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Heike Werner

22.04.2021 Sitzungen 7/43

Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich jetzt nicht noch mal reden, weil die klugen Argumente von den Koalitionsfraktionen und der CDU schon gekommen sind. Aber damit Herr Montag nicht traurig ist und sich nicht wertgeschätzt fühlt, dachte ich, will ich das jetzt an der Stelle zumindest noch mal wiederholen. Ich glaube, sowohl für uns als auch für diejenigen, die vielleicht gezweifelt haben, ob das vielleicht ein richtiger Weg sein könnte, war die Anhörung doch sehr eindrücklich, weil hier noch mal dargestellt wurde, welche verschiedenen Interessen es gibt. Ich sehe es so wie Herr Zippel an der Stelle: In Abwägung der verschiedenen Interessen muss man eben sehen, was an der Stelle für die Gesundheitsämter besonders wichtig ist, was für unseren öffentlichen Gesundheitsdienst besonders wichtig ist. Die Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben zwar auf der einen Seite gesagt, dass es eine minimale Ersparnis in ihrem Bereich geben könnte, aber sie haben auch dargestellt, dass es für sie viel wichtiger ist, dass die Gesundheitsämter aktuell wissen, welche im Zuständigkeitsbereich tätigen und wohnenden Ärzte, welche Zahnärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker es gibt, weil das eben sowohl für den Katastrophenfall als auch für die infektionshygienische Überwachung notwendig und für Ermittlungen in Ausbruchsfällen auch alternativlos ist. Auch wenn man in § 5a Heilberufegesetz eine Zusammenarbeit und Unterstützung des ÖGD vorsieht, könnte beim Zugriff auf die Daten der Kammern zum Beispiel im Krisenfall wertvolle Zeit verstreichen. Es gab auch die Aussage, Herr König, dass die Landesärztekammer zwar vielleicht diese Daten sammeln und auch an die Gesundheitsämter weitergeben würde, aber sie würde sie dem Gesundheitsamt kostenpflichtig überlassen. Das ist auch noch mal eine schwierige Frage an der Stelle. Die Frage für die Gesundheitsämter ist, dass nicht klar wäre, wie die Daten gepflegt sind, wie aktuell sie sind und ob sie dann auch sofort verwendet werden können. Aus unserer fachlichen Sicht erfolgen beide Meldepflichten, also die nach § 7 VO-ÖGD und die nach § 2 Heilberufegesetz, jeweils mit einem anderen Ziel. Aus fachlicher Sicht steht die Anzeigepflicht nach § 7 VO-ÖGD zum Beispiel zur infektionshygienischen Überwachung, zur Infektionskettenermittlung und Infektionskettenunterbrechung im Vordergrund und muss beibehalten werden, wie es auch die angehörten Vertreter des ÖGD mehrheitlich angegeben haben. Eine Übertragung von Aufgabenbereichen der Gefahrenabwehr auf die Heilberufekammer ist daher nicht möglich. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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