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Anja Müller

Die Linke 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Fragestunde

Vielen Dank. Die Stadt Kaltennordheim wechselte auf freiwilliger Grundlage und im Rahmen eines Landesgesetzes zum 1. Januar 2019 vom Wartburgkreis in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Der Landrat des Wartburgkreises wollte den Kreiswechsel der Stadt stets verhindern. Er unterlag jedoch mit seiner Auffassung auch abschließend vor dem Landesverfassungsgericht. In der Lokalausgabe Bad Salzungen von „Freies Wort“ und „Südthüringer Zeitung“ am 12. Januar 2021 wurde berichtet, dass der Landrat des Wartburgkreises die Drehleiter der Stützpunktfeuerwehr in Kaltennordheim abziehen wolle. Offensichtlich erfolgte diese Ankündigung als Trotzreaktion. Am 13. März 2021 berichtete „Freies Wort“, dass die Drehleiter nach Dermbach gehe. Der Wartburgkreis ist Träger des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG). Hierzu hat er entsprechende Planungen unter anderem für Stützpunktfeuerwehren aufzustellen und hiernach die entsprechende Technik vorzuhalten. Der Landtag kontrolliert den Vollzug des Gesetzes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist die Stadt Kaltennordheim derzeit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz als Standort für eine Stützpunktfeuerwehr mit welchem Territorium und welcher technischen Ausrüstung ausgewiesen? 2. Liegen im Fall der Stützpunktfeuerwehr Kaltennordheim gegenwärtig die Voraussetzungen dafür vor, dass auf der Grundlage des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes ein Landkreis die ihm obliegenden Aufgaben des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes auch außerhalb des eigenen Territoriums wahrnehmen kann? 3. Kann der Landrat des Wartburgkreises bzw. der Kreistag im vorliegenden Fall einseitig die Drehleiter vom Stützpunkt in Kaltennordheim abziehen oder liegt eine Pflicht vor, die Aufgabenerfüllung nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz in der betroffenen Region durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen sicherzustellen? 4. Welche Rechtsfolgen würden eintreten, sollte ein Ereignis zum Einsatz einer Drehleiter eintreten, jedoch keine Drehleiter verfügbar sein?

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