Robert-Martin Montag
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Ich nehme das auch niemandem krumm. Parlamentsdebatten dürfen auch gern emotional werden, ich kann gut damit umgehen. Heilberufegesetz: Das kann ich relativ schnell abhandeln. Wir haben daran im Prinzip keine Kritik zu äußern, außer handwerklicher Sorgfaltspflicht, die wir hier eben doch problematisieren müssen. Die Regelung kommt zunächst mal ziemlich spät, die DSGVO ist nun bald drei Jahre in Kraft und Thüringen ist – ich habe eben eine Rede gehalten, das bestärkt das noch mal – das letzte Bundesland, das hier dieses Heilberufegesetz und die Novellierung bei der DSGVO auf den Weg bringt. Wir werden, das kann ich vorausschicken, natürlich dem Gesetzentwurf gern zustimmen. Aber die Kammern, das heißt die wiederum, die betroffen sind, wollen noch weitere Änderungen und haben auch in der Debatte auf Änderungsnotwendigkeiten hingewiesen. Ich will noch mal ein paar kleine Sachen nennen. In Ihrem Entwurf spricht man noch immer vom Ladenschlussgesetz, welches aber seit 2006 bereits durch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz abgelöst wurde. Auch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 findet bis heute keine Berücksichtigung. Wir hatten gestern von diesem Pult aus die Debatte, inwieweit es denn richtig ist und wichtig wäre, sich bei der eigenen politischen Gestaltung, bei der eigenen Positionsgewinnung mit denen rückzukoppeln, die tatsächlich Ahnung von dem haben, was Sie zu regeln versuchen. Sie haben es gestern als Lobbyismus abgetan, ich kann Ihnen sagen: Hätten Sie zuvor tatsächlich mal mit denen gesprochen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
