29. Sitzung (WP7)
18.05.2021 · 139 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (36)Die Linke (21)CDU (19)SPD (19)GRÜNE (13)
Ich begrüße herzlich Herrn Prof. Dr. Berlit, den Vizepräsidenten des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes. – Meine sehr geehrten 7. Sächsischen Landtags. Zuerst gratuliere ich Herrn Tobias Keller herzlich zum Geburtstag. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Penz, Herr Hahn, Herr Prof. Dr. Wöller und Herr Dornau. Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Verfassungsgerichtshofes des des Sächsischen Drucksache 7/5819, Wahlvorschlag Gestatten Sie mir dazu folgende Vorbemerkung: Unser Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht vor, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder für neun Jahre gewählt werden. Für die berufsrichterlichen Mitglieder gibt es aber die Einschränkung, dass bei Ausscheiden aus dem Hauptamt auch ihre Tätigkeit beim Verfassungsgericht endet. Bei Herrn Dr. Michael Gockel als stellvertretendes Mitglied ist dies der Fall. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herrn Dr. Gockel von dieser Stelle aus im Namen des Sächsischen Landtags meinen Dank für sein langjähriges Wirken am Verfassungsgerichtshof auszusprechen und ihm für den Ruhestand alles Gute zu wünschen. (Beifall des ganzen Hauses) Zur Wahl als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied für den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, Herrn Prof. Berlit, wird mit der genannten Drucksache Herr Richter am Finanzgericht Franz Taraschka vorgeschlagen. Meine Damen und Herren, gemäß § 67 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Bevor ich die Wahlkommission berufen werde, möchte ich Sie an die coronabedingten Wege zu denen im Foyer befindlichen Wahlkabinen erinnern. Um keine gegenläufigen Laufströme zu erzeugen, bitte ich Sie, Ihren Weg zur Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 8 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 55 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten und Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Mitglieds des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Verfassungsgerichtshofsgesetzes der Staatsregierung Stimmabgabe auf der Packhofflügelseite aus dem Plenarsaal einzuschlagen und nach der Stimmabgabe über die Türen an der Rückseite des Plenarsaals wieder in den Plenarsaal zu gelangen. Der Leiter der Wahlkommission wird den Namensaufruf ebenfalls außerhalb des Saales an einem Standort vornehmen, an dem er gleichzeitig das Geschehen im Plenarsaal, um die Wahlkabinen und die Urne überblicken kann. Der Namensaufruf soll so erfolgen, dass ein Gedränge bei der Stimmabgabe vermieden wird und es uns allen möglich ist, die gebotenen Mindestabstände einzuhalten. Außerdem weise ich darauf hin, dass in den Wahlkabinen keine Stifte zur gemeinschaftlichen Nutzung ausliegen. Bitte nehmen Sie einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mit. Im Zweifelsfall können die Stifte aber einzeln ausgegeben werden. Nach diesen Hinweisen berufe ich jetzt für die Durchführung der Wahl die Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte jetzt unseren Kollegen Herrn Jan Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen.
Jan Hippold CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde die Abgeordneten nun in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten einen Stimmschein, wie gerade vom Präsidenten ausgeführt. Wir beginnen mit der Wahl. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Befinden sich Abgeordnete im Saal, die ich noch nicht aufgerufen habe? – Soweit ich das von dieser außergewöhnlichen Position erkennen kann, ist das nicht der Fall. Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt werde ich das Ergebnis der Wahl verkünden. Ich übergebe das Wort an die Staatsministerinnen Frau Köpping und Frau Meier und bitte, dass wir mit Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin Köpping, beginnen.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auch heute vor dem Landtag berichten, wie die Lage in Sachsen ist. Der Bund hat mittlerweile eine Inzidenz von 79. Das ist die Zahl, die heute laut RKI bekannt gegeben worden ist. Auch wir in Sachsen nehmen eine erfreuliche Entwicklung – das darf ich schon noch einmal ganz laut sagen –, wir haben laut RKI heute eine Inzidenz von 105. Wir wissen, von welcher Inzidenz wir gekommen sind. Deswegen ein ganz herzliches Dankeschön an alle Kommunen, Landkreise, Bürgerinnen und Bürger, dass wir wieder unser Ziel erreichen und die Inzidenzen auch in Sachsen senken können. Trotzdem haben wir noch Landkreise, die eine relativ hohe Inzidenz haben. Ich denke an den Erzgebirgskreis, der noch eine Inzidenz von über 200 hat. Mittlerweile haben aber alle anderen Landkreise eine Inzidenz zwischen 100 und 200. Auch Leipzig, Dresden, der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Vogtlandkreis haben mittlerweile eine Inzidenz von unter 100. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Aber ich muss auch dazusagen, dass wir nach wie vor eine relativ hohe Todeszahl in Sachsen haben: Insgesamt 9 382 Menschen sind an oder mit Corona verstorben. Das sind außerdem sieben mehr als am Vortag. Auch das ist noch Realität in Sachsen. Unsere Nachbarländer, von denen wir wussten, dass sie in der Vergangenheit sehr stark betroffen waren, haben mittlerweile auch ihre Inzidenzen senken können. So hat Polen eine Inzidenz von 54,8 % und Tschechien von 72,7 %. Wir haben auch in unseren Krankenhäusern – das war einer der Maßstäbe, die wir immer für die Berechnung unserer Maßnahmen angesetzt haben – eine leichte Entspannung. Wir haben mittlerweile auf den Normalstationen 906 Menschen und auf den Intensivstationen 354 Menschen liegen, die an Corona erkrankt sind. Gleichzeitig ist es aber so, dass es sachsenweit sehr unterschiedlich ausgewogen ist, das heißt, in der Chemnitzer Region ist sowohl die Krankenhausbelastung mit Normal-
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt und gehe über zu zur Corona-Pandemie patientinnen und Normalpatienten als auch mit Intensivpatientinnen und Intensivpatienten, die an Corona erkrankt sind, nach wie vor angespannt. Auch das möchte ich noch einmal betonen. Wir haben in Sachsen 33 412 Mutationen und auch dabei 469 Todesfälle. Zum Impfen: Wir haben 1,3 Millionen Erstimpfungen in Sachsen, das sind 32 %. Spitzenmäßig sind wir wirklich bei den Zweitimpfungen. Das möchte ich auch erwähnen, weil das die Menschen sind, die bereits einen Vollschutz erhalten haben. Hier liegen wir mittlerweile bei 15 %. Das wird sich natürlich auch bei der Gleichstellung zwischen Genesenen, Geimpften und Personen, die sich testen lassen können, bemerkbar machen. Wir merken auch einen deutlichen Zuwachs bei der Impfung durch unsere Hausärztinnen und Hausärzte. Darüber freuen wir uns, und auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön, weil sie das zusätzlich zu ihrer alltäglichen Belastung in den Praxen durchführen. Dort haben wir mittlerweile circa 60 700 Impfungen vollzogen. Auch das ist eine wirklich hervorragende Leistung, die ich hier erwähnen möchte. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, und der Staatsregierung) Mein Dank gilt – ich muss immer höllisch aufpassen, dass ich niemanden zu kurz kommen lasse – aber auch unseren Impfzentren. Bei den Menschen, die einen Impftermin erhalten haben und die beim Impfen waren, gab es immer eine sehr positive Resonanz, die wir erhalten. Sowohl die Art und Weise als auch der Umgang in den Impfzentren werden immer sehr lobend erwähnt. Selbstverständlich haben wir auch noch die Menschen, die keinen Impftermin erhalten können und die natürlich enttäuscht sind, dass es für sie noch nicht geklappt hat. Diesen Widerspruch muss man auch immer öffentlich darlegen. Wir haben für das Erzgebirge – ich hatte vorhin schon die Inzidenz von über 200 genannt – Zusatzaktionen gestartet. Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten haben wir in der vergangenen Woche zusätzliche mobile Teams ins Erzgebirge geholt. Wir haben verlängerte Öffnungszeiten in den Impfzentren angeboten – bis 24 Uhr wird mittlerweile im Impfzentrum geimpft. Wir haben auch zusätzliche Impfstoffe ins Erzgebirge gebracht. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir dort die hohe Inzidenz mit Testmöglichkeiten und natürlich auch mit dem Impfen ein Stück weit nach unten drücken können. Das ist unser aller Ziel. Ähnliches werden wir auch in Mittelsachsen mit einer ebenfalls noch relativ hohen Inzidenz durchführen, sodass wir überall dort Hilfe und Unterstützung geben, wo wir wissen, dass die Bemühungen einerseits, aber auch die Unterstützungsmaßnahmen andererseits notwendig sind. Wir haben gleichzeitig festgelegt, dass wir die Priorität in den Arztpraxen zum 24.05. aufheben. Warum haben wir das getan? Es gibt auf der einen Seite immer Kritik, indem man sagt: Wir haben noch gar nicht genügend Impfstoffe. Wer aber in den Arztpraxen unterwegs ist und sich dort erkundigt, weiß, dass die Priorisierung auch einen hohen bürokratischen Aufwand hat. Gleichzeitig haben wir natürlich Vertrauen in unsere Ärztinnen und Ärzte, dass sie sehr wohl überlegen, wer beim lmpfen in den Praxen Vorrang haben sollte und wer nicht. Auch der Bund wird die Priorisierung aufheben – so gestern in der Ministerschalte mit Herrn Bundesminister Spahn. In ganz Deutschland soll ab 7. Juni die Priorisierung aufgehoben werden. Gleichzeitig sollen zu diesem Zeitpunkt die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte mit impfen. Auch das wird noch einmal einen neuen Schwung bringen. Ich hoffe, dass wir dort auch genügend Impfstoffe zur Verfügung gestellt bekommen. Ich möchte in dieser Runde aber auch sagen, dass wir nach wie vor keine guten Informationen über die Perspektiven der Lieferung von Impfstoffen haben. Deshalb wird trotz Aufhebung der Priorisierung es noch nicht möglich sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin möchten und sagen, jetzt ist doch die Priorisierung aufgehoben, sofort einen Impftermin bekommen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch unsere Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Geduld bitten. Ich möchte noch eine Größenordnung für Sachsen nennen: In den Impfzentren und mobilen Teams impfen wir mittlerweile pro Woche 133 000 Menschen und in den Arztpraxen 100 000 Menschen: 230 000 Menschen werden also pro Woche in Sachsen geimpft. Das ist ein guter Weg. Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft unsere Corona-Schutz-Verordnung. Wir haben einerseits die Corona-Schutz-Verordnung, die bis 30.05. gelten wird. Dort werden wir noch einmal ein paar Anpassungen vornehmen, bei denen es Unklarheiten in der öffentlichen Wahrnehmung gegeben hat. Das eine betrifft zum Beispiel das Testen selbst. Für das Testen in den Betrieben und Unternehmen mit Kundenkontakt haben wir klar geregelt: Wenn sich das Personal in einem Unternehmen, das sich zum Tester hat ausbilden lassen, im Beisein anderer Kolleginnen und Kollegen selbst testet, kann es diesen Test für 24 Stunden benutzen. Das ist eine sehr häufig, immer wieder auch an mich gestellte Frage. Das haben wir heute im Kabinett noch einmal klargestellt. Das werden wir über eine FAQ noch einmal deutlich machen. Gleichzeitig möchten wir, dass die Testpflicht der Eltern beim Abholen und Bringen der Schülerinnen und Schüler im Außenbereich analog wie in der Kita vereinfacht wird und damit wegfällt. Auch das werden wir noch einmal in unserer Testverordnung anpassen, die momentan bis zum 30. Mai gelten wird. Das sind die Dinge, die wir jetzt kurzfristig noch einmal verändern möchten. Gleichzeitig möchten wir aber auch, dass zum Beispiel in den Krankenhäusern bzw. in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und in den Pflegeeinrichtungen ebenfalls auf das verpflichtende Testen verzichtet wird. Das machen wir deshalb, weil die Inzidenzen sinken und aufgrund der Verantwortung der Einrichtungen. So wird zum Beispiel im Krankenhaus jede Patientin und jeder Patient, der aufgenommen wird, getestet und einmal wöchentlich getestet, wenn er länger im Krankenhaus zu liegen hat als eine Woche. Das Gleiche trifft natürlich auch auf das Personal zu, wobei dort zwischen den Geimpften, den Genesenen und den Restlichen, die sich testen lassen müssen, unterschieden wird. Insofern möchten wir eine Klarstellung herbeiführen, damit man genau weiß, wie man damit umgehen muss. Auch für die Pflegeeinrichtungen haben wir uns dazu entschieden, weil mittlerweile nur noch 29 Einrichtungen betroffen sind. Das können wir dort auch verantworten – zur Erleichterung der Bewohnerinnen und Bewohner. In den Pflegeeinrichtungen gibt es sehr unterschiedliche Handhabungen – gerade auch was Besuche, gemeinsames Essen oder Veranstaltungen betrifft. Wir möchten in dieser Woche noch eine Anhörung mit den Ausschüssen des Landtages durchführen, bei der wir über die neue Corona-Schutz-Verordnung, die dann eventuell ab 31. Mai bzw. 1. Juni gelten könnte, beraten und weitere Perspektiven in Aussicht stellen möchten, Perspektiven für die Wirtschaft, für die Menschen – das ist eine ganz wichtige Frage. Wir haben die ersten Städte wie Leipzig, die so an der 50erInzidenz-Grenze herumkratzen, wenn ich das einmal so sagen darf. Sie haben heute eine Inzidenz von 56, wenn das die ganz aktuelle Zahl ist, sie wurde noch ein wenig nachgefeilt. Das sind zum Beispiel solche Dinge wie Wegfall der Maskenpflicht im Freien. Hierbei kann allerdings die Kommune regeln, ob und wo das noch notwendig ist. Ich möchte nicht alle Punkte aufzählen, weil wir diese am Freitag in der Anhörung beraten werden. Aber das soll für die nächste Corona-Schutz-Verordnung deutlich werden, damit wir unseren Unternehmen, der Gastronomie, dem Tourismus, der Kultur Perspektiven geben können, und das rechtzeitig. Deswegen werden wir so herangehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Frau Staatsministerin Köpping und bitte jetzt Frau Staatsministerin Meier, hier vorne am Rednerpult fortzufahren. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Katja Meier
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie alle wissen und wie wir es gerade auch von Frau Köpping gehört haben, sind die Meldungen dieser Tage, was die Corona-Bekämpfung angeht, durchaus erfreulich, nämlich die Meldungen darüber, dass die Inzidenzen sinken und dass wir auch bei der Impfkampagne durchaus Fahrt aufgenommen haben. In solchen Momenten wird es nachvollziehbar, über Lockerungen, über einen Weg aus dem Lockdown zu reden. Es scheint mir auch angemessen, in diesem Moment die Arbeit des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein wenig zu resümieren. Verstehen Sie mich an der Stelle aber nicht falsch. Es ist, so glaube ich, weder der angemessene Zeitpunkt zu bilanzieren noch zum Verschnaufen. Das ist auch das, was uns die Expertinnen und Experten dieser Tage mit auf den Weg geben. Aber wir haben in den vergangenen Monaten – und darüber müssen wir schon sprechen – zur Bekämpfung dieser Pandemie unter Grundrechtseinschränkungen von bisher kaum gekanntem Ausmaß gelebt. Wenn wir die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen diskutiert haben, dann ist das durchaus in einer sehr dynamischen Lage geschehen – unter dem Eindruck einerseits steigender Inzidenzen und Schließung von Einrichtungen und andererseits von neu gewonnenen Testmöglichkeiten und einer wachsenden Impfkapazität. Diese Dynamik und die Art und Weise, wie wir miteinander diskutiert haben, hat nicht immer dem gesellschaftlichen Klima gutgetan. Ich wünsche mir, dass wir diese Lektion für die Zukunft mitnehmen, wenn uns die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Sicherheit noch lange beschäftigen werden. Denn eines steht hier außer Frage: Die Immunisierung gegen das Coronavirus ist entscheidend. Aber wir müssen auch an den Heilungsprozess denken, den wir als Gesellschaft zum Wohle aller Menschen hier im Freistaat brauchen werden, die sich seit über einem Jahr wieder nach einem Stück weit Normalität, nach ihrer Freiheit sehnen. Freiheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht nur ein Begriff, sondern auch ein Wert an sich, über den in den letzten Wochen und Monaten sehr hart gestritten und diskutiert wurde – einer, der auch in der Justiz selbstverständlich immer wieder in der Diskussion war und mit dem sich die Justiz beschäftigt hat. Ich denke, dass Freiheit nicht nur das Nichtvorhandensein von Zwang ist, sondern sich auch dadurch bewährt, Entscheidungen zu ermöglichen, wie wir in einem libertären Rechtsstaat miteinander leben wollen. Die zeitlich begrenzte Akzeptanz von Einschränkungen ist doch auch ein Zeichen dafür, dass wir zur Solidarität miteinander fähig sind, zur Solidarität mit Menschen aus Risikogruppen. Würden wir der Idee der Freiheit nicht vielleicht auch schaden und zugleich das Vertrauen in die Institutionen untergraben, die wir demokratisch gewählt sowie legitimiert haben und die justizieller Kontrolle unterliegen, folglich insgesamt dafür Sorge tragen, dass Rechtstaatlichkeit, Medienfreiheit und Demokratie gewahrt bleiben? Sie können sich denken, dass ich meinen Blick insbesondere auf die Recht sprechende Gewalt richte. Deren Arbeit steht seit vielen Monaten im Zeichen der Pandemie, die im Wochentakt vor neue Herausforderungen gestellt wird. Auf komplexe, teilweise vollkommen neue verfassungsrechtliche Fragen mussten unter sehr hohem Druck neue Antworten gefunden werden, von der bloßen enormen Anzahl an zusätzlichen gerichtlichen Verfahren mit Pandemiebezug mal ganz abgesehen. Nie wurde es deutlicher als in den vergangenen Monaten. Entscheidend für einen Rechtsstaat in der Pandemie ist der funktionierende Zugang zum Recht und dieser war und ist für die Bürgerinnen und Bürger stets gewährleistet. Jeder und jede konnte und kann die Corona-Maßnahmen von unabhängigen Gerichten überprüfen lassen. Das ist eine Notwendigkeit, aber keine Selbstverständlichkeit, wenn wir den Blick in die pandemiegeplagte Welt wagen. Unsere Verwaltungsgerichte haben dafür Sorge getragen, dass Grundrechte gewahrt und Eingriffe verhältnismäßig bleiben. Sie haben Corona-Schutz-Regeln bestätigt und einzelne auch aufgehoben. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ganz im Gegenteil. Dies ist ein Zeichen der Stärke unseres Rechtsstaates und seiner Existenz. Eingriffe in die gewohnten Abläufe waren selbstverständlich auch im Justizvollzug nötig. Dass das Infektionsgeschehen in den JVA einigermaßen beherrschbar blieb und die Zahlen seit Anfang des Jahres konstant sind, ist vor allem ein Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten. Sie haben mit viel Umsicht die Hygieneregeln eingehalten und auch bei den Gefangenen für Verständnis geworben. Verständnis dafür, dass schmerzhaft in vertraute Abläufe eingegriffen werden musste, allen voran natürlich, was die ganzen Besuchsregelungen angeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Bericht endet an dieser Stelle noch nicht. Wenn wir uns ein vollständiges Bild davon verschaffen wollen, auf wie vielen Ebenen uns Corona in den letzten Monaten zu schaffen gemacht hat und auch künftig noch machen wird, dann dürfen wir keinen gesellschaftlichen Bereich ausklammern. Die Pandemie hat auch die Fragen der Gleichstellung noch eindringlicher werden lassen. Sie stellt unsere Demokratie vor eine Herausforderung, der wir uns in den kommenden Jahren stellen müssen. Die Pandemie hat selbstverständlich nicht nur eine weltweite, sondern ganz konkret auch eine europäische Dimension. Kann zum Beispiel noch jemand daran zweifeln, dass wir eine Europäische Union brauchen, die gemeinsame Lösungen vorantreibt? Wird irgendjemand, der mitbekommen hat, wie schwer die Einschränkungen und wie schmerzhaft die Situation für die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion waren, ernsthaft bestreiten wollen, dass wir unsere grenzübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch mehr intensivieren müssen? Sachsen – das haben wir ja schon verschiedentlich dargestellt – hat seine Partnerregionen sowohl in Polen als auch in Tschechien mit Tests, mit medizinischer Ausrüstung unterstützt und greift auch bei der Erforschung des Coronavirus auf Daten aus dem Nachbarland zurück. Krisenmanagement muss über Grenzen hinweg funktionieren, weil die Pandemie keine Grenzen kennt und vor ihnen auch nicht Halt macht. Sie macht vor niemandem Halt, aber sie betrifft auch Menschen in Sachsen unterschiedlich. Bei den Infektionszahlen sind Frauen in der Altersgruppe von 35 bis 59 Jahren deutlich überrepräsentiert. Sachsen ist da unrühmlicher Spitzenreiter. 