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Christoph Zippel

CDU 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen

Sehr geehrter Herr Präsident, hochverehrte Abgeordnete, die Beratung im Ausschuss und die schriftliche Anhörung haben im Grunde das bestätigt, was hier schon in der ersten Beratung gesagt wurde. Die einmalige Meldung von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern nur bei ihren zuständigen Kammern und Körperschaften bringt diesen eine Erleichterung. Insofern ist es natürlich erst einmal eine sinnvolle Idee. Der Blickwinkel der Gesundheitsämter ist aber eben ein anderer, wie es eben auch schon angeklungen ist. Diese bekämen die Daten zukünftig dann nur noch aus zweiter Hand. Die Gesundheitsämter haben in der Anhörung Zeitersparnis und Reduzierung der Arbeitsbelastung mehrheitlich als gering eingeschätzt. Das Wissen darüber, wie viele Ärzte, Zahnärzte und Apotheker im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesundheitsamts leben oder tätig sind, ist für diese aber enorm wichtig, nicht zuletzt im Katastrophenfall oder eben für die infektionshygienische Überwachung. Es ist also wichtig, damit der öffentliche Gesundheitsdienst seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Wir als Gesetzgeber müssen an dieser Stelle eine Interessenabwägung vornehmen. Einerseits der Wunsch der Gesundheitsämter, weiterhin die Meldedaten aus erster Hand zu bekommen, andererseits der ebenso berechtigte Wunsch der Heilberufe nach weniger bürokratischem Aufwand. Für meine Fraktion wiegt hier das Votum der Experten aus den Gesundheitsämtern etwas schwerer. Gleichwohl sehen wir den Aufwand der zweigleisigen Anmeldung. Es wäre wünschenswert, dass hier im Zuge der Digitalisierung der Gesundheitsämter eine Lösung gefunden werden kann, die beide Interessen zufriedenstellt. Den hier vorliegenden Antrag finden wir nicht überzeugend genug, damit wir ihm zustimmen können. Deshalb wird sich meine Fraktion enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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