Heike Werner
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war jetzt eine interessante Diskussion und Frau Meißner hat es schon angedeutet: Wir hatten auch schon einige Diskussionen in den Ausschüssen. Ich denke, es war für uns alle sehr erkenntnisreich, es haben sich daraus auch schon Änderungen ergeben. Ich möchte zumindest die Gelegenheit nutzen, hier darzustellen, wie die eine oder andere Verbesserung und Erkenntnis oder Anregung, die aus dem Ausschuss gekommen ist, hier umgesetzt wurde. Zunächst will ich aber auch noch mal darauf hinweisen, ich denke, das hat die Anhörung sehr eindrücklich gezeigt: Wir sind aufgrund der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen Fachkräftemangels darauf auch angewiesen, dass sich Menschen aus anderen Ländern bei uns wohlfühlen, dass sie hier eine Perspektive für sich finden, und dazu gehören natürlich viele Dinge, aber natürlich auch eine Freundlichkeit gegenüber Menschen aus anderen Ländern. Daran hat die AfD, denke ich, noch eine ganze Menge zu arbeiten.
(Beifall DIE LINKE)
Aber es wurde natürlich auch deutlich gezeigt, welche Optimierungen es braucht insbesondere bei den Verwaltungsprozessen im Landesverwaltungsamt, damit schnellere Anerkennung gelingen kann. Da sind uns, weil hier Dinge vom Bundesgesetzgeber im Raum stehen, die bundesgesetzlich sozusagen umgesetzt werden müssen, natürlich erst mal keine Möglichkeiten gegeben, hier etwas zu ändern, sondern wir können hier nur in unserem Bereich zunächst schauen. Es wurden Optimierungsprozesse beim Landesverwaltungsamt insbesondere angesprochen, da ging es um die Erreichbarkeit, es ging um die Kommunikation, auch die Durchführung der Kenntnisprüfungen, Digitalisierung und natürlich auch um die Steigerung der Servicequalität. Es wurde auch in der Anhörung sehr viel darüber diskutiert, welche weiteren Verbesserungen es geben könnte. Da geht es um bundesweite Änderungen, die dort notwendig werden, beispielsweise der Ersetzung der Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen oder die Schaffung eines Abgleichmehrfachregisters. Das ist etwas, was ich sehr unterstütze und darüber haben wir auch schon diskutiert. Aber es ist auch klar geworden innerhalb der Anhörung, dass dazu eben Regelungen notwendig sind, die eher für eine mittel- bis langfristige Änderung sprechen. Trotz alledem sollten wir als Land Thüringen hier weiter dafür werben, dass es in dem Sinne Veränderungen gibt. Zur Erreichbarkeit des Landesverwaltungsamts will ich noch mal darauf hinweisen, dass im Nachgang der Anhörung das Landesverwaltungsamt mitgeteilt hat, dass es Sprechzeiten gibt, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr, dass es auch telefonische Möglichkeiten gibt, um Anfragen zu stellen und Sprechzeiten zu vereinbaren. Der Präsident hat auch noch mal darauf hingewiesen, dass natürlich das Angebot an die Kliniken steht, präventiv hier tätig zu werden, hier mit den Kliniken, Verbänden das Gespräch schon zeitnah zu suchen, um ausländische Ärztinnen und Ärzte tatsächlich auch gewinnen zu können und um die diesbezüglich notwendigen Verfahrensabstimmungen zeitnah anzugehen. Das Angebot an die Kliniken wurde in dem Zusammenhang also noch mal erneuert und es wurde auch den Kliniken angeboten, was heute auch schon eine Rolle gespielt hat, dass noch mal mit einer Art Positivliste der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe informiert wird, welche Studiengänge als gleichwertig anerkannt werden. Damit kann man schon einige Probleme, denke ich, im Vorhinein ausräumen. Das Landesverwaltungsamt möchte auch weiter aktiv Unterstützung geben, insbesondere auch, was das Thema der Servicequalität angeht. Hier hat der Präsident noch mal darauf hingewiesen, dass man immer wieder das Kommunikationsverhalten diskutiert, auch hinterfragt und dann auch, wo notwendig, zu Verbesserungen kommt. Ich möchte noch mal etwas sagen zu dieser Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen. Wie gesagt, ich glaube auch, dass das ein wichtiger Schritt wäre, um die Gleichwertigkeit auch noch mal anzuerkennen, um auch Vergleichbarkeit innerhalb der Bundesländer herzustellen. Dazu – das habe ich schon gesagt – sind natürlich bundesweite Veränderungen an der Stelle auch notwendig. Zur Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wurde auch schon einiges gesagt. Hier hat das Landesverwaltungsamt uns im Nachgang der Anhörung noch mal mitgeteilt, dass hinsichtlich der Digitalisierung der Anerkennungsverfahren seitens des Bundes Bestrebungen bestehen, einen zentralen Zugang für die elektronische Antragstellung und die vollelektronische Verfahrensabwicklung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen einzurichten. Insofern wird auch seitens des Bundes die Digitalisierung des Landesverwaltungsamts dabei sehr hilfreich sein. Die Diskussion gab es zur Schaffung eines Abgleichs- und Mehrfachregisters. Hier hat man auch noch mal gesehen, dass die Stimmen natürlich in der Anhörung auch unterschiedlich gewesen sind. Ziel eines Mehrfachregisters soll es ja sein, dass Mehrfachantragstellungen verhindert werden, weil dann mehrere Behörden mit sehr zeit- und verwaltungsaufwendigen Anerkennungsverfahren beschäftigt sind. Es soll also auch sichergestellt werden, dass Antragsteller, die in einem Bundesland die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht in einem anderen Bundesland erneut einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation stellen. Hier gab es ganz unterschiedliche Meinungen. Der Marburger Bund beispielsweise hat so ein Register abgelehnt, weil das transparent macht, dass ausländische Ärzte sehr oft in einem Bundesland die Kenntnisprüfung absolvieren, dann aber in andere Bundesländer gingen. Das ist natürlich richtig. In Thüringen wissen wir, dass das sehr oft der Fall ist, dass leider dann die Menschen auch in andere Bundesländer abwandern. Seien Sie versichert, wir können weiter an dem Thema „Familienfreundlichkeit“ usw. arbeiten, aber es sind natürlich oft insbesondere Dinge des Geldes, die dazu führen, dass dann die Ärztinnen und Ärzte abwandern oder weil sie eben eine Community haben, die für sie wichtig ist. Wir glauben trotzdem, dass wir das weiter diskutieren sollten und an der Stelle, denke ich, uns auch noch beim Bund weiter dafür einsetzen. Ich will noch einen letzten Hinweis geben, das ist ganz neu: Ich möchte darauf hinweisen, dass für Thüringen aktuell eine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, die ausländischen Ärzten und Apothekern aus Drittstaaten das Anerkennungsverfahren erleichtert, gleichzeitig aber auch die Qualität des Anerkennungsverfahrens gewährleistet. Das heißt, sofern im Rahmen des Anerkennungsverfahrens schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wird, dass eine eidesstattliche Erklärung aus dem Herkunftsland nicht erbracht werden kann, weil es sich beispielsweise um ein Kriegsgebiet handelt, kann nun auch in Thüringen eine eidesstattliche Versicherung, abgegeben vor einem Notar aus Deutschland, im Einzelfall zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit akzeptiert werden. Das ist neu in der Bundesärzteordnung nachzulesen und insofern ist das hier, denke ich, auch noch mal eine Erleichterung für das Anerkennungsverfahren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
