Robert-Martin Montag
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen über die Beratung und die Ergebnisse kurz Bericht erstatten. Der Antrag der Fraktion der FDP, Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen, vom 29.04.2020 in der Drucksache 7/681 wurde im Rahmen der 14. Plenarsitzung des Landtags am 15.05.2020 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Antrag sieht vor, die Meldeverpflichtung an die Gesundheitsämter bei Beginn und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung von den Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie der Apotheker auf die berufsständig zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wie kassenärztliche und/oder kassenzahnärztliche Vereinigung sowie Apothekerkammer etc. zu übertragen. Der vorliegende Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in drei Sitzungen erörtert und diskutiert; in seiner 7. Sitzung am 11. Juni 2020, 8. Sitzung am 12. Juni 2020 und 19. Sitzung am 28. Januar 2021. Im schriftlichen Anhörungsverfahren wurden zehn Stellungnahmen abgegeben, welche insgesamt das Anliegen der FDP-Fraktion, Bürokratie im Gesundheitswesen zu reduzieren, teilten. Von einigen Anzuhörenden gab es umfassende Zustimmung zur Initiative, andere machten leicht veränderte Vorschläge zur Umsetzung. Datenschutzrechtliche Bedenken teilte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht mit. In der 19. Sitzung des Ausschusses am 28. Januar 2021 wurde der Antrag abschließend beraten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Antrags. Dies ist der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage in der Drucksache 7/2627 zu entnehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
