Raymond Walk
Fragestunde
Danke, Herr Präsident. Opferspezifik bei der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ im Jahr 2020 1.184 Fälle erfasst wurden. Zur Straftatengruppe zählen insbesondere die Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen – 837 Fälle – und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen – 321 Fälle. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen der genannten Straftatengruppe waren Polizeivollzugsbeamte Opfer – bitte nach Straftatbestand und für die Jahre 2019 und 2020 einzeln gliedern –? 2. Welche anderen Vollstreckungsbeamten und gleichstehenden Personen waren Opfer – bitte gliedern wie unter Frage 1 –? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen bei der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“?