58 % der Frauen sind in Sachsen von Corona betroffen. In keinem anderen Bundesland sind es mehr. Das hat durchaus sehr viel damit zu tun, dass sie deutlich häufiger in systemrelevanten Berufen tätig sind, also in Berufen, in denen das Infektionsrisiko sehr viel höher ist: in den Pflegeeinrichtungen, in den Krankenhäusern, in der Kinderbetreuung, in den Schulen, im Einzelhandel. Deshalb fällt es mir auch schwer zu akzeptieren, dass gerade die Menschen, die den Laden am Laufen halten, einerseits viel verbale Wertschätzung erhalten, sich aber andererseits oft – und das sagen sie – mit ihrer Mehrbelastung alleingelassen fühlen. Statt uns einfach nur darüber zu freuen, dass auf unser Gesundheitssystem auch dann noch Verlass gewesen ist, als es an seine Belastungsgrenze kam, und einfach so weiterzumachen wie bisher, täten wir meines Erachtens gut daran, Menschen in systemrelevanten Berufen zu zeigen, dass wir die richtigen Lehren daraus ziehen, indem wir uns nicht nur anschauen, wie eine gerechtere Entlohnung in diesen Berufen erfolgen kann, sondern wie dort auch bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden können. Wir wollen bei den Themen Arbeitsbedingungen und Familienfreundlichkeit nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, zumal es auch in der Mehrzahl wieder Frauen gewesen sind, die während der Coronakrise ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, um die ausgefallene Kinderbetreuung zu ersetzen. Es sind in der Mehrzahl auch Frauen und Kinder, die am eigenen Leib zu spüren bekommen, wie sich das Konflikt- und Gewaltpotenzial im sozialen Nahraum durch diese Ausnahmesituation verschärft hat. In den sächsischen Schutzeinrichtungen sind seit der Corona-Pandemie die Zahlen der Schutzsuchenden gestiegen, die Hilfe gesucht haben. Seit einem Jahr haben wir deshalb auch entsprechende Maßnahmen ergriffen, um diesen Menschen zu helfen und um unserem staatlichen Schutzauftrag nachzukommen. Wir haben zusätzliche Interimseinrichtungen in Chemnitz, Leipzig, Zwickau und Dresden geschaffen, um diesem erhöhten Bedarf zu begegnen. In Leipzig und Chemnitz konnten wir diese Schutzkapazitäten zwischenzeitlich auch dauerhaft erhöhen. Auf all diesen Gebieten bestand selbstverständlich schon vor Corona Handlungsbedarf, und es wird weiter Handlungsbedarf geben. Das werden wir auch morgen bei den Haushaltsverhandlungen diskutieren. Das gilt auch für diejenigen, bei denen die Lockerungen nicht so schnell ankommen, da sie noch nicht geimpft werden können. Hierbei spreche ich insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Ihnen ist in den letzten Monaten besonders viel zugemutet worden, und wir dürfen sie nicht vergessen, wenn es darum geht, einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens dafür zu schaffen, wie wir wieder zurück zur Normalität finden. Mit jedem Tag, an dem die Hoffnung steigt, dass wir die Pandemie hinter uns lassen können, wird das eine wichtigere Frage: Wie gehen wir als Gesellschaft mit den langfristigen Folgen von Corona um? Diese Frage können wir am besten auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen beantworten, denn sie wollen, dass die Welt nach Corona im Dialog mit ihnen geführt wird. Sie wollen, dass wir ihnen zuhören, ihre Ideen aufgreifen und gemeinsam mit ihnen Lösungsansätze diskutieren, entwickeln und auch umsetzen. Anders geht es in einer Demokratie meines Erachtens nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, und schon gar nicht in einer, die für die Akzeptanz teils drastischer Maßnahmen werben muss. Wir erleben es doch gerade wieder: Mit jedem Tag steigt die Zahl der genesenen Menschen und derer, die vollständigen Impfschutz genießen. Längst schon wird über vermeintliche Privilegien diskutiert. An dieser Stelle möchte ich noch einmal deutlich sagen: Freiheiten sind keine Privilegien, sondern es ist unser Recht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch betonen, dass wir nicht zulassen dürfen, dass es zu einer gesellschaftlichen Spaltung in der Diskussion darüber kommt. Das sind wir nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, sondern auch unserer politischen Kultur. Deswegen gehen wir ab diesem Sommer mit einem neuen Beteiligungsformat an den Start, das genau diesen Ansatz stark macht: das Forum Corona. Es bringt einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung in den Bürgerforen zusammen. Die dort entwickelten Ideen sollen in die politischen Entscheidungsprozesse in unserem Land einfließen. Ein solches Format wirbt dann eben auch um Vertrauen und macht unsere Demokratie transparenter. Vertrauen und Transparenz, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind in meinen Augen das Gebot der Stunde für die Politik. Ersteres muss gewonnen, Letzteres muss geschaffen werden. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade Frau Staatsministerin Meier. Ich danke beiden Staatsministerinnen für ihre Beiträge zum Bericht der Staatsregierung. Wir kommen nun zur Aussprache über diesen Bericht. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 20 Minuten, AfD 17 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten, SPD 8 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und fraktionslose MdL, aber diese haben keinen Redebedarf angemeldet. Wir beginnen jetzt mit der AfD-Fraktion; das Wort ergreift Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach einem Jahr Corona- und Lockdown-Politik muss man konstatieren: Die schwarz-grün-rote Landesregierung ist zu allem fähig, aber zu nichts Gutem. Dafür ist sie aber konsequent, nämlich konsequent schlecht. (Vereinzelt Lachen bei den LINKEN – Zuruf von der CDU) Sie handelt konsequent freiheitsfeindlich, konsequent wirtschaftsfeindlich und, wie zum Beispiel das Urteil des OVG Bautzen zeigt, gern auch einmal rechtswidrig. (Beifall bei der AfD) Beim Korrigieren der eigenen Fehler ist sie dafür umso verbohrter; denn die Corona-Politik der Bundesregierung wie auch die der sächsischen Landesregierung ist von Irrtümern und der Unfähigkeit geprägt, eigene Fehler zu korrigieren. Beispiele wie Florida, Texas oder Schweden belegen eindrucksvoll, dass man Covid-19 grundsätzlich auch ohne Lockdown wirksam eindämmen kann. Die Entscheidung, Covid-19 mittels Lockdown-Maßnahmen zu bekämpfen, war und ist Ihre politische Entscheidung. Der Ruin Zehntausender kleiner und mittelständischer Betriebe ist das Ergebnis Ihrer politischen Entscheidung. (Unruhe) Den Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch zu verweigern ist Ihre politische Entscheidung. Die Bürger mit Geldstrafen zum Tragen von Masken zu zwingen ist nicht alternativlos; andere Länder machen das anders. Es ist Ihre politische Entscheidung. (Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Schwerste Grundrechtseingriffe wie Versammlungsverbote, Reiseverbote und Ausgangsverbote sind nicht alternativlos; sie sind Ihr politischer Wille. Länder wie Schweden und Florida zeigen nun seit fast einem Jahr, dass auch beim Verzicht auf Lockdown-Maßnahmen keine erhöhte Sterblichkeit zu verzeichnen ist, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Im Unterschied zu Ihnen richten die Regierungen dieser Länder allerdings keine wirtschaftlichen Schäden in Höhe von Hunderten Milliarden Euro an. Die Regierungen dieser Länder müssen Lockdown-Kritiker nicht verunglimpfen. Sie müssen ihre Bürger nicht unter Generalverdacht stellen. Sie müssen keine Grundrechte beschneiden. Und sie müssen ihre Polizisten nicht zwingen, auf der Straße gegen friedliche Bürger vorzugehen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: „Friedlich“ – ja, ja!) Laut einer Umfrage der Europäischen Kommission hatten im Winter 2020/2021 rund 18 % der Deutschen kein Vertrauen in die Polizei mehr. Damit sinkt das Vertrauen in die Polizei auf einen neuen Tiefststand. Das ist eine direkte Folge Ihrer vollkommen desolaten Corona-Politik. Bilder, wie wir sie in Zwönitz gesehen haben, resultieren nicht aus der Boshaftigkeit oder aus der Unbelehrbarkeit der Bürger. Solche Bilder resultieren aus dem Versagen der CDU-geführten Landes- und Bundesregierung in der Coronakrise. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Während die Polizei in vielen Städten Sachsens die Kritiker Ihrer Politik drangsalieren muss, nutzen einige Funktionäre der CDU die künstlich geschaffene Not der Menschen aus, um sich mit dicken Provisionen für Schutzmaterialien die Taschen zu füllen. Das ist verwerflich. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) In vielen Bereichen sieht die Bilanz Ihrer Politik nach einem Jahr Corona verheerend aus, Herr Kretschmer. Der Chef der Arbeitsagentur Sachsen gab erst kürzlich gegenüber dem MDR bekannt, dass fast 160 000 Beschäftigte immer noch in Kurzarbeit sind. Das ist jeder zehnte Beschäftigte in Sachsen, und die Meldungen der Betriebe nehmen kein Ende. Kurzarbeit bedeutet weniger Einkommen. Das bedeutet für viele, dass sie ihre Kredite nicht mehr bedienen können, dass Familien perspektivisch aus ihren Häusern ausziehen müssen. Das ist das Ergebnis einer Politik von Parteien, die sich gerade Hunderte neue, gut bezahlte Stellen in den Ministerien schaffen, die immer mehr Geld für die Landtagsfraktionen beanspruchen, die ihre Mitarbeiterpauschale und ihre steuerfreie Sachkostenpauschale erhöhen. Schämen sollten Sie sich! (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das stimmt zwar nicht, aber egal!) Bei Kindern und Jugendlichen sind die Folgen Ihrer Lockdown-Politik ähnlich desaströs. Der unregelmäßige, schlecht strukturierte Schulunterricht zementiert Bildungsdefizite und verursacht bei immer mehr Schülern psychische Probleme bis hin zu Suizidneigungen. Auch die Gewalt gegen Lehrer nimmt zu. 41 % der sächsischen Lehrkräfte berichten von psychischer Gewalt, 28 % von Mobbing über das Internet. In zehn Fällen waren Lehrer auch körperlicher Gewalt ausgesetzt. Die angehäuften Wissensdefizite verschlechtern die Ausbildungs- und Berufschancen einer ganzen Schülergeneration in Sachsen. Gleichzeitig ist die Belastung – besonders für Alleinerziehende – durch Heimbeschulung und Berufstätigkeit im Homeoffice kaum noch zu stemmen. In Schweden und in Florida gehen die Kinder seit September wieder normal zur Schule. Sie sehen: Es geht auch anders. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Während unter anderem Österreich seine Gaststätten wieder öffnet und seinen Gastronomen auf diese Weise eine Perspektive gibt, während in Belgien sogar die Schwimmbäder wieder geöffnet sind, während in Polen und Tschechien trotz geöffneter Geschäfte und Gaststätten die Inzidenzzahlen sinken, lässt sich die sächsische Landesregierung mit der sogenannten Bundesnotbremse regelrecht entmündigen – entmündigen mit einer offensichtlich verfassungswidrigen Regelung, die den Föderalismus aushöhlt und welche die bereits von Gerichten als widerrechtlich bewerteten Ausgangssperren wiedereinführt. Der Widerstand der Staatsregierung gegen ihre Entmachtung beschränkte sich auf eine halbherzige Protokollnotiz. Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und das, obwohl es sich bei der Bundesnotbremse um ein Einspruchsgesetz handelt. Meine Damen und Herren! Dazu ist deutlich zu sagen: Das war nicht nur ein taktisches Versagen der Landesregierung im Bundesrat, sondern das ist ein bewusster Angriff auf die föderale Struktur der Bundesrepublik. Damit ist es staatszersetzend. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Unter dem Regime der Bundesnotbremse hat nun jede Hauskatze ab 22 Uhr mehr Rechte als der Mensch, (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf von den LINKEN) denn im Gegensatz zu ihrem zweibeinigen Besitzer darf sie sich frei in der Natur bewegen und sich mit einer unbegrenzten Anzahl von Bekannten und Unbekannten treffen. (Heiterkeit bei der AfD – Unruhe) Aber anscheinend sieht sich die Landesregierung nicht dazu in der Lage, über die Geschicke des Freistaates Sachsen und seiner 4 Millionen Einwohner eigenverantwortlich zu befinden – sie braucht dazu Hilfe aus Berlin, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) ein Armutszeugnis für die Regierung Kretschmer, das mich fassungslos macht. Besonders erschreckend und ein deutliches Zeichen für die Borniertheit Ihrer Politik ist das Festhalten an dem hoch umstrittenen Inzidenzwert. Dieser Wert steht nun schon seit Monaten in der Kritik von Wissenschaftlern, Amtsärzten und der WHO – sie alle halten ihn für nur begrenzt aussagefähig. Trotzdem ist er nun wieder das alleinige Kriterium für verschiedene Stufen des Lockdowns. Nun reicht plötzlich die Selbstauskunft über Corona-Tests nicht mehr aus. Selbsttests müssen in Zukunft unter Aufsicht durchgeführt werden. Eltern können ihren Kindern nun nicht mehr eine Bescheinigung über einen zu Hause gemachten Test mitgeben; die Kinder müssen unter Aufsicht in den Schulen getestet werden. Auch Eltern, die ihr Kind in die Kita begleiten möchten, müssen sich nun in einem dafür vorgesehenen Bereich testen oder ebenfalls den Nachweis aus einem anerkannten Testzentrum vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das ist nicht nur organisatorisch und finanziell ein irrsinniger Aufwand, sondern es ist auch ein erdrückender Beweis, welches Misstrauen den Bürgern von den herrschenden Parteien entgegengebracht wird, ein Misstrauen, das stark an die Zeit des real existierenden Sozialismus erinnert. (Beifall bei der AfD) Dabei hätte es in Deutschland und auch in Sachsen gar nicht so weit kommen müssen; denn die von Politik und Medien angekündigten Horrorszenarien traten nie ein. Insbesondere hat es zu keinem Zeitpunkt eine flächendeckende Überlastung der Intensivmedizin gegeben. (Proteste bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Das wurde inzwischen von verschiedenen Institutionen und Fachleuten bestätigt, die zudem die mehrfachen Korrekturen im offiziellen Intensivbettenregister kritisieren. Das Pflegesystem dagegen arbeitet an den Grenzen der Belastbarkeit, und das nicht erst seit 2020, sondern schon seit vielen Jahren. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung warnte erst kürzlich wieder vor einer Massenflucht aus dem Pflegeberuf. Während die Regierung Milliarden und aber Milliarden für Masken, für Corona-Tests, für Kurzarbeit, für Wirtschaftshilfe ausgibt, während Hunderte Milliarden an wirtschaftlichen Schäden durch LockdownMaßnahmen verursacht werden, wird das Pflegepersonal weiterhin von der Politik vernachlässigt. Es gab keine Lohnerhöhungen, selbst der Pflegebonus wurde zu spät und auch nicht für jeden Pfleger ausgezahlt. Laut dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung sind die Pflegekräfte nach über einem Jahr Dauerstress in der Pandemie körperlich und seelisch erschöpft. Viele sehen sich jetzt nach Alternativen um. Es gebe bereits Hinweise, dass im vergangenen Jahr Tausende Pflegekräfte in Krankenhäusern und in der Altenpflege ihren Job an den Nagel gehängt hätten. Viele Pflegekräfte hätten das Vertrauen in die Politik verloren. Diese Entwicklung ist tatsächlich besorgniserregend. Unser Gesundheitssystem ist nicht wegen Corona in Gefahr; es ist in Gefahr, weil Politiker wie Jens Spahn, CDU, und Herr Lauterbach, SPD, seit Jahren unser Gesundheitssystem auf dem Rücken des Personals kaputtsparen. Seit einem Jahr: Lockdown, Bevormundung, Freiheitsbeschränkungen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, in einem „Focus“- Interview vom 28.12.2019 werden Sie mit folgenden Worten zitiert: „Wir brauchen mehr Freiräume statt Bevormundungen.“ Bitte nehmen Sie sich einmal selbst ernst. Beenden Sie endlich Ihre wohlstandsvernichtende und wirtschaftsfeindliche Lockdown-Politik. Geben Sie den sächsischen Bürgern, den Familien, den Kindern, den Senioren, den Sportlern, den Unternehmern endlich ihre Würde und ihre Freiheit zurück! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache wurde eröffnet durch Herrn Kollegen Urban von der AfD-Fraktion. Ihm folgt jetzt Kollege Dierks von der CDU-Fraktion. – Entschuldigung, Herr Kollege, ich sehe gerade, dass hier eine Kurzintervention angezeigt wurde. – Bitte, Herr Kollege.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ich wollte einen kleinen Faktencheck machen. Es gibt sicherlich einige Punkte, die da anzuführen sind. Aber den Mythos mit Schweden und „Ländern wie Texas“ wollte ich hier aufklären. (Zurufe von der AfD: Florida!) Ich habe noch einmal nachgeschaut. Die Anzahl der Toten auf eine Million Einwohner beträgt in Schweden 1 413, in Texas 1 710. In Deutschland sind wir nur bei 1 031 pro eine Million Einwohner. Das wollte ich noch einmal zu der Auffassung angemerkt haben, dass es ohne Lockdown super geht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Gerber. Jetzt reagiert der angesprochene Kollege Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will eine kurze Antwort geben. Ich habe den Bundesstaat Texas in meiner Rede gar nicht angesprochen, ich habe von Florida gesprochen. (Proteste bei den LINKEN und der SPD) Selbstverständlich darf man, wenn man Zahlen betrachtet, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern muss sich auf Staaten beziehen, die man wirklich miteinander vergleichen kann. Wir wissen, dass die Sterbekurve zwischen Deutschland und Schweden in einzelnen Monaten verschieden stark war. Wir wissen aber, dass es in der Summe in beiden Ländern keine Übersterblichkeit gab. Wir wissen auch bei dem Vergleich der Staaten in den USA, dass Florida, also der Staat, der keine Lockdown-Maßnahmen ergriffen hat, der Staat mit der geringsten Sterberate und der geringsten Belastung des Gesundheitssystems ist. Das kann man sehr gut vergleichen. Damit wird deutlich, dass die wirtschaftlichen Schäden, die Ihre Politik verursacht, in gar keinem Verhältnis zu dem gesundheitlichen Nutzen stehen. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Fakten!) Sie richten Milliardenschäden an und schützen keine Menschen. So sieht es aus. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt fahren wir in der Rednerfolge fort. Das Wort hat Kollege Dirks für die CDUFraktion.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die aktuellen Perspektiven der Corona-Pandemie zu sprechen komme, bleibt mir wie in jedem Monat und zu jeder Plenarsitzung nichts anderes übrig, als auf das einzugehen, was Sie gerade wieder abgeliefert haben, Herr Urban. Ich glaube, selbst Nostradamus würde vor Neid erblassen, wenn man sich die Vielzahl und das stakkatoartige Heraufbeschwören von Apokalypsen anschaut, zu dem die AfD in diesem Hohen Haus Monat für Monat aufs Neue fähig ist. