitismus in jeder Form geächtet. Er setzte damit ein ganz wichtiges Zeichen für den gesellschaftlichen Umgang mit Antisemitismus in unserem Freistaat. Die Landesregierung hat sich dem selbstverständlich in einer intensiven Plenardebatte angeschlossen. Die Bekämpfung des Antisemitismus benötigt gleichwohl mehr als solch unverzichtbare Zeichen. Die Bekämpfung des Antisemitismus setzt vor allem die konsequente Auseinandersetzung mit seinen Inhalten und mit seinen Motiven voraus. Hierzu gehört das Bewusstsein, dass es für Antisemitismus der konkreten Erfahrung mit Jüdinnen und Juden nicht bedarf. Wenn ich also auch in dieser Regierungserklärung den Begriff des „antisemitischen Ressentiments“ verwende, ist dabei ein systematisch gedanklicher Fehler enthalten. Denn Vorurteile beruhen auf Stereotypen und Stereotypen sind wiederum die Verallgemeinerung konkreter Erfahrungen. Das würde jedoch aber denklogisch zur Folge haben, dass es auch ein Wahrheitsmoment antisemitischer Existenz gibt. Dem ist ganz explizit nicht so! Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass Antisemitismus für seine Entstehung und Existenz eben keine konkreten Erfahrungen mit Jüdinnen und Juden benötigt. Antisemitismus ist, um mit Theodor Adorno zu sprechen, das Gerücht über Juden. Der Antisemitismus ist zur Verschwörungserzählung geronnenes Gerücht. Er ist die Konstruktion, die Jüdinnen und Juden weltweit erst zu „den“ Juden macht. Drei Punkte des Pseudowissens sind dabei, wie Adorno und Horkheimer in ihren Studien zeigen, wirksam: Die Idee, dass die Juden ein Problem seien, die Erklärung, sie seien alle gleich, und die Behauptung, Juden seien ohne Ausnahme als solche zu erkennen. Sowohl das Ausmaß als auch die Qualität der den Juden zugeschriebenen Macht unterscheidet den Antisemitismus von anderen Formen des Rassismus, betont der Historiker Moishe Postone und eröffnet damit die Perspektive auf die gesellschaftstheoretische und sozialpsychologische Funktion und Rolle des Antisemitismus im Speziellen und des Rassismus im Allgemeinen. Manche, auch in diesem Landtag, reagieren regressiv auf die vermeintlichen Zumutungen der Moderne. Die Ambivalenz und Unbeständigkeit der modernen Gesellschaft, die Infragestellung des Traditionellen empfinden sie als bedrohlich. Diejenigen, die regressiv auf die vermeintlichen Zumutungen der Moderne reagieren, praktizieren dies unter anderem, indem sie ein unrealistisches Idealbild einer Vergangenheit zeichnen, die es so nie gab. In diesem Landtag haben wir dafür schon viele Beispiele gehört. Vom Konservatismus, auf den diejenigen dabei gern Bezug nehmen, unterscheiden sie sich jedoch wie alle rechtsextremen Ideologen durch die Konstruktion vom Fremden als finsterer Macht und als Bedrohung. Über diese Konstruktion des bösen anderen versuchen sie nicht mehr, als ein Stückchen Wiedererlangung von Kontrolle zu halluzinieren. Erfolglos, denn die Moderne drehen sie nicht zurück, aber es ist doch wirkungsmächtig genug, um das politische Klima in unserem Land zu vergiften. Der Antisemitismus dient den Apologeten der regressiven Moderne zynischerweise auch als Instrumentalisierungsgegenstand gegenüber Geflüchteten, indem sie Geflüchtete als Sicherheitsrisiko jüdischer Gemeinden stigmatisieren. Es gibt unzweifelhaft einen auch von gesellschaftlichen Minderheiten artikulierten Antisemitismus. Genauso wie der Antisemitismus der Mehrheitsgesellschaft ist er durch Ressentiments, durch Opfer-Täter-Gegensätze geprägt. Auch hier dient das Feindbild „des Juden“ als Projektionsfläche, um durch die Konstruktion des übermächtig bösen anderen, Kontrollverluste zu kompensieren. Rechtsextremen Parteien dient dieser Antisemitismus der Marginalisierten wiederum dazu, ihren alten nationalistischen Antisemitismus als modern zu erklären und mit menschenrechtlicher Rhetorik auszugestalten. Aber das lässt ihnen die jüdische Gemeinde in Deutschland nicht durchgehen und auch der Thüringer Landtag hat in seiner überfraktionellen Erklärung den Antisemitismus in jeder Form geächtet, auch den religiös motivierten Antisemitismus und auch die Israelfeindschaft, die in einer viel zu großen Zahl von Ländern immer noch zur Staatsräson gehört. Dies beinhaltete zugleich die unmissverständliche Distanzierung gegenüber dem Versuch, Jüdinnen und Juden sowie Geflüchtete oder Menschen mit Migrationshintergrund gegeneinander auszuspielen. Und auch hier schließt sich die Thüringer Landesregierung dem Landtag uneingeschränkt an.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, seit über einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie das Leben der Menschen und die gesellschaftliche Debatte. Die Wucht des Pandemiegeschehens, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens nicht nur in unserem Land, nicht nur in unserem Freistaat, auch nicht nur in Europa, sondern weltweit bestimmt, legt es nahe, den Thüringen-Monitor 2020 mit einem Corona-Schwerpunkt zu versehen. Die Erkenntnisse des Thüringen-Monitors, basierend auf Telefoninterviews, die im September des vergangenen Jahres durchgeführt wurden, bestätigen die Erkenntnisse und Trends auch anderer Untersuchungen. Sie unterliegen in Teilen den Zeitläufen der Pandemiewellen und sie sind in anderen Teilen wichtiger Erkenntnisgewinn für Wissenschaft und Politik. Vieles ist in den vergangenen Monaten über Corona-Skepsis, über Corona-Leugnung und über Verschwörungserzählungen geschrieben und debattiert worden. Es gehört zu den Verdiensten des Teams um Frau Prof. Marion Reiser, mit dem Thüringen-Monitor 2020 die Motive und die Haltung der Corona-Skeptikerinnen und Skeptiker in unse‑ rem Freistaat erforscht zu haben. Und ich bin Ihnen, Frau Prof. Reiser, und Ihrem Team dankbar für die differenzierte Analyse. Denn Sie haben dargestellt, dass eine Verharmlosung des Coronavirus zunächst erst mal auch daher rühren kann, dass es selbst und im eigenen Umfeld keine Betroffenheit mit dem Virus gab. Aber Sie haben eben auch gezeigt, dass es für die Verharmlosung tieferliegende Gründe geben kann. Eine Verdrossenheit mit dem politischen System und daraus abgeleitetes Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen können in der Pandemie und dem staatlichen Krisenmanagement das Gefühl individueller Einflusslosigkeit verstärken. Und dass unter Corona-Skeptikerinnen und Skeptikern rechtsextreme Einstellungen signi‑ fikant stärker verbreitet sind, auch das haben Sie gemessen und dargestellt. Während nicht mal jeder zehnte Thüringer oder Thüringerin gefestigte rechtsextreme Einstellungen hat, sind es bei denjenigen, die in den Befragungen deutlich gemacht haben, dass sie Corona-Skeptikerinnen und Skeptiker sind oder Corona gänzlich ‑ leugnen, ein Drittel der Befragten. Sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer, die dieser Debatte hier am Livestream oder später in den sozialen Netzwerken folgen: Jede und jeder in unserem Freistaat kann und soll dort, wo es für erforderlich gehalten wird, Kritik am Pandemiemanagement äußern. Es gibt weder Denk- noch Sprechverbote, auch wenn einige das wahrheitswidrig immer wieder behaupten. Jeder von Ihnen, der auch nur einen Blick in die sozialen Netzwerke wirft, wird feststellen, dass von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit nur wenig die Rede sein kann, aber genauso wenig auch von politischer Kultur in den sozialen Netzwerken. Die von Ihnen vorgetragene Kritik, Ihre Ängste, vor allem um Ihre Angehörigen, Ihre Sorgen um Ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer, nimmt die Landesregierung sehr ernst. Und wir wollen Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaats, noch besser zuhören. Denn Ihre Alltagserfahrungen zeigen, ob Corona-Maßnahmen ihr Ziel erreichen oder an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Daher haben wir als Landesregierung auf Vorschlag unseres Justizministers Dirk Adams ein Thüringer BürgerForum „COVID-19“ eingerichtet. Bei der Zusammensetzung des Bürgerforums soll die gesellschaftliche Realität in Thüringen so genau wie möglich abgebildet werden. Auch hier soll es weder Denk- noch Sprechverbote geben. Wir wollen mit diesem Instrument nicht allein das Pandemiemanagement verbessern, dieses Instrument soll auch dazu beitragen, eine dauerhaft und bessere Politik des Gehörtwerdens, des Zuhörens im Freistaat zu etablieren.
(Beifall DIE LINKE)
Unser Ziel besteht darin, die unverfälschte Alltagskompetenz in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Bisher dominieren Expertenmeinungen aus Medizin und Wissenschaft die politische Öffentlichkeit in der Pandemie. Das ist gut so und es trägt zur Evidenzbasierung unseres Handelns und zur Aufklärung bei. Auch wirtschaftliche Akteurinnen und Akteure nutzen ihre vielseitigen Kommunikationskanäle, um auf Sorgen und Nöte aufmerksam zu machen. Auch das ist für uns als Landesregierung wichtig und wertvoll. Wir sind dankbar für diese Anregungen. Die haben uns auch geholfen, insbesondere bei den Wirtschaftshilfen nachzusteuern, dort, wo es notwendig war. Aber zu wenig zum Tragen kommen in der Pandemie die sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Schicksale der einzelnen Menschen in unserem Land. Das BürgerForum „COVID-19“ soll diesen Stimmen Gehör verschaffen. Nicht nur die Pandemieeindämmung und Pandemiebekämpfung, sondern die demokratische Kultur unseres Freistaats insgesamt muss uns ein Gemeinschaftsprojekt sein. Sehr geehrte Damen und Herren, der Thüringer Ministerpräsident repräsentiert parallel zu unserer heutigen Debatte unseren Freistaat im Bundesrat. Dort findet die Aussprache zum Bevölkerungsschutzgesetz statt, mit dem der Bund in der aktuellen Phase der Pandemie durch die Einführung des § 28b Infektionsschutzgesetz Kompetenzen an sich zieht, die bisher in den Ländern ausgeführt wurden. Dass der Bund von dieser Kompetenzregelung Gebrauch macht, ist auch ein Ergebnis der Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mit dem Krisenmanagement von Bund und Ländern. Wie massiv diese Unzufriedenheit ist, stellt man fest, wenn man die im September des vergangenen Jahres erhobenen Daten des Thüringen-Monitors den aktuell von Infratest dimap beispielsweise im ARD-DeutschlandTrend erhobenen Daten gegenüberstellt. Noch während des Befragungszeitraums zum Thüringen-Monitor bewertete eine sehr große Mehrheit von 70 bis 85 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer das Krisenmanagement von Politik und Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als gut bis sehr gut. Laut Infratest dimap ist es bundesweit inzwischen so, dass gerade noch ein knappes Fünftel der Bürgerinnen und Bürger das Corona-Krisenmanagement positiv bewertet, während sich das Zahlenverhältnis bezogen auf die Kritik des Krisenmanagements umgedreht hat. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Vertrauensverlust in das Krisenmanagement der CoronaPandemie kann für niemanden in diesem Saal Anlass sein zu behaupten, er oder sie hätte es schon immer besser gewusst. Ich betone, worauf ich zu anderen Zeitpunkten des heftigen Schlagabtauschs zwischen Opposition und Koalition über die Maßnahmen des Pandemiemanagements verschiedentlich auch in diesem Landtag schon hingewiesen habe. Wer einen Blick in das Plenum des Bundesrats und die dort vertretenen Landesregierungen wirft, stellt fest, dass in den 16 Ländern der Bundesrepublik sieben Parteien in acht unterschiedlichen Regierungskonstellationen zusammenarbeiten. Das sind die CDU, die CSU, die SPD, die FDP, die Grünen und die Linke sowie die Freien Wähler in Bayern. Fünf dieser Parteien stellen in diesem Landtag die Regierung, einen oppositionellen Stabilitätspartner oder eine Oppositionspartei. In anderen Landtagen repräsentieren die gleichen Parteien in entsprechender wechselnder Besetzung Opposition und Regierung. Niemand von Ihnen und von uns kann sich wohlfeil auf die Besuchertribüne des Pandemiemanagements setzen und von dort aus das Spiel kommentieren. Jeder hier im Hohen Haus ist daher gut beraten, sich vor Schuldzuweisung zunächst kundig zu machen, welche Parteien in welchen Ländern in welcher Konstellation es gegebenenfalls genauso oder ähnlich wie die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen machen. Denn die Verantwortung für ein gelingendes Pandemiemanagement außerhalb dieses Plenarsaals, sehr geehrte Damen und Herren, tragen in den Augen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wir als politische Akteurinnen und Akteure in unterschiedlicher Verantwortung. Sehr geehrte Damen und Herren, am vergangenen Wochenende haben wir der Verstorbenen dieser Pandemie gedacht. Meine Bitte an Sie in diesem Saal und an alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die dieser Debatte jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt folgen: Lassen Sie uns über die richtigen Wege der Pandemiebekämpfung streiten. Streit ist überhaupt nichts Schlimmes, im Gegenteil. Streit verstanden als der Austausch von Argumenten, der Suche nach der besten Lösung, der Fähigkeit, dem anderen zuzuhören, Respekt vor der Meinung des anderen, ist nicht mehr und nicht weniger als die Quintessenz unserer in der Verfassung abgebildeten Rechte: des Rechts auf Meinungsfreiheit, des Rechts auf Versammlungsfreiheit, des Rechts auf Pressefreiheit, aber auch – und das betone ich angesichts der Angriffe auf diese – des Rechts auf Kunst und Wissenschaftsfreiheit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Lassen Sie uns streiten, aber lassen Sie uns respektvoll streiten im Respekt vor den Opfern der Pandemie, den Leiden derjenigen, die langfristige Schäden dieser Erkrankung mit sich tragen werden, auch im Respekt vor denjenigen, die tagtäglich für uns einstehen im Gesundheitswesen, in Rettungsdiensten, Sicherheitsinstitutionen, auch ihr Leben und ihre Sicherheit für unser Wohlergehen aufs Spiel setzen. Sehr geehrte Damen und Herren, einige, die sich anmaßen zu behaupten, sie verträten das Volk oder die schweigende Mehrheit gegen die Eliten, meinen jetzt, dass der Vertrauensverlust in das Pandemieund Krisenmanagement, das ich hier sehr ehrlich und offen dargestellt habe, eine Bestätigung ihrer Forderung sei, das Krisenmanagement völlig aufzugeben. Evidenzbasiert ist diese Position nicht. Die im Thüringen-Monitor erhobenen Daten zeigen Übereinstimmung mit den durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinzugezogenen weiteren Untersuchungen, dass die Maßnahmen des Pandemiemanagements zu jedem Zeitpunkt der Pandemie von nicht weniger als zwei Dritteln der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unterstützt wurden. Unterschiede hat es – darauf weisen unter anderem die Daten der Forschungsgruppe Wahlen hin – tatsächlich gegeben, aber bei der Frage, ob die Maßnahmen des Pandemiemanagements gerade angemessen sind oder härter hätten ausfallen müssen. Aber die Position, dass die Maßnahmen des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes übertrieben seien und deshalb eingestellt werden müssten, war und ist aus gutem Grund eine Minderheitsposition. Ich weise darauf hin, nicht, weil ich diese Minderheitsposition verächtlich machen oder geringschätzen will. Im Gegenteil. Es gehört aber in unserem Land auch dazu – und das ist ein weit verbreiteter Irrtum –, dass eine Minderheitsposition als Minderheitsposition zunächst auch im demokratischen Diskurs anzuerkennen ist. Wir haben häufig das Problem, dass wir auch ein Missverständnis über Meinungsfreiheit haben. Deshalb will ich das hier auch noch mal betonen. Meinungsfreiheit ist das Recht, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Aber aus der Meinungsfreiheit entsteht nicht der Anspruch auf Zustimmung zur eigenen frei geäußerten Meinung. Wer seine Meinung frei äußern will, muss damit leben, dass ihr widersprochen wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und wer seine Meinung im demokratischen Diskurs durchsetzen will, muss sich bemühen, von einer Minderheitsposition zu einer Mehrheitsposition zu werden. Das ist die verfassungsmäßige Ordnung in unserem Land und ist das Grundprinzip des gesellschaftlichen Diskurses. Gleichzeitig sage ich auch, es ist Aufgabe – und dafür dient auch der Thüringen-Monitor – zu erforschen, auf welcher Grundlage, welchen Ursachen basieren die Positionen derjenigen, die gesellschaftlich eine Minderheit sind. Wenn ein Fünftel der Bevölkerung, ohne sie identisch setzen zu wollen, also 20 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat die CoronaPandemie als eine große und sehr große Gefahr für die eigene ökonomische Lage einschätzen, dann entsteht daraus Handlungsbedarf, der uns nichts Neues ist, aber durch den Thüringen-Monitor bestätigt wird. Das heißt, ich will an diesem Beispiel deutlich machen, nur, weil 20 Prozent der Bevölkerung eine große ökonomische Stabilitätsgefahr für sich und unser Land aus der Pandemie sehen, heißt das nicht, dass diese 20 Prozent von uns nicht ernst genommen werden, sondern sie sind Handlungsauftrag. Ich komme darauf später noch mal zurück. Sehr geehrte Damen und Herren, fast 90 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer stimmen der Aussage zu, dass „die Demokratie die beste aller Staatsideen“ ist. Mehr als zwei Drittel der befragten Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats sind mit der Praxis der Demokratie in unserem Land zufrieden. Das sind 20 Prozentpunkte mehr als zum Zeitpunkt der ersten Messung des Thüringen-Monitors und es sind 30 Prozentpunkte mehr als in den Jahren 2003 und 2006 und den dort erhobenen Werten. Auch wenn diese Bewertungen, was uns nicht überrascht, je nach Haushaltseinkommen variieren, weil diejenigen, die persönlich eine gute Bilanz ihres Haushaltseinkommens, ihrer ökonomischen Situation ziehen, selbstverständlich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zufriedener sind als diejenigen, die sich ökonomisch in einer disparaten Situation befinden, drückt sich in diesen Daten doch aber auch – und das will ich hier und heute betonen – die gute Entwicklung unseres Thüringer Gemeinwesens in den vergangenen 30 Jahren aus. Andererseits sind – und das sind die Ambivalenzen, auf die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thüringen-Monitors immer wieder hinweisen – 66 Prozent, also zwei Drittel der Menschen in unserem Freistaat der Auffassung, dass „in unserer Demokratie die Anliegen der Menschen nicht mehr wirksam vertreten werden“. Das heißt, eine mehr als Zweidrittel-Zustimmung zur demokratischen Praxis in unserem Land und gleichzeitig von zwei Dritteln geäußerte Skepsis, dass die Rekursivität, also die Rückkopplung meiner eigenen Meinung ins politische System, angemessen funktioniert, ist ein Widerspruch und die Bereitschaft zur politischen Beteiligung ist gleichzeitig rückläufig. Aus diesem Grunde werden wir genau an dieser Stelle den nächsten Schwerpunkt des Thüringen-Monitors setzen. Wir müssen genau die Frage „Was und wie interpretieren Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat demokratische Beteiligung, Partizipation, Rückkopplung des politischen Systems, Vertrauen?“ betrachten. Ich glaube, dass wir im 21. Thüringen-Monitor hierzu einen tatsächlichen Schwerpunkt setzen können und sollten. Fast zwei Drittel der Befragten sind der Auffassung, dass unser Freistaat den Vergleich mit vielen westdeutschen Ländern nicht zu scheuen braucht. Mehr als drei Viertel der Thüringerinnen und Thüringer blicken optimistisch auf die wirtschaftliche Situation und auch die eigene finanzielle Situation wird mehrheitlich positiv bewertet. Und gleichzeitig ist Abstiegsangst, und auch das bestätigt unser Thüringen-Monitor aus den Vorjahren, also die Sorge auf die Verliererseite des Lebens zu geraten, kein Phänomen allein der Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen. In unserem Freistaat haben die Bürgerinnen und Bürger unter großen Anstrengungen, in der auf die friedliche Revolution und Wiedervereinigung folgende Nachwendezeit einen gegenüber dem Westen immer noch bescheidenen, aber gegenüber der Situation vor 1989 doch beachtlichen Wohlstand aufgebaut. Aber dieser Wohlstand wird angesichts der Umbruchserfahrungen der 1990er Jahre – und darauf ist der Ministerpräsident in der früheren Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor eingegangen: die Arbeitslosigkeitserfahrung, die Erfahrung, dass Hunderttausende unser Land verlassen haben, pendeln mussten etc. – als ein fragiler Wohlstand angesehen und im Vergleich zu den alten oder vormals alten Ländern auch bewertet. Auch Befragte mit mittleren Einkommen äußern deshalb im Thüringen-Monitor die Furcht vor sozialem Abstieg und Statusverlustängste. Dass in unserem Land spürbare Reichtumsunterschiede bestehen, dass in der Krise Millionen Menschen in Kurzarbeit tätig sind, aber einzelne Unternehmen riesige Gewinne realisieren konnten, nehmen die Bürgerinnen und Bürger sehr klar wahr. Ebenso das weiterhin bestehende Wohlstandsgefälle zwischen den vormals alten und unseren vormals neuen Ländern. Rund die Hälfte der befragten Thüringerinnen und Thüringer ist der Auffassung, weniger als den gerechten Anteil vom gesellschaftlichen Wohlstand zu erhalten. Aus dieser Feststellung wird eine Erwartung an gesellschaftliche Gerechtigkeit, an soziale Sicherheit, auch an Umverteilung geäußert. Und wenn im Herbst dieses Jahres parallel zu unserer Landtagswahl auch im Bund gewählt wird, dann sind die Erwartungen der Thüringer Landesregierung an die neue Bundesregierung klar. Unser Ministerpräsident Bodo Ramelow formulierte diese bereits an das amtierende Kabinett von Frau Bundeskanzlerin Merkel – aber nur ein Teil davon ist bislang umgesetzt worden und ich will die weiterhin bestehenden Forderungen hier sehr klar deutlich machen: Die Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West muss weiterhin ein erklärtes Ziel, aber mit zu untersetzenden politischen und dann auch umzusetzenden Maßnahmen sein. Das gilt nicht zuletzt für die Beseitigung der Rentenungerechtigkeiten, die weiterhin zwischen Ost und West bestehen und die deshalb aufgehoben werden müssen, wenn wir vermeiden wollen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) dass hunderttausende Ostdeutsche, die die Nachwendezeit gestaltet und den Wiederaufstieg der ostdeutschen Länder gestaltet haben, am Ende ihres Lebens mit Armut, Altersarmut konfrontiert sein sollen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ist das jetzt
schon Wahlkampf, Herr Hoff?) Neue Behörden und Institute müssen zuerst in Ostdeutschland angesiedelt werden. Es gibt dazu klare Beschlusslagen, aber sie werden nicht umgesetzt. Es werden immer noch neue Behörden, neue Institutionen, auch Forschungsinstitutionen in den vormals alten Ländern angesiedelt, aber nicht hier in Ostdeutschland. Wir benötigen eine höhere Zahl von öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern als Keimzelle für künftige wirtschaftliche Entwicklungen und Innovationen. Und die beiden zuletzt genannten Forderungen erhalten durch den 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung besonderen Nachdruck. Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal, sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer, die diese Debatte verfolgen! Nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie macht sich allerorten Erschöpfung breit. „Pandemiemüdigkeit“ ist ein verbreiteter Begriff. Wir alle können dieses Gefühl genauso gut nachvollziehen wie den zweiten Begriff, der zunehmend häufiger verwendet wird, der Begriff des „mütend“ sein, also der Wut, die aus einer anhaltenden Müdigkeit und einer gleichzeitigen Hilflosigkeit gegenüber der Nichtabsehbarkeit des Endes dieser Pandemie folgt. Auch dieses Gefühl können Sie und ich, glaube ich, gut nachvollziehen. Wir kennen genug in unserem Familienkreis, in unserem Freundeskreis, in unserem Umfeld, die genauso empfinden, und wir haben gestern dazu diskutiert, unter anderem am Beispiel der Eltern, der Alleinerziehenden, die von dieser Pandemie in einer ganz besonderen Weise belastet sind. Und wenn ich Sie um eine Kraftanstrengung besonderer Art bitte, dann nicht, weil ich dieses Gefühl infrage stellen will, sondern weil ich glaube, dass wir eine weitere Kraftanstrengung brauchen. Und zwar eine Kraftanstrengung dafür, dass wir Sorge tragen, dass die Zeit nach der Pandemie der Auftakt für ein Jahrzehnt des Aufbruchs in unserem Freistaat ist. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass aus der verständlichen und uns alle erfassenden Pandemiemüdigkeit keine Zukunftsmüdigkeit wird! In der Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2017 gab unser Ministerpräsident Bodo Ramelow als Regierungschef dieser Koalition aus der Partei die Linken, aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen ein Versprechen – ich zitiere –: „Diese Landesregierung will und wird niemanden im Abseits stehen lassen. Alle, die hier leben, haben Anspruch auf vernünftige Arbeit, Gesundheitsversorgung, Wohnung und Bildung, kurz auf soziale Sicherheit.“
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dieses Versprechen hat der Ministerpräsident formuliert in einer Phase anhaltend positiver konjunktureller Entwicklung. Gerade deshalb erneuern wir als rot-rot-grüne Landesregierung diesen Anspruch an unser Regierungshandeln auch in dieser schwersten Phase der Pandemie und der schwersten Phase unseres Freistaats Thüringen seit der Wiedergründung. Diese Landesregierung will und wird niemanden im Abseits stehen lassen. Sie, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat, haben den gewaltigen Transformationsprozess seit 1990 durch Ihre eigene Kraft erfolgreich bewältigt. Darauf können Sie, aber darauf können auch wir gemeinsam stolz sein. Und vor dem Hintergrund dieser intergenerationellen Erfahrung wird es uns auch gelingen, diese Pandemie zu überwinden und die Zukunft unseres Freistaats erfolgreich zu gestalten. Die Krisen der Vergangenheit, wie die Finanzkrise 2008, haben uns gezeigt, dass die Phase des Aufschwungs viel wirkungsvoller, viel anhaltender ist als die Talsohle, die wir derzeit gemeinsam durchschreiten. Und wir haben es in der Hand, diesen Aufschwung vor allem gerecht und zum Wohle aller Menschen wirtschaftlich, aber auch vor allem ökologisch nachhaltig zu gestalten. Wir haben es in der Hand, den ganz jungen Menschen in unserem Land, deren Lebenschancen in den letzten 13 Monaten durch geschlossene Kindergärten und Schulen enorm eingeschränkt waren, neue Zukunftsperspektiven zu eröffnen, Zukunftsperspektiven, die sie verdient haben. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir schon bald mit Stolz auf das zurückblicken können, was wir zusammen zunächst ausgehalten, dann gestaltet, aber schließlich auch zum Erfolg geführt haben. An der Yale-Universität gibt es einen Epidemiologen namens Nicholas Christakis. Der hat drei Phasen der Pandemie beschrieben. Und die liegen etwas anders als die Pandemiephasen, über die wir zurzeit diskutieren. Wir befinden uns aus seiner Sicht derzeit in der ersten Phase. Mehr als 3 Millionen Menschen sind in unserem Land seit Beginn der Pandemie erkrankt, über 78.000 Menschen sind an oder mit dem Virus gestorben. Bei allen Schwierigkeiten der Impfstoffbeschaffung, die gestern hier im Landtag auch wieder eine Rolle gespielt hat, sind wir derzeit doch Zeugen der größten Impfkampagne der Menschheitsgeschichte. Innerhalb nur eines Jahres wurden Impfstoffe erforscht, getestet und eingeführt. Wir sind die erste Generation der Menschheit, die eine Pandemie mit gezielten medizinischen Maßnahmen zum Stillstand bringen kann. Diese Impfkampagne ist ein Start in ein neues Zeitalter auch der Wissenschaft. Sie ist mit nicht weniger vergleichbar als dem ersten Flug ins All von Juri Gagarin vor – in diesem Jahr – 60 Jahren.
(Beifall DIE LINKE)
In der zweiten Phase werden wir mit der gleichen Konsequenz, mit der die Impfstoffe dem Virus zusetzen, den sozialen und ökonomischen Verwerfungen der Pandemie entgegentreten und sie bekämpfen – erfolgreich. Wir wollen als Thüringer Landesregierung nicht nur die Rückkehr zur Normalität, sondern den Aufbruch in eine bessere Zukunft. Unser Thüringen soll aus der Krise gestärkt hervorgehen, in dem wir Wirtschaft und Kunst stabilisieren, insbesondere diejenigen, die in dieser Pandemie in besonderer Weise gelitten haben. Wir haben über die Situation der Soloselbstständigen als ein Beispiel künstlerisch Beschäftigter in besonderer Weise gesprochen. Und das ist auch einer der Gründe, warum der Ministerpräsident heute im Bundesrat erneut einfordern wird, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, weil wir in Deutschland noch massive Unterschiede haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn es ist ein Unterschied, ob ich 60 Prozent von etwas über dem Mindestlohn bekomme oder ob ich die klassischen Industriearbeitsgehälter der alten Länder bekomme. Insofern muss man diesem OstWest-Unterschied Rechnung tragen. Und er wird sich dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen Hilfen für die Soloselbstständigen verbessert werden. Er wird sich dafür einsetzen, dass in diesem Infektionsschutzgesetz, das heute im Bundesrat diskutiert wird, nicht formal zwischen innen und außen differenziert wird, sondern dass Kunst, Kultur, Kreativwirtschaft auch eine Perspektive bekommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die wirtschaftliche Existenz für prekär Beschäftigte, Erwerbslose, Alleinerziehende, Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer, die kein finanzielles Polster haben, die müssen wir sichern, die wollen wir sichern, die werden wir sichern. Wir wollen, werden und müssen in die soziale, digitale und räumliche Infrastruktur investieren, indem wir modernisieren, dafür Geld in die Hand nehmen, und im Anspruch, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu sorgen, weiterhin Verantwortung übernehmen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) das heißt, weiter auf leistungsstarke Gemeinden, Städte und Landkreise und auf eine faire Partnerschaft mit ihnen zu setzen, sowie für die zu erfüllenden Aufgaben eine angemessene finanzielle Ausstattung zu gewährleisten. Wir diskutieren in diesem Landtag über einen neuen Finanzausgleich. Das muss ein Starterkit für genau diesen Anspruch sein. Der Pflege muss endlich der Stellenwert gegeben werden, der ihr zusteht, den öffentlichen Gesundheitsdienst haben wir gestärkt und werden wir weiterhin stärken.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hören Sie
auf, Wahlkampfreden zu halten! Sie sollen zum Thüringen-Monitor reden!) Die Qualität der Bildungseinrichtungen in Stadt und Land werden wir weiterentwickeln und wir werden und müssen Natur und Umwelt schützen, den Klimawandel bekämpfen und den Waldumbau voranbringen. Und weil hier ein Zwischenruf gemacht wurde, dass wir über den Thüringen-Monitor reden, es geht darum, Herr Abgeordneter, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, aus einem Thüringen-Monitor Schlussfolgerungen zu ziehen. Und genau das tut die Landesregierung und darüber spreche ich hier.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und deshalb spreche ich, Herr Abgeordneter, über die Phase drei, in der, sehr verehrte Damen und Herren, wir Corona hinter uns gelassen haben. Spätestens ab 2024 kann und soll es uns gemeinsam in unserem Freistaat gelingen, den wirtschaftlichen Aufschwung zu einer Phase der gesellschaftlichen Zuversicht zu machen. Eine Dekade, die geprägt werden soll von Aufbruchstimmung, von Innovationen aufgrund der nachgeholten Modernisierung insbesondere in Infrastruktur und Digitalisierung, die genau genommen die moderne Ergänzung der Infrastruktur ist, sowie einer starken öffentlichen Daseinsvorsorge und basierend auf gefestigten demokratischen Grundwerten, deren bestehende Ambivalenzen der Thüringen-Monitor weiterhin ermitteln wird und aus dem wir weiterhin Schlussfolgerungen ziehen werden. Und für diesen Aufbruch, dem Aufschwung nach der Krise, die Sicherheit, überall in unserem Thüringen sicher und gut leben zu können, dafür steht diese rot-rot-grüne Landesregierung. Daraus zieht diese Landesregierung, diese rot-rot-grüne Koalition die Schlussfolgerungen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Ich gehe davon aus, dass die Aussprache gewünscht ist. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Regierungserklärungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht dafür die einfache Redezeit zur Verfügung. Damit eröffne ich die Aussprache, das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Höcke.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen ins Hohe Haus. Sehr geehrter Herr Minister Hoff, wenn Sie Teil meiner Fraktion wären, hätten Sie nach dieser Rede 1.000 Euro in das Phrasenschwein werfen müssen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das kann nur einer sagen, der keine Ahnung hat!) Das war eine Wahlkampfrede, aber nicht eine Regierungserklärung, wie wir sie an dieser Stelle hätten erwarten dürfen. Diese Vorbemerkung sei mir gestattet. Und vielleicht noch drei Punkte zu Ihren Ausführungen. Ich möchte mich auf die Interpretation des Thüringen-Monitors konzentrieren, meine Redezeit ist begrenzt, obwohl ich hörte gerade, Sie haben überzogen und ich habe 13 Minuten mehr, also fast eine halbe Stunde, damit komme ich hin, trotzdem will ich es nicht über Gebühr ausdehnen, was ich in Ihre Richtung zu sagen habe, sehr geehrter Herr Minister Hoff. Aber drei Anmerkungen seien mir doch gestattet: Sie beklagen – und Sie haben das heute auch wieder gemacht – sehr ausführlich – und das konnte man vor allem am ersten Teil Ihrer Rede ablesen – die Existenz, das Vorhandensein von Stereotypen und verfallen doch selbst ständig in Stereotypen.
(Beifall AfD)
Zweitens, sehr geehrter Herr Minister Hoff, Sie sind ein Superframer, wenn ich mir diesen Begriff mal erlauben darf,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind ein Superspreader!) und der ist tatsächlich nicht positiv konnotiert in meinen Augen.
(Beifall AfD)
Sie sind ein Superframer, wenn sie Konservatismus und Extremismus tatsächlich zusammenrücken, übereinanderrücken.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Besser ein Superframer als ein Superfaschist!) Ich sage Ihnen, Konservatismus ist das Gegenteil von Extremismus!
(Beifall AfD)
Drittens und letztens in Ihre Richtung, sehr geehrter Herr Minister Hoff: Es scheint in Ihrem Denken tatsächlich Opfer erster und zweiter Klasse zu geben. Das finde ich moralisch höchst bedenklich.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in den letzten Jahren bei dieser Gelegenheit, bei der Gelegenheit Thüringen-Monitor – wie schnell die Zeit vergeht, erkennt man daran, dass wir schon wieder über den Thüringen-Monitor reden –, immer wieder meine Zweifel darüber geäußert, ob der sogenannte Thüringen-Monitor ein rechenschaftsfähig durchzuführendes Unterfangen ist. Wenn jemand vorgibt, mit wenigen pauschalen Fragen dauerhafte Einstellungen von Personen messen zu können, dann halte ich das mit Blick auf die Vielschichtigkeit des Wesens Mensch weiterhin für anmaßend. Und wenn jemand darüber hinaus auch noch vorgibt, en passant weitgehende Ableitungen über ein so komplexes Gebilde wie die politische Kultur vornehmen zu können, dann halte ich selbiges sogar für vermessen. Ich werde jetzt nicht, wie ich das in den vergangenen Jahren wiederholt an dieser Stelle und zu diesem Thema getan habe, über die Grenzen der empirischen Sozialforschung reden, werde aber im zweiten Teil meiner Ausführungen die unausgesprochenen Vorannahmen und politischen Prämissen des aktuellen Monitors ansprechen müssen. Für die AfD-Fraktion stelle ich aber zu Beginn fest: Der Thüringen-Monitor ist ohne Zweifel eine politische Auftragsarbeit der Regierung; ihn dürfte es so in einem weltanschaulich neutralen Staat nicht geben.
(Beifall AfD)
Und ja, hier wird Steuergeld eingesetzt und nicht wenig Steuergeld, ich glaube, über 50.000 Euro kostet diese Auftragsarbeit mittlerweile. Hier wird Steuergeld eingesetzt, um einer steuerfinanzierten parteinahen Zivilgesellschaft noch mehr Steuergeld zuzuschanzen. Das ist eine Fehlentwicklung, die werden wir als AfD, wenn wir in der Regierungsverantwortung sind, sofort beenden.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, im ersten Teil meiner Rede muss ich mich nun notgedrungen auf den Boden des Thüringen-Monitors stellen, was mir freilich nicht sehr leichtfällt. Da stellt sich nämlich direkt die Frage: Gibt es diesen Boden überhaupt? Schließlich stammen die Erhebungsergebnisse aus dem Spätsommer des letzten Jahres, einer aus heutiger Sicht geradezu entspannten Zeit; der Ausnahmezustand des Novembers war damals noch fern. Insofern dürfte die damalige hohe Akzeptanz, die der Monitor für die Bevölkerung und für die AntiCorona-Maßnahmen ausweist, heute nicht mehr existieren. Heute erkennen die Thüringer mehr denn je, dass diese Landesregierung von einer unüberlegten Entscheidung zur nächsten taumelt, dass diese Landesregierung die Wirtschaft massiv schädigt, den Menschen die Freiheit nimmt und insbesondere Kinder und Eltern in Verzweiflung stürzt, ohne dabei auf einer evidenzbasierten Tatsachengrundlage zu stehen, und dass diese Landesregierung einfach immer noch mehr von denjenigen Maßnahmen durchsetzt, die sich schon vorher als unwirksam erwiesen haben. Immer mehr Thüringer bringen diese Landesregierung und die Definition des Wahnsinns durch Einstein zusammen und diese Definition lautet: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und [an] andere Ergebnisse zu [glauben].“
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, im Monitor ist viel von Corona-Skeptikern die Rede, Corona-Hysteriker und Corona-Extremisten werden allerdings nicht erfasst, was ein weiteres Indiz für die Schieflage dieser Untersuchung ist. Natürlich – mit Hinblick auf die Auftraggeber, also die Mitglieder der Landesregierung bzw. die Landesregierung – konstruiert der Monitor Zusammenhänge zwischen Corona-Skeptikern und Rechtsextremismus. Das hat Prof. Hoff von hier vorn eingangs seiner Rede ja auch so ausgeführt. Ein Drittel der Corona-Skeptiker seien rechtsextrem eingestellt und das bedeutet, dass rund 11 Prozent der Thüringer rechtsextrem eingestellte Corona-Skeptiker seien. Schließlich gehen die Macher des Monitors auch noch so weit, dass sie vorgeben zu wissen, dass etwa 6 Prozent der Thüringer rechtsextrem, aber keine Corona-Skeptiker seien. Die Absicht hinter dem Konstrukt des Monitors bzw. seiner Auftraggeber ist uns klar: Man will die Botschaft verbreiten, dass Corona-Skepsis eher einem bedenklichen Milieu entspringt, von dem sich der redliche Bürger besser fernhalten sollte. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, man will ein neues Feindbild auf- und ausbauen, denn das alte – der Rechtsextremist – trägt nicht mehr so richtig. Tatsächlich fanden alle Aussagen, mit denen man rechtsextreme Einstellungen misst oder zu messen vorgibt, im Jahre 2020 zum Teil deutlich weniger Unterstützung als noch 2019. Die Verharmlosung des Nationalsozialismus oder die Zustimmung zu antisemitischen Äußerungen haben sich beinahe halbiert. Das ist grundsätzlich erfreulich, wenn man denn dem Monitor Glauben schenken darf.
(Beifall AfD)
Und die logische Folge müsste sein, richtig: dass nämlich die staatliche Finanzierung zahlloser linker Vereine, die sich dem Kampf gegen rechts verschrieben haben, einzustellen ist.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Nein, sinnhaft ist!) Sehr geehrte Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Teil meiner Ausführungen. Dieser widmet sich der methodischen und theoretischen Problematik des Thüringen-Monitors. Der Monitor identifiziert bei 17 Prozent der Thüringer eine rechtsextreme Einstellung. Diese 17 Prozent passen nicht mit der Selbsteinordnung der Thüringer zusammen, denn nur 1 Prozent – 1 Prozent! – von ihnen ordnet sich selbst als „weit rechts“ stehend ein. 16 Prozent werden also dadurch zu Rechtsextremen, dass man ihnen ein Konstrukt von rechtsextremen Einstellungen unterschiebt. Ich kann das hier an dieser Stelle nur erwähnen und aus Zeitgründen die Vermittlungsproblematik zwischen subjektiver und objektiver Verortung nicht diskutieren. Ich möchte aber an dieser Stelle herausheben und klarstellen: Der Rechtsextremist des Thüringen-Monitors ist eine mehr oder weniger wissenschaftliche Konstruktion, also eine Fiktion, deren Gestalt natürlich von den Prämissen der Wissenschaftler abhängt, die das konstruieren.
(Beifall AfD)
Zu diesen fragwürdigen Prämissen gehört auch, dass die Macher des Monitors den Linksextremismus erst gar nicht sehen wollen, obwohl es da vielleicht ein klitzekleines Problem gibt, wie die zahlreichen Anschläge der letzten Wochen, begangen durch Linksextremisten, beweisen. Denn während sich gerade einmal 1 Prozent der Thüringer als „weit rechts“ einordnen, sieht sich sage und schreibe die zwölffache Anzahl der Thüringer als „weit links“ stehend. Ja, der Monitor, der doch den Anspruch hat, ein Bild der politischen Kultur in Thüringen zu zeichnen, ist auf dem linken Auge komplett blind. Während das Wort „rechtsextrem“ in den verschiedenen Ausprägungen 187-mal im Monitor auftaucht, taucht das Wort „linksextrem“ in den verschiedenen Ausprägungen wie oft auf, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete? Richtig: null Mal!
(Beifall AfD)
Null mal! Wundern tut uns das nicht, denn für die Erarbeitung des Monitors zeichnet ein Zentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration an der Universität Jena verantwortlich, das sich damit befasst, den berühmt-berüchtigten Kampf gegen rechts mit einem wissenschaftlichen Deckmäntelchen zu versehen, und sich dabei eine goldene Nase verdient, steuerfinanziert. Dieses zumindest linkslastige Unternehmen oder diese zumindest linkslastige Institution hat kein sachliches Erkenntnisinteresse. Folglich gibt es eine Menge Ungereimtheiten und methodische Vorentscheidungen, die zu Verzerrungen führen oder dazu dienen, ein bestimmtes intendiertes, von der Landesregierung beauftragtes Bild zu zeichnen. So arbeitet der Monitor mit suggestiven Fragen, etwa wenn im Zusammenhang mit der Corona-Skepsis gefragt wurde, ob man eher seinem eigenen Gefühl oder eher sogenannten Experten traue. Warum wird an dieser Stelle, so frage ich, von „sogenannten“ Experten gesprochen, während man an anderer Stelle nur nach Experten fragt, also das wertende Adjektiv weglässt. Das sind vielleicht Feinheiten, aber sie fallen dem geschulten Betrachter ins Auge. Und warum, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, unterscheidet der Monitor zwischen harten und weichen Frageformulierungen, um dann folgende Frage eher als weiche Formulierung zu bezeichnen? Zitat: „Was unser Land heute braucht, ist ein hartes und energisches Durchsetzen deutscher Interessen gegenüber dem Ausland.“ In dieser Fragestellung ist ausdrücklich von einer harten Interessendurchsetzung die Rede, wiewohl der Monitor selbiges als weiche Fragestellung bezeichnet. An anderer Stelle fällt einem die Konstruktion des Corona-Skeptikers ins Auge, der Monitor identifiziert eine coronaskeptische Einstellung anhand der Zustimmung zu drei Fragen – drei Fragen, das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. Wie gesagt, man könnte vortrefflich über die Grenzen der empirischen Sozialwissenschaft referieren. Eine davon ist die Frage, ob das Coronavirus schlimmer als eine Grippe sei. Wer diese Frage verneint, der ist verdächtig, der ist verdächtig, ein Corona-Leugner zu sein.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das ist
auch so!) Sehr geehrte Damen und Herren, das ist in meinen Augen ein ganz starkes Stück, denn es wird als Prämisse schlicht gesetzt, dass das Virus schlimmer als eine Grippe sei. Nur wer die wissenschaftliche Diskussion darüber völlig ignoriert, die in den letzten Wochen und Monaten geführt worden ist, kann das derart einseitig und undifferenziert darstellen. Das und diese Fragestellung, diese Einordnung, diese Vorselektion hat mit Wissenschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend ist festzuhalten: Der Thüringen-Monitor mag das ein oder andere interessante Ergebnis zeitigen, solange man seine Methodik und Herangehensweise unkritisch hinnimmt und übernimmt. Blickt man allerdings auf Letztere, so zeigt sich sehr rasch, dass es dem Thüringen-Monitor auch in diesem Jahr vor allem darum geht, mit vermeintlich, ich betone, vermeintlich objektiven Daten einer bestimmten politischen Agenda Reputation zu verleihen. Es handelt sich hier um Auftragswissenschaft. Die Landesregierung, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, beauftragt eine Institution der steuerfinanzierten Zivilgesellschaft, die sich die Altparteien als Resonanzraum in den letzten Jahren und Jahrzehnten selbst geschaffen hat, eine Untersuchung anzufertigen, und diese Untersuchung dient dann als Legitimationsgrundlage, um noch mehr Steuergeld für den Kampf gegen rechts veruntreuen zu können. Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dieser Staat ist ein Raub der Parteien geworden, dieser Staat ist ein Raub der steuerfinanzierten parteinahen Zivilgesellschaft geworden. Es gilt diesen Staat zu befreien, unter anderem dafür sind wir als AfD angetreten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Hey.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst auch seitens meiner Fraktion herzlichen Dank an das Team von Frau Prof. Reiser der Universität Jena für das diesjährig vorliegende Kompendium des Thüringen-Monitors.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mein Vorredner Herr Hoff hat es ja bereits gesagt: Der Thüringen-Monitor stützt sich aufgrund seiner Umfragezeit, das war Herbst des vergangenen Jahres, auf Werte, die jetzt sehr stark verändert sein dürften. Ich zitiere mal mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Thüringen-Monitor einen Satz: „Insgesamt besteht somit eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in der Thüringer Bevölkerung. Trotz der Sorgen um die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie zeigte sich eine hohe Zufriedenheit mit den handelnden Politiker*innen.“ So steht das drin und das muss man mal kurz sacken lassen, denn wir alle wissen, dass sich dieses Stimmungsbild mittlerweile vollständig geändert hat. Vorhin auch schon in der Regierungserklärung angesprochen; eine Umfrage von Infratest dimap, wesentlich aktueller, beweist: 80 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung sind mittlerweile unzufrieden über das Corona-Management. Corona ist auch, wenn man so will, das zentrale Thema dieses Thüringen-Monitors. Das ist nicht verwunderlich, das hat mittlerweile auch längst die Landesparlamente erreicht. Wir haben gestern, wenn man sich das noch mal vor Augen führt, in allen sechs Aktuellen Stunden über kein anderes Thema, wenn auch in unterschiedlichen Betrachtungsweisen, in unterschiedlichen Facetten gesprochen. Ich habe aber das, was Infratest dimap jetzt festgestellt hat und was zum Teil eben auch schon im Thüringen-Monitor seinen Beginn in den Umfragewerten hatte, auch im Bekannten- und Verwandtenkreis, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich auch in der Familie, bei Freunden, in Bürgersprechstunden. Die allgemeine Unzufriedenheit über das Management dieser Pandemie hat sogar einer gewissen Fassungslosigkeit Platz gemacht, und das hat Gründe. Ich will mal dieses ganze Geschwurbel von Querdenkern und Corona-Leugnern beiseitelassen, diesen Singsang, dass das alles nur erfunden ist, dass unheimliche Kräfte im Hintergrund jetzt die Macht an sich reißen. Da gibt es übrigens im Thüringen-Monitor einen sehr interessanten Befund: 26 Prozent der damals im September und Oktober Befragten glauben daran, dass geheime Organisationen die Politik beeinflussen – das mal nur als Beispiel. Also es wird auch erzählt, dass Bill Gates dahintersteckt oder das 5G-Netz oder die Reptiloiden. Mal abgesehen von diesem ganzen Plunder: Ja, ich diskutiere oft auch mit Querdenkern, mit CoronaLeugnern, auch mit Reichsbürgern, aber ich stelle doch fest, dass es außer diesen Leuten zunehmend Menschen sind – die ich gar nicht in irgendeine Ecke einordne oder verorten will, Leute wie du und ich, Menschen, die mich beim Einkaufen ansprechen, die mit mir telefonieren, die Mails schreiben, die mir noch vor zwei/drei Monaten gesagt haben, dass das alles nicht schön ist, aber man da jetzt durchmüsse, oder auch manchmal, dass er jetzt nicht in der Haut eines Politikers stecken möchte, weil das alles so schwierig ist –, die jetzt immer mehr sagen: Ich begreife nicht mehr, was hier vor sich geht. Oder sie sagen: Ich verstehe nicht mehr den Sinn hinter diesen Maßnahmen. Woran liegt das? Stellvertretend für die vielen Menschen, die mich da ansprechen, will ich das mal benennen: Sie verstehen nicht, warum es beispielsweise den Spaniern in manchen Regionen auch momentan noch nicht möglich ist, sich in einem bestimmten Radius von der eigenen Wohnung wegzubewegen, während täglich übervolle Urlaubsflieger aus Deutschland landen. Jetzt könnten die Deutschen ja die Spanier trösten und sagen: Es ist nicht so schlimm, zu euch dürfen wir fliegen, aber Urlaub bei uns zu Hause an der Ostsee dürfen wir auch nicht machen. Aber das führt zum Schluss zu einem: Das versteht niemand mehr, egal ob in Spanien oder in Deutschland. Der Sport in Deutschland – als nächstes Problem – ist nahezu lahmgelegt, außer im Profibereich. Da läuft das Millionenspiel insbesondere im Fußball munter weiter. Unter spitzfindiger Ausnutzung aller Schlupflöcher spielen jetzt sogar ChampionsLeague-Vereine in Ungarn weiter, wenn es in den Heimat- oder den Gastländern der jeweiligen Mannschaften unmöglich ist, aufgrund der Schutzmaßnahmen dort aufzutreten, währenddessen Kindern und Jugendlichen nicht mal das Training im Dorfverein erlaubt ist. Das versteht niemand. Eine Testpflicht in Schulen wollte man von vornherein gesetzlich verordnen im Bund, bei Unternehmen geht das nicht. Das versteht niemand.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Friseure haben hierzulande eher wieder geöffnet als Schulen oder Kindergärten. Außerdem hat sich die Wahrnehmung bestimmter Zustände in unserer Gesellschaft in eine Richtung entwickelt, die ich schon bemerkenswert finde und da spreche ich nicht über Befunde in der Politik oder in den Medien, sondern generell auch bei dem, was uns so täglich im Familien-, Bekannten-, auch im Freundeskreis über den Weg läuft. Erinnern Sie sich noch, im März und April 2020, also vor genau einem Jahr, als man auf dem Balkon gestanden und geklatscht hat für die wahren Helden dieser Krise, für die vielen Pfleger und Krankenschwestern und die Ärzte, für die Kassiererinnen in den Supermärkten, für die vielen fleißigen Hände, die die Regale aufgefüllt haben? Wer redet denn heute noch über diese Leute, wo ist denn jetzt der Beifall? Fällt uns das eigentlich noch auf, dass über die wahren Helden der Krise nicht mehr gesprochen wird? Fällt es uns eigentlich noch auf, dass es in der öffentlichen Wahrnehmung nicht etwa zum Beispiel Alleinerziehende sind oder Familien mit Kindern, die die Hauptlast in dieser Krise tragen, sondern Gastronomen und Hoteliers und Konzertveranstalter? Ich will mal ein Beispiel nennen: Das Bundeskabinett setzt sich zusammen und regelt die Ausweitung der Kinderkrankentage. Das ist vor ein paar Tagen passiert. Das heißt, es gibt jetzt die Erhöhung von 20 auf 30 Tage pro Kind und Elternteil und bei Alleinerziehenden von 40 auf 60 Tage. Das ist eine gute Sache, das ist top. Aber welchen Raum nimmt das eigentlich in der Berichterstattung ein? Das ist ein Fünfzeiler in der Zeitung. Und bei mir im Freundes- oder Verwandtenkreis ist eher die Debatte, wie lange man jetzt noch zum Haareschneiden gehen kann oder wann das Lieblingsrestaurant wieder öffnet. Und in diesem ganzen Durcheinander, das zum Teil ja auch schon in diesem Thüringen-Monitor abgebildet werden kann, kommen dann noch parteipolitische Spielchen dazu, die im Moment eigentlich als Allerletztes gebraucht werden. Lieber Herr Voigt, Sie stehen da mit auf dem Spielfeld oder an der Seitenlinie, je nachdem, wo Sie sich in Thüringen jetzt bei der politischen Situation gerade zuordnen, aber dann sagen Sie so Sätze wie in der Zeitung: „Dass wir jetzt eine Bundesregelung brauchen, hat aber auch etwas mit dem Versagen der Thüringer Landesregierung zu tun.“
(Beifall CDU, FDP)
Oder im „Thüringen Journal“ letzte Woche: „In Thüringen ist die Landesregierung nicht in der Lage, die Pandemie in den Griff zu kriegen.“ Ich schätze Sie sehr, Herr Voigt, weil ich Sie als verlässlichen Partner kennengelernt habe, aber ich muss meinen Ärger über solche Sätze in irgendeiner Form auch mal adressieren und mir Luft machen. Da sage ich mal, weil auch der Thüringen-Monitor darauf abstellt, wie das Handeln der Bundes- und der Landesregierung ist: Wir gucken mal, Herr Voigt, ganz flink, ob man die Pandemie außerhalb unseres Landes auch in den Griff kriegt oder nicht. Und weil Sie auf die Landesregierung und auf die Linken, die Grünen und die SPD abstellen, erlauben Sie mir mal kurz einen Blick auf die Union. Ursula von der Leyen, Mitglied Ihrer Partei, hatte im Herbst des vergangenen Jahres einen klaren Auftrag – einen, so viel –: genügend Impfstoff zu besorgen. Sie hat neulich im EU-Parlament Fehler eingestanden, sie sagt: Wir waren zu spät dran bei der Zulassung, wir waren zu optimistisch bei der Massenproduktion und vielleicht waren wir uns auch zu sicher, dass das Bestellte pünktlich geliefert wird. Natürlich, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass sich nicht einige große EU-Mitglieder erst mal eingedeckt und selbstständig versorgt haben, um anderen den Zugang zu Impfstoffen zu verbauen. Aber es ist doch eigentlich noch viel schlimmer als Ihr Parteimitglied Ursula von der Leyen damals zugegeben hat. Man muss sich das mal vor Augen führen. Wir haben Großbritannien für den Brexit oft genug getadelt und werden jetzt von diesem NichtEU-Mitglied regelrecht vorgeführt, weil Großbritannien BioNTech viel früher zugelassen und die Impfungen viel schneller vorangetrieben hat. Wohlgemerkt, wir reden hier von einem Produkt, das in der EU erfunden und hergestellt wurde. Als dann endlich die EU-Zulassung da war, hat man plötzlich gemerkt und es hat sich herausgestellt, es ist zu wenig bestellt worden. Pfizer hat gesagt: Wir brauchen zunächst für die Produktionskapazitäten in Brüssel noch viel mehr Zeit, um ein Werk umzubauen. Da fragt man sich: Hätte die EU das nicht mit dem Hersteller vorher mal besprechen können? Vielleicht hätte man den Herstellern auch unter die Arme greifen können. So hat man es übrigens in den USA gemacht, wo im Übrigen ab Mai jedem, wirklich jedem Staatsbürger dort ein Impfangebot gemacht werden kann. Mal weg von Frau von der Leyen, kommen wir zu einem anderen Mitglied Ihrer Partei, Jens Spahn, unser Bundesgesundheitsminister. Das ist der Mann, der reiche Leute einlädt bei Rindfleischfilet und gutem Rotwein und die spenden dann jeweils 9.999 Euro, das ist genau 1 Euro unter der Grenze, wo die Anonymität der Spender aufhört. Jens Spahn behauptet, von Mitte Januar und den ganzen Februar durch – er gibt sogar eine Zusage seines Hauses ans Kabinett –, dass ab 1. März 2021 genügend Schnelltests für ganz Deutschland da sind. Und was war? Kuchen mit Puste. Zu diesem Generalversagen meint übrigens die Kanzlerin wörtlich: „Wir brauchen sicherlich den Monat März, um eine umfassende Teststrategie aufzubauen.“ So ein Satz ein Jahr nach Beginn der Pandemie, fünf Monate nach Beginn der zweiten Welle! Und sie sagt das in einem Land, das den weltweit ersten Corona-Test entwickelt hat. Das war hier in Deutschland. Und da sagen Sie ernsthaft, Herr Voigt: „In Thüringen ist die Landesregierung nicht in der Lage, die Pandemie in den Griff zu kriegen.“ Das muss man erst mal setzen lassen. Soll ich noch ein wenig über Herrn Altmaier und das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium reden?
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe Unternehmen in meinem Wahlkreis sicherlich genauso wie bei Ihnen, bei uns überall, die haben Ende Februar das erste Geld der NovemberHilfe bekommen – vier Monate später!
