Stefan Möller
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, zunächst einmal möchte ich Ihre Stasi-Akte über den Kollegen Aust berichtigen. Der Kollege Aust ist nicht mehr Mitglied des Landesvorstands. Das vielleicht zunächst einmal. Dann fällt mir bei Ihren Einlassungen, mit denen Sie hier versuchen, die Kollegen zu diffamieren, auf, dass Sie offenkundig erhebliche Schwierigkeiten damit haben, belastendes Material zu finden, was direkt der Person zugerechnet werden kann. Sie fangen damit an, dass Herr Aust auf irgendwelchen Plakaten mit anderen Persönlichkeiten drauf ist. Herr Aust hat irgendwelche Organisationen, auch parteinahe Organisationen unterstützt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein Mitglied des Thüringer Landtags natürlich die offizielle Jugendorganisation der eigenen Partei unterstützt. Wo bitte ist das Problem? Das machen Sie doch auch. Ihre Jugendverbände – mit Verlaub – sind zehnmal radikaler, zehnmal extremistischer und zehnmal gewaltbereiter als die JA.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da müssen Sie selber lachen!) Frau Lehmann, damit der SPD und wahrscheinlich auch dem gesamten rot-rot-grünen Lager reicht es aus, dass Herr Aust sich kritisch zur Asylpolitik geäußert hat oder Statements teilt und unterstützt, die die Asylpolitik kritisch sehen, auch da kann ich überhaupt nichts Anstößiges erkennen. Auch das gehört zu dem, was sie immer gebetsmühlenartig wiederholen, aber nie ernst meinen. Das gehört zur Meinungsfreiheit, das gehört zu einem offenen Diskurs, der gerade in diesem Haus möglich sein sollte, es aber nicht ist.
(Beifall AfD)
Kommen wir weiter zu diesen Besonderheiten der Begründung ihrer Ablehnung des Wahlvorschlags. Besonders kurios ist es schon, welche Verkettung Sie durchführen müssen. Da gibt es einen Landtagsabgeordneten, der zur Wahl steht. Der hatte wiederum einen Mitarbeiter. Der Mitarbeiter – übrigens längst entlassen, weil nämlich nicht bekannt war, was er für eine Vorgeschichte hatte, und als es bekannt wurde, wurde er sofort entlassen –, der Mitarbeiter kennt wiederum jemanden, der sich strafbar gemacht hat. Und weil derjenige sich damals strafbar gemacht hat, obwohl er überhaupt nichts mit René Aust zu tun hat, ist René Aust plötzlich untragbar für die Kommission. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren, wenn Sie dieselben Maßstäbe an sich selbst anwenden würden, dann müssten Sie ihre Mandate zurückgeben.
(Beifall AfD)
Und die Spitze, Frau Lehmann, ist ja wohl, dass Sie als Argument gegen den Wahlvorschlag René Aust hervorbringen, dass er angeblich eine Stadtratssitzung mit anderen Mitgliedern dadurch verhindert hat, weil jemand nicht in einen Beirat gewählt worden ist. Jetzt wenden Sie mal diesen Maßstab an Bodo Ramelow an. Der konnte es nicht akzeptieren, dass ein anderer als er Ministerpräsident geworden ist. Nach diesen Maßstäben, die Sie haben, müsste er doch schon längst zurücktreten.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, in Ihren Reihen befinden sich nach wie vor Leute, die die AfD-Wähler gern in die Gaskammer schicken wollen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bitte was?) Ich habe von Ihnen nie eine Distanzierung gehört. Bei Ihnen, bei den Grünen, gibt es Leute, die wollen gern, dass die AfD-Leute ins Gulag kommen. Auch solche Beispiele kann ich Ihnen nennen. Bei Ihnen in der Bundestagsfraktion gibt es Leute, die ehemalige RAF-Terroristen und Mörder anstellen. Und Sie wollen sich über René Aust und über Olaf Kießling erheben! Sie sollten sich was schämen, meine Damen und Herren!
(Beifall AfD)
Ich muss Ihnen bei all der Diffamierung, bei all dem Ärger darüber, bei all den Verletzungen, die Sie damit auch Menschen zufügen, im Grunde dankbar sein, dass sie so plastisch klarmachen, wie dünn Sie eigentlich argumentativ bei der Ablehnung unserer Vorschläge auf der Brust sind, obwohl Sie eigentlich dazu verpflichtet sind, das unvoreingenommen zu bewerten; der Verfassungsgerichtshof hat es Ihnen mit auf den Weg gegeben. Sie missachten das Verfassungsgericht. Es ist ja nicht das erste Gericht, das Sie missachten. Da haben Sie ja eine gewisse Erfahrung, das Thema hatten wir ja gestern schon. Ich kann nur sagen: Wir werden das dann im Folgeprozess einbringen müssen. Vielen Dank für die Klarheit, die Sie dabei geliefert haben. Danke schön.
(Beifall AfD)