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wenn Sie die Staatsregierung hier in dieser Art und Weise angreifen, dann will ich ganz deutlich sagen: Die AfD ist bei der Bekämpfung dieser Pandemie konsequent destruktiv, konsequent feindselig gegenüber jeder Form von konstruktiver Lösung und konsequent nutzlos, wenn es um das Gestalten von konkreter Politik geht. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es ist aus meiner Sicht völlig unstrittig, dass wir nach über einem Jahr Pandemie darüber sprechen müssen, was in dieser Zeit falsch gelaufen ist. Es wäre völlig unrealistisch, davon auszugehen, dass in einem demokratischen Rechtsstaat diejenigen, die seit über einem Jahr auf Bundesebene, aber auch auf Ebene der Länder und Kommunen Verantwortung tragen, alles richtig gemacht hätten. Ich glaube, das reklamiert auch niemand derjenigen, die die Verantwortung getragen haben. Aber dieses konsequente Aufzählen vermeintlicher Fehlleistungen, das konsequente Feuerlegen mit Blick auf die Instrumente, die uns zu Gebote stehen, um die Pandemie zu bekämpfen, um dann hinterher zu schreien: „Haltet den Dieb!“, ist zutiefst verantwortungslos. Sie bemühen immer wieder die USA. 33 Millionen Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika haben sich mit Corona infiziert, nahezu 600 000 sind an Corona gestorben. Wenn man den Umgang der Vereinigten Staaten, auch den Umgang des neu gewählten Präsidenten Joe Biden mit dem Gedenken an diese Toten betrachtet, wenn man das Pathos des Gedenkens sieht – wir wissen alle, dass die Amerikaner darauf sehr viel Wert legen –, dann erinnert das an die großen Katastrophen der Vereinigten Staaten von Amerika. Es zeigt, welche Bedeutung dieses Land dieser Katastrophe mit der unermesslichen Zahl von Toten beimisst. Deshalb ist es unsäglich, dass Sie sich immer wieder hinstellen und den Umgang, den einige Bundesstaaten in den USA haben, den politischen Stil, den sicher auch Donald Trump und andere in dieses Land getragen haben, diesen verantwortungslosen Umgang mit dieser weltumspannenden Herausforderung immer wieder als Vorbild herausstellen. Das ist verantwortungslos. Das ist schäbig und hat mit konstruktivem politischem Herangehen an dieses Problem überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dann kommen immer die Evergreens, die Sie jeden Monat bringen. Einer davon ist das Thema Masken. Es ist hinreichend erwiesen, dass Masken ein alltagspraktisches Instrument zur Verhütung von Infektionen sind. Es ist vernünftig, diese Masken zu tragen. Es ist richtig, dass wir in Deutschland und in Europa einen Konsens darüber hatten, dass Masken im Alltag zu tragen sind. Wenn wir über das Testen sprechen, dann kann ich mich noch an Diskussionen mit Ihrem vermeintlichen Gesundheitsexperten Prantl im Sozialausschuss entsinnen, die mich sehr stark an das Geschrei von „PCR-Tests können keine Infektionen nachweisen“ erinnern. Inzwischen kann man dieses ganze Verschwörungsgeschwafel fast auswendig aufsagen – schlimm genug. Dann sind Sie aber immer die Ersten, die sagen, dass zu wenig getestet wird. Ich meine, da müssen Sie sich irgendwann einmal entscheiden: Entweder sind diese Instrumente ungeeignet, schlecht, falsch und nicht geeignet, diese Pandemie zu bekämpfen, oder wir müssen es konsequent tun. Das Gleiche gilt doch für die Impfkampagne. Es grenzt an ein wissenschaftliches Wunder, dass wir im Mai 2021 an diesem Punkt stehen. Es grenzt an ein Wunder, dass wir seit letztem Jahr Impfstoffe zur Verfügung haben, verschiedene Impfstoffe, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlichster Herkunft und aus allen Teilen der Welt entwickelt wurden, und dass wir mit diesen Impfstoffen die Möglichkeit haben, diese Pandemie zu bekämpfen. Ich bin der Meinung, dass das aktive Bekämpfen der Pandemie deutlich sinnvoller ist als das euphemistische, von Ihnen immer vorgetragene „Wir müssen mit dem Virus leben“; denn dieses „Mit dem Virus leben“, das Sie hier vortragen, heißt ja nichts anderes, als dass Sie dieses völlig überholte und wissenschaftlich längst widerlegte Prinzip der Durchseuchung anstreben und sagen: Es hat in der Menschheitsgeschichte immer Viren gegeben, damit werden wir wohl umgehen müssen, ist ja halb so schlimm, sterben halt ein paar Leute, viele werden schwer krank, und irgendwann wird es zu Ende sein. Aber ich halte es für richtig, dass wir den verantwortungsbewussten Weg gegangen sind, dass wir gesagt haben: Bis zu dem Punkt, an dem wir in großer Zahl und für jeden Menschen verfügbar Impfstoffe zur Verfügung haben, müssen wir gemeinsam Verantwortung füreinander übernehmen, nicht nur jeder für sich, nicht nur dafür, dass man sich selbst nicht ansteckt, sondern vor allem für jene, für die es gefährlich sein würde, sich anzustecken. Wir haben seit Ende letzten Jahres den Impfstoff zur Verfügung; Petra Köpping hat es in ihrer Rede deutlich herausgestellt. Wir haben im April dieses Jahres in Deutschland mehr Menschen geimpft als im gesamten ersten Quartal davor. Das heißt, wir merken, dass die Impfkampagne an Schwung gewinnt. Wir sehen, wie viele Menschen jetzt schon die Erstimpfung haben. Ich halte es auch für richtig, dass wir im Freistaat Sachsen vor allem mit dem Blick auf die besonders vulnerablen Gruppen auch konsequent auf die Vollimmunisierung gesetzt haben. Wir sehen die Perspektive eines normalen Sommers. Das ist doch Ihr eigentliches Problem. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jetzt ist ja auch Frühling!) Deshalb drehen Sie doch auch so auf, Herr Urban. Wir sehen das Licht am Ende des Tunnels. Wir sehen, dass wir im Begriff sind, diese Pandemie einstweilen zu besiegen; und das ist eben auch das Ergebnis einer verantwortungsvollen Politik im Bund, eines verantwortungsbewussten Handelns der Staatsregierung und der großartigen Leistungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von Ärztinnen und Ärzten, von Pflegerinnen und Pflegern, von vielen Menschen, der übergroßen Mehrheit in diesem Land, die bereit war, diese Einschränkungen zu tragen, so schwer bzw. nahezu unerträglich es für den einen oder anderen war. Das macht den Erfolg in der Pandemiebekämpfung aus. Die AfD hat daran keinen, aber wirklich gar keinen Anteil; (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) und wenn überhaupt, dann sind Sie die fünfte Kolonne, die immer wieder einen Beitrag dazu leistet, die Erfolge der Pandemiebekämpfung zu gefährden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir alle gemeinsam jetzt Grund zu Optimismus haben. Wir haben hier viele Monate zusammengestanden, und ich denke, viele, gerade auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsverwaltung, die Ministerinnen und die Minister, wir als Abgeordnete, die wir in dieser Pandemie gearbeitet haben, haben oft genug auch nicht gewusst, wie es weitergeht. Wir haben oft genug nicht gewusst, ob die Prognosen, die wir anstellen, eintreffen, und wir stehen ständig im Spannungsfeld zwischen auf der einen Seite in einer Krise auf Sicht fahren zu müssen, weil man eben nicht um die Ecke schauen kann, und auf der anderen Seite der notwendigen Perspektive, die jeder psychologisch braucht, um diese Situation durchzuhalten. Auch von Ihrer Seite ist es ja so: Wenn man auf Sicht fährt, dann fehlt die Perspektive, und wenn man eine Perspektive eröffnet, die nicht eintritt, dann hat man die Menschen belogen. (Lachen der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Ja, das ist nun einmal das Spannungsfeld politischer Verantwortung: dass man nie null oder eins macht, sondern immer versucht, sich dem Punkt anzunähern, der politisch vertretbar und sachlich geboten ist. Ich denke, nach den vielen Monaten der Unsicherheit haben wir jetzt Grund zu Optimismus. Wir haben die Perspektive eines normalen Sommers. Wir haben eine Impfquote im Freistaat Sachsen, die sich im letzten Monat massiv erhöht hat, die sich im Mai weiter erhöhen und im Juni sicherlich einen Punkt erreichen wird, an dem wir eher die Frage stellen müssen: Gibt es noch genug Menschen, die sich impfen lassen wollen? Wir müssen alle gemeinsam dafür kämpfen, dass sich Menschen impfen lassen wollen. Es ist schön zu sehen, dass eine bundesweite aktuelle Umfrage aussagt, dass die Impfbereitschaft deutlich gestiegen sei, dass auch die sukzessive Impfkampagne dazu geführt habe, dass Menschen Vertrauen in den Impfstoff fassen, dass schwere Nebenwirkungen dieser Impfstoffe höchst selten sind und der gemeinsame Nutzen hoch ist. Wir sehen es auch bei den Inzidenzzahlen. Ich finde, das Vogtland ist ein gutes Beispiel, eine Region, die gigantische Inzidenzen hatte, in der wir gemeinsam zugepackt und in der die Staatsregierung, der Landtag und die Verantwortlichen vor Ort gesagt haben: Wir müssen diese Welle vor allem auch im Vogtland brechen. Ich bin dankbar für die Flexibilität und den zupackenden Geist, den die Staatsregierung in dieser Situation gezeigt hat und jetzt im Erzgebirge wieder zeigt; denn die Inzidenzzahlen zeigen deutlich nach unten. Wir haben im Freistaat Sachsen inzwischen Gebiete, die weit unter 100 liegen. Wir haben keine Gebiete mehr, die über 200 liegen. Alle nähern sich sukzessive der Grenze von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner an. Nun möchte ich noch einmal auf das Thema Inzidenzwert eingehen. Ich halte es für richtig, dass wir uns im Freistaat Sachsen dieses zusätzliche Kriterium, diesen zusätzlichen Parameter der Auslastung der Krankenhäuser sowohl auf Normalstationen als auch auf Intensivstationen gegeben haben. Aber das, was Sie betreiben – so zu tun, als sei der Inzidenzwert ein gegriffener Zauberwert, der überhaupt keinen Rückschluss darauf zulässt, wie der Fortgang der Pandemie oder das Infektionsgeschehen in diesem Land ist –, das glauben Sie doch nicht wirklich! Es gibt auch keinen ernst zu nehmenden Wissenschaftler auf dieser Welt, der diesen augenfälligen Zusammenhang leugnet. Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, dass ich es etwas schräg finde, immer nur in diesen Extremen zu leben: „hat es überlebt“ oder „ist gestorben“. Es gibt natürlich auch noch Grauzonen, und ich halte es auch nicht für den größten Erfolg der Pandemiebekämpfung, dass jemand „nur“ auf die Intensivstation musste, sondern es gibt natürlich viele Faktoren, die dafür sprechen, Infektionen an sich zu vermeiden. Zum einen erhöht eine Vielzahl von Infektionen die Wahrscheinlichkeit gefährlicher neuer Mutationen; deshalb ist es grundsätzlich richtig, in den Infektionsschutz und die Infektionsvermeidung zu investieren. Gleichzeitig ist es natürlich so, dass wir gerade in der dritten Welle ganz fürchterliche Krankheitsverläufe bei jüngeren Leuten gesehen haben. Ich weiß nicht, ob Sie sich einmal mit Intensivmedizinern oder Notärzten über diese Situation unterhalten haben. Da liegen Menschen auf Intensivstationen – Mitte, Ende 30 –, bei denen jetzt schon absehbar ist, dass sie in ihrem Leben nie mehr normal eine Treppe werden steigen können. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Da kann man natürlich sagen, derjenige sei nicht gestorben; aber es zeigt ganz deutlich, dass es sinnvoll ist, dass wir als Gesellschaft im Ganzen zusammengestanden und gesagt haben: Wir müssen Infektionsschutz betreiben, und es sollten sich so wenige Menschen wie möglich infizieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dies gilt umso mehr, als wir über die Folgen dieser Krankheit noch gar nicht abschließend Zeugnis ablegen können; aber das, was Ärzte in den Krankenhäusern sagen, ist jedenfalls – das ist vielleicht auch noch einmal ein kleiner Bildungsbeitrag in Ihre Richtung –, dass es weder qualitativ noch quantitativ ansatzweise mit dem vergleichbar ist, was man von der saisonalen Grippe kennt. Diese Krankheit ist sowohl im unmittelbaren Verlauf als auch, was den Gesamtbefall des Systems des menschlichen Körpers und die Spätfolgen betrifft, die teilweise unterschiedlicher gar nicht sein können, nicht ansatzweise vergleichbar mit der saisonalen Grippe. Deshalb bin ich wirklich froh, dass wir in Deutschland von Anfang an gesagt haben: Es geht darum, so viele Menschenleben und so viel gesundheitliche Lebensqualität wie möglich zu schützen. Ich finde es, ehrlich gesagt, bedenklich, dass es in den Diskussionen über Erfolg und Misserfolg der Corona-Politik inzwischen jedes Kriterium eine Rolle zu spielen scheint, aber nicht mehr die Frage, wie viele Menschen eigentlich gestorben sind, (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) wie viele Menschen nachhaltig ihrer Lebensqualität in gesundheitlicher Hinsicht beraubt worden sind. Wenn das wirklich die Kriterien sind, mit denen wir in unserer Gesellschaft umgehen, dann mache ich mir ehrlicherweise jenseits von Corona speziell um Ihren Teil des Hauses noch ganz andere – zivilisatorische – Sorgen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der SPD – Lachen der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE – Zuruf von der AfD: Keine Angst!) Insofern möchte ich nun zum Ende kommen. Ich denke, wir haben tatsächlich allen Grund zum Optimismus. Uns allen war bewusst, dass die Pandemiebekämpfung kein Sprint, sondern ein Dauerlauf sein würde, (Zuruf von der AfD: Eine Kahnfahrt!) gekennzeichnet von schweren Durststrecken. Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem wir ehrlichen Herzens sagen können: Es ist absehbar, dass wir die Pandemie einstweilen – nicht zuletzt durch die Impfkampagne, aber auch durch die Disziplin und die Mithilfe so vieler – miteinander bekämpfen. Ich denke, es wird trotzdem noch die eine oder andere Woche der Geduld brauchen. Wir haben auch keinen Grund, jetzt leichtsinnig zu werden. Aus Optimismus sollte jetzt kein Leichtsinn werden. Wir sehen in anderen Teilen der Welt, dass das Virus nach wie vor Kraft besitzt. Sie sprechen immer von Schweden und Florida – ich würde an dieser Stelle einmal Indien in das Portfolio der zu diskutierenden Länder einwerfen. Wir sehen auch in einigen Regionen des Freistaates Sachsen, gerade in der Region Chemnitz, dass das Gesundheitswesen immer noch schwer belastet ist. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Infektionszahlen zu drücken, um mit Blick auf den Sommer durch den Impffortschritt gemeinsam aus dieser Situation herauszukommen. Das muss uns am Ende des Tages gelingen, und die ersten Prognosen zeigen es auch. Natürlich hat die Corona-Pandemie wirtschaftliche Folgen, alles andere wäre ja im eigentlichen Sinne unlogisch. Wir sehen aber auch, dass die Einbrüche speziell im Bereich der Industrie nicht so schwer sind, wie sie vermutet und prognostiziert worden sind. Wir haben allen Grund, darüber nachzudenken, wie wir, nachdem die Pandemie, das Virus in Sachsen besiegt ist und wir zur Normalität zurückkehren können, mit den Folgen umgehen und denjenigen helfen können, die in wirtschaftliche oder psychisch-soziale Not geraten sind. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir viele, viele Dinge miteinander diskutiert – darüber werden wir in den nächsten Tagen noch ausgiebig sprechen –, beispielsweise im Bereich der Suizidprävention; denn Sie sprechen dieses Thema ja immer an und werden ohnehin gar nicht müde, über Kollateralschäden zu sprechen. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die gesundheitlichen Schäden in Deutschland vergleichsweise – im internationalen und europäischen Vergleich – niedrig zu halten und dass wir mit der Impfkampagne jetzt das Momentum haben, aus dieser Pandemie auszubrechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Sie hörten Kollegen Dierks für die CDU-Fraktion. Wir kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE, nachdem das Pult desinfiziert und ein neues Glas Wasser hingestellt worden ist. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „14 Monate“ könnte der Titel des Films lauten, welcher vielleicht in einigen Jahren über die Corona-Pandemie gedreht wird – vielleicht werden es aber auch noch mehr Monate. Das Impfen geht voran – zwar leider langsam, aber es ist Licht am Ende des Tunnels. Die Akzeptanz für die bislang beschlossenen Maßnahmen sinken jedoch weiter mit jedem Tag, mit jedem Monat; denn die Menschen mit teilweise erheblichen Entbehrungen, die sie täglich erleben, kommen mit manchen Entscheidungen, ganz schlicht gesagt, nicht mit. Für uns Abgeordnete bedeutet das Ende der Pandemie, das hoffentlich bald sein wird, eine enorme Herausforderung; denn die Aufarbeitung der Ereignisse und Versäumnisse und auch von dem, was gut gelaufen ist, beginnt erst. Doch nicht nur das, vielmehr hat die Pandemie auch deutlich gemacht, welche soziale Spaltung unsere Gesellschaft bereits erreicht hat, wo wir am verletzlichsten sind und was die größten Schwächen im System tatsächlich sind. Dabei müssen wir über verschiedenste Punkte sprechen, angefangen bei den Großkonzernen, die bei den Einschränkungen stets außen vor gelassen wurden, bis hin zu der Frage, weshalb die Beschränkungen teilweise länger bestehen bleiben mussten, wir Kitas und Schulen sogar erneut schließen mussten, weil sich die Bundes- und die Landesregierung nicht recht herantrauten. Wir müssen konstatieren, dass Kinder und Jugendliche besonders leiden mussten, weil sie aus dem Schulalltag und der Kita herausgenommen wurden, weil ihre Freizeitaktivitäten in Vereinen nicht, wie gewohnt, weitergelaufen sind und weil sich Problemlagen in Familien verschärften. Für die Eltern wurde gefühlt auch wenig getan. Sie wurden weiter auf Arbeit bzw. ins Homeoffice geschickt und mussten nebenbei die Kinder betreuen, ohne dass es ein vernünftiges Internet zu Hause gibt oder die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Es wurde deutlich, dass der Markt eben nicht alles regelt. Die Strategie der EU bei der Bestellung von Impfstoff – soweit es überhaupt eine gab – hat versagt. Global gesehen, wird es noch sehr lange nicht genügend Impfstoff geben, egal wie die Landesregierungen sich mühen, da die Patente weiterbestehen und damit kräftig Kasse gemacht wird. Es werden immer neue Virusvarianten entstehen und zu uns kommen. Deshalb müssen wir jetzt schon darüber sprechen, wie Sachsen die Auffrischungsimpfungen organisiert. Wir dürfen da nicht wie ein schlechter Winterdienst Ende Januar versuchen, die Streuwagen zu verteilen, ohne vorher zu schauen, wie viel Streusalz eigentlich vorhanden ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Kurzfristig sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung auch dafür gesorgt werden, wie zum Beispiel in RheinlandPfalz oder in Niedersachsen, dass alle Impfdosen genutzt werden können. Es hat sich gezeigt, dass ein Landesgesundheitsamt, wie wir es seit Jahren fordern, bei der Organisation der Impfung eine koordinierende Rolle hätte und dieses in Zukunft sehr sinnvoll wäre, gerade bei der Unterstützung der regionalen Ämter. Das fängt bei der Erfassung von Infiziertenzahlen an und geht bei der personellen Unterstützung weiter. Gesundheit ist eben keine Ware – das ist die große Erkenntnis aus der Pandemie und das sollte auch beim letzten Liebhaber des freien Marktes angekommen sein. Die Corona-Pandemie hat die soziale Ungleichheit in Deutschland vergrößert. Zu diesem Schluss kommt die Hans-Böckler-Stiftung. Rund 32 % der mehr als 6 000 Befragten in der Studie geben an, Einkommenseinbußen erlitten zu haben. Laut dieser Studie mussten zum Beispiel Eltern um 7 % häufiger auf Einkommen verzichten als Kinderlose. Das ließe sich bei Alleinerziehenden, Menschen mit Migrationshintergrund und vielen anderen Menschengruppen fortsetzen. Kinder stellten für viele Familien schon vor der Krise ein Armutsrisiko dar. Das ist ein Zustand, den wir als LINKE schon lange kritisieren und weshalb wir schon viele Vorschläge gemacht haben, aktuell vor allem zugunsten von Alleinerziehenden. Jetzt kann man sich natürlich wieder hinstellen und sagen: Wer sich für ein Kind entscheidet, muss