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Und Herr
Scholz!) Frau Dr. Merkel – Herr Scholz hat die Bazooka auf den Tisch gelegt –
(Unruhe CDU, FDP)
hat er! –
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ihre Rede
ist peinlich!) und hat gesagt, ich finanziere das alles. Aber gucken Sie sich allein mal die Beantragungsfristen, die Art und Weise der Bewilligung, den gesamten Wust an bestimmten Dingen, die Unternehmer mittlerweile in diesem Land aufwenden müssen, um an die Bundeskohle zu kommen, an. Nehmen Sie mal Rücksprache mit den Unternehmern. Das spottet jeder Beschreibung!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Dank Herrn
Scholz!) Und dafür ist nicht Herr Scholz zuständig. Frau Dr. Merkel – ich will mal bei der Sache bleiben –, Chefin von det Janzen, Mitglied Ihrer Partei, verkündet nachts um 3.00 Uhr die komplette Schließung des Einzelhandels am Gründonnerstag. Keine 48 Stunden später gilt das Gegenteil – immerhin, die Kanzlerin entschuldigt sich und übernimmt die Verantwortung. Das ist mal was! Also, sich entschuldigen und Verantwortung übernehmen, überlegen Sie mal, Herr Voigt, wenn das Schule machen würde in der Union, zum Beispiel bei Herrn Spahn oder bei Herrn Scheuer, das wäre unvorstellbar.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Herr
Scholz war zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich auf der Toilette, oder was?) Wir müssen auch gar nicht so weit gehen, wir müssen nicht immer nur EU und Bund betrachten. Gucken wir mal in die Abgründe der Thüringer CDU. Mandatsträger Ihrer Partei machen sich in der größten Krise, die dieses Land hat, nebenher die Taschen voll und verticken die Masken unter der Hand.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Schätzen Sie sich glücklich, dass der ThüringenMonitor all diesen moralischen Abschaum in seinen Ergebnissen noch gar nicht erfasst hat. Und noch mal, lieber Herr Voigt, ich schätze Sie persönlich, Sie haben das ja selbst auch alles gar nicht veranlasst, Sie können auch in Erfurt nicht ständig die Schuld oder die Verantwortung dafür übernehmen, das ist mir auch klar. Aber eines auch mal klar und deutlich: Wenn Sie bei all dem, was ich jetzt aufgezählt habe, mit dem Finger auf die Landesregierung zeigen, ich mache es mal ganz konkret, zum Beispiel auf Georg Maier, auf Wolfgang Tiefensee und Heike Taubert, die tragen ja für meine Partei in diesem Land Verantwortung, und ich gucke auf Leute, die von Ihrer Partei Verantwortung tragen, dann lassen Sie sich eins gesagt sein: In dem Glashaus, in dem Sie sitzen und Steine werfen, regnet es schon lange oben rein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe vergangene Woche – das noch mal zum Abschluss – mit zwei Frauen telefoniert, kurz hintereinander, aus meinem Wahlkreis. Eine junge Mutter, vier Kinder, vor Kurzem Zwillinge bekommen, zwei schulpflichtige Kinder, die seit Wochen zu Hause ist, keine Aussicht auf Notbetreuung, sie ist ja im Erziehungsurlaub, die Frau war nervlich am Ende, die hat am Telefon geweint und hat mich angefleht und hat gesagt: Herr Hey, bitte öffnen Sie die Schulen wieder. 10 Minuten später sagt mir eine Mutter, die im Kreiselternbeirat engagiert ist: Herr Hey, es ist völliger Wahnsinn, die Schulen zu öffnen, weil wir Angst um unsere Kinder haben. Wenn diese Menschen, meine Damen und Herren, noch Anteil nehmen am öffentlichen Geschehen, wenn sie Nachrichten gucken, dann nehmen sie seit Wochen wahr, dass zwei führende Politiker der Union, sogar Länderchefs, eine Menge Zeit mit Fingerhakeln verbracht haben, wer denn nun Kanzlerkandidat wird. Das geht im Moment meilenweit an den Problemen der Menschen hier im Lande in dieser Pandemie vorbei. Das, was sich da abgespielt hat, man muss es so deutlich sagen, ist eine Unverschämtheit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Im Thüringen-Monitor ist nachzulesen – Herr Hoff hat bereits darauf abgestellt –, 31 Prozent der Leute in Thüringen sind unzufrieden mit der Demokratie, mit der Demokratie als Staatsform, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist fast ein Drittel der Menschen in diesem Land und das war eine Umfrage vom Oktober. Das ist doch mehr als ein Warnschuss. Das ist ein Schlag in die Magengrube dieses Parlaments, und zwar mit Wucht. Und es wird nicht besser, wenn man sich jetzt versucht als der angeblich bessere Krisenmanager hinzustellen, weil in dieser Pandemie nicht nur die Menschen leiden, sondern – ich glaube – mittlerweile auch unser gesamtes gesellschaftliches und auch unser politisches System. Was die Menschen von Politik erwarten und erwarten können, sind klare Vorgaben, keine Streitereien, verlässliche Regeln, kein Postengeschacher, verständliche Maßnahmen. Sonst werden wir eine Vielzahl an Leuten nicht mehr erreichen mit dem, was wir hier tun. Und es braucht auch in der jetzigen Debatte eine Rückbesinnung auf genau die Menschen in diesem Land, die bei dieser Krise immer noch an vorderster Front stehen. Während wir hier debattieren, kämpfen draußen Ärzte, Krankenschwestern, Pflegekräfte um die Gesundheit Tausender. Ob es jetzt Corona-Leugnern oder Querdenkern passt oder nicht, sie kämpfen bei diesen Menschen auch um deren Leben. Und wir müssen nicht irgendwann nach Corona über die Arbeitsbedingungen und über die Löhne und Gehälter im Gesundheits- und Pflegebereich sprechen. Das müssen wir jetzt tun, nicht nur in den Ländern, sondern auch wieder bundesweit, und über die Struktur und den Zustand unseres Gesundheitswesens am besten gleich mit. Wir müssen den Familien draußen, also Vätern, Müttern, Alleinerziehenden, Kindern auch seitens der Politik wieder das Gefühl geben, dass sie im Mittelpunkt stehen. Das sind ja immerhin Millionen von Menschen in diesem Land, die in der öffentlichen Debatte – so kommt es mir zumindest vor – gar nicht mehr so richtig vorkommen. Vor allem aber, das glaube ich, ist eins wichtig: Wir müssen immer wieder klar sagen, dass nicht die Maßnahmen in der Corona-Pandemie das größte Problem sind oder die absolut überhitzte Debatte darüber. Das Virus ist das Problem! Wenn das klar ist, dann sollten sich alle Seiten mal den Schaum vom Mund wischen und sich verdeutlichen, wir werden diese Pandemie nur zusammen, gemeinsam, alle miteinander überstehen. Wir brauchen keine Neiddebatten und politische Besserwisserei, sondern klare Entscheidungen, die die Menschen im Land auch akzeptieren. Und akzeptieren kann man am ehesten ja dann auch Entscheidungen, wenn man sich schleunigst darauf rückbesinnt, wer in dieser Pandemie besonders betroffen ist und wie man diesen Menschen auch besondere Hilfestellungen geben kann. Derzeit, das zeigt ja auch der Thüringen-Monitor, droht jedenfalls immer mehr Vertrauen in das Handeln der politischen Akteure verloren zu gehen. Aber wenn man dem Virus Paroli bieten will, dann muss jede und jeder mitmachen, und wenn man das zusammen schafft, bestätigt sich dann zum Schluss auch das Vertrauen in unser Handeln und auch zum Schluss in diese Maßnahmen und dann werden auch in diesem Zusammenhang die Werte im Thüringen-Monitor wieder besser werden. Da bin ich mir sicher. Es wäre, wenn man beginnt, diese Fragen alle auch im politischen Diskurs wieder nach vorn zu stellen, wie eine Art Impfung gegen all das, was derzeit unsere Gesellschaft krankmacht. Und, ich glaube, es ist höchste Zeit dafür. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Ich will noch mal für alle wiederholen: 13 Minuten und 37 Sekunden ist die Zeit zusätzlich. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn möchte ich auch namens meiner Fraktion dem Team um Frau Prof. Reiser herzlich danken für die Ausarbeitung dieses Thüringen-Monitors und für die profunde wissenschaftliche Arbeit, die dabei zu sehen ist. Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch ganz klar und deutlich sagen: Die Notwendigkeit, Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus zu untersuchen in dem Land, das die Wiege des Nationalsozialistischen Untergrunds war, infrage zu stellen, verbietet sich von selbst.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, Antisemitismus fußt auf dem Schüren von Vorurteilen. Man möchte hier an ein altes Sprichwort erinnern: „Durch die Gasse der Vorurteile muss die Wahrheit ständig Spießruten laufen.“ Deswegen ist es wichtig, dass wir uns mit der Wahrheit auseinandersetzen und den Vorurteilen entgegenwirken. Ich möchte Ihnen, Herr Minister, auch danken, dass Sie die geschilderten antisemitischen Verbrechen vom 20. April 2000 in Erfurt und vom 9. Oktober 2019 in Halle, ebenso wie die anderen Verbrechen hier ganz klar und deutlich ins Bewusstsein gerückt haben. Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft ebenso keine Basis haben wie jede Form von Hass gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen, vermeintlich Fremden.
(Beifall FDP)
Fasziniert hat mich zunächst auch die akademisch ausgefeilte Wortwahl, die sprachliche Reife des Vortrags und ein Stück weit auch gejuckt, darauf einzugehen. Aber weil wir gerade bei diesem Themenkreis „Antisemitismus“ und „Rechtsextremismus“, bei der „Stärkung von Demokratie und Toleranz“ den Querschnitt der Bevölkerung erreichen wollen und müssen, sollten wir an das Luther-Wort denken, „dem Volk aufs Maul zu schauen“. Diese Debatte soll und muss allgemeinverständlich sein. Sie soll und muss die Menschen im Land erreichen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall FDP)
Dabei ist es nicht genug, die aktuelle Zeit zu betrachten. Antisemitismus, genauer gesagt abscheuliches Verhalten gegenüber jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, hat eine beschämende Geschichte in ganz Europa. Und die Judenverfolgung im Nationalsozialismus stellt dabei die unfassbare Steigerung aller Verbrechen dar. Und dass wir – da möchte ich auf die Auffassung des AfD-Vorsitzenden eingehen – nach den Verbrechen Nazideutschlands als Deutsche eine besondere Verantwortung haben, das versteht sich von selbst, meine Damen und Herren. Im Übrigen, die wissenschaftliche Definition von Rechtsextremismus, die wir da lesen konnten im Monitor, die bezieht eine ganze Reihe von Menschen und Geisteshaltungen nicht ein, die ich selber für rechtsextrem halten würde. Das will ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen.
(Beifall FDP)
Leider ist diese Geisteshaltung, Menschen zu verfolgen und anzugreifen, die einem anderen Glauben angehören, die eine andere Sprache sprechen, die manchmal auch einfach nur anders aussehen, nicht mit dem Nationalsozialismus untergegangen. Schäbige Judenwitze habe ich als Kind in der Schule selbst im real existierenden Sozialismus noch gehört und das ist die Spitze des Eisbergs einer gefährlichen Geisteshaltung. Und wenn ich heute höre, wie gerade immer wieder auch aus einer politischen Richtung versucht wird, so zu tun, als sei Antisemitismus ein neu eingeschlepptes Problem, weil Menschen anderer semitischer Sprachen zu uns gekommen sind, ist das nichts weiter als ein übles Ablenkungsmanöver.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
Natürlich muss auch manchen Menschen aus anderen Ländern und aus anderem regionalen oder religiösen Kontext deutlich gemacht werden, dass Ausfälle gegenüber Andersgläubigen in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen haben. Antisemitismus und Rechtsterror haben aber ihre Wurzeln mitten in unserer Gesellschaft und das müssen wir auch klar und deutlich so sagen und ausdrücken. Dem muss auch entgegengewirkt werden, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Es ist das Verdienst des Thüringen-Monitors, immer wieder Bestandsaufnahmen zu zeigen, wie sich die Stimmung in der Bevölkerung, gerade aber auch, wie sich rechtsextreme Meinungen und Strömungen entwickelt haben. Herr Minister, Sie haben bereits ausgeführt, dass den reinen Zahlen nach ein Rückgang bei Rechtsextremismus zu verzeichnen ist. Gleichwohl sollte der deutliche Sprung in vergleichsweise kurzer Zeit auch Anlass zu einer zurückhaltenden Bewertung sein. Statistische Bestandsaufnahmen unterliegen auch immer einer gewissen statistischen Streubreite und so schnell sollte und darf man auch keine Entwarnung geben. In diesem Jahr kommt hinzu, dass die besondere Situation durch Corona im Thüringen-Monitor unter die Lupe genommen wird und deren Verbindung zum Rechtsextremismus. Mit Sorge muss man sehen, wenn die Unzufriedenheit im Umgang mit der aktuellen Pandemie zusätzliche Tendenzen zum Abtriften in Richtung Rechtsextremismus befeuert. Es ist heute auch schon mehrfach angesprochen worden, dass wir mit Sorge auch das fehlende Vertrauen sehen müssen in der Bevölkerung, dass Politik den Interessen der Menschen gerecht wird. Damit, Herr Minister, bin ich bei Ihnen: Über ein Jahr nach dem Ausbruch der Pandemie kann es nicht das richtige Mittel sein, mit der Schrotbüchse in den Nebel zu halten. Was wir brauchen, sind ziel- und passgenaue Lösungen, die nur so viel Eingriff wie sinnvoll und nötig und vor allem an der richtigen Stelle mit sich bringen. Lassen Sie mich Beispiele bringen, die kein Mensch versteht. Warum kann ein Juwelier, der bei fünf Kunden am Tag schon ganz zufrieden und glücklich ist, seinen Laden nicht öffnen, während im gut besuchten Supermarkt einen Kilometer weiter am Schmuckständchen Ketten und Ringe zu erhalten sind? Das lässt sich beliebig fortsetzen, wenn wir an Blumenläden denken, an Bekleidungsgeschäfte oder an den Schuhladen, der Kinderschuhe verkaufen darf, die Schuhe für die Eltern aber, die sowieso im Geschäft stehen, nicht. Und in den Kreisen, in denen Inzidenzen besonders nach oben gingen, berichten Gesundheitsämter davon, dass ein nicht unerheblicher Teil der Infektionen etwas damit zu tun hat, dass es private Feiern gab und gibt, die in Scheunen und Garagenwirtschaften stattfanden und stattfinden, weil die Menschen eben langsam der Einschränkungen müde sind und ihre eigenen Auswege suchen. Da ist es an der einen oder anderen Stelle vielleicht schon auch sinnvoller, wenn solche Veranstaltungen dann doch lieber dort stattfinden, wo sie ordentlich geregelt und ordentlich nach hygienischen Grundsätzen ausgestaltet werden und wo auch jemand, nämlich der Gastwirt, aufpasst, dass es eingehalten wird.
(Beifall FDP)
Viele, meine Damen und Herren, verstehen aus gutem Grund nicht, warum Breitensport auf Sportplätzen nicht möglich sein kann. Sport – ich erinnere an Turnvater Jahn – ist immerhin Gesundheitsvorsorge und nichts anderes als Gesundheitsvorsorge brauchen wir derzeit auch ganz besonders dringend. Die Einhaltung von Regeln braucht auch die Akzeptanz dieser Regeln. Deswegen müssen sie gut durchdacht und gut begründet werden. Nehmen wir das Schließen von Schulen nach Landkreisen. Das Risiko beispielsweise für die Regelschule in Zeulenroda dürfte erheblich höher sein, wenn etwa in Schleiz das Infektionsgeschehen durch die Decke geht – das ist ein hypothetischer Fall, nichts Herbeigeredetes oder Zitiertes –, als wenn dies in Ronneburg geschieht; da ist die Kreisgrenze schlicht und einfach das falsche Mittel. Was ich damit sagen will: Wir brauchen mehr Spielraum für fachlich gut durchdachte Entscheidungen, anstatt zentralistische Lösungen vom grünen Tisch in Berlin oder Erfurt.
(Beifall FDP)
Wir brauchen Entscheidungen, die nicht nur begründet und nachvollziehbar sind, sondern die auch umsetzbar sind. Wie sollen Schulleiter Eltern und Lehrerkollegium noch informieren können, wenn Schließungsverfügungen am Samstag oder Sonntag für den kommenden Montag eintrudeln? Das ist ein Grundsatz, den man bereits im Grundseminar in der Führungspsychologie lernt: Man soll nur anweisen, was der Anweisungsempfänger auch umsetzen kann.
(Beifall FDP)
Es bleibt dabei: Jeder Grundrechtseingriff muss sauber begründet sein. Ausgangssperren beispielsweise sind das aus unserer Sicht im Regelfall nicht.
(Beifall FDP)
Deshalb, Herr Minister, findet es unser Unverständnis, wenn die Landesregierung sich gegen ein Vermittlungsverfahren via Bundesrat ausspricht. Der Ministerpräsident hat noch im Interview gegenüber dem MDR gesagt, dass die tiefgreifende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hätte verhindert werden können. Da muss ich die Frage stellen: Warum haben Sie es nicht getan?
(Beifall FDP)
Und wenn Sie zu Recht – und ich betone, zu Recht – hier sehr deutlich die Bundesregierung kritisieren – das kam ja auch aus der Richtung des Fraktionsvorsitzenden der SPD –, dann muss ich sagen: Machen Sie bitte Ihren Einfluss im Bundesrat geltend! Es geht um die Menschen hier in Thüringen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Da möchte ich auch noch ein Wort sagen zum Thema „BürgerForum“: Ich habe ja bereits damals bei „Fakt ist!“ darüber diskutiert, nichts gegen zusätzliche Foren, nichts gegen zusätzliche Beteiligung, aber viel wichtiger wäre gewesen, dass wir hier mit der Beteiligung wesentlich schneller weitergekommen wären, als wir es heute sind, meine Damen und Herren. Viel wichtiger wäre es gewesen, dass die Befugnisse im Parlament vorangebracht worden wären, wo es heute noch für meine Begriffe krankt.
(Beifall FDP)
Herr Minister, Sie führen in Ihrer Regierungserklärung auf – und das kam ja vorhin auch ganz deutlich zum Ausdruck –, dass bundesweit die unterschiedlichen Parteien unterschiedliche Bündnisse eingehen, und befeuern damit ein Narrativ, das Sie bereits gestern aufzubauen versucht haben, nämlich dass letztlich alle Parteien so ähnlich handeln müssten wie Sie, wenn sie in der Verantwortung stehen, und Kritik an Ihnen verbiete sich deshalb schon fast von allein. Das gibt mir die Gelegenheit, auf Ihre gestrige Behauptung zur Grunderwerbsteuer noch mal einzugehen, wo ich nun keine Redezeit hatte und auch dann an einem anderen Platz war: Es ist richtig, in Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein gibt ‑ es ebenfalls eine Grunderwerbsteuer von sechseinhalb Prozent. Was Sie geflissentlich mal unterschlagen haben, ist, dass in beiden Bundesländern die Freien Demokraten eben nicht in der Koalition waren, als das beschlossen wurde, und auch nicht zugestimmt haben. Da sollte doch so viel Wahrheit an dieser Stelle auch noch mit möglich sein. Selbst wenn Mitglieder meiner Partei in anderen Bundesländern mal eine andere Position vertreten – das passiert ja durchaus –, sage ich, wir stehen hier in Thüringen in Verantwortung und wir stehen hier in Thüringen dafür in Verantwortung, dass Entscheidungen getroffen werden, die den Menschen in Thüringen dienen und nicht anderswo.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Warum
habt ihr dann nicht die Steuer abgeschafft?) Was wir im Zusammenhang mit Corona brauchen, ist die Akzeptanz angemessener Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie, indem Eingriffe in Grundrechte, gleichwohl Eingriffe in die Berufsfreiheit und damit den Broterwerb von Bürgerinnen und Bürgern begründet, angemessen und maßvoll sind. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, nach AfDManier so zu tun, als wäre Corona nichts weiter als eine Grippe. Wer so tut, hilft keinem einzigen Gastwirt, hilft keiner einzigen Einzelhändlerin, keinem Masseur, keiner Physiotherapeutin und niemandem, der ein Fitnessstudio betreibt. Und wenn Sie den Begriff der „herbeigetesteten Pandemie“ – das haben Sie ja gestern, meine Damen und Herren, dort am rechten Rand dieses Hauses mehrfach formuliert – bringen, dann erinnert mich das an einen kleinen Jungen, der sich beim Versteckspiel hinstellt, die Augen schließt und denkt, die anderen können ihn jetzt auch nicht sehen. Vogel-StraußPolitik, Kopf in den Sand, hat sich noch nie als Erfolgsrezept erwiesen. Deswegen, meine Damen und Herren, muss man diese Krankheit, diese Pandemie ernst nehmen, aber die Maßnahmen dagegen angemessen auswählen. Das ist unser Petitum, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Aber es hilft eben im Umkehrschluss auch nicht, die Schrotflinte anzuwenden, die nicht zielgerichtet und nicht zielgenau arbeitet, meine Damen und Herren. Und wenn wir von den Problemen sprechen, die im Zusammenhang mit Corona zu Unzufriedenheit und Verunsicherung führen, müssen wir auch darüber reden, was beispielsweise beim Impfen nicht funktioniert hat und teilweise immer noch nicht funktioniert. Doch bevor ich zu den Problemen komme, möchte ich zunächst all denen danken, die in den Impfzentren und den Arztpraxen sich dieser wichtigen Aufgabe stellen. Sie leisten einen verdammt guten und einen verdammt wichtigen Job und leisten ihn professionell sowie mit Herz und Seele, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Herzlichen Dank ebenso auch all jenen, die im Gesundheitswesen und in der Pflege tätig sind und sich dieser Pandemie entgegenstellen. Dafür, dass die Lieferungen sehr langsam und sehr bürokratisch anliefen, kann man den Ärzten und den Mitarbeitern in den Impfzentren mit Sicherheit keinen Vorwurf machen, dafür können sie nichts, genauso wenig wie für die Verunsicherungen bei einzelnen Impfstoffen, und dort liegt neben den viel zu schleppenden Lieferungen eben der Hase im Pfeffer begraben. Mit einer erfolgreichen Impfkampagne steht und fällt der Löwenanteil des Kampfs gegen die Pandemie. Nur wenn die Menschen gut und gründlich beraten werden und wenn sie sich sicher sein können, nach bestem Wissen und Gewissen beraten zu werden, kann die notwendige Herdenimmunität erreicht werden. Bei AstraZeneca ist diese Vertrauensbildung ziemlich in die Hose gegangen. Erst war es das Wundermittel, dann nur für junge Menschen und plötzlich, nach einer Reihe tragischer Thrombosefälle, nur für Menschen über 60. Bis heute konnte dem Eindruck nicht entgegnet werden, als komme es manchem Verantwortlichen hinsichtlich der Altersgruppe nicht mehr ganz so darauf an. Noch an dem Tag, an dem gemeldet wurde, dass ab dem Folgetag niemand mehr unter 60 mit dem Impfstoff geimpft werden sollte, wurden etliche unter 60-Jährige erstmals mit AstraZeneca geimpft, ohne einen Plan zu haben, was dann mit der zweiten Impfung passieren würde. Vertrauensbildung, meine Damen und Herren, sieht anders aus.
(Beifall FDP)
Jetzt haben die Betroffenen eine E-Mail bekommen, dass ihr Zweitimpfungstermin noch weiter nach hinten rückt, dass dafür BioNTech genommen werde und wer auf AstraZeneca bestehe, könne das bitte schön beim Hausarzt machen, aber gefälligst auf eigene Gefahr. Null Begründung, null fachliche Erläuterungen! Getreu dem biblischen Wort, wonach die Letzten die Ersten sein werden, sind diejenigen, die als Angehörige gefährdeter Gruppen – vor allem in Hochinzidenzgebieten – vorgezogen wurden, nach hinten gerückt mit dem angeblich vollständigen Schutz, von dem zumindest fachliche Laien nicht wissen, wie vollständig er ist. Ich habe es schon gesagt: Vertrauensbildung sieht anders aus. Dass es besser laufen kann, haben andere Länder beeindruckend vorgeführt. Über die Impfbürokratie, darüber wie viele Unterschriften ein Impfarzt pro Patient leisten muss, will ich gar nicht reden. Übrigens hat auch das nicht gegen das Fälschen von Impfpässen geholfen, wie wir lernen mussten. Das Thema „Schulen“ hatten wir schon mehrfach. Wie es den Eltern geht, wie es den Lehrern geht, das will ich auch mit Blick auf die Redezeit nicht weiter ausdehnen. Aber ich will ein Wort zur Zukunft sagen – das haben Sie, Herr Minister, sehr gut angerissen –: Wir brauchen wieder eine Perspektive für die Menschen, denen über Nacht die Existenzgrundlage entzogen wurde. Wir brauchen auch dort wieder Vertrauensbildung, damit Menschen sich wieder in Berufszweigen engagieren, die sich heute nicht als erfolgreiches Geschäftsmodell erwiesen haben, ohne jede Schuld der jeweiligen Betreiber, der jeweiligen Aktiven. Deswegen müssen wir zu vernünftigen Regeln kommen. Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten sind der festen Auffassung, dass der beste Weg gegen Extremismus ein funktionierendes Gemeinwesen ist. Wir sind der Meinung, dass der beste Weg gegen Extremismus das Halten von Maß und Mitte ist. Das bedeutet auch in der Politik, mit Augenmaß und angemessenen, wirksamen Mitteln zu handeln, um das Vertrauen der Menschen in die Politik auch in schweren Zeiten zu gewinnen. Deshalb wollen wir die Mitte der Gesellschaft stärken, damit Fremdenhass und Hetze nie wieder einen Platz haben können in unserem Land. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Prof. Voigt.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, einen schönen guten Morgen! Wir reden heute zum Thüringen-Monitor. Natürlich darf ich Frau Prof. Reiser und ihrem Team recht herzlich für den wertvollen Beitrag danken, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der politischen Kultur in unserem Freistaat.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) So eine Auseinandersetzung legt offen, wo die politischen Unterschiede auch in diesem Hohen Haus liegen und in den Wertsetzungen, in denen wir uns bewegen. Wenn man die Erkenntnisse des Thüringen-Monitors in drei Dingen zusammenfassen will, quasi als Puls dieses Landes, dann wird zumindest deutlich, dass erstens das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Thüringer in das Pandemiemanagement der Landesregierung mittlerweile sehr hoch ist. Es wird zweitens deutlich, dass die Sorge vor Bevormundung des Denkens, der Polarisierung der Gesellschaft und der Schwächung der Demokratie bei den Thüringern mittlerweile sehr groß ist, und drittens, dass die Thüringerinnen und Thüringer sich aus ihrer Sicht eine andere Zukunft, eine stärkere Berücksichtigung ihrer Heimat wünschen, als die Landesregierung dies momentan tut. Wenn man sich diese drei Dinge vor Augen führt, dann muss das auch eine handlungsleitende Fragestellung für uns alle gemeinsam sein. Blicken wir auf das Corona-Pandemiemanagement: Ende September 2020 wird noch bei 80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer eine Zufriedenheit mit dem Pandemiemanagement der Landesregierung attestiert – quasi bevor die zweite Welle begann. März 2021 sind es laut Infratest dimap noch genau 25 Prozent, die attestieren, dass die Thüringerinnen und Thüringer mit dem Pandemiemanagement der Landesregierung zufrieden sind. Das ist nicht nur ein desaströser Wert. Das ist ein Misstrauensvotum der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Landesregierung, die aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger seit einem Jahr auf dem wichtigsten Feld der Landespolitik versagt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und ihr unter-
stützt sie dabei!) Und das muss man auch eindeutig hervorheben.
(Beifall CDU)
Ein Stichwort sei da nur genannt: Zickzackkurs. Und lieber Herr Hey, es steht Ihnen frei, so etwas zu adressieren, darauf freue ich mich. Das ist ein Teil der Meinungsfreiheit. Ich erlaube mir einfach mal, zwei Zitate zu nennen. Das erste stammt von gestern aus der Parlamentsdebatte: „Weil wir es in Thüringen nicht in den Griff bekommen haben, braucht es diese Bundesregelung.“ Kollege Hartung aus Ihrer Fraktion.
(Beifall CDU)
Zweites Zitat: Ich hätte mir gewünscht, dass alle Mitglieder der Landesregierung ihre ganze Kraft dafür aufgewendet hätten, die Infektionszahlen zu senken. Illusorische Stufenpläne und erratisches Handeln an der Spitze der Landesregierung zwingen uns zu dieser Bundesregelung. – Carsten Schneider vor zwei Tagen im Interview.
(Beifall CDU)
Ich fasse mal zusammen: Die Schuld bei anderen zu suchen, kann zwar ein politisches Konzept sein, es wird aber langfristig nicht politisch erfolgreich sein.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Dann lassen
Sie es doch!) Es einmal auf das DRK zu schieben, das andere Mal auf die Kassenärztliche Vereinigung und das dritte Mal auf die Schulleiter, aber selbst nicht die Verantwortung zu übernehmen, ist ein Grundsatz, warum Thüringen seit Monaten deutschlandweit die höchsten Inzidenzwerte hat. Das hat doch nichts mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu tun.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das hat nichts damit zu tun, dass die Mutationen hier weiter verbreitet sind als woanders, das hat ganz simpel etwas damit zu tun, dass es ein Pandemieversagen vonseiten der Landesregierung in der größten Krise unseres Landes seit der Wiedergründung gibt.
(Unruhe DIE LINKE)
Das muss man auch sagen, weil ansonsten vergeht man sich an dem, was da passiert. Die Konsequenz hat Carsten Schneider, hat Thomas Hartung genannt. Ich kann die nur hundertprozentig unterschreiben.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: So ein
Blödsinn!) Die Corona-Verordnungen der Landesregierung werden zunehmend als unsinnig und widersprüchlich empfunden. Der Kollege Bergner hat gerade darauf hingewiesen. Ich kann es nur noch mal simpel wiederholen: Auch das zeigt der Thüringen-Monitor, dass die Menschen sich einen Plan, eine Perspektive und auch politische Führung wünschen. Aber der Plan, den die Landesregierung hat – ich zitiere noch mal Kollegen Schneider: „illusorische Stufenpläne“ –, wird am Ende auch nie Realität. Die Schulen mal geöffnet, meistens zu, Präsenzunterricht seit einem Jahr die Ausnahme, Schulcloud funktioniert nicht, die Schnelltests nach einer Woche ausgegangen. Das größte Vertrauen verliert die Politik, wenn sie falsche Versprechungen macht und indem sie ankündigt, in den Schulen zweimal wöchentlich Schnelltests zu machen, sie dann aber nicht verfügbar hat, weil sie sie nicht bestellt hat, aber alle Bundesländer um uns herum das hinkriegen.
(Unruhe DIE LINKE)
Da kann ich nur eines sagen: Meine Kinder gehen momentan in die Schule und sie haben jetzt schon die Ansage, dass sie in den nächsten zwei Wochen nicht getestet werden können, weil in Thüringen die Tests nicht da sind.
(Unruhe CDU)
Das ist das falsche Versprechen, warum Eltern wie ich austicken bei so einer Fragestellung.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hör auf
zu lügen!) Ich sage das ernsthaft.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Wir reden ja zum Thema „politische Kultur“. Wenn Sie jetzt beginnen, mit „Lüge“ zu argumentieren, kann ich Ihnen nur sagen: Ich lebe evidenzbasiert, insofern kann ich es sogar belegen.
(Beifall CDU, FDP)(Unruhe DIE LINKE)
Deswegen, lieber Herr Wolf, das ist der große Unterschied. Ich muss nicht den Suezkanal bemühen, um offen zu sehen, dass Sie an der Stelle versagt haben. Das kann ich nur wiederholen.
(Beifall CDU)
Ich sage das offen gestanden auch nicht mit Häme. Ich sage es wirklich aus Sorge, weil es mich beschäftigt. Es ist genauso wie Ihres auch mein Land. Ich habe ein Interesse daran, dass wir in unserem Land nicht seit Monaten den höchsten Inzidenzwert vor uns hertragen. Ich habe ein Interesse daran, dass wir es in den Griff bekommen. Aber ich sage auch, wer Verantwortlichkeiten klar benennen und aushalten muss. Das ist Teil einer politischen Kultur, unseres politischen Ordnungsrahmens. Weil wir manchmal dazu neigen, Mitverantwortung zu organisieren und dadurch Kompetenzen und Sichtbarkeiten, wer für etwas verantwortlich ist, zu verwässern, muss es trotzdem ausgesprochen werden. Das ist Teil von politischer Kultur und das tun wir hier.
(Beifall CDU)
Ich glaube, an dem Punkt muss man klipp und klar sagen: Das Versagen bei der Bekämpfung der Pandemie führt am Ende zu einer Beschädigung des Grundvertrauens in Politik und die Institutionen. Das führt Rechtsextremisten und Corona-Leugnern neue Leute zu. Das ist genau die Problematik, auf die man hinweisen muss und warum wir alle ein Interesse daran haben sollten, das gemeinschaftlich zu lösen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Wo ist denn die Gemeinschaft?) Der zentrale Befund des Thüringen-Monitors ist, dass es Schnittmengen gibt zwischen rechtsextrem eingestellten Bürgern und Corona-Skeptikern. So seien von den rechtsextrem eingestellten Thüringern etwa zwei Drittel auch Corona-Skeptiker. Das hält der Thüringen-Monitor so fest. Wenn man sich das vor Augen führt, geht es für uns natürlich genau darum, das durch ein couragiertes, klares Pandemiemanagement, durch verständliche Regeln und am Ende durch die Lösung und durch das Runterbringen der Inzidenzwerte kleinzuhalten. Der Thüringen-Monitor ist ein wichtiger Seismograf für die politische Verfasstheit unseres Freistaats. Er weist auch dieses Mal viele wichtige oder mehrere – vier will ich herausgreifen – Punkte auf. Das Erste – das ist erfreulich –: Heute gehört die überwältigende Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zum Lager der überzeugten Demokraten. 87 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer haben im vergangenen Oktober erklärt, dass die Demokratie die beste aller Staatsformen ist. Das ist der höchste Wert und schlägt auch noch den Wert von 2001, wo er am höchsten war. Ich finde, das ist etwas, worauf wir stolz sein können, weil es zeigt, wie sicher und trittfest unsere Bürgerinnen und Bürger sind. Das Zweite, was sichtbar ist: Die Thüringerinnen und Thüringer stellen sich gegen Rassismus und Antisemitismus. Das ist etwas, was ein täglicher Auftrag und ein Gemeinschaftswerk in diesem Hohen Haus sein muss und sein sollte. Ich bin stolz darauf, mit Kollegen aus anderen Fraktionen initiiert zu haben, dass es einen Freundeskreis Israel in diesem Hohen Haus gibt.
(Beifall DIE LINKE)
Dieser Freundeskreis Israel ist ein Zeichen dafür, dass der Schutz des Staates Israel und der Schutz von jüdischen Mitbürgern Teil unserer Staatsräson ist und dass es Teil unseres Auftrags ist, der da lautet: Wir bekennen uns zu unserer eigenen Geschichte und wir sagen „Nie wieder!“. Das ist ein Teil, den auch die Thüringerinnen und Thüringer bejahen. Ich finde, das kann uns gemeinsam stolz machen.
(Beifall CDU)
Das Dritte, was ich herausgreifen will, ist, dass die Studie trotzdem offenlegt, dass ein Teil der Thüringerinnen und Thüringer extremistische Positionen teilt und dass sie auch weiterhin verbreitet sind. Der Wunsch nach der Rückkehr zur sozialistischen Ordnung und die Ansicht, im nationalen Interesse sei unter bestimmten Umständen eine Diktatur eine bessere Staatsform, teilen knapp 20 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer. Es ist exakt der gleiche Wert. Zeitgenossen, die eine Diktatur unter Umständen für die bessere Staatsform halten oder die sozialistische Ordnung wieder haben wollen, sind Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der demokratische Verfassungsstaat hat genau diese beiden Sichtweisen im Blick, wenn es um die Frage geht, dass wir uns gegen Extremisten von rechts, aber eben auch gegen Extremisten von links oder gegen religiöse Fanatiker wenden. Bevor Sie jetzt wieder mit Ihrer Hufeisentheorie kommen und wie schwierig Sie das inhaltlich finden, kann ich einfach nur sagen: Es ist wichtig, im Blick zu behalten, dass all diejenigen, die Verfassungsfeinde sind, beobachtet, im Zweifelsfall, wenn sie gefährdend sind, auch verfolgt werden, damit eins sichergestellt wird, dass die Demokratie, die fast 90 Prozent der Thüringer für die beste Staatsform halten, als Verfassungsstaat geschützt bleibt.
(Beifall CDU, FDP)
Das Vierte: Die Bürger wünschen sich, dass Institutionen geschützt werden. Das leitet unmittelbar zu dem über, was wir gerade diskutiert haben, auf Extremisten zu schauen. Das Institutionenvertrauen in die Polizei bewegt sich mit 73 Prozent laut dem Thüringen-Monitor auf dem Höchstwert. Das bedeutet aber auch, dass die Thüringerinnen und Thüringer sich Freiheit und Sicherheit wünschen; eine rechtsstaatlich kontrollierte Sicherheit haben sie im Blick. Umso wichtiger und umso schwieriger ist es, wenn es andere Leute tun, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Mit dem ungeheuerlichen Vorwurf des institutionellen Rassismus zu hantieren, das legt die Axt an diese Sicherheit, die die Bürgerinnen und Bürger sich so wünschen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Blödsinn, was Sie da erzählen!) Deswegen muss man eben auch ganz klar sagen: Wir sollten Institutionen im Freistaat auch schützen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir die weiterentwickeln!) Das führt mich zur Fragestellung, was die Thüringerinnen und Thüringer – fünftens – umtreibt. Die Bürger sind besorgt, sie halten die Polarisierung für gefährlich und sie zeigen, dass sie mit großer Skepsis darauf schauen, dass ihre eigene Meinung im politischen System etwas bewirken kann. Manche äußern sogar, dass sie die Sorge haben, ihre eigene Meinung frei äußern zu können. Das halte ich persönlich für eine gefährliche Entwicklung, denn sie gefährdet nicht nur das Vertrauen der Bürger in den Staat, sie ist ebenso schädlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und es ist halt heutzutage irgendwie so eine Mode geworden, dass man versucht, Menschen in eine Schublade oder eine Ecke zu schieben, nur, weil sie nicht dem eigenen Gesellschafts- und konformistischen Modell entsprechen. Ich will das nur sagen: Ich habe bei mir in meinem Wahlkreis in Eisenberg Bürger, die regelmäßig einmal im Monat auf die Situation für den Einzelhandel hinweisen, auf die Situation für mittelständische Unternehmen, für Geschäfte, die schon seit längerer Zeit geschlossen sein müssen. Die machen das mit Masken, die versammeln sich auf einem Marktplatz mit großem Abstand im Freien, und dort gibt es ein friedliches Sichtbarmachen ihrer Sorgen und Nöte. Ich habe mir erlaubt, als Wahlkreisabgeordneter bei so einem Sichtbarmachen auch präsent zu sein. Ich habe auf dem Marktplatz gestanden – auch mit Maske, am Rand, auch mit anderen kommunalen Vertretern – und habe dort versucht, einfach ansprechbar zu sein für diejenigen, die Fragen haben, weil ich finde, das ist Teil einer politischen Kultur. Was ich dann erlebt habe, ist, dass ich in sozialen Medien dafür angegriffen wurde, dass ich einfach da war, das Gespräch gesucht habe, Dialog angeboten habe, dass dann gesagt wurde, der Voigt rennt da irgendwie bei vermeintlichen CoronaLeugnern rum, die übrigens wirklich Besorgte, Teil der Innenstadtinitiative der Stadt Eisenberg sind usw., also vom Einzelhandel. Und das finde ich wirklich die große Schwierigkeit, die wir uns heutzutage leisten. Wir sind in den Schablonen, in den Zuordnungen, in dem Kleinmachen, in den PC-Regeln mittlerweile an einem Punkt angekommen, der mich wirklich bedrückt. Diese Kleingeistigkeit, diese Enge führt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft, die quasi so ein Perpetuum mobile ist, wo sich gegenseitig immer die Extreme befruchten, weil sie glauben, dadurch politische Geländegewinne zu machen, weil sie sich vielleicht auch manchmal nicht einen Schritt zurücknehmen und sagen, okay, wenn jemand eine andere Meinung hat, dann hat er eine andere Meinung. Aber der wird sofort immer als Feind gesehen. Das ist etwas, was ich schwierig finde, denn diese einfache Dichotomie zwischen Freund/Feind ist genau das, was die Menschen in diesem Freistaat kirre macht, weil sie das Gefühl haben, dass ihre Sorgen, dass ihre Skepsis – auch auf manche Dinge, die da in der Corona-Pandemie passieren – eben nicht gehört werden oder, wenn sie ausgesprochen werden, sie sofort in eine Schublade gepackt werden sollen. Ich glaube, wir müssen gemeinsam als Hohes Haus bei all den Unterschiedlichkeiten genau für diese Form der Meinungsfreiheit eintreten, denn, wenn wir es nicht mehr tun, dann wird unser Staat zu einer Enge geführt, dann wird er zu einer Besserungsanstalt, wo nur noch reguliert wird, die individuelle Freiheit beschränkt wird, und dann verlieren wir die Akzeptanz der Menschen in das, was uns eigentlich stark macht.
(Beifall CDU)
Genau aus diesem Grund glaube ich, dass es zentral ist, dass wir zulassen, dass Menschen auch andere Sichtweisen auf etwas haben. Ich bin Minister Hoff dankbar, dass er auf die Unterscheidung in den Fragen der Meinungsfreiheit hingewiesen hat, dass Meinungsfreiheit natürlich am Ende immer auch erst mal die Chance ist, etwas auszudrücken. Das heißt aber nicht notwendigerweise, dass man es übernehmen muss. Ich finde, das ist ja die zentrale Debatte, die wir führen müssen. Auch heute ist hier in diesem Hohen Haus wieder deutlich geworden, dass für die eine Seite manchmal die Antworten antiglobal, antimodern, national und sozialistisch sein können, für die anderen, weil sie eben glauben, aus einer moralisch höheren Position heraus zu argumentieren, es eben legitime und illegitime Sorgen gibt. Beides lehne ich ab, weil ich genauso wie Kollege Bergner glaube, dass es um die Mitte dieser Gesellschaft geht, dass es um die Frage geht, unterschiedliche Sichtweisen zu ventilieren, zusammenzuführen, dass es nicht nach Marcuse den eindimensionalen Menschen gibt, sondern dass es die Frage der Komplexität ist, die unsere Gesellschaft ausmacht. Mir ist es mittlerweile so ein bisschen muffig geworden, dieses Du-darfstnur-so-Denken, Du-darfst-nur-so-Reden. Denn die unterschiedlichen Schattierungen dieser Welt führen letztlich dazu, dass sie so spannend ist. Ich glaube, das müssen wir zulassen. Wenn die Lektion des Thüringen-Monitors ist, dass wir darauf wieder hingewiesen wurden, dann finde ich, hat der Thüringen-Monitor einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet. Kurt Tucholsky hat einmal geschrieben: „Der deutsche Krach unterscheidet sich von allen anderen Krachs der Welt dadurch, dass er sich niemals mit dem Einzelfall begnügt. Es wird immer gleich alles Prinzipielle miterledigt.“ Dementsprechend sollten wird das auch so prinzipiengenau sehen.
(Beifall CDU)
Das führt mich zum letzten Punkt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE:
Tucholsky hat auch gesagt, ...) Ja, ich kenne den Spruch. Aber wollen wir das mal zu Ende führen, was Tucholsky gesagt hat: „Wenn du jung bist ...“. Wollen Sie ihn ergänzen, Frau Müller?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das weiß
Frau Müller nicht!) Dementsprechend will ich zum letzten Punkt kommen, zur Zukunft Thüringens. Das hat Minister Hoff angesprochen. Wenn wir das ernst nehmen, die Frage dieser Spannkraft, die eine Gesellschaft braucht, mit all den unterschiedlichen Sichtweisen, dann muss es uns darum gehen, den Menschen zu trauen und zu sagen, wir wollen ihnen nicht vorschreiben, wie in Thüringen gelebt wird, sondern wir wollen sie so nehmen, wie sie sind. Auch das weist der Thüringen-Monitor auf. Wenn wir uns anschauen, viele Bürger fühlen sich durch den gesellschaftlichen Wandel überfordert. 61 Prozent empfinden das so nach dem Thüringen-Monitor. Aber sie zeigen gleichzeitig, dass sie wahnsinnig stolz sind auf diese starken regionalen Wurzeln, die uns ausmachen, die starke Bindung an Thüringen und an Deutschland. 70 Prozent wünschen sich eine stärkere Rückbesinnung auf die eigenen Traditionen. Hier wird es dann konzeptionell unterschiedlich, weil der Anspruch von Rot-Rot-Grün immer gewesen ist – das war Ihr Angang 2014 –, sie wollen die Transformation dieser Gesellschaft. Sie wollen die Veränderung, die man dann erst im Rückspiegel erkennt, wie es in Ihrem Buch heißt, Prof. Hoff. Wir sind dafür da, diesen Rückspiegel umzudrehen und zu sagen: Nein, wir lassen das nicht zu! Wir lassen nicht zu, dass Sie das Land spalten! Wir lassen nicht zu, dass Sie ländlichen Raum gegen die Städte ausspielen!
(Unruhe DIE LINKE)
Wir lassen nicht zu, dass Sie das machen, sondern setzen darauf, dass nicht das Kleinteilige, das Ländliche verächtlich gemacht wird, weil das so konstitutiv ist für Thüringen, dass die gleichwertigen Lebensbedingungen für uns Antrieb der politischen Diskussion sind. Diese Beheimatung ist wichtig. Denn nur wer sich selbst sicher ist, ist auch offen für Neues. Wenn ich meinen Standpunkt kenne, muss ich mich vor nichts fürchten. Diese Fragestellung ist für uns zentral. Denn wenn wir gegen Rassismus angehen wollen, wenn wir gegen Fremdenfeindlichkeit angehen, dann müssen wir den Menschen die Sicherheit geben, dass sie nicht bedroht sind durch das, was da im Zweifelsfall kommt. Ich glaube, diese innere Freiheit den Menschen zu gewähren, ist Teil unseres Politikverständnisses als CDU. Das beginnt bei der Heimat- und Brauchtumspflege, geht über Residenzkultur und Weltkulturerbe weiter und endet nicht erst beim Ehrenamt, aber ist dort auch konstitutiv. Wenn uns der Thüringen-Monitor auflegt, was die Menschen umtreibt, und Minister Hoff hier die Dekade des Aufbruchs ausruft und die nachgeholte Modernisierung anspricht, dann darf die Frage schon erlaubt sein: Sie sind seit 2014 in der Regierung. Was haben Sie eigentlich in den letzten sechs Jahren dafür getan, dass diese Modernisierung nach vorne kommt, Kollege Hoff?
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
Für uns als Union – darauf weist uns der Thüringen-Monitor hin – geht es natürlich um diese Frage, es geht um die Zukunft unseres Freistaats. Nehmen wir die Menschen so, wie sie sind. Lassen wir auch zu, dass sie in aller Unterschiedlichkeit ihrem Lebensentwurf folgen können, ohne sie zu bevormunden. Seien wir daran interessiert, dass es vollkommen egal ist, ob sie im kleinsten Dorf wohnen oder in der größten Stadt in Thüringen, welcher Altersgruppe sie angehören, welchem Bildungskonzept sie folgen, dass wir einen Bildungspluralismus zulassen, dass wir sie in der Wirtschaft ernst nehmen und sagen, du bist uns als kleiner Handwerker mindestens genauso wichtig wie der hippe Start-up in der Soziokultur. Das alles zusammengenommen – ich glaube, darauf weist der Thüringen-Monitor hin –, dafür können wir der Kollegin Reiser dankbar sein, weil sie das empirisch erforscht und damit in einer Langzeitstudie offengelegt hat. Auf diesen politischen Diskurs freue ich mich immer wieder, weil es am Ende darum geht, dass die Menschen einen Erwartungswert äußern, dem wir in diesem Hohen Haus entsprechen sollten, in aller Unterschiedlichkeit, aber eben auch in aller politischen, kulturellen Gepflegtheit. Schönen Dank.
(Beifall CDU)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube schon, dass wir alle etwas Wärme brauchen, aber auch in einer hitzigen Debatte gibt es Regeln. Insofern mahne ich zur Mäßigung. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass Herr Abgeordneter Wolf einen Zwischenruf getätigt hat, habe es vom Protokoll prüfen lassen. Er hat nicht „Lügner“ gesagt, sondern er hat gesagt: „Das sind Lügen.“ Dennoch, ich ermahne zur Mäßigung und ich denke, das ist sicher möglich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Lüftungspause ein. Das Wort nach der Lüftungspause hat Herr Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke und die Lüftungspause ist um 11.15 Uhr beendet. Vielen Dank.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden gern in der Beratung zu TOP 1 weitermachen. Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Entschuldigung. Da habe ich vorhin nicht richtig zugehört. Es ist vollkommen richtig, Frau Keller hat vorhin angekündigt, dass Abgeordneter Dittes für Die Linke zuerst spricht. Bitte schön.
(Beifall DIE LINKE)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Meine Damen und Herren, es ist natürlich schwierig, nach einer Pause wieder Fahrt für die Diskussion aufzunehmen. Aber es ist natürlich auch schwierig, das vor einem leeren Haus zu tun. Insofern verbinde ich natürlich den Anfang meiner Rede mit der Hoffnung, dass sich dieser Saal noch füllen wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zunächst gilt mein Dank Minister Hoff für den Vortrag und für seine Einschätzung auch im Namen der Landesregierung zu den Untersuchungen. Aber der viel größere Dank gilt natürlich denjenigen, die die Grundlage dafür geschaffen haben, nämlich dem Team von Frau Prof. Dr. Marion Reiser, die hier wieder eine hervorragende wissenschaftliche analytische Arbeit vorgelegt hat, die uns tatsächlich die Gelegenheit gibt, über die politische Kultur in Thüringen zu debattieren und vor allem auch darüber, was an politischer Verantwortung daraus erwächst. Der Thüringen-Monitor ist eine der wenigen Langzeitstudien zu politischen Einstellungen. Es ist eine hervorragende Entwicklung seit mehr als 20 Jahren, dass die Fragen nach der politischen Einstellung immer mit einem aktuellen Thema kombiniert werden, weil damit natürlich auch die Veränderungen einerseits über einen langen Zeitraum sichtbar werden, aber es wird natürlich im Wechselverhältnis auch sichtbar, wie die aktuellen Debatten in der Gesellschaft auch politische Einstellungen beeinflussen. Und das sind eben auch die besonderen Umfeldbedingungen der Befragung im September und Oktober, die bei der Bewertung der Umfrageergebnisse auch zu den politischen Einstellungen hiermit berücksichtigt werden müssen. Ich werde im Einzelfall auch noch mal darauf zurückkommen. Ich finde es auch richtig, wie Minister Hoff hier angesprochen hat, dass wir ausgehend von diesem Monitor darüber nachdenken, wie wir den Monitor in Gänze fortentwickeln. Denn gerade die Fragen der demokratischen Partizipation haben sich in den letzten 20 Jahren enorm verändert. Und es wäre durchaus lohnenswert, genau dieser Fragestellung einen Schwerpunkt im nächsten Monitor zu widmen, aber eben auch die Fragen zur Vielfalt der Möglichkeiten der politischen Partizipation im Thüringen-Monitor aufzugreifen, aber natürlich auch die Fragestellung im Zusammenhang mit Erfassungsindikatoren für antisemitische Einstellungen in der Gesellschaft zu überdenken. Meine Damen und Herren, es ist natürlich erfreulich, das haben viele Rednerinnen und Redner hier bereits dokumentiert, dass im Monitor ein Rückgang demokratieabträglicher, menschenfeindlicher Einstellungen attestiert wird, der im letzten Jahr zu verzeichnen ist. Aber ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr heißt noch lange nicht, dass wir hier eine beruhigende Situation vorfinden. Immer noch gibt es Zustimmung zu den Aussagen „Weiße seien zu Recht führend in der Welt“, es gäbe „wertvolles und unwertes Leben“ oder auch, dass nahezu die Hälfte der Menschen in Thüringen der Auffassung ist, dass die Bundesrepublik durch Ausländer gefährlich überfremdet sei. Das sind doch besorgniserregende Zustandsbeschreibungen, die wir hier vorfinden. Auch die Feststellung, dass ein Viertel der Befragten Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland untersagen würde, dokumentiert, dass wir neben den antisemitischen Einstellungen auch einen verfestigten antimuslimischen Rassismus in der Thüringer Gesellschaft vorfinden. Ich bin Reinhard Schramm, dem Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde in Thüringen sehr dankbar dafür, dass er, wenn er gegen den Antisemitismus in der Gesellschaft in Thüringen vorgeht, gleichzeitig auch den unter Muslimen vorhandenen Antisemitismus benennt, aber gleichzeitig auch gegen antimuslimische Einstellungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft auftritt und das Wort ergreift. Diese Positionierung zeigt, um was es eigentlich geht. Es geht darum, dass Diskriminierung und Rassismus in keiner auch nur erdenklichen Form toleriert werden können oder auch nur stillschweigend hinzunehmen sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Auch wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zustimmungswerte zu der hart formulierten These des primären Antisemitismus halbiert haben, müssen wir andererseits auch zur Kenntnis nehmen, dass die Zustimmungswerte zu den Fragestellungen des sogenannten sekundären Antisemitismus oder die Fragestellungen zur Zustimmung zum israelbezogenen Antisemitismus mit mehr als 20 Prozent nach wie vor auf einem hohen Niveau sind. Um es einmal in Relation zu bringen oder besser gesagt, die Relation zu verlassen und es in absoluten Zahlen zu sagen: Von den 1,8 Millionen Erwachsenen Thüringerinnen und Thüringern teilen 76 Jahre nach der Befreiung Buchenwalds und Auschwitz noch 144.000 Menschen eine gefestigte antisemitische Einstellung und 410.000 Menschen in Thüringen vertreten die These eines israelbezogenen Antisemitismus. Deswegen ist auch der Rückgang, der sich aus einzelnen Werten in diesem Thüringen-Monitor herauslesen lässt, noch lange kein Beruhigungssignal an die Politik. Es zeigt sich, dass wir weiterhin sehr entschlossen gegen demokratieabträgliche Positionen und Einstellungen das Wort in der Politik ergreifen müssen und da auch klare Kante zeigen müssen in unseren Aussagen, aber auch in unserem politischen Handeln.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann komme ich zu einem nicht ganz so neuen, aber zunehmend in den öffentlichen Fokus gerückten antisemitischen Einstellungsphänomen, nämlich das der antisemitischen Verschwörungsmythen, das sich auch bei Corona-Protesten immer wieder und zunehmend Bahn bricht. Ich bin den Autorinnen und Autoren des Thüringen-Monitors sehr dankbar, dass sie sich auch dieser Frage zugewandt haben. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass bei den sogenannten Querdenker-Demos oder bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen antisemitische Verschwörungserzählungen verbreitet werden, der Davidstern missbraucht wird oder auch der Holocaust relativiert wird, indem man sich selbst zum Oper in gleichem Maße erklärt. Das ist und darf nicht hinnehmbar sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, warum ist das so? Warum darf es nicht hinnehmbar sein? Warum kann es auch nicht sein, Herr Voigt, dass man das einfach mal zur Kenntnis nimmt, dann aber bei diesen Demonstrationen nicht auch in Breite thematisiert? Es darf deshalb nicht hinnehmbar sein, weil eine Folge dieser Verbreitung antisemitischer Einstellungen, die dann auch in der Symbolik im öffentlichen Raum Fuß fasst, ist, dass antisemitische Positionen und Einstellungen in der Gesellschaft verfestigt werden und auch bei denen, die bislang die innere Nähe zu antisemitischen Einstellungen nicht haben, diese antisemitischen Positionen und Bilder langsam einsickern. Das ist genau die Gefahr für die Demokratie, dass diese antisemitischen Einstellungen zunehmend Raum fassen, manifestiert werden und an breiter Zustimmung gewinnen. Deswegen brauchen diese Demonstrationen, bei denen antisemitische Vorurteile verbreitet werden, unseren demokratischen Widerspruch und Protest. Da bin ich all denjenigen dankbar, die hier noch mal klargestellt haben, dass zur Meinungsfreiheit auch gehört, auf diejenigen zu erwidern, die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen und dabei die Rechte von Menschen infrage stellen und Meinungen vertreten, die Diskriminierung anlegen. Politik hat nicht nur die Verantwortung, Herr Voigt, die verfassungsrechtliche Ordnung zu schützen, Politik hat die Verantwortung, auch die Menschen zu schützen, die von Einstellungen bedroht sind und denen eine diskriminierende Position entgegengehalten wird.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Mir
geht es um die Denunziation!) Ich will es auch noch mal ganz deutlich an diejenigen sagen, die möglicherweise bei diesen Protesten Verständnis vorbringen für die Menschen, die aufgrund der Betroffenheit bei den Maßnahmen der Corona-Bekämpfungspolitik durchaus auch keine andere Möglichkeit mehr sehen, als in diesen Formen der Demonstration ihrer Meinung Ausdruck zu verschaffen. Ich will es richtig deutlich auch an diejenigen sagen, die meinen, dass man das auch einfach mal hinnehmen könnte und nicht zum Gegenstand machen muss. Aus diesen Einstellungen bei diesen Demonstrationen werden ohne den politischen, ohne den öffentlichen Widerspruch verfestigte Einstellungen, aus verfestigten Einstellungen wird konkretes Handeln und aus konkretem Handeln werden Taten und auch Straftaten, an deren Ende Menschen zum Opfer fallen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und
deswegen brauchen wir Differenzierung, da haben Sie recht!) Deswegen ist es wichtig, diese Kette von Anbeginn zu unterbrechen. Das ist unsere Verantwortung in der Politik, der wir uns gemeinsam stellen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Und dass das so ist, das zeigt ja auch die am Montag veröffentlichte Statistik zur politisch motivierten Kriminalität. Trotz Corona, trotz fehlender Konzerte, trotz fehlender Versammlungen im letzten Jahr haben rechtsextreme Straftaten und eben auch die Gewaltstraftaten zugenommen. Auch die antisemitisch motivierten Straftaten haben um 25 Prozent zugenommen, Minister Hoff und auch andere Redner hatten dies an dieser Stelle bereits betont. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist der Hauptschwerpunkt des diesjährigen Thüringer-Monitors und das hat sich auch in den Reden der Vorredner widergespiegelt, dass wir ein besonderes Augenmerk darauf richten müssen, wie die CoronaPolitik oder das Corona-Management in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und vor allem auch auf die Fragestellung, wie Politik darauf reagieren muss. Ich will auch noch mal etwas klarstellen, weil ich glaube, da ging in den Redebeiträgen einiges durcheinander, auch bei Ihnen, Herr Voigt. Sie haben natürlich vollkommen recht und deswegen darf uns der Umfragewert aus dem September 2020 auch nicht irritieren, dass das Vertrauen in das Krisenmanagement der Landesregierung erheblich nachgelassen hat. Was aber nicht nachgelassen hat – und das sehen Sie im Thüringen-Monitor, aber auch in aktuellen Umfragen –, ist die Zustimmung zu den Maßnahmen selbst.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist doch der Beleg für die These, dass sie mit dem Management nicht zufrieden sind!) Der Thüringen-Monitor kam im September zu dem Ergebnis, dass 74 Prozent die Kontaktbeschränkungen richtig fanden, 83 Prozent die Maskenpflicht sinnvoll fanden, auch die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, so schmerzlich die für Familien, Alleinerziehende, für Kinder und Jugendliche ist, wurde durch 55 Prozent begrüßt, auch die Schließung von Restaurants und Läden. Wenn man sich dann Umfragen aus dem April 2021 anschaut, wird man feststellen, dass immer noch 72 Prozent in der Bundesrepublik der Auffassung sind, dass die Maßnahmen genau richtig sind oder eigentlich noch härter ausfallen müssen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Na dann,
viel Erfolg!) Das heißt, nicht die Maßnahmen haben ein Legitimationsdefizit, sondern die politischen Entscheidungsträger haben ein Legitimationsdefizit und da müssen wir uns die Frage stellen, woran liegt das.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
können Sie Ihre Landesregierung fragen!) Ja, Herr Voigt, das ist Ihre Antwort. Aber ich will versuchen, Ihnen vielleicht eine etwas differenziertere Antwort zu geben. Im Thüringen-Monitor finden Sie einige Hinweise, die besondere Situation, es wurde schon darauf hingewiesen, die zweite Welle hat in Thüringen noch nicht stattgefunden zur Zeit der Befragung, Thüringen kam sehr moderat durch die erste Welle, die Belastung für die Wirtschaft war noch relativ gering bzw. die Belastungen wurden ausgeglichen und die persönliche Betroffenheit war nicht so verbreitet, wie das gegenwärtig der Fall ist. Das heißt, Corona war bei den Menschen noch nicht so nah am Leben wie es heute der Fall ist. Und heute haben die Menschen eben zwei Sorgen. Sie haben die Sorge zu erkranken und sie haben die Sorge, ob ihre ökonomische Zukunft tatsächlich in dieser Situation noch gesichert ist. Aber was sich eben auch verändert hat, und das habe ich bereits gesagt, ist das Vertrauen in die Politik. Und da müssen wir tatsächlich fragen: Woran liegt das? Ich sage Ihnen, eine entscheidende Antwort auf diese Frage, warum das Vertrauen gesunken ist, ist die, dass im Herbst des vergangenen Jahres die Menschen noch der Auffassung waren oder wahrgenommen haben, dass Politik die Bekämpfung der Pandemie als gemeinsame Aufgabe, in gemeinsamer Verantwortung wahrnimmt. Dieses Gefühl, dass die politischen Verantwortungsträger – und dazu gehören die Abgeordneten der Regierungsfraktionen genauso wie die Abgeordneten der Oppositionsfraktion – diese Aufgabe nicht mehr gemeinsam wahrnehmen, hat dazu geführt, dass es natürlich einen Vertrauensverlust gibt. Wenn kein gemeinsamer Verantwortlicher, keine gemeinsame Verantwortungswahrnehmung in der Politik mehr vorherrscht, auf wen sollen dann die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land setzen, wenn der politische Betrieb selber dokumentiert, nicht gleichermaßen am Strang zur Bekämpfung der Pandemie ziehen zu wollen oder ziehen zu können? Natürlich – und das will ich gar nicht in Abrede stellen – spielt da auch ein großes Kommunikationsdefizit auch bei der Thüringer Landesregierung eine Rolle. Ich will das vielleicht auch an zwei Beispielen deutlich machen. Auch innerhalb der Thüringer Landesregierung wurde irgendwann angefangen, praktisch in einzelnen Bereichen zu denken und in einzelnen Bereichen zu diskutieren. Herr Bergner hat hier ein schönes Beispiel gemacht. Er setzt das Beispiel der Juweliere hier beispielgebend an, um deutlich zu machen, dass die Maßnahmen keinen Sinn machen. Die Maßnahmen hatten ihre Begründung aber niemals in den jeweiligen Einzelbereichen, sondern die waren von Anfang an in ihrer Summe eigentlich das wirksame Instrument. Aber wir haben in der Politik selber angefangen, auf einzelne Bereiche zu schauen und zu hinterfragen, ob in diesen Bereichen die jeweilige Maßnahme wirklich Sinn macht. Das haben die Menschen natürlich übertragen auf andere Bereiche; wenn die Politik jetzt beispielsweise bei den Frisören sagt, dort ist kein Pandemie-Risiko, dann haben sie das übertragen auf ihre eigene Lebenssituation im Einzelhandel. Darüber ist vergessen worden, dass wir darüber zu diskutieren haben, wie wir durch die Gesamtheit aller Maßnahmen tatsächlich die Pandemie bekämpfen. Und das ist unsere Verantwortung, weil auch wir diese Diskussion in Einzelteilen natürlich auch durch den Druck einzelner Betroffener geführt haben, nicht nur bei den Abgeordneten, sondern bis in die Regierung hinein. Ein zweiter Punkt, den ich deutlich machen will – und das verstehe ich auch als Kritik an unserer gemeinsamen Verantwortung –: Natürlich haben wir auch in Thüringen erlebt, dass Minister sich als Kommentatoren politischer Entscheidungen verstehen. Aber es ist doch selbstverständlich, dass nicht nur der Ministerpräsident, die Gesundheitsministerin und der Bildungsminister die Verantwortung für die Pandemiebekämpfung haben, sondern die Pandemiebekämpfung ist Aufgabe der gesamten Landesregierung. Und dann ist es eben auch Aufgabe des Innenministers, für die kommunalen Strukturen zu sorgen. Dann ist Aufgabe des Digitalisierungsministers, für die Schnittstellen in den Ämtern zu sorgen. Dann ist es Aufgabe des Verkehrsministers, für den Schultransport zu sorgen. Dann ist es Aufgabe auch der Umweltministerin, zu überprüfen, ob Luftfilter tatsächlich den Effekt bringen. Dann ist Aufgabe des Justizministers, auch die Rechtsverordnungen so zu gestalten, dass sie rechtssicher sind und verständlich sind. Das verstehe ich unter gemeinsamer Verantwortungswahrnehmung und die ist in den letzten Monaten nicht in jedem Falle sichtbar geworden. Das ist eben auch eine Ursache dafür, dass Vertrauen in der Öffentlichkeit verloren gegangen ist.
