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Raymond Walk

CDU 22.04.2021 Sitzungen 7/43

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die regierungstragenden Fraktionen haben den vorliegenden Antrag bereits am 8. Juli letzten Jahres eingebracht. Wir haben schon gehört: Ein Dreivierteljahr ist das her. Damals war das in drei Hauptblöcke gegliedert. Die Blöcke I und II haben wir seinerzeit in der Plenarsitzung am 17. Juli diskutiert und anschließend dann auch beschlossen. Ich komme damit zum dritten Block in III. Im Innenausschuss – Kollegin Henfling ist schon kurz in der Berichterstattung darauf eingegangen – wurden die Punkte 1 bis 7 aus der Nummer III noch einmal ausführlich diskutiert. Es wurde umfangreich schriftlich angehört. Ich will dazu sagen, dass wir uns dabei sehr viel Mühe gegeben haben. Neben den Polizeigewerkschaften haben wir auch Hochschulen der anderen Bundesländer eingeladen, aber auch beispielsweise Soziologen und Polizeiforschungsstellen. Im Kern ergab die Auswertung Folgendes: dass es nämlich große Übereinstimmung gab, insbesondere bei den Thüringer Gewerkschaften, die gesagt haben, wir haben in diesem Bereich eine zwingende Handlungsnotwendigkeit und bitte bringt das mit uns gemeinsam auf den Weg. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die in den Ziffern 1 bis 7 zum Tragen kommen, sind ganz überwiegend auf Zustimmung gestoßen, insbesondere insofern, als dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Beschlussvorschlag als Prüfaufträge an das Thüringer Innenministerium unter ausdrücklicher Einbeziehung der Polizeigewerkschaften – und das war auch uns wichtig – formuliert wurden und nun angestoßen werden sollen. Das heißt, das, was wir heute beschließen, ist nicht endgültig, das Ganze lebt. Ich verspreche mir auch von dem Verfahren, das wir gemeinsam heute beschließen wollen, dass am Ende auch etwas Gutes für unsere Kolleginnen und Kollegen herauskommt und dass es uns insgesamt im Polizeibereich auch weiterbringt. (Beifall CDU) Bevor ich auf die einzelnen Maßnahmen eingehe, möchte ich aber für meine Fraktion noch mal klarstellen, dass für uns vor allem wichtig ist, dass die polizeiliche Ausbildung – das klang eben auch schon an, es ging in die ähnliche Richtung – erstens den gesellschaftlichen Veränderungen, auf die ich nicht näher eingehen möchte, entspricht und zweitens den ständig wachsenden Anforderungen jeglicher Art und drittens – das ist ein Thema, das für uns als Union wichtig ist – der Festigung des Wertegerüstes eines zukünftigen Polizeibeamten auch gerecht wird. Lassen Sie mich noch mal in aller Kürze auf die sieben vorgeschlagenen Maßnahmen eingehen, um das zusammenfassend noch mal darzustellen, damit man auch sieht, das Ganze hat einen roten Faden. Natürlich stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht nur im Verhältnis zu den anderen Bundesländern im Polizeibereich, sondern auch – na klar – mit der freien Wirtschaft. Deswegen wollen wir den Einstellungstermin vom 1. Oktober auf den 1. September vorziehen. Das ist im Übrigen eine Forderung von unserer CDU-Fraktion, die schon mehr als ein Jahr alt ist. Umso besser ist es, dass wir das jetzt auf den Weg bringen. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zur ersten Besonderheit, nämlich der Ziffer 2 im Block III, die haben wir jetzt nach der Anhörung neu formuliert. Das Thüringer Innenministerium ist unter Einbeziehung der Polizeigewerkschaften beauftragt, die Einführung einer zweigeteilten Polizeiausbildung für Schutz- bzw. Kriminalpolizei zu prüfen und die für eine Umstellung der Ausbildung notwendigen Voraussetzungen und resultierenden Folgen für die Ausbildung und für die polizeiliche Aufgabenerfüllung auch darzustellen. Wahr ist auch, dass gerade die Polizeigewerkschaften in diesem Punkt sehr divergierend argumentieren, das ist aber auch nachvollziehbar. Die Polizeigewerkschaften, die ja schutzpolizeilich orientiert sind, machen da ein größeres Fragezeichen dahinter; die Polizeigewerkschaft der Kriminalisten begrüßt das ausdrücklich. Da bin ich mal gespannt, wie