Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jankowski beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die FAQ auf der Homepage unseres Ministeriums greifen Fragen auf, die häufig an uns kommuniziert werden, und dienen zur Orientierung und Hilfestellung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte. Die schulinterne Organisation der Testungen, das heißt an welchem Schultag, in welchem Raum, zu welcher Zeit, obliegt der Schulleitung. Zu Frage 2: Die Tests sind geregelt in § 6 Abs. 5 Satz 1 der Thüringer KiJuSSp-Verordnung – also der ausführliche Name ist länger, aber Sie wissen, was ich meine. Danach können Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang insbesondere mit der Rückkehr in den Präsenzunterricht freiwillig im Rahmen des landesweiten Infektionsmanagements an Testungen teilnehmen. Sie wissen, dass heute auch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz bzw. der neue § 28b Bundesinfektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz ist inzwischen veröffentlicht. Insofern gibt es jetzt eine neue Rechtsgrundlage im Bundesrecht. Zu Fragen 3 und 4: Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Dokumentation des Widerspruchs gegen die Durchführung der Selbsttestung in der Schule verarbeitet. Die Daten verbleiben in der Schule, an welche der Widerspruch gerichtet wurde. Die Widerspruchsformulare werden separat in einem nur dafür vorgesehenen Ordner gesammelt und nach zwölf Monaten vernichtet. Dies alles ist ausdrücklich und gut wahrnehmbar in Punkt 4 des Merkblatts beschrieben, das der Widerspruchserklärung beiliegt.
