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Prof. Dr. Hoff

22.04.2021 Sitzungen 7/43

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand des Tagesordnungspunkts ist der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes, das größte Projekt der amtlichen Statistik zur Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten. Sie wissen, dass der ursprünglich für 2021 geplante Zensusstichtag mit dem am Ende des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetz zur Verschiebung des Zensus auf den 15. Mai 2022 verschoben wurde und das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 für das Zensusgesetz 2021 wurde auf Bundesebene entsprechend geändert. Daher gibt es eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesetzgeber hat nicht alle zur Realisierung des Zensus erforderlichen Regelungen getroffen, weshalb ein Landesausführungsgesetz notwendig ist. Der Bund trägt die Verantwortung für die Gesamtsteuerung und den IT-Betrieb und damit also die Gesamtverantwortung für eine einheitliche und termingerechte Durchführung. Die Länder haben jedoch die Regelungen zu treffen, die für die Erhebungsstellen notwendig sind. Das ist der Regelungsinhalt dieses Gesetzes. Und es ist notwendig und auch Ziel muss es sein, diese gesetzlichen Grundlagen im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorbereitung des Zensus in dieser Wahlperiode zu schaffen, denn nach Artikel 91 Abs. 3 Thüringer Verfassung für die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen durch die Landkreise und kreisfreien Städte bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und die wird hiermit in den Landtag eingebracht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