wir da auch einen vernünftigen Kompromiss hinbekommen. Andere Länder machen uns das vor, es gibt verschiedene Modelle. Ich bin zuversichtlich, dass wir da eine einvernehmliche Lösung hinbekommen. Wichtig war uns an dieser Stelle, dass das Prüfergebnis – jetzt bin ich wieder beim Verfahren – vor einer Entscheidung über eine Umsetzung dem Innen- und Kommunalausschuss auch in diesem Jahr noch vorzulegen ist und dass wir sozusagen dann auch in den Entscheidungsprozess noch mit einbezogen werden. Spezialisierung – das ist für uns auch klar – darf aber nicht dazu führen, dass das unabdingbar benötigte Verwaltungshandeln, das für alle wichtig ist, darunter leidet. Der dritte Punkt: Nicht erst Corona hat es an den Tag gebracht und schonungslos auch offengelegt, wo es in der Thüringer Polizei auch klemmt, nämlich bei der Digitalisierung. Alle Redner sind schon darauf eingegangen. Da müssen wir einfach mehr tun. Ich will in dem Zusammenhang nur sagen, es gibt ja ein Pilotprojekt – „SmArTh“ nennt sich das. Bei der Landespolizeiinspektion Saalfeld hatte ich gestern die Gelegenheit, mit dem Leiter in einer öffentlichen Diskussionsrunde auch darüber zu sprechen. Da muss sich einfach mehr tun. Fakt ist auch, Herr Staatssekretär, im Homeoffice ohne die vorhandenen VPN-Lizenzen, das geht natürlich gar nicht und Datensicherheit auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht hinnehmbar. (Beifall CDU) Der vierte Punkt, Leitungspositionen in den Polizeibildungseinrichtungen schnell zu besetzen, ist ja nicht nur eine Forderung im Bereich der Aus- und Fortbildung, das gilt für die gesamte Polizei. Jetzt noch mal zurück nach Meiningen: Da sind meines Wissens die beiden Spitzenfunktionen nicht besetzt, nämlich die Stelle der Leitung des Bildungszentrums und auch die des Stellvertreters/der Stellvertreterin. Auch da haben wir dringenden Handlungsbedarf. Und zur eigenen Rechtsfähigkeit der Institution in Meiningen: Da kann ich nur sagen, das ist eine jahrelange Hängepartie, da wird es Zeit, dass wir dieses Thema endlich erledigen. Ich will noch auf einen Punkt eingehen, das ist die Verlängerung der Ausbildungsdauer von zwei auf zweieinhalb Jahre. Auch da gibt es völlig unterschiedliche Meinungen bei den Anzuhörenden. Die einen sagen, es ist gut, damit wir mehr Werte vermitteln können, damit wir mehr Fachwissen vermitteln können, die anderen sagen: Jetzt schießt mal nicht übers Ziel hinaus. Auch von den lang gedienten Praktikern hört man: Lasst alles wie es ist, wir können darüber reden, dass man Ausbildungsinhalte umformuliert, aber bitte nicht verlängern. Also auch da wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen. Damit bin ich bei dem Punkt 7, der eben schon kritisch von Kollege Bergner angesprochen worden ist und der heute mit einem aktuellen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auf den Tisch gelegt wird: Ja, das stimmt, das ist alles sehr kurzfristig, ich habe es auch erst vor einer Stunde erfahren. Im Kern geht es darum, noch in diesem Jahr ein Pilotprojekt zur Supervision unter Federführung des LKA auf den Weg zu bringen. Das macht aber unabhängig von der Kurzfristigkeit Sinn. Ob es zwingend das LKA sein muss, da mache ich ein Fragezeichen dahinter. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass es beim Bildungszentrum angesiedelt ist, dann hätte man auch die Verzahnung gleich zum wissenschaftlichen Bereich. Unterm Strich, über die Handlungsfelder brauchen wir, glaube ich, nicht zu diskutieren, Umgang mit Todesfällen, Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte, da haben wir heute gehört, eine Steigerung, Herr Staatssekretär, um 38 Prozent bei den tätlichen Angriffen auf Kolleginnen und Kollegen; das ist nicht hinnehmbar. Die erforderlichen Voraussetzungen für Supervision im Haushalt haben wir beschlossen. Kurzum: Für uns ist wichtig, dass die genannten Maßnahmen ergebnisoffen in einen Prüfprozess münden, das ist für uns von zentraler Bedeutung, damit wir dann auch die bestmögliche Lösung gemeinsam erzielen können.

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