Götze
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei – und das ist, denke ich, ein sehr wichtiges und auch unterstützenswertes Anliegen – sollen in die Lage versetzt werden, eine bestmögliche Aus- und Fortbildung für unsere Polizistinnen und Polizisten zu ermöglichen. Nur so werden wir in der Lage sein, gemeinsam mit den Polizistinnen und Polizisten die Anforderungen der Zukunft erfolgreich zu bewältigen. Insofern ist es ein sehr wichtiger und auch unterstützenswerter Antrag, der heute hier zur Abstimmung gestellt wird. Seit dem Jahr 2014, dem Zeitpunkt der Übernahme der Regierungsverantwortung durch Rot-Rot-Grün, wurde die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr erheblich gesteigert – das ist schon ausgeführt worden –
(Beifall SPD)
und bis zum heutigen Tag verdreifacht. Mit dem Beschluss des Landtags in der Drucksache 7/2483 aus der 7. Legislaturperiode vom 21. Dezember 2020 hat dieser seinen deutlichen Willen zum Ausdruck gebracht, dass dieser Prozess auch weiter fortgeführt werden soll. Dieser Beschluss, nach dem in den Jahren 2021 bis 2025 die Einstellungszahl jährlich auf insgesamt 300 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erhöhen ist, ist ausdrücklich zu begrüßen, schafft er doch im Bildungszentrum Meiningen die notwendige Planungssicherheit, um die Ausbildung von jährlich 300 Anwärterinnen und Anwärtern auch tatsächlich abzusichern. Außerdem wird den erfolgreichen Absolventen die Übernahme in den Landesdienst nach erfolgreichem Abschluss garantiert. Ich denke, die Thüringer Polizei ist ein sehr attraktiver Arbeitgeber und das wird durch diesen Beschluss noch einmal gestärkt und unterstrichen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass wir im Rahmen der Ausbildung des Bachelorstudiums eine sehr gute und grundsolide Basis vermitteln, um die Kompetenzen der Auszubildenden und Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu entwickeln. Die Ausbildungs- und Studienpläne der Anwärterinnen und Anwärter der Thüringer Polizei werden übrigens fortlaufend evaluiert und an die aktuellen Erfordernisse angepasst. So bleiben die jungen Polizistinnen und Polizisten auf der Höhe der Zeit und bestmöglich auf ihre dienstliche Erstverwendung vorbereitet. Die dienstliche Erstverwendung prägt somit wesentlich die Inhalte in Ausbildung und Studium. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann derzeit eine Verwendung aller Absolventen sowohl in schutz- als auch in kriminalpolizeilichen Bereichen erfolgen. Dies ist möglich, weil das Bachelorstudium darauf ausgelegt ist, Polizeivollzugsbeamte herauszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung sowie ihren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die Aufgaben des gehobenen Polizeivollzugsdienstes selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Im letzten Semester des Bachelorstudiums werden die Wahlpflichtmodule Schutzund Kriminalpolizei angeboten. Es erfolgt zwar bereits jetzt eine weitgehende Vertiefung fachlicher Schwerpunkte, eine ausschließliche Spezialisierung auf die Tätigkeiten in der Schutz- oder Kriminalpolizei ist jedoch nicht enthalten. Genau hier setzt die aktuelle Nummer 2 der Ziffer III des Antrags der Drucksache 7/1190 an. Bis Ende des Jahres 2021 wird das Thüringer Innenministerium unter Einbeziehung der Polizeigewerkschaften diese Spezialisierung im Studium genauer prüfen und dem Landtag wie gefordert hierzu einen Bericht vorlegen. Zu dem Alternativantrag der AfD zu der Drucksache ist schon einiges gesagt worden. Auch von meiner Stelle noch einmal der Hinweis, dass die Implementierung einer elektronischen E-Learning-Plattform derzeit auf Hochtouren läuft und schon umgesetzt wird. Eine solche elektronische Lernplattform ist perspektivisch nicht nur für die Ausbildung, sondern auch insbesondere für die Fortbildung vorgesehen. Ich bin guter Dinge, dass wir dieses Projekt in naher Zukunft zu einem erfolgreichen Ende führen können. Die meisten anderen in dem Alternativantrag angesprochenen Punkte sind auch Gegenstand des ursprünglichen Antrags der Drucksache 7/1190 und bedürfen deswegen nach meinem Dafürhalten keiner näheren Ausführung. An dieser Stelle noch ein Wort zur Frage der Digitalisierung, Herr Bergner: Ich glaube, es ist wichtig, die in diesem Kontext mit zu betrachten, möchte aber darauf hinweisen, dass wir hierzu im Innenausschuss aktuell gerade berichtet haben. Ich bin selbstverständlich bereit, diese wichtige Frage im Innenausschuss mit Ihnen noch einmal zu diskutieren, insbesondere auch im Kontext der anderen Großprojekte in diesem Bereich – genannt sei Polizei 2020 –, die wir zu stemmen haben. Da werden Sie sehen, dass wir dort nicht ganz so tatenlos unterwegs sind, sondern uns auch hier auf einem sehr guten Weg befinden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