eben auch wissen, was das bedeutet. Diese Ausrede, die schon in normalen Zeiten unerträglich ist, kann jetzt aber erst recht nicht gelten, wenn von den Regierungen aufgrund der Pandemie Maßnahmen ergriffen werden mussten – die wir im Sinne des Gesundheitsschutzes auch unterstützen –, die Eltern zu zwingen, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Genau da ist der Staat gefragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Familien nicht im Stich gelassen werden und unverschuldet in Armut rutschen. Ein geeignetes Mittel ist und bleibt die von uns geforderte Kindergrundsicherung. Doch nicht nur Kinder können ein hohes Armutsrisiko sein. Wer schon vor der Krise nur wenig Einkommen erzielen konnte, musste Einkommenseinbußen häufiger hinnehmen als Menschen, die deutlich über dem Durchschnitt verdienen. So haben in der Einkommensgruppe von maximal 900 Euro monatlich fast 48 % der Befragten Einkommenseinbußen erlitten. Bei der Gruppe mit mehr als 4 500 Euro waren es immerhin noch knapp 27 % der Befragten. Wenig überraschend ist, dass Selbstständige, zu denen auch freischaffende Künstler zählen, überdurchschnittlich stark betroffen waren. Soziale Absicherung gestaltete sich für diese Gruppen ebenso schwierig, weil sie nicht genau belegen konnten, wie die Einkünfte im Vorjahr waren, oder weil sie aus verschiedensten Gründen im Vorjahr gar keine Einkünfte hatten. Auch Befragte, die in Leiharbeit oder Minijobs tätig sind, waren rund 11 % häufiger von Einkommensverlusten betroffen als Befragte, die nicht in Leiharbeit beschäftigt sind. Das, was Ihnen gerade in Form von Zahlen vorgetragen wurde, sorgt bei den Betroffenen für diese realen Probleme. Die Angst, die Rechnung nicht mehr bezahlen zu können, oder Abstriche bei den Wocheneinkünften zu machen, wurde für die Menschen, die Einkommenseinbußen erleiden mussten, zur Realität – völlig unverschuldet und ohne Ausblick, dass sich die Situation bald bessert. Angesichts dessen ist es auch wenig verwunderlich, dass die Betroffenen empfänglicher für Verschwörungsmythen und offensichtlichen Schwachsinn, wie vorhin vorgetragen, sind und es weiter werden. Im Juni stimmten laut der Studie 45 % der Befragten mit Einkommensverlusten der Aussage zu, dass die Pandemie von Eliten benutzt wird, um die Interessen von Reichen und Mächtigen durchzusetzen. Logisch, wenn man auf der einen Seite sieht, wie Daimler 700 Millionen Euro Kurzarbeitergeld einstreicht und gleichzeitig 1,4 Milliarden Euro Dividende an Aktionäre ausschüttet. Eine Vermögensabgabe würde hier beispielsweise helfen. Die Krisenlasten müssen gerechter verteilt werden. Auch wenn die Pandemie hoffentlich bald überwunden ist – viele, viele sind verstorben, und sie sind oft allein verstorben und lassen ihre Angehörigen mit diesem Trauma und diesem Gefühl zurück, ihre sterbenden Angehörigen alleingelassen zu haben. Auch an die sollten wir hin und wieder denken, und ich danke Herrn Dierks für seine Ausführungen und die Worte dazu, was die Erinnerungskultur anbelangt. Diejenigen, die es überlebt haben, haben den sogenannten Long-Covid, der zum Beispiel zu ständiger Erschöpfung, Luftnot, neurologischen Störungen, plötzlichem Erbrechen oder starkem Schwindel führt – also die Intensivpatienten, und nicht nur die, sondern Wochen später auch welche, die einen vermeintlich milden Verlauf hatten. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin schätzt, dass etwa 10 % aller Erkrankten mit Langzeitfolgen dieser Art zu kämpfen haben. Das würde für Sachsen im Moment rund 26 000 Menschen betreffen, die weiterhin medizinisch betreut werden müssen. Dementsprechend muss unser Gesundheitssystem schon heute darauf eingestellt werden, damit zum Beispiel genügend Kur- und Reha-Plätze verfügbar sind und genügend Unterstützung in Selbsthilfegruppen, Post-Covid-Ambulanzen oder so etwas bereitstehen. Wir müssen schon jetzt überlegen, wie diese Menschen Schritt für Schritt wieder in den Arbeitsalltag integriert werden können. Eine weitere Herausforderung ist der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit während der Pandemie. Waren im Jahr 2019 noch etwa 39 000 Menschen langzeitarbeitslos, so waren es im März 2020 52 600 Menschen. Hinzu kommen noch Menschen, die im Laufe der Pandemie ihre Arbeit verloren haben. Diese Menschen brauchen Perspektiven, aber auch Sozialleistungen in ausreichender Höhe, damit sie nicht von der Berufstätigkeit mit vernünftigem Einkommen plötzlich in das Hartz IV rutschen. Hier zeigt sich, dass unsere Forderung, zum Beispiel das Arbeitslosengeld I auszuweiten, eine sehr sinnvolle ist. Wir machen morgen einen entsprechenden Vorschlag zur Abfederung mit einem Sozialfonds und ich lade jetzt schon dazu ein, diesem zuzustimmen, um genau solchen Menschen kurzfristig auch auf dem sächsischen Weg helfen zu können. Kurz gesagt, wir müssen sowohl unser Gesundheits- als auch das Sozialsystem ausreichend auf die zukünftigen Herausforderungen einstellen, damit nicht noch mehr Menschen im Stich gelassen werden. Wir brauchen kluge Lösungen, die das Gesundheitssystem nicht dem freien Markt überlassen, und eine Grundsicherung, die den Menschen die soziale Teilhabe gerade auch nach dem Lockdown ermöglicht. Wir müssen dafür sorgen, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld keine Rentenansprüche kostet, und wenn es auch nur ein geringer Teil der Ansprüche ist. Als politisch Verantwortliche sind wir jetzt gefordert – auch aus Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich die letzten 14 Monate derart einschränken mussten, wie wir alle, auch weil vieles im Vorfeld versäumt wurde, –
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Schaper, die Redezeit.
Susanne Schaper Die Linke
– damit sozialer Zusammenhalt entsteht und gesichert wird. Sonst triumphieren am Ende diejenigen, die mit Corona-Verschwörungsmythen und plumper Polemik diesen Staat und seine Demokratie tatsächlich zersetzen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Simone Lang, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE und ihr folgt jetzt Frau Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit mittlerweile über einem Jahr hat Corona unsere Gesellschaft fest im Griff. Die nunmehr fast 20. Verordnung wägt ab zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der einen und den betroffenen Rechtsgütern auf der anderen Seite. Diese Abwägung wird nicht nur hier in Sachsen getroffen, sondern in allen 16 Ländern und im Bund, nicht zu vergessen im Rest der Welt. Es ist die Aufgabe von Politik, in solchen Situationen genau diese Verantwortung zu übernehmen und Abwägungen auch zwischen den verschiedenen Rechtsgütern zu treffen. Aber nicht nur in der Politik – alle Menschen mit Verantwortung sind seit über einem Jahr mit notwendigen Interessenabwägungen beschäftigt und werden dies auch noch eine Weile sein. Corona hat uns als Gesellschaft in der ersten, zweiten und nunmehr dritten Welle einiges abverlangt – angefangen bei ganz persönlichen, notwendigen Einschränkungen bis hin zu schmerzhaften persönlichen Verlusten, auch, aber nicht nur von Chancen und Möglichkeiten, und das in ganz verschiedenen Bereichen. Die Schulschließungen waren wohl zu Recht das meist diskutierte Thema in den letzten Monaten. Aber wir mussten auch in anderen Bereichen mit krassen Einschränkungen leben. Zur Grenze nach Polen und Tschechien hin gab es geschlossene Grenzen. Es gibt eine nicht kleine Anzahl von jungen Menschen, die diesen Zustand nie kannten. Der Justizvollzug – Staatsministerin Meier hat es erwähnt – wurde vor enorme Herausforderungen gestellt. Es gab Menschen, zum Beispiel Eltern, im Justizvollzug, die ihre Kinder nicht mehr sehen konnten oder nur noch durch Plastikscheiben. Aber – und dies hat meine Fraktion auch immer wieder kritisiert – wir sehen diese Einschränkung dann eben doch vor allem in bestimmten, ausgewählten Bereichen: im Einzelhandel, in der Kultur- und Veranstaltungsbranche, der Gastronomie und dem privaten Bereich, vor allem für Kinder und Jugendliche. Während wir also sehr krasse und notwendige Einschränkungen in diesen Bereichen erleben, gibt es jede Woche neue Geschichten von viel zu vollen Großraumbüros, in denen sich seit Beginn der Pandemie nichts geändert hat. Wir befinden uns also, wie bereits beschrieben, weiterhin in einem Abwägungsprozess und müssen deshalb möglichst genau analysieren, welche Maßnahmen wirken, und alle Teile unserer Gesellschaft müssen dazu beitragen. Wir brauchen Perspektiven, und für Perspektiven brauchen wir endlich niedrige Inzidenzen; denn nur dann ist es uns möglich, an wirklich realistische und langfristige Öffnungsszenarien für zum Beispiel die Kultur- und Veranstaltungsbranche zu denken. Dafür ist es wichtig, dass wir die TTI-Strategien weiter ausbauen – also Testen, Tracen, Isolieren – und hier auch die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Doch eines möchte ich hier noch einmal betonen: Der einzige Grund, warum wir jetzt über Perspektiven sprechen können, ist der, dass sich große Teile der Gesellschaft solidarisch verhalten haben. Dabei haben wir in den letzten Monaten eine asymmetrische Solidarität erlebt; denn während sich große Teile der Gesellschaft solidarisch beteiligt haben und der Grund dafür sind, dass es langsam wieder bergauf – oder mit Blick auf die Kurven bergab – geht, sehen wir auch das absolute Gegenteil. Eines muss klar sein: Keine Verordnung allein besiegt das Virus. Keine Rechtsvorschrift verhindert die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit. Es sind Menschen – Menschen, die sich an Regeln halten, die Verantwortung übernommen und sich eingeschränkt haben. Es ist die Akzeptanz von Maßnahmen, die essenziell ist. Während sich also der Großteil unserer Gesellschaft solidarisch verhält und Erfolgsfaktor in der Geschichte ist, gibt es auch die anderen – diejenigen, die sich