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Knut Korschewsky

Die Linke 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Fragestunde

Ja, zwei kleine Nachfragen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Erste Nachfrage: Das bedeutet also, wenn eine Gaststätte einmal eröffnet war und sie jetzt möglicherweise ein Jahr oder zwei Jahre geschlossen ist, gibt es keine Grenzen, dann kann sie jederzeit wiedereröffnet werden, muss nicht noch mal neu angemeldet werden? Zweite Frage: Können Sie mir sagen, ob es für die Wiedereröffnung von Gaststätten nach der Pandemie aus hygienischen Gründen besondere Bedingungen gibt, die erfüllt werden müssen?

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