Schenk
Fragestunde
Die Landesregierung hat keine Position dazu, sondern müsste die erst im jeweils konkreten Fall erörtern. In diesem konkreten Fall ging es mir darum, in der Anfrage darauf zu verweisen, dass es erst eine fachliche Bewertung gab, der dann ein Kreistagsbeschluss folgte, um dem in der Nachfrage intendierten Auskunftsziel Rechnung zu tragen und transparent zu machen, dass dadurch eine Befassung erfolgte und dass nicht – wie vielleicht durch Presseberichterstattung suggeriert werden konnte – vielleicht eine Art Schmollen oder eine Art Rache damit erfolgt ist – ich weiß nicht mehr genau, wie sie es formuliert hatten –, sondern nach unseren Informationen eine Kreistagsbefassung damit erfolgte. Inwieweit da der Wirkungskreis überschritten wurde, könnten wir nur schriftlich nachreichen, nachdem wir das noch mal geprüft haben.
