Heike Werner
Fragestunde
Danke sehr, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt. Zu Frage 1: Ob zahlende unterhaltspflichtige Elternteile im Einzelfall den zu zahlenden Unterhalt gekürzt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 2: Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei der Unterhaltszahlung an betreuende Elternteile sind der Landesregierung ebenfalls nicht bekannt. Zu Frage 3: Der Kinderbonus 2020 und seine Neuauflage 2021 durch die Bundesregierung sind sinnvoll, um die immensen Belastungen für Familien mit mittleren und insbesondere mit niedrigem Einkommen abzufedern. Sie ist auch sinnvoll als gesamtwirtschaftlicher Impuls zur Belebung der Nachfrage und hätte nach unserem Dafürhalten durchaus größer ausfallen dürfen und müssen, aber das sei hier nur am Rande gesagt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Bonuszahlung auch wirklich bei den Kindern selbst ankommt. Bei getrennt lebenden Eltern, die sich nachweislich gemeinsam um ihre Kinder kümmern, ist dies sicherlich gewährleistet. Sollten sich die uns bekannten Befürchtungen, insbesondere von Alleinerziehenden, bewahrheiten, dass Unterhaltspflichtige systematisch die Weitergabe des halben Bonus an das Kind bzw. an den Lebensmittelpunkt des Kindes verhindern, wäre Nachbesserungsbedarf angebracht.
