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Dirk Bergner

FDP 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahl fiel schon: 795 Millionen Euro. Das ist über eine Dreiviertelmilliarde. Das ist nicht etwa eine Zahl, die Kommunen oder der Wirtschaft zusätzlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie zugutekommt, es sind auch nicht Mittel für Distanzunterricht, auch keine kleine Spritze, um etwa einen Investitionsstau in Kommunen, den es deutschlandweit gibt, ein Stück weit aufzulösen. Nein, meine Damen und Herren, es sind Kosten für die Volkszählung 2022. Vor fast genau zehn Jahren standen wir hier bzw. drüben im anderen Gebäude zum selben Thema am Pult. Auch damals hat die FDP die immensen Kosten für absolut unverhältnismäßig gehalten. Wir haben angemahnt, dass das alles am Ende vom Steuerzahler bezahlt werden muss, von dem Steuerzahler, der in großen Teilen wegen der Corona-Pandemie mit Sicherheit auch im Jahr 2022 finanziell noch nicht gesundet sein wird, Unternehmen wie Arbeitnehmer, meine Damen und Herren. Aber da ist auch noch ein weiterer Aspekt, dem die FDP nicht müde wurde und wird, zu benennen, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das wir beim letzten Mal wie auch die Kollegen der Grünen und auch beim Datenschutz sehr geachtet haben. (Beifall FDP) Zumindest beim Datenschutz, meine Damen und Herren, können jetzt wieder in dem Gesetzentwurf Gedanken eingebracht werden. Dass es nach diesem Entwurf keinen abgeschotteten Auskunftsbereich mehr geben soll, erschließt sich dann allerdings nicht. Vielleicht können Sie das ja bei Gelegenheit erläutern. So, wie es klang, wird es eine Ausschussdebatte geben. Ich bin sehr auf die Erläuterung gespannt. Meine Damen und Herren, eigentlich müsste es jetzt hier wie auch schon 2010 Beifall der Linken geben. Ich hatte nämlich damals formuliert: Ich denke, wenn wir sehen, welche Daten und wie viele Daten von jedem einzelnen Bürger in diesem Land erfasst sind, dann gibt es überhaupt keinen Bedarf und überhaupt keine Notwendigkeit, noch mehr Daten zu erfassen, (Beifall FDP) und es gibt keinen Grund, Unternehmen und Bürger mit noch mehr Papierflut und Bürokratie zu belasten. Aber auch ein weiterer Punkt stört mich an diesem Entwurf der Landesregierung. Minister Adams – 2010 noch Abgeordneter für die Grünen – verwies damals darauf, dass die Kommunen dieses Gesetz am Ende ausführen und die Forderung nach einer Spitzabrechnung der Kosten berechtigt sei. Eben diese Spitzabrechnung ist nun aber auch nicht in dem Entwurf von Rot-Rot-Grün enthalten. Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, möchte ich mir einen Hinweis erlauben. Vermutlich haben Sie das auch schon wieder hinter den Kulissen ausgeklüngelt, dass das beschlossen wird. Deswegen werden wir im Innenausschuss darüber debattieren können und müssen, auch wenn die FDP diesen Entwurf nicht für zustimmungsfähig hält. Sie haben das Tätigkeitsverbot für Beschäftigte von Ordnungs-, Bau-, Einwohnermelde-, Steuer- und Sozialämtern in den örtlichen Erhebungsstellen gestrichen. Unter dem Blickwinkel, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Garantiepflicht eben dieser Personen gegenüber ihrer Tätigkeit zumindest in Betracht zu ziehen ist, ist das bedenklich. Denn wenn das so ist, dann haben diese Personen die Pflicht, meine Damen und Herren, Tatsachen zu melden, die gegebenenfalls einen Straftatbestand wie beispielsweise Betrug oder auch Straftaten nach dem Umweltrecht erfüllen. Und das würde dann nach unserer Auffassung doch definitiv mehr als zu weit gehen. Aus den bekannten und den auch neu erläuterten Gründen sehen wir diesen Entwurf sehr skeptisch, sehr kritisch, stehen aber natürlich einer Diskussion im Ausschuss aufgeschlossen gegenüber. Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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