(Beifall DIE LINKE)
Vertrauen ist aber natürlich auch verloren gegangen, Herr Voigt – und da bin ich bei Ihnen –, dass Sie halt schablonenhaft, obwohl Sie das kritisieren, tatsächlich sich in eine Position hineinbegeben haben und im Prinzip etwas gemacht haben, was Ihnen der Thüringen-Monitor auch schon als gefährlich aufgezeigt hat, nämlich Sie haben, um politischen, jetzt sage ich mal, um einen politisch-strategischen Gewinn zu erzielen, mit den Gefühlen der Menschen in diesem Land gespielt. Ich will Ihnen das auch gleich deutlich machen und belegen an einzelnen Aussagen von Ihnen. Ich will Ihnen aber sagen, warum das gefährlich ist und warum Ihnen das der Monitor auch aufgezeigt hat. 43 Prozent der Befragten im September und im Oktober bereits haben gesagt, sie vertrauen den Gefühlen mit Blick auf den Umgang mit Corona mehr als den sogenannten Experten – 43 Prozent! Und wenn Sie sich hier immer hinstellen und sagen, Sie sind derjenige, der evidenzbasierte Politik macht, dann sage ich Ihnen, das stimmt nicht, und will Ihnen das auch belegen, wie Sie Vertrauen in diesem Land auch in die Politik tatsächlich gefährden.
(Beifall DIE LINKE)
Nur stichpunktartig: Beim Thema „Schulcloud“, Sie haben es heute wieder angesprochen, haben Sie auch zu einem Zeitpunkt, als die technischen Probleme mit den Servern längst gelöst waren bei der Schulcloud, immer wieder betont, bis heute, dass das kein funktionierendes System war.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es gibt immer
noch technische Probleme!) Selbst dann, als Lehrerinnen und Lehrer bestätigt haben, dass es funktioniert und es natürlich auch viele Probleme gibt bei der Einwahl, die in Leitungsnetzen, die in individuellen Konfigurationen liegen, haben Sie die Schulcloud schlechtgeredet und damit eben nicht Vertrauen in Distanzunterricht gestärkt. Sie haben diejenigen gestärkt bei den Lehrerinnen und Lehrern, die Zweifel an dem Distanzunterricht haben. Sie haben denjenigen das Vertrauen genommen, die eigentlich darauf vertrauen mussten, dass Distanzunterricht funktioniert,
(Beifall DIE LINKE)
nämlich Eltern und den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie haben im Prinzip das Vertrauen in diesen Schutzmaßnahmenbereich des Distanzunterrichts
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wenn der
Distanzunterricht nicht funktioniert, kann man das doch nicht hinnehmen!) durch das ständige Schlechtreden, durch das ständige Kritisieren, auch zu einem Zeitpunkt, als die Probleme gelöst waren, zerstört. Und das ist Ihre Verantwortung. Das Zweite ist das Thema „Testen“, wo Sie genau nach demselben Prinzip agieren. Das Beispiel haben wir auch heute wieder gehört. Sie haben gesagt, dass die Landesregierung es versäumt hat, für Tests zu sorgen. Sie sind nicht mal in der Lage, das, was der Bildungsminister hier am gestrigen Tag von diesem Pult gesagt hat, in Ihre heutige Rede einzubeziehen. Der Minister hat Ihnen gestern gesagt – und am Montag schon im Bildungsausschuss, Herr Voigt –, dass 650.000 Tests in dieser Woche an die Schulen und Kitas geliefert worden sind,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Reden Sie
mal mit den Schulen!) 500.000 Selbsttests für die Schüler, 150.000 sogenannte Lolli-Tests. 650.000 Tests! Wir haben 230.000 Schüler. Das heißt, selbst bei einer hundertprozentigen freiwilligen Testquote, bei der Situation, dass die Schulen zumindest in großen Teilen keinen Präsenzunterricht anbieten, würden diese Tests für zwei Wochen reichen. Und Sie stellen sich hierhin und sagen, die Tests nächste Woche sind nicht gesichert.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist so! Das ist die Realität!) Aber es kommt noch schlimmer: Ihr Generalsekretär maßt sich an, ein Informationsschreiben des Ministers an die Eltern zur Teststrategie des Landes aufhalten zu wollen,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Er ist stellver-
tretender Landrat!) damit Sie dann einen Tag später kritisieren können, dass die Eltern durch das zuständige Ministerium nicht informiert werden und das Ministerium keine Teststrategie hat.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist Politik, die das Vertrauen in die Politik zerstört. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Voigt: Davon profitieren Sie nicht. Der Vertrauensverlust trifft uns letztendlich alle, die politische Verantwortung haben, auch in unterschiedlicher Funktion.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will die Beispiele fortsetzen: Sie haben beispielsweise am 17.04. gesagt, uns gehen massenhaft Impfungen in Thüringen verloren,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ist
so!) und haben auf Nordrhein-Westfalen verwiesen. Ich habe mir das angeguckt, ich habe mir die Regelungen in Nordrhein-Westfalen angeguckt. Dort heißt es auch: Die Nutzung der siebten Impfdosis bleibt eine Ausnahme. Es ist nicht davon auszugehen, dass dadurch wesentlich mehr Impfungen zur Verfügung stehen. In Thüringen gibt es genau dieselbe Aussage aus dem Ministerium. In dem Artikel, auf den Sie sich beziehen, wird dargestellt, es geht letztendlich darum, dass die korrekte Dosis unter Berücksichtigung der Entnahmetechnik und des Impfbestecks entnommen wird. Selbstverständlich soll kein Impfstoff übrigbleiben. Das heißt, man kann fachlich darüber diskutieren. Aber so zu tun, als ob im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen in Thüringen Impfdosen, die zum Schutz von Menschen eingesetzt werden könnten, nicht zum Einsatz kommen und weggeschmissen werden, das ist einfach unverantwortlich und sorgt auch für den Verlust an Vertrauen in die Politik.
(Beifall DIE LINKE)
Aber den Höhepunkt haben Sie diese Woche oder schon letzte Woche geliefert, als Sie im Prinzip öffentlich dargestellt haben: Wer zweimal einen Schnelltest pro Woche in der Grundschule hat, braucht keine Maske mehr. Was ist denn an dieser Aussage, Herr Voigt, wirklich evidenzbasiert? Das ist Populismus im Stile der AfD und das ist das, was wir Ihnen vorhalten müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Dann sage ich gleichzeitig noch: Wenn Sie auf der einen Seite mit öffentlichen Geldern so eine Targeting-Kampagne auf Facebook gegen die Maskenpflicht starten, die Präsenzunterricht in der Grundschule ermöglicht, aber andererseits dafür sorgen, dass die Polizei in Thüringen und das Landeskriminalamt praktisch genötigt werden, in CDU-Geschäftsstellen Beschlagnahmen durchzuführen, dann ist das auch ein Baustein für den Vertrauensverlust in die Politik. Ich sage abschließend zu diesem Punkt: Ich könnte mich zurücklehnen und sagen, das schneidet alles bei Ihnen ins eigene Fleisch. Sie sehen das ja auch an den Umfragen. Da könnten wir uns zurücklehnen und sagen, nein, das ist nicht unser Problem. Aber ich sage Ihnen, was unser gemeinsames Problem ist – das merken Sie in der öffentlichen Darstellung, in der öffentlichen Diskussion und sicherlich auch in den Reaktionen, die Sie erhalten, wenn Sie sich öffentlich äußern –: Der Vertrauensverlust, den unter anderem auch Sie befördern, der trifft uns alle gleichermaßen, ob in der Opposition im Thüringer Landtag oder in Regierungsverantwortung. Deswegen will ich vielleicht – weil Sie es hier so ausgeführt haben – noch etwas sehr Kritisches dazu sagen. Sie haben gesagt, das Bundesgesetz – Herr Hartung hat es auch gesagt – gibt es nur wegen Thüringen. Das ist doch absurd.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
hat niemand gesagt!) Das ist doch absurd, Herr Voigt. Ich will Ihnen sagen, warum es das Bundesgesetz gibt: Weil das eigentliche gute Instrumentarium der Ministerpräsidentenkonferenz nicht funktioniert hat.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
müssen echt Angst haben! Sie widmen 7 Minuten Ihrer Rede nur mir!) Wissen Sie, warum das nicht funktioniert hat? Weil es zum Teil Ihre Ministerpräsidenten waren, die sich zwei Tage vor einer Ministerpräsidentenkonferenz in die Öffentlichkeit gestellt und gesagt haben: Egal was die MPK beschließt, nächste Woche gilt in meinem Land dies und das. Der zweite Grund ist der, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt hat und alle Ministerpräsidenten in ihre Bundesländer gefahren sind und dann im jeweiligen Bundesland gesagt haben: Aber diesen Teil setze ich nicht um, an den halte ich mich nicht und hier gehe ich weit über die Festlegung hinaus.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
doch in Thüringen genauso! Was ist denn mit der 15-Kilometer-Regelung? Erst angekündigt, dann nicht umgesetzt!)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Zickzack-Ra-
melow!) Und das trifft auch auf Sie zu, Herr Voigt.
(Unruhe CDU, FDP)
Auch Sie haben im Oktober gefordert, der Ministerpräsident möge die MPK-Beschlüsse eins zu eins umsetzen. Im März 2021 haben Sie den Ministerpräsident aufgefordert, die MPK-Beschlüsse in dieser Form nicht umzusetzen. Das ist Ihr Zickzackkurs und das werfe ich Ihnen vor. Das ist das, was ich meine, wo Glaubwürdigkeit in der Gesamtpolitik verlorengeht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und lassen Sie mich diesen einen Satz erklären, weil mich das wirklich ärgert, weil Sie eine persönliche Verantwortung für die schlimmen Erkrankungen und auch für die bedauernswerten Todesfälle hier an den Ministerpräsident und an die verantwortlichen Minister anheften. Wenn es denn stimmte, dass ein Ministerpräsident und eine Landesregierung für die Inzidenzen verantwortlich wären, dann sage ich Ihnen ganz deutlich, Herr Voigt, dann wäre Michael Kretschmer schon aus Ihrer Partei ausgeschlossen worden und Daniel Günther wäre Ihr Kanzlerkandidat. Aber es ist eben etwas komplexer. Politik gewinnt Vertrauen, wenn sie Komplexität erklärt und wenn wir ehrlich sagen, was ist, und auch ehrlich sagen, was kommt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine Damen und Herren, die Krise ist eine Belastung für uns alle. Sie zehrt an den Nerven, sie trifft viele Menschen: Erwerbstätige, Selbstständige, Handwerker, Familien, Alleinerziehende. Man könnte die Aufzählung nahezu unendlich fortsetzen. Ich denke aber, eines wird auch deutlich, wenn wir uns den Thüringen-Monitor ansehen: Die Angst vor wirtschaftlichen Verlusten ist bei denjenigen, die über die geringsten Einkommen in dieser Gesellschaft verfügen, fast doppelt so hoch wie in der Gesellschaft im Durchschnitt. Das zeigt doch auch, dass wir eine soziale Schieflage in diesem Land haben. Und die soziale Schieflage, Herr Montag, wird durch die Menschen doch auch erkannt. 52 Prozent der Befragten im Monitor sehen eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt. Das ist eine Mehrheit, das müssen Sie sich mal vor Augen führen. Die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer sieht den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft als gefährdet an. Ich will Ihnen auch sagen, warum ich glaube, dass das so ist: Weil die Menschen natürlich mitbekommen, dass in den Entscheidungen zu den Beschränkungen, aber auch in den Entscheidungen zur Hilfe tatsächliche Schieflagen existieren. Wen treffen denn die Beschränkungen hauptsächlich – auch durch das gestern beschlossene Bundesinfektionsschutzgesetz? Es sind vor allem die Schulen, es ist der Kultur- und Freizeitbereich, es ist der kleine Einzelhandel und es sind vor allem die privaten Bereiche, die private Lebensgestaltung. Das sind die betroffenen Bereiche, die erheblichen Beschränkungen unterliegen, während sich jeden Tag Millionen von Menschen auf Arbeitszusammenhängen, am Arbeitsplatz, im Industriebereich, in den Wirtschaftsbereichen treffen und da die Kontakte nicht minimiert sind und damit natürlich auch zur Weiterverbreitung von Infektionen sorgen. Und wenn wir über Wirtschaftshilfen in diesem Land gesprochen haben, haben wir nicht über Existenzsicherung gesprochen, Herr Voigt. Wir haben über Fixkostenhilfe gesprochen. Und was sind Fixkosten? Wir haben den Unternehmen und Selbstständigen erstattet, dass sie ihre Miete bezahlen können, dass sie Leasingraten für Arbeitsmittel bezahlen können und dass sie ihre Kreditraten tilgen können. Wir haben also mit Wirtschaftshilfen nicht die Existenz der Menschen gesichert, sondern wir haben den Wirtschafts- und Akkumulationskreislauf des Geldes gesichert. Das nehmen die Leute auch als Schieflage der Hilfen wahr und da müssen wir letztendlich gegensteuern.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es ist unsere Aufgabe, sich in der Krise nicht an die Seite der Profiteure der Krise zu stellen, sondern an die Seite derer, die in einer Krise am meisten betroffen sind und deren Lebenssituation sich verschlechtert hat. Ich will an dieser Stelle den Bogen zum Ausgangspunkt des Thüringen-Monitors spannen: Gerechtigkeitsdefizit und Angst vor sozialem Abstieg bilden natürlich auch den Nährboden für extrem rechte und demokratiefeindliche Einstellungen, auch wenn sie nicht die alleinige Erklärung sind. Das gepaart mit populistischer Politik, die dann auch das Vertrauen in Politik zerstört, ist tatsächlich dieser Nährboden für Einstellungen, die wir als besorgniserregend charakterisieren müssen. Ich will zum Abschluss aber auch noch das Augenmerk auf einen Bereich richten, der in der Diskussion bislang nur eine sehr geringe Rolle gespielt hat – oder eigentlich gar keine –, aber uns als Politiker in diesem Land eigentlich alarmieren sollte. Wir finden nämlich im Thüringen-Monitor auch Daten zur demografischen Entwicklung. Da will ich nur mal darauf hinweisen, 1991 hatte Thüringen noch einen Anteil der über 60-Jährigen von 19 Prozent. 2019 ist dieser Anteil bereits bei 35 Prozent. Der Anteil derjenigen zwischen 18 und 60 Jahren ist von 60 auf 50 Prozent gesunken und der Anteil der unter 18-Jährigen ist von 22,5 auf 15 Prozent gesunken. Das stellt uns doch vor die Aufgabe, gemeinsam darüber zu diskutieren, was heißt das eigentlich für soziale Strukturen, was heißt das für politische Strukturen, was heißt das eigentlich auch für Verwaltungsstrukturen. Ich glaube, das ist doch auch der Hintergrund, vor dem Leute wahrnehmen, dass auch das Gesundheitssystem tatsächlich in Gefahr ist, weil sie erleben, dass die Aufgaben von Gesundheit und Pflege eben nicht mehr allen gleichermaßen zur Verfügung stehen und nicht mehr allen in diesem Land zugänglich sind, obwohl die Bedarfe in ungleichem Maße in Thüringen bei so einer demografischen Entwicklung tatsächlich steigen. Deswegen müssen wir auch im Ergebnis dieses Thüringen-Monitors darüber diskutieren, wie wir Gesundheitsstrukturen entwickeln, wie wir Verwaltungsstrukturen entwickeln, wie wir Bildungsstrukturen entwickeln, aber auch Arbeits- und Wirtschaftsstrukturen entwickeln, damit Thüringen tatsächlich Lebensort bleibt. In dieser Deutlichkeit will ich es auch formulieren. Deswegen gehört es zu unserer Verantwortung auch in dieser Krise, die Erfahrungen, die wir gemacht haben, deutlich auszusprechen, nämlich wir müssen wegkommen von der Vorstellung, dass der Markt alles regeln kann. Er regelt alles im Sinne derer, die die Marktregeln bestimmen, das ist richtig. Aber der Markt regelt eben nicht eine verantwortliche und nachhaltige Nutzung ökologischer Ressourcen. Er regelt auch nicht die gleichwertige Versorgung für alle im Krankheitsfall. Er regelt auch nicht die gleichwertige Versorgung oder Vorsorge im Gesundheitsbereich oder in der Pflege. Der Markt schafft auch keine gesunden Arbeitsplätze oder Arbeitsstrukturen – Herr Montag, Sie mögen mit dem Kopf schütteln, aber das ist letztendlich so. Der Markt regelt auch nicht denselben Zugang zu Bildung und er garantiert eben auch nicht allen, die in dieser Gesellschaft Hilfe nötig haben, die entsprechende Hilfe und er garantiert vor allem auch nicht, dass die Menschen, die mehr schultern können, auch mehr leisten für die gemeinsamen gesellschaftlichen Aufgaben. Aber es ist genau unsere Verantwortung, dies deutlich zu machen, wo die Aufgabe der Politik nämlich beginnt, nämlich in all den Bereichen dafür Sorge zu tragen, dass soziale Gerechtigkeit und Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen, der Zugang zum gesellschaftlichen Reichtum für alle tatsächlich offen steht, und das meint nicht nur ökonomische Ressourcen, das meint auch politische Ressourcen, das meint kulturelle Ressourcen, das meint soziale Ressourcen, das meint ökologische Ressourcen insgesamt. Das ist unsere Antwort auf die Pandemie und das meine ich ganz unpathetisch. Solidarität und Gerechtigkeit, das müssen Leitwerte gesellschaftlicher Entwicklung sein.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, die Antwort auf Ressentiments, Vorurteile, rassistische Einstellungen, die Menschen diskriminieren oder die zu Diskriminierung bis hin zu tätlichen Angriffen führen, heißt, und das sage ich noch mal, klare Kante und Widerspruch überall und in jeder Situation. Und eine Antwort auf diese Einstellungen ist auch die praxisgelebte Demokratie, ist auch der Streit um Argumente, auch die Diskussion, auch der Widerspruch. Aber der Widerspruch und demokratische Kultur passen nur dann zusammen, wenn der Streit auch mit Argumenten geführt wird. Ich denke, der Thüringen-Monitor, der uns heute vorlag, leistet einen wesentlichen Baustein für die Stärkung der demokratischen Kultur, nämlich weil wir damit die Möglichkeit haben, uns genau über die Befunde in der Gesellschaft auseinanderzusetzen, darüber zu diskutieren und darum zu streiten, die beste Antwort aus diesen Befunden gemeinsam zu entwickeln. Unsere Leitwerte habe ich Ihnen genannt. Unser Dank gilt noch mal den Autoren für diese Grundlage und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Vielen Dank, Herr Dittes. Jetzt erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete RotheBeinlich das Wort.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ich mich zuallererst bei Frau Prof. Marion Reiser und ihrem Team bedanken. Ich will ehrlich sagen, es erfüllt mich mit Scham, aber auch mit Wut, wenn ich hier eine Wissenschaftsfeindlichkeit zumindest von einer Fraktion erleben muss, die uns wirklich schaudern lassen muss,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und das von einem gerichtlich attestierten Faschisten Höcke, der 2015 zum Thüringen-Monitor sagte: „Ich habe zu Hause einen Holzofen …“. Aber nun zum Thüringen-Monitor: Es ist ja immer nicht so einfach, wenn schon sehr viele vor einem geredet haben. Ich bin sehr froh und dankbar für die Rede der Landesregierung, die umfassend noch einmal eingebettet hat, wie wir die Ergebnisse dieses Monitors zu werten haben. Ich war aber zum Teil auch erschrocken über Reden, die hier vom Pult gehalten wurden. Mit dem Thüringen-Monitor wurden die Sorgen und Einstellungen der Thüringerinnen und Thüringer bezüglich des Coronavirus und die Bewertung der Maßnahmen ebenso wie die Folgen der Pandemie für sie selbst, das Gesundheitssystem, die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Demokratie abgefragt. Wenn wir mal zurückdenken: Am 27. Januar 2020, also vor mehr als einem Jahr, wurde in Deutschland der erste Fall des neuartigen SARSCoV-2-Virus festgestellt. Seitdem bestimmt die Corona-Pandemie in vielen Bereichen des Lebens unser Handeln und hat Einfluss auf alle gesellschaftlichen Bereiche genommen – Matthias Hey hat darauf hingewiesen. Wir haben gestern in den Aktuellen Stunden – tatsächlich in jeder Aktuellen Stunde – genau dieses Thema auf der Tagesordnung gehabt. Zur Eindämmung des Virus musste die Politik in einem für viele bis dahin nicht vorstellbaren Maß auch in Freiheits- und Grundrechte jeder und jedes Einzelnen eingreifen. Ich will kurz erinnern: Schulen – wir wissen es alle, wir werden es auch Montag wieder erleben – gingen zum Distanzunterricht und zu Wechselmodellen über, Kindergärten, auch Schulen in die Notbetreuung, ganze Branchen wurden geschlossen, vom Einzelhandel über Dienstleistungen bis hin zur Veranstaltungswirtschaft. Auch das kulturelle und künstlerische Leben – Prof. Hoff ist darauf eingegangen – musste drastisch heruntergefahren werden mit Folgen gerade für viele Soloselbstständige, für diejenigen, die jetzt seit über einem Jahr keine Chance mehr haben, ihren Beruf in dem Sinne, wie sie es zuvor kannten, nachzugehen. Gerade zu Beginn der Pandemie galt es, sehr schnell zu entscheiden. Viele Maßnahmen mussten immer wieder an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Den Menschen ist dadurch im vergangenen Jahr sehr viel abverlangt worden. Mittlerweile stellt sich – auch das ist schon von einigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner konstatiert worden – verständlicherweise eine gewisse Pandemiemüdigkeit ein. Ich will noch einmal besonders auf die Familien eingehen. Für sie bedeutet die Vereinbarung von Beruf, von häuslichem Lernen, von Kinderbetreuung und Existenzsicherung eine enorme Mehrbelastung. Gerade aber Kinder und Jugendliche leiden, wie aktuelle Studien zeigen, besonders unter der Situation, da ihnen oft ein strukturierter Alltag, vor allem aber auch der Kontakt zu Gleichaltrigen fehlt. Ich empfehle wirklich einen Beitrag in „Die Zeit“, den ich heute gelesen habe, wo Schulkinder erzählen, wie sie diese Zeit im Moment erleben, was ihnen besonders fehlt. Eines ist mir ganz besonders eindrücklich im Kopf geblieben, wo ein zehnjähriges Mädchen sagt: Ich habe nie gedacht, dass ich die Schule mal so sehr vermissen werde. Mit dem Start der Impfkampagne – auch das war hier schon Thema – in Deutschland wuchs die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Pandemie. Das aber ist, wie wir alle wissen, leider noch nicht in Sicht. Zeitgleich zu unserem Plenum berät gerade der Bundesrat über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Es wird eine bundesweite sogenannte „Notbremse“ ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen. Dass auch wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Maßnahmen durchaus kritisch sehen, haben wir schon deutlich gemacht. Ich will es noch einmal benennen. Sowohl die Ausgangsperren überzeugen uns nach wie vor nicht, als auch, dass ausschließlich oder nahezu ausschließlich im Privaten reguliert wird, aber eine fehlende Verpflichtung für Tests in den Unternehmen leider nicht auf Einigung stieß. Das gibt mir schon zu denken. Da wissen alle, wer das auch mit zu verantworten hat. Fakt ist jedenfalls, dass wir uns in einer sehr dynamischen Phase der Pandemie befinden. Die dritte Welle hat Thüringen, das Land mit der ja seit einigen Wochen bundesweit höchsten Inzidenz, wie wir alle wissen, nach wie vor fest im Griff, insofern werden wir uns wohl auch noch viele Monate damit beschäftigen müssen. Es ist also nur folgerichtig, dass die Forscherinnen und Forscher die Corona-Pandemie in das Zentrum der Erhebungen gestellt haben. Bei der Bewertung der vorliegenden Daten – darauf hat auch die Forschungsgruppe zu Recht hingewiesen – müssen wir allerdings berücksichtigen, dass der Erhebungszeitraum von Anfang September bis Anfang Oktober lag, also weit vor Beginn der zweiten Welle. Deshalb – ich sage es einfach noch mal – sind aus heutiger Sicht etliche Daten mit Vorsicht zu betrachten, denn schien es im Sommer noch so, als hätten wir die Zahlen in Thüringen gut im Griff, stiegen sie seit Beginn der zweiten Welle im Herbst auch hierzulande erschreckend schnell an. Mittlerweile sind die Infektionszahlen in Thüringen so hoch, dass vielerorts die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind und – wir haben es gestern auch schon diskutiert – auch Patientinnen und Patienten bereits in andere Bundesländer verlegt werden mussten. Das dramatische Infektionsgeschehen der zweiten und dritten Welle in Thüringen setzte eben erst nach Abschluss der Befragung ein. Stand vorgestern waren in Thüringen 109.288 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 3.678 Menschen sind an oder mit dem Virus verstorben. Die Studien zeigen, dass Zustimmung oder Ablehnung von Pandemiemaßnahmen immer auch mit der Höhe der Fallzahlen korreliert, das macht es ein bisschen schwierig, weil wir alle wissen – ich sagte es gerade –, dass die Zahlen im Thüringen-Monitor eben aus dem letzten Herbst stammen. Die geringe Betroffenheit der Thüringerinnen und Thüringer durch die Krankheit zum Zeitpunkt der Befragung dürfte daher auch das Antwortverhalten der Befragten bezüglich ihrer Einstellung zur Pandemie beeinflusst haben. Diese Bemerkungen vorangestellt, bietet der aktuelle Thüringen-Monitor natürlich dennoch viele interessante und zu diskutierende Informationen. Erfreulich ist – ich will es mal so herum angehen –, dass die Demokratieunterstützung und zufrieden‑ heit weiter auf hohem Niveau geblieben ist. Die stabil bleibenden hohen Werte der Präferenzen für Sicherheit in der Grundsatzfrage „Freiheit oder Sicherheit?“ zusammen mit den sehr hohen Werten Demokratieunterstützung zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ein demokratisches Verfassungssystem wünschen, das in der Lage ist, in großen Krisen auch Sicherheit zu gewähren, ohne aber dafür den demokratischen Rechtsstaat zu opfern. Das ist einerseits erfreulich, andererseits zeigt es uns aber, dass es immer weitere Anstrengungen dafür braucht, dass die Demokratie Krisen demokratisch bewältigen kann. Die Frage nach der Stärkung und Weiterentwicklung des Verfassungsstaats und seiner demokratischen Mechanismen hat angesichts der CoronaKrise an Bedeutung gewonnen. Wir sollten sie daher auch nicht beiseitelegen, sobald die Pandemie endlich vorbei ist.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch die Entwicklung im Bereich der Bewertung alternativer Gesellschaftsordnungen ist erfreulich, da sie in allen Bereichen rückläufig ist, wir werden aber schauen müssen, ob diese Entwicklung auch nachhaltig ist. Dass 70 Prozent der Befragten der Aussage zustimmen, dass wichtige Entscheidungen in einer Demokratie besser von unabhängigen Experten als von gewählten Politikern getroffen werden, zeigt, dass die Menschen sich mehr Gehör – hören Sie zu von rechts außen – für die Wissenschaft wünschen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das gilt aus unserer Sicht für die Corona-Pandemie im Übrigen genauso wie für andere Krisen – ich benenne an dieser Stelle mal die Klima-Krise. Diesen Wunsch sollten wir bei Entscheidungen auch stärker berücksichtigen. Dass Demokratiezufriedenheit und -unterstützung sehr gute Werte haben, gleichzeitig aber eine deutliche Mehrheit das politische System als nicht responsiv einschätzt, ist ein ebenso merkwürdiges Paradoxon. Es zeigt, dass wir unsere Politik wesentlich besser erklären und auch stärker in den Austausch mit den Bürger/-innen treten müssen, auch wenn das in einer Zeit von Pandemie noch schwieriger ist als schon zuvor.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Werte zum Institutionenvertrauen, die insbesondere bei Bundesregierung und Landesregierung gut sind, dürften mit dem großen Zeitabstand so gut wie gar keine Aussagekraft mehr haben. Sehr erfreulich – ich hatte es eingangs schon gesagt – ist das hohe Vertrauen in die Wissenschaft allgemein, der im Übrigen sogar noch mehr Vertrauen entgegengebracht wird als der Polizei, der 79 Prozent Vertrauen entgegengebracht werden, und dem RKI als Beispiel, das nur einen Prozentpunkt hinter der Polizei liegt. Hier könnte es durchaus sein, dass sich die Werte nicht verschlechtert, sondern sogar verbessert haben könnten. Dass Personen der Wissenschaft und dem Robert-Koch-Institut nicht vertrauen, überdurchschnittlich Verschwörungsmythen anhängen und Corona für eine Grippe halten, ist demnach fast folgerichtig. Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir als GrüneFraktion meinen, dass es dringend eine Beratungsinfrastruktur für Menschen braucht, die Freunde, Bekannte oder Familienangehörige haben, die Verschwörungsideologien anheimfallen. Hier braucht es Beratung, hier braucht es Unterstützung. Wer kennt das nicht in seinem Umfeld, dass der eine oder die andere gefühlt wegrutscht? Besonders beachtenswert ist aber der Umstand, dass nur jede vierte Bürgerin und jeder vierte Bürger in die Medien vertraut. Dieses geringe Vertrauen in die Medien spiegelt sich auch darin wider, dass mehr als die Hälfte der befragten Thüringerinnen und Thüringer die Berichterstattung der Medien über Corona für übertrieben halten. Nachdem gerade erst vorgestern die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ die Pressefreiheit in Deutschland wegen der zunehmenden Gewalt auf Demonstrationen nicht mehr gut, sondern nur noch zufriedenstellend gerankt hat, sollten auch uns Politikerinnen diese Umfrageergebnisse hellhörig machen. Und wir alle müssen uns fragen, in welcher Weise vielleicht auch die Politik zu diesem Bild der Medien mit beigetragen hat. Ich will auch das Beispiel Mühlhausen erwähnen, wo vor zwei Tagen ganz massiv Journalisten und Journalistinnen angegriffen wurden. Das muss uns zu denken geben und da müssen auch wir als Politik uns schützend vor die Freiheit der Medien stellen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das mitunter starke Absinken bei der Partizipationsbereitschaft ist ebenso ein Alarmzeichen. Die Wissenschaftlerinnen weisen darauf hin, dass dies vorrangig an Corona liegen könnte, dass eben beispielsweise Sorgen wie Ansteckungsrisiken, Mindestabstände bei Demonstrationen etc. zu denken geben. Wir sollten diese Entwicklung daher auf jeden Fall genau im Blick behalten. Es bleibt jedenfalls wichtig, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, und deshalb war die Idee der Regierungsfraktionen, die Thüringer Verfassung zu ändern, um auch direktdemokratische Elemente zu stärken und aufzubauen, richtig. Ob wir das in dieser Legislaturperiode noch in dem Maße schaffen werden, wie wir uns das wünschen, ist offen. Es bleibt allerdings auch für künftige Wahlperioden eine wichtige Aufgabe, die Formen der aktiven, der direkten Beteiligung zu stärken, weiterzuentwickeln und die Hürden dafür zu senken. Bedenklich und mittlerweile auch für jeden sichtbar ist die wesentlich höhere Bereitschaft von sogenannten Corona-Skeptikerinnen, sich an nicht genehmigten Demonstrationen zu beteiligen und Gewalt zur Durchsetzung der eigenen Ziele einzusetzen. Erfreulich ist grundsätzlich an der Erhebung des Thüringen-Monitors, dass alle Indikatoren wie Ethnozentrismus, neonationalsozialistische Ideologie – oder wenn Rückgang von Neonationalsozialismus nicht statistisch signifikant ist – wie auch rechtsextreme Einstellungen selbst im Vergleich zum Vorjahr absinken. Da wir allerdings bei der politisch motivierten Kriminalität auch das Ansteigen antisemitischer Straftaten registriert haben – und Prof. Hoff ist ja sehr ausführlich darauf eingegangen, mein Kollege Steffen Dittes ebenso –, wissen wir alle, dass dies ein Thema ist, was uns auch weiterhin beschäftigt. Es sieht zwar danach aus, dass weniger Menschen dem Antisemitismus zuneigen, diejenigen jedoch, die verblieben sind, weit stärker zu Gewalt neigen. Da müssen wir sehr genau hinschauen. Das bleibt Auftrag und Verpflichtung, auch und gerade hier in Thüringen. Prof. Hoff sagte es eingangs: Wir haben den Jahrestag des Brandanschlags auf die Synagoge vor zwei Tagen gerade erst wieder gehabt. Ich bin froh, dass daraus zumindest diese Studie entstanden ist, die uns – wie gesagt – immer wieder wichtige Handreichungen für unsere Arbeit gibt. Der Thüringen-Monitor führt das Absinken bei Ethnozentrismus vor allem darauf zurück, dass Migration und Integration während der Corona-Krise als Thema nicht so eine Konjunktur hatten. Weitere Erklärungsmöglichkeiten sind vielleicht aber auch, dass unsere Pandemiebewältigungsstrategien schlechter waren als in anderen Staaten, beispielsweise in Asien, aber auch die Kooperation, wie wir sie erlebt haben, einmal anders gedacht wurde. Auffällig ist, dass zwei Drittel der rechtsextrem eingestellten Thüringerinnen und Thüringer auch corona-skeptisch sind. Corona-skeptisch ist ja so definiert, wie die Personen meinen: Corona ist nicht schlimmer als eine Grippe. Rechtsextreme Einstellungen verstärken die Unzufriedenheit bei CoronaSkeptikerinnen. Der überwiegende Teil der negativeren Bewertung der Corona-Politik durch rechtsextreme Thüringerinnen und Thüringer ist auf politische, kulturelle und soziale Dispositionen zurückzuführen, die höchstwahrscheinlich auch schon vor der Corona-Pandemie bestanden. Was können wir also als Politik, als Politikerinnen und Politiker aus den Ergebnissen des ThüringenMonitors mitnehmen? Da uns, wie ich hier eingangs schon erwähnt habe, die Pandemie sicher noch viele Wochen und wohl auch Monate beschäftigen wird, bleibt es wichtig, dass alle Maßnahmen, die dagegen ergriffen werden, transparent und nachvollziehbar gestaltet sind. Und sie müssen natürlich auch in der Lage sein, tatsächlich die Infektionszahlen zu senken und Infektionsketten zu brechen. Nur so werden wir dauerhaft die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger behalten können. Als Fraktion plädieren wir daher nach wie vor für einen möglichst bundesweiten Stufenplan, der nachvollziehbare Maßnahmen, sowohl für Öffnungen, aber auch für Schließungen und Reglementierungen nicht nur für den privaten Bereich, sondern vor allem auch für die Arbeitswelt, vorsieht. Es bleibt wichtig, dass wir uns als Politikerinnen und Politiker auch im Wahljahr nicht auf das populistische Niveau der AfD herablassen. Ich sage das hier ganz bewusst in mehrere Richtungen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die politischen Maßnahmen sollten sich an den Vorgaben der Wissenschaft orientieren und nicht an denen, die am lautesten auftreten. Die CDU-Fraktion hat mit ihrer aktuellen Kampagne gegen das Maskentragen in der Grundschule gerade wieder gezeigt, wie weit sie sich leider schon vom wissenschaftlichen Konsens entfernt hat. Ich bedaure dies ausdrücklich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch!) Abschließend noch ein Wort zu den fortdauernden Demonstrationen und sogenannten Spaziergängen der Corona-Skeptiker/-innen. Wenn sich CoronaLeugner/-innen mit Rechtsextremen unter Berufung auf die Bürgerrechtsbewegung der DDR auf die Straße begeben und mit zum Teil antisemitischen und nationalsozialistischen Symbolen auftreten und von Maskenfolter und Corona-Diktatur reden, dann müssen wir Politikerinnen und Politiker des demokratischen Spektrums uns klar positionieren. Bei allem Verständnis für diejenigen, die die Corona-Krise gerade wirtschaftlich und finanziell hart trifft und die wir mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen müssen, so müssen wir deutlich die Grenze ziehen, wenn es bei den Anti-Corona-Demos zu rassistischen, zu antisemitischen oder ähnlichen Äußerungen kommt. Es ist und bleibt die Aufgabe unserer Demokratie, Minderheiten, Menschen und Grundrechte zu schützen, auch und gerade in einer solchen Ausnahmesituation, wie sie uns momentan bestimmt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich möchte um Ruhe im Saal bitten, wenn die Rednerinnen und Redner hier vorn sprechen. Es ist wirklich sehr laut und das stört ungemein. Dann habe ich jetzt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Hartung.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Höcke hat meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Deswegen muss ich noch mal nach vorn kommen. Herr Höcke, Sie haben sich so ein bisschen darüber echauffiert, dass die Leute, die Corona nicht für schlimmer als eine Grippe halten, als CoronaLeugner betrachtet werden. Ich bin jemand, der gern einen Faktencheck macht. Das will ich Ihnen nicht ersparen. Die schlimmste Grippewelle der letzten 30 Jahre war die Grippewelle 2017/2018. Dabei sind geschätzt 25.100 Menschen an Grippe gestorben, wobei nur 1.674 dieser Fälle tatsächlich laborchemisch nachgewiesen worden sind, also nicht mal 10 Prozent. Damals wäre keiner auf die Idee gekommen, eine Debatte aufzumachen, ob diese Menschen an oder mit Grippe gestorben sind, weil das eine völlig in die Irre führende Debatte ist. Im Jahr darauf 2018/2019 sind nur 954 Menschen an Grippe verstorben. Wenn ich das jetzt zusammenzähle und mit den mehr als 80.000 Corona-Toten bislang vergleiche, dann fällt einem Grundschüler auf, dass die 80.000 mehr sind als die 25.100 plus 954. Das ist Grundschulwissen. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz klar sagen, dass wir nicht nur die Toten zählen sollten, sondern auch die Folgeerkrankungen. Haben Sie schon mal was von Long-Grippe gehört? Ich auch nicht. Das gibt es nämlich nicht. Long-COVID dagegen gibt es. Es ist eine Realität, 10.000 Menschen schon hier in Thüringen, Kinder betroffen, Erwachsene betroffen. Das ist eine Realität. Deswegen, wenn ich das jetzt betrachte, Leute, die sagen, zum Beispiel wie Sie, ist nicht so schlimm wie eine Grippe oder genauso schlimm wie eine Grippe, da fallen mir viele Bezeichnungen für diese Menschen ein. „Corona-Leugner“ oder „Corona-Skeptiker“ ist noch eine sehr freundliche. Vorhin ist die Frage nach der siebten Impfdosis aufgemacht worden. Ich will den Streit gar nicht entscheiden. Ich möchte davor warnen, dass wir das hier als Politiker betrachten. Ich habe nun solche Impfdosen tatsächlich aufziehen lassen und verimpft. Das ist gar nicht so einfach. In diesem Fläschchen sind ungefähr 0,45 Milliliter von der Lösung. Da werden dann noch mal 1,8 dazu gepackt. Theoretisch würde man sieben Impfdosen da rausbekommen, wenn man es zusammenrechnet. Aber in jeder Spritze bleibt Totraum. Es bleibt Totraum in dieser kleinen Tülle, es bleibt Flüssigkeit in der Nadel, die eben nicht verimpft werden kann, die bleibt halt einfach drin. Jetzt kommt es darauf an, ob ich eine kleine Luftblase mit reinnehme, dann drücke ich das mit raus, ob ich bestimmte Spritzen verwende, dann wird diese Tülle ausgefüllt, und dann könnte ich theoretisch sieben Impfdosen tatsächlich rausbekommen und jeweils diese 3 Milliliter verimpfen. Das könnte ich machen. Das Problem dabei ist aber, diese Standardisierung, dass ich das immer gleichmache und dass ich dafür sorge, dass jeder auch tatsächlich die Dosis bekommt, die er braucht, das ist dann nicht mehr vornehmbar. Deswegen sagt der Hersteller, sechs Impfdosen sind daraus bequem zu entnehmen. Bei manchen Aufziehern bleibt da 1 Milliliter übrig, bei manchen bleiben 1,5 Milliliter übrig, bei manchen sind es tatsächlich 3 Milliliter, die übrigbleiben. Es ist aber dann so, dass diese siebte Impfdosis manchmal keine komplette Impfdosis ist. Wenn ich aber so aufziehe, dass ich aus der Flasche auf jeden Fall sieben Impfdosen habe, habe ich die Gefahr, dass alle sieben nicht den entsprechenden Impfstoff enthalten. Deswegen ist die Debatte, ob ich sechs oder sieben Impfdosen mache, eine, die muss jeder Arzt für sich entscheiden nach dem Material, was er verwendet, nach der Technik, die er beim Aufziehen nimmt usw. Ich persönlich habe die siebte Impfdosis nie gezogen, weil mir das zu unsicher ist, ich muss es ja verantworten. Insofern, glaube ich, dass wir diese Debatte ganz bewusst den Fachleuten überlassen sollten, auch deswegen, weil wir natürlich mit der Entnahme von sieben Impfdosen eine gewisse Haftungsfrage aufwerfen für den Fall, dass es Fälle gibt, in denen Menschen dann nach der Impfung trotzdem an Corona erkranken, wenn sieben Impfdosen reihenweise entnommen worden sind. Das ist eine Frage, die würde ich nicht politisieren, dafür wäre ich dankbar. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Vielen Dank. Jetzt hat sich noch mal Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dittes, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Zumindest die rhetorische Figur, die Sie hier vorn versucht haben, war nach dem Motto „haltet den Dieb, die anderen sind schuld“. Gleichzeitig verweisen Sie darauf, dass wir alle politische Verantwortung tragen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Zumindest was den zweiten Teil betrifft, haben Sie recht und sind wir uns sehr einig. Sie haben aber auch auf den Thüringen-Monitor verwiesen, beispielsweise auf die Frage der sogenannten sozialen Schieflage, wie Sie das bezeichnet haben, warum Menschen eigentlich verunsichert sind. Sie sind verunsichert, ob sie in ihren existenziellen Sorgen tatsächlich in der Politik hier in Thüringen ernst genommen werden. Da sind diejenigen, die in ihren Unternehmen sehen, dass es Hygienekonzepte gibt, die funktionieren. Da sind diejenigen, die sich fragen, warum Mitglieder Ihrer Fraktion von einem solidarischen Lockdown sprechen und eigentlich das totale wirtschaftliche Herunterfahren in diesem Land fordern. Da sind diejenigen, die Testungen in den Betrieben verpflichtend fordern, obwohl sie wissen, dass sie keinen einzigen Mitarbeiter wirklich verpflichten können, diesen Test auch durchzuführen. Das heißt, diese grundlegende juristische Fragestellung, dieser Gap, den es gibt, spielt bei Ihnen keine Rolle. Jetzt sage ich Ihnen mal, woher diese Verunsicherung noch kommt, wo auch die Verantwortung von Rot-Rot-Grün ganz konkret liegt, wenn es um Thüringen geht. Da ist es eben das Gefühl der Willkürlichkeit der Maßnahmen, dass man tatsächlich immer wieder das versucht, was augenscheinlich insgesamt nicht das richtige Konzept zur Überwindung und zum Runterkommen von den hohen Inzidenzwerten ist. Es ist das Gefühl der fehlenden Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen. Es ist das Rein-und-raus-aus-den-Kartoffeln, was wir jeden Tag in der Thüringer Presse lesen können, wenn sich einer aus der rot-rot-grünen Koalition zur Frage, wie wir die Pandemie bewältigen, äußert.
(Beifall FDP)
Es ist mittlerweile eine Koalition, die allzu häufig zu sich selbst in Opposition steht und eben für das genaue Gegenteil dessen, was Sie eben mit Führungsanspruch und Verlässlichkeit anderen ins Stammbuch schreiben wollten.
(Beifall CDU, FDP)
Es ist auch die fehlende Legitimation der Maßnahmen. Wir haben hier oft genug von diesem Pult darauf hingewiesen, dass über grundrechtseinschränkende Maßnahmen das letzte Wort ein Parlament haben muss. Ich sage ganz konkret und adressiere das auch: Es ist Rot-Rot-Grün, die das bisher verhindert haben, mit dem Hinweis, die Parlamente seien nicht schnell genug. Wir sehen gerade im Bundestag beim Infektionsschutzgesetz: Wenn man will, kann man es tun. Dann verweisen Sie auf die Debatte – Herr Minister Hoff hat es ja auch getan – Strukturwandel. Sie haben noch hinzugenommen die Herausforderung der Demografie. Da will ich durchaus noch mal das Wort, was Kollege Voigt hier vorn geführt hat, aufgreifen und Sie, die Sie seit 2014 hier regieren, an Ihre Verantwortung erinnern, das heißt nämlich, ländliche Regionen und Gebiete nicht zurückzulassen, Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die tatsächlich eine moderne, eine auskömmliche, eine funktionierende Verwaltungsstruktur nicht nur heute, sondern auch morgen sicherstellen, die Grundfrage der Digitalisierung, wie gehen wir mit diesen übergroßen Herausforderungen um, bis hin zur Frage des Strukturwandels, ganz konkret in der Wirtschaft, nämlich die Frage, was sind denn die Arbeitsplätze, womit man auch in Zukunft in Thüringen sein Leben gut und auskömmlich bestreiten kann. Dazu hören wir nichts, das vergessen Sie. Aber das ist Ihre Verantwortung, die Sie hier immer wieder anderen zuschreiben wollen. Und zum Höhepunkt der Ablenkung der Debatte führen Sie einen Diskurs, mit dem man das gern machen kann, aber einen Diskurs, den ich eher im 19. Jahrhundert verorte, nämlich die Frage von der Entgrenzung von Märkten.
(Beifall FDP)
Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben, aber wir haben seit über 70 Jahren eine soziale Marktwirtschaft.
(Unruhe DIE LINKE)
Eine soziale Marktwirtschaft – ich weiß ja, dass einige Kollegen immer Probleme mit Ideologie und Ideengeschichte haben; ich kann da gern auf die Freiburger Schule verweisen für denjenigen, den das tatsächlich interessiert.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das macht es nicht wirklich besser!)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Heiterkeit im
Hause!) Ja, Klugscheißer, vielen Dank. Aber es ist vielleicht ein Hinweis, sich einfach auch mal zu belesen, bevor man hier Thesen in den Raum stellt, die mit dem eigentlichen Problem in diesem Land gar nichts mehr zu tun haben. Da kriegt man zwar Redezeit rum, aber man hilft am Ende nicht.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Manch-
mal ist es auch gut, einfach gar nicht zu reden!) Jetzt komme ich nämlich zu dem Konkreten: Was sind denn eigentlich Ihre Lösungsvorschläge bei der Frage „Herausforderungen im Gesundheitswesen“? Ich habe ja das Papier der Kollegin HennigWellsow gelesen mit dieser neuen Realität, die Einzug halten müsste. Wissen Sie, was ihre Antwort ist auf strukturelle Herausforderungen des Gesundheitswesens? Verstaatlichung des Gesundheitswesens,
(Beifall DIE LINKE)
eine Zurückführung in öffentliche Hand wider besseres Wissen, obwohl gerade der Staat in dieser Pandemie zeigt, dass er keinen Deut das Problem besser in die Hand kriegt als die, die zu Hause, die ganz individuelle Projekte für sich und ihre Mitmenschen ins Feld führen. Nicht ein konkreter Lösungsvorschlag im Bereich des Gesundheitswesens kam bisher von Rot-Rot-Grün. Ich will es noch mal sagen ganz konkret: Im letzten Sommer haben wir eine Enquetekommission hier gefordert, die diesem Problem Herr werden sollte, einbegriffen in der Digitalisierung. Sie haben es abgelehnt, Sie wollten sich damit nicht beschäftigen. Wir haben eine Digitalisierungs- und MedTech-Initiative vorgestellt – es wird sich damit nicht beschäftigt. Wir haben einen konkreten Antrag vorgelegt, wie man die Krankenhauslandschaft in diesem Land neu gestalten, neu aufstellen kann unter Überwindung der Sektorengrenzen. Das sind ganz konkret adressierte Problemlösungsvorschläge, die wir Ihnen hier vorlegen. Es ist mehr als abstrakte Debatten wie von Herrn Dittes. Und ich frage Sie ganz offen, wer am Ende mehr tut, Vertrauen und Verlässlichkeit in Politik herzustellen. Rot-Rot-Grün ist es nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020
Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2207 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion der FDP Abgeordneter Montag.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Nein, Entschuldigung Herr Montag, ich habe das nicht gehört. Dann müssen Sie bitte als Parlamentarischer Geschäftsführer zu mir kommen und müssen es sagen. Ich habe hier vorn keinen Zwischenruf gehört. Ich frage jetzt beim Protokoll nach.
(Unruhe CDU)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Ich nehme das auch niemandem krumm. Parlamentsdebatten dürfen auch gern emotional werden, ich kann gut damit umgehen. Heilberufegesetz: Das kann ich relativ schnell abhandeln. Wir haben daran im Prinzip keine Kritik zu äußern, außer handwerklicher Sorgfaltspflicht, die wir hier eben doch problematisieren müssen. Die Regelung kommt zunächst mal ziemlich spät, die DSGVO ist nun bald drei Jahre in Kraft und Thüringen ist – ich habe eben eine Rede gehalten, das bestärkt das noch mal – das letzte Bundesland, das hier dieses Heilberufegesetz und die Novellierung bei der DSGVO auf den Weg bringt. Wir werden, das kann ich vorausschicken, natürlich dem Gesetzentwurf gern zustimmen. Aber die Kammern, das heißt die wiederum, die betroffen sind, wollen noch weitere Änderungen und haben auch in der Debatte auf Änderungsnotwendigkeiten hingewiesen. Ich will noch mal ein paar kleine Sachen nennen. In Ihrem Entwurf spricht man noch immer vom Ladenschlussgesetz, welches aber seit 2006 bereits durch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz abgelöst wurde. Auch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 findet bis heute keine Berücksichtigung. Wir hatten gestern von diesem Pult aus die Debatte, inwieweit es denn richtig ist und wichtig wäre, sich bei der eigenen politischen Gestaltung, bei der eigenen Positionsgewinnung mit denen rückzukoppeln, die tatsächlich Ahnung von dem haben, was Sie zu regeln versuchen. Sie haben es gestern als Lobbyismus abgetan, ich kann Ihnen sagen: Hätten Sie zuvor tatsächlich mal mit denen gesprochen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Vielen herzlichen Dank. Also noch mal für das Protokoll: Weder das Protokoll noch ich hier vorn haben einen Zwischenruf gehört, der Klugscheißer heißt, wir können uns das gern noch mal anhören, ob wir es hören. Aber es ist akustisch hier sehr schwierig, Herr Montag, Sie haben auch sehr laut geredet, deswegen ist es insbesondere schwierig, das von der linken Seite zu hören. Es ist keine Ignoranz des Präsidiums, sondern schlicht und ergreifend der Akustik geschuldet. Wir schauen uns das an und gehen dem auch noch mal nach. Dann würde ich jetzt weitermachen in der Redeliste und als Nächster hat sich Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Montag hat es ja im Prinzip angedeutet, es herrscht hoher Konsens über den Inhalt des Gesetzes. Damit wir auch in der Tagesordnung vorankommen, würde ich es dabei belassen. Herzlichen Dank und wir stimmen dem natürlich auch zu. Der Gesetzentwurf wird auch noch an den Ausschuss überwiesen; falls das noch nicht beantragt ist, würde ich das dann für den Sozialausschuss tun. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Kollege Montag hat es schon angesprochen gehabt, dass sie weniger Kritik am Inhalt haben als am Verfahren. Das kann ich nur bestätigen. Denn ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist. Wir hatten den Gesetzentwurf ja das erste Mal im Februar auf der Tagesordnung. Wir beraten zum sechsten Mal eine Novellierung des Heilberufegesetzes und ich habe mir gedacht, das hatten wir doch erst vor Kurzem. Genau so war es. Wir hatten erst im Oktober 2020 die 5. Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes hier im Thüringer Landtag beschlossen. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es aufgrund dieser geringen Zeitspanne zwischen dem fünften und dem sechsten Änderungsgesetz dringend geboten gewesen, gerade weil wir immer auch eine sehr, sehr volle Tagesordnung hier im Hohen Haus haben, zumindest die Inhalte beider Änderungen gemeinsam in einem Gesetzentwurf zu verhandeln. Unverständlich ist zudem, dass, während wir hier im Hohen Haus noch das fünfte Änderungsgesetz des Thüringer Heilberufegesetzes diskutiert haben, das Kabinett im Juli bereits über die sechste Änderung beraten hat. Noch unverständlicher ist, dass das Sozialministerium im Juli 2020 sogar angekündigt hat, dass es in der nächsten Legislaturperiode eine grundlegende inhaltliche Neufassung des Heilberufegesetzes geben soll, die auch – wie Herr Montag richtig gesagt hat – dringend erforderlich ist. Dabei sei die Frage gestattet, auch vor dem Hintergrund einer effektiven Arbeitsweise: Warum nicht gleich eine grundlegende Überarbeitung? Aber das liegt sicherlich an den Fristen, die wieder verstrichen lassen wurden, wir sind wieder kurz vor knapp in der Umsetzungsspanne. Das sind wieder die bekannten Probleme, wenn wir über die Arbeitsweise im Sozialministerium reden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach den Ausführungen zum Verfahren kommen wir nun zum Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs, der grundlegend zu begrüßen ist. Besonders befürworten wir dabei die schon lange geforderte Aufnahme einer Legaldefinition der Berufsausübung in § 2 Abs. 1 des Thüringer Heilberufegesetzes. Sie ist dringend notwendig, weil der kammerrechtliche Begriff der Berufsausübung in den unterschiedlichen Berufen regelmäßig weiter ausgelegt wird, als derjenige im Sinne des Approbationsrechts. Des Weiteren ist aus unserer Sicht sinnvoll, in den §§ 5b und 13 klarzustellen, dass die Tätigkeit in den Organen der Kammern der Heilberufe sowie deren Versorgungswerken ehrenamtlich ist, weil hier eine Regelung auf Satzungsebene seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr ausreichend ist. Hier sei allerdings auch die Frage gestellt, warum diese Klarstellung nicht bereits in der fünften Änderung umgesetzt wurde. Um das abzuschließen: Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss, hätten uns aber gewünscht, dass die Forderungen, die ich am Anfang aufgestellt hatte, die übrigens auch die Landesapothekerkammer an die Landesregierung im Sommer gestellt hatte, erfüllt worden wären. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Die Ursache allen Übels und so auch in diesem konkreten Fall liegt auf der Ebene der Europäischen Union. In der zweiten und dritten Beratung zum Erlass der EU-Richtlinie 2018/958 haben außer der AfD alle Fraktionen zugestimmt, also die CDU/CSU, die SPD, die Grünen und die FDP haben dem Vorhaben am 7. Mai 2020 im Bundestag zugestimmt. Die Fraktion Die Linke hat sich allerdings damals enthalten. Nun müssen wir damit zurechtkommen, dass wir auf Landesebene nichts mehr bewirken können und hier im Wesentlichen eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt. Worum geht es in diesem Gesetz? Im wachsenden Ausmaß unterwandert die Europäische Union die nationalen Kompetenzen. Im vermeintlichen Interesse des europäischen Gemeinwohls sollen tradierte Werte aufgeweicht und nationale Besonderheiten immer weiter Stück für Stück aufgehoben werden, so auch in dem hier vorliegenden Sachverhalt. Getrieben vom Geist oder – besser – Wahn der Gleichmacherei sollen nun die Reglementierungen für Gesundheitsberufe geopfert werden. Aber gerade diese zeichnen dieses Land aus, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir in diesem Land eine qualitativ so hochwertige Gesundheitsversorgung. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen dienen zum einen dem Gesundheitsund Patientenschutz und zum anderen sind sie Garant für die Qualität der Patientenversorgung. Anstatt die vorbildlichen deutschen Standards den anderen Ländern zu empfehlen, lassen wir uns unsere Standards nach unten korrigieren.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
falsch!) Das kann ich nicht verstehen und dem kann ich nicht folgen.
(Beifall AfD)
Wir können mit diesen Regelungen nicht einverstanden sein. Auch wenn wir daran nichts ändern können, geht es uns mehr um die Symbolik. Wir lehnen die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor und ich habe Ausschussüberweisung als Antrag gehört an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen –
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Familie!)
und Familie. – Danke, das fehlte mir, Herr Montag. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen, die beantragt werden? Das kann ich nicht erkennen. Wer also der Ausschussüberweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung an dieser Stelle getätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2237 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung?
(Zuruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kultur, Bun-
des- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ja!) Herr Minister Hoff, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand des Tagesordnungspunkts ist der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes, das größte Projekt der amtlichen Statistik zur Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten. Sie wissen, dass der ursprünglich für 2021 geplante Zensusstichtag mit dem am Ende des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetz zur Verschiebung des Zensus auf den 15. Mai 2022 verschoben wurde und das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 für das Zensusgesetz 2021 wurde auf Bundesebene entsprechend geändert. Daher gibt es eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesetzgeber hat nicht alle zur Realisierung des Zensus erforderlichen Regelungen getroffen, weshalb ein Landesausführungsgesetz notwendig ist. Der Bund trägt die Verantwortung für die Gesamtsteuerung und den IT-Betrieb und damit also die Gesamtverantwortung für eine einheitliche und termingerechte Durchführung. Die Länder haben jedoch die Regelungen zu treffen, die für die Erhebungsstellen notwendig sind. Das ist der Regelungsinhalt dieses Gesetzes. Und es ist notwendig und auch Ziel muss es sein, diese gesetzlichen Grundlagen im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorbereitung des Zensus in dieser Wahlperiode zu schaffen, denn nach Artikel 91 Abs. 3 Thüringer Verfassung für die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen durch die Landkreise und kreisfreien Städte bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und die wird hiermit in den Landtag eingebracht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer! Danke, Herr Prof. Hoff, für die Einführung. Mit dem Zensusgesetz 2022 vom 26. November 2019 hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, eine Zählung zu veranlassen bezüglich der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungssituation in Deutschland. Grundlage bildet die Verordnung der EU Nummer 763/2008 vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählung. Diese Verordnung erfolgte auf Vorschlag der Kommission. Zum Grund für diese Verordnung heißt es in Absatz 1 – ich zitiere –: „Die Kommission (Eurostat) muss über hinreichend zuverlässige, ausführliche und vergleichbare Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation verfügen, um die Gemeinschaft in die Lage zu versetzen, die ihr obliegenden Aufgaben, insbesondere nach den Artikeln 2 und 3 des Vertrags, erfüllen zu können.“ Weiter heißt es in Absatz 2 – ich zitiere auch hier –: „In regelmäßigen Abständen erhobene statistische Daten über die Bevölkerung und die wichtigsten familiären, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale sowie Wohnungsmerkmale der Einzelpersonen werden zur Planung und Festlegung regional-, sozial- und umweltpolitischer Maßnahmen, die bestimmte Sektoren der Gemeinschaft betreffen, benötigt. Insbesondere besteht ein Bedarf an der Erhebung von genauen Daten über die Wohnungssituation zur Unterstützung verschiedener Aktivitäten der Gemeinschaft wie der Förderung der sozialen Einbindung und der Überwachung des sozialen Zusammenhalts auf regionaler Ebene oder des Umweltschutzes und der Förderung der Energieeffizienz.“ Man hat also viel vor, man möchte in der EU also ganz viel über einzelne Personen wissen. Die Kommission legt auch fest, welche Themen genau abgefragt werden sollen. Dies betrifft insbesondere bei der Bevölkerung die Frage nach dem üblichen Aufenthaltsort, Geschlecht, Alter, Familienstand, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Beziehungen zwischen den Haushaltsmitgliedern und ebenso der übliche Aufenthaltsort, der Arbeitsort, gesetzlicher Familienstand, derzeitiger Erwerbsstatus, Beschäftigung und Wohnbesitzverhältnisse der Haushalte, die Lage der Unterkunft, den Belegungsstatus der Wohnung, Zahl der Bewohner, Nutzfläche usw., Anzahl der Räume der Wohneinheit, auch Gebäudetyp, Wohnung nach Baujahr, Belegungsstatus der Wohnung, Wasseranschluss, Toilette, Bad, Heizung, Nutzfläche usw. usf. Ich könnte noch einiges aufführen. In Artikel 5 Abs. 5 der EU-Verordnung heißt es auch, dass die Mitgliedstaaten diese Daten elektronisch übermitteln müssen, und dies innerhalb von 27 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres. In der EU-Verordnung Nummer 763/2008 über Volks- und Wohnungszählung heißt es, dass die EU-Länder verpflichtet sind, diese Daten zu übermitteln. In Artikel 7 Abs. 3 wird noch ausgeführt, dass der Nutzen über den Kosten liegen soll, allerdings gibt es keinerlei Kostenregulierung in der Verordnung. Auch die Frage, welcher Nutzen für wen, ist hier nicht beantwortet. Ebenso werden diese Kosten wohl bei den Mitgliedstaaten selbst hängen bleiben. Hier kommen wir schon zu den Gesamtkosten: Laut dem Gesetzentwurf der Landesregierung werden die Kosten auf etwa 795 Millionen Euro geschätzt. Der Bund gewährt den Ländern einen Ausgleich für den registergeschützten Zensus. Die Finanzzuweisung soll in Höhe von mindestens 150 Millionen Euro erfolgen, dabei wird das Geld verteilt nach dem jeweiligen Aufwand der Länder und dieser ist im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern festgelegt. Dies bedeutet für Thüringen geschätzt 27,77 Millionen Euro an Gesamtkosten inklusive der Kosten für die Kommunen. Davon möchte der Bund aber nur etwa 10,14 Millionen Euro bezahlen. Bei den Kosten für die Kommunen werden 8,18 Millionen Euro geschätzt; es soll ein angemessener Mehrbelastungsausgleich gewährt werden. Hier sehen wir als AfDFraktion schon ein weiteres Problem: Was ist im Sinne der Landesregierung „angemessen“? Weiterhin wird im Gesetzentwurf vorgeschlagen – in § 14 –, dass eine durchschnittliche Personenund Sachkostenpauschale gewährt werden soll in Form eines Grundbetrags für die Errichtung und den Betrieb der örtlichen Erhebungsstelle und eine aufwandsbezogene Variable, insbesondere für die Durchführung der Haushaltsstichproben für die Klärung der Gebäude- und Wohnungszählung und für die Erhebung in Sonderbereichen. Im Entwurf heißt es: „Mit der Zahlung sind sämtliche Erstattungsansprüche für die nach diesem Gesetz beschriebenen Aufgaben abgegolten.“ Hier sehen wir das Problem, dass die Kommunen mal wieder auf den Kosten sitzen bleiben werden und das Konnexitätsprinzip mal wieder bewusst missachtet wird. Insbesondere muss man feststellen, dass die EU hier ganz persönliche Daten haben möchte und letzten Endes die Kommunen die Aufgaben schultern müssen. Im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises ist auch kritisch zu bemerken, dass das Landesamt für Statistik hier alle erforderlichen organisatorischen, technischen Anforderungen zu erledigen hat, insbesondere die Aufteilung der finanziellen Erstattung. Bei der Erhebung der Daten sind generell alle deutschen und EU-Bürger verpflichtet, die Tätigkeit eines Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich durchzuführen. Diese Tätigkeit darf nur in Ausnahmefällen von den Auserwählten abgewiesen werden. Diese Erhebungsbeauftragten sollen dann entsprechend geschult und angeleitet werden und unterliegen dem Weisungsrecht der Erhebungsstelle. Wohl gemerkt handelt es sich hierbei um Ehrenamtliche, die sich laut EU und Bundesgesetz nicht verweigern dürfen. Dies widerspricht meines Erachtens anderen gesetzlichen Regelungen. In § 11 des Gesetzentwurfs wird geregelt, dass die örtlichen Erhebungsstellen Angaben an Vollstreckungsstellen weitergeben dürfen und auch sollen, sofern ein auskunftspflichtiger Bürger sich weigern sollte, persönliche Daten von sich preiszugeben, damit dieser Bürger dann im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zwangsvollstreckt werden darf bzw. soll! In § 13 lesen wir, dass selbst, wenn ein Rechtsbehelf dagegen eingelegt wird, dies keine aufschiebende Wirkung hat. Ebenso müssen Antworten, die nicht bereitwillig erteilt werden, laut dem Entwurf nachgefragt und nachgearbeitet werden. Die Landesregierung teilt uns in Punkt C ihres Gesetzentwurfes mit, dass es hierzu keine Alternative gibt – ich wiederhole: keine Alternative –, die EU hat uns dazu ja verpflichtet. Ich beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, ebenso in den Unterausschuss Kommunale Finanzen zur weiteren Beratung. Hier müssen insbesondere auch die Kostenübernahme durch das Land bzw. durch den Bund besprochen werden und was sollen die Kommunen an Kosten noch schultern, um den Wunsch der EU nach persönlichen Daten seiner Bürger zu erfüllen. Ich erinnere hier nur an die Gewerbesteuerausfälle durch Corona-Maßnahmen, wo einige Kommunen jetzt schon arg gebeutelt sind, entsprechende finanzielle Aufwendungen tragen zu können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Noch mal die Bitte: Auch wenn Sie ohne das Telefon am Ohr telefonieren, möchte ich sie bitten, das draußen zu tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächstes erhält der Abgeordnete Walk von der Fraktion der CDU das Wort.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Minister Hoff hat bereits prägnant und zutreffend die Erforderlichkeit eines Thüringer Ausführungsgesetzes erläutert. Deswegen will ich in der gebotenen Kürze noch mal die Punkte ansprechen, die es zu beachten gilt. Punkt 1: Der Bundesgesetzgeber hat bisher nicht alle zur Regelung des Zensus 2022 in Thüringen erforderlichen Regelungen getroffen. Der Bund stellt für die Durchführung des Zensus 2022 als gemeinsames Großprojekt insbesondere die IT-Gesamtsteuerung und zweitens den IT-Betrieb und trägt dabei auch die Gesamtverantwortung für eine einheitliche und termingerechte Durchführung. Zweiter Punkt: Das Statistische Bundesamt bereitet den Zensus im Benehmen mit den statistischen Landesämtern organisatorisch und technisch vor. Die statistischen Landesämter selbst sind für die Durchführung der Erhebung verantwortlich. Dritter Punkt, jetzt kommen wir zu Thüringen: Den Landesgesetzgebern ist die Bestimmung von Erhebungsstellen und das Nähere zur Organisation der einzelnen im Rahmen des Zensus 2022 vorzunehmenden Erhebungen und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse überlassen. Diese Regelung – jetzt komme ich zum Fazit – soll nun in einem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 getroffen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der EG-Verordnung 763/2008 des Europäischen Parlaments über die Volks- und Wohnungszählung in der jeweiligen geltenden Fassung sowie des Zensusgesetzes 2022 ist verpflichtend. So schlicht und gleichzeitig so bindend sind die Anforderungen. Von daher werden wir den Gesetzentwurf der Landesregierung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales überweisen und dort gemeinsam diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahl fiel schon: 795 Millionen Euro. Das ist über eine Dreiviertelmilliarde. Das ist nicht etwa eine Zahl, die Kommunen oder der Wirtschaft zusätzlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie zugutekommt, es sind auch nicht Mittel für Distanzunterricht, auch keine kleine Spritze, um etwa einen Investitionsstau in Kommunen, den es deutschlandweit gibt, ein Stück weit aufzulösen. Nein, meine Damen und Herren, es sind Kosten für die Volkszählung 2022. Vor fast genau zehn Jahren standen wir hier bzw. drüben im anderen Gebäude zum selben Thema am Pult. Auch damals hat die FDP die immensen Kosten für absolut unverhältnismäßig gehalten. Wir haben angemahnt, dass das alles am Ende vom Steuerzahler bezahlt werden muss, von dem Steuerzahler, der in großen Teilen wegen der Corona-Pandemie mit Sicherheit auch im Jahr 2022 finanziell noch nicht gesundet sein wird, Unternehmen wie Arbeitnehmer, meine Damen und Herren. Aber da ist auch noch ein weiterer Aspekt, dem die FDP nicht müde wurde und wird, zu benennen, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das wir beim letzten Mal wie auch die Kollegen der Grünen und auch beim Datenschutz sehr geachtet haben.
(Beifall FDP)
Zumindest beim Datenschutz, meine Damen und Herren, können jetzt wieder in dem Gesetzentwurf Gedanken eingebracht werden. Dass es nach diesem Entwurf keinen abgeschotteten Auskunftsbereich mehr geben soll, erschließt sich dann allerdings nicht. Vielleicht können Sie das ja bei Gelegenheit erläutern. So, wie es klang, wird es eine Ausschussdebatte geben. Ich bin sehr auf die Erläuterung gespannt. Meine Damen und Herren, eigentlich müsste es jetzt hier wie auch schon 2010 Beifall der Linken geben. Ich hatte nämlich damals formuliert: Ich denke, wenn wir sehen, welche Daten und wie viele Daten von jedem einzelnen Bürger in diesem Land erfasst sind, dann gibt es überhaupt keinen Bedarf und überhaupt keine Notwendigkeit, noch mehr Daten zu erfassen,
(Beifall FDP)
und es gibt keinen Grund, Unternehmen und Bürger mit noch mehr Papierflut und Bürokratie zu belasten. Aber auch ein weiterer Punkt stört mich an diesem Entwurf der Landesregierung. Minister Adams – 2010 noch Abgeordneter für die Grünen – verwies damals darauf, dass die Kommunen dieses Gesetz am Ende ausführen und die Forderung nach einer Spitzabrechnung der Kosten berechtigt sei. Eben diese Spitzabrechnung ist nun aber auch nicht in dem Entwurf von Rot-Rot-Grün enthalten. Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, möchte ich mir einen Hinweis erlauben. Vermutlich haben Sie das auch schon wieder hinter den Kulissen ausgeklüngelt, dass das beschlossen wird. Deswegen werden wir im Innenausschuss darüber debattieren können und müssen, auch wenn die FDP diesen Entwurf nicht für zustimmungsfähig hält. Sie haben das Tätigkeitsverbot für Beschäftigte von Ordnungs-, Bau-, Einwohnermelde-, Steuer- und Sozialämtern in den örtlichen Erhebungsstellen gestrichen. Unter dem Blickwinkel, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Garantiepflicht eben dieser Personen gegenüber ihrer Tätigkeit zumindest in Betracht zu ziehen ist, ist das bedenklich. Denn wenn das so ist, dann haben diese Personen die Pflicht, meine Damen und Herren, Tatsachen zu melden, die gegebenenfalls einen Straftatbestand wie beispielsweise Betrug oder auch Straftaten nach dem Umweltrecht erfüllen. Und das würde dann nach unserer Auffassung doch definitiv mehr als zu weit gehen. Aus den bekannten und den auch neu erläuterten Gründen sehen wir diesen Entwurf sehr skeptisch, sehr kritisch, stehen aber natürlich einer Diskussion im Ausschuss aufgeschlossen gegenüber. Danke schön, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann haben wir Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung angenommen. Wir stimmen über die Überweisung an den Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD und die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Teile der CDU und der Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist der Rest der CDU-Fraktion. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Tagesordnungspunkt 45 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1721 - korrigierte Fassung dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2900 Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.
Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Präsidentin ist heute schneller als ich in meinem Ordner blättern kann, deswegen demnächst tatsächlich rein digital. Ich mache es kurz. Manche lachen, ich halte mich aber wirklich dran, es kurz zu machen. Wir haben diese neue Aufgabe am Anfang sehr skeptisch gesehen, nämlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durchzuführen. Denn natürlich ist es mit erheblichem Aufwand für die entsprechenden Berufsverbände verbunden. Das betrifft ja vor allen Dingen die freien Berufe, die hier ihr Berufsrecht, Änderungen begründen müssen – und da haben sie ja in der Bundesrepublik Deutschland durch ein Kammerwesen usw. Gestaltungsrecht. Das ist insofern problematisch, als wir in der Europäischen Union vor allen Dingen auf Einheit in Vielfalt setzen. Das gilt für uns auch bei den unterschiedlich gewachsenen Strukturen. Wir haben nun mal in der Bundesrepublik, aber auch in Österreich, teilweise in der Schweiz eine Struktur des Kammerwesens, das kennen andere nicht. Bei allen anderen, beispielsweise in Frankreich, ist es zentralistisch organisiert und das Berufsrecht hat Gesetzesrang. Bei uns ist das anders. Die Europäische Union fordert durch den Binnenmarkt dazu auf, Standards anzugleichen, damit niemand bei der Erbringung von Dienstleistungen ausgeschlossen ist und möglicherweise Einzelnen über unterschiedliches Berufsrecht die Marktteilnahme in einem anderen Land verwehrt wird. Das ist gut, das ist richtig, führt aber dazu, dass am Ende unsere Berufsverbände möglicherweise verschärfende Berufsrechtsreglementierungen begründen müssen. Das ist ein Aufwand, den wir sehr bedauern, aber dessen Aufgabe wir tatsächlich sehen, um das hohe Gut der Arbeitnehmerfreizügigkeit, auch des Angebots und des Wirtschaftens über nationale Grenzen hinweg im Rahmen der Europäischen Union deutlich höher zu gewichten als den Aufwand. Das kann auch manchmal nicht schlecht für die Kammern selbst sein, für sich ihre eigene Position und Änderung noch mal zu überprüfen. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben Bauchschmerzen damit, aber wir stimmen am Ende zu. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018
Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter König zu Wort gemeldet. Der zieht zurück. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Dann komme ich direkt zur Abstimmung über den Antrag. Zuerst müssen wir über den Änderungsantrag in Drucksache 7/2900 abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1721 in der korrigierten Fassung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDPund die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag damit angenommen. Dann schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt und würde jetzt in die Mittagspause eintreten, für eine halbe Stunde. Das heißt, wir treffen uns hier um 13.25 Uhr wieder. In der Mittagspause tagt der Verfassungsausschuss, 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Obergeschoss in der Großen Loge. Nach der Mittagspause treten wir in die Wahlen ein. Bis dahin. Entschuldigung, Herr Blechschmidt.
Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018
Entschuldigung, Frau Präsidentin, vielleicht täuscht mich mein Erinnerungsvermögen. Hatten wir nicht eine Dreiviertelstunde Pause festgelegt, weil ja verschiedene Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg nach drüben sind?
Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018
Bei mir steht eine halbe Stunde. Wir können aber auch eine Dreiviertelstunde vereinbaren, wenn das für alle in Ordnung ist. Gibt es da Widerspruch aus einer Fraktion, dass wir eine Dreiviertelstunde machen? Nein. Gut, dann wären wir sozusagen bei 13.40 Uhr. Wir treffen uns 13.40 Uhr wieder hier. Alles andere gilt trotzdem weiter.
Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir mit unserer Plenarsitzung fortfahren können. Bitte nehmen Sie Platz. Wir kommen zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 91 und 92. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3142 Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Ich bitte um etwas Aufmerksamkeit, Konzentration. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3142 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter René Aust und Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Wird die Aussprache gewünscht? Frau Lehmann von der Fraktion der SPD, bitte.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für diese durchaus sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung nur unzureichend, was ich an dieser Stelle beispielhaft ausführen will. Zum Wahlvorschlag der AfD, Herrn Abgeordneten Aust: Herr Aust hat neben der besonderen Nähe zum Flügelprotagonisten Björn Höcke auch Nähe zu einer weiteren zentralen Persönlichkeit des Flügels, zu Andreas Kalbitz. Kalbitz trat am 18. Oktober 2019 in Trusetal im Landkreis SchmalkaldenMeiningen auf, der Aust bei seiner Kandidatur für den Landtag unterstützen sollte. Zuvor waren beide bereits als Redner im August 2019 in Prenzlau. Jeweils wurden Aust und Kalbitz mit Plakaten angekündigt, auf denen beide Gesichter zu sehen waren. Kalbitz ist bekanntermaßen einer der beiden wesentlichen Protagonisten des Flügels, dem nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung attestiert wird. Im Gutachten des Bundesamts zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen taucht Kalbitz allein 65-mal auf. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollmission den Vorsitzenden ihrer Fraktion – in diesem Fall Björn Höcke – über wesentliche Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amtes gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Da Herr Aust außerdem Mitglied im Landesvorstand ist und Herr Höcke selbst als Verdachtsfall zählt, müsste er ihm quasi darüber berichten. Herr Aust war zudem 2017 bis 2019 stellvertretender Vorsitzender der Jungen Alternative Thüringen. Er sympathisiert in den sozialen Medien auch weiterhin mit der Jungen Alternative und ihren Gliederungen. Auf Twitter hat er vor vier Tagen eine Sympathiebekundung mit der Jungen Alternative veröffentlicht, die das Bundesamt für Verfassungsschutz am 15. Januar 2019 als Verdachtsfall eingestuft und ihr eine migrationsund insbesondere islamfeindliche Haltung attestiert hat. Als Beispiel für das rechtsnationale Denken möchte ich folgende Aussagen der Jungen Alternative Thüringen anführen – ich zitiere –: Die Folgen der Merkelschen Willkommenskultur sind Kriminalität, Polarisierung und Islamisierung. Wir setzen uns dafür ein, deutsche Grenzen umfassend zu sichern.
(Beifall AfD)
Und weiter: Durch öffentlichkeitswirksame Massenabschiebungen soll das Vollzugsdefizit beseitigt und der Anreiz, nach Deutschland zu gelangen, verringert werden. Es muss für alle illegalen Migranten nach australischem Vorbild gelten „There is no way you can make thuringia your home.“
(Beifall AfD)
Dass die AfD bei diesen Aussagen klatscht, beweist umso mehr, dass der Kollege für diese Funktion ungeeignet ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass René Aust den Wahlkreismitarbeiter Patrick F. beschäftigt, der in der Vergangenheit für die FDP in Suhl auftauchte. Im Jahr 2013 etwa war er als Redner auf dem „Thüringentag der nationalen Jugend“ vertreten, einer Veranstaltung der NPD und der Kameradschaften, die vom Thüringer Neonazi Ralf Wohlleben einst ins Leben gerufen wurde, der inzwischen vom Oberlandesgericht München 2018 wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde. Im August 2013 trat F. als Redner auf einer NPD-Kundgebung in der Suhler Innenstadt auf. Bilder zeigen ihn mit einem Plakat der NPD, die sowohl vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als auch von anderen Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei beobachtet wird. Auf anderen veröffentlichten Fotos ist er gemeinsam mit dem damaligen NPD-Landesvorsitzenden Patrick Wieschke zu sehen, wie dieser eine Rede vorbereitend durchgeht. Wieschke wurde in der Vergangenheit wegen eines Sprengstoffanschlags gegen einen türkischen Imbiss in Eisenach vom Landgericht Mühlhausen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. René Aust macht sich diese inhaltliche Weiterradikalisierung der AfD und die Ziele des Landesverbandes Thüringen zu eigen, indem er beispielsweise auf Twitter schreibt: „Das Programm ist sozialer, patriotischer und provokativer als vor vier Jahren. Es findet sich auch mehr Tierschutz und mehr Naturschutz. Insgesamt steckt mehr AfD Thüringen in dem neuen Wahlprogramm. Danke an alle Delegierten.“
(Beifall AfD)
Herr Aust bietet zudem nicht die hinreichende Gewähr für eine verlässliche Gremienarbeit in dem sensiblen Gremium. So berichtet am 26.09.2019 die „Thüringer Allgemeine“ darüber, dass die AfD aus Trotz eine Erfurter Stadtratssitzung platzen ließ. Gegenüber der Zeitung erklärte Aust, dass man sich spontan entschieden habe, als Fraktion den Stadtrat zu boykottieren, weshalb dieser nicht mehr beschlussfähig war, als nicht die von der AfD gewünschte Kandidatin in den Seniorenbeirat gewählt wurde. 50 Minuten nach Sitzungsbeginn nach Konstituierung des 1. Stadtrats war das Gremium nicht mehr beschlussfähig. Es zeigt sich, Herr Aust besitzt aus meiner Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung, für die Fraktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Der Abgeordnete Aust ist außerdem als Mitglied des G 10-Gremiums vorgeschlagen. Ich möchte jetzt schon auf die Ausführung zu diesem Wahlvorschlag verweisen. Herr Aust besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion im G 10-Gremium. Außerdem noch ein kurzer Hinweis zum Vorschlag von Herrn Kießling als Mitglied der ParlKK. Herr Kießling war bereits in der 30. Sitzung des Thüringer Landtags am 13.11.2020 als Mitglied der G 10Kommission vorgeschlagen. Der Kollege Blechschmidt hatte damals schon darauf hingewiesen, warum der Abgeordnete Kießling aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für dieses Gremium besitzt. Das bezieht sich auch auf die Mitgliedschaft in der ParlKK. Darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, zunächst einmal möchte ich Ihre Stasi-Akte über den Kollegen Aust berichtigen. Der Kollege Aust ist nicht mehr Mitglied des Landesvorstands. Das vielleicht zunächst einmal. Dann fällt mir bei Ihren Einlassungen, mit denen Sie hier versuchen, die Kollegen zu diffamieren, auf, dass Sie offenkundig erhebliche Schwierigkeiten damit haben, belastendes Material zu finden, was direkt der Person zugerechnet werden kann. Sie fangen damit an, dass Herr Aust auf irgendwelchen Plakaten mit anderen Persönlichkeiten drauf ist. Herr Aust hat irgendwelche Organisationen, auch parteinahe Organisationen unterstützt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein Mitglied des Thüringer Landtags natürlich die offizielle Jugendorganisation der eigenen Partei unterstützt. Wo bitte ist das Problem? Das machen Sie doch auch. Ihre Jugendverbände – mit Verlaub – sind zehnmal radikaler, zehnmal extremistischer und zehnmal gewaltbereiter als die JA.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da müssen Sie selber lachen!) Frau Lehmann, damit der SPD und wahrscheinlich auch dem gesamten rot-rot-grünen Lager reicht es aus, dass Herr Aust sich kritisch zur Asylpolitik geäußert hat oder Statements teilt und unterstützt, die die Asylpolitik kritisch sehen, auch da kann ich überhaupt nichts Anstößiges erkennen. Auch das gehört zu dem, was sie immer gebetsmühlenartig wiederholen, aber nie ernst meinen. Das gehört zur Meinungsfreiheit, das gehört zu einem offenen Diskurs, der gerade in diesem Haus möglich sein sollte, es aber nicht ist.
(Beifall AfD)
Kommen wir weiter zu diesen Besonderheiten der Begründung ihrer Ablehnung des Wahlvorschlags. Besonders kurios ist es schon, welche Verkettung Sie durchführen müssen. Da gibt es einen Landtagsabgeordneten, der zur Wahl steht. Der hatte wiederum einen Mitarbeiter. Der Mitarbeiter – übrigens längst entlassen, weil nämlich nicht bekannt war, was er für eine Vorgeschichte hatte, und als es bekannt wurde, wurde er sofort entlassen –, der Mitarbeiter kennt wiederum jemanden, der sich strafbar gemacht hat. Und weil derjenige sich damals strafbar gemacht hat, obwohl er überhaupt nichts mit René Aust zu tun hat, ist René Aust plötzlich untragbar für die Kommission. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren, wenn Sie dieselben Maßstäbe an sich selbst anwenden würden, dann müssten Sie ihre Mandate zurückgeben.
(Beifall AfD)
Und die Spitze, Frau Lehmann, ist ja wohl, dass Sie als Argument gegen den Wahlvorschlag René Aust hervorbringen, dass er angeblich eine Stadtratssitzung mit anderen Mitgliedern dadurch verhindert hat, weil jemand nicht in einen Beirat gewählt worden ist. Jetzt wenden Sie mal diesen Maßstab an Bodo Ramelow an. Der konnte es nicht akzeptieren, dass ein anderer als er Ministerpräsident geworden ist. Nach diesen Maßstäben, die Sie haben, müsste er doch schon längst zurücktreten.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, in Ihren Reihen befinden sich nach wie vor Leute, die die AfD-Wähler gern in die Gaskammer schicken wollen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bitte was?) Ich habe von Ihnen nie eine Distanzierung gehört. Bei Ihnen, bei den Grünen, gibt es Leute, die wollen gern, dass die AfD-Leute ins Gulag kommen. Auch solche Beispiele kann ich Ihnen nennen. Bei Ihnen in der Bundestagsfraktion gibt es Leute, die ehemalige RAF-Terroristen und Mörder anstellen. Und Sie wollen sich über René Aust und über Olaf Kießling erheben! Sie sollten sich was schämen, meine Damen und Herren!
(Beifall AfD)
Ich muss Ihnen bei all der Diffamierung, bei all dem Ärger darüber, bei all den Verletzungen, die Sie damit auch Menschen zufügen, im Grunde dankbar sein, dass sie so plastisch klarmachen, wie dünn Sie eigentlich argumentativ bei der Ablehnung unserer Vorschläge auf der Brust sind, obwohl Sie eigentlich dazu verpflichtet sind, das unvoreingenommen zu bewerten; der Verfassungsgerichtshof hat es Ihnen mit auf den Weg gegeben. Sie missachten das Verfassungsgericht. Es ist ja nicht das erste Gericht, das Sie missachten. Da haben Sie ja eine gewisse Erfahrung, das Thema hatten wir ja gestern schon. Ich kann nur sagen: Wir werden das dann im Folgeprozess einbringen müssen. Vielen Dank für die Klarheit, die Sie dabei geliefert haben. Danke schön.
(Beifall AfD)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Abgeordneter Möller, Sie haben eben gesagt, bei ihnen gibt es Leute die andere in Gaskammer und Gulag schicken wollen. Dafür erteile ich einen Ordnungsruf. Das geht zu weit.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, das ist
eine Tatsache!) Dann legen Sie meinetwegen Einspruch ein, dann werden wir das klären. Ob das eine Tatsache sein soll, das möchte ich mal hart infrage stellen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das werde ich
aber so was von tun!) Wir können hier in der politischen Auseinandersetzung einander alle möglichen Vorwürfe machen. Aber dass hier jemand einen anderen in die Gaskammer schicken möchte, das weise ich hier für das ganze Haus zurück, und deswegen erteile ich Ihnen den Ordnungsruf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Aust. Einmal ist es die persönliche Erklärung, aber es ist auch noch Redezeit für Ihre Fraktion übrig. Bitte.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister Hoff hat am Anfang dieser Legislaturperiode Otto von Bismarck mit den Worten zitiert: Es ist geübte politische Praxis, sich die Worte des politischen Gegners so zu drehen, dass sie für einen am besten verwertbar sind. – Und das ist im gewissen Maße auch legitim. Aber es hat da seine moralische Grenze, wo sie Unschuldige zu Verbrechern stempeln und friedliche Bürger zu Extremisten machen. Da hat das seine Grenze und diese Grenze haben Sie schon lange überschritten.
(Beifall AfD)
Dann beispielsweise zu diversen Mitarbeiterfragen. Wenn sich ein junger Mann vorstellt und nichts über seine Vergangenheit erzählt – soll ich Ihnen mal was sagen –, dann hat man ein gewisses Maß an Grundvertrauen. Aber soll ich Ihnen mal sagen, warum Sie jetzt lachen? Weil Sie anders sind als wir. Wir legen keine Akten über andere Menschen an. Das sind totalitäre Maßnahmen, die sich mittlerweile sogar die SPD gemein macht. Leute wie Friedrich Ebert würden sich im Grabe umdrehen,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Jetzt ist aber
mal genug!) wenn sie wüssten, dass Leute wie Sie dieses Parteibuch tragen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Dass Sie so ei-
nen Namen in den Mund nehmen!) Sie machen sich mit solchen Methoden gemein. Geht es Ihnen eigentlich noch gut?
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie sollten sich
was schämen!) Sie sollten sich schämen!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist wohl
der Gipfel hier!) Ja, eben, ganz genau. Für das, was Sie hier seit Monaten machen, friedliche Leute, die nichts in ihrem Leben verbrochen haben, zu Extremisten zu stempeln,
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ganz genau, das sehe ich ganz genauso. Das sind totalitäre Methoden. Akten über andere Menschen anlegen, Akten über Abgeordnete anderer Fraktionen anlegen. Zu welchen Zeiten hatten wir das denn schon mal? Und Sie machen da mit.
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Sie machen da mit!
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD)
Nein, natürlich nicht, das kommt alles aus der Luft geflogen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Als ehemaliger
Sozialdemokrat einen solchen Namen in den Mund zu nehmen!) Ja, ganz genau. Dann berufen Sie sich nicht auf die Werte, die diese Leute vertreten haben! Sie treten sie nämlich heute hier wieder einmal mit Füßen.
(Beifall AfD)
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Ich habe ja mehrmals versucht, Sie zu unterbrechen. Sie wissen, dass eine Kritik an der Tagungsleitung auch einen Ordnungsruf nach sich ziehen kann. Das ist jetzt erst mal eine Rüge. Bitte unterlassen Sie das!
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Ich möchte nur noch bekannt geben: Jeder Einzelne meiner Fraktion ist dazu geeignet, diese Position auszufüllen. Es ist mir eine Ehre, an eurer Seite zu stehen. Lieber verliere ich an eurer Seite als auf Ihrer Seite zu stehen und zu gewinnen. Das ist mir zehntausend Mal lieber. Ehrlos ist das, was Sie hier machen.
(Beifall AfD)
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Ich bitte um Mäßigung im Ton und in der Lautstärke. Wir können uns hier in der Sache gern streiten. Auseinandersetzungen immer gern, aber wir müssen uns, glaube ich, hier nicht gegenseitig anbrüllen. Darum bitte ich hier noch mal herzlich. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen in der Aussprache? Frau Abgeordnete Henfling.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD neigt ja zur Mythenbildung, das ist Teil ihres politischen Konzepts. Dazu gehört es eben auch, den politischen Gegnerinnen bestimmte Sachen vorzuwerfen. Natürlich legt unter Rot-Rot-Grün niemand Akten an. Erstens haben wir dazu gar nicht den Platz, zweitens haben wir es nicht nötig.
(Unruhe AfD, CDU)
Für jedes Mitglied Ihrer Fraktion kann man
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Man kann googlen!) – genau – unproblematisch per Internet – wenn Sie Google benutzen, dann über Google – genau das, was wir hier ausgeführt haben, herausfinden. Dazu braucht es keine Akten.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist auch nicht schwer, das herauszufinden, denn die menschenverachtenden Äußerungen, die viele Mitglieder Ihrer Fraktion tätigen, tätigen sie öffentlich. Dazu muss man keine Akten anlegen, dazu muss man nicht besonders konspirativ arbeiten. Es ist ohne Probleme möglich, das öffentlich einzusehen für jeden und jede, der/die das gern möchte. Das ist kein Hexenwerk und vielleicht nehmen Sie sich das demnächst bei Ihrer Kommunikation nach außen ein wenig zu Herzen. Vielleicht äußern Sie sich weniger rassistisch, sexistisch und menschenverachtend, dann haben wir auch weniger Stoff, den wir hier vortragen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Hey, Sie hören sich das seit Monaten an, weil Sie sich weigern, die demokratische Mitbestimmung, die demokratische Teilhabe von ca. einem Viertel aller Wähler in Thüringen zu ermöglichen, weil Sie das blockieren. Deswegen hören Sie sich das an.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie waren jetzt
gar nicht gemeint!) Dann will ich noch mal auf Frau Henfling eingehen. Frau Henfling, Ihr ganz spezielles Verhältnis zur Wahrheit kam eben dabei wieder zum Tragen, als Sie geleugnet haben, dass Sie Akten über Kollegen von uns haben. Natürlich haben Sie das. Das ist sogar öffentlichkeitswirksam bekannt gewesen. Bei Herrn Laudenbach zum Beispiel ging im Vorfeld seiner Wahl zum Ausschussvorsitz eine Akte durch den Landtag.
(Beifall AfD)
Über diese Akte wurde auch berichtet. Und das jetzt auch noch einfach infam abzustreiten, wie man das nennt, das wissen Sie sicherlich selbst: Das ist eine Lüge. Und weil Sie mir vorgeworfen haben, ich würde Fake News verbreiten:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Tun Sie ja!) Die Aussage, dass die AfDler in die Gaskammer kommen sollen, diesen Wunsch äußerte die LinkeKommunallistenkandidatin – Platz 2 war sie, glaube ich, von Gießen, wenn ich mich richtig entsinne – Bianca Deubel. Das ist gar nicht lange her. Ich habe von Ihrer Partei niemals auch nur den Ansatz einer Distanzierung gefunden. Ich habe nie gehört, dass es darauf ein Parteiausschlussverfahren gegeben hätte, wie es das bei der AfD gegeben hätte, wenn es andersrum geschehen wäre und wie es auch immer wieder geschieht.
(Beifall AfD)
Aber bei Ihnen ist da ganz Ruhe, da werden die Reihen geschlossen. Und Sie wollen sich moralisch über uns erheben?! Meine Damen und Herren, vergessen Sie es einfach!
(Beifall AfD)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mich noch drangenommen haben. Heute war ja der Vortrag der Frau Lehmann mir gegenüber eher etwas dünn, da haben Sie nicht allzu viel gefunden. Ich wollte nur sagen, Sie haben die Stasi-Akten vergessen, Herr Blechschmidt, die Sie damals über mich angelegt haben. In den Stasi-Akten hätten Sie eigentlich lesen können, dass ich damals zu DDR-Zeiten bei den Nachrichtentruppen war, das heißt, ich war damals für Nachrichten zuständig, die geheim waren, die ich unter Verschluss hatte.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sind Sie auch noch stolz darauf, beim Nachrichtendienst gewesen zu sein, oder was?) Nachrichtentruppen. Sie verdrehen gern mal die Worte im Mund, das ist richtig. Genau das machen Sie hier die ganze Zeit. Sie erzählen der Welt, was wir für böse Menschen wären. Im Gegenteil, Sie sind die bösen Menschen.
(Beifall AfD)
Selbst Ihre Kollegin hat schon aktiv an Demonstrationen bei mir teilgenommen, das heißt gegen mich. Es werden auch regelmäßig bei mir die Fensterscheiben eingeworfen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie nehmen doch auch ständig an Demonstrationen teil!) Ja, aber Demonstrationen extra mit dem Sinn, gegen die AfD etwas zu unternehmen. Das heißt, Sie sollten mal überlegen, was Sie hier tun, was Sie für einen Blödsinn veranstalten, wo Sie uns hier weiter diffamieren. Wie gesagt, wir sind rechtschaffene Bürger, haben uns nichts zu Schulden kommen lassen und Ihre Diffamierungskampagne sollten Sie lieber sein lassen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Vielen Dank. Meine Damen und Herren, was wir hier vonseiten der AfD erleben, ist eine fortgesetzte politische Auseinandersetzung, die ich in der Tat bereit bin zu führen, denn heute haben wir auch erlebt, wie diese Fraktion – ich sage nur – wesentliche Grundrechte und diesen Staat ausmachende Grundverfasstheiten infrage stellt, beispielsweise bei der Rede des Abgeordneten Höcke. Er stellt die Wissenschaftsfreiheit infrage, indem er unterstellt, dass mit der Beauftragung eines Gutachtens das Ergebnis gekauft wird. Damit missachtet er nicht nur einerseits die Wissenschaftsfreiheit, sondern er missachtet auch die Meinungsfreiheit und die Berufsfreiheit derer, die in wissenschaftlicher Analyse tatsächlich zu Ergebnissen kommen. Und wenn ich einige Vorschläge auch heute früh aus der Debatte herausgehört habe, dann stellt diese Fraktion auch das Grundrecht auf Gesundheit und Schutz des Lebens infrage. Wenn wir die letzten Monate Revue passieren lassen, dann können wir noch weitere Grundrechte hier aufzählen, die durch die AfD permanent infrage gestellt werden, beispielsweise das Recht auf freie Religionsausübung. Aber das ist die politische Ebene, die bin ich bereit, tatsächlich zu gehen und die führen wir auch in der politischen Auseinandersetzung. Worum es aber heute geht – und deswegen bewegen sich tatsächlich die Fraktionen der SPD, der Grünen und auch der Linken auf dem Boden des Gesetzes und eben auch der Gerichtsentscheidung des Verfassungsgerichts, was die AfD angestrengt hat –, ist nämlich, eine Entscheidung zu treffen über die Wahl eines Mitglieds dieses Landtags in ein Gremium, das dieser Landtag wählen muss, und zwar das Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes. Natürlich steht der AfD auch dieser Sitz zu, das ist Gegenstand des Verfassungsschutzgesetzes. Dies achtet dieses Parlament auch und besetzt diese Plätze nicht anders, beispielsweise durch einen Vorschlag aus den eigenen Reihen. Das Verfassungsgericht stellt auf Antrag der AfD nämlich Folgendes fest – und das will ich nämlich auch noch mal deutlich öffentlich sagen, nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht –, das Recht auf formale Chancengleichheit schließe gegenläufige Mehrheitsentscheidungen in der Sache nicht aus. Das heißt, es gibt das Recht auf formale Chancengleichheit der Fraktionen, die hier in diesem Landtag sind, aber das schließt nicht aus, dass es hier eben im Einzelfall auch zu der gegenläufigen Mehrheitsentscheidung zu den persönlichen Vorschlägen kommt. Dann führt das Verfassungsgericht weiter aus: Die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Kommission ist nämlich erst dann gewährleistet, wenn die Mitglieder, die durch den Landtag zu wählen sind, die erforderliche Vertrauenswürdigkeit – und zwar der Mehrheit des Landtags – haben und auch die sachliche Kompetenz für die Arbeit in der Kommission mitbringen. Das ist natürlich selbstverständlich Aufgabe eines jeden Parlamentariers, bei jedem Wahlvorschlag, der hier zur Wahl steht, genau diese Frage zu stellen: Erfüllt dieser Wahlvorschlag die erforderliche Vertrauenswürdigkeit und liegt die sachliche Kompetenz vor? Dann gehört es doch auch dazu, dass wir uns vor unserer Wahlentscheidung genau damit auseinandersetzen – und da geht es nicht um Akten, wie hier behauptet wird –, wie die Abgeordneten, die hier vorgeschlagen worden sind, in der Vergangenheit hier im Parlament aufgetreten sind – in Bezug auf ihre Verfassungstreue, in Bezug auf ihre demokratische Verfasstheit – und wie sie sich in der Öffentlichkeit geäußert haben. Allein die Tatsache, dass wir Ihnen vorhalten, wie Sie sich öffentlich in den vergangenen Monaten geäußert haben, dass Sie das kritisieren, zeigt, dass Sie es eigentlich nicht wollen, dass Sie eigentlich nicht Teil dieser Demokratie sein wollen. Sie wollen im Prinzip auch nicht dafür in Verantwortung genommen werden, Sie wollen einfach nur weiter hetzen, und dafür war der Redebeitrag von Herrn Aust ein gutes Beispiel.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir sagen: Wir prüfen jeden Wahlvorschlag, wir sagen auch transparent unsere Auffassung dazu. Grundlage unserer Entscheidung sind erforderliche Vertrauenswürdigkeit und sachliche Kompetenz. Zu welchem Ergebnis wir beim vorliegenden Wahlvorschlag gekommen sind, das wurde hier vorgetragen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Wenn ich Ihre Vita hätte, Herr Dittes, dann hätte ich auf jeden Fall hier geschwiegen. Aber da Sie es nicht getan haben und ich jetzt nicht die Zeit habe, auf alles einzugehen, will ich wenigstens auf eines eingehen. Es war eines Ihrer letzten Argumente: Sie sagten, Sie wollen uns doch nur vor Augen führen, was wir von uns geben würden. Hätten Sie es mal gemacht. Kein einziges Zitat von René Aust oder von Olaf Kießling haben Sie hier aufgeführt. Sie konnten gar keins aufführen, Sie haben immer nur auf Dritte, Vierte und Fünfte verwiesen, Sie haben irgendwas reininterpretiert, was niemand gesagt hat. Aber was Sie niemals gemacht haben: irgendwelche Aussagen hier seziert, die diesen beiden Kollegen direkt zuzuschreiben sind. Das haben Sie nie getan, insofern ist auch das wieder ein plumper Ablenkungsversuch zu dem,
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und rufe jetzt gemeinsam mit dem TOP 91 formell auch noch TOP 92 auf, den wir jetzt quasi schon mitdiskutiert haben, wenn das so zu verstehen war. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3143 Herr Möller.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich beantrage vor der Abstimmung eine Abstimmungspause von 30 Minuten für meine Fraktion.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage aber trotzdem jetzt noch den Redebedarf zu dem TOP 92 ab, wo es um ein weiteres zu wählendes Mitglied für die G 10-Kommission gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes geht. Da haben wir auch noch ein weiteres, noch fehlendes Mitglied zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3143 vor. Vorgeschlagen ist hier, wie schon erwähnt, Herr Abgeordneter René Aust. Auch hier ist nur gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird zu diesem speziellen Wahlgang jetzt noch einmal das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann habe ich der Bitte von Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion zu entsprechen, der vor der Abstimmung eine 30-minütige Pause angemeldet hat; das Recht hat er. Damit treten wir jetzt in eine 30-minütige Unterbrechung ein. Bitte finden Sie sich pünktlich um 14.50 Uhr hier wieder ein. Wir setzen die Sitzung und die Tagesordnungspunkte 91 und 92 fort. Wir kommen jetzt zur Durchführung der Wahlhandlung. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte darum, Sorge zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand jederzeit eingehalten wird und dass Sie Ihre FFP2-Masken tragen, dass keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere auch noch mal daran, dass Sie bitte einen eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift nutzen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem roten Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl des Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem grünen Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Da gibt es keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung Tagesordnungspunkt 95 auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2857. Soll ich die nächste Frage vorziehen?
(Zuruf Abg. Aust, AfD: Ziehen Sie die nächs-
te vor!) Herr Aust sucht noch seine Frage. Dann rufe ich die zweite Frage auf, die von Herrn Abgeordneten Korschewsky, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/2901. Herr Abgeordneter Korschewsky, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lizenzentzug nach Betriebsschließung durch § 8 Gaststättengesetz? Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. hat seine Mitglieder auf den § 8 Gaststättengesetz des Bundes hingewiesen, in dem es heißt: „Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebe in Thüringen sind davon betroffen? 2. Sind die Inhaber/-innen von Gaststätten auf den § 8 des Gaststättengesetzes hingewiesen worden? 3. Wie geht die Landesregierung mit den Bedingungen im Gesetz um? 4. Werden die Fristen für Inhaber/-innen von Gaststätten, die bereits seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie geschlossen haben, automatisch verlängert und falls nein, wie und wo können Inhaber/innen von Gaststätten die Verlängerung der Frist für die Erlaubnis zum Gaststättenbetrieb unter welchen Bedingungen beantragen, um die Gaststätte wieder eröffnen zu können? Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Der Fragesteller bezieht sich in seiner Mündlichen Anfrage auf eine Mitteilung des Bayerischen DEHOGA e. V., in der Widerrufe von Gaststättenerlaubnissen aufgrund von § 8 Gaststättengesetz thematisiert werden. Hierbei handelt es sich um das Gaststättengesetz des Bundes, welches in Bayern noch aufgrund eines Fehlers des Bayerischen Gaststättengesetzes Anwendung findet. In Thüringen gilt dieses Bundesgesetz hingegen seit 2008 nicht mehr, Thüringen hat seit 2008 ein eigenes Gaststättengesetz. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 wurde Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG geändert und den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Gaststätten zugewiesen. Der Thüringer Landtag hat daraufhin am 8. Oktober 2008 das Thüringer Gaststättengesetz beschlossen. Das Thüringer Gaststättengesetz ist zum 9. Oktober 2008 in Kraft getreten. Es ersetzt seitdem in Thüringen das Gaststättengesetz des Bundes. Wichtige Änderung in Bezug auf das bis dahin geltende Gaststättengesetz des Bundes war und ist, dass für den Betrieb einer Gaststätte in Thüringen keine Erlaubnis mehr notwendig ist. Durch den Gewerbetreibenden muss lediglich vor Beginn der Aufnahme des Gaststättengewerbes eine Anzeige erstattet werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Gaststättengesetz des Bundes in Thüringen seit 2008 nicht mehr anwendbar ist und in Thüringen für den Betrieb einer gastronomischen Einrichtung keine Erlaubnis mehr erteilt wird, können auch keine Widerrufe erfolgen. Eine Betroffenheit von Thüringer Unternehmen im Bereich der Gastronomie besteht daher nicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ja, zwei kleine Nachfragen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Erste Nachfrage: Das bedeutet also, wenn eine Gaststätte einmal eröffnet war und sie jetzt möglicherweise ein Jahr oder zwei Jahre geschlossen ist, gibt es keine Grenzen, dann kann sie jederzeit wiedereröffnet werden, muss nicht noch mal neu angemeldet werden? Zweite Frage: Können Sie mir sagen, ob es für die Wiedereröffnung von Gaststätten nach der Pandemie aus hygienischen Gründen besondere Bedingungen gibt, die erfüllt werden müssen?
Also zur ersten Frage würde ich darauf abzielen: Wenn Sie einen Einzelfall haben, können wir diesen auch gern prüfen. Sollte die Gründung nach 2008 stattgefunden haben, ist das so, wie ich es bisher beschrieben habe. Besonderheiten jetzt unter der Corona-Krise sind bisher noch nicht bekannt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt wieder zurück zur ersten Frage, Fragesteller Herr Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2857. Herr Aust, bitte.
Vielen Dank. Werden unterschiedliche Zeiträume betrachtet, sind bei der Stadt-Land-Corona-Inzidenzverteilung unterschiedliche Schwerpunkte zu finden. In der sogenannten ersten Welle verzeichneten vor allem westdeutsche Ballungsgebiete hohe Inzidenzwerte. Derzeit, also zum Zeitpunkt der Stellung meiner Mündlichen Anfrage, verzeichnet vor allem der ländliche Raum hohe Inzidenzwerte. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ursachen sieht die Landesregierung in der unterschiedlichen Stadt-Land-Corona-Inzidenzverteilung für verschiedene Zeiträume? 2. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für den Wechsel des Schwerpunkts im Verlauf der Jahre 2020 und 2021? 3. Welche Entwicklung hinsichtlich der Schwerpunktverteilung nimmt die Landesregierung für den weiteren Verlauf der Corona-Verbreitung an? Vielen herzlichen Dank.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen dazu keine wissenschaftlich basierten eigenen Daten oder Ergebnisse vor. Die Inzidenz nach Kreistyp für das Bundesland Thüringen kann den Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung – BBSR – entnommen werden. Die Daten sind über einen Link des BBSR abrufbar. Während der ersten Welle im Frühjahr 2020 stieg die Inzidenz im März 2020 zuerst in den Städten auf einen Spitzenwert an und fiel im April 2020 schnell wieder ab. In den ländlichen Gebieten war der Anstieg zeitlich etwas verzögert. Die Kurve verlief flacher, dafür aber länger bis in den Juni 2020 hinein. Die Ursachen für die Unterschiede können bisher nur vermutet werden. Da der Ersteintrag nach Deutschland aus dem Ausland erfolgte, also zum Beispiel aus Österreich und Italien durch Skiurlauber und durch Kreuzfahrttouristen oder durch andere Flüge, kann unterschiedliche Reisetätigkeit ein Grund sein. Aber auch unterschiedliche Altersstrukturen, der Anteil der Unterbringung in Alten- und Pflegeeinrichtungen und damit zusammenhängende größere Ausbrüche, Fälle in Krankenhäusern, die Mobilität – also Berufspendler im ländlichen Raum –, die Durchführung von Faschingsfeiern oder anderen Volksfesten, zum Beispiel Gangelt, oder die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen durch die Bevölkerung können Ursachen sein. In Thüringen waren während der ersten Welle sehr hohe Inzidenzen bis in den Juni 2020 zu verzeichnen gewesen, darunter insbesondere im Landkreis Greiz. Hauptursache waren ein großer Ausbruch aufgrund einer Familienfeier sowie Ausbrüche in Krankenhäusern und Dialysepraxen sowie in Altenund Pflegeeinrichtungen in Ostthüringen. In der ersten Welle war die Infektion noch nicht flächenhaft verbreitet, sondern trat vor allem in Clustern auf. Einzelereignisse mit Ansteckung vieler Personen führten zu starkem Anwachsen der Inzidenz. Im Oktober 2020 begann die zweite Welle parallel in Städten und ländlichen Gebieten. Der zeitliche Verlauf ist identisch. Die Inzidenzen sind im ländlichen Raum und den städtischen Kreisen allerdings deutlich höher als in den Städten selbst. Mögliche Ursachen, die erneut nur vermutet werden können: unterschiedliche Altersstrukturen, der Anteil der Unterbringung in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Mobilität, also Berufspendler im ländlichen Raum, Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen durch die Bevölkerung, die Nähe zu Tschechien und Sachsen mit besonders hohen Inzidenzen, die Einreise von Berufspendlerinnen und -pendlern aus diesen Gebieten in die östlichen Thüringer Kreise und ab 2021 die unterschiedliche Ausbreitung der neuen Virusmutationen, insbesondere der britischen Variante B.1.1.7 mit deutlich höherer Übertragbarkeit. Seit Beginn der zweiten Welle hat sich die Infektion immer stärker in der Bevölkerung ausgebreitet. Einzelne große Ausbrüche tragen weniger zur Ge sam inzidenz bei. Vor allem sind viele kleine famili t äre Ausbrüche zu verzeichnen. Möglicherweise spielen Unterschiede in der Familiengröße, zum Beispiel das Zusammenleben von mehreren Gene rationen in einem Haus und die Art und Weise des Zusammenlebens zwischen Stadt, also in der Stadt viele Singles und isolierte Gegebenheiten, und wie derum auf dem Land, der Dorfgemeinschaft, bei der Verbreitung von Corona eine Rolle. Es gibt unterschiedliche Sozialbeziehungen. In den Städten beispielsweise ist der Verein vor allem ein Ort, zu dem man geht, weil man ein besonderes Spezialhobby hat, während in ländlichen Räumen Vereine wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens sind und deswegen auch mehr Begegnungen stattfinden. Aber dafür liegen noch keine wissenschaftlichen Aufarbeitungen vor. Deutlich ist allerdings, dass vor allem die Kreise in der Nähe zu starken Infektionsregionen wie Tschechien eine deutlich höhere Inzidenz aufweisen als andere Kreise. Zu Frage 2: Zu dieser Frage sind bisher keine Daten verfügbar. Wissenschaftlich basierte Erkenntnisse liegen ebenfalls noch nicht vor. Seit 2021 spielt insbesondere neu die Ausbreitung der Virusvarianten, vor allem der Variante B.1.1.7, eine entscheidende Rolle. Hinzu kommen die durchgeführten Impfungen ab Jahresbeginn 2021, die zum Schutz der Hochbetagten sowie des medizinischen und Pflegepersonals vor schwer verlaufenden Erkrankungen führen. Dadurch ändert sich die Altersstruktur der Erkrankten, was wiederum Auswirkungen auf die Verteilung zwischen städtischem und ländlichem Raum haben könnte. Zu Frage 3: Da wie bereits ausgeführt zu der bisherigen regionalen Ausbreitung von COVID-19 keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vorliegen, ist eine seriöse Beantwortung der Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Ich sehe keine Nachfragen. Dann komme ich zum Aufruf der dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2902. Herr Schaft, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herausforderungen beim Neustart für die Zukunft des Thüringer Tourismus Laut Ergebnis des Sparkassen-Tourismusbarometers im Rahmen des 24. OSV-Tourismusforums verzeichnet Thüringen 2020 ein Minus von 35,3 Prozent Übernachtungen gegenüber dem Vorjahr 2019. Alle Segmente mussten 2020 durch die Corona-Pandemie Übernachtungsrückgänge hinnehmen, dennoch gefragt waren sogenannte autarke Anbieter/-innen, wie das Tourismusbarometer beim Camping/Caravaning und bei Ferienwohnungen und Ferienparks zeigte. Der Neustart der Thüringer Wirtschaft und damit auch des Tourismus wird voraussichtlich unterschiedlich intensiv verlaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden autarke Anbieter unter anderem Camping und Caravaning und Ferienwohnungen sowie Outdoor-Aktivitäten – man muss hier sagen: sobald möglich – gezielt beworben, beispielsweise in Form von Influencern/Influencerinnen, um die Übernachtungen und Tagesausflüge zu steigern? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Betriebe dabei zu unterstützen, qualifizierte Fachkräfte zu halten und das Image der Berufe im Tourismus zu verbessern, auch mit Blick auf die nicht besetzten Ausbildungsplätze? 3. Welche langfristige Kommunikationsstrategie empfiehlt die Landesregierung bezüglich Abstandsund Hygienekonzepten den Unternehmern/Unternehmerinnen in der Thüringer Tourismusbranche, um ihre Gäste zu informieren und einen möglichst reibungslosen Ablauf vor Ort sicherzustellen? Vielen Dank.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Aufbauend auf der Thüringer Tourismusstrategie 2025 wird gezielt mit qualitativ hochwertigen Unterkunftsanbietern als ausgesuchten Markenbotschaftern, den sogenannten TOP-Gastgebern, geworben. Im vergangenen Jahr gab es eine sehr erfolgreiche Aktion unter dem Motto „GenussGeschichten“. Mit dem Blick auf das Thema „Camping“ enthält das aktuelle „Thüringen Magazin“ der Thüringer Tourismus GmbH unter der Überschrift „Fast wie am Meer“ eine Story zum Campingplatz Linkenmühle. Diese Geschichte wird auch in Kürze auf der Website der TTG als gutes Beispiel veröffentlicht werden. Hinsichtlich der Outdoor-Aktivitäten spielt die Thüringer Tourismus GmbH mit ihrer Kampagne „Querbeet durch Thüringen“ ein coronakonformes Outdoor-Thema, um Gäste in den Freistaat zu locken. Das Leitevent ist dazu passend auf die Bundesgartenschau in Erfurt mit allen ihren Außenstandorten in ganz Thüringen ausgeschrieben. Mit Karten zur BUGA und ihren Außenstandorten, mit einem MERIAN-Spezialheft „Parks und Gärten in Thüringen“, mit Artikeln in Printmagazinen wie „GEO SAISON“ und „Food and Travel“ wird die Neugier auf Thüringen geweckt. Dabei werden auch Kanäle wie das „ADAC-Reisemagazin“, das „ZEITmagazin“ und „Süddeutsche Zeitung“ genutzt. Im Internet wird die Seite „gaerten.thueringen-entdecken.de“ starten. Über das größte Online-Magazin „TRAVELBOOK“ wird die Kampagne laufend präsent sein und über Online, Audio und Podcasts werden Zielgruppen direkter angesprochen. Darüber hinaus wird die digitale Werbung im Netz entsprechend geschaltet. Komplettiert wird das Ganze mit Pressereisen zur Preview der BUGA im Juni „Querbeet durch Thüringen“. Zu Frage 2: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ergreift und unterstützt vielfältige Maßnahmen. So haben wir bereits im ersten Corona-Lockdown Mitte 2020 den Azubi-Zuschuss eingeführt, damit die Fachkräfte gehalten werden, die nach der Krise wieder dringend benötigt werden. Mit diesem Zuschuss erhalten Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Hilfe überbrückt die sechs Wochen nach Schließung, bis die Kurzarbeiterregelungen greifen. Im Dezember 2020 wurde der Azubi-Zuschuss verlängert. Mit gut 600.000 Euro unterstützt mein Haus zudem seit Mitte 2020 ein Projekt des DEHOGA Thüringen zur Fachkräftegewinnung in Hotellerie und Gastronomie. Angesichts rückläufiger Bewerberzahlen sollen über das Programm „Ausbildungskoordination im Thüringer Gastgewerbe“ vor allem im Ausland zusätzliche Auszubildende angeworben werden. Das Programm hat eine Laufzeit bis Ende 2023. Derzeit erhalten über dieses Projekt 322 Jugendliche aus 16 Nationen eine Ausbildung als Hotel- oder Restaurantfachkraft, Koch oder Fachkraft im Gastgewerbe. Der DEHOGA betreut diese Jugendlichen von der Vermittlung in die Ausbildungsbetriebe über den Sprachunterricht bis hin zu praxisorientierten Ergänzungsseminaren. Mit der Maßnahme „Ausweitung des Vietnam-Projekts“ im Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ sind außerdem in den Jahren 2017 bis 2020 in vier Staffeln über 140 vietnamesische Auszubildende in den Thüringer Wald gekommen. Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, die Thüringer Tourismus GmbH sowie viele Branchenverbände haben zahlreiche Informationen zum Thema „Corona und Tourismus“ zusammengetragen. Dazu gehören auch umfangreiche Informationen zu Hygienekonzepten für Leistungserbringer. All diese Informationen wurden aufgearbeitet und stehen im Tourismusnetzwerk Thüringen im Internet jedem Leistungsträger kostenfrei zur Verfügung. Ich nenne als aktuelles Beispiel den neuen Handlungsleitfaden für Campingplätze des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland. Auch die Destinationsmanagementorganisationen, Touristinformationen und Tourismusverbände greifen auf diese Informationen zurück, um sie an ihre Partner und Leistungsträger in der jeweiligen Region oder Stadt zu kommunizieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Staatssekretärin, bei der Beantwortung der Frage 1 sprachen Sie von einem Konzept für die Bewerbung Thüringens vor allen Dingen durch die BUGA. Nun wissen wir alle, dass das mit dem neuen Infektionsschutzgesetz schwieriger geworden ist – ich sage es mal ganz vorsichtig. Gibt es schon eine Überlegung dahin, die geplante Werbekampagne, die ja in dieser Form nicht so durchgeführt werden kann, kurzfristig umzuswitchen und auf andere Beine zu stellen, sodass es trotzdem eine Werbung für Thüringen für die Sommermonate noch weiter geben kann?
