Madeleine Henfling
Fragestunde
Vielen Dank. Auszahlung des Kinderbonus im Jahr 2020 in Thüringen Als pandemiebedingte Unterstützung für Eltern wurde im Jahr 2020 der Kinderbonus geschaffen, der unmittelbar den Kindern zugutekommen sollte. Der Kinderbonus folgt grundsätzlich der Systematik des Kindergeldes und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Sind die Eltern getrennt lebend, bekommt derjenige den Kinderbonus in voller Höhe ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Wenn der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dürfte er maximal die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten abziehen, also 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober. Seine Verantwortung bedeutet hier, dass er den vollen Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass zahlende Elternteile ihren zu zahlenden Unterhalt um oben angegebene Beträge gekürzt haben, ohne dass sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben bzw. ihrer gesetzlichen Verantwortung den Kindern gegenüber gerecht geworden sind? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob es Beschwerden über Unregelmäßigkeiten der Unterhaltszahlung an die betreuenden Elternteile über Jugendämtern der Landkreise gab und wie mit denen verfahren worden ist? 3. Wie bewertet die Landesregierung diese Regelung, dass der zahlende Elternteil unter oben genannten Bedingungen den Unterhalt kürzen darf und somit der Kinderbonus nicht den Kindern zugutekommt, sondern dem zahlenden Elternteil? Vielen Dank.
