Steffen Dittes
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Vielen Dank. Ich glaube, heute hat es noch keiner getan: Ich möchte den Frauen danken, dass sie dieses Rednerpult immer wieder herrichten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Redepult, Rednerpult, Rednerinnenpult – wie Sie möchten. Ich fand das ja eben schon interessant, meine Damen und Herren, dass wir von der AfD gehört haben, die Koalitionsfraktionen kämen nun auch auf die Idee, die Polizeiarbeit weiterzuentwickeln, und sie legt dann hier einen Alternativantrag vor, den sie Alternativantrag nennen, aber in Wahrheit ist er im Prinzip zu 95 Prozent fast wortgleich mit dem Antrag, den die Koalitionsfraktionen heute vor 288 Tagen hier in diesem Plenum eingereicht haben. Abgeschrieben.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben bloß einen Punkt unseres Antrags, und Sie haben das ja gerade eben gehört, auf vier einzelne Unterpunkte ausgedehnt, nämlich den Bereich der Einführung und Weiterentwicklung der ELearning-Plattform für die Aus- und Fortbildung. Daraus haben Sie vier Unterpunkte gemacht und glauben nun, dass ist Ihr besonderes Engagement für die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten in Thüringen. Was besondere Würdigung erfährt und welche Würdigung Sie innerhalb der Polizei erfahren, das will ich Ihnen an dieser Stelle auch mal deutlich sagen: Ich finde den Beschluss des GdPBundesvorstandes sehr respektabel.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der sagt, eine Vereinbarkeit zwischen der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei und der Mitgliedschaft in der AfD besteht aus Sicht der Gewerkschaft nicht. Ich glaube, diese Entscheidung, die hier getroffen worden ist, die ist begründet und die verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Mehr ist zu diesem Antrag letztendlich auch nicht zu sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn ich schon mit den vorliegenden Alternativund Änderungsanträgen beginne, dann vielleicht auch einige Worte zum FDP-Änderungsantrag: Da ist die FDP wirklich – wir hatten ja gestern kurz darüber diskutiert, Herr Bergner –, auch ein Maßstab für Effektivität und für effektive Parlamentsarbeit. Das ist ja die Wiederholung Ihres Antrags aus dem Innenausschuss, den Sie hier noch mal einbringen. Das ist aus Ihrer Sicht auch richtig, das ist zugestanden, da Sie ja keine Mehrheit im Innenausschuss erfahren haben. Aber ich will Ihnen auch in zwei Punkten kurz sagen, warum das so ist. Erstens handelt es sich bei dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen um einen Antrag zur modernen Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei. Und dann ist es eben schwierig, den noch mit weiteren Punkten praktisch aufzuladen, weil wir uns genau dann eben auch in den Anhörungen, in den Beratungen diesen Punkten widmen müssen. Ich glaube, wir sollten uns tatsächlich im Wesentlichen darauf konzentrieren. Zu einem anderen Punkt will ich aber auch etwas sagen: Wenn Sie hier beispielsweise fordern, die Einführung eines polizeiinternen Messenger-Dienstes vorzubereiten, Herr Bergner, dann sage ich Ihnen, da kommt die FDP auch in Fragen der Digitalisierung etwas zu spät, weil genau das wurde im Jahr 2018 hier im Thüringer Landtag auch auf Antrag von den Fraktionen Die Linke, der SPD und den Grünen bereits beschlossen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und wie
steht es um die Umsetzung?) Die entsprechenden Mittel sind auch im Haushalt bereits verankert und seit Herbst 2019 liegt dem Landtag und der Öffentlichkeit auch eine Konzeption dazu vor. Also ich will ja gar nicht sagen, dass es immer gut ist, wenn eine Landesregierung sagt, wir brauchen Ihren Antrag nicht, um zu handeln. In dem Fall ist es aber so, dass das Parlament selbst schon gehandelt und die entsprechenden Grundlagen geschaffen hat und