Im Hinblick auf die Diskussion, die in den letzten zwei Wochen stattgefunden hat, und die Frage der Öffnung der BUGA sind wir natürlich im permanenten und ständigen Austausch. Insbesondere die TTG wird die Kampagne jeweils aufgreifen und natürlich auch verändern, insbesondere deshalb, weil sie auch digital flexibel anwendbar ist. Wir erhoffen uns dennoch, dass die Kampagne durch den Sommer und die Möglichkeit des draußen Stattfindens doch noch so gut anlaufen kann, dass auch viele das Vertrauen haben, hier nach Thüringen zu kommen, um sich sowohl die BUGA aber auch die Gärten hier in Thüringen anzuschauen.
Entschuldigung, Tourismus ist ein wichtiges Politikfeld und Wirtschaftsfeld.
(Beifall DIE LINKE)
Weitere Nachfrage dahingehend: Wir wissen ja mittlerweile, wie wichtig die sozialen Medien für Werbung sind, gerade wenn man jüngere Menschen erreichen will. Mich würde interessieren – Sie haben ja dieses Themenfeld Social Media auch angesprochen –, ob es für die Frage der Social-Media-Werbung gezielt einen deutschlandweit, vielleicht auch darüber hinaus bekannten Influencer – eine Frau kann es genauso sein – gibt, der für Thüringen in die Bütt geht und diese Werbung macht. Wir wissen alle, mit bekannten Persönlichkeiten sind solche Werbekampagnen natürlich wesentlich besser zu fahren.
Ich habe es vorhin ja ganz kurz erwähnt. Statt des Begriffs „Influencer“ habe ich unsere Markenbotschafter erwähnt, die ja tatsächlich ausgesuchte Markenbotschafter und damit auch Influencer sind. Wir können aber gern noch mal die Antwort dazu nachliefern, ob bekannte Influencer, wie man sie jetzt definiert laut Social Media, auch noch mal angefragt und gebucht worden sind, und würden die Antwort nachliefern.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/2952 gestellt wird. Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage ist: Corona-Testzentren im Landkreis Hildburghausen Im Landkreis Hildburghausen wurde zum Zeitpunkt der Fragestellung das zweite Testzentrum eröffnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen wurden in welchen Testzentren des Landkreises aktuell getestet – wenn möglich nach Geschlecht und Altersgruppen bis 20, bis 30, bis 40, bis 50, bis 60 und über 60 aufschlüsseln –? 2. Wie viele Personen wurden in welchen Testzentren des Landkreises positiv auf das Vorhandensein des Coronavirus getestet – wenn möglich nach Geschlecht und Altersgruppen bis 20, bis 30, bis 40, bis 50, bis 60 und über 60 aufschlüsseln –? 3. Wie viele Personen arbeiten ehrenamtlich in welchen Testzentren? 4. Wie viele Personen arbeiten entgeltlich in welchen Testzentren? Danke.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gehen Sie mal hin und lassen sich testen, dann wissen Sie es!)
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete, die Anfrage der Abgeordneten möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Hier kann ich Ihnen nach Ausführungen des Landratsamts Hildburghausen den Stand vom 29.03. mitteilen. An den sechs bis dahin bestehenden Schnelltestzentren des Landkreises Hildburghausen wurden seit der Einrichtung der Testzentren am 17. März bis zum 29. März 515 Personen getestet. Aktuellere Informationen konnten der Landesregierung nicht bereitgestellt werden. Derzeit gibt es sieben Testzentren. Eine Abfrage und Dokumentation des Alters der Getesteten durch das Testpersonal findet nicht statt, da es für die Teststellen einen nicht verantwortbaren und rechtlich nicht erforderlichen Aufwand darstellt. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen kann daher nicht gegeben werden. Zu Frage 2: Es wurden in dem genannten Zeitraum 16 Personen positiv getestet. Es gilt der Hinweis zu Frage 1 entsprechend: Eine Abfrage und Dokumentation des Alters der positiv Getesteten findet durch das Testpersonal nicht statt. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen kann daher nicht gegeben werden. Die Fragen 3 und 4 möchte ich wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Das Gesundheitsamt Hildburghausen hat hierzu mitgeteilt, dass ein Pool von rund 30 Ehrenamtlichen besteht, die von den Organisationen – also DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Bergwacht – nach Bedarf eingeteilt werden. Die Organisationen kümmern sich also eigenständig um das Personal für die Testzentren. Bislang wurden in allen Testzentren zum Stand 29.03. bereits Ehrenamtliche eingesetzt. Zusätzlich stehen im Landkreis Hildburghausen vier Bundeswehrsoldaten für die Testzentren zur Verfügung, die ebenfalls den Testzentren nach Bedarf zugeteilt werden. Das Landratsamt Hildburghausen hat mitgeteilt, dass die Ehrenamtlichen eine Ehrenamtspauschale vom Landkreis erhalten. Die Kräfte, die Mitglied in einer der betreibbaren Organisationen sind, erhalten von dort die Ehrenamtspauschale ausgezahlt. Die der Landesregierung bereitgestellten Übersichten zu den Tests an Schnelltestzentren und den Verantwortlichen zum Betrieb der Testzentren kann ich gern schriftlich zur Verfügung stellen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Resonanz ist sehr unterschiedlich. Je nachdem, ob Tests für verschiedene Unternehmungen usw. genutzt werden, gibt es natürlich ein höheres Interesse. Aber wir nehmen auch wahr, dass das regional unterschiedlich ist. Das hängt sicherlich von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab.
Vielen Dank. Gibt es eine weitere Nachfrage? Gut. Kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 7/2985.
Vielen Dank. Auszahlung des Kinderbonus im Jahr 2020 in Thüringen Als pandemiebedingte Unterstützung für Eltern wurde im Jahr 2020 der Kinderbonus geschaffen, der unmittelbar den Kindern zugutekommen sollte. Der Kinderbonus folgt grundsätzlich der Systematik des Kindergeldes und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Sind die Eltern getrennt lebend, bekommt derjenige den Kinderbonus in voller Höhe ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Wenn der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dürfte er maximal die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten abziehen, also 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober. Seine Verantwortung bedeutet hier, dass er den vollen Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass zahlende Elternteile ihren zu zahlenden Unterhalt um oben angegebene Beträge gekürzt haben, ohne dass sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben bzw. ihrer gesetzlichen Verantwortung den Kindern gegenüber gerecht geworden sind? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob es Beschwerden über Unregelmäßigkeiten der Unterhaltszahlung an die betreuenden Elternteile über Jugendämtern der Landkreise gab und wie mit denen verfahren worden ist? 3. Wie bewertet die Landesregierung diese Regelung, dass der zahlende Elternteil unter oben genannten Bedingungen den Unterhalt kürzen darf und somit der Kinderbonus nicht den Kindern zugutekommt, sondern dem zahlenden Elternteil? Vielen Dank.
Danke sehr, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt. Zu Frage 1: Ob zahlende unterhaltspflichtige Elternteile im Einzelfall den zu zahlenden Unterhalt gekürzt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 2: Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei der Unterhaltszahlung an betreuende Elternteile sind der Landesregierung ebenfalls nicht bekannt. Zu Frage 3: Der Kinderbonus 2020 und seine Neuauflage 2021 durch die Bundesregierung sind sinnvoll, um die immensen Belastungen für Familien mit mittleren und insbesondere mit niedrigem Einkommen abzufedern. Sie ist auch sinnvoll als gesamtwirtschaftlicher Impuls zur Belebung der Nachfrage und hätte nach unserem Dafürhalten durchaus größer ausfallen dürfen und müssen, aber das sei hier nur am Rande gesagt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Bonuszahlung auch wirklich bei den Kindern selbst ankommt. Bei getrennt lebenden Eltern, die sich nachweislich gemeinsam um ihre Kinder kümmern, ist dies sicherlich gewährleistet. Sollten sich die uns bekannten Befürchtungen, insbesondere von Alleinerziehenden, bewahrheiten, dass Unterhaltspflichtige systematisch die Weitergabe des halben Bonus an das Kind bzw. an den Lebensmittelpunkt des Kindes verhindern, wäre Nachbesserungsbedarf angebracht.
Vielen Dank. Frau Ministerin, wenn Sie sagen, es ist Ihnen nicht bekannt, ist halt die Frage: Wie ermittelt man denn genau diese Problemlage? Uns liegen Fälle vor, in denen sich insbesondere alleinerziehende Mütter an uns gewandt haben, wo die Väter das ganz explizit gekürzt haben, obwohl sie nicht die Hälfte der Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Das ist für viele ein großer Betrag, von dem wir da sprechen. Die Frage ist: Wie kommen wir denn da in eine Kontrollfunktion, gibt es da Absprachen mit den Jugendämtern, wie genau machen wir das? Sie haben es ja gerade als Problematik angesprochen.
Das habe ich verstanden. Wie gesagt, bei uns sind leider da noch keine Hinweise angekommen, weder von Jugendämtern noch von konkret Betroffenen. Ich denke, wenn uns hier entsprechende Anfragen erreichen, können wir auch tätig werden und mit den Jugendämtern versuchen, da eine Lösung zu finden.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Müller, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/2990 gestellt wird.
Vielen Dank. Die Stadt Kaltennordheim wechselte auf freiwilliger Grundlage und im Rahmen eines Landesgesetzes zum 1. Januar 2019 vom Wartburgkreis in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Der Landrat des Wartburgkreises wollte den Kreiswechsel der Stadt stets verhindern. Er unterlag jedoch mit seiner Auffassung auch abschließend vor dem Landesverfassungsgericht. In der Lokalausgabe Bad Salzungen von „Freies Wort“ und „Südthüringer Zeitung“ am 12. Januar 2021 wurde berichtet, dass der Landrat des Wartburgkreises die Drehleiter der Stützpunktfeuerwehr in Kaltennordheim abziehen wolle. Offensichtlich erfolgte diese Ankündigung als Trotzreaktion. Am 13. März 2021 berichtete „Freies Wort“, dass die Drehleiter nach Dermbach gehe. Der Wartburgkreis ist Träger des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG). Hierzu hat er entsprechende Planungen unter anderem für Stützpunktfeuerwehren aufzustellen und hiernach die entsprechende Technik vorzuhalten. Der Landtag kontrolliert den Vollzug des Gesetzes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist die Stadt Kaltennordheim derzeit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz als Standort für eine Stützpunktfeuerwehr mit welchem Territorium und welcher technischen Ausrüstung ausgewiesen? 2. Liegen im Fall der Stützpunktfeuerwehr Kaltennordheim gegenwärtig die Voraussetzungen dafür vor, dass auf der Grundlage des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes ein Landkreis die ihm obliegenden Aufgaben des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes auch außerhalb des eigenen Territoriums wahrnehmen kann? 3. Kann der Landrat des Wartburgkreises bzw. der Kreistag im vorliegenden Fall einseitig die Drehleiter vom Stützpunkt in Kaltennordheim abziehen oder liegt eine Pflicht vor, die Aufgabenerfüllung nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz in der betroffenen Region durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen sicherzustellen? 4. Welche Rechtsfolgen würden eintreten, sollte ein Ereignis zum Einsatz einer Drehleiter eintreten, jedoch keine Drehleiter verfügbar sein?
Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die Stadt Kaltennordheim verfügt nicht mehr über den Status einer Stützpunktfeuerwehr. Gemäß der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung stehen die verbleibenden Einsatzfahrzeuge in der Stufe 1 für die kommunale Gefahrenabwehr weiterhin zur Verfügung. Zu Frage 2: Aufgrund der Kreiszugehörigkeit zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt sowohl die örtliche als auch die sachliche Zuständigkeit bei dieser Gebietskörperschaft. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nach ThürKGG können durch öffentlich-rechtliche Verträge Zweckvereinbarungen geschlossen werden, die einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben auf eine Gebietskörperschaft übertragen. Unabhängig von möglichen Zweckvereinbarungen eröffnet § 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Möglichkeiten und Pflichten der gegenseitigen Hilfe im Einzelfall. Zu Frage 3: Der Wartburgkreis ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Aufgabenträger des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe und hat dies folglich auch sicherzustellen. Daraus ergibt sich die Vorhaltung der erforderlichen Technik gemäß der Stufe 2 unter Beachtung der Risikoklassen im Sinne der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung. Die sicherzustellende Aufgabenerfüllung kann durch die nächstgelegenen Stützpunktfeuerwehren innerhalb des Wartburgkreises sowie des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nicht mitübernommen werden, da diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist gewährleistet werden kann. Infolge dessen war es notwendig, für den bis zum Kreiswechsel von Kaltennordheim festgelegten Ausrückbereich den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe neu zu regeln. Da es sich bei dem in Rede stehenden Hubrettungsfahrzeug um das Eigentum des Wartburgkreises handelt, erging seitens des Kreistags der Beschluss zur Umsetzung der Drehleiter. Aktuell befindet sich das Gefahrenabwehrkonzept des Landkreises SchmalkaldenMeiningen in Überarbeitung. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird den daraus resultierenden gesetzlichen Pflichten nachkommen. Der Wartburgkreis sicherte zu, dass der überörtliche Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe mit der besagten Drehleiter für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen in der Stadt Kaltennordheim im Rahmen der Anrechnung auf Grundlage des § 5 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung weiterhin gewährleistet sind und diese im Bedarfsfall auch dort zum Einsatz kommen kann. Die Entscheidung des Kreistags soll keine Auswirkungen für die Einwohner haben, die in irgendeiner Form negativ wären. Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, stellen beide Landkreise ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe sicher. Sollte die Stadt Kaltennordheim im Rahmen einer Risikoanalyse jetzt aber zum Ergebnis kommen, dass eine Drehleiter in der Stufe 1 vorgehalten werden müsse, muss deren Beschaffung durch die Stadt erfolgen. Dafür kann die Stadt Kaltennordheim jedoch einen entsprechenden Fördermittelantrag beim TLVwA stellen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Auskunft. Eine Nachfrage hätte ich doch noch, vielleicht kann man die auch nachreichen, wenn es nicht sofort vorliegt, und zwar: Sie haben eben berichtet, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen jetzt sein Brand- und Katastrophenschutzkonzept überarbeiten muss. Wissen Sie schon, bis wann der Abschluss erfolgen soll?
Frau Staatssekretärin, Sie haben erwähnt, dass der Kreistag beschlossen hat, den Landrat zu beauftragen, die Drehleiter vom Standort zu verlagern. Die Aufgaben, die der Landkreis im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes wahrnimmt, sind übertragener Wirkungskreis. Damit wäre eine Beschlussfassung im Kreistag unzulässig gewesen. Ist es üblich oder unterstützt die Landesregierung derartige Bestrebungen, dass Kreistage nun auch Beschlüsse im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises fassen?
Die Landesregierung hat keine Position dazu, sondern müsste die erst im jeweils konkreten Fall erörtern. In diesem konkreten Fall ging es mir darum, in der Anfrage darauf zu verweisen, dass es erst eine fachliche Bewertung gab, der dann ein Kreistagsbeschluss folgte, um dem in der Nachfrage intendierten Auskunftsziel Rechnung zu tragen und transparent zu machen, dass dadurch eine Befassung erfolgte und dass nicht – wie vielleicht durch Presseberichterstattung suggeriert werden konnte – vielleicht eine Art Schmollen oder eine Art Rache damit erfolgt ist – ich weiß nicht mehr genau, wie sie es formuliert hatten –, sondern nach unseren Informationen eine Kreistagsbefassung damit erfolgte. Inwieweit da der Wirkungskreis überschritten wurde, könnten wir nur schriftlich nachreichen, nachdem wir das noch mal geprüft haben.
Danke, Herr Präsident. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts, Frau Staatssekretärin, sieht die Landesregierung aktuell akute Defizite im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes in dem angesprochenen Bereich und der Örtlichkeit?
Die Landesregierung sieht derzeit keine Defizite. Gegenwärtig – das habe ich gerade erwähnt – wird dort eine Überarbeitung des Konzepts in dem einen Landkreis vorgenommen; das steht noch aus. Gegenwärtig ist aber das erfüllt, was notwendig ist, damit die Fahrzeuge jeweils in den Stufen vorgehalten sind. Es steht natürlich der Stadt Kaltennordheim jeweils frei, wie ich ausgeführt habe, eine entsprechende Risikoanalyse durchzuführen und da gegebenenfalls vor Ort noch andere Entscheidungen zu treffen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Nein, es gibt keine weiteren Nachfragen, die sind erschöpft. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Czuppon, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/3051.
Vielen Dank, Herr Präsident. Fehlende Möglichkeiten zur Absolvierung von Kursen für Sportstudenten an der Friedrich-SchillerUniversität Jena wegen Corona-Maßnahmen Studenten am Institut für Sportwissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena sind von Verzögerungen ihres Studiums betroffen, da viel zu wenige Kurs- und Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Fehlende Kursplätze waren schon vor dem Ausbruch des Coronavirus zu beklagen, die Situation hat sich mit den Maßnahmen zur Eindämmung noch verschärft. Aufgrund der Corona-Maßnahmen finden verschiedene Kurse nicht statt, weshalb viele Studenten ihr Studium nicht abschließen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit durch Corona-Maßnahmen keine Verzögerungen in den Sportstudiengängen stattfinden? 2. Wie viele Studenten haben Sonderanträge zur Abweichung von der Studienordnung hinsichtlich der sportpraktischen Module seit März 2020 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass Studenten ihr Studium ohne Übungsleiterpraktika nicht beenden können, diese Praktika aber auch auf unabsehbare Zeit nicht stattfinden werden? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass die Sportstudenten im Abschlussjahrgang zum nächsten Schulhalbjahr mit ihrem Referendariat beginnen können, auch wenn noch keine Übungsleiterpraktika durchgeführt wurden?
Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage betrifft das Sportstudium an der FriedrichSchiller-Universität Jena unter Corona-Bedingungen. Lassen Sie mich daher eingangs dazu Folgendes festhalten: Während der Corona-Pandemie können in den Studiengängen mit sportpraktischen Veranstaltungen aufgrund der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen nicht alle Sportarten wie zum Beispiel Schwimmen oder Kampfsportarten angeboten werden. Zudem können aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen angebotene Sportkurse nur mit einer verringerten Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Nach Auskunft der Hochschule reicht das Studienangebot an Sportarten jedoch aus, um das Studium entsprechend der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu absolvieren. Die in der Mündlichen Anfrage enthaltene Aussage, dass im Bereich Sportpraxis bereits vor der Corona-Pandemie viel zu wenige Kurse und Praktikumsplätze zur Verfügung gestanden hätten, kann seitens der FSU nicht bestätigt werden. Nach Auskunft der Hochschule stehen ausreichend Kurse und Plätze zur Verfügung, um das Sportstudium in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Allerdings kann nicht jeder bzw. jedem Studierenden jeder gewünschte Sportkurs ermöglicht werden. Zu Beginn des Sommersemesters 2021 wurden von den Studierenden der Sportwissenschaft Schwierigkeiten bei der Platzvergabe für Studierende in der Abschlussphase des Studiums festgestellt und gegenüber dem Institut für Sportwissenschaft und der Hochschulleitung angezeigt. Da über das regelmäßige Platzvergabesystem des Campusmanagementsystems technisch keine Priorisierung nach Studienfortschritt vorgenommen werden kann, erfolgt die Platzvergabe über Sonderanträge der Studierenden, um insbesondere Studierenden in der Abschlussphase die Teilnahme an den notwendigen Kursen und den Nachweis der erforderlichen Leistungen zu ermöglichen. Dies entsprechend vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt. Zu Frage 1: Aufgrund der vielfältigen Auswirkungen der Corona-Pandemie können Studienverzögerungen für Studierende grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sieht das Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich die Möglichkeit einer Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester vor. Die FSU hat unabhängig davon mit ihrer Corona-Rahmensatzung die Studierbarkeit trotz der pandemiebedingten Einschränkungen weitestgehend gewährleisten können und etwaige Nachteile für Studierende, die sich aufgrund der Pandemie für die Durchführung von Lehr- und Prüfungsformaten ergeben können, ausgeglichen. Anspruch der FSU ist es, etwaige Studienverzögerungen durch flexible Fristen und Nachweisregelungen, alternative Prüfungsformate sowie kulante Härtefallregelungen so gering wie möglich zu halten. Durch das Institut für Sportwissenschaft wurden aufwendige Infektionsschutzkonzepte erarbeitet, um das notwendige Angebot an sportpraktischen Übungen überhaupt aufrechterhalten zu können. Um die erforderliche Anzahl der Kursplätze anbieten zu können, wurden und werden zum Beispiel Kompaktkurse in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Zu Frage 2: Die gemäß Studien- und Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen müssen grundsätzlich erbracht werden. Diese können gegebenenfalls auch durch eine anderweitige Studienleistung erbracht werden. Ein gänzlicher Erlass von Studienleistungen ist nicht möglich. Die Möglichkeit eines Sonderantrags hinsichtlich der sportpraktischen Module existiert an der Universität Jena nicht. Zu Frage 3: Das Übungsleiterpraktikum stellt in den Sportstudiengängen ein Wahlpflichtfach oder Wahlpflichtangebot dar, das heißt, es kann durch eine andere Studien- und Prüfungsleistung ersetzt werden. Lediglich im Lehramtsstudium ist das Übungsleiterpraktikum verpflichtender Studienbestandteil. Es besteht jedoch auch hier aufgrund der coronabedingten Sonderregelung die Möglichkeit alternativer Leistungen, so zum Beispiel durch OnlineTrainings oder die Nachholung von Studien- und Prüfungsleistungen. Wie bereits dargelegt, haben die Hochschulen mittels ihrer sogenannten CoronaSatzungen Abweichungen von regulären Studien und Prüfungsordnungen vorgesehen, um einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen. Dies trifft auch im Lehramtsstudium Sport bezüglich des Übungsleiterpraktikums zu. Zu Frage 4: Zum Vorbereitungsdienst wird zugelassen, wer nach § 3 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und zweite Staatsprüfung für die Lehrämter ein mit einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt oder einem lehramtsbezogenen Master abgeschlossenes Studium nachweist. Entscheidend ist also, dass die Hochschule den vollständigen und erfolgreichen Studienabschluss unter Berücksichtigung der coronabedingten Sonderregelungen bestätigt hat. Der Nachweis der nachgefragten fachpraktischen Ausbildung stellt allerdings keine spezifische Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst dar. Herzlichen Dank.
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen oder der Landesregierung bekannt, dass es eine Beschwerde von über 100 Sportstudenten an die Institutsleitung des Instituts für Sportwissenschaften gibt, weil es viel zu wenige Kursangebote dort gibt, und zwar nicht nur wegen Corona, sondern einfach wegen der hohen Studentenzahlen? Diese Beschwerde steht im Widerspruch zu Ihren bisher gemachten Aussagen, die den Eindruck erwecken, alles sei dort in Ordnung.
Ich hoffe, Sie haben mir von Anfang zugehört, denn zu Beginn meiner Ausführungen habe ich wie folgt geäußert, dass zunächst einmal ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen – so die Aussage der FSU. Allerdings – und diese Aussage haben Sie jetzt noch mal unterstrichen – gab es zu Beginn des Sommersemesters 2021 von den Studierenden eine Anfrage und gegenüber der Institutsleitung wurden auch Probleme angezeigt. Wie ich eben schon geäußert habe, wird jetzt besonders denjenigen, die sich dem Studienende nähern, die Möglichkeit eröffnet, über Sonderanträge noch mal Prüfungen ableisten zu können, sodass hier keine Nachteile bestehen. Daher habe ich auch keinen Widerspruch geäußert, sondern da ist eine ganz klare Linie zu erkennen.
Ich habe Ihnen von Anfang an zugehört. Ich hoffe auch, Sie haben die Frage richtig verstanden, denn das, was Sie in den einleitenden Worten gesagt haben, ist einfach falsch. Das weiß ich, weil einer meiner Söhne dort studiert.
Genau. Die Frage ist: Finden Sie das nicht wirklich beschämend, dass Sie einerseits händeringend Lehrer suchen und uns hier immer erzählt wird, was Sie nicht alles machen, und dann schaffen Sie es nicht einmal, Leute das Studium beenden zu lassen, nur weil Sie es nicht hinkriegen, dort Sportkurse zu organisieren? Finden Sie das nicht auch traurig? Das ist die Frage.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ihr Sohn hat den Abschluss nicht geschafft? Wollen Sie uns das damit mitteilen?)
Wenn Sie Einzelfälle oder Fälle kennen, bietet die Landesregierung gern an, dass Sie uns diese gern zurückmelden und wir diese auch überprüfen und schauen, ob ein Verfehlen vorliegt. Vielen Dank.
Ich denke, die Frage ist jetzt beantwortet. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Jankowski, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/3052 gestellt wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage betrifft die Corona-Selbsttests an Schulen in Thüringen. Zur Öffnung der Schulen wird ab April 2021 in Thüringen das Testsystem in Schulen auf Selbsttests umgestellt, welche die Schüler eigenständig, zum Teil mit Unterstützung, durchführen sollen. Zudem entfällt die bisherige Erlaubnis der Eltern, dass die Schüler am Test teilnehmen dürfen. Nunmehr sollen die Eltern widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Kinder an dem freiwilligen Testangebot teilnehmen. Unter Punkt 3 des Merkblatts zur Erhebung personenbezogener Daten wird angegeben, dass personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Dokumentation des Widerspruchs gegen die Durchführung der COVID-19-Selbsttests in der Schule verarbeitet werden. Ich frage die Landesregierung diesbezüglich an: 1. Wieso wird in der Allgemeinverfügung vom 31. März darauf verwiesen, dass die nähere Organisation der Selbsttests den Schulen unterliege, dementgegen aber in den FAQ des Ministeriums sehr genaue Vorgaben zur Organisation gemacht werden? 2. Welche konkreten Paragrafen und Absätze bilden die Rechtsgrundlage für die Selbsttests und die Notwendigkeit, einen Widerspruch abgeben zu müssen, statt einer Zustimmung zur Durchführung? 3. Werden die Widerspruchserklärungen in gemeinsamen Ordnern oder individuellen Schülerakten digitalisiert oder anderweitig aufbewahrt, dokumentiert bzw. in Listen geführt? 4. Welche Daten werden Bezug nehmend auf Punkt 3 des oben genannten Merkblatts an wen nach Ausfüllung einer Widerspruchserklärung gegen die freiwillige Durchführung der COVID-19Selbsttests übermittelt? Vielen Dank.
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jankowski beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die FAQ auf der Homepage unseres Ministeriums greifen Fragen auf, die häufig an uns kommuniziert werden, und dienen zur Orientierung und Hilfestellung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte. Die schulinterne Organisation der Testungen, das heißt an welchem Schultag, in welchem Raum, zu welcher Zeit, obliegt der Schulleitung. Zu Frage 2: Die Tests sind geregelt in § 6 Abs. 5 Satz 1 der Thüringer KiJuSSp-Verordnung – also der ausführliche Name ist länger, aber Sie wissen, was ich meine. Danach können Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang insbesondere mit der Rückkehr in den Präsenzunterricht freiwillig im Rahmen des landesweiten Infektionsmanagements an Testungen teilnehmen. Sie wissen, dass heute auch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz bzw. der neue § 28b Bundesinfektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz ist inzwischen veröffentlicht. Insofern gibt es jetzt eine neue Rechtsgrundlage im Bundesrecht. Zu Fragen 3 und 4: Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Dokumentation des Widerspruchs gegen die Durchführung der Selbsttestung in der Schule verarbeitet. Die Daten verbleiben in der Schule, an welche der Widerspruch gerichtet wurde. Die Widerspruchsformulare werden separat in einem nur dafür vorgesehenen Ordner gesammelt und nach zwölf Monaten vernichtet. Dies alles ist ausdrücklich und gut wahrnehmbar in Punkt 4 des Merkblatts beschrieben, das der Widerspruchserklärung beiliegt.
Vielen Dank, Frau Dr. Heesen. Zu den Schnelltests an Schulen habe ich noch zwei Nachfragen: Laut der gestrigen Presseberichterstattung wird in Hamburg ab sofort der Roche-Rapid-Antigen-Schnelltest nicht mehr verwendet, da die Reagenzflüssigkeit eine für Kinder gesundheitsschädliche Chemikalie enthält. Ich frage deswegen erstens: Wird der entsprechende Antigen-Schnelltest der Firma Roche auch in Thüringer Schulen eingesetzt? Und zweitens: Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitliche Gefährdung der Kinder durch die Verwendung dieser Schnelltests und ist auch in Thüringen geplant, die entsprechenden Tests an den Schulen nicht mehr einzusetzen?
Es gibt gleich noch eine Mündliche Anfrage zu den Inhaltsstoffen der von uns verwendeten Tests. Da habe ich dann auch die Liste der Inhaltsstoffe; diese Antwort habe ich jetzt nicht dabei, insofern würde ich auf die Frage Nummer 11, glaube ich, ist es, verweisen, da habe ich dann auch die Liste der Inhaltsstoffe vorliegen.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/3053. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Opferspezifik bei der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ im Jahr 2020 1.184 Fälle erfasst wurden. Zur Straftatengruppe zählen insbesondere die Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen – 837 Fälle – und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen – 321 Fälle. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen der genannten Straftatengruppe waren Polizeivollzugsbeamte Opfer – bitte nach Straftatbestand und für die Jahre 2019 und 2020 einzeln gliedern –? 2. Welche anderen Vollstreckungsbeamten und gleichstehenden Personen waren Opfer – bitte gliedern wie unter Frage 1 –? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen bei der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen wurden für das Berichtsjahr 2019 in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätliche Eingriffe auf die Staatsgewalt“ insgesamt 664 Fälle mit der Opferspezifik „Polizeibeamte“ registriert. Davon betreffen 500 Fälle den Straftatenschlüssel 621110, konkret „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“, und 164 den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Für das Berichtsjahr 2020 wurden in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätliche Angriffe auf die Staatsgewalt“ insgesamt 918 Fälle mit der Opferspezifik „Polizeibeamte“ registriert. Davon betreffen 691 den Straftatenschlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ und 227 den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Zu Frage 2: Ebenfalls ausweislich der polizeilichen Kriminalitätsstatistik für den Freistaat Thüringen wurden für das Berichtsjahr 2019 in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ insgesamt 288 Fälle mit der Opferspezifik „andere Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ registriert. Davon betreffen 215 Fälle den Straftatenschlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ und 73 Fälle den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Für das Berichtsjahr 2020 wurden in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ insgesamt 240 Fälle mit der Opferspezifik „andere Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ registriert. Davon betreffen 146 Fälle den Straftatenschlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ und 94 Fälle den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Zu Frage 3: Das Gesamtaufkommen der Straftaten, bei denen in Thüringen Polizeivollzugsbeamte als Opfer erfasst wurden, stieg im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 um 279 Fälle. Es ist zu konstatieren, dass mit Blick auf die zurückliegenden Jahre eine unvermindert hohe bzw. im Vergleich zum vergangenen Jahr eine erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen im Einsatz befindliche Polizeivollzugsbeamte besteht. Im Übrigen verurteilt die Thüringer Landesregierung Gewalt und Straftaten jeder Art. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Cotta, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/3060. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Umgang mit Gesundheitsdaten in der Corona-Krise Wegen eines Datenlecks bei einem Wiener Startup-Unternehmen, dass auch einem Unternehmen, welches mehrere Schnelltestzentren in Deutschland betreibt, die digitale Infrastruktur für seine Testungen anbietet, sind Medienberichten zufolge 136.000 Corona-Testergebnisse sowie dazugehörige persönliche Daten wie Name, Adresse, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Handynummer, E-Mail und auch die Nummer von Pass- oder Personalausweis im Internet frei einsehbar gewesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Konzept zur Nutzung und zum Schutz personenbezogener Daten liegt der Sammlung von Corona-Testdaten in Thüringen zugrunde? 2. Wie stellt die Landesregierung die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bei der flächendeckenden Erfassung von Corona-Testdaten sicher? 3. Wie werden die durch die Corona-Testungen gewonnenen Daten vor Hackerangriffen und Software-Pannen geschützt? 4. Wie lange werden die durch die Corona-Testungen gewonnenen Daten aufbewahrt? Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass sämtliche hier aufgerufene Fragen zum Datenschutz natürlich sehr ernst genommen werden. Aus Sicht des TMASGFF ist jedoch auch im Rahmen der Testungen auf die Verantwortlichkeit der jeweilig datenverarbeitenden Stellen hinzuweisen. Nach der insoweit geltenden EU-DatenschutzGrundverordnung ist verantwortliche Stelle jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel von personenbezogenen Daten entscheidet. Im Rahmen der Testeinrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass das TMASGFF hier nicht als eine solche verantwortliche Stelle zu betrachten ist. Das TMASGFF hat keine Tests in Auftrag gegeben. Testzentren werden unter anderem von Arztpraxen und Apotheken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten im eigenen Wirkungskreis betrieben. Ungeachtet der Erkenntnis der jeweiligen Betreiber folgt aus der seit dem Jahr 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung ein wirkungsvolles Instrument zur Wahrung des Datenschutzes, welche als Europäische Verordnung unmittelbar gilt. Aus dieser Verordnung ergeben sich insbesondere mit Blick auf Artikel 9 und einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO die Leitplanken für eine Datenverarbeitung in Testeinrichtungen. Zu Frage 2: Hinsichtlich der Frage 2 ist darauf hinzuweisen, dass es nicht in der Zuständigkeit des TMASGFF liegt, auf die Einhaltung des Datenschutzes hinzuwirken, sondern diesen vorzugeben. Insoweit wird zur Beantwortung abschließend auf die Zuständigkeit des Thüringer Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzw. auf die unmittelbar geltende EU-DatenschutzGrundverordnung verwiesen. Zu Frage 3: Auf die Ausführungen zu Frage 1 und 2 wird verwiesen. Grundsätzlich haben Testzentren und deren Betreiber zum Schutz von personenbezogenen Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Das schließt Hackerangriffe und Softwarepannen mit ein. Zusätzlich dürfte auch die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein, schließlich ist auf die Vorschriften zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzrechtliche Voreinstellung hinzuweisen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur letzten Mündlichen Anfrage für den heutigen Tag, die durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Fraktion der FDP, in der Drucksache 7/3061 gestellt wird.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Mit dem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 6. April 2021 wurde die Einführung von Corona-Selbsttests an den Schulen ab 12. April 2021 angekündigt. Auf der Homepage des Ministeriums wird unter „FAQ –Antworten auf häufig gestellte Fragen“ unter der Frage „Welche Tests werden angewendet?“ geantwortet, dass am 12. April 2021 für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule der NINGBO Lollipop® Test und für weiterführende Schulen der SARSCoV-2 Rapid Antigen Test Anwendung finden soll. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport habe ausreichend Tests für den Start ab 12. April 2021 beschafft und werde fortlaufend weiterbeschaffen. Hierbei könne es im Laufe der Zeit auch zu Umstellungen bei den Testverfahren kommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Spricht aus Sicht der Landesregierung etwas gegen die Nutzung der sogenannten Spuck-Tests, auch Corona-Speichel-Schnelltests genannt? Bitte die Antwort kurz begründen. 2. Wenn nein, ist diese Option dennoch möglich und wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wahlweise angeboten? 3. Was sind die Inhaltsstoffe des NINGBO Lollipop® Tests? Bitte diese auch mit den enthaltenen Mengen/Test auflisten. 4. Was sind die Inhaltsstoffe des SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests eines Mannheimer Unternehmens? Bitte diese auch mit den enthaltenen Mengen/Test auflisten.
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt. Fragen 1 und 2: Im Primarbereich werden wie bereits erwähnt die NINGBO Lollipop® Tests eingesetzt, die wie Lutscher für 2 Minuten in den Mund genommen werden. In den weiterführenden Schulen wurden zunächst die Tests aus dem Starterpaket des Bundes verwendet, das sind die Tests der Firma Roche. Inzwischen haben wir da aber umgestellt und haben Spuck-Tests beschafft – das ist auch ein Beschaffungsthema: Wo kriegt man überhaupt in ausreichenden Mengen und ausreichender Geschwindigkeit diese Tests her? –, sodass wir jetzt 500.000 Spuck-Tests eingekauft haben und verteilen. Wir werden aber nicht dauerhaft bei denen bleiben, sondern geplant ist, dass wir für alle Schülerinnen und Schüler auf die NINGBO Lollipop® Tests umstellen werden. Da haben wir jetzt eine Bestellung ausgelöst und hoffen, dass in drei Wochen die ersten Tests aus dieser neu bestellten Charge eintreffen werden. Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam. Es handelt sich bei den verwendeten Tests um Antigen-Tests. Das sind Invitrodiagnostika, die dazu bestimmt sind, Proben aus dem menschlichen Körper zu analysieren. Der Test kommt im Regelfall nicht direkt mit dem menschlichen Körper in Kontakt, sodass nicht alle Inhaltsstoffe angegeben werden müssen. Es finden sich lediglich Angaben zu den wirksamen Bestandteilen der Reagenzien. Das verwendete Reagenz ist bei dem NINGBO-Test – das ist der Lollipop-Test, der zurzeit für die Grundschulen im Einsatz ist – mit Nanokarbon angegeben. Bei dem Test der Firma Roche, der zuletzt in den weiterführenden Schulen zur Anwendung kam, sind als Reagenzien angegeben mAK Anti-Covid-19-Antikörper, mAk Anti-Huhn-IgY, mAk AntiCovid-19-Antikörper-Gold-Konjugat, aufgereinigtes Huhn-IgY-Gold-Konjugat und rekombinantes Covid-19-Nukleokabsid-Protein. Die Testprobeentnahmestäbchen sind meistens diesem Test beigefügt und nur diese Probeentnahmestäbchen kommen typischerweise mit dem menschlichen Körper in Kontakt – zumindest bei dem Roche-Test, der aus mehreren Komponenten besteht. Diese Probeentnahmestäbchen sind sterile Produkte. Auf der Umverpackung dieser Probeentnahmestäbchen ist immer das Sterilisierungsverfahren angegeben. Da gibt es ein Sterilisierungsverfahren, das als Standardverfahren für medizinische Einmalprodukte zur Anwendung kommt. Das ist ein Sterilisationsverfahren mittels Ethylenoxid. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass die Stäbchen selbst dieses Ethylenoxid enthalten. Das ist aber nur ein Mittel, das zur Sterilisation benutzt wird und wo strenge Grenzwerte für den Restgasgehalt gelten, sodass in den Stäbchen dieses Mittel nicht enthalten ist. Das wäre es von meiner Seite.
Vielen Dank für die Erläuterungen. Hatte ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, die LolliTests kommen nicht mit dem Körper in Berührung? Ich denke schon, wenn man die 2 Minuten in den Mund nimmt.
Ich habe gesagt, es gibt Lolli-Tests und es gibt die Tests der Firma Roche. Wir haben die Tests der Firma Roche – das sind Stäbchen, für die dieses Sterilisationsverfahren gilt – zunächst für die weiterführenden Schulen benutzt. Da stellen wir jetzt zwischenzeitlich auf Spuck-Tests um. Die Lolli-Tests kommen natürlich mit dem Körper in Berührung, nämlich mit diesem vorn am Test befindlichen Wattestäbchen – das ist nicht Watte, das ist ein Stoff, der gelutscht wird. Mit dem Körper in Kontakt kommt erst mal nur das Teststäbchen oder ersatzweise dieses Stück, was man in den Mund nimmt. Aber die Reagenzien, die nachher anzeigen, ob der Test positiv ist oder nicht, die kommen mit dem Körper nicht in Kontakt.
Die Schüler müssen die Gruppe verlassen, werden von ihren Eltern abgeholt. Oder wenn sie schon größer sind, sodass sie selbst nach Hause gehen können, gehen sie selbst nach Hause. Es wird veranlasst, dass ein PCR-Test durchgeführt wird.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Wie sind aktuell die Haftungs- und Versicherungsfragen geklärt, sollte sich ein Kind bei der beaufsichtigten Selbsttestung verletzen?
Zunächst einmal halten wir es für extrem unwahrscheinlich, dass sich ein Kind verletzt. Wir achten bei der Auswahl der Tests unter anderem sehr stark darauf, dass das einfach anzuwendende Tests sind. Gerade bei den Lolli-Tests, wenn Sie die mal gesehen haben, ist es im Grunde schwer vorstellbar, wie es da zu einer Verletzung kommen kann. Die sind auch speziell entwickelt, um auch für Kinder gut anwendbar zu sein. Die Tests finden in der Schule statt und sind deswegen im Rahmen des normalen Unfallversicherungsschutzes erfasst. Das heißt, das läuft über die Unfallkasse, wie auch andere Unfälle, die an Schulen stattfinden, abgesichert sind. Es gibt keine Besonderheit in dem Punkt.
Vielen Dank. Noch mal zu meiner Frage von vorhin zum Roche-Rapid-Antigen-Schnelltest: Sie sagten zu Recht, dass das Stäbchen ungefährlich ist und das auch das Einzige ist, was mit dem Körper in Kontakt kommt. Aber die Stadt Hamburg hat ja nicht umsonst gesagt, die Reagenzflüssigkeit hat gesundheitsgefährliche Komponenten. Wir reden hier immer noch über Kinder, die mit diesen Tests hantieren, das heißt, es ist nicht ausgeschlossen, dass vielleicht doch durch eine unsachgemäße Handhabung die Kinder mit der Chemikalie in Verbindung kommen. Deswegen hat die Stadt Hamburg ausdrücklich gesagt, diese Tests sollen nicht mehr eingesetzt werden. Plant das Land Thüringen das auch? Denn Sie sagten, jetzt wurden Tests bestellt – aber die sind ja wahrscheinlich noch im Umlauf. Da ist die Frage: Werden die jetzt untersagt oder wird einfach nur gesagt, wenn die weg sind, werden keine neuen bestellt?
Nach unserem Kenntnisstand sind die verbraucht, deswegen haben wir jetzt auch auf die Spuck-Tests umgestellt. Wir müssen natürlich jetzt prüfen, sind noch welche vorhanden an einzelnen Schulen, die sind ja an die einzelnen Schulen geliefert worden, sodass es natürlich durchaus sein kann, dass die eine oder andere Schule, die nur wenig Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht hat, weil sie in Phase Rot gewesen ist, noch diese Tests auf Lager hat. Das müssen wir jetzt überprüfen. Wir müssen gucken, wie wir mit der Hamburger Entscheidung umgehen. Aber im Großen und Ganzen sind diese Tests bereits verbraucht.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sind die Fragemöglichkeiten für den heutigen Tag erschöpft. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 91 und 92 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3142 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3143 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Und zwar beginnen wir mit der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission – TOP 91 –, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Aust: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen somit 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Kießling: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 49 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich komme zur Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission. Hier ist die Zahl der abgegebenen Stimmen 81. Es gibt eine ungültige Stimme, somit sind 80 Stimmen gültig. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Aust, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage jetzt die AfD-Fraktion: Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht oder soll vereinbarungsgemäß in der morgigen Sitzung nach der Mittagspause eine weitere Wahl mit neuen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern stattfinden? Herr Abgeordneter Cotta, bitte.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Wiederholung der Wahl am heutigen Tag.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Damit kommen wir zur Wahlwiederholung der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3142 und der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3143 Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter René Aust und Herr Abgeordneter Olaf Kießling und als Mitglied der G 10-Kommission Herr Abgeordneter René Aust. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf erneut zwei Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ist blau, der Stimmzettel der G 10-Kommission ist gelb. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Mitglied mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind erneut eingesetzt Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Das ist wohl so. Also stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Ich würde gleichzeitig darum bitten, dass wir für die nächsten 20 Minuten die Türen öffnen und frische Luft hereinlassen, um dann in 20 Minuten mit dem Wahlergebnis fortzufahren. Sehr geehrte Damen und Herren, wir fahren fort mit der Bekanntgabe der Wahlergebnisse; erstens zur Wahl von zwei Mitgliedern in der Parlamentarischen Kontrollkommission, hier Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Aust: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Kießling: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen ebenfalls 4 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zur Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommision, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Aust: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wünscht die Fraktion der AfD die Durchführung eines weiteren Wahlgangs mit anderen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung? Herr Abgeordneter Cotta.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, im Namen meiner Fraktion beantrage ich eine neue Wahl für morgen. Die Liste mit den Kandidaten reichen wir ein.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Dann ist dies der Fall. Dann müssten Sie bitte noch die entsprechenden Wahlvorschläge einreichen, die morgen nach der Mittagspause zur Abstimmung kommen sollen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/618 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2626 Das Wort hat Frau Abgeordnete Meißner zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer! Gern halte ich die Berichterstattung über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/618, Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, auf digitale Formulare hinzuarbeiten, um Anträge auf Arbeitserlaubnis, Approbation und Anerkennung für Pflegekräfte mit allen notwendigen Unterlagen einreichen zu können. Weiterhin soll die für die Approbation notwendige Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen der Humanmedizin ersetzt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau zu gewährleisten. Weiterhin soll die Landesregierung proaktiv einerseits Kliniken über Prüfungsjahrgänge ausländischer Universitäten in Kenntnis setzen, die eine hohe Erfolgsquote bei Berufsanerkennung und Approbation aufweisen, und andererseits mit entsprechenden Bildungseinrichtungen kooperieren, um mehr Pflegepersonal zu rekrutieren. Über die Fortschritte soll der Landtag halbjährlich informiert werden. Durch Beschluss des Landtags in seiner 13. Sitzung am 14. Mai vergangenen Jahres wurde der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag sodann in seiner 7. Sitzung am 11. Juni, in seiner 8. Sitzung am 17. Juni, in seiner 10. Sitzung am 24. September, in seiner 12. Sitzung am 5. November, in seiner 14. Sitzung am 3. Dezember sowie in seiner 19. Sitzung am 28. Januar dieses Jahres beraten. Sie sehen also, der Antrag hatte ein umfassendes parlamentarisches Verfahren. Der zuständige Ausschuss hat im Rahmen dessen in seiner 10. Sitzung am 24. September eine tiefgehende mündliche Anhörung mit großer öffentlicher Beteiligung zum Antrag durchgeführt. Der Ausschuss kam sodann zur Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2626, der folgende Änderung beinhaltet: Die Nummer II wird in mehreren Punkten geändert und Nummern 6 und 7 werden angefügt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, man sagt ja immer, es lässt sich nicht gut auf einem Bein stehen und das gilt natürlich auch für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gerade in unserem kleinen Bundesland Thüringen, und das insbesondere, da wir in Thüringen ein paar spezielle Besonderheiten haben. Wir haben zum Bespiel hier zur Sicherstellung der Qualität in der stationären Versorgung eine Facharztquote beschlossen, eine Facharztquote, die natürlich auch mit Personal bestückt werden muss. Wir haben in Thüringen leider oder glücklicherweise eine ganz besondere demografische Entwicklung. Die Menschen in unserem Land werden immer älter, das bedeutet aber auch, dass sie im Alter mehr mit Erkrankungen zu kämpfen haben und oft auch mehr Pflege brauchen. Und auch wir in Thüringen haben jetzt aktuell die berühmte Pandemie, über die wir in den letzten Tagen/Stunden schon so oft gesprochen haben. All das zeigt, dass wir große Herausforderungen haben, für die wir nicht nur Material brauchen, sondern eben auch Personal. Da Politik ja auch nicht nur reden, sondern auch handeln heißt, haben wir – und da freue ich mich heute immer noch – im letzten Jahr im September parteiübergreifend, fraktionsübergreifend, also Linke, Grüne, SPD, FDP und CDU zusammen, einen Antrag beschlossen gehabt, um die Ärzte zu stärken, indem wir die Medizinstudienplätze aufstocken und auch eine Facharztquote für den ländlichen Raum beschlossen haben. Doch das alleine reicht nicht. Dieser Antrag heute von der CDU, den wir als SPD auch unterstützen, der geht in eine weitere Richtung. Der soll uns ein weiteres Standbein sichern. Es geht um die ausländischen Fachkräfte. Frau Meißner hat es gesagt, wir haben den sehr ausführlich beraten. Es gibt viele Punkte, die man aus diesem Antrag jetzt erwähnen könnte, und ich bin mir sicher, die nachfolgenden Redner werden auch davon viele noch aufgreifen. Deswegen lassen Sie mich zwei Punkte erwähnen, die mir persönlich und unserer Fraktion wichtig sind. Das ist zum einem die bereits angesprochene Digitalisierung. Wir wollen einerseits das digitale Antragsverfahren endlich einführen. Das entspricht nicht nur dem Zeitgeist und es macht hoffentlich nicht nur Verfahren schneller und transparenter, sondern es ermöglicht auch weniger Bürokratie. Wir haben oft die Situation, dass Bewerber sich in anderen Bundesländern bereits beworben haben, dort auch ein gesamtes Verfahren durchlaufen haben, und wir wissen das gar nicht in Thüringen, weil es eben im Rahmen der Kommunikation da noch deutliche Defizite gibt. Digitalisierung kann hier ein Schlüssel sein, dass solche Dinge nicht mehr passieren, dass einfach Prozesse beschleunigt werden. Ein weiterer Punkt – Frau Meißner hat ihn auch schon genannt – ist, dass die Approbationsbehörde die Thüringer Kliniken beraten soll. Was bedeutet das? Es ist oft so, dass natürlich die Bewerber auch schon in den Kliniken arbeiten bzw. eingeplant sind und es genaue Vorstellungen gibt, wie das Personal zu verwenden ist, und oftmals die Kliniken gar nicht den Zeitrahmen kennen bzw. gar nicht die Bedingungen kennen, die es einfach braucht vonseiten des Landesverwaltungsamts, um einfach auch die ganzen Verfahren abzuschließen. Hier braucht es also mehr Kommunikation, auch mehr Beratung, damit einfach auch diese Kliniken attraktiver werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Kliniken deswegen nichts tun müssen. Aus unserer Sicht müssen natürlich auch die Kliniken an sich arbeiten. Das bedeutet, sie müssen natürlich attraktive Gehälter anbieten, sie müssen attraktive Arbeitsbedingungen anbieten. Das gilt auch für die Pflegeeinrichtungen. Hier reden wir also auch über Arbeitsbedingungen im Sinne von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen und den Voraussetzungen, dass man Privatleben, Familienleben und Berufsleben gut vereinbaren kann. Damit sind wir bei den Thüringer Klebeeffekten, die es natürlich auch braucht. Wir wollen, dass unser Bundesland attraktiv ist für Arbeitnehmer, dass jeder gern hier arbeitet. Meine Fraktion setzt sich natürlich ganz besonders dafür ein, dass wir diese weichen Standortfaktoren stärken, angefangen von den Kitas und Schulen, über kulturelle Angebote, ÖPNV usw. In diesem Sinne freue ich mich sehr, dass wir hoffentlich heute diesen Antrag beschließen können. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuhörende, kurze Ausgangslage des Antrags: Wir alle wissen ja, es besteht ein Fachkräftebedarf in unterschiedlichsten Bereichen und natürlich auch – das wurde jetzt schon angesprochen – im medizinischen Bereich. Das ist das Problem in unseren Krankenhäusern, Fachkliniken, Einrichtungen der stationären Pflege, wo die medizinische Versorgung auf gutes Personal angewiesen ist, auch auf ausländisches Personal. Um die Personalengpässe zu überwinden, hat der Freistaat Thüringen leider momentan nicht genug Personal. Deswegen ist neben der Gewinnung von Ausbildungswilligen für einen Pflegeberuf oder medizinischen Beruf Bedarf an einem fairen, schnellen Anerkennungsprozess für ausländische Mediziner und Medizinerinnen, der Qualität gewährleistet. Das haben wir deutlich gehört im Anhörungsverfahren des Ausschusses. Der Anerkennungsprozess kann lange dauern und mit diesem Antrag sind wir zuversichtlich, dass das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird. Was wir uns nicht leisten können, ist ein Abwandern des qualifizierten Personals in andere Bundesländer, weil dort die Anerkennungsprozesse schneller laufen. Natürlich darf dies auf keinen Fall zulasten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten gehen. Mittlerweile dauert das Verfahren im Durchschnitt zwölf Monate, was – und das gehört bei diesem Thema auch dazu – aber in anderen Bundesländern sehr ähnlich ist. Zum Prozess eines Verfahrens, kurze Skizzierung: Die zuständige Behörde in Thüringen ist das Landesverwaltungsamt und es gibt viele Arbeitsschritte, die einem Prüfungsverfahren/Bewertungsverfahren unterzogen werden. Es finden auch immer individuelle Prüfungen statt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen bei der Antragsstellung eine Fachsprachenprüfung bestanden haben und ein bestimmtes Niveau der Umgangssprache nachweisen. Innerhalb von zwei Wochen soll eine Eingangsbestätigung erstellt werden, die auch auf fehlende Unterlagen hinweist. Oft fehlen amtliche Bescheinigungen oder beispielsweise die Übersetzung des ganzen Kurrikulums. Anträge aus Drittstaaten müssen dann der Bundesärzteordnung unterzogen werden. Wenn kein Referenzgutachten vorliegt, dann ist die zentrale Gutachtenstelle in Bonn zu beauftragen. Die Bearbeitungszeit in Bonn dauert im Durchschnitt sechs Monate. Weniger als 5 Prozent dieser Anträge werden dann als gleichwertig anerkannt. Ist das Ergebnis negativ, ergeht an die Antragstellenden ein Defizitbescheid und mit diesem Defizitbescheid müssen wiederum die nächsten Schritte im Verfahren der Kenntnisprüfung ausgelöst werden. In Thüringen wird die Besetzung der Prüfungskommission durch die Friedrich-Schiller-Universität in Jena umgesetzt. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragsstellers festgestellt hat. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Kenntnisprüfung bestanden hat, ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands gegeben. Dies sichert die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen und ist eben auch Voraussetzung für hohe Qualität, die wir natürlich nicht infrage stellen wollen. Dennoch bin ich auch der Meinung – und wir waren es auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition –, dass wir trotzdem Qualität gewährleisten können und benutzerfreundlichere und schnellere Prozesse für Antragstellerinnen erreichen können. Ich möchte noch kurz die Punkte skizzieren, was durch einen gemeinsamen Änderungsantrag, den Rot-Rot-Grün und die CDU entwickelt haben, im Ausschuss besprochen und angenommen worden ist. Erstens – Transparenz: Wir wollen ein modernes, digitales Verfahren, damit die Antragsteller und Antragstellerinnen die unterschiedlichen Phasen des Prozesses verfolgen können. Das bringt Transparenz für alle und mindert den Frust, der oft mit dem Warten kommt. Ein digitales Verfahren lässt beim Aufruf wissen, ob Sie zum Beispiel andere Unterlagen einreichen müssen oder ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes festgestellt ist und wann Termine für Kenntnisprüfungen anstehen. Zweitens – gute Werbung für die Beratungsangebote im Landesverwaltungsamt: Bisher ist leider zu wenig bekannt, dass ein Beratungsangebot existiert. Wir sind der Meinung, dass es ein proaktiver und sichtbarer Ansatz für den Antragstellenden leichter macht, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Drittens – ein Austauschprogramm: die Befürwortung von Austauschprogrammen für Studierende, damit Menschen aus anderen Ländern die Möglichkeit haben, hier einen Teil ihres Studiums zu verbringen, damit sie die Attraktivität der medizinischen Berufe in Thüringen erleben können. Das haben wir gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert. Zunächst war da eine starre Rekrutierung und aktive Abwerbung von Pflegepersonal geplant. Das war für Rot-Rot-Grün nicht mitzugehen. Stattdessen wollen wir Austauschprogramme anbieten, die den Anreiz bieten, später wieder nach Thüringen zu kommen und hier eine ärztliche oder auch pflegerische Tätigkeit aufzunehmen. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal daran erinnern – Kollegin Klisch hat das aber auch schon gemacht –, dass wir tatsächlich einen großen Schritt gegangen sind, indem wir in dieser Legislatur auch die Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin am UKJ um 10 Prozent erweitert haben. Ein vierter, noch wichtiger Punkt: In unserem Änderungsantrag haben wir auch darauf bestanden, mehr Prüfungstermine zu schaffen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Kenntnisprüfungen sind an der Uni Jena tätig und es kommt öfter zu Engpässen bei der Vergabe von Prüfungsterminen. Dieser Antrag enthält daher einen Prüfauftrag, wie mehr Prüfungstermine geschaffen werden können, damit die Antragstellerinnen und Antragsteller maximal sechs Monate warten müssen, bis ein Termin frei wird. Zum Schluss noch Good practice in der Verwaltung als ein wichtiger Punkt: Dies ist auch ein neuer Punkt im Antrag, der durch Rot-Rot-Grün eingebracht wurde. Wir wollen die Zusammenarbeit der Approbationsbehörde mit dem IQ-Netzwerk betonen und verstetigen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) arbeitet in allen Bundesländern seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das IQ-Netzwerk bietet ein Förderprogramm, Trainings- und Beratungsmöglichkeiten zur interkulturellen Kompetenzentwicklung für Verwaltungen sowie auch für kleinere oder mittlere Unternehmen und deren Verbände an. Beispielsweise gibt es Schulungen zur interkulturellen Kommunikation und Kompetenz sowie für Schulungen zu Antidiskriminierung. Es geht darum, interkulturell zu sensibilisieren, kulturbedingte Hürden zu identifizieren, diese praxisnah und nachhaltig auszubauen und interkulturelle Öffnungsprozesse anzustoßen sowie Diskriminierungen abzubauen. Außerdem werden die Ergebnisse des Beirats beim Bürgerbeauftragten im Anerkennungsverfahren weiter in den Prozess integriert werden. Wir werden uns sicherlich noch mal im Ausschuss darüber berichten lassen, wie die Anerkennungsprozesse weiterlaufen, und werden dies weiter kritisch begleiten. Heute freue ich mich, dass es RotRot-Grün gemeinsam mit der CDU gelungen ist, noch mal Änderungen vorzunehmen, die die heute zu beschließende Vorlage tatsächlich zustimmungsfähig machen. Ich glaube, wir gehen da heute wirklich einen guten Schritt. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, in den letzten Jahren verzeichnen wir einen branchenweiten Fachkräftemangel, auch bei den Ärzten. Die Billiglösung wird durch Import ausländischer Ärzte gesucht. Nicht nur, dass diese Ärzte ihren Ländern dann dringend fehlen, weil sie ihren Ländern große Lücken und Versorgungsdefizite hinterlassen, nein, sie genügen oftmals nicht unseren hohen qualitativen Anforderungen an diesen Berufsstand. Meine sehr verehrten Damen und Herren, werfen wir doch einmal einen Blick auf die Datenlage. Ich berufe mich auf die aktuellen schriftlichen Anhörungen im Gesundheitsausschuss. Die Landesärztekammer Thüringen nennt zum Stichtag 19. August 2020 einen Anteil ausländischer Ärzte von 12,33 Prozent, bei den stationär tätigen Ärzten sind es sogar 24,52 Prozent, also jeder achte Thüringer Arzt und jeder vierte Klinikarzt ist bereits Ausländer, Tendenz steigend. Und Sie wollen noch mehr und noch schneller ausländische Ärzte nach Thüringen holen? Es löst doch nicht das Problem des zunehmenden Ärztemangels, wenn man nicht die Ursachen anpackt, zum Beispiel eine langfristige Unterstützung unserer Familien mit einer kinderfreundlichen Politik.
