thueringer-landtag.de ↗

Diana Lehmann

SPD 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für diese durchaus sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung nur unzureichend, was ich an dieser Stelle beispielhaft ausführen will. Zum Wahlvorschlag der AfD, Herrn Abgeordneten Aust: Herr Aust hat neben der besonderen Nähe zum Flügelprotagonisten Björn Höcke auch Nähe zu einer weiteren zentralen Persönlichkeit des Flügels, zu Andreas Kalbitz. Kalbitz trat am 18. Oktober 2019 in Trusetal im Landkreis SchmalkaldenMeiningen auf, der Aust bei seiner Kandidatur für den Landtag unterstützen sollte. Zuvor waren beide bereits als Redner im August 2019 in Prenzlau. Jeweils wurden Aust und Kalbitz mit Plakaten angekündigt, auf denen beide Gesichter zu sehen waren. Kalbitz ist bekanntermaßen einer der beiden wesentlichen Protagonisten des Flügels, dem nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung attestiert wird. Im Gutachten des Bundesamts zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen taucht Kalbitz allein 65-mal auf. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollmission den Vorsitzenden ihrer Fraktion – in diesem Fall Björn Höcke – über wesentliche Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amtes gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Da Herr Aust außerdem Mitglied im Landesvorstand ist und Herr Höcke selbst als Verdachtsfall zählt, müsste er ihm quasi darüber berichten. Herr Aust war zudem 2017 bis 2019 stellvertretender Vorsitzender der Jungen Alternative Thüringen. Er sympathisiert in den sozialen Medien auch weiterhin mit der Jungen Alternative und ihren Gliederungen. Auf Twitter hat er vor vier Tagen eine Sympathiebekundung mit der Jungen Alternative veröffentlicht, die das Bundesamt für Verfassungsschutz am 15. Januar 2019 als Verdachtsfall eingestuft und ihr eine migrationsund insbesondere islamfeindliche Haltung attestiert hat. Als Beispiel für das rechtsnationale Denken möchte ich folgende Aussagen der Jungen Alternative Thüringen anführen – ich zitiere –: Die Folgen der Merkelschen Willkommenskultur sind Kriminalität, Polarisierung und Islamisierung. Wir setzen uns dafür ein, deutsche Grenzen umfassend zu sichern. (Beifall AfD) Und weiter: Durch öffentlichkeitswirksame Massenabschiebungen soll das Vollzugsdefizit beseitigt und der Anreiz, nach Deutschland zu gelangen, verringert werden. Es muss für alle illegalen Migranten nach australischem Vorbild gelten „There is no way you can make thuringia your home.“ (Beifall AfD) Dass die AfD bei diesen Aussagen klatscht, beweist umso mehr, dass der Kollege für diese Funktion ungeeignet ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass René Aust den Wahlkreismitarbeiter Patrick F. beschäftigt, der in der Vergangenheit für die FDP in Suhl auftauchte. Im Jahr 2013 etwa war er als Redner auf dem „Thüringentag der nationalen Jugend“ vertreten, einer Veranstaltung der NPD und der Kameradschaften, die vom Thüringer Neonazi Ralf Wohlleben einst ins Leben gerufen wurde, der inzwischen vom Oberlandesgericht München 2018 wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde. Im August 2013 trat F. als Redner auf einer NPD-Kundgebung in der Suhler Innenstadt auf. Bilder zeigen ihn mit einem Plakat der NPD, die sowohl vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als auch von anderen Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei beobachtet wird. Auf anderen veröffentlichten Fotos ist er gemeinsam mit dem damaligen NPD-Landesvorsitzenden Patrick Wieschke zu sehen, wie dieser eine Rede vorbereitend durchgeht. Wieschke wurde in der Vergangenheit wegen eines Sprengstoffanschlags gegen einen türkischen Imbiss in Eisenach vom Landgericht Mühlhausen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. René Aust macht sich diese inhaltliche Weiterradikalisierung der AfD und die Ziele des Landesverbandes Thüringen zu eigen, indem er beispielsweise auf Twitter schreibt: „Das Programm ist sozialer, patriotischer und provokativer als vor vier Jahren. Es findet sich auch mehr Tierschutz und mehr Naturschutz. Insgesamt steckt mehr AfD Thüringen in dem neuen Wahlprogramm. Danke an alle Delegierten.“ (Beifall AfD) Herr Aust bietet zudem nicht die hinreichende Gewähr für eine verlässliche Gremienarbeit in dem sensiblen Gremium. So berichtet am 26.09.2019 die „Thüringer Allgemeine“ darüber, dass die AfD aus Trotz eine Erfurter Stadtratssitzung platzen ließ. Gegenüber der Zeitung erklärte Aust, dass man sich spontan entschieden habe, als Fraktion den Stadtrat zu boykottieren, weshalb dieser nicht mehr beschlussfähig war, als nicht die von der AfD gewünschte Kandidatin in den Seniorenbeirat gewählt wurde. 50 Minuten nach Sitzungsbeginn nach Konstituierung des 1. Stadtrats war das Gremium nicht mehr beschlussfähig. Es zeigt sich, Herr Aust besitzt aus meiner Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung, für die Fraktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Der Abgeordnete Aust ist außerdem als Mitglied des G 10-Gremiums vorgeschlagen. Ich möchte jetzt schon auf die Ausführung zu diesem Wahlvorschlag verweisen. Herr Aust besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion im G 10-Gremium. Außerdem noch ein kurzer Hinweis zum Vorschlag von Herrn Kießling als Mitglied der ParlKK. Herr Kießling war bereits in der 30. Sitzung des Thüringer Landtags am 13.11.2020 als Mitglied der G 10Kommission vorgeschlagen. Der Kollege Blechschmidt hatte damals schon darauf hingewiesen, warum der Abgeordnete Kießling aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für dieses Gremium besitzt. Das bezieht sich auch auf die Mitgliedschaft in der ParlKK. Darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Diana Lehmann Protokoll ↗