Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Minister Hoff hat bereits prägnant und zutreffend die Erforderlichkeit eines Thüringer Ausführungsgesetzes erläutert. Deswegen will ich in der gebotenen Kürze noch mal die Punkte ansprechen, die es zu beachten gilt. Punkt 1: Der Bundesgesetzgeber hat bisher nicht alle zur Regelung des Zensus 2022 in Thüringen erforderlichen Regelungen getroffen. Der Bund stellt für die Durchführung des Zensus 2022 als gemeinsames Großprojekt insbesondere die IT-Gesamtsteuerung und zweitens den IT-Betrieb und trägt dabei auch die Gesamtverantwortung für eine einheitliche und termingerechte Durchführung. Zweiter Punkt: Das Statistische Bundesamt bereitet den Zensus im Benehmen mit den statistischen Landesämtern organisatorisch und technisch vor. Die statistischen Landesämter selbst sind für die Durchführung der Erhebung verantwortlich. Dritter Punkt, jetzt kommen wir zu Thüringen: Den Landesgesetzgebern ist die Bestimmung von Erhebungsstellen und das Nähere zur Organisation der einzelnen im Rahmen des Zensus 2022 vorzunehmenden Erhebungen und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse überlassen. Diese Regelung – jetzt komme ich zum Fazit – soll nun in einem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 getroffen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der EG-Verordnung 763/2008 des Europäischen Parlaments über die Volks- und Wohnungszählung in der jeweiligen geltenden Fassung sowie des Zensusgesetzes 2022 ist verpflichtend. So schlicht und gleichzeitig so bindend sind die Anforderungen. Von daher werden wir den Gesetzentwurf der Landesregierung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales überweisen und dort gemeinsam diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