(Beifall AfD)
Wie sieht es nun mit der Qualität aus? So haben zu dem oben genannten Stichtag 32 Prozent der Prüflinge die Fachsprachenprüfung nicht bestanden. Die Thüringer Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen sieht darin ein massives Nadelöhr. Eine ausreichende Sprachkenntnis ist in der Medizin für die Kommunikation mit den Patienten unentbehrlich. Der gleiche Verband, die Thüringer Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen, fordert ebenso Qualität statt Quantität, Zitat: „Es wäre fatal, das Anerkennungsverfahren und die Erteilung von Approbationen bei gleichzeitiger Sicherstellung des Patientenschutzes ohne Berücksichtigung der Sicht auf die Qualität in der medizinischen Versorgung zu beschleunigen.“ Nicht zuletzt stellt der Verband auch fest, Zitat: „Auch weitere Zuwanderungen an ausländischen Ärzten und ein schnelleres Zulassungsverfahren allein lösen das Problem des Ärzte- und Pflegepersonalmangels nicht.
(Beifall AfD)
Zudem muss auch allen Befürwortern einer schnelleren Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bewusst sein, dass die zugewanderten Ärzte oder das Pflegepersonal in ihren Herkunftsländern fehlen.“
(Beifall AfD)
Diese Aussage deckt sich absolut mit den einführenden Bemerkungen meiner Rede. Ein weiteres Problem ist – genau wie bei unseren inländischen Medizinstudienabsolventen – der Verbleib in Thüringen, aber darauf komme ich anschließend noch. Die Zahl der Medizinstudienabsolventen liegt in Thüringen seit zehn Jahren im Schnitt bei 233 pro Jahr, gemessen an der Verleihung der Approbationsurkunden des Thüringer Landesverwaltungsamts. Dies bedeutet Rang 5 aller Bundesländer. Bezogen auf die Approbationen pro 100.000 Einwohner liegt Thüringen sogar an zweiter Stelle aller Bundesländer. 2019 wurden gar 282 Approbationen erteilt, davon waren 232 bei der Landesärztekammer Thüringen gemeldet, aber nur 108 verblieben als Mitglied der Ärztekammer und waren in Thüringen tätig. Das heißt, nur 38 Prozent der in Thüringen approbierten Ärzte verbleiben im Freistaat Thüringen. Aus diesen Zahlen lässt sich keine Notwendigkeit einer Erhöhung der Anzahl von Studienplätzen in der Humanmedizin an der FSU Jena zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Thüringen ableiten. Gegenwärtig sollte man für die Unterstützung der medizinischen Leistungen durch ausländische Ärzte dankbar sein. Die Zukunft kann aber nicht in der weiteren Erhöhung ihrer Zahl liegen. Auch hier liegt, wie bei den inländischen Ärzten, das Problem darin, dass in den letzten fünf Jahren 35,1 Prozent der ausländischen Ärzte Thüringen wieder verlassen haben. Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Schließen Sie doch erst mal die Löcher im Fass!
(Beifall AfD)
Schließen Sie doch erst mal die Löcher im Fass, bevor Sie immer wieder fordern, mehr und schneller Wasser nachzufüllen!
(Beifall AfD)
Auch hier wird versucht, anstatt die Ursachen anzugehen, kurzsichtig an Symptomen zu basteln. Laut Angaben des Landesverwaltungsamts hat sich die Zahl der offenen Approbationsverfahren für ausländische Ärzte von 731 zu Beginn des Jahres 2019 auf nunmehr 311 verringert – Stand September 2020. Das ist doch bereits eine hervorragende Entwicklung. Was gibt es eigentlich noch zu fordern oder daran zu kritisieren? Nach wie vor gilt festzustellen: Neben Ärzten in ausreichender Zahl haben Patienten in Deutschland auch das Recht auf Ärzte mit ausreichender Qualifikation. Daher ist nicht die Priorität allein auf die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu setzen, wie im CDU-Antrag formuliert, sondern auf Qualität. Eine aktuelle Analyse vom Juli 2020, erstellt von Universitätsprofessor, Klinikdirektor, international renommierten Wissenschaftler, Dekan und langjährigen Leiter der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Thüringen, Prof. Dr. Günter Stein, zusammen mit dem ehemaligen Ministerialrat Dr. Theodor Peschke kommen zu folgender Schlussfolgerung – Zitat –: „Auch wenn die perspektivischen fachlichen Entwicklungen und die Altersstruktur der derzeit tätigen Ärzte in Thüringen berücksichtigt wird, besteht derzeit kein gravierender Ärztemangel, sondern allenfalls ein Verteilungsproblem. Die beschlossene Erhöhung der Medizinstudienplätze an der FSU Jena allein wird sich nicht maßgeblich auf die ärztliche Versorgung im Freistaat Thüringen auswirken,
(Beifall AfD)
zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch die Techniker Krankenkasse.“
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ist es!)
Dem allen ist nichts weiter hinzuzufügen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich bin sehr froh, dass wir heute diesen Antrag noch mal hier im Plenum haben. Es wurde ja schon mehrfach gesagt, es hat lange gedauert, es hat sich aber auch gelohnt. Wir haben eine große Anhörung gehabt und es ist jetzt zurück hier im Plenum. Das Anliegen – das wurde ja auch schon dargestellt – ist für fast alle hier, für alle Fraktionen hier im Hohen Haus sehr wichtig. Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir das ein Stück weit auf den Weg bringen. Es wurde auch schon gesagt, es ist auf dem Weg, es ist noch nicht zufriedenstellend, aber ich bin da guter Hoffnung, dass wir da dranbleiben, auch im Blick auf die Landesregierung, und dass die Gespräche dort im Zuge mit dem Landesverwaltungsamt auch gut weiterlaufen. Denn ich möchte auch noch mal zurückkommen auf die Pandemie. Die hat einmal mehr gezeigt, dass es eben nicht nur die Technik und die Bettenzahl sind, die nötig sind – das brauchen wir auch –, aber besonders wichtig ist das Personal. Gerade in Notfallsituationen, was leider an der Tagesordnung ist, merkt man, wie wichtig das Personal ist, das Fachpersonal auf den Stationen. Die Patientinnen und Patienten können hier in Thüringen oft nicht mehr versorgt werden und müssen in andere Bundesländer verlegt werden. Es ist ein deutschlandweites Problem, das ist richtig, aber mehr Personal, mehr Fachpersonal ist hier überall bitternötig. Wenn wir hier über Antragsverfahren reden, müssen die erleichtert werden, und das hat nichts mit Qualität zu tun, die Qualität steht an oberster Stelle und die Patientensicherheit, das ist selbstredend, aber die Verfahren müssen einfach schneller gehen. Denn wenn wir hier aus der Pandemie gut rauskommen – was ich hoffe –, dann müssen wir auch weiter an unserem Gesundheitssystem arbeiten und es noch besser und standfester machen. In Deutschland und auch in Thüringen ist nach wie vor die Bürokratie ein riesengroßes Problem und da muss es an der einen oder anderen Stelle noch Erleichterungen geben, auch im Zuge der Anerkennung. Denn wir stehen hier auch im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern und es darf da natürlich keine Qualitätseinbußen geben. Deshalb kann das Thema nicht genug Aufmerksamkeit bekommen und deshalb freue ich mich, wie ich vorhin schon gesagt habe, dass wir uns heute noch mal mit diesem angepassten Antrag von der CDU befassen. Wie gesagt, wir haben darüber lange debattiert und lange beraten und es war wichtig und gut so. Denn laut Bundesärztekammer arbeiten derzeit rund 49.000 ausländische Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland. Damit ist aber der eigentliche Bedarf an eingewanderten Fachkräften im Gesundheitswesen noch lange nicht gedeckt. Vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – das wurde auch schon gesagt – ist es wichtig, dass wir hier Fachkräfte nach Thüringen holen und dass die vor allen Dingen auch hierbleiben. Das ist auch unter der Akademikerebene sehr wichtig. Bis 2030 muss mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit 4 Millionen. Deshalb brauchen wir auch dieses Personal. Wir sind im Gesundheitswesen auf eingewanderte und einwandernde Erwerbstätige angewiesen. Wir brauchen diese dringend. Aber dazu gehören auch bundesweite Standards für die Anerkennungsverfahren und Qualifikationen aus dem Ausland bei den Pflege- und Gesundheitsberufen. Es gehören die Sprachkurse dazu und es gehört natürlich auch eine vernünftige Strategie zur Integration von ausländischen Fachkräften in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dazu. Wir brauchen – und da komme ich noch mal auf den CDU-Antrag zurück, was da drinsteht, begrüße ich ausdrücklich – ein vernünftiges und transparentes Verfahren zur Anerkennung. Frau Klisch hat es, glaube ich, vorhin gesagt, Digitalisierung ist hier ein großes Problem, um auch die Antragsverfahren zu beschleunigen. Natürlich gehört eine gute Beratung dazu und auch Werbung. Das finde ich auch sehr wichtig. Den Patientenschutz habe ich schon angesprochen. Da hat Thüringen, Gott sei Dank, die Facharztquote – das Thema „Facharztquote“ ist mit der CDU strittig, das kann man auch so sagen. Wir sind sehr froh, dass wir das eingeführt haben. Daran würde ich auch immer festhalten. Das hat auch etwas mit Patientensicherheit zu tun. Darauf können wir auch stolz sein, dass wir als Thüringen diesen Weg gegangen sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb bin ich froh, dass wir, wie gesagt, diesen Antrag hier heute vorliegen haben. Ich würde mir wünschen, dass wir da noch ein Stück weit vorankommen und dass wir bald diese Diskussion hier nicht mehr führen müssen und wir ausreichend Fachpersonal hier auch in Thüringen haben, welches auch gern hier in unserem Bundesland bleibt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst noch einmal ein, zwei Worte zum Kollegen Dr. Lauerwald. Lieber Herr Lauerwald, ich bin mir nicht sicher, ob Sie tatsächlich das Problem richtig adressiert haben, was wir eigentlich haben. Es ist richtig, natürlich sprechen die Krankenkassen unter anderem davon, dass medizinisches Personal – in dem Fall sind Ärztinnen und Ärzte gemeint – falsch verteilt ist. Das hat etwas mit urbanen Räumen zu tun, das hat etwas mit ländlichen Räumen zu tun. Das hat auch etwas mit der Planungssystematik im ambulanten Bereich zu tun. Sie wissen genau, dass es die sogenannten Arzt-PatientenVerhältniszahlen sind, die hochproblematisch sind, weil sie nur statistisch abbilden und nicht den tatsächlichen Behandlungsbedarf abbilden. Deswegen sagen wir als Freie Demokraten – und es liegt ja ein Antrag vor –, dass wir die Systematik ändern wollen, dass wir nicht mehr das klassische Arzt-Patienten-Verhältnis als Grundlage von Arztsitzplanung haben wollen, sondern wir wollen hin zu einer echten Versorgungsplanung. Das bedeutet, welche Krankheitslast und welche Krankheitsart sind eigentlich in den Regionen vorhanden – wenn Sie so wollen, eine Versorgungsplanung im Regionalbezug. Da haben wir auch umfangreiche Konzepte, die können Sie gern mal nachlesen. Aber das ist nicht die einzige Frage des Strukturproblems in der Gesundheitswirtschaft. Es gibt ein Weiteres. Wir haben Krankenhäuser, wo sich natürlich der medizinische Fortschritt eingestellt hat, der voranschreitet und damit verändert sich auch eine Angebotsstruktur an Leistungen aus dem Krankenhausbereich. Ein Krankenhaus ist beispielsweise auch nicht mehr das, was es vielleicht vor 30, 40 Jahren war an Kostenstruktur. Heute ist es sehr viel stärker technisiert. Das heißt, auch da brauchen Sie einen ganz anderen Kapitaleinsatz. Sie brauchen eben eine ganz andere Patientenversorgungsqualität, die heute so nicht mehr gegeben ist. Auf gut Deutsch, es gibt erhebliche Unterschiede in den Einzugsbereichen der Krankenhäuser. Sie haben ja schon mal gehört vom Kampf der Krankenhäuser untereinander um jeden Patienten, der MVZ-Problematik usw. Das nächste Problem ist die fehlende Digitalisierung, die natürlich nicht, wie es Herr Spahn macht, mit Strafandrohung und mit Apps allein funktioniert, sondern sie muss zwei Dinge schaffen: Sie muss einmal die Qualität der Versorgung stärken helfen, das heißt, die Angebote selbst müssen patientenorientiert, therapieorientiert sein, vor allen Dingen sogenannte Compliance-Unterstützung, damit Patienten tatsächlich auch das umsetzen, was ihnen Ärzte raten. Das Zweite ist, es muss für Ärztinnen und Ärzte erleichternd sein in ihrer Tätigkeit am Patienten, da haben wir Nachholbedarf in Deutschland. Das ist eine – nicht vollständige – Problembeschreibung von notwendigen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen. Eine weitere ist der demografische Faktor, denn Sie wissen genau – Arzt-Patienten-Zahlen –: 1.000 Patienten in Berlin sind eben oft in der Altersstruktur anders zusammengesetzt als 1.000 Patienten vielleicht im Saale-Orla-Kreis oder, wo ich herkomme, aus dem Wartburgkreis, haben auch eine andere Versorgungslast, ich habe das eben schon gesagt. Wir können aber nicht wegdiskutieren, dass wir unbedingt natürlich die Kolleginnen und Kollegen aus dem EU-Ausland und darüber hinaus aus Drittstaaten brauchen, natürlich auch nicht nur in der Gesundheitswirtschaft, sondern auch darüber hinaus, um bestimmte Fragestellungen überhaupt bewältigen zu können. Dazu braucht es – und da befinden wir uns – Wettbewerb, nämlich Wettbewerb, in welche Regionen die Kolleginnen und Kollegen gehen.
(Beifall FDP)
Und da ist es für jede Region von Vorteil, wenn sie sich wettbewerblich gut aufstellt, das kann man mit unterschiedlichen Dingen machen. Aber genervt sind alle, egal ob sie aus Deutschland kommen, aus Frankreich kommen oder sonst woher kommen, wenn das, worauf sie hoffen, nämlich eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, eine Zulassung als Arzt zu bekommen – wir gehen sogar so weit, dass wir der Landesärztekammer zustimmen, die ja noch ein drittes Staatsexamen will, soweit zur Frage der Qualität –, aber am Ende gehen sie dorthin, wo auch ihr Anliegen schnell, umfassend und serviceorientiert erledigt wird. Da hat Thüringen Defizite. Das arbeitet dieser Antrag auf, das hat auch die Anhörung gezeigt. Insofern sind die hier vorgeschlagenen Maßnahmen keine Auszeichnung für Thüringen, vor allen Dingen nicht die Erinnerung der Landesregierung, dass sie tatsächlich einen anderen Beschluss doch bitte schön umzusetzen habe. Bei einem habe ich immer noch nach wie vor ein Stück weit Bauchschmerzen, das ist der Verweis im Beschlusstext, nämlich auf ein Verfahren aus dem Bereich OZG – Onlinezugangsgesetz. Da haben wir eine umfangreiche, detailreiche Große Anfrage eingesetzt. Da kann ich wirklich sagen, liebe Leute, auch da hat Thüringen unter Rot-Rot-Grün nicht einen Schritt nach vorn gemacht.
(Beifall FDP)
Das ist es eben: Wenn man die Zukunft verschläft, muss man sich nicht wundern, wenn Fachkräfte einen Bogen um einen machen. Dieser Antrag ist der erste Schritt, er ist ein richtiger Schritt. Wir werden zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, es war eine ganze Reihe von interessanten Redebeiträgen, die wir jetzt hier hören durften und die haben auch schon relativ gut die gesamte Diskussionslage widergespiegelt, die wir doch im letzten Jahr um diesen Antrag herum hatten. Ich bin dem Abgeordneten Montag dankbar, der gerade auch noch mal die Vielschichtigkeit dargelegt hat. Ich bin auch sehr der Kollegin Dr. Klisch dankbar, die auch noch mal herausgearbeitet hat, dass das ja ein Standbein ist, das man genauso sehen muss, wie man eben auch das Standbein der Medizinstudienplätze sehen muss und diesen Antrag, den wir hier schon besprochen haben. Ich will an der Stelle ein klein wenig mein Bedauern und meine Sorge zum Ausdruck bringen, dass wir hören, dass das ganze Thema „Medizinstudienplätze“ und auch „Quotierung der Studienplätze“ doch etwas ins Stocken geraten ist. Im Wirtschafts- und Gesundheitsministerium möchte man an der Stelle vielleicht dafür werben, dass wir das auch nicht aus dem Fokus verlieren, weil es für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung doch wesentliche Punkte sind und das Hohe Haus sich hier auch einmütig darauf verständigt hat. Es ist auch interessant, wie unterschiedlich man solch einen Antrag werten kann. Kollege Plötner geht vor allen Dingen auf Themen wie „kultursensible Ansprache“ ein und liest Dinge aus dem Antrag heraus, die in der Bedeutung und der Schwere so gar nicht drinstehen und so auch gar nicht in der gemeinsamen Beschlussfassung im Ausschuss waren. Aber gut, es hat ja jeder seine eigene Schwerpunktsetzung. Das will ich ihm zugestehen. Noch mal einen drauf setzt dann Herr Dr. Lauerwald, der hier noch mal ein ganz anderes Verständnis von medizinischer Sicherstellung und Versorgung in Thüringen darstellt. Der meint, wir müssen nur die Familienfreundlichkeit des Berufes sicherstellen und schon haben wir in 25 Jahren ganz viele Ärzte im Freistaat, weil die Thüringerinnen und Thüringer dann mehr Ärzte zeugen werden. Das habe ich schon als deutlichen Plan herausgehört. Ich denke, das ist doch alles ein klein wenig komplexer und ein klein wenig komplizierter. Ich bin ganz froh, dass das doch einige Vorredner auch so aufgegriffen haben. Hinter den heutigen Beratungen – das lässt sich gut zusammenfassen –, liegt auch ein sehr langer Beratungsprozess. Damit meine ich nicht nur unseren ursprünglichen Antrag, der das Datum April 2020 trägt, also inzwischen tatsächlich ein Jahr her ist. Der Landtag hatte bereits im Juli 2019 beschlossen, die Approbation und Zulassung ausländischer Ärzte und die Anerkennung der Qualifikation von ausländischem Pflegepersonal zu beschleunigen. Das war damals ein Antrag, den wir sehr einmütig gefasst haben und den ich auch immer noch als sehr wichtig und als einen großen Erfolg ansehe. Danach ist aber lange Zeit erst mal nichts passiert. Es gab weiterhin Beschwerden von den Krankenhäusern über die Dauer der Anerkennungsverfahren im Landesverwaltungsamt. Und es gab eine Petition des Verbandes der Privatkliniken, unterstützt von der Landeskrankenhausgesellschaft. Dabei geht es im Kern nicht um Wartezeiten oder einfach nur oberflächliche Unbequemlichkeiten. Das Problem ist: Arbeitswillige ausländische Ärzte und Pfleger wechseln entnervt den Arbeitsort – weg aus Thüringen. Es geht darum, dass wir aktiv Ärzte verlieren. Wir können es uns nicht leisten, dass gut ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte wieder abwandern oder gleich einen Bogen um Thüringen machen. Deshalb unser Antrag aus dem April 2020. Es freut mich, dass wir im Ausschuss letztlich ein Einvernehmen gefunden haben. Das gemeinsame Ziel war, das Verfahren zu beschleunigen, ohne dass die zu Recht hohen Anforderungen darunter leiden. Ich will hier noch einmal betonen: Wir waren uns alle in diesem Prozess stets einig, dass es das oberste Ziel ist, die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen sicherzustellen. Anders als es der Vorredner der AfD suggeriert, ist das uns allen natürlich stets im Bewusstsein und der Antrag, so wie er hier vorliegt, wird auch nichts Gegenteiliges bewirken. Die Digitalisierung ist ebenfalls ein wichtiger Schlüssel in diesem ganzen Prozess, der auch durch die Antragstellung vorangetrieben wird. Es geht außerdem um eine bessere Kommunikation mit den Krankenhäusern, Austauschprogramme für Medizinstudenten und Auszubildende in der Pflege. Wir haben hier einen ganz breiten Antrag. Ich will hier aber auch tatsächlich eines zugestehen: Wir hätten uns an diesem Punkt gewünscht, dass die gezielte Anwerbung von ausländischen Medizinstudenten und Pflegekräften explizit Berücksichtigung findet. Die Kollegin hat schon vorher ausgeführt, dass es hier auch Reibungspunkte gab und das will ich auch noch mal ganz offen ansprechen. Ich verstehe die Sorge vom sogenannten Braindrain. Aber in den Herkunftsländern ist es nicht überall so, dass wir dort einen Mangel hätten. Ich will betonen, dass es eine zahlreiche Anzahl von Ländern gibt, in denen wir – ich sage mal – ein Überangebot an gut ausgebildeten Medizinern und Pflegekräften haben. Deswegen konnten wir als CDU-Fraktion diese Sorge von Anfang an so nicht teilen. Zweitens – und das muss man auch einfach mal betonen – gehört es in dieser globalisierten Welt auch schlichtweg zur Realität. Es gibt zum Beispiel auch den Brainrain deutscher Mediziner in die Schweiz. d Ein wichtiger weiterer Punkt in diesem Antrag ist, dass wir mehr Termine für die Kenntnisprüfung zur Verfügung stellen wollen, um die Wartezeiten zu verkürzen. Ich muss an dieser Stelle dennoch aber etwas Wasser in den Wein gießen: Schnellere Termine für Kenntnisprüfungen sind wichtig. Aber wir halten die Idee, die Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen zu ersetzen, weiterhin für den richtigeren Weg. Auch wenn es dieser Punkt ebenfalls nicht in den finalen Antrag geschafft hat, wir halten als politische Forderung weiterhin daran fest. Diese Forderung wird hier aus dem Hohen Haus nicht verschwinden. Es geht um Qualitätssicherung. Es geht um Gleichbehandlung ausländischer und deutscher Absolventen. Trotz allem ist es gut, dass der Antrag in dieser Form mit einem breiten Votum heute aus dem Ausschuss zurückgekommen ist und hier beraten wird. Ich hoffe, er findet heute hier im Plenum auch eine breite Mehrheit. Dann ist es an der Landesregierung, den Antrag mit Leben zu füllen und die Probleme nicht weiterhin zu verdrängen. Ich hoffe, dass dieser Antrag sowie auch das ganze Thema um Medizinstudienplätze als zweites Standbein verstanden wird und es hier zu keiner weiteren Verzögerung kommt. Wir müssen endlich vorankommen bei dieser Thematik und ich danke allen für die konstruktive Diskussion und bitte um Zustimmung. Danke schön.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Bitte, Frau Ministerin Werner. Entschuldigung – Dr. Lauerwald hatte sich gemeldet. Bitte, Sie haben noch 2 Minuten und 50 Sekunden.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Ich hatte vorhin in meiner Rede die Analyse von Prof. Stein und Ministerialdirektor Peschke erwähnt. Deren Titel ist: „Ist eine Erhöhung der Zahl der Humanmedizinstudenten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für die ärztliche Versorgung in Thüringen notwendig?“ Die Analyse ist sehr umfangreich. Ich habe daraus nur wenig entnommen; sie beleuchtet natürlich viele Facetten. Viele Redner haben auch viel Richtiges gesagt und jeder sieht das auch aus seinem Blickwinkel. Das ist alles gut. Ich wollte nur noch erwähnen, dass in 2019 folgende Abwanderung deutscher Ärzte ins Ausland zu verzeichnen war: 1.898 in die Schweiz, 570 nach Österreich und 105 in die USA. Das sind Fakten, die in dieser Analyse recherchiert wurden.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wie viele
kamen aus Österreich zu uns?) Dann wird auch noch bemerkt, dass die Karrierechancen für Ärzte verbessert werden müssen, damit es zu keiner Abwanderung kommt. Wir haben festgestellt, dass nicht der Zulauf das Problem ist, sondern dass ständig inländische wie ausländische Ärzte Thüringen verlassen. Da müssen wir etwas tun. Da wird zum Beispiel vorgeschlagen, dass die beruflichen Perspektiven für eine Lebenstätigkeit als Chefarzt, als Leitender Arzt oder in der Niederlassung verbessert werden müssen. Der Anteil der in Teilzeit beschäftigten Ärzte sollte gesenkt werden. Des Weiteren wird auch gesagt, es muss dafür gesorgt werden, dass der Anteil der nicht ärztlichen Tätigkeit bedingt durch die bürokratische Überfrachtung und den hohen Verwaltungsaufwand in den Krankenhäusern und Arztpraxen auf ein vernünftiges Maß reduziert wird und die Ärzte wieder hauptsächlich ihrer eigentlichen Berufung und ihrem Auftrag nachgehen können. Dann werden noch solche Stichpunkte erwähnt, wie die in Thüringen gegründete Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung, Fördermaßnahmen für die Famulatur, das praktische Jahr, das Thüringen-Stipendium für Ärzte in Weiterbildung, Niederlassungsfahrschule, Ärztescout und das geht alles in diese richtige Richtung. Das kann ich gern bei Bedarf noch mal den interessierten gesundheitspolitischen Sprechern zukommen lassen, wenn Bedarf besteht, das biete ich an. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Vielleicht können Sie mir bei einem Widerspruch helfen, den ich aus Ihren Reden herausgehört habe. Sie haben zum einen vorhin die Familienfreundlichkeit hervorgehoben – da bin ich ganz bei Ihnen, wir müssen sicherlich die Familienfreundlichkeit dieses Berufs auch stärken. Gleichzeitig haben Sie gerade vorgetragen, dass aber Teilzeit reduziert werden muss. Wenn Sie mir ganz kurz mal erklären könnten, wie das zusammen gehen soll, da gerade die Teilzeitlösungen für die jungen Ärztinnen und Ärzte ein Schlüssel für die Familienfreundlichkeit sind. Wie sähe denn bei diesem Widerspruch Ihre Lösung aus, um den Beruf familienfreundlicher zu gestalten?
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Ja, das mag erst mal wie ein Widerspruch scheinen, aber wir haben statistische Zahlen, wonach die Teilzeit ständig weiter zunimmt. Wenn man sieht, dass ein Medizinstudium sechs Jahre dauert und die Facharztausbildung noch vier bis fünf Jahre und dann noch Sub-Spezialisierungen erfolgen, und dann diese hochqualifizierten Mediziner vielleicht nur 20 oder 30 Stunden die Woche arbeiten, dann ist das eigentlich eine Verschwendung von Ressourcen. Andererseits muss man natürlich ein Umfeld schaffen, dass dann auch die Versorgung der Kinder und der Familie …
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Ich wollte nur umfassend antworten.
(Beifall AfD)
Man muss die Rahmenbedingungen verbessern, damit alles unter einen Hut gebracht werden kann. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war jetzt eine interessante Diskussion und Frau Meißner hat es schon angedeutet: Wir hatten auch schon einige Diskussionen in den Ausschüssen. Ich denke, es war für uns alle sehr erkenntnisreich, es haben sich daraus auch schon Änderungen ergeben. Ich möchte zumindest die Gelegenheit nutzen, hier darzustellen, wie die eine oder andere Verbesserung und Erkenntnis oder Anregung, die aus dem Ausschuss gekommen ist, hier umgesetzt wurde. Zunächst will ich aber auch noch mal darauf hinweisen, ich denke, das hat die Anhörung sehr eindrücklich gezeigt: Wir sind aufgrund der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen Fachkräftemangels darauf auch angewiesen, dass sich Menschen aus anderen Ländern bei uns wohlfühlen, dass sie hier eine Perspektive für sich finden, und dazu gehören natürlich viele Dinge, aber natürlich auch eine Freundlichkeit gegenüber Menschen aus anderen Ländern. Daran hat die AfD, denke ich, noch eine ganze Menge zu arbeiten.
(Beifall DIE LINKE)
Aber es wurde natürlich auch deutlich gezeigt, welche Optimierungen es braucht insbesondere bei den Verwaltungsprozessen im Landesverwaltungsamt, damit schnellere Anerkennung gelingen kann. Da sind uns, weil hier Dinge vom Bundesgesetzgeber im Raum stehen, die bundesgesetzlich sozusagen umgesetzt werden müssen, natürlich erst mal keine Möglichkeiten gegeben, hier etwas zu ändern, sondern wir können hier nur in unserem Bereich zunächst schauen. Es wurden Optimierungsprozesse beim Landesverwaltungsamt insbesondere angesprochen, da ging es um die Erreichbarkeit, es ging um die Kommunikation, auch die Durchführung der Kenntnisprüfungen, Digitalisierung und natürlich auch um die Steigerung der Servicequalität. Es wurde auch in der Anhörung sehr viel darüber diskutiert, welche weiteren Verbesserungen es geben könnte. Da geht es um bundesweite Änderungen, die dort notwendig werden, beispielsweise der Ersetzung der Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen oder die Schaffung eines Abgleichmehrfachregisters. Das ist etwas, was ich sehr unterstütze und darüber haben wir auch schon diskutiert. Aber es ist auch klar geworden innerhalb der Anhörung, dass dazu eben Regelungen notwendig sind, die eher für eine mittel- bis langfristige Änderung sprechen. Trotz alledem sollten wir als Land Thüringen hier weiter dafür werben, dass es in dem Sinne Veränderungen gibt. Zur Erreichbarkeit des Landesverwaltungsamts will ich noch mal darauf hinweisen, dass im Nachgang der Anhörung das Landesverwaltungsamt mitgeteilt hat, dass es Sprechzeiten gibt, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr, dass es auch telefonische Möglichkeiten gibt, um Anfragen zu stellen und Sprechzeiten zu vereinbaren. Der Präsident hat auch noch mal darauf hingewiesen, dass natürlich das Angebot an die Kliniken steht, präventiv hier tätig zu werden, hier mit den Kliniken, Verbänden das Gespräch schon zeitnah zu suchen, um ausländische Ärztinnen und Ärzte tatsächlich auch gewinnen zu können und um die diesbezüglich notwendigen Verfahrensabstimmungen zeitnah anzugehen. Das Angebot an die Kliniken wurde in dem Zusammenhang also noch mal erneuert und es wurde auch den Kliniken angeboten, was heute auch schon eine Rolle gespielt hat, dass noch mal mit einer Art Positivliste der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe informiert wird, welche Studiengänge als gleichwertig anerkannt werden. Damit kann man schon einige Probleme, denke ich, im Vorhinein ausräumen. Das Landesverwaltungsamt möchte auch weiter aktiv Unterstützung geben, insbesondere auch, was das Thema der Servicequalität angeht. Hier hat der Präsident noch mal darauf hingewiesen, dass man immer wieder das Kommunikationsverhalten diskutiert, auch hinterfragt und dann auch, wo notwendig, zu Verbesserungen kommt. Ich möchte noch mal etwas sagen zu dieser Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen. Wie gesagt, ich glaube auch, dass das ein wichtiger Schritt wäre, um die Gleichwertigkeit auch noch mal anzuerkennen, um auch Vergleichbarkeit innerhalb der Bundesländer herzustellen. Dazu – das habe ich schon gesagt – sind natürlich bundesweite Veränderungen an der Stelle auch notwendig. Zur Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wurde auch schon einiges gesagt. Hier hat das Landesverwaltungsamt uns im Nachgang der Anhörung noch mal mitgeteilt, dass hinsichtlich der Digitalisierung der Anerkennungsverfahren seitens des Bundes Bestrebungen bestehen, einen zentralen Zugang für die elektronische Antragstellung und die vollelektronische Verfahrensabwicklung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen einzurichten. Insofern wird auch seitens des Bundes die Digitalisierung des Landesverwaltungsamts dabei sehr hilfreich sein. Die Diskussion gab es zur Schaffung eines Abgleichs- und Mehrfachregisters. Hier hat man auch noch mal gesehen, dass die Stimmen natürlich in der Anhörung auch unterschiedlich gewesen sind. Ziel eines Mehrfachregisters soll es ja sein, dass Mehrfachantragstellungen verhindert werden, weil dann mehrere Behörden mit sehr zeit- und verwaltungsaufwendigen Anerkennungsverfahren beschäftigt sind. Es soll also auch sichergestellt werden, dass Antragsteller, die in einem Bundesland die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht in einem anderen Bundesland erneut einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation stellen. Hier gab es ganz unterschiedliche Meinungen. Der Marburger Bund beispielsweise hat so ein Register abgelehnt, weil das transparent macht, dass ausländische Ärzte sehr oft in einem Bundesland die Kenntnisprüfung absolvieren, dann aber in andere Bundesländer gingen. Das ist natürlich richtig. In Thüringen wissen wir, dass das sehr oft der Fall ist, dass leider dann die Menschen auch in andere Bundesländer abwandern. Seien Sie versichert, wir können weiter an dem Thema „Familienfreundlichkeit“ usw. arbeiten, aber es sind natürlich oft insbesondere Dinge des Geldes, die dazu führen, dass dann die Ärztinnen und Ärzte abwandern oder weil sie eben eine Community haben, die für sie wichtig ist. Wir glauben trotzdem, dass wir das weiter diskutieren sollten und an der Stelle, denke ich, uns auch noch beim Bund weiter dafür einsetzen. Ich will noch einen letzten Hinweis geben, das ist ganz neu: Ich möchte darauf hinweisen, dass für Thüringen aktuell eine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, die ausländischen Ärzten und Apothekern aus Drittstaaten das Anerkennungsverfahren erleichtert, gleichzeitig aber auch die Qualität des Anerkennungsverfahrens gewährleistet. Das heißt, sofern im Rahmen des Anerkennungsverfahrens schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wird, dass eine eidesstattliche Erklärung aus dem Herkunftsland nicht erbracht werden kann, weil es sich beispielsweise um ein Kriegsgebiet handelt, kann nun auch in Thüringen eine eidesstattliche Versicherung, abgegeben vor einem Notar aus Deutschland, im Einzelfall zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit akzeptiert werden. Das ist neu in der Bundesärzteordnung nachzulesen und insofern ist das hier, denke ich, auch noch mal eine Erleichterung für das Anerkennungsverfahren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Das ist offenbar nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/2626. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Zweite Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/618 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Bitte.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Zugegebenermaßen gab es, glaube ich, gerade Verwirrung, worüber abgestimmt wurde. Wenn es möglich ist, dass Sie es noch mal aufrufen, es tut mir leid, ich glaube, hier sind mindestens drei Fraktionen gerade nicht so ganz auf dem Laufenden gewesen.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Ja, okay. Also wir haben zuerst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – diese Beschlussempfehlung ist angenommen worden – und zweitens über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/618 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Ist das jetzt klar, Frau Rothe-Beinlich? Gut. Bitte, Herr Blechschmidt.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Gut, dann setzen wir die Sitzung um 18.16 Uhr fort. Wir setzen die Sitzung fort. Noch mal kurz zur Erläuterung: Wir haben zuerst über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Mit dieser Beschlussempfehlung wird der Antrag teilweise abgeändert. Diese Abänderung des Antrags ist beschlossen worden. Jetzt müssen wir zweitens über die tatsächliche Annahme des geänderten Antrags entscheiden. Das ist jetzt die zweite Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/618 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Ich frage nun: Wer ist für die Annahme dieses Antrags? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Da sehe ich keine Handzeichen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 19 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/681 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2627 Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Bitte, Herr Montag.
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen über die Beratung und die Ergebnisse kurz Bericht erstatten. Der Antrag der Fraktion der FDP, Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen, vom 29.04.2020 in der Drucksache 7/681 wurde im Rahmen der 14. Plenarsitzung des Landtags am 15.05.2020 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Antrag sieht vor, die Meldeverpflichtung an die Gesundheitsämter bei Beginn und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung von den Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie der Apotheker auf die berufsständig zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wie kassenärztliche und/oder kassenzahnärztliche Vereinigung sowie Apothekerkammer etc. zu übertragen. Der vorliegende Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in drei Sitzungen erörtert und diskutiert; in seiner 7. Sitzung am 11. Juni 2020, 8. Sitzung am 12. Juni 2020 und 19. Sitzung am 28. Januar 2021. Im schriftlichen Anhörungsverfahren wurden zehn Stellungnahmen abgegeben, welche insgesamt das Anliegen der FDP-Fraktion, Bürokratie im Gesundheitswesen zu reduzieren, teilten. Von einigen Anzuhörenden gab es umfassende Zustimmung zur Initiative, andere machten leicht veränderte Vorschläge zur Umsetzung. Datenschutzrechtliche Bedenken teilte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht mit. In der 19. Sitzung des Ausschusses am 28. Januar 2021 wurde der Antrag abschließend beraten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Antrags. Dies ist der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage in der Drucksache 7/2627 zu entnehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen Herren, wir hatten uns innerhalb der Koalitionsfraktionen verständigt, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort ergreifen darf. Nun mal kurz zur Ausgangslage beim „Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen“ – vermeintlich, wie die FDP meint. Gemäß § 7 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst müssen die Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Gesundheitsämter verständigen die zuständigen Behörden oder Berufsvertretungen, wenn die Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen oder Apotheker/-innen ihres Bereichs ihre Befugnisse nicht einhalten oder ihre sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufspflichten nicht erfüllen. Das heißt, man meldet sich beim Gesundheitsamt und das Gesundheitsamt gibt den Berufskammern Bescheid, wenn die Menschen nicht mehr arbeiten können oder dürfen. Gleichzeitig müssen Angehörige der Heilberufe sich auch bei der Berufsvertretung melden. Das ist die aktuelle Lage. Der heute noch mal zu beratende Antrag fordert die Landesregierung auf, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das diese Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern abschaffen würde. Die Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte würden sich nur bei den entsprechenden Kammern bzw. Berufsvertretungen melden. Laut der Logik der FDP soll diese Änderung die Bürokratie einfacher machen. Und obwohl auch in den Stellungnahmen der Kammern und Körperschaften, die die Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/-ärztinnen und Apotheker/-innen vertreten, selbstverständlich ein Interesse an weniger Bürokratie besteht, bemerken sie, wie unter anderem die Landeszahnärztekammer Thüringen, dass, wenn die Verwaltungsbelastung nur auf die berufsständischen Körperschaften übertragen wird, ein Bürokratieabbau marginal wäre. Die Gesundheitsämter Thüringens haben den Antrag auch nicht befürwortet. In seiner Stellungnahme führt der Landesverband Thüringens für die Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus, dass ein Bürokratieabbau für Thüringer Gesundheitsämter daraus nicht resultieren würde. Außerdem müssen diese Informationen bei den Gesundheitsämtern liegen, weil sie wichtige Meldungen mitteilen müssen, zum Beispiel infektionshygienische Notwendigkeiten. Der Landeszahnärztekammer Thüringen zufolge würde diese Änderung dem Freistaat Thüringen mehr Geld kosten. Sie würde sich eine Regelung zur Kostentragung der Gesundheitsämter gegenüber den Kammern im Rahmen der Verwaltungskonnexität wünschen, wenn die Kammern die Meldepflicht dann eben übernehmen müssten. Außerdem haben wir im Ausschuss gehört, dass das Wissen über die im Zuständigkeitsbereich tätigen und lebenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte/ärztinnen und Apotheker/-innen zum Beispiel im Katastrophenfall oder im Falle einer Pandemie, wie wir sie zurzeit leider erleben müssen, für die infektionshygienische Überwachung von außerordentlicher Bedeutung ist. Daraus ist zu schlussfolgern: Eine vereinfachte Bürokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist immer ein gutes Ziel, es soll aber nicht auf Kosten der öffentlichen Gesundheit gehen. Die Forderungen in diesem Antrag würden nicht dazu beitragen, die Bürokratie abzubauen. Außerdem wäre es in einer Pandemie eben besonders unabdingbar, wenn die Kenntnisse über das Gesundheitswesen vor Ort den Gesundheitsämtern bekannt sind. Und wenn die Anmeldungen unmittelbar an die Kammern gehen würden, dann müssten die Gesundheitsämter diese Information dann wiederum auch erst einholen. Das hatte ich schon bei der ersten Beratung hier bemerkt. Und die Gesundheitsämter müssen selbstverständlich den Überblick haben, nicht nur in einer Pandemiesituation, sondern auch darüber hinaus, was an Ärztinnen und Ärzten und Apothekerinnen und Apothekern vor Ort da ist, wie die Versorgungslage aussieht. Deswegen ist die Pflicht zur Anmeldung laut der Verordnung sehr richtig und wichtig und soll beibehalten werden. Deswegen folgen wir auch der mehrheitlichen Entscheidung des Ausschusses, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, hochverehrte Abgeordnete, die Beratung im Ausschuss und die schriftliche Anhörung haben im Grunde das bestätigt, was hier schon in der ersten Beratung gesagt wurde. Die einmalige Meldung von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern nur bei ihren zuständigen Kammern und Körperschaften bringt diesen eine Erleichterung. Insofern ist es natürlich erst einmal eine sinnvolle Idee. Der Blickwinkel der Gesundheitsämter ist aber eben ein anderer, wie es eben auch schon angeklungen ist. Diese bekämen die Daten zukünftig dann nur noch aus zweiter Hand. Die Gesundheitsämter haben in der Anhörung Zeitersparnis und Reduzierung der Arbeitsbelastung mehrheitlich als gering eingeschätzt. Das Wissen darüber, wie viele Ärzte, Zahnärzte und Apotheker im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesundheitsamts leben oder tätig sind, ist für diese aber enorm wichtig, nicht zuletzt im Katastrophenfall oder eben für die infektionshygienische Überwachung. Es ist also wichtig, damit der öffentliche Gesundheitsdienst seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Wir als Gesetzgeber müssen an dieser Stelle eine Interessenabwägung vornehmen. Einerseits der Wunsch der Gesundheitsämter, weiterhin die Meldedaten aus erster Hand zu bekommen, andererseits der ebenso berechtigte Wunsch der Heilberufe nach weniger bürokratischem Aufwand. Für meine Fraktion wiegt hier das Votum der Experten aus den Gesundheitsämtern etwas schwerer. Gleichwohl sehen wir den Aufwand der zweigleisigen Anmeldung. Es wäre wünschenswert, dass hier im Zuge der Digitalisierung der Gesundheitsämter eine Lösung gefunden werden kann, die beide Interessen zufriedenstellt. Den hier vorliegenden Antrag finden wir nicht überzeugend genug, damit wir ihm zustimmen können. Deshalb wird sich meine Fraktion enthalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident, wir erleben hier wieder typisch etwas, was wir leider häufiger erleben müssen. In Sonntagsreden beschwört jeder – vor allen Dingen auch Gesundheitsexperten – immer die bürokratische Belastung der medizinischen Heilberufe. Wenn es dann um konkrete einzelne Punkte geht, um bürokratische Belastung abzubauen, passiert nichts. Und die Erklärung, die Sie hier vortragen, ist schon ein bisschen hanebüchen. Sie sagen nämlich, die Gesundheitsämter brauchen ja die Daten, damit sie im Katastrophenfall auf Ärzte vor Ort zugreifen können. Das ist völlig richtig. Aber das hat mit unserem Antrag nichts zu tun. Sondern wir sagen was ganz Einfaches – vielleicht ist das zu unterkomplex für manchen, aber manchmal liegt die Lösung eines Problems, zumindest auch ein kleines bisschen in der Einfachheit –: Daten, die bereits vorhanden sind, sollen zukünftig nach unserem Wunsch digital an die Gesundheitsämter übermittelt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Und, Herr Plötner, es sind zuerst die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von einem Arzt und von einem im Heilberuf Tätigen erfahren, es sind nicht die Gesundheitsämter –
(Beifall FDP)
Zulassungsverfahren usw. usf., ich will das gar nicht ausdehnen, das ist auch ein komplexes System. Aber unser Antrag hat gar nicht den Anspruch darauf, Bürokratie als solches, was ja ein riesen Problem ist, in Gänze abzubauen, überhaupt nicht. Sondern es ist ein kleiner Schritt hin dazu, es leichter zu machen. Denn allzu häufig wird diese Meldepflicht, die schon aufkommt, wenn man eine neue Telefonnummer hat, durch die Ärztinnen und Ärzte vergessen und das kostet 500 Euro Strafe. Es gibt aber Institutionen, die nahezu wöchentlich mit Kolleginnen und Kollegen in Verbindung stehen, das sind beispielsweise die Kassenärztlichen Vereinigungen – daher kommt nämlich das Geld –, oder es sind die Kammern – da kommt die ganze Frage Weiterbildung und Berufsrecht. Die Idee ist gar nicht so komplex, wenn auch scheinbar nicht von jedem verstanden: einfach Daten, die bereits vorhanden sind – und zwar automatisch erfasst werden –, an die weiterzugeben, die sie auf kommunaler Ebene brauchen, das sind in dem Fall die Gesundheitsämter. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Problem der Bürokratie eines ist, wird nicht ohne Grund in jeder Rede beschworen. Ich will nur mal ein paar Daten nennen: 52 Millionen Bürokratiestunden verbringen die Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr mit bloßen Verwaltungstätigkeiten. Da sagen wir: Abbauen macht das System einfacher, dann sind auch mehr Hände und mehr Zeit am Patienten. Ärzte und Psychotherapeuten müssen allein auf Bundesebene 353 Informationspflichten regelhaft erfüllen. Wir haben hier gesagt: Bauen wir landesseitig da, wo wir tatsächlich mal die Möglichkeit haben einzugreifen, wenigstens eines ab! Ich merke schon an den Vorrednern – die Koalition hat sich ja dazu entschlossen, sich sogar mit nur einem Redner dem Problem zu stellen –, hier Zugriff auf eine Landesregelung zu nehmen, wird scheinbar nicht die Mehrheit finden. Das ist für uns leider eine vertane Chance, denn es ist – wenn Sie mit Kolleginnen und Kollegen draußen sprechen – genau diese Frage der Misstrauensbürokratie oder der Verwaltungsbürokratie, die am Ende hindert und vor allen Dingen mittlerweile so ausgeufert ist, dass sie dem einen oder anderen Kollegen die Lust am Praktizieren verleidet. Genau das haben im Übrigen die Anzuhörenden bestätigt. Die haben nämlich gesagt: Das rettet uns nicht vor Bürokratie. Es ist aber ein Abbau von doppelten Tätigkeiten, es ist ein Schutz unserer Mitglieder vor etwaigen Kosten bei Versäumnis der Anzeigepflicht, denn wir würden das übernehmen. Deswegen wünschte ich mir auch etwas mehr gemeinsame Konstruktivität in der Debatte, vor allen Dingen auch mehr Verständnis hier in der Debatte. Denn eines ist klar: Von Rot-Rot-Grün habe ich bisher zum Bürokratieabbau – ganz konkret im Bereich der Gesundheitspolitik – noch nichts gehört. Vielleicht ändert sich das ja demnächst. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream, wir haben in diesem Land einen Grad der Bürokratisierung erreicht, der jeglichem gesunden Menschenverstand widerspricht. Sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens drohen unter der Last der Bürokratie in die Knie zu gehen. Das betrifft auch das Gesundheitswesen und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieser ÖGD ist mittlerweile ein Dauerbrenner. Jeder redet von Stärkung und Unterstützung und auch von Entbürokratisierung. Wenn aber diejenigen, die immer so lautstark, auch medienwirksam tönen, dann zur Tat schreiten sollen, dann wird eher nicht im Interesse dieser Behörde gehandelt. Stattdessen finden billige ideologische Abwehrkämpfe statt. Bestes Beispiel war letztens wieder die erneute Ablehnung unseres ÖGD-Gesetzes im Plenum. Leider ist dabei der ÖGD der Leidtragende und guckt dabei in den Mond. Nebenbei bemerkt, liebe regierungstragenden Fraktionen mit Ihrem Koalitionspartner CDU, Sie können doch der Einfachheit halber bei allen Anträgen der AfD gleich vorgefertigte Schilder mit der Aufschrift „dagegen“ hochhalten.
(Beifall AfD)
Das widerspiegelt ehrlich das Demokratieverständnis aller selbsternannten sogenannten demokratischen Fraktionen, erspart Ihnen und uns viel Mühe und lässt vielleicht die Tagesordnung schaffen.
(Beifall AfD)
Der ÖGD muss von Bürokratie und unsinnigen Mehrbelastungen befreit werden. Nur so können sich die Mitarbeiter auf das Kerngeschäft konzentrieren. Umso lobenswerter ist der Antrag der FDP zum Vereinfachen des Meldesystems der Gesundheitsämter. Hierbei sollen nicht nur die Gesundheitsämter entlastet werden, sondern als Nebeneffekt auch die vielen Leistungserbringer in der Medizin. Das ist außerordentlich zu begrüßen. In den schriftlichen Anhörungen im Gesundheitsausschuss haben sich die Vertretung der niedergelassenen Ärzte, die Kassenärztliche Vereinigung, die Vertretung der niedergelassenen Zahnärzte, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, ebenso die Landeszahnärztekammer und die Landesapothekerkammer für den Antrag der FDP ausgesprochen, also all die Bereiche, in denen die Leistungserbringer direkt am Patienten tätig sind, genau die Kollegen, die unter der Bürokratie am meisten leiden und die von einer Entlastung bürokratischer Meldepflichten profitieren werden. Als jahrzehntelang selbst Betroffener an der vordersten Front kann ich das voll bestätigen. Fassen wir zusammen: Einerseits die ambulant tätigen Mediziner, Zahnmediziner, Apotheker und alle übrigen Leistungserbringer und andererseits der öffentliche Gesundheitsdienst werden entlastet. Übrigens gibt auch der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz grünes Licht. Die AfD steht für die Beseitigung von Überregulierung, Bürokratisierung und Verwaltungsexzessen.
(Beifall AfD)
Die AfD begrüßt daher jede noch so kleine Erleichterung. Jeder Schritt in Richtung Entbürokratisierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Daher unterstützen wir den Antrag der FDP. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich jetzt nicht noch mal reden, weil die klugen Argumente von den Koalitionsfraktionen und der CDU schon gekommen sind. Aber damit Herr Montag nicht traurig ist und sich nicht wertgeschätzt fühlt, dachte ich, will ich das jetzt an der Stelle zumindest noch mal wiederholen. Ich glaube, sowohl für uns als auch für diejenigen, die vielleicht gezweifelt haben, ob das vielleicht ein richtiger Weg sein könnte, war die Anhörung doch sehr eindrücklich, weil hier noch mal dargestellt wurde, welche verschiedenen Interessen es gibt. Ich sehe es so wie Herr Zippel an der Stelle: In Abwägung der verschiedenen Interessen muss man eben sehen, was an der Stelle für die Gesundheitsämter besonders wichtig ist, was für unseren öffentlichen Gesundheitsdienst besonders wichtig ist. Die Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben zwar auf der einen Seite gesagt, dass es eine minimale Ersparnis in ihrem Bereich geben könnte, aber sie haben auch dargestellt, dass es für sie viel wichtiger ist, dass die Gesundheitsämter aktuell wissen, welche im Zuständigkeitsbereich tätigen und wohnenden Ärzte, welche Zahnärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker es gibt, weil das eben sowohl für den Katastrophenfall als auch für die infektionshygienische Überwachung notwendig und für Ermittlungen in Ausbruchsfällen auch alternativlos ist. Auch wenn man in § 5a Heilberufegesetz eine Zusammenarbeit und Unterstützung des ÖGD vorsieht, könnte beim Zugriff auf die Daten der Kammern zum Beispiel im Krisenfall wertvolle Zeit verstreichen. Es gab auch die Aussage, Herr König, dass die Landesärztekammer zwar vielleicht diese Daten sammeln und auch an die Gesundheitsämter weitergeben würde, aber sie würde sie dem Gesundheitsamt kostenpflichtig überlassen. Das ist auch noch mal eine schwierige Frage an der Stelle. Die Frage für die Gesundheitsämter ist, dass nicht klar wäre, wie die Daten gepflegt sind, wie aktuell sie sind und ob sie dann auch sofort verwendet werden können. Aus unserer fachlichen Sicht erfolgen beide Meldepflichten, also die nach § 7 VO-ÖGD und die nach § 2 Heilberufegesetz, jeweils mit einem anderen Ziel. Aus fachlicher Sicht steht die Anzeigepflicht nach § 7 VO-ÖGD zum Beispiel zur infektionshygienischen Überwachung, zur Infektionskettenermittlung und Infektionskettenunterbrechung im Vordergrund und muss beibehalten werden, wie es auch die angehörten Vertreter des ÖGD mehrheitlich angegeben haben. Eine Übertragung von Aufgabenbereichen der Gefahrenabwehr auf die Heilberufekammer ist daher nicht möglich. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/681. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/724 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/2567 Das Wort hat Herr Abgeordneter Malsch zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Werte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung am 19. Juni 2020 wurde der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in seiner 5. Sitzung am 20. Juli 2020, in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember 2020 und in einer 10. Sitzung am 20. Januar 2021 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Antrag wurde vom Ausschuss in einer geänderten Fassung angenommen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2567 vor. Ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/793 mit dem Titel „Wälder in Thüringen erhalten und schützen, Waldbesitzer sowie das Cluster Forst und Holz in der Krise stärken“ wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung am 19. Juni 2020 ebenfalls an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat auch diesen Antrag in der vorgenannten Sitzung beraten und dazu auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Mit Zustimmung der antragstellenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in der Sitzung am 20. Januar 2021 für erledigt erklärt. Gegenstand der heutigen Beratung ist somit die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2567. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste, werte Kolleginnen und Kollegen, wieder geht es um den Zustand unserer Thüringer Wälder. Die katastrophale Situation unserer Wälder nach Sturmschäden, Dürren und Schädlingsbefall macht es mal wieder notwendig. Die beschlossene Empfehlung des Ausschusses auf Basis des ursprünglichen CDU-Antrags ist das Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses. Für das Votum des Ausschusses bin ich dankbar, denn die Probleme des Waldes können nur mit einer gewaltigen Kraft gelöst werden und nicht im Streit. Ich bin auch dankbar, dass die Forderung nach einer Flächenprämie Eingang in den Antrag gefunden hat. Diese soll dazu dienen, dass der Verwaltungsaufwand an sich nicht alle Kräfte bindet und schneller geholfen werden kann. Denn in einer Katastrophensituation, und das sehen wir ja auch bei der Corona-Situation, kommt es in erster Linie darauf an, schnell reagieren zu können. So kommt es auch beim Borkenkäfer sehr darauf an, so viele Infektionsherde wie möglich zu identifizieren und die Ausbreitung der Schadorganismen so gut wie möglich einzudämmen. An dieser Stelle ist es Zeit, auf die Situation der Förster/innen, Waldarbeiter/-innen, Forstunternehmer/-innen und der Waldbesitzenden einzugehen. Hier treffen eine absolute Sondersituation im Thüringer Wald und in der Gesellschaft zusammen. Lebens- und Arbeitsalltag werden durch Corona und die Waldkatastrophe gleichzeitig belastet. Länger noch als bei uns allen, die wir durch Corona gefordert sind, dauert der Überlastungszustand bei allen, die unmittelbar mit unseren Wäldern befasst sind. Hier ist man schon seit dem Dürrejahr 2018 im Ausnahmezustand unterwegs. Wir sind es also diesen Menschen schuldig, Verwaltungsvorgänge so zu vereinfachen und zu gestalten, dass diese alle Kraft in die Eindämmung der Borkenkäferplage stecken können. Denn der Forstschutz findet in der Fläche durch den in Thüringen kleinteilig und sehr breit gestreuten Waldbesitz unterschiedlich statt. Für den Käfer ist es aber egal, ob er in einem unbekannten oder bekannten Waldbesitz brütet. Für Ahnenforschung zur Ermittlung der aktuellen Eigentümer/-innen bleibt immer weniger oder keine Zeit. Die Käferkalamität muss mit einfach nachvollziehbaren Regeln für unsere Forstanstalt ThüringenForst bekämpft werden können. In diesem Jahr, in dieser Borkenkäfersaison überwintern so viele Borkenkäfer in Erde und in Baumrinden wie noch nie zuvor, zumindest nicht seit den Aufzeichnungen. Auch wenn der lange, kalte Winter und die niederschlagsreiche Wintersaison uns einen Aufschub gewährt haben, die Käferbäume müssen schnellstmöglich aus dem Wald, solange der Käfer noch nicht fliegt. Und das muss noch schneller gehen, wenn er denn bald fliegt, wenn es wieder wärmer wird. Wenn wir unseren Wald retten wollten, müssen ThüringenForst und die Waldbesitzenden handeln können. Und das – meine Damen und Herren, und hier kommt die Krux – auch, wenn es sich nicht rechnet. Das hohe Schadholzaufkommen führte zu einem extremen Preisverfall und auch wenn sich der Rundholzpreis langsam wieder erholt, der Holzertrag einer ganzen Generation wurde durch Extremwetterlagen und die Folgen der Borkenkäferplage vernichtet. Wir hatten uns an eine ertragreiche Forstwirtschaft gewöhnt und jetzt müssen wir umdenken und die Mittel in die Hand nehmen und Maßnahmen finden, wie wir zu dieser wieder zurückfinden können. Das sind wir der nächsten Generation schuldig und das ist auch der Kern der nachhaltigen Forstwirtschaft, die wir uns ja alle ganz gern auf die Fahnen schreiben. Auch unsere am stärksten gefährdete Hauptbaumart Fichte werden wir nicht überall halten können. In den Höhenlagen des Thüringer Waldes können wir auch in Zukunft keinesfalls auf diesen gesunden Fichtenbestand und einen Fichtenmischwald verzichten. Der Wasserspeicher Wald wird hier dringend benötigt, um die Talsperren zu füllen, die dann unter anderem auch zur Trinkwasserversorgung von Erfurt, Jena und Gera zur Verfügung stehen. Es gibt auch immer wieder Stimmen, die meinen, unsere Fichtenwälder sind verzichtbar und es ist gut, dass sie jetzt wohl umso schneller durch artenreiche Laubwälder ersetzt werden. Das ist ein Trugschluss. Denn nicht jeder Baum ist wie die Fichte fähig, ohne Beschattung aufzuwachsen. Klimafeste, artenreiche Wälder sind auf Kahlflächen nur mit hohem und sehr langwierigem Aufwand anzusiedeln. Setzen wir nur auf Naturverjüngung, haben wir es auf diesen Flächen mit einem fichtendominierten Mischwald mit ein bisschen Birke und wenigen anderen Baumarten zu tun. Wir müssen aber in Zukunft anders denken und Wälder entwickeln, die mit vielen Baumarten die Waldfunktion in der Zukunft sichern und dem Klimawandel widerstehen können. Diese Wälder lassen sich am besten unter dem schützenden Dach von Altbäumen zustande bringen und heranziehen. Deshalb ist es umso wichtiger, um den Erhalt der verbliebenen Fichtenbestände zu kämpfen und gleichzeitig mit deutlich größerer Geschwindigkeit, als wir das jetzt tun, neue Bäume in die Waldbestände einzubringen und die vorhandenen jungen Baumbestände ordentlich zu pflegen. Für Die Linke ist der Erhalt, der Wiederaufbau und der Umbau des Waldes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In der jetzigen Situation bedeutet das auch im Sinne von Generationengerechtigkeit, den nachwachsenden Rohstoff Holz in regionaler Produktion auch für künftige Generationen zu erhalten und aufzubauen. Es bedeutet, den Wald so umzubauen, dass er für die Folgen des Klimawandels gerüstet ist. Das bedeutet, alle die, die im und um den Wald arbeiten, zu unterstützen und das bedeutet auch eine verantwortungsvolle, den Wildbeständen angepasste Bejagung, damit der Wald der Zukunft überhaupt wachsen kann. Auch wenn wir auf geplante Neuwahlen zugehen, repräsentiert dieser Beschluss doch den überwiegenden Willen des Parlaments. Jetzt gilt es, zu handeln und entsprechende Arbeitsaufträge auszulösen, so schnell wie möglich. Denn es gilt: Was jetzt nicht gemacht wird, kostet zu einem späteren Zeitpunkt die doppelte Kraft und das doppelte Geld. Geld, das wir nach der Corona-Pandemie nicht mehr haben werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, der vorliegende Beschlussvorschlag zeigt die gemeinsame Entschlossenheit in diesem Haus auf, die kommunalen und privaten Wälder zu erhalten. Für den Staatswald haben wir bereits im Zuge der Haushaltsaufstellung umfangreiche Maßnahmen ermöglicht, die von ThüringenForst nun umgesetzt werden. Heute gilt es, nochmals darüber zu reden, wie wir die vom Bund und vom Landtag bereitgestellten Mittel möglichst gut auch für die privaten und kommunalen Wälder einsetzen. Der Antrag stellt klar, dass wir dazu auf bereits vorhandene Fördermethoden wie in der Landwirtschaft zurückgreifen wollen. Die Flächenprämie ist zwar dort alles andere als unumstritten und wird derzeit im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik viel stärker auf Gemeinwohlleistung umgestellt, aber genau das wollen wir ja mit den Flächenzahlungen für die Wälder auch erreichen: die Entlohnung der Gemeinwohlleistung. Es ist für uns Bündnisgrüne deshalb klar, dass es konsequente ökologische und soziale Kriterien für die Höhe der Flächenzahlung geben muss. Diese müssen sich am Maß der Leistung für die Allgemeinheit, die im jeweiligen Waldstück erbracht wird, orientieren. Für zertifizierte Wälder nach FSC muss es deshalb eine merkbar höhere Prämie geben als für PEFC. Für Wälder, die besondere Erholungsfunktion haben, muss ebenfalls einen Zuschlag möglich sein. Da wünschen wir uns in den Fortschreibungen der inzwischen angeschobenen Förderung in Bund und Land noch mehr Klarheit. Die Leistungen des naturnahen Waldes für unsere Gesellschaft sind kaum zu überschätzen. Neben den hier bereits mehrfach dargelegten Leistungen für das Klima, die Biodiversität und den Rohstoff Holz ist der Wald eine unschätzbare Ressource für die Erholung der Menschen, die Kühlung und Reinigung der Luft und für sauberes Wasser. Bäume sollen sogar spezielle beruhigende Stoffe verströmen. Unter anderem deshalb wird in den Alpen für Gaststättenmöbel Zedernholz verwendet, da dies besonders stark beruhigt und somit das friedliche Beisammensein fördert. Den Superbaum wird es nicht geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was wir aber brauchen, ist der Superwald – sagt die Försterin und Wissenschaftlerin Diana Pretzell. Dieser Wald ist für sie natürlich verjüngter Mischwald mit mindestens 65 Prozent Laubanteil. Es wird deshalb nicht damit getan sein, dass die Privaten und Kommunen das ganze Geld in die Hand nehmen und damit flächig neue Bäume pflanzen. Vielleicht müssen wir ihnen sogar eine Stillhalteprämie zahlen, damit die Natur wieder selbst die Zügel in die Hand nimmt. Das Kühlaggregat Wald baut sich am besten selbst nach. Deshalb sollten wir, wie es im Thüringer Wald auf Demonstrationsflächen schon getan wird, einen Schwerpunkt darauf setzen, Mutterbäume zu pflanzen, wo dies notwendig ist. Denn Sämlinge sind widerstandsfähiger als gepflanzte Bäume. Das sagen praktische Erfahrungen und Wissenschaft einhellig. Besonders in Kombination mit der Überdüngung mit Sauerstoff, die ebenfalls vor allem das Wurzelwachstum behindert, würde flächige Anpflanzung auf Kalamitätsflächen wiederum zu wachstumsschwachen und anfälligen Bäumen führen – ein Teufelskreis. Hitze, Überdüngung und sogar der Wildbestand sind Faktoren, die die Waldbesitzenden oft kaum beeinflussen können. Die Lösung der Waldkrise liegt also nicht nur im Wald. Der Sachverständigenrat „Umwelt“ warnt sogar davor, dass dem Hainich der UNESCO-Status aberkannt werden könnte, weil externe Faktoren das gesamte Ökosystem unwiederbringlich zerstören könnten. Das darf nicht passieren!
