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Schenk

22.04.2021 Sitzungen 7/43

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen wurden für das Berichtsjahr 2019 in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätliche Eingriffe auf die Staatsgewalt“ insgesamt 664 Fälle mit der Opferspezifik „Polizeibeamte“ registriert. Davon betreffen 500 Fälle den Straftatenschlüssel 621110, konkret „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“, und 164 den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Für das Berichtsjahr 2020 wurden in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätliche Angriffe auf die Staatsgewalt“ insgesamt 918 Fälle mit der Opferspezifik „Polizeibeamte“ registriert. Davon betreffen 691 den Straftatenschlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ und 227 den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Zu Frage 2: Ebenfalls ausweislich der polizeilichen Kriminalitätsstatistik für den Freistaat Thüringen wurden für das Berichtsjahr 2019 in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ insgesamt 288 Fälle mit der Opferspezifik „andere Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ registriert. Davon betreffen 215 Fälle den Straftatenschlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ und 73 Fälle den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Für das Berichtsjahr 2020 wurden in der Straftatengruppe „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ insgesamt 240 Fälle mit der Opferspezifik „andere Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ registriert. Davon betreffen 146 Fälle den Straftatenschlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ und 94 Fälle den Straftatenschlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“. Zu Frage 3: Das Gesamtaufkommen der Straftaten, bei denen in Thüringen Polizeivollzugsbeamte als Opfer erfasst wurden, stieg im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 um 279 Fälle. Es ist zu konstatieren, dass mit Blick auf die zurückliegenden Jahre eine unvermindert hohe bzw. im Vergleich zum vergangenen Jahr eine erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen im Einsatz befindliche Polizeivollzugsbeamte besteht. Im Übrigen verurteilt die Thüringer Landesregierung Gewalt und Straftaten jeder Art. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