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nur umge-
setzt ist nichts!) insofern ist dieser Antrag auch überflüssig. Und wenn Sie sagen, dass es im Vollzug Probleme gibt, in der Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen, bin ich ja dann wieder möglicherweise bei Ihnen, aber wenn es diese Umsetzungsprobleme auf Seiten der Regierung gibt, dann ändert doch auch ein weiterer parlamentarischer Antrag an diesem Zustand nichts,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
sondern dann müssen wir im Prinzip – und das machen wir ja auch mit diesem Antrag – die Weiterentwicklung selber beschreiben und im Innenausschuss dann noch die Kontrolle vornehmen. Ich glaube, ein Vollzugs- oder Umsetzungsdefizit von getroffenen Parlamentsbeschlüssen lösen Sie nicht dadurch auf, indem Sie die Parlamentsbeschlüsse noch mal wiederholen, zumal diese bereits vor drei Jahren gefasst worden sind. Im Übrigen glaube ich, so dezidiert sind die Vollzugsprobleme in diesem Bereich nicht. Wir wissen – darüber haben wir im Innenausschuss auch gesprochen – um die zeitlichen Verzögerungen, die es in dem Bereich, auch bei der Einführung des Modellprojekts, gegeben hat. Das ist bekannt. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen gesagt, der Antrag ist bereits 288 Tage alt, und es ist gut, dass er heute zur abschließenden Beratung gelangt. Wir haben eine Situation in Thüringen auch im Bereich der Polizei vorzufinden, die von folgenden Kennmerkmalen gekennzeichnet ist: der demografische Wandel, sinkende Bewerber/-innenzahlen seit vielen Jahren, eine Zunahme der Altersabgänge der älteren Kollegen – das hat etwas mit Alterspyramide in der Thüringer Polizei zu tun – und Thüringen bewegt sich natürlich auch im Wettbewerb um die besten Köpfe für die Polizeien der Länder. Wir haben natürlich auch eine Konkurrenzsituation zur freien Wirtschaft und wir haben auf der anderen Seite – und das muss man ehrlich auch benennen – eine Veränderung bei den Kriminalitätsphänomenen. Wir haben dort andere Kriminalitätsbereiche und andere Ausdifferenzierungen, und das führt natürlich dazu, dass auch höhere Anforderungen an die polizeiliche Ausbildung zu stellen sind. Wir haben seit vielen Jahren, seitdem ich eigentlich an innenpolitischen Debatten auch im Thüringer Landtag in unterschiedlicher Form beteiligt war, immer wieder erlebt, dass wir uns im Rahmen des Haushalts darüber politisch streiten, wie viele Polizeianwärter/Polizeianwärterinnen wir für die Thüringer Polizei brauchen. Wir haben etwas – auch auf Initiative der Koalition – in diesem Parlament geschafft, das, glaube ich, einzigartig ist: Wir haben einen Perspektivbeschluss gefasst, der dann auch mit dem Haushalt 2021 beinhaltet, bis zum Jahr 2025 jährlich 300 Polizeianwärter einzustellen. Das führt dazu, dass in den Polizeidienststellen tatsächlich Perspektivsicherheit vorherrscht, und das heißt eben auch, dass eine Abgabenplanung in dem Zeitraum bis zum Jahr 2028 auf den Weg gebracht werden kann. Wir haben auch das Thüringer Innenministerium mit dem Entschließungsantrag zum Haushalt 2021 aufgefordert, dem Thüringer Landtag ein entsprechendes Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Das ist, denke ich, ein großer Schritt und er befreit uns eben auch von dem jährlichen politischen Streit, wer sagt mehr – 310, 320, 350 –, nach dem berühmten Motto: Mehr ist mehr und wer mehr sagt, ist der Bessere. Ich glaube, das ist der Sache nicht dienlich. Dienlich ist allerdings der