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anfangen sollten wir dazu endlich auch mit einem nachhaltigen naturnahen Wildbestand. Durchaus Ansatz bietet hier der Einsatz von Weidegattern, die im Unterschied zwischen innen und außen aufzeigen, ob der Wildtierbestand nachhaltig ist oder draußen viel weniger wächst und entsprechend bei der Jagd nachgesteuert werden muss. Dieses möchten wir deshalb gern besonders stark gefördert sehen. Ran müssen wir natürlich auch – wie gerade schon ausgeführt – an die Überdüngung mit Stickstoff, die noch viel zu oft in ihren negativen Folgen unterschätzt wird, insbesondere in der Wurzelschädigung. Die Überdüngung kommt über die Luft – zur Hälfte aus der Landwirtschaft und zur anderen Hälfte aus dem Verkehr. So gesehen sind die Kompetenzen zur Lösung der Waldkrise schon im TMIL gebündelt. An den Kriterien für die zukünftige Flächenprämie müssen wir noch arbeiten. Kurzfristig ist in der Krise eine pauschalere Zahlung, wie sie jetzt stattfindet, akzeptabel. Mittelfristig müssen wir uns natürlich genau überlegen, für welche Leistungen wir Steuermittel zur Verfügung stellen und für welche nicht, denn die Menschen auf den Waldwegen schauen uns auf die hoffentlich grünen Finger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns trotz aller akuten Probleme besonnen bleiben. Genauso wichtig wie schnelle Hilfe bleiben Forschung, vor allem Forschungstransfer, Geduld und Vertrauen in die natürliche Regenerationsfähigkeit des Waldes. Es hilft dabei sehr, für den Waldfrieden an einem Strang und in eine gemeinsame Richtung zu ziehen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erhaltung des Waldes, der Waldumbau und die Sicherung sowie der Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientierten Bewirtschaftung ist eine vordingliche Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ich glaube, hier im Parlament muss ich nicht zum x-ten Male erläutern, wie die Situation in unseren Wäldern ist. Wir wissen um die Sorgen der Waldbesitzer und wir wollen etwas tun. Das tun wir heute – nach einigen Ausschusssitzungen, nach einer Anhörung, nach aufwendigen Überzeugungsarbeiten. Die Thüringer Forstverwaltung konnte die Krisensituation weder finanziell noch personell bewältigen. Insbesondere fehlten Kapazitäten für die nötige Beratung, Betreuung und Unterstützung der Waldbesitzer. Das haben wir bereits geändert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Forstanstalt haben wir schon gemeinsam für ihre immensen schon bestehenden und die zukünftigen Aufgaben ertüchtigt. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Forstanstalt endlich wieder ihre Aufgaben erledigen kann. Jetzt geht es um die Unterstützung der kommunalen und privaten Waldbesitzer. Die vielfältigen Ökosystemleistungen der Wälder – wie zum Beispiel deren Funktion als Wasserspeicher, Lärmschutz, Lebensstätte von Tieren und Pflanzen oder Ort für Sport und Erholung – werden den Waldbesitzern monetär nicht abgegolten. Die zur Sicherstellung dieser Leistungen nötige Liquidität wurde bereits durch die Holzerlöse erwirtschaftet. Die seit dem Jahr 2018 anhaltende Kalamitätssituation hat die Liquiditätslage der Waldbesitzer und der Forstbetriebe durch den Holzpreisverfall und Sanierungsaufwendungen erheblich belastet. Die Finanzmittel für den Erhalt und den Umbau der Waldbestände stehen vielfach nicht mehr zur Verfügung. Genau das hat uns geleitet, als wir vor fast einem Jahr neben der Anstalt gerade auch die kommunalen und privaten Waldbesitzer in den Blick genommen haben. Der CDU-Antrag vom Juni 2020 kommt nun endlich zurück ins Plenum. Alternativ- und Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün konnten im Rahmen der Ausschussberatungen für erledigt erklärt werden. Zeitlich überholte Forderungen konnten entfallen. Ich bin sehr froh, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir nun endlich zu einer Beschlussfassung kommen, damit wir unserem Wald nun auch auf privaten und kommunalen Flächen helfen können. Vielen Dank an die Kollegen im Ausschuss, mit denen wir uns auch dazu einigen konnten, denn das Ergebnis der verhandelten Beschlussempfehlung ist ein großer Erfolg für unsere Bemühungen für die Waldbesitzer. Auf die Initiative meiner Fraktion wird uns heute gemeinsam der Einstieg in eine Flächenprämie für die kommunalen und privaten Waldbesitzer gelingen. Der Landtag hat im Haushalt 2021 zusätzliche Mittel im Umfang von 15 Millionen Euro für die kommunalen und privaten Forstbetriebe bereitgestellt. Diese Mittel ergänzen das bisherige Fördermittelvolumen, welches für die Bezuschussung projektbezogener Fördermaßnahmen, wie etwa die Sanierung von Schadflächen, den Forstwegebau oder die Entwicklung des Zusammenschlusswesens bereitsteht. Entscheidend im Antrag ist die Aufforderung an die Landesregierung, unverzüglich die regulativen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die im Haushalt 2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel von insgesamt 15 Millionen Euro zur Stärkung der Liquidität der privaten und kommunalen Forstbetriebe ausreichen zu können. Natürlich wäre es uns allen lieber gewesen, wir hätten das schon längst beschlossen, ich weiß aber auch, dass im Ministerium daran unverzüglich gearbeitet wurde. Entscheidend wird es sein, dass nunmehr ganz zügig die Fördergrundlagen fertiggestellt werden und eine rasche Auszahlung der Forsthilfen erfolgen kann. Die Beihilfe soll primär zur Erhaltung und langfristigen Sicherung der Ökosystemleistungen des Waldes dienen. Der Landtag favorisiert dabei den Weg einer auf einfachen Grundlagen hergeleiteten Flächenprämie, um möglichst viele daran partizipieren zu lassen und zunächst den Haushaltsansatz im Jahr 2021 auszuschöpfen. Diese Prämie soll den Waldbesitzern unbürokratisch einen bestimmten Betrag nach nachvollziehbaren Parametern gewähren. Die Flächenprämie soll auch künftig durch ein Portfolio projektbezogener Fördermaßnahmen sinnvoll ergänzt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Diese 15 Millionen Euro sollen keine Eintagsfliege sein. Selbstverständlich erwarten wir, dass die Unterstützungen für den kommunalen und privaten Wald verstetigt werden, also konkret auch im künftigen Haushalt für 2022, Kollegin Pfefferlein hat das auch deutlich angesprochen. Danach erwarten wir einen Betrag in mindestens dieser Höhe. Die Hilfen sollen nicht nur 2021 ausgezahlt werden, sondern müssen auch für die kommenden Jahre in den Landeshaushalt eingestellt werden, denn so viel ist klar: Die Schäden und die Herausforderungen sind so groß, dass wir sie in nur einem Jahr lange nicht werden aufarbeiten können. Werte Kolleginnen und Kollegen, nicht weniger wichtig ist deshalb die Beauftragung der Landesregierung mit der Forderung an den Bund, sich für eine an die Gemeinsame Agrarpolitik angelehnte Flächenprämie für alle Waldbesitzarten einzusetzen, um deren Anstrengung im Hinblick auf die Klimafunktion des Waldes angemessen zu vergüten, und zwar dauerhaft. Folgerichtig erwarten wir, dass die Bundesregierung ihr finanzielles Engagement zur Unterstützung aller Waldbesitzarten wesentlich erhöht. Und das tut sie: Heute Nachmittag erreichte uns die freudige Nachricht aus Berlin, dass der Bundestag einen CDU-SPD-Koalitionsantrag „Ein vitaler klimastabiler Wald nutzt allen – Ökosystemleistungen ausreichend honorieren“ beschlossen hat. Mit diesem Antrag haben die Unionsfraktionen und die SPD deutlich gemacht, gesunde und nachhaltig bewirtschaftete Wälder haben für uns als Gesellschaft einen besonderen Wert. Sie sind Wasserspeicher, Luftfilter, CO -Senker, Lebensraum für 2 Tiere und Pflanzen, Arbeitgeber, Rohstofflieferant und Erholungsraum für die Menschen. All diese sogenannten Ökosystemleistungen erbringt der Wald, ohne dass ihm dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Diese großartige Leistung unserer Wälder soll jetzt endlich honoriert werden, das kommt dem Wald und damit der gesamten Gesellschaft wieder zugute. Wir möchten erreichen, dass es sich für unsere Waldbesitzer wieder lohnt, ihren Wald zu bewirtschaften. Sie sind es, die unsere Zukunft pflanzen. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag macht heute den Weg frei für konkrete flächenbezogene Hilfen für die privaten und kommunalen Waldbesitzer. Das ist ein guter Tag für unseren Wald. Ich hatte es in den vorangegangenen Debatten schon oft gesagt: Wir haben nur diesen einen Wald. Jetzt muss nur noch die Landesregierung unverzüglich liefern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit an der Stelle.
(Beifall CDU)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Thüringer Wälder liegen uns Liberalen natürlich sehr am Herzen. Sie zu schützen und zu erhalten, ist auch im Sinne kommender Generationen eine Aufgabe, der wir uns alle verpflichtet fühlen. Man kann es an dieser Stelle nicht oft genug betonen, aber für das Klima, als Ort der Erholung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, aber auch als Wirtschaftsfaktor sind diese grünen Inseln unersetzbar. Der hier vorliegende Antrag der CDU-Fraktion in seiner Neufassung würdigt diese Tatsachen. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung, eine Kohlendioxidbindungsprämie – wie sie hier genannt wird – im Sinne der Waldbesitzer einzuführen. Diese muss im Gegensatz zu vielen bestehenden Förderprogrammen einfach und unbürokratisch gestaltet werden. Es darf jedenfalls nicht erneut passieren, meine Damen und Herren, dass wir einen Fördertopf aufbauen, der durch unangemessene Hürden in der Beantragung für die Zielgruppe nicht erreichbar ist. Wir sehen in vielen Finanzberichten, wie viele Gelder ungenutzt liegen bleiben. Viele Kleinwaldbesitzer, die nur ein paar Hektar Wald bewirtschaften, sind bei der Beantragung der Mittel überfordert. Die Unterbesetzung der für die Bewilligung zuständigen Behörden trägt auch ihren Teil dazu bei. Meine Damen und Herren, ich erspare mir Ausführungen, die es hier in verschiedenen Beiträgen gab, welche Baumarten wo und wie wichtig sind. Denn eines sollte uns auch bewusst sein: Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich im Frankenwald etwa bei Titschendorf einen Wald wieder zu pflegen oder aufzuforsten habe oder ob das im Altenburger Land passiert. Wir sagen schlicht und einfach ein klares Ja zur Artenvielfalt, ein klares Ja zum Waldumbau. Wir sagen aber auch: Die Fachleute, die dafür zuständig sind, sollten von der Politik nicht zu sehr eingeengt und bevormundet werden. Dafür gibt es Forstämter, dafür gibt es ThüringenForst, dafür gibt es Waldbesitzer, von denen jeder einzelne im Regelfall der bessere Fachmann ist als wir. Deswegen: Wir setzen den Rahmen, aber mischen uns nicht zu sehr in die Details ein. Zum Schluss sei hier noch gesagt: Der uns vorliegende Antrag stellt eine gute Ergänzung zu unserer Änderung des Waldgesetzes dar, bei der wir der weiteren Zerstörung des Waldes durch Windkraftanlagen einen Riegel vorschieben konnten. Wir stimmen daher dem vorliegenden Antrag natürlich zu, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Danke schön. Es spricht nun der Abgeordnete Henke von der Fraktion der AfD. Und noch ein Hinweis: Ich bitte darum, wenn Sie schon während der Diskussion Handyvideos schauen, dann bitte schalten Sie wenigstens den Lautsprecher leise!
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Kollegen, ja, unser Wald braucht Hilfe. Dem Ort der Sehnsucht von Caspar David Friedrich und Joseph von Eichendorff geht es schlecht. Der Rückzugsort von Rothirsch, Reh und Co. krankt an allen Ecken und Enden.
(Beifall AfD)
In der Bewertung unserer Thüringer Wälder und ihres Zustands sind wir uns sicher alle einig. Durch die ungünstige Abfolge trockener, langer Sommer in Verbindung mit milden, kurzen Wintern und großen Sturmschäden wurde unseren Wäldern schwer zugesetzt. Das Ergebnis waren Waldschäden von kaum bekanntem Ausmaß und eine historische Borkenkäferplage. Ich habe mir die Zeit genommen und habe die Waldzustandsberichte der letzten sieben Jahre durchgeschaut.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist aber schön!) Die Borkenkäferplage war eine Plage mit Ansage. Wir wussten, was auf uns zukommt. Die damalige Regierung hat nicht gehandelt. Damals hätten wir die Schäden begrenzen können – und das noch zu einem kleinen Preis. Die Gelder, die wir heute in die Hand nehmen müssen, sind die Fehler, die damals gemacht worden sind.
(Beifall AfD)
Doch Wälder sind mehr als nur eine Ansammlung von Bäumen und auch mehr als eine Forstbetriebsfläche. Sie sind der Lebensraum vieler bedrohter Pflanzen, Wasserspeicher, Lärmschutz, CO -Bin2 der, Feinstaubfalle, Sauerstoffproduzent, Erholungsgebiet und Wertanlage und natürlich Lieferant von Baumaterial und nicht zuletzt auch der Ort der Sehnsucht, der Romantik, der Märchen und Mythen, ganz besonders hier in Thüringen, dem grünen Herzen Deutschlands. Deshalb ja, liebe Kollegen Abgeordnete, die Erhaltung des Waldes und seine Sicherung sind Aufgabe von uns allen. Dem stimmt die AfD-Fraktion uneingeschränkt zu.
(Beifall AfD)
Daher begrüßen wir die Beweggründe dieses Antrags und die Beschlussempfehlung. Auch ist es richtig, dass gerade bei den Besitzern von kleinen Waldflächen die Finanzmittel für den Erhalt und Umbau der Bestände nicht vorhanden sind und gerade diesen geholfen werden muss – ich als Waldbesitzer habe mir selbst geholfen, ich habe eine Firma beauftragt, die das macht, sonst hätte ich leider keinen Wald mehr gehabt, ich musste handeln –, glücklicherweise hat der Landtag in seiner Mehrheit erkannt, dass dies nicht mit Windkraftanlagen erfolgen kann, sondern dass dies nachhaltig geschehen muss.
(Beifall AfD)
Inhaltlich deckt sich also unser Standpunkt – zumindest in Teilen – mit der Beschlussempfehlung. Aber es gibt auch deutliche Kritikpunkte. Zwar ist die Forderung nach einer an die Gemeinsame Agrarpolitik der EU angelehnten Flächenprämie für alle Waldbesitzer für uns nachvollziehbar und einer näheren Betrachtung wert. Doch darf dies nicht zu einer abermaligen steuerlichen Mehrbelastung der Bürger zugunsten weniger Waldbesitzer führen. Sie muss vielmehr den vielen kleinen Waldbesitzern zugutekommen. Leider sagen aber weder der Antrag noch die Beschlussempfehlung etwas dazu aus. Auch wird unter Punkt 9 der Beschlussempfehlung die Landesregierung gebeten, Verhandlungen mit dem Bund zu führen, um das finanzielle Engagement der Bundesregierung zur Unterstützung aller Waldbesitzer wesentlich zu erhöhen und es soll die Erschließung neuer Finanzquellen geprüft werden. Das ist auf den ersten Blick auch gar nicht schlecht. Dass als Beispiel aber Energie- und Klimafonds genannt werden, bereitet uns dann aber doch gewisse Bauchschmerzen, zumal hierzu nichts weiter ausgeführt wird und staatliche Sondervermögen grundsätzlich kritisch zu sehen sind. Nach ausführlicher Abwägung und Beratung hat sich die AfD-Fraktion daher entschlossen, sich bei der Abstimmung zur Beschlussempfehlung und zum Antrag zu enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitte Juni 2020 haben wir uns hier in erster Lesung erstmals mit diesem Antrag befasst. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Aber wir haben ja schon gehört, die Abgeordneten des Thüringer Landtags haben sich dennoch um unseren Wald gekümmert. Denn seit Mitte Juni letzten Jahres hat sich jenseits der Beratungen zu diesen diversen Waldanträgen einiges getan. Seitdem haben Linke, CDU, Grüne und wir Sozialdemokraten einen Landeshaushalt auf den Weg gebracht, der erkleckliche 32,3 Millionen Euro zusätzliche Finanzmittel für die Bewältigung der aktuellen Katastrophe im Wald bereitstellt. Und seitdem ist mit Wirkung zum 1. Januar dieses Jahres die Neufassung der Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Kraft getreten. Damit fallen unter anderem die sogenannten De-minimis-Grenzen weg, Waldbesitzende erhalten schneller und unbürokratischer die zur Verfügung stehenden Fördergelder. Damit hat die Landesregierung einer vielfach vorgetragenen Forderung Rechnung getragen. Eine weitere, oft an uns herangetragene Forderung war, dass die Förderung fast nur auf die Umsetzung durch Forstbetriebe ausgerichtet gewesen sei und kaum die Eigenleistung der Waldbesitzer honoriere. Auch hier wurde mit der neuen Richtlinie angesetzt. Wir werden sehen, inwieweit die Änderungen und die zusätzlichen Mittel dazu beitragen, in ausreichendem Maße das zu bewerkstelligen, was jetzt nötig ist, nämlich der Katastrophe im Wald entgegenzuwirken. Nach den extrem heißen Sommern mit Wassermangel, Sturmschäden und der daraus folgenden Borkenkäferplage ist unser Wald kaum wiederzuerkennen. Seit 2018 steht unser Wald oder das, was mancherorts noch davon übriggeblieben ist, unter Dauerstress und der Borkenkäfer ist wenig beeindruckt vom diesjährigen Winter. Es droht ein weiteres Jahr mit hohem Schadholzaufkommen und mindestens ein weiteres Jahr mit niedrigen Holzerlösen. Alles in allem eine bescheidene Situation, die nicht nur Auswirkungen auf das Waldbild hat, sondern auch auf die Waldfunktionen. Umso notwendiger ist es, diejenigen bei Laune zu halten, die dagegen kämpfen. Und hier ist die neue Richtlinie mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, allen Beteiligten meinen Dank auszusprechen, den privaten Waldbesitzern genauso wie den Angestellten bei ThüringenForst, im Ministerium, in den Landratsämtern oder bei den Kommunen. Haben Sie vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz! Auch den Jägern natürlich mein herzlicher Dank, die dafür sorgen müssen, dass die Naturverjüngung in Größenordnungen stattfinden kann und die eigentlich auch schon durch die Afrikanische Schweinepest genug belastet wären. Wald vor Wild, das wird noch einige Jahre das Gebot sein, so ehrlich muss man mittlerweile sein. All das zeigt, wir kümmern uns beileibe nicht nur um Corona, den Landeshaushalt oder Neuwahltermine, wir gehen das an, was nötig ist. Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat begriffen, dass es beim Thema „Wald und Forst“ auf Messers Schneide steht. Das zeigt auch der vorliegende Antrag. Die Corona-Pandemie ist zwar nach wie vor die dominierende Problematik, aber die Fachpolitiker verlieren trotzdem die anderen Bereiche, die Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, nicht aus dem Blick. Ohne jeden Zweifel: Der Wald braucht unsere Hilfe, die Waldeigentümer brauchen unsere Hilfe, und zwar alle, unabhängig von der Eigentumsart. Wir haben das begriffen. Der heute hier vorliegende Antrag der CDU, dem Rot-Rot-Grün zu einer Mehrheit verhelfen wird, zeigt das auch. Wir können dem Antrag in der neuen Fassung zustimmen, weil wir im Ausschuss gemeinsam mit der CDU verschiedene Änderungen vorgenommen haben, die überwiegend nicht darauf beruhen, dass wir unterschiedlicher Meinung waren, sondern der Antrag musste einfach auch ein wenig an die aktuelle Situation angepasst werden. Da gilt nach wie vor: Die Lage ist ernst, weil sie sich noch einmal zugespitzt hat, da jetzt natürlich die finanziellen Ressourcen derer, die im Wald arbeiten, das Schadholz aufarbeiten, den Waldumbau vorantreiben, vielerorts aufgebraucht sind. Der Holzmarkt nimmt kaum noch Holz auf und wenn, dann zu weniger als einem Drittel des Preises von 2018. In schlechten Lagen reichen die Holzerlöse nicht einmal mehr aus, um die Forstunternehmer zu finanzieren, auch wenn hier in den letzten Wochen die Preise wieder ein wenig angezogen haben. Das Schadholz muss natürlich trotzdem raus. Die Forstbetriebsgemeinschaften haben aber zum Beispiel nicht die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Die Unternehmen müssen trotzdem bezahlt werden. Den Verpflichtungen aus dem Waldgesetz und anderen einschlägigen Gesetzlichkeiten müssen die Waldeigentümer trotzdem nachkommen. Das heißt letztlich für uns, wir müssen diejenigen mit ausreichend Liquidität versorgen, die wir brauchen, um das Schadholz herauszuholen und den Wald wieder aufzuforsten. Spätestens hier muss eigentlich allen Beteiligten klar werden, dass wir einen Systemwandel bei der Finanzierung brauchen. Dem Wald und den Waldbesitzern geht es schlecht, zu schlecht, um nur irgendwie so weiterzumachen wie bisher. Walderhalt funktioniert nicht als Liebhaberei und der aktuelle Zustand des Waldes lässt vermuten, dass das nicht nur eine Frage der Erholung des Holzmarkts sein kann, denn die Bäume, die nun wieder wachsen müssen, damit daraus Wald wird, können frühestens in 70 bis 80 Jahren Erlöse bringen, wenn sie denn Stürme, Wassermangel, Borkenkäfer usw. überstehen. Bis dahin kosten sie und das führt gegebenenfalls dazu, dass die Finanzämter hier zu der Einschätzung kommen, dass eine private Waldbewirtschaftung dauerhaft keinen Ertrag bringt und so quasi als Hobby zu betrachten wäre. Für Nebenerwerbswaldbewirtschafter, also für die allermeisten Waldbesitzer, hieße das, dass die Verluste im Wald nicht mehr steuermindernd auf das sonstige Einkommen angerechnet werden können. Ohne diese Verrechnung aber bedeutet Waldwirtschaft praktisch Vermögensverzehr und dann werden viele ihren Wald lieber aufgeben. Das wollen wir natürlich nicht, denn das können wir uns nicht erlauben. Der Wald ist zu wichtig für das Klima und für das Ökosystem. Deshalb – ich will das hier noch mal ausdrücklich sagen – müssen wir dringend weg von den Projektfördermitteln. Wir brauchen alle, um der Lage Herr zu werden und den Waldumbau zu meistern. Wir müssen stattdessen hin zu einer dauerhaften finanziellen Leistung ähnlich der in der Landwirtschaft, hin zu einer Flächenprämie. Denn es geht, wie Sie in dem vorliegenden Antrag sehr gut nachlesen können, um den Erhalt von Ökosystemen und Gemeinwohlleistungen, die wir alle zum Überleben dringend brauchen, etwa in Bezug auf Wasser, Boden, Luft und Klima. Das ist ja alles schon mehrfach gesagt worden. Es geht um Daseinsvorsorge, es geht um den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion unserer Wälder und genau deshalb ist der Einsatz von
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Ich bin noch mal kurz nach vorn gekommen, denn ein paar Sachen müssen noch richtiggestellt werden, und zwar erleben wir momentan eine Verknappung am Holzmarkt. Das hängt damit zusammen, dass wir sehr viel in die USA exportieren, das heißt, wir haben am Baumarkt eine Verknappung an Bauholz, die natürlich dazu führt, dass die Holzpreise ansteigen. Wer davon nicht profitiert, sind die Waldbesitzer als kleine, die kriegen davon den kleinsten Teil ab. Dann muss ich sagen: Was ist denn wichtig für unseren Wald? Das ist Wasser, Wasser und nochmals Wasser. Nur gesunde Bäume können sich gegen den Borkenkäfer wehren, das heißt, was wir brauchen, sind keine Finanzmittel, wir brauchen ausreichend Regen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
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Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Entschuldigung – ich habe jetzt nur das Plenum gefragt. Bevor die Landesregierung zu Wort kommt, müssen wir die obligatorische Lüftungspause einlegen, und bevor Sie alle gehen, möchte ich noch einen Hinweis geben: Zu Tagesordnungspunkt 22 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3178 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt. So, dann gehen wir jetzt in die Lüftungspause, die Sitzung wird dann 19.45 Uhr fortgesetzt.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Lüftungspause und ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, auch wenn es schon spät ist und schwerfällt. Ich möchte gern, wie vor der Lüftungspause aufgerufen, Herrn Staatssekretär Weil für die Landesregierung jetzt das Wort geben. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, dass ich aus Sicht der Landesregierung noch ein paar wenige Bemerkungen mache. Ich möchte gern mit einem Dank zunächst an Sie als Abgeordnete des Thüringer Landtags beginnen, dass Sie nicht nur mit dem heutigen Beschluss, sondern insbesondere auch mit dem Beschluss zum Haushalt für dieses Jahr ganz wesentliche Grundlagen dafür geschaffen haben, dass wir gemeinsam die großen Herausforderungen, die wir im Wald in Thüringen haben, angehen und hoffentlich dann auch in Zukunft meistern können. Einen zweiten Dank möchte ich an dieser Stelle sowohl an all diejenigen richten, die als Beschäftigte in Forstunternehmen, bei ThüringenForst und bei Kommunen in den Wäldern die Herausforderungen sowohl bei der Bekämpfung der Kalamität als auch bei dem Thema „Umbau des Waldes“ jeden Tag angehen und meistern. Und einen dritten Dank möchte ich an dieser Stelle an die Eigentümer/-innen des Waldes richten, über die wir heute in ganz besonderer Weise geredet haben, für die nämlich das Thema „Situation im Wald“ nicht nur eine ökologische Herausforderung ist. Es ist für ganz viele auch eine knallharte soziale und ökonomische Herausforderung. Wir haben nun mal in Thüringen die Situation, durchaus sehr kleinteilige Eigentumsverhältnisse im Wald zu haben und wer einen Hektar Wald hat und plötzlich vor der Situation steht, dort einen Borkenkäferbefall zu haben, für den kann das am Ende durchaus auch eine große finanzielle Herausforderung sein. Also es ist nicht nur eine Herausforderung für uns als Staat, sondern auch für private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer. Ich glaube, wir können für Thüringen sagen, dass wir es geschafft haben, durchaus auch beispielhaft für andere Bundesländer ein paar Prämissen zu setzen. Ich möchte beginnen bei dem, was hier schon mehrfach genannt wurde, das ist die Flächenprämie, in die wir jetzt einsteigen werden. Da sind wir in Deutschland die Ersten, die das als Bundesland angehen. Und wir werden in diesem Jahr natürlich auch Erfahrungen mit dieser Flächenprämierung sammeln müssen und sammeln können. Es ist ja schon darauf hingewiesen worden, wir haben die Mittel im Moment für dieses Jahr. Es wird sicherlich auch dann wieder ein gemeinsames Thema für uns alle hier im Haus sein, dafür zu sorgen, dass wir diese Mittel für dieses Thema verstetigen. Und ich kann Ihnen versichern: Wir werden uns bemühen, die Förderrichtlinie so einfach wie möglich zu gestalten. Wir haben das ja im Ausschuss diskutiert, wir haben es auch im Landesforstbeirat schon diskutiert, da gab es eine Reihe von Anregungen. Und die werden wir aufgreifen und, ich denke, dann auch schnell die fertige Richtlinie haben. Ich begrüße ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundestags. Wir haben das ja in Thüringen andersherum gemacht, wir haben erst die finanziellen Mittel bereitgestellt und fassen heute praktisch den inhaltlichen Beschluss dazu. Der Bund macht das jetzt andersherum. Da ist heute ein inhaltlicher Beschluss gefasst worden und jetzt schauen wir, wie der untersetzt wird. Man muss sagen, die Mittel des Bundes, die letztes Jahr kamen, das sind zwölfeinhalb Millionen für Thüringen. Aber auch die haben wir nur im Rahmen der Corona-Hilfe und auch nur für dieses Jahr. Auch da gilt die Herausforderung, diese Mittel zu verstetigen. Und ein letzter Punkt, den ich sagen möchte: Ich habe ja durchaus zur Kenntnis genommen, dass – obwohl das Wort „Klimawandel“ dann doch nicht gefallen ist – es offenkundig irgendwie scheinbar Konsens hier im Haus ist, dass die Krise im Wald nicht irgendwo herkommt, sondern dass es dafür vor allem klimatische Ursachen gibt.
(Beifall SPD)
Und da hilft natürlich nicht nur zu sagen: Regen, Regen, Regen. Also ich hoffe, keiner kommt auf die Idee, dass wir jetzt künstliche Bewässerungsleitungen in den Wald bauen, sondern die Hauptherausforderung, die wir alle miteinander angehen müssen, ist, die Auswirkungen des Klimawandels im Wald, aber auch nicht nur da, gemeinsam anzugehen. Ich denke, das werden wir auch in Zukunft gemeinsam tun. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Danke. Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zu Abstimmung. Entsprechend der Geschäftsordnung stimmen wir nur über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/2567 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt gegen den Antrag? Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21 Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/795 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2629 Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolf zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Bitte.
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Mit Datum vom 13.05.2020 reichte die CDU-Fraktion ihren Antrag mit dem Titel „Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern“ in den Landtag ein. Der Landtag behandelte den Antrag in seiner 13. Sitzung am 14. Mai 2020 in erster Lesung und überwies diesen an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020, in seiner 12. Sitzung am 16. Oktober 2020 und in seiner 15. Sitzung am 27. November sowie in seiner 20. Sitzung am 26. Januar 2021 und damit dann auch abschließend beraten. Er führte ein schriftliches Anhörungsverfahren durch, an dem sich 16 Anzuhörende beteiligt haben. Im Ergebnis seiner Beratungen und der Anhörung hat der Bildungsausschuss in seiner 20. Sitzung am 26. Januar 2021 beschlossen, dem Plenum des Landtags die Annahme des Antrags zu empfehlen. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 28. Januar 2021 beraten und ebenfalls empfohlen, den Antrag anzunehmen. Parallel wurde das Anliegen des Antrags in die Gespräche zur Vorbereitung des Landeshaushalts 2021 eingebracht und im Haushaltsbeschluss des Landtags berücksichtigt. Einer Annahme des Antrags durch den Landtag steht somit nichts entgegen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind stolz darauf, dass unser Anstoß am Beginn des Jahres 2020 nun Früchte trägt. Wir forderten bereits in unserem Antrag vom 18.03.2020 die Abschaffung des Schulgeldes für alle Gesundheitsfachberufe. Dass sich die CDU erst zwei Monate später und die Landesregierung erst ein Jahr später diesem Thema annahm, zeigt, wie wichtig die AfD-Fraktion Thüringen als Ideengeber in diesem Landtag ist.
(Beifall AfD)
Und dass aus unserer Initiative im vergangenen Frühjahr nun auch absehbar die Abschaffung des Schulgeldes wird, darauf sind wir stolz.
(Beifall AfD)
Diese Forderung meiner Fraktion, nämlich das Schulgeld aller Gesundheitsfachberufe abzuschaffen, war uns besonders wichtig, da die aktuelle Landesregierung und die Landesregierungen der Vergangenheit dieses Thema so sträflich vernachlässigten. Andere Bundesländer sind längst weiter und haben eigene Lösungen gefunden, während Rot-Rot-Grün in Thüringen noch auf eine bundeseinheitliche Lösung wartet. Durch den durch dieses Abwarten der Landesregierung entstandenen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern haben mögliche künftige Fachkräfte einen Bogen um Thüringen gemacht und es wurde außerdem Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen schwieriger gemacht. Sie von Rot-Rot-Grün haben mit Ihrer Untätigkeit damit der Gesundheitsversorgung in Thüringen Schaden zugefügt. Zum Antrag der CDU: Wie so häufig verfährt die CDU nach dem Motto „Von der AfD abschreiben, ist der halbe Sieg“. Zwei Monate nach unserem Antrag brachte die CDU diesen Antrag, den wir auch heute im Wesentlichen beraten, zur Abschaffung des Schulgeldes ein. Wir werden diesem Antrag dennoch zustimmen, denn wir sind keine ideologischen Spießer, sondern uns geht es um wirkliche Verbesserungen für junge Leute und eine bessere Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Uns ist es egal, von wem unter welchen Umständen gute Anträge kommen, solange es den Betroffenen hilft. Darum stimmen wir diesem Antrag auch zu.
(Beifall AfD)
Wichtig ist: Die Abschaffung des Schulgeldes kann bloß der Beginn sein. Es wird weitere Verbesserungen der Ausbildungssituation geben müssen. Die Zustände in Pflegeheimen und so manchem Krankenhaus, aber auch in diversen Gesundheitsämtern in den vergangenen Monaten zeigten nochmal deutlich, wie sehr die Beschäftigten der Gesundheitsfachberufe vernachlässigt wurden. Wir brauchen künftig eine Doppelstrategie. Die bestmöglichen Bedingungen während der Ausbildung für unsere Fachkräfte von morgen schaffen – hier muss die Priorität liegen, hierfür müssen Steuergelder sinnvoll verwendet werden, nicht für Ideologieprojekte. Zweitens: Zwischen 200.000 und 300.000 Pflegekräfte arbeiten nicht in ihrem Beruf. In Umfragen geben viele von ihnen an, dass es an den Arbeitsbedingungen, der Bürokratie, dem Druck und auch an dem nicht ausreichenden flexiblen Betreuungsangebot liegt. Dies trifft eben auch auf viele Gesundheitsfachberufe zu. Darum müssen wir dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen im gesamten Gesundheitsbereich verbessert werden und eben nicht die bestehenden Strukturen so gelassen werden, wie sie sind, und einfach nur nach Einwanderung rufen. Mehr Zeit für Patienten, besser besetzte Schichten, unbefristete Arbeitsverträge, weniger Dokumentationspflichten, bessere Bezahlungen, höhere Wertschätzung, gute Betreuungsmöglichkeiten und Vergütung für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen, so werden gute Arbeitsverhältnisse in den Gesundheitsberufen geschaffen. Genau dazu können Sie auch in Zukunft weiter wichtige Anstöße der AfD in diesem Feld erwarten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es entbehrt schon nicht einer gewissen Komik, dass die AfD sich jetzt quasi zur Erfinderin der Erleichterung für die Gesundheitsfachberufe machen will. Aber sei es drum, es geht uns ja um die Sache und ich will gern zum Thema sprechen. Die Berufe im Gesundheitswesen, das ist uns, glaube ich, allen bewusst, sind in den vergangenen 13 Monaten angesichts der Pandemie noch einmal ganz besonders in den öffentlichen Fokus gerückt. Es ist sehr deutlich geworden, welche Berufsfelder für das Funktionieren unseres Gemeinwesens unverzichtbar sind. Die Berufe im Gesundheitswesen sind hier ganz weit vorn zu nennen. Daher ist es auch völlig richtig, dass wir uns im Landtag auch immer wieder mit der Zukunft dieser Berufsfelder befassen – es ist übrigens auch nichts Neues – und darauf schauen, wie diese Berufsfelder zukunftsfähig und attraktiv aufgestellt werden können. Bei der Diskussion geht es also einerseits um eine bedarfsgerechte Ausbildung – wir wissen ja alle um den Fachkräftemangel gerade in diesem Bereich –, aber auch um die Akademisierung dieser Berufe, um die Qualität der schulischen Ausbildung, um die Schaffung von attraktiven Ausbildungsvergütungen und eben auch um das Thema „Schulgeldfreiheit“. Es ist dringend notwendig, die Schulgelder für die Gesundheitsfachberufe abzuschaffen. Das ist auch weitgehend unumstritten und in den Pflegeberufen ist es ja auch geschehen – übrigens auch ganz ohne die AfD –. Also man sollte vielleicht hier immer mal – in Anführungszeichen – die Kirche im Dorf lassen. Angesichts – ich sagte es schon – des Fachkräftemangels sind finanzielle Hürden bei der Ausbildung endlich abzubauen. Es versteht doch kein Mensch, dass Ärztinnen und Apothekerinnen, die natürlich auch ganz wichtig sind, vom Staat das Studium bezahlt bekommen, in den Gesundheitsfachberufen die Menschen ihre Ausbildung aber eben vielfach aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Und ich will diese jetzt nicht gegeneinanderstellen, im Gegenteil, ich will dafür werben, dass wir auch Gerechtigkeit gegenüber der Berufsgruppe der Gesundheitsfachberufe walten lassen. Gerade in einer alternden Gesellschaft gewinnt eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen immer mehr an Bedeutung. Sowohl im Bund als auch in den Ländern ist man sich auch im Ziel einig, so wie es das Gesamtkonzept der Bund-Länder-AG aus dem März 2020 belegt, als auch eigentlich hier im Landtag. Mit dem Beschluss des Haushalts – das ist schon gesagt worden – für das Jahr 2021 haben wir als Parlament bereits im Dezember klargestellt, dass uns dies wichtig ist, und dem Land ca. 1 Million Euro zur Verfügung gestellt, damit das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zumindest ab dem Schuljahr 2021/2022 abgeschafft werden kann. Viele Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, haben auch bereits eigene Maßnahmen über Landesförderprogramme für die Schulgeldfreiheit beschlossen und wir wollen jedenfalls, dass das auch in Thüringen geschieht. Wir haben es uns nicht leicht gemacht und lange im Bildungsausschuss darüber beraten, auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt und überlegt, wie wir angesichts der noch ausstehenden Regelungen in den berufsspezifischen Bundesgesetzen zügig zu einer Schulgeldfreiheit kommen können. Insbesondere haben wir im Ausschuss über die unterschiedlichen Optionen gesprochen, wie das gelingen kann. Da war zum einen die Möglichkeit, beispielsweise die Finanzhilfesätze der freien Berufsschulen für die entsprechenden Bildungsgänge anzupassen, was jedoch angesichts der sehr unterschiedlich hohen Schulgelder für die freien Berufsschulen schnell zu einem ungleichen Ausgleich führen könnte. Die andere Möglichkeit ist ein Stipendienmodell für die Auszubildenden, welches wir als passenderen Weg für eine Zwischenlösung erachten. Daher haben wir die Landesregierung im Ausschuss gebeten, uns in Richtung Stipendienmodellförderprogramm einen Vorschlag zu erarbeiten, um über ein Stipendienmodell die finanziellen Belastungen durch die Schulgelder auszugleichen. Mit dem heutigen Beschluss bekräftigen wir also unsere Position erneut und geben den Auftrag noch einmal offiziell an die Landesregierung, einen Weg zur Schulgeldfreiheit bis zum Beginn des nächsten Schuljahres zu erarbeiten. Unser Ziel – wie gesagt – ist es, dass wir die finanziellen Hürden für interessierte junge Menschen beim Zugang zu den Gesundheitsfachberufen abbauen. Daher bitten wir um Zustimmung. Ich will aber auch deutlich machen, dass die Schulgeldfreiheit nur ein Reformaspekt von vielen weiteren ist und wir uns auch weiter mit der Attraktivität in den Gesundheitsfachberufen befassen müssen. Wir alle wissen, sie verdienen eigentlich wesentlich mehr, nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch monetär. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Natürlich werden wir dem Antrag zustimmen, denn es ist durchaus richtig und wichtig, dass Thüringen hier eine Lücke schließt, die aber – und das, liebe Frau Rothe-Beinlich, gehört eben auch dazu – der Bund durch unterlassenes Handeln eben aufgerissen hat. Viele Bundesländer springen ein. Und es ist ja ein Teil des schwarz-roten Koalitionsvertrags auf Bundesebene, genau für diese Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen zu sorgen, aber leider ist da noch immer nichts vorangegangen. Deswegen gibt es zwei Gründe, weswegen wir heute darüber sprechen müssen. Erst mal muss das Land zunächst sozusagen in Vorleistung gehen, bis hier der Bund endlich wieder nachzieht und sein Versprechen einlöst. Das ist richtig. Eine Sache irritiert mich bei der ganzen Debatte ein Stück weit, weil hier die Kollegen der CDU normalerweise sehr auf den Bund schauen und sagen: Liebe Freunde, wir treten mal auf die Bremse, denn der Bund plant hier eine Lösung. Ich will nur einmal den Antrag IVENA nehmen, also die Frage: Was sind eigentlich digitale Lösungen in der Notfallversorgung? Da wartet man immer noch, dass der Kollege Spahn in Berlin eine Lösung für ein sehr einfaches Problem findet,
(Beifall FDP)
was leicht zu lösen wäre, wenn die Länder auch da vorangingen, so wie das alle Länder um uns herum bereits getan haben. Sei es drum! Punkt 1 – wir haben hier also eine Landeslösung, wir tragen die mit. Die zweite Frage – das ist aber noch mal ein kurzer inhaltlicher Punkt, der mir auch noch mal aufgefallen ist, auch in der Debatte noch mal aufgefallen ist. Wir haben hier einen Entschließungsantrag zum Haushalt gehabt, da ist diese Frage ja eigentlich schon parlamentarisch geklärt worden, dass es eben entsprechend das geben soll, nämlich Gesamtkonzept anhand des Eckpunktepapiers „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ usw., das war die Drucksache 7/2396. Hier im Antrag selber ist aber ein Stück weit eine Ungenauigkeit drin, denn in diesem Eckpunktepapier „Gesundheitsfachberufe“ der Arbeitsgruppe Bund und Länder ist sehr genau definiert, was eigentlich Gesundheitsberufe sind. Das Problem bei Gesundheitsberufen ist, das ist jetzt kein geschützter Begriff oder irgendwas, wie es jetzt im Heilberufegesetz ist usw. mit bestimmten Anforderungen, sondern das kann eben eine Vielzahl sein. Hierunter fällt eben ganz explizit eine bestimmte Anzahl an Gesundheitsberufen. In Ihrem Antrag lassen Sie das seitens der CDU sehr offen und das entgrenzt natürlich auch potenziell die Kosten, die damit anfallen. Ich denke gerade an die Notfallsanitäterausbildung, die ja sehr teuer ist, auch privat getragen werden muss, aber nicht Teil dieses von Bund und Ländern definierten Eckpunktepapiers ist. Also hier ist eine Unschärfe drin, die hoffentlich Frau Taubert dann im Blick hat, denn da ist einmal falsch abgebogen, ziemlich teuer abgebogen und das kann sich unser Land nicht leisten. Noch mal vielen Dank für die Initiative, wir tragen das mit, aber Vorsicht bei der Umsetzung.
(Beifall FDP)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich noch mal kurz auf Herrn Aust eingehen. Um die Gesundheitsfachberufe schulgeldfrei zu stellen, braucht man keine AfD,
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Doch, die
braucht es!) in Thüringen nicht und in Deutschland auch nicht. Und wenn wir über die Initialzündung reden, auch für unseren Antrag: Die Initialzündung war der Beschluss des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 5. März; das war die Initialzündung, um sich dem Thema zu widmen, parallel zu der Aussage, dass es in dieser Legislaturperiode nicht zu einer Umsetzung kommt. Deswegen war es wichtig, hier eine Landeslösung zu finden. Und einen Antrag, der von der AfD eingebracht wird, den braucht es nicht. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe vor wenigen Monaten, als wir über die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft gesprochen haben und die damals auf ein solides Fundament gestellt haben, hier an dieser Stelle gesagt: Heute ist ein guter Tag. Ich denke – auch bei den Vorrednern ist das deutlich geworden –: Heute ist wieder ein guter Tag, und dieses Mal für die Auszubildenden der Gesundheitsfachberufe in Thüringen, die an den freien berufsbildenden Schulen lernen. Das sind immerhin aktuell rund 2.000 hier in Thüringen. Denn zum neuen Schuljahr – wir haben es schon gehört – gilt endlich die Schulgeldfreiheit auch für die Gesundheitsfachberufe. Das heißt, für angehende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Podologinnen und Podologen, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Diätassistenten und assistentinnen, Masseure ‑ und medizinische Bademeister, medizinisch-technische Assistenten, pharmazeutisch-technische Assistenten und Orthoptistinnen und Orthoptisten kommt es nun zu einer großen finanziellen Entlastung. Das, Herr Montag, ist auch schon die Erklärung. Wir hatten in dem Entschließungsantrag zum Haushalt gesagt, wir beziehen uns auf die Gesundheitsfachberufe, die in dem Eckpunktepapier genannt werden. Deswegen kann da finanziell nichts passieren und Frau Taubert ein bisschen beruhigter schlafen.
(Beifall CDU)
Thüringen geht damit den Weg, den zuvor bereits nahezu alle Bundesländer – darunter auch unsere Nachbarbundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen und Hessen – im Vorgriff auf die bundeseinheitliche Lösung gegangen sind – die natürlich weiterhin geboten ist und angestrebt werden sollte –, die Schulgeldfreiheit vorab auf Landesebene abzuschaffen. Dass dieses Vorgehen dringend geboten war, haben uns im Rahmen der Anhörung zum vorliegenden Antrag nahezu alle Anzuhörenden, von Schulträgern über Sozialverbände bis hin zu Berufsfachverbänden, bestätigt. Wichtig war dabei unter anderem, dass der durch das Schulgeld aktuell bestehende Wettbewerbsnachteil, der zur Abwanderung potenzieller Bewerber in andere Bundesländer geführt hat, schnellstmöglich abgeschafft wird, um wieder Anreize für Bewerber zu setzen, in Thüringen ihre Ausbildung durchzuführen. Gerade für die Regionen in unserem Freistaat, die an andere Bundesländer angrenzen, ist dieses schnelle Umsetzen sehr wichtig. Ich kann das für meine Heimatregion, das Eichsfeld, das im Dreiländereck liegt, sagen. Hessen und Niedersachsen, in beiden Ländern gibt es die Schulgeldfreiheit schon länger. Dann entscheidet man sich teilweise auch danach, ob man Schulgeld bezahlt oder nicht. Da ist es kein Unterschied, ob man die 20 Kilometer in die Richtung oder in die Richtung fährt, wenn einheitliche Standards definiert sind. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir hier zu einer schnellen Umsetzung gekommen sind und zum kommenden Schuljahr die Schulgeldfreiheit herstellen.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Freude über den nun eingeschlagenen Weg war dieser – das dürfen wir nicht vergessen – kein einfacher. Besonders kam Widerstand aus dem Bildungsministerium, das noch auf eine Kleine Anfrage von mir im Juni 2020 auf die Frage „Sieht die Landesregierung unabhängig von einer bundeseinheitlichen Regelung Handlungsbedarf für eine Einführung der Schulgeldfreiheit in Thüringen?“ antwortete, dass kein Handlungsbedarf bestände. Ähnlich äußerte sich dann der Bildungsminister auch hier im Plenum, als wir zum ersten Mal über den Antrag diskutierten. Auch bei der Minderheitskoalition und bei der FDP war eher Zurückhaltung an vorderster Stelle. Dass wir heute nun doch final über die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe sprechen können oder diese hier diskutieren, liegt an der Hartnäckigkeit der CDU-Fraktion bei den Haushaltsberatungen zum Landeshaushalt 2021. Hier gelang es uns, die notwendigen Mittel von mehr als 1 Million Euro durchzusetzen. Der mit dem Haushaltsbeschluss verabschiedete dann gemeinsame Entschließungsantrag manifestierte das Anliegen. Wir haben schon darüber gesprochen. Nun gilt es – Frau Rothe-Beinlich hat es schon gesagt –, schnellstmöglich zu einer organisatorischen Umsetzung dieser Schulgeldfreiheit zu kommen, worüber wir uns in Form eines Selbstbefassungsantrags im Bildungsausschuss schon unterhalten haben. Herr Aust, nach Ihrem ersten Antrag ist von der AfD zu dem Thema nicht mehr viel gekommen. Sich dann mit der Schulgeldfreiheit zu rühmen, das ist, denke ich, fehl am Platz, wenn Sie das realistisch betrachten würden. Sehr geehrte Damen und Herren, in einer alternden Gesellschaft, in der eine hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten immer wichtiger wird, werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Deshalb müssen wir die Gesundheitsfachberufe – deswegen ist das heute nur ein erster Schritt – weiter stärken und unterstreichen, dass die Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung in Thüringen eines der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen ist. Dabei ist essentiell, dass sich genug Menschen für die Berufe entscheiden, weshalb wir die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in den Gesundheitsfachberufen deutlich attraktiver gestalten müssen. Wie gesagt, wir machen heute den ersten Schritt. Aber wir müssen auch in unserer Gesellschaft umdenken, dass nicht nur die Arbeit an Maschinen wichtig ist, sondern auch die Arbeit am Menschen. Das muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln. Genauso müssen wir in die Berufe reinschauen. Wenn man bei den Physiotherapeuten sieht, wie teuer eine Zusatzqualifikation ist, das sind alles auch Dinge, die junge Menschen daran hindern, einen Gesundheitsfachberuf aufzunehmen. Am Ende möchte ich noch sagen, für mich ist es auch ein Stück Gerechtigkeit – das hat Frau RotheBeinlich schon gesagt. Wir stellen jetzt Schulgeldfreiheit her und wenn man es vergleicht, der Staat finanziert die Ausbildung des Arztes, finanziert die Ausbildung des Apothekers, aber für die Gesundheitsfachberufe, die teilweise Angestellte dieser Berufsgruppen sind, die an freien Schulen lernen, bezahlt der Staat nicht, sondern, die müssen noch drauflegen. Deswegen sehe ich da auch heute in der Entscheidung ein Stück weit Gerechtigkeit. Ich habe es schon am Anfang gesagt, es ist heute ein guter Tag für alle Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, und ich hoffe, dass wir hier einen guten Grundstein gelegt haben, um auch diese Berufsgruppen in Zukunft zu stärken. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es ist auch mal gut zu wissen, dass ein Antrag aus der Mitte des Landtags der Finanzministerin zu einer besseren Nachtruhe verhilft. Immerhin, da haben wir schon was erreicht.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Wir sind dann auf den Bericht gespannt, liebe Heike Taubert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt schon viel gehört, warum dieser Antrag wichtig ist. Es geht natürlich darum, auf der einen Seite eine Nachwuchsgewinnung in wichtigen Gesundheitsfachberufen sicherzustellen. Es geht meiner Fraktion aber darüber hinaus auch darum, dass das – und das ist heute auch schon einige Male angeklungen – natürlich nur der Beginn eines guten Berufsweges sein kann. Gesundheitsfachberufe unterliegen genauso wie andere Berufe immer auch dem Kostendiktat. Vor allen Dingen Wertschätzung drückt sich, wie wir wissen, eben nicht nur durch Klatschen oder durch die Möglichkeit, überhaupt in den Beruf reinzukommen, aus, sondern drückt sich auch durch gute Arbeitsbedingungen und auch durch gerechte Bezahlung aus. Die wird nach unserer festen Überzeugung am ehesten durch gute Tarifverträge, durch starke Gewerkschaften, die diese Berufsgruppen auch vertreten, erreicht. Deswegen ist es trotz alledem wichtig, dass wir diesen Weg hier gehen, dass wir – und das haben wir heute auch schon gehört – das im Vorgriff auf den Bund tun, damit keine Zeit ins Land geht, keine Zeit unnütz verstreicht. Wir haben uns im Ausschuss in den Beratungen auch intensiv damit beschäftigt: Was wäre denn ein sinnvoller Weg? Kollegin Rothe-Beinlich ist schon darauf eingegangen, ich will es aber trotz alledem noch mal benennen: Wir haben auf der einen Seite die Möglichkeit, eine institutionelle Förderung mit den etwas mehr als 1 Million Euro vorzunehmen, die wir in den Haushalt eingestellt haben. Bei den derzeit mehr als 2.000 Auszubildenden kann man sich leicht ausrechnen, ist für jeden in etwa so 400 Euro Schulgeld vorhanden. Wir haben aber auch gehört, es gibt ganz unterschiedliche Regelungen an den freien Berufsschulen, nämlich freie Berufsschulen, die auf der einen Seite sehr wohl mit dem Geld auskommen und entweder gar kein Schulgeld oder nur ein geringes Schulgeld von ihren Auszubildenden erwarten. Das sind ja häufig auch Träger, die ein großes Eigeninteresse daran haben, die nicht nur Berufsschulen betreiben, sondern die Fachkräfte, die sie ausbilden, auch sehr dringend brauchen. Andererseits haben wir eben auch Berufsschulen, die ein sehr hohes Schulgeld verlangen. Wie will man das ausgleichen? Deswegen haben wir uns mehrheitlich im Ausschuss – zumindest nach meiner Erinnerung – dafür ausgesprochen und die Landesregierung gebeten, einen Weg zu finden, über ein Stipendienprogramm tatsächlich die Förderung möglich zu machen. Das heißt, dass die Auszubildenden den Betrag, den sie tatsächlich bezahlen müssen, auch erstattet bekommen, dass sie auf keinen Kosten sitzenbleiben. Das setzt natürlich voraus, dass möglichst unbürokratische Wege gefunden werden. Da bin ich gespannt, ob wir heute dazu mehr hören, auch wie diese Wege aussehen können. Ich würde jetzt mal zusammenfassen: Mit diesem Antrag und vor allem mit den bereitgestellten Geldern und den Möglichkeiten, die sich damit verbinden, für die Landesregierung, die Schulgeldfreiheit tatsächlich zu gewähren, gehen wir heute einen ersten wichtigen Schritt. Wir wünschen uns aber, dass die Arbeits- und Einkommensbedingungen in den Gesundheitsfachberufen unisono besser werden, denn diejenigen, die sich für diese Berufe entscheiden, dienen nicht nur der Allgemeinheit, sondern sie haben unsere Unterstützung auf dem gesamten Berufsweg verdient, dass ihnen dieser Berufsweg eben auch Erfüllung bringt und sie nicht wie in anderen Gesundheitsberufen dann im Laufe ihrer Berufskarriere feststellen, dass sie den erhöhten Anforderungen dann doch nicht gewachsen sind und den Beruf wieder verlassen. Das wollen wir nicht. Wir wollen deswegen gute Arbeitsbedingungen, gute Löhne und jetzt mit diesem Antrag und mit den Möglichkeiten, die sich haushalterisch damit verbinden, dass sie auch den Einstieg in den Beruf finden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Thadäus König, in einer Hinsicht stimme ich dir unumwunden zu: Für einen ordentlichen Antrag braucht kein Mensch die AfD. Allerdings möchte ich ein bisschen weiter ausholen. Du hast gesagt, das Eckpunktepapier wäre da so die Initialzündung. Ich würde wirklich ein bisschen früher anfangen. Seit 2017 tagt die Bund-LänderArbeitsgruppe zu der Schulgeldfreiheit der Gesundheitsfachberufe. Bereits im Juni 2019 hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass die Gesundheitsfachberufe in der Ausbildung kostenfrei sein sollen, das heißt, ausdrücklich erwähnt Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten. Das ist jetzt schon fast zwei Jahre her. Der Bund wurde beauftragt, dazu etwas vorzulegen. Der Bund wurde deswegen beauftragt, weil es eben erhebliche Kosten verursacht. Das von dir erwähnte Eckpunktepapier umfasst auch eine Protokollnotiz von insgesamt sieben Bundesländern. Sechs Bundesländer haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erheblichen Kosten nur unter Mitwirkung des Bundes zu schultern sind; unter diesen sechs Ländern ist Thüringen dabei, Sachsen zum Beispiel – CDU-regiert – und auch NRW ist dabei. Ja, diese Erwartung möchte ich wiederholen – die Kosten sind erheblich: Es wäre gut, wenn sich der Bund entsprechend der Beschlüsse und auch der eingegangenen Verpflichtungen daran beteiligt. Das enthebt uns allerdings nicht der Notwendigkeit, dass wir auch handeln. Eigenes landespolitisches Handeln ist notwendig. Bildung ist Ländersache. Das müssen wir auch in dieser Hinsicht berücksichtigen.
