Madeleine Henfling
Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018
Bei mir steht eine halbe Stunde. Wir können aber auch eine Dreiviertelstunde vereinbaren, wenn das für alle in Ordnung ist. Gibt es da Widerspruch aus einer Fraktion, dass wir eine Dreiviertelstunde machen? Nein. Gut, dann wären wir sozusagen bei 13.40 Uhr. Wir treffen uns 13.40 Uhr wieder hier. Alles andere gilt trotzdem weiter.