Sache, und das macht dieser Antrag, wenn wir dann die zahlenmäßige Untersetzung auch qualitativ ausfüllen. Dazu will ich nur einige Punkte aus dem Antrag erwähnen. Es geht einerseits natürlich darum, den Einstellungstermin vom 1. Oktober auf den 1. September vorzuverlegen und damit aber gleichzeitig auch den Termin der Information über das Bestehen des Einstellungstests nach vorn zu verlegen. Denn es ist natürlich ein Problem, und das konnten wir die letzten Jahre immer wieder beobachten, dass sich junge Menschen bei der Thüringer Polizei bewerben, den Einstellungstest absolvieren, dann aber zu spät informiert werden und die Ausbildung in Thüringen nicht antreten, weil sie sich zeitgleich auch in anderen Bundesländern beworben und von dort ihre Zusage mit einem frühzeitigen Einstellungsbeginn erhalten haben. Da mussten wir einfach konkurrenzfähig werden, und diesen Schritt sind wir in diesem Jahr letztendlich gegangen. Es ist auch richtig, dass wir prüfen, tatsächlich die zweigeteilte Polizeiausbildung auf den Weg zu bringen. Nun gibt es viele Argumente dafür, es gibt viele dagegen, ich will mit einem Argument dagegen anfangen, nämlich dass jeder Polizeibeamte das polizeiliche Handwerkszeug als Schutzpolizist können muss. Definitiv ist das so und da gibt es auch überhaupt keine Diskussionen. Aber wenn wir die Situation auf dem Bewerber/-innenmarkt – wenn ich das so nennen darf – einmal beobachten, wissen wir, dass das Interesse von jungen Leuten tatsächlich eines ist, nämlich tatsächlich an der spezialisierten Ausbildung, die dann auch eine spezialisierte Berufsausübung zur Folge hat, teilzunehmen. Das heißt dann eben möglicherweise auch, nicht eine allgemeine Polizeiausbildung anzubieten, wo sich dann erst nach vielen Jahren herausstellt, in welche Richtung sich der Polizeianwärter entwickelt, sondern auch speziell Entwicklungspotenzial, Entwicklungsperspektiven bereits mit der Ausbildung anzubieten. Es ist im Diskussionsprozess, es gibt unterschiedliche Auffassungen, aber dass das jetzt endlich auch geprüft wird, welche Voraussetzungen notwendig sind, welche Folgen das hat, das nehmen wir mit diesem Antrag letztendlich vor. Ich habe zu den E-Learning-Plattformen, die im Punkt 3 unseres Antrags enthalten sind, schon einiges gesagt. Hier geht es um die Aus- aber auch insbesondere natürlich um die Fortbildung, dass wir hier flexibel sind, dass wir auch schnell Fortbildungsangebote schaffen, um auch schnell auf neue Situationen reagieren zu können, damit die Polizeibeamten tatsächlich immer aktuell auf dem höchsten Stand des Wissens und der Kompetenz sind. Wir haben in der Polizeibildungseinrichtung natürlich die Situation vorzufinden, dass wir dort tatsächlich das Personal so weit ausstatten müssen, dass wir wirklich schnell dazu kommen, die freien Stellen zu besetzen, und zwar innerhalb von sechs Monaten, dass wir auch schnell, Herr Staatssekretär, dazu kommen, die im Haushalt 2020 und 2021 beschlossenen Stellen zu besetzen, denn das ist eben auch die Grundlage dafür, dass man die jährlich 300 Polizeianwärter qualitativ hochwertig über den Zeitraum ausbilden kann. Das heißt, wir fordern hier noch mal mit Nachdruck, in diesem Bereich die beschlossenen Stellen des Haushalts auch zu besetzen. Und das heißt dann natürlich auch, in der Ausbildung die Komplexität der polizeilichen Ausbildung und die Komplexität der Anforderungen an die polizeiliche Ausbildung auch in der Ausgestaltung des Personals, also Personal einzustellen mit wissenschaftlichem Hintergrund, sichtbar zu machen. Bei der Komplexität der Anforderungen an den Polizeiberuf reden wir nicht nur über die polizeifachliche, polizeipraktische Ausbildung.