(Beifall SPD)
Wir haben – und das ist hier schon verschiedentlich dargestellt worden – mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, wir erstatten Geld an die Schulen direkt. Das würde manche Schulen sehr gut stellen; da ist es wie mit dem Durchschnitt, die einen sind durchschnittlich ganz gut dran, andere sind dann ganz schlecht dran. Eine andere Möglichkeit, und das ist die von uns präferierte, ist die Stipendienlösung oder eine unbürokratische Erstattung an die Schüler, die im Prinzip diese Ausbildung machen. Dafür haben wir uns entschieden, das haben wir im Ausschuss so besprochen. Ich bin gespannt, welche Lösung uns vorgelegt wird. Aber in einer Sache möchte ich sowohl meiner Kollegin Astrid Rothe-Beinlich als auch Thadäus König widersprechen: Der Vergleich zwischen Ärzten und Apothekern, denen die Ausbildung bezahlt wird, und den Gesundheitsfachberufen, wo es nicht so ist, hinkt ein bisschen. Denn an staatlichen Schulen ist die Ausbildung auch bei den Gesundheitsfachberufen kostenfrei und wenn ich ein Medizinstudium an einer Privathochschule aufnehme, muss ich das auch selbst bezahlen, ohne dass es mir das Land erstattet. Also da hinkt der Vergleich. Dennoch enthebt es uns nicht der Notwendigkeit, die Gesundheitsfachberufe von den Ausbildungskosten freizustellen. Deswegen ist der Antrag, der hier vorliegt, durchaus zustimmungsfähig und ich bitte deshalb um breite Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, am 18.03.2020 hat die Thüringer AfD-Landtagsfraktion dieses Thema als Erste in den Landtag eingebracht.
(Beifall AfD)
Als persönlich Betroffener habe ich damals unserem Antrag noch mal Nachdruck verliehen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Erfolgreich!)
In den anschließenden Reden brachten die SPD und die FDP ihre deutliche Ablehnung bezüglich der Abschaffung der Schulgelder für Gesundheitsfachberufe zum Ausdruck. Beifall erhielten sie von: Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. In der anschließenden Rede sagte Herr Minister Holter, Die Linke – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Ihnen, meine Damen und Herren der AfD, muss ich sagen: Sie tragen Eulen nach Athen. Das, was Sie fordern, wird längst umgesetzt. Aber das scheint kein Einzelfall zu sein, dass Dinge gefordert sind, die wir längst in der Mache haben.“ Achtung! Niedersachsen hat seit 01.08.2019 das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ausgesetzt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber nicht dank der AfD!) Meine Damen und Herren, Rot-Rot-Grün verpennt, CDU kopiert, FDP unter 5 Prozent, AfD wirkt – wir für Sie. Ich bin stolz, dieser Fraktion anzugehören.
(Beifall AfD)(Heiterkeit SPD)
Und jetzt noch mal zu der CDU: Dass Sie jetzt hier diesen Alternativantrag bringen, das ist doch ganz klar, das tun Sie aus reiner Not, aus Angst vor dem Untergang.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was muss
man eigentlich trinken?) Sie schmücken sich hier mit blauen Federn, aber das wird der Wähler Ihnen nicht danken.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da müssen
Sie ja selber lachen!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab, und zwar auch hier nach der Geschäftsordnung. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/795. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1190 hier: Nummer III dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1274 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2294 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3168 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3178 dazu: Moderne Polizeiausbildung in Zeiten von Corona – Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2659 Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3178 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Saal vorgelegen hat. Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss zu Nummer III des Antrags in der Drucksache 7/1190. Bitte schön, Frau Henfling.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Vielen herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, in seiner 21. Sitzung am 15. Juli 2020 hat der Thüringer Landtag den Antrag „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln“ in der Drucksache 7/1190 erstmalig beraten. Die Nummern I und II des Antrags wurden in der Sitzung angenommen, Punkt III wurde in den Innen- und Kommunalausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Mit dem Antrag wurde Nummer 2 des Änderungsantrags der FDP-Fraktion in der Drucksache 7/1274 überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss beriet den Antrag in seiner 11. Sitzung am 5. November zum ersten Mal. In dieser Sitzung wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die Auswertung der Anhörung und abschließende Beratung fand in der 13. Sitzung am 3. Dezember 2020 statt und die Ausschussmitglieder konnten überwiegende Zustimmung zum vorliegenden Antrag feststellen. Die zweigeteilte Polizeiausbildung im Punkt III.2 wurde jedoch sehr unterschiedlich beurteilt, weshalb der Änderungsantrag in Vorlage 7/1329 zu diesem Punkt durch den Ausschuss angenommen wurde und in die Beschlussempfehlung des Ausschusses Eingang fand. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt die Annahme des Antrags mit vorliegender Änderung in Nummer III.2. Ich danke den Anzuhörenden für ihre Teilnahme und die umfangreichen Stellungnahmen und die konstruktive Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Herr Abgeordneter Mühlmann, bitte schön, Sie haben das Wort.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, die Evaluierung und Weiterentwicklung der Ausund Fortbildung der Thüringer Polizei ist ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich, dass dies auch die anderen Fraktionen hier im Landtag erkannt haben. Der Antrag der Koalitionsfraktionen und auch der Antrag der FDP sprechen unter anderem auch sinnvolle Aspekte an. Im Ergebnis der Beratungen mit der Landesregierung im Ausschuss war uns jedoch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden erheblichen Einschränkungen auch in der Ausbildung ein anderes Augenmerk wichtig. Der Alternativantrag der AfDFraktion greift daher schwerpunktmäßig eine wesentliche Weiterentwicklung einer Digitalisierung der Aus- und Fortbildung auf. Die Einführung einer E-Learning-Plattform findet bereits statt und auch diese gilt es bereits weiterzuentwickeln. Neben diesem Punkt, der aus meiner Sicht aus den vorgenannten Gründen wesentlich mehr Aufmerksamkeit braucht als dies in den anderen Anträgen der Fall ist, haben wir einige der unterstützenswerten Inhalte der Koalitionsfraktionen und der FDP ebenfalls in eine polizeifreundlichere Version übernommen. Damit stellt unser Alternativantrag ein Optimum der Ergebnisse aller beteiligten Anträge dar, für den ich um Ihre Unterstützung werben möchte. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Vielen Dank. Ich glaube, heute hat es noch keiner getan: Ich möchte den Frauen danken, dass sie dieses Rednerpult immer wieder herrichten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Redepult, Rednerpult, Rednerinnenpult – wie Sie möchten. Ich fand das ja eben schon interessant, meine Damen und Herren, dass wir von der AfD gehört haben, die Koalitionsfraktionen kämen nun auch auf die Idee, die Polizeiarbeit weiterzuentwickeln, und sie legt dann hier einen Alternativantrag vor, den sie Alternativantrag nennen, aber in Wahrheit ist er im Prinzip zu 95 Prozent fast wortgleich mit dem Antrag, den die Koalitionsfraktionen heute vor 288 Tagen hier in diesem Plenum eingereicht haben. Abgeschrieben.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben bloß einen Punkt unseres Antrags, und Sie haben das ja gerade eben gehört, auf vier einzelne Unterpunkte ausgedehnt, nämlich den Bereich der Einführung und Weiterentwicklung der ELearning-Plattform für die Aus- und Fortbildung. Daraus haben Sie vier Unterpunkte gemacht und glauben nun, dass ist Ihr besonderes Engagement für die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten in Thüringen. Was besondere Würdigung erfährt und welche Würdigung Sie innerhalb der Polizei erfahren, das will ich Ihnen an dieser Stelle auch mal deutlich sagen: Ich finde den Beschluss des GdPBundesvorstandes sehr respektabel.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der sagt, eine Vereinbarkeit zwischen der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei und der Mitgliedschaft in der AfD besteht aus Sicht der Gewerkschaft nicht. Ich glaube, diese Entscheidung, die hier getroffen worden ist, die ist begründet und die verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Mehr ist zu diesem Antrag letztendlich auch nicht zu sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn ich schon mit den vorliegenden Alternativund Änderungsanträgen beginne, dann vielleicht auch einige Worte zum FDP-Änderungsantrag: Da ist die FDP wirklich – wir hatten ja gestern kurz darüber diskutiert, Herr Bergner –, auch ein Maßstab für Effektivität und für effektive Parlamentsarbeit. Das ist ja die Wiederholung Ihres Antrags aus dem Innenausschuss, den Sie hier noch mal einbringen. Das ist aus Ihrer Sicht auch richtig, das ist zugestanden, da Sie ja keine Mehrheit im Innenausschuss erfahren haben. Aber ich will Ihnen auch in zwei Punkten kurz sagen, warum das so ist. Erstens handelt es sich bei dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen um einen Antrag zur modernen Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei. Und dann ist es eben schwierig, den noch mit weiteren Punkten praktisch aufzuladen, weil wir uns genau dann eben auch in den Anhörungen, in den Beratungen diesen Punkten widmen müssen. Ich glaube, wir sollten uns tatsächlich im Wesentlichen darauf konzentrieren. Zu einem anderen Punkt will ich aber auch etwas sagen: Wenn Sie hier beispielsweise fordern, die Einführung eines polizeiinternen Messenger-Dienstes vorzubereiten, Herr Bergner, dann sage ich Ihnen, da kommt die FDP auch in Fragen der Digitalisierung etwas zu spät, weil genau das wurde im Jahr 2018 hier im Thüringer Landtag auch auf Antrag von den Fraktionen Die Linke, der SPD und den Grünen bereits beschlossen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und wie
steht es um die Umsetzung?) Die entsprechenden Mittel sind auch im Haushalt bereits verankert und seit Herbst 2019 liegt dem Landtag und der Öffentlichkeit auch eine Konzeption dazu vor. Also ich will ja gar nicht sagen, dass es immer gut ist, wenn eine Landesregierung sagt, wir brauchen Ihren Antrag nicht, um zu handeln. In dem Fall ist es aber so, dass das Parlament selbst schon gehandelt und die entsprechenden Grundlagen geschaffen hat und
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nur umge-
setzt ist nichts!) insofern ist dieser Antrag auch überflüssig. Und wenn Sie sagen, dass es im Vollzug Probleme gibt, in der Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen, bin ich ja dann wieder möglicherweise bei Ihnen, aber wenn es diese Umsetzungsprobleme auf Seiten der Regierung gibt, dann ändert doch auch ein weiterer parlamentarischer Antrag an diesem Zustand nichts,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
sondern dann müssen wir im Prinzip – und das machen wir ja auch mit diesem Antrag – die Weiterentwicklung selber beschreiben und im Innenausschuss dann noch die Kontrolle vornehmen. Ich glaube, ein Vollzugs- oder Umsetzungsdefizit von getroffenen Parlamentsbeschlüssen lösen Sie nicht dadurch auf, indem Sie die Parlamentsbeschlüsse noch mal wiederholen, zumal diese bereits vor drei Jahren gefasst worden sind. Im Übrigen glaube ich, so dezidiert sind die Vollzugsprobleme in diesem Bereich nicht. Wir wissen – darüber haben wir im Innenausschuss auch gesprochen – um die zeitlichen Verzögerungen, die es in dem Bereich, auch bei der Einführung des Modellprojekts, gegeben hat. Das ist bekannt. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen gesagt, der Antrag ist bereits 288 Tage alt, und es ist gut, dass er heute zur abschließenden Beratung gelangt. Wir haben eine Situation in Thüringen auch im Bereich der Polizei vorzufinden, die von folgenden Kennmerkmalen gekennzeichnet ist: der demografische Wandel, sinkende Bewerber/-innenzahlen seit vielen Jahren, eine Zunahme der Altersabgänge der älteren Kollegen – das hat etwas mit Alterspyramide in der Thüringer Polizei zu tun – und Thüringen bewegt sich natürlich auch im Wettbewerb um die besten Köpfe für die Polizeien der Länder. Wir haben natürlich auch eine Konkurrenzsituation zur freien Wirtschaft und wir haben auf der anderen Seite – und das muss man ehrlich auch benennen – eine Veränderung bei den Kriminalitätsphänomenen. Wir haben dort andere Kriminalitätsbereiche und andere Ausdifferenzierungen, und das führt natürlich dazu, dass auch höhere Anforderungen an die polizeiliche Ausbildung zu stellen sind. Wir haben seit vielen Jahren, seitdem ich eigentlich an innenpolitischen Debatten auch im Thüringer Landtag in unterschiedlicher Form beteiligt war, immer wieder erlebt, dass wir uns im Rahmen des Haushalts darüber politisch streiten, wie viele Polizeianwärter/Polizeianwärterinnen wir für die Thüringer Polizei brauchen. Wir haben etwas – auch auf Initiative der Koalition – in diesem Parlament geschafft, das, glaube ich, einzigartig ist: Wir haben einen Perspektivbeschluss gefasst, der dann auch mit dem Haushalt 2021 beinhaltet, bis zum Jahr 2025 jährlich 300 Polizeianwärter einzustellen. Das führt dazu, dass in den Polizeidienststellen tatsächlich Perspektivsicherheit vorherrscht, und das heißt eben auch, dass eine Abgabenplanung in dem Zeitraum bis zum Jahr 2028 auf den Weg gebracht werden kann. Wir haben auch das Thüringer Innenministerium mit dem Entschließungsantrag zum Haushalt 2021 aufgefordert, dem Thüringer Landtag ein entsprechendes Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Das ist, denke ich, ein großer Schritt und er befreit uns eben auch von dem jährlichen politischen Streit, wer sagt mehr – 310, 320, 350 –, nach dem berühmten Motto: Mehr ist mehr und wer mehr sagt, ist der Bessere. Ich glaube, das ist der Sache nicht dienlich. Dienlich ist allerdings der Sache, und das macht dieser Antrag, wenn wir dann die zahlenmäßige Untersetzung auch qualitativ ausfüllen. Dazu will ich nur einige Punkte aus dem Antrag erwähnen. Es geht einerseits natürlich darum, den Einstellungstermin vom 1. Oktober auf den 1. September vorzuverlegen und damit aber gleichzeitig auch den Termin der Information über das Bestehen des Einstellungstests nach vorn zu verlegen. Denn es ist natürlich ein Problem, und das konnten wir die letzten Jahre immer wieder beobachten, dass sich junge Menschen bei der Thüringer Polizei bewerben, den Einstellungstest absolvieren, dann aber zu spät informiert werden und die Ausbildung in Thüringen nicht antreten, weil sie sich zeitgleich auch in anderen Bundesländern beworben und von dort ihre Zusage mit einem frühzeitigen Einstellungsbeginn erhalten haben. Da mussten wir einfach konkurrenzfähig werden, und diesen Schritt sind wir in diesem Jahr letztendlich gegangen. Es ist auch richtig, dass wir prüfen, tatsächlich die zweigeteilte Polizeiausbildung auf den Weg zu bringen. Nun gibt es viele Argumente dafür, es gibt viele dagegen, ich will mit einem Argument dagegen anfangen, nämlich dass jeder Polizeibeamte das polizeiliche Handwerkszeug als Schutzpolizist können muss. Definitiv ist das so und da gibt es auch überhaupt keine Diskussionen. Aber wenn wir die Situation auf dem Bewerber/-innenmarkt – wenn ich das so nennen darf – einmal beobachten, wissen wir, dass das Interesse von jungen Leuten tatsächlich eines ist, nämlich tatsächlich an der spezialisierten Ausbildung, die dann auch eine spezialisierte Berufsausübung zur Folge hat, teilzunehmen. Das heißt dann eben möglicherweise auch, nicht eine allgemeine Polizeiausbildung anzubieten, wo sich dann erst nach vielen Jahren herausstellt, in welche Richtung sich der Polizeianwärter entwickelt, sondern auch speziell Entwicklungspotenzial, Entwicklungsperspektiven bereits mit der Ausbildung anzubieten. Es ist im Diskussionsprozess, es gibt unterschiedliche Auffassungen, aber dass das jetzt endlich auch geprüft wird, welche Voraussetzungen notwendig sind, welche Folgen das hat, das nehmen wir mit diesem Antrag letztendlich vor. Ich habe zu den E-Learning-Plattformen, die im Punkt 3 unseres Antrags enthalten sind, schon einiges gesagt. Hier geht es um die Aus- aber auch insbesondere natürlich um die Fortbildung, dass wir hier flexibel sind, dass wir auch schnell Fortbildungsangebote schaffen, um auch schnell auf neue Situationen reagieren zu können, damit die Polizeibeamten tatsächlich immer aktuell auf dem höchsten Stand des Wissens und der Kompetenz sind. Wir haben in der Polizeibildungseinrichtung natürlich die Situation vorzufinden, dass wir dort tatsächlich das Personal so weit ausstatten müssen, dass wir wirklich schnell dazu kommen, die freien Stellen zu besetzen, und zwar innerhalb von sechs Monaten, dass wir auch schnell, Herr Staatssekretär, dazu kommen, die im Haushalt 2020 und 2021 beschlossenen Stellen zu besetzen, denn das ist eben auch die Grundlage dafür, dass man die jährlich 300 Polizeianwärter qualitativ hochwertig über den Zeitraum ausbilden kann. Das heißt, wir fordern hier noch mal mit Nachdruck, in diesem Bereich die beschlossenen Stellen des Haushalts auch zu besetzen. Und das heißt dann natürlich auch, in der Ausbildung die Komplexität der polizeilichen Ausbildung und die Komplexität der Anforderungen an die polizeiliche Ausbildung auch in der Ausgestaltung des Personals, also Personal einzustellen mit wissenschaftlichem Hintergrund, sichtbar zu machen. Bei der Komplexität der Anforderungen an den Polizeiberuf reden wir nicht nur über die polizeifachliche, polizeipraktische Ausbildung.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Wir reden auch über juristische, verfassungsrechtliche, sozialwissenschaftliche Kompetenzen. Alles in allem ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der wirklich die Ausbildung und Fortbildung der Thüringer Polizei qualitativ fortentwickelt und aufwertet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei weiterentwickeln“, so der Titel des Antrags von Rot-Rot-Grün. Der Titel impliziert, dass es bereits eine moderne Ausbildung in der Thüringer Polizei gibt und dass man diese jetzt weiterentwickeln möchte. Eine Forderung des Antrags ist, dass die elektronische Aus- und Fortbildung über eine polizeiliche E-Learning-Plattform beschleunigt vorangetrieben werden soll, um ein zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten von dienstlichen Endgeräten aus zu ermöglichen. Dazu möchte ich ein Statement vortragen – Zitat –: „Über eine Beschleunigung der Digitalisierung innerhalb der Thüringer Polizei wären wir a) sehr erstaunt, aber b) noch viel mehr erfreut.“ Dieses Statement kommt von der GdP, der Gewerkschaft, die Sie gerade nannten, nämlich der Gewerkschaft der Polizei. Und nahezu alle Anzuhörenden zu diesem Antrag haben ähnliche Statements abgegeben. Dazu will ich sagen, da passt auch das, was wir gerade zum Thema „Messenger“ diskutiert haben. Sicher haben Sie 2018 schon mal einen Antrag gemacht, aber, meine Damen und Herren, damals hatten Sie auch ohne Hilfe der CDU die Mehrheit und es ist nichts daraus geworden. Es ist bis heute nichts daraus geworden. Also insofern sollten Sie sich da nicht allzu sehr feiern. Und wenn Sie sich heute für diesen Antrag feiern, dann möchten wir von der FDP-Fraktion aus dazu sagen: Dieser Antrag ist nicht nur ein Armutszeugnis der bisherigen Landesregierung, er beinhaltet Forderungen, die seit Jahren von den Gewerkschaften kommen und die auch die FDP seit Jahren stellt. Leider ist Ihr Antrag dazu auch noch unvollständig. Das hat ebenfalls die Anhörung ergeben. Denn in dieser war der Änderungsantrag der FDP Bestandteil, ein Antrag, der zusätzlich forderte: einen prüfungsfreien Aufstieg, Tarifbeschäftigte zur Entlastung bei Büroarbeiten, eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei den Bachelor- und Masterstudiengängen mit anderen Bundesländern, die dringliche Sanierung der Unterkünfte am Bildungszentrum bis Ende 2021 und die umgehende Einrichtung eines polizeiinternen Messenger-Dienstes – wir hatten es gerade – sowie die ausreichende Beachtung der Abbruchquote bei der Einstellung von Anwärtern.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, zwischen dem Einreichen dieses Antrags und heute liegt ein Dreivierteljahr – neun Monate, in denen CDU und Rot-RotGrün die Möglichkeit hatten, die Ernsthaftigkeit dieser Vorhaben zu untermauern, nämlich im Haushalt 2021. Da scheiterte es aber schon bei der Erhöhung der Ausbildungsstellen. Hier wurden zwar 50 Stellen mehr eingeplant, aber Sie, CDU und R2G, haben nur Geld für 16,67 Stellen eingeplant. Auch mangelt es an Mitteln für die beschleunigte Digitalisierung, die Verlängerung der Ausbildung oder an ausreichenden Mitteln für eine Supervision. Dafür gibt es einen neuen Fachbereich „Sozialkompetenz“ in den immer noch sanierungsbedürftigen Ausbildungseinrichtungen und eine Werbekampagne für mehr Diversität bei der Polizei. Meine Damen und Herren, auch hier muss ich wieder erwähnen: Nehmen Sie die Ergebnisse der Anhörungen ernst!
(Beifall FDP)
Hören Sie auf das, was die Experten, was diejenigen fordern, die mit Ihren Entscheidungen leben und arbeiten müssen. Und deshalb: Nehmen Sie auch unseren Änderungsantrag an! Nun zu Ihrem Änderungsantrag, den Sie hier und heute allen Ernstes wenige Minuten vor Beginn dieses Tagesordnungspunkts eingereicht haben. Nebenbei gesagt: 288 Tage – Sie haben die Zahl selbst genannt. Nachdem Sie Ihren eigenen Antrag eingereicht haben, brauchen Sie 288 Tage, um kurz vor Beginn dieses Tagesordnungspunkts einen solchen Änderungsantrag zu bringen. Das ist eine Frechheit gegenüber allen Kollegen und ist vor allem eine Frechheit gegenüber den Polizisten in Thüringen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Da will ich Ihnen sagen, es steht ja auch etwas über Supervision drin, übrigens vor dem Hintergrund, dass wir schon in der Diskussion in den vergangenen Monaten gesagt haben, dass 100.000 Euro dafür zu wenig sind. – Nein, ich habe nicht so viel Redezeit.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Ich wollte Sie nur den Satz ausreden lassen, Herr Abgeordneter Bergner. Ja, ich hätte sonst gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dittes zulassen.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Entschuldigung, Frau Präsidentin. Mir läuft wirklich die Zeit davon. Wir hatten Ihnen gesagt, 100.000 Euro reichen nicht. Da muss man sagen: 15.000 Euro brauchen sie für die Ausbildung eines Supervisors und dafür bekommen sie Diversität und Sozialkompetenz. Am Ende bleibt heute hier bei Ihrem Änderungsantrag nur ein Pilotprojekt. Man kann nur hoffen, meine Damen und Herren, dass Sie dafür nicht so lange wie für die Digitalisierung der Polizei brauchen – wieder Stichwort „Messenger“. Ich will zum Ende meines Vortrags kommen:
(Beifall SPD)
Ausbildung in Thüringen ist dann attraktiv, wenn der Job danach auch attraktiv ist. Daran mangelt es. Danke schön.
(Beifall FDP)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die regierungstragenden Fraktionen haben den vorliegenden Antrag bereits am 8. Juli letzten Jahres eingebracht. Wir haben schon gehört: Ein Dreivierteljahr ist das her. Damals war das in drei Hauptblöcke gegliedert. Die Blöcke I und II haben wir seinerzeit in der Plenarsitzung am 17. Juli diskutiert und anschließend dann auch beschlossen. Ich komme damit zum dritten Block in III. Im Innenausschuss – Kollegin Henfling ist schon kurz in der Berichterstattung darauf eingegangen – wurden die Punkte 1 bis 7 aus der Nummer III noch einmal ausführlich diskutiert. Es wurde umfangreich schriftlich angehört. Ich will dazu sagen, dass wir uns dabei sehr viel Mühe gegeben haben. Neben den Polizeigewerkschaften haben wir auch Hochschulen der anderen Bundesländer eingeladen, aber auch beispielsweise Soziologen und Polizeiforschungsstellen. Im Kern ergab die Auswertung Folgendes: dass es nämlich große Übereinstimmung gab, insbesondere bei den Thüringer Gewerkschaften, die gesagt haben, wir haben in diesem Bereich eine zwingende Handlungsnotwendigkeit und bitte bringt das mit uns gemeinsam auf den Weg. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die in den Ziffern 1 bis 7 zum Tragen kommen, sind ganz überwiegend auf Zustimmung gestoßen, insbesondere insofern, als dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Beschlussvorschlag als Prüfaufträge an das Thüringer Innenministerium unter ausdrücklicher Einbeziehung der Polizeigewerkschaften – und das war auch uns wichtig – formuliert wurden und nun angestoßen werden sollen. Das heißt, das, was wir heute beschließen, ist nicht endgültig, das Ganze lebt. Ich verspreche mir auch von dem Verfahren, das wir gemeinsam heute beschließen wollen, dass am Ende auch etwas Gutes für unsere Kolleginnen und Kollegen herauskommt und dass es uns insgesamt im Polizeibereich auch weiterbringt.
(Beifall CDU)
Bevor ich auf die einzelnen Maßnahmen eingehe, möchte ich aber für meine Fraktion noch mal klarstellen, dass für uns vor allem wichtig ist, dass die polizeiliche Ausbildung – das klang eben auch schon an, es ging in die ähnliche Richtung – erstens den gesellschaftlichen Veränderungen, auf die ich nicht näher eingehen möchte, entspricht und zweitens den ständig wachsenden Anforderungen jeglicher Art und drittens – das ist ein Thema, das für uns als Union wichtig ist – der Festigung des Wertegerüstes eines zukünftigen Polizeibeamten auch gerecht wird. Lassen Sie mich noch mal in aller Kürze auf die sieben vorgeschlagenen Maßnahmen eingehen, um das zusammenfassend noch mal darzustellen, damit man auch sieht, das Ganze hat einen roten Faden. Natürlich stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht nur im Verhältnis zu den anderen Bundesländern im Polizeibereich, sondern auch – na klar – mit der freien Wirtschaft. Deswegen wollen wir den Einstellungstermin vom 1. Oktober auf den 1. September vorziehen. Das ist im Übrigen eine Forderung von unserer CDU-Fraktion, die schon mehr als ein Jahr alt ist. Umso besser ist es, dass wir das jetzt auf den Weg bringen. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zur ersten Besonderheit, nämlich der Ziffer 2 im Block III, die haben wir jetzt nach der Anhörung neu formuliert. Das Thüringer Innenministerium ist unter Einbeziehung der Polizeigewerkschaften beauftragt, die Einführung einer zweigeteilten Polizeiausbildung für Schutz- bzw. Kriminalpolizei zu prüfen und die für eine Umstellung der Ausbildung notwendigen Voraussetzungen und resultierenden Folgen für die Ausbildung und für die polizeiliche Aufgabenerfüllung auch darzustellen. Wahr ist auch, dass gerade die Polizeigewerkschaften in diesem Punkt sehr divergierend argumentieren, das ist aber auch nachvollziehbar. Die Polizeigewerkschaften, die ja schutzpolizeilich orientiert sind, machen da ein größeres Fragezeichen dahinter; die Polizeigewerkschaft der Kriminalisten begrüßt das ausdrücklich. Da bin ich mal gespannt, wie wir da auch einen vernünftigen Kompromiss hinbekommen. Andere Länder machen uns das vor, es gibt verschiedene Modelle. Ich bin zuversichtlich, dass wir da eine einvernehmliche Lösung hinbekommen. Wichtig war uns an dieser Stelle, dass das Prüfergebnis – jetzt bin ich wieder beim Verfahren – vor einer Entscheidung über eine Umsetzung dem Innen- und Kommunalausschuss auch in diesem Jahr noch vorzulegen ist und dass wir sozusagen dann auch in den Entscheidungsprozess noch mit einbezogen werden. Spezialisierung – das ist für uns auch klar – darf aber nicht dazu führen, dass das unabdingbar benötigte Verwaltungshandeln, das für alle wichtig ist, darunter leidet. Der dritte Punkt: Nicht erst Corona hat es an den Tag gebracht und schonungslos auch offengelegt, wo es in der Thüringer Polizei auch klemmt, nämlich bei der Digitalisierung. Alle Redner sind schon darauf eingegangen. Da müssen wir einfach mehr tun. Ich will in dem Zusammenhang nur sagen, es gibt ja ein Pilotprojekt – „SmArTh“ nennt sich das. Bei der Landespolizeiinspektion Saalfeld hatte ich gestern die Gelegenheit, mit dem Leiter in einer öffentlichen Diskussionsrunde auch darüber zu sprechen. Da muss sich einfach mehr tun. Fakt ist auch, Herr Staatssekretär, im Homeoffice ohne die vorhandenen VPN-Lizenzen, das geht natürlich gar nicht und Datensicherheit auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht hinnehmbar.
(Beifall CDU)
Der vierte Punkt, Leitungspositionen in den Polizeibildungseinrichtungen schnell zu besetzen, ist ja nicht nur eine Forderung im Bereich der Aus- und Fortbildung, das gilt für die gesamte Polizei. Jetzt noch mal zurück nach Meiningen: Da sind meines Wissens die beiden Spitzenfunktionen nicht besetzt, nämlich die Stelle der Leitung des Bildungszentrums und auch die des Stellvertreters/der Stellvertreterin. Auch da haben wir dringenden Handlungsbedarf. Und zur eigenen Rechtsfähigkeit der Institution in Meiningen: Da kann ich nur sagen, das ist eine jahrelange Hängepartie, da wird es Zeit, dass wir dieses Thema endlich erledigen. Ich will noch auf einen Punkt eingehen, das ist die Verlängerung der Ausbildungsdauer von zwei auf zweieinhalb Jahre. Auch da gibt es völlig unterschiedliche Meinungen bei den Anzuhörenden. Die einen sagen, es ist gut, damit wir mehr Werte vermitteln können, damit wir mehr Fachwissen vermitteln können, die anderen sagen: Jetzt schießt mal nicht übers Ziel hinaus. Auch von den lang gedienten Praktikern hört man: Lasst alles wie es ist, wir können darüber reden, dass man Ausbildungsinhalte umformuliert, aber bitte nicht verlängern. Also auch da wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen. Damit bin ich bei dem Punkt 7, der eben schon kritisch von Kollege Bergner angesprochen worden ist und der heute mit einem aktuellen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auf den Tisch gelegt wird: Ja, das stimmt, das ist alles sehr kurzfristig, ich habe es auch erst vor einer Stunde erfahren. Im Kern geht es darum, noch in diesem Jahr ein Pilotprojekt zur Supervision unter Federführung des LKA auf den Weg zu bringen. Das macht aber unabhängig von der Kurzfristigkeit Sinn. Ob es zwingend das LKA sein muss, da mache ich ein Fragezeichen dahinter. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass es beim Bildungszentrum angesiedelt ist, dann hätte man auch die Verzahnung gleich zum wissenschaftlichen Bereich. Unterm Strich, über die Handlungsfelder brauchen wir, glaube ich, nicht zu diskutieren, Umgang mit Todesfällen, Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte, da haben wir heute gehört, eine Steigerung, Herr Staatssekretär, um 38 Prozent bei den tätlichen Angriffen auf Kolleginnen und Kollegen; das ist nicht hinnehmbar. Die erforderlichen Voraussetzungen für Supervision im Haushalt haben wir beschlossen. Kurzum: Für uns ist wichtig, dass die genannten Maßnahmen ergebnisoffen in einen Prüfprozess münden, das ist für uns von zentraler Bedeutung, damit wir dann auch die bestmögliche Lösung gemeinsam erzielen können.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Nein, wir haben leider keine Zeit mehr. Deswegen bin ich schon beim Fazit. Fazit ist, dass wir dem vorliegenden Antrag in der Drucksache 7/1190 und den dazugehörigen Änderungsanträgen zustimmen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber
jetzt haben Sie doch noch Zeit!)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, wir haben das ja schon mehrfach festgestellt, dieser Antrag liegt schon eine Weile rum. Das ist natürlich auf der einen Seite ärgerlich, aber ich sage auch mal so, meine Fraktion und meine Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen sind es nicht, die dieses Plenum mit Anträgen vollstopfen. Von daher muss sich da vielleicht jeder mal selber an die Nase fassen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt hat sich Herr Bergner beschwert, dass wir 288 Tage gebraucht haben, um einen Änderungsantrag einzubringen. Na ja, die einzige Änderung in dem Änderungsantrag ist halt das Datum. Ich glaube, das ist auch möglich, das innerhalb einer Stunde im Plenum zu erfassen. Wir haben da jetzt inhaltlich nicht großartig was geändert, sondern wir haben sozusagen einfach nur das angepasst, von daher verstehe ich jetzt nicht so ganz, woher die Aufregung kommt an dieser Stelle. Das darin erwähnte Pilotprojekt zur Supervision, über das ich mich sehr freue, ist übrigens im Haushalt etatisiert. Herr Bergner, es ist schlicht und ergreifend falsch, was Sie gesagt haben. Es sind 150.000 Euro dort etatisiert und eine zusätzliche Stelle. Die haben Sie übersehen, die steht in einem anderen Titel. Ich kann Ihnen das gern noch mal zeigen, wenn Sie möchten. Der Punkt, warum wir dort 150.000 Euro eingestellt haben: Es gab ja schon vorhergehende Haushalte, die Supervision etatisiert hatten, da stand auch schon Geld dafür drin, das ist dort schlicht und ergreifend nicht abgerufen worden und deswegen haben wir in enger Absprache auch mit dem Innenministerium ein Pilotprojekt eingestellt, um sozusagen tatsächlich auch die Supervision dort ankommen zu lassen, wo sie hin soll. Das ist also überhaupt nicht einfach nur mal so ein Pilotprojekt, sondern es geht darum, dass wir Supervision natürlich langfristig in der gesamten Polizei verankern, aber wir müssen halt an irgendeiner Stelle anfangen. Das einfache Geldeinstellen hat es eben nicht gebracht in den letzten Jahren, deswegen hier noch mal explizit mit einem Pilotprojekt festgeschrieben. Was auch nicht stimmt, Herr Bergner, ist, dass wir nicht auf die Anzuhörenden hören. Das ist völliger Quatsch. Insbesondere das Thema „Supervision“ ist begrüßt worden beispielsweise vom Arbeitskreis Empirische Polizeiforschung der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt oder auch von der Polizeigewerkschaft. Auch mit den Polizeigewerkschaften haben wir darüber gesprochen. Ebenfalls wichtig waren uns auch die Prüfung der eigenen Rechtsfähigkeit der Polizeibildungseinrichtung und die Stärkung des wissenschaftlichen Profils unter anderem durch die Einrichtung von Professuren. Auch diese Vorschläge wurden sehr begrüßt, unter anderem vom Bildungszentrum und der Fachhochschule selbst, dem Arbeitskreis Empirische Polizeiforschung oder auch der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aufgrund der aktuellen Tagesordnung nicht alles wiederholen, was der Kollege Steffen Dittes hier schon deutlich gesagt hat. Ich möchte mich aber noch mal dem anschließen, was er in Bezug auf den Änderungsantrag der FDP gesagt hat. Es ist nicht ganz nachvollziehbar, warum Sie diesen hier noch einmal eingereicht haben. Unter anderem sind Punkte durch den Haushalt bereits überholt – das habe ich Ihnen gerade gesagt – wie Punkt 8. Immer noch nicht besser geworden ist der Punkt 15. Ich habe schon bei der ersten Lesung dargelegt, warum die FDP hier der aktuellen Entwicklung hinterher hängt, wenn sie fordert, die Einsetzung eines polizeiinternen Messenger-Dienstes vorzubereiten,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Habe ich
Ihnen gerade erklärt!) ganz davon abgesehen, dass der Punkt in diesem Antrag thematisch schlicht und ergreifend keinen Sinn ergibt. Dass Sie diesen Punkt jetzt noch einmal einbringen – sei es drum, aber, wie gesagt, das hat der Kollege Dittes hier schon angesprochen, ein Antrag mehr macht das Prozedere im Innenministerium am Ende eben doch nicht schneller. Das Innenministerium hat außerdem am 9. April noch einmal einen aktuellen Bericht vorgelegt, deswegen ist das schon erstaunlich, weil in dem Bericht unter anderem dargelegt wird, dass wir inzwischen über den Vorbereitungsstand hinaus sind und in der zweiten Hälfte des Jahres der Pilotbetrieb beginnen soll. Wir hätten auch gedacht, dass das schneller geht. Das ist leider häufig so. Aber wie wir inzwischen mehrfach im Ausschuss gehört haben, stellt das Innenministerium durchaus nachvollziehbare sehr hohe Sicherheitsanforderungen an die IT-Systeme. Meine sehr geehrten Damen und Herren, festzustellen bleibt, es ist gut, dass wir diesen Antrag heute verabschieden. Einige Sachen haben wir schon im vorhergehenden Haushalt für 2021 etatisiert. Vielleicht, wenn die FDP im Laufe dieses Plenums gut zuhört, dann werde ich ihr auch sagen, wo es sinnvoll gewesen wäre, bei anderen Anträgen noch mal einen Änderungsantrag zu stellen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Zuhören ist
auch nicht Ihre Stärke!)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream! Vorab für Frau Henfling: Zu Ihrer Beruhigung – das heute ist zwar ein für die Polizei sehr wichtiges Thema, aber zumindest kein solches Aufregerthema wie gestern. Jedenfalls – zu Ihrer Beruhigung wiederum – mussten Sie heute nicht erst eine Dreiviertelstunde auf der AfD herumklopfen, um dann von mir die Zahlen präsentiert zu bekommen, die statistisch genau das Gegenteil von dem belegen, was die versammelten Parteien der Großen Koalition hier im Haus die ganze Zeit faktenfrei behauptet haben.
(Beifall AfD)
Aber hören Sie mir zu Ende zu.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich will Ihnen nicht zuhören!) Weil Sie mir vorgespielte Aufregung vorgehalten haben, möchte ich nachträglich feststellen, dass es für nahezu jeden Polizisten ein Aufreger ist, den keiner erst spielen muss, wenn beispielsweise die Grünen mit ihren dystopischen Ideologien und ohne jede ernsthafte Fachkenntnis an der Polizei rumpfuschen.
(Beifall AfD)
Herr Dittes, danke für Ihre Zusammenfassung zu Beginn Ihrer Rede die Inhalte unseres Antrags betreffend, denn genau das habe ich in der Einbringung auch so gesagt. Ihre begrüßenswerten Inhalte sollen auch erhalten bleiben, wenn Sie und alle anderen Fraktionen nachher hier im Haus unserem Alternativantrag zustimmen. Daher nun zum Inhalt des Antrags, nachdem er im Innenausschuss war. Ich rede absichtlich nicht von „bearbeitet wurde“, denn das kann man ja hier ruhig mal für die breite Öffentlichkeit sagen, die Bearbeitung von Inhalten in den Ausschüssen sieht momentan so aus, dass Rot-Rot-Grün dort weitestgehend nichts beiträgt und alles, was zu ändern wäre, außerhalb der Ausschussarbeit direkt und allein mit der CDU abklärt. Wenn ich mich also hier hinstelle und die Koalitionsfraktionen und die CDU als Blockparteien oder Große Koalition bezeichne, dann hat das durchaus seine Gründe.
(Beifall AfD)
Die CDU arbeitet inhaltlich so intensiv mit Links zusammen, dass jegliches Bekenntnis der CDU, sie würde nie mit Links koalieren, ad absurdum geführt wird. Das ist aber, wie ich finde, mit Blick auf den 26. September eine wichtige Information für die Wähler.
(Beifall AfD)
Aber jetzt tatsächlich zum Ergebnis der Absprachen zwischen Links und der CDU: Mit der Entschärfung des Punkts zur Einführung einer Y-Ausbildung – der war am Anfang anders – wurde die Kurve gerade noch einmal genommen. Auf das Ergebnis des Prüfauftrags und auf die dazugehörigen Abstimmungen mit den Gewerkschaften und der Interessenvertretung bin ich echt gespannt. Denn ich wiederhole gern meine Aussagen aus der Einbringung des Antrags damals hier im Plenum: Ja, eine Professionalisierung hat positive Aspekte, die es zu beleuchten gilt. Nichtsdestotrotz halte ich die Thüringer Polizei für so eine Änderung für zu klein. Wir haben gerade mal einen Personalpool im mittleren vierstelligen Bereich und durch die Politik von CDU und Rot-Rot-Grün haben wir nach wie vor dauerhaft 500 unbesetzte Haushaltsstellen. Daraus resultieren bis zu 1.000 unbesetzte Dienstposten in den Organisations- und Dienstpostenplänen. In manchen Dienststellen haben wir aufgrund einer enorm hohen Krankenquote einen dauerhaften Fehlbestand von bis zu 25 Prozent aller Polizeibeamten. Die Verlegung des Einstellungstermins ist aufgrund der Anpassung an konkurrierende Bundesländer zu begrüßen. Eine E-Learning-Plattform wird – wie wir bei unserem Besuch in den Bildungseinrichtungen selbst erfahren haben – bereits eingeführt. Der Auftrag an sich ist damit obsolet. Bevor Sie die Telearbeit in der Ausbildung erhöhen, sollten Sie auch priorisiert die bereits ausgebildete Polizei mit genügend mobilen Endgeräten und den dazugehörigen Lizenzen ausstatten. Die Punkte 4 und 5 greife ich hier nicht noch mal auf, darüber habe ich in meiner damaligen Einbringung schon genug gemeckert. Die Zukunft wird auch hier der CDU zeigen, dass die linken Parteien lediglich eigenes Personal gut dotiert unterbringen werden. Sie von der CDU hätten die Möglichkeit gehabt, aber Sie kuscheln leider lieber wie bereits mehrfach beschrieben mit den drei linken Parteien und sorgen zunehmend für roten Filz, anstatt vernünftige Politik im Sinne der Thüringer Polizistinnen und Polizisten zu gestalten.
(Beifall AfD)
Eine wie auch immer geartete und belastbare Konzeption zur organisatorischen Zusammenlegung des BZ und der VFHS ist bis heute nicht vorlegt. Nachdem an dieser Dauerbaustelle schon mehrere CDU-Innenminister verzweifelt sind, schließt die CDU nun nahtlos daran an. Zum Änderungsantrag der FDP muss ich gar nicht viel sagen. Der zeugt zwar einerseits von einem gewissen Interesse am Thema und die ergänzenden Punkte 8 bis 15 – oder 16 – enthalten durchaus auch begrüßenswerte Ergänzungen, es reicht aber nicht, da die für uns problematischen Inhalte des Ursprungsantrags damit nicht ausreichend geändert werden. Dennoch möchte ich hier noch mal für unseren Alternativantrag werben. Dieser Alternativantrag stellt wie bereits in der Einbringung heute dargestellt das Optimum aus allen vorgelegten Anträgen dar. Das Hauptaugenmerk liegt dabei vor allem auf der notwendigen Priorisierung und Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung unter Beachtung der bereits eingeleiteten Schritte zu einer Digitalisierung der Vermittlung von Lerninhalten. Es bleibt mir in Anbetracht der an den Tag gelegten Zusammenarbeit zwischen der roten Front und der angeblich dazu auf Distanz gehenden CDU im Zusammenhang mit diesem Antrag noch Folgendes zu sagen: Wenn Sie, liebe Wähler, 2019 die CDU gewählt haben, weil Sie tatsächlich eine erneute rot-rot-grüne Regierung vermeiden wollten, dann hat Ihnen im Verlauf des letzten Jahres die CDU sinnbildlich aber dermaßen in den Arsch getreten, dass Sie sich dieses Gefühls dringend bei der nächsten Wahl erinnern sollten.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Wenn Sie am 26. September CDU wählen, dann werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den Wochen danach eine Koalition aus den Linken, die gerade bei Corona auf Ihre Kosten im Land versagen, und der CDU, die gerade bei Corona auf Ihre Kosten im Bund versagen, erhalten. Wenn Sie eine rote Landesregierung vermeiden wollen, dann müssen Sie es 2021 anders als 2019 machen.
(Beifall AfD)
Lesen Sie unser Wahlprogramm, verlassen Sie sich nicht nur auf die zahlreichen, verleumderischen linken Unterstellungen,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das sollte
man ganz genau lesen!)
(Unruhe DIE LINKE)
was wir angeblich alles Böses wollen. Bilden Sie sich an unserer Veröffentlichung und
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Herr Abgeordneter, ich ermahne Sie letztmalig, dass Sie an dem Pult zur Sache reden und keine Wahlkampfreden hier halten.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU, FDP)
Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer uns am Livestream noch zusieht, wird sich überlegen, ob das hier wirklich eine Sternstunde des Parlaments ist. Wir sind hier seit zwölf Stunden am Start, weil wir wichtige Dinge noch abarbeiten wollen, weil wir eine sehr umfangreiche Tagesordnung haben. Und was könnte wichtiger sein, jedenfalls für Innenpolitiker und Innenpolitikerinnen, als auch eine adäquate, eine gesicherte Zukunft der Polizei abzusichern. Anstatt wir gemeinsam wirklich um den besten Weg in sachlichen Diskussionen ringen, gibt es hier merkwürdige Schattendebatten. Nach zwölf Stunden geben wir hier ein schlechtes Bild ab,
(Beifall SPD)
nicht nur für die Infektionsbekämpfung, sondern auch gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, die uns hier vielleicht nach einem langen anstrengenden Arbeitstag noch zusehen. Ich würde mir wünschen,
(Heiterkeit AfD)
dass wir so viel Sachlichkeit hätten, wie wir das vielleicht auch bei der Feuerwehr haben. Das hätten unsere Polizistinnen und Polizisten auch verdient. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Kollegen Walk für einen sehr sachbezogenen Beitrag. Was da sonst gekommen ist, das muss einen doch wirklich sehr befremden.
(Beifall CDU)
Die FDP sagt: Wir machen das alles noch viel besser, weil wir noch ein paar Punkte drauf packen, die überhaupt nicht zu dem Thema des Antrags gehören, nämlich zum Beispiel verstärkt zivile Bedienstete für die Büroabläufe einzusetzen. Das sind Allgemeinplätze, das können Sie immer in jedem Fachbereich bringen, das macht den Polizeiantrag nicht besser. Die AfD hat ja nicht nur den ELearning-Teil aufgeblasen, sondern da stehen Sachen drin, die gehen gar nicht. Nämlich in Ihrer Ziffer 2 steht drin, dass Sie nicht nur einfach jetzt mal vorübergehend, sondern insgesamt in der Polizeiausbildung die Präsenzzeiten in den Bildungseinrichtungen auf das mindestmögliche Maß reduzieren wollen. Was das für einen Sinn haben soll, das erschließt sich mir wirklich überhaupt nicht. Es ist also überhaupt nicht sinnvoll, sich Polizeiarbeit nur noch zu Hause am PC irgendwie anzueignen, es sei denn, dass die zwischendrin auf AfD-TV oder Russia Today umschalten sollen. Also das ist doch alles sehr merkwürdig. Das verbessert hier überhaupt nichts.
(Beifall SPD)
Was hier zustande gekommen ist als gemeinsamer Antrag der Koalition, das basiert auf langjähriger Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutionen, nicht nur mit der Polizeischule in Meiningen, sondern natürlich auch mit den Polizeigewerkschaften, mit Polizistinnen und Polizisten, mit denen wir uns alltäglich auch treffen und auseinandersetzen und über deren Arbeit wir hier genug wissen, um zu sehen, was wir besser machen können und was wir besser machen wollen. Und da ist eine Reihe von wirklich sinnvollen Punkten zustande gekommen und wir haben die eben in der Anhörung auch entsprechend noch verbessert. Und wir wollen auch gemeinsam Hand in Hand mit allen Betroffen daran weiterarbeiten, dass die Umsetzung passiert. Weil jetzt hier auch noch mal speziell auf das Modellprojekt „Supervision“ eingegangen wurde: Was die Kollegin Henfling dazu vorgetragen hat, das kann ich nur dreimal unterstreichen. Und wenn die AfD sich dann gegen die angeblich unsinnigen Punkte 4 bis 5 wehrt, womit wir das Niveau oder, sagen wir mal, die Qualifikation der Ausbildung auch so aufstellen und erhöhen wollen, dass wir sozusagen in die Nähe einer Hochschule kommen und damit diese Ausbildung dann auch wirklich auf dem Arbeitsmarkt als gleichwertig anzusehen ist für die Polizistinnen und Polizisten, die sie durchlaufen, dann kriegen wir da ideologisch Hirngespinste vorgeworfen. Dabei geht es wirklich darum, nach dem Personalaufbau, den wir über Jahre jetzt in einer beispielhaften Art wirklich vorangetrieben haben, jetzt auch die qualitative Verbesserung folgen zu lassen. Da ist es dann auch witzig, wenn die AfD dann auf die Idee kommt, in ihrem superoptimierten Antrag zu schreiben, dass wir mittel- und langfristig die Anzahl der Anwärter im Polizeiberuf erhöhen sollen. Das haben wir ständig gemacht in Größenordnungen, die wirklich jahrelang hier unbekannt gewesen sind. Das machen wir weiterhin mit hohem finanziellen Aufwand, weil es wichtig ist, dass wir unseren Polizisten nicht nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung zuteilwerden lassen, sondern dass sie auch genügend Kolleginnen und Kollegen in ihrer künftigen Dienststelle vorfinden, mit denen sie auch adäquat zusammenarbeiten können. Die haben sie im besten Fall in einer wunderbaren Polizeischule kennengelernt und sich nicht nur im E-LearningPortal mal virtuell angeschaut. Ich bin ein bisschen enttäuscht über die sehr plakative Debatte und insbesondere über diesen Wahlkampfbeitrag am Schluss. Das ist nicht das, was die Menschen in unserem Land von uns allen hier erwarten. Dafür entschuldige ich mich bei allen, die hier noch weiter zugeschaut haben. Wir können es auch besser.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Gibt es weitere Wortmeldungen? Im Moment liegen mir keine vor. Dann frage ich die Landesregierung – jawohl, die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort. Bitte.
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei – und das ist, denke ich, ein sehr wichtiges und auch unterstützenswertes Anliegen – sollen in die Lage versetzt werden, eine bestmögliche Aus- und Fortbildung für unsere Polizistinnen und Polizisten zu ermöglichen. Nur so werden wir in der Lage sein, gemeinsam mit den Polizistinnen und Polizisten die Anforderungen der Zukunft erfolgreich zu bewältigen. Insofern ist es ein sehr wichtiger und auch unterstützenswerter Antrag, der heute hier zur Abstimmung gestellt wird. Seit dem Jahr 2014, dem Zeitpunkt der Übernahme der Regierungsverantwortung durch Rot-Rot-Grün, wurde die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr erheblich gesteigert – das ist schon ausgeführt worden –
(Beifall SPD)
und bis zum heutigen Tag verdreifacht. Mit dem Beschluss des Landtags in der Drucksache 7/2483 aus der 7. Legislaturperiode vom 21. Dezember 2020 hat dieser seinen deutlichen Willen zum Ausdruck gebracht, dass dieser Prozess auch weiter fortgeführt werden soll. Dieser Beschluss, nach dem in den Jahren 2021 bis 2025 die Einstellungszahl jährlich auf insgesamt 300 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erhöhen ist, ist ausdrücklich zu begrüßen, schafft er doch im Bildungszentrum Meiningen die notwendige Planungssicherheit, um die Ausbildung von jährlich 300 Anwärterinnen und Anwärtern auch tatsächlich abzusichern. Außerdem wird den erfolgreichen Absolventen die Übernahme in den Landesdienst nach erfolgreichem Abschluss garantiert. Ich denke, die Thüringer Polizei ist ein sehr attraktiver Arbeitgeber und das wird durch diesen Beschluss noch einmal gestärkt und unterstrichen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass wir im Rahmen der Ausbildung des Bachelorstudiums eine sehr gute und grundsolide Basis vermitteln, um die Kompetenzen der Auszubildenden und Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu entwickeln. Die Ausbildungs- und Studienpläne der Anwärterinnen und Anwärter der Thüringer Polizei werden übrigens fortlaufend evaluiert und an die aktuellen Erfordernisse angepasst. So bleiben die jungen Polizistinnen und Polizisten auf der Höhe der Zeit und bestmöglich auf ihre dienstliche Erstverwendung vorbereitet. Die dienstliche Erstverwendung prägt somit wesentlich die Inhalte in Ausbildung und Studium. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann derzeit eine Verwendung aller Absolventen sowohl in schutz- als auch in kriminalpolizeilichen Bereichen erfolgen. Dies ist möglich, weil das Bachelorstudium darauf ausgelegt ist, Polizeivollzugsbeamte herauszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung sowie ihren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die Aufgaben des gehobenen Polizeivollzugsdienstes selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Im letzten Semester des Bachelorstudiums werden die Wahlpflichtmodule Schutzund Kriminalpolizei angeboten. Es erfolgt zwar bereits jetzt eine weitgehende Vertiefung fachlicher Schwerpunkte, eine ausschließliche Spezialisierung auf die Tätigkeiten in der Schutz- oder Kriminalpolizei ist jedoch nicht enthalten. Genau hier setzt die aktuelle Nummer 2 der Ziffer III des Antrags der Drucksache 7/1190 an. Bis Ende des Jahres 2021 wird das Thüringer Innenministerium unter Einbeziehung der Polizeigewerkschaften diese Spezialisierung im Studium genauer prüfen und dem Landtag wie gefordert hierzu einen Bericht vorlegen. Zu dem Alternativantrag der AfD zu der Drucksache ist schon einiges gesagt worden. Auch von meiner Stelle noch einmal der Hinweis, dass die Implementierung einer elektronischen E-Learning-Plattform derzeit auf Hochtouren läuft und schon umgesetzt wird. Eine solche elektronische Lernplattform ist perspektivisch nicht nur für die Ausbildung, sondern auch insbesondere für die Fortbildung vorgesehen. Ich bin guter Dinge, dass wir dieses Projekt in naher Zukunft zu einem erfolgreichen Ende führen können. Die meisten anderen in dem Alternativantrag angesprochenen Punkte sind auch Gegenstand des ursprünglichen Antrags der Drucksache 7/1190 und bedürfen deswegen nach meinem Dafürhalten keiner näheren Ausführung. An dieser Stelle noch ein Wort zur Frage der Digitalisierung, Herr Bergner: Ich glaube, es ist wichtig, die in diesem Kontext mit zu betrachten, möchte aber darauf hinweisen, dass wir hierzu im Innenausschuss aktuell gerade berichtet haben. Ich bin selbstverständlich bereit, diese wichtige Frage im Innenausschuss mit Ihnen noch einmal zu diskutieren, insbesondere auch im Kontext der anderen Großprojekte in diesem Bereich – genannt sei Polizei 2020 –, die wir zu stemmen haben. Da werden Sie sehen, dass wir dort nicht ganz so tatenlos unterwegs sind, sondern uns auch hier auf einem sehr guten Weg befinden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung; erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/3168. Wer ist für diesen Antrag? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir stimmen zweitens jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3178 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus der AfD- und der FDP- Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2294 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge ab. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen nunmehr über die Nummer III des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1190 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion. Damit ist die Nummer III des Antrags unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Damit erübrigt sich die Abstimmung zum Alternativantrag. Sehr geehrte Damen und Herren, damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Struktur, dass wir in absehbarer Zeit in die Lüftungspause gehen müssten, habe ich nachgefragt, wie wir jetzt damit umgehen. Wir haben eben mit den Parlamentarischen Geschäftsführern vereinbart, dass wir jetzt den Tagesordnungspunkt 27 aufrufen und danach entsprechend unserer Vereinbarung schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27 Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 7/1823 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2329 Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön.
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, gemäß § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ist dem Landtag im Zusammenhang mit der Vorlage des Entwurfs zum Haushaltsplan sowie des Mittelfristigen Finanzplans
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Entschuldigung, Herr Emde. Ich bitte um etwas wirklich mehr Ruhe. Herr Emde, bitte.
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes zu berichten. Der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im Land wurde dem Landtag am 1. Oktober des letzten Jahres zugeleitet und gemäß § 52 Geschäftsordnung bereits vor der ersten Beratung an den HuFA überwiesen. Der HuFA hat die Unterrichtung in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2020, seiner 19. Sitzung am 14. Dezember 2020 und in seiner 20. Sitzung am 15. Dezember 2020 beraten. Er empfiehlt, dass der Bericht zur Kenntnis genommen wird.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Bergner für die FDP-Fraktion, bitte schön.
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, wenn Sie es bis jetzt ausgehalten haben! Nach vielen Jahren des Wachstums und immer weiter steigender Einnahmen haben wir im vergangenen Jahr den größten Einbruch in der jüngeren Geschichte unseres Freistaats erlebt. Die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen haben deutliche Spuren hinterlassen. Ein Ende der Pandemie ist unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht eindeutig abzusehen. Nach dem Einbruch der Einnahmen und einer erheblichen Nettokreditaufnahme hofft dieser Bericht aus dem letzten Jahr zwar auf eine schnelle Erholung der Wirtschaft und neues Wachstum. Ob diese optimistischen Voraussetzungen für 2021 eintreffen, ist in der aktuellen Situation allerdings mehr als fraglich. Wir als Parlament nehmen diesen Bericht wie vorgesehen zur Kenntnis. Wir Freien Demokraten werden uns aber weiterhin unserer Verantwortung für zukünftige Generationen bewusst sein und uns weiter für einen ausgeglichenen Haushalt einsetzen.
(Beifall FDP)
Der Staat und wir Abgeordnete sind es den Bürgern schuldig, verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umzugehen, denn diese Gelder sind von den Menschen erwirtschaftet worden.
(Beifall CDU)
Dabei muss der Staat beste Rahmenbedingungen für eine möglichst schnelle Überwindung der aktuellen Krise schaffen.
(Beifall FDP)
Gerade hier erwarten wir deutlich mehr von einer Landesregierung, sei es die schnellere Auszahlung der versprochenen Wirtschaftshilfen oder sei es die vernünftige, das heißt digitale oder coronasichere Ausstattung der Schulen bis hin zur Gesundheitsprävention für unsere Kinder. Wir Freien Demokraten sehen hier noch sehr viel Nachhole- und Handlungsbedarf.
(Beifall FDP)
Trotz der hohen Ausgaben fehlt es doch allzu oft an der richtigen Stelle. Wir werden hier weiterhin unsere Verbesserungsvorschläge in den einzelnen Bereichen einbringen. Denn für uns bleibt klar: Besonders in der Krise ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den gegebenen finanziellen Mitteln besonders wichtig. Danke.
(Beifall FDP)
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank. Alle anderen Fraktionen haben angezeigt, auf einen Redebeitrag zu verzichten. Ich frage dennoch noch mal. Das ist so. Die Landesregierung hat das Wort, Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst mal herzlichen Dank, dass der Tagesordnungspunkt heute noch abgearbeitet werden darf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe versprochen, nur 2 Minuten zu reden, vielleicht auch nur 1 Minute. Die Seite 3 des Berichts ist interessant und worauf Frau Bergner hingewiesen hat, das ist ja völlig richtig. Wir leben seit vielen Jahren davon, dass wir eine Rücklage ansparen konnten und dann den kommenden Haushalt mit diesen Rücklagemitteln abfedern konnten. Insofern, Herr König, kann ich Ihre Frage gut beantworten: Ich schlafe immer ruhig, weil ich vollstes Vertrauen in den Landesgesetzgeber habe. Wenn er nämlich Mehrausgaben an einer Stelle beschließt, muss er natürlich auch die Finanzierung beschließen. Insofern: 100 Prozent sind 100 Prozent, egal ob 80/20 oder 40/60, völlig egal. Sie müssen es selber richten, wenn Sie neue Aufgaben wollen. Viele davon sind sehr verständlich, aber wie sagt man so schön bei den Kindern: Die Augen sind eben oft größer als der Magen.
(Heiterkeit SPD)(Beifall FDP)
Das trifft auch hier zu. Deswegen machen wir diesen Bericht. Ich habe nur eine Bitte an Sie: Das nächste Mal diesen Bericht doch etwas eher mit zu verabschieden, vielleicht mit dem Haushalt, dann ist die Diskrepanz nicht so hoch. Ich hätte sonst über den Nachtragshaushalt 2020 heute reden müssen. Herzlichen Dank und gute Nacht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/2329 auf. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU – Entschuldigung? – und die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und auch die heutige Plenarsitzung. Schlafen Sie gut, bis morgen früh 9.00 Uhr.
(Beifall FDP)