thueringer-landtag.de ↗

Steffen Dittes

Die Linke 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Meine Damen und Herren, was wir hier vonseiten der AfD erleben, ist eine fortgesetzte politische Auseinandersetzung, die ich in der Tat bereit bin zu führen, denn heute haben wir auch erlebt, wie diese Fraktion – ich sage nur – wesentliche Grundrechte und diesen Staat ausmachende Grundverfasstheiten infrage stellt, beispielsweise bei der Rede des Abgeordneten Höcke. Er stellt die Wissenschaftsfreiheit infrage, indem er unterstellt, dass mit der Beauftragung eines Gutachtens das Ergebnis gekauft wird. Damit missachtet er nicht nur einerseits die Wissenschaftsfreiheit, sondern er missachtet auch die Meinungsfreiheit und die Berufsfreiheit derer, die in wissenschaftlicher Analyse tatsächlich zu Ergebnissen kommen. Und wenn ich einige Vorschläge auch heute früh aus der Debatte herausgehört habe, dann stellt diese Fraktion auch das Grundrecht auf Gesundheit und Schutz des Lebens infrage. Wenn wir die letzten Monate Revue passieren lassen, dann können wir noch weitere Grundrechte hier aufzählen, die durch die AfD permanent infrage gestellt werden, beispielsweise das Recht auf freie Religionsausübung. Aber das ist die politische Ebene, die bin ich bereit, tatsächlich zu gehen und die führen wir auch in der politischen Auseinandersetzung. Worum es aber heute geht – und deswegen bewegen sich tatsächlich die Fraktionen der SPD, der Grünen und auch der Linken auf dem Boden des Gesetzes und eben auch der Gerichtsentscheidung des Verfassungsgerichts, was die AfD angestrengt hat –, ist nämlich, eine Entscheidung zu treffen über die Wahl eines Mitglieds dieses Landtags in ein Gremium, das dieser Landtag wählen muss, und zwar das Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes. Natürlich steht der AfD auch dieser Sitz zu, das ist Gegenstand des Verfassungsschutzgesetzes. Dies achtet dieses Parlament auch und besetzt diese Plätze nicht anders, beispielsweise durch einen Vorschlag aus den eigenen Reihen. Das Verfassungsgericht stellt auf Antrag der AfD nämlich Folgendes fest – und das will ich nämlich auch noch mal deutlich öffentlich sagen, nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht –, das Recht auf formale Chancengleichheit schließe gegenläufige Mehrheitsentscheidungen in der Sache nicht aus. Das heißt, es gibt das Recht auf formale Chancengleichheit der Fraktionen, die hier in diesem Landtag sind, aber das schließt nicht aus, dass es hier eben im Einzelfall auch zu der gegenläufigen Mehrheitsentscheidung zu den persönlichen Vorschlägen kommt. Dann führt das Verfassungsgericht weiter aus: Die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Kommission ist nämlich erst dann gewährleistet, wenn die Mitglieder, die durch den Landtag zu wählen sind, die erforderliche Vertrauenswürdigkeit – und zwar der Mehrheit des Landtags – haben und auch die sachliche Kompetenz für die Arbeit in der Kommission mitbringen. Das ist natürlich selbstverständlich Aufgabe eines jeden Parlamentariers, bei jedem Wahlvorschlag, der hier zur Wahl steht, genau diese Frage zu stellen: Erfüllt dieser Wahlvorschlag die erforderliche Vertrauenswürdigkeit und liegt die sachliche Kompetenz vor? Dann gehört es doch auch dazu, dass wir uns vor unserer Wahlentscheidung genau damit auseinandersetzen – und da geht es nicht um Akten, wie hier behauptet wird –, wie die Abgeordneten, die hier vorgeschlagen worden sind, in der Vergangenheit hier im Parlament aufgetreten sind – in Bezug auf ihre Verfassungstreue, in Bezug auf ihre demokratische Verfasstheit – und wie sie sich in der Öffentlichkeit geäußert haben. Allein die Tatsache, dass wir Ihnen vorhalten, wie Sie sich öffentlich in den vergangenen Monaten geäußert haben, dass Sie das kritisieren, zeigt, dass Sie es eigentlich nicht wollen, dass Sie eigentlich nicht Teil dieser Demokratie sein wollen. Sie wollen im Prinzip auch nicht dafür in Verantwortung genommen werden, Sie wollen einfach nur weiter hetzen, und dafür war der Redebeitrag von Herrn Aust ein gutes Beispiel. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sagen: Wir prüfen jeden Wahlvorschlag, wir sagen auch transparent unsere Auffassung dazu. Grundlage unserer Entscheidung sind erforderliche Vertrauenswürdigkeit und sachliche Kompetenz. Zu welchem Ergebnis wir beim vorliegenden Wahlvorschlag gekommen sind, das wurde hier vorgetragen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Steffen Dittes Protokoll ↗