rücksichtslos verhalten, denen selbst das Tragen eines Stückes Stoff vor Mund und Nase zu viel ist; diejenigen, die Journalist(inn)en angreifen oder Polizist(inn)en beißen. Dann gibt es noch diejenigen, die politisches Kapital daraus schlagen und denen das Wort Rücksicht ein Fremdwort zu sein scheint; diejenigen, die erst den Notstand ausrufen wollten und jetzt für eine sofortige Beendigung aller Maßnahmen plädieren. Deshalb, finde ich, müssen wir sagen, dass wir es trotz jener geschafft haben, jetzt auf einem guten Weg zu sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD und vereinzelt bei der CDU und den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Auch wenn noch lange nicht der Zeitpunkt für Entwarnung ist, so freuen mich die Bilder, die wir jetzt zum Beispiel aus den Vereinigten Staaten sehen können, auf denen erste Lockerungen aufgrund der Impfrate zu sehen sind. So freuen mich – und ich hätte nie gedacht, das einmal hier im Plenum sagen zu können – die Tweets des Bundesgesundheitsministers zum Impfrekord: dass an einzelnen Tagen über 1,3 Millionen Menschen in Deutschland geimpft werden konnten. Es freut mich, weil wir uns einem Zustand nähern, den wir einst als Normalität kannten; einer Zeit, in der wir uns liebe Menschen wieder ganz ohne Sorge in den Arm nehmen können, in der wir wieder in die Lieblingskneipe gehen können und in der wir nicht als Erstes am Morgen die Inzidenzzahlen checken müssen, um die Frage zu beantworten, ob man heute das eigene Geschäft öffnen darf. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir einer koordinierten Kraftanstrengung zu verdanken. Ich möchte mich auch hier an dieser Stelle dem Dank von Staatsministerin Köpping anschließen für all jene Menschen, die sich an Regeln halten, die sich solidarisiert haben, und auch diejenigen, die für den Impferfolg verantwortlich sind: die Ärztinnen und Ärzte, die Pfleger(innen), die Menschen, die die Impfzentren am Laufen halten. Aber – und ich finde, dies müssen wir beachten – wir kehren nicht in die gleiche Normalität wie im Februar 2020 zurück, denn die Corona-Pandemie hat langfristige Folgen. Sie hat merkliche Spuren in unserer Gesellschaft hinterlassen, und diese müssen wir uns jetzt bewusst machen. Der Moment, diese Folgen anzugehen, ist jetzt. Mir persönlich liegt dabei natürlich besonders das Wohl von jungen Menschen am Herzen. Sie hatten einerseits das große Glück, von der tatsächlichen Erkrankung weniger hart betroffen zu sein, als es die Risikogruppen über 80 sind; sie mussten jedoch auch anders zurückstecken. Diese Gruppe hat sich im letzten Jahr lange solidarisiert, hat auf vieles verzichtet, was ganz praktisch zum Jungsein dazugehört, zum Erwachsenwerden, zum Unabhängigwerden. Die ganz Jungen waren dem Ganzen auch manchmal einfach ausgeliefert mit wochen- bis monatelangen Schulschließungen. Manche(r) Erstklässler(in) hat die Schule nach fast einem ganzen Schuljahr nur wenige Wochen gesehen. Studenten und Studentinnen haben ihre Universität teilweise drei Semester nicht betreten, während gleichzeitig Nebenjobmöglichkeiten weggefallen sind. Deshalb bin ich froh, dass meine Fraktion das als Thema der Aktuellen Debatte gesetzt hat und wir das hier im Hohen Hause noch einmal diskutieren können. Ich glaube, das schulden wir der jungen Generation. Es ist aber auch Zeit, das in der Coronakrise Gelernte anzuwenden. Wir können bereits erkennen, was wir in Vorbereitung auf zukünftige Krisen anders machen können und langfristig verbessern möchten. Mir fällt zum Beispiel die konkrete Frage des Gewaltschutzes ein. Wir wussten aus anderen Ländern und Regionen ziemlich früh, dass wir dort mit einen Anstieg zu rechnen hatten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik hat es im Nachhinein gezeigt. Aber auch der Jahresbericht des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hat einen starken Anstieg um 15 % zu verzeichnen, den stärksten, den wir seit 2016 sehen konnten. Deshalb war es folgerichtig, dass hier in Sachsen darauf reagiert wurde, dass Plakatkampagnen gemacht wurden, dass extra Interimsunterkünfte eingerichtet wurden. Es ist folgerichtig, das Gewaltschutzsystem systematisch und langfristig zu stärken, um die Erreichbarkeit des Hilfesystems aufrechtzuerhalten und möglichst bald einer jeden von Gewalt betroffenen Person überall in Sachsen immer ein Angebot machen zu können. Diesen nächsten Schritt wollen wir jetzt gehen. Der Doppelhaushalt wurde in einigen Reden schon angesprochen. Auf den und auf die Debatten der nächsten zwei Tage möchte ich verweisen; denn dort wollen wir den Gewaltschutz in Sachsen strukturell und qualitativ stärken. Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie wir zukünftig die Rolle von Wissenschaft sehen, die gerade zu Pandemiezeiten besonders wichtige Kommunikation betreibt. Wir BÜNDNISGRÜNEN sprechen uns auch weiterhin für einen Pandemierat mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachbereiche aus, der der Staatsregierung beratend zur Seite stehen kann. Mir als Abgeordnete der BÜNDNISGRÜNEN fällt noch mindestens ein weiterer Bereich ein, in dem wir als Gesellschaft stärker auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hören sollten, zumindest, wenn wir der Generation nach uns einen lebenswerten Planeten hinterlassen wollen. Das ist der Bereich Klimaschutz. Wir müssen lernen, wie man gesellschaftliche Akzeptanz herstellen und verstärken kann: durch klare und transparente Kommunikation – das haben wir durch Fehltritte in dem letzten Jahr immer wieder gelernt –, durch das Beantworten von Fragen und auch durch das Miteinbeziehen. Ich bin auf das Forum Corona gespannt, das von Staatsministerin Meier bereits angesprochen wurde, das jetzt gestartet wird und für Sachsen eine neue Form der Bürgerbeteiligung ausprobieren möchte: die direkte Einbeziehung und Befragung zufällig ausgewählter Sächsinnen und Sachsen. Aus ihren unterschiedlichen Alltagerfahrungen heraus können sie ihre Ideen an die Politik weitergeben und untereinander diskutieren. Einander zuhören, gemeinsame Lösungsfindungen, gemeinsam diskutieren – das kann auf allen Seiten Verständnis wecken. Ich kann mir vorstellen, dass dies auch nach der Pandemie ein Weg ist, den wir weiter beschreiten sollten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Auf Kollegin Hammecke, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, folgt jetzt Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Seit über einem Jahr bestimmt die Pandemie unseren Alltag. Sie hat unser Leben komplett auf den Kopf gestellt und sie beherrscht den politischen Betrieb. Doch wenn Sie mich fragen, ich habe ehrlich Hoffnung. Es ist so, wie es die Kollegen gesagt haben, Licht am Ende des Tunnels, und die dritte Welle scheint gebrochen. Zwei Dinge haben aus meiner Sicht maßgeblich dazu beigetragen: erstens die Bundesnotbremse und zweitens die Corona-Schutzimpfungen. Ich will zunächst auf den Punkt 1 eingehen: Hat die Notbremse gewirkt? Ich denke, an dieser Stelle sollten wir zwei Dinge klar voneinander trennen: die Wirkung der Notbremse auf die Inzidenzen und die Wirkung auf die Sächsinnen und Sachsen. Die Corona-Notbremse war richtig und wichtig. Der Bund hat in einer Situation, in der nicht mehr alle Länder konsequent gehandelt haben, entschlossen gehandelt. Dieses weitere Herunterfahren des öffentlichen Lebens hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Welle gebrochen werden konnte. Das heißt jedoch nicht, dass diese Maßnahmen alle auf Gegenliebe gestoßen sind. Das ist auch verständlich; denn nach all diesen Monaten der Einschränkungen sind wir alle müde. Dennoch müssen wir immer Entscheidungen für die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen treffen. Wir sollten uns auch davor hüten, die notwendigen Maßnahmen allein an der öffentlichen Großwetterlage auszurichten. Corona ist kein Thema, mit dem sich Politikerinnen und Politiker profilieren sollten. Es ist kein Wahlkampfthema und es ist kein Spielball der Politik. Corona ist immer noch ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir nur gemeinsam lösen. Die Bundesnotbremse war notwendig. Hören wir damit auf, selbst die Skepsis gegenüber unseren eigenen Entscheidungen anzufeuern. Besonnen handeln, klar und ehrlich kommunizieren – genau das ist das Credo der Stunde. Zum zweiten Punkt: Die Impfkampagne hat in Sachsen kräftig Fahrt aufgenommen. Wir haben das mehrmals gehört. So ist es möglich, dass man wieder Schritt für Schritt zu einem normalen Leben kommt. Wenn sich ausreichend Menschen impfen lassen, können wir diese Pandemie endlich überwinden. Alle Kräfte sollten wir daher darauf verwenden, dass uns das so schnell und so sicher wie möglich gelingt. Jeder Euro ist dort gut angelegt. Das gilt für mich auch insbesondere mit dem Blick auf das Erzgebirge. Die Inzidenzen sind hier besorgniserregend hoch. Wir müssen daher verstärkt mit den Corona-Schutzimpfungen vorankommen, um etwas an dieser Situation zu ändern. Ich freue mich sehr, dass unser Landkreis jetzt gezielt dabei unterstützt wird. Zur Steigerung der Impfquote brauchen wir die Hausärztinnen und Hausärzte, wie es die Ministerin heute sagte. Ich hoffe sehr, dass sich zeitnah noch mehr Ärzte dafür entscheiden, im Erzgebirge Impfungen anzubieten. Im Vogtland hat die Impfkampagne bereits die gewünschte Wirkung erzielt. Das macht Hoffnung für das Erzgebirge und perspektivisch auch für viele andere Regionen. Die Corona-Maßnahmen sind weiterhin einschneidend, aber unumgänglich; denn es geht immer noch um Menschenleben – auch das haben wir heute gehört. Als Erzgebirglerin beunruhigen mich die Bilder von Protesten gegen Corona-Maßnahmen sehr. Kritik an unserer Politik ist legitim. Die kontroverse Debatte macht eine Demokratie aus. Aber Proteste dürfen niemals und nirgends mit Gewalt einhergehen, und man stellt sich nicht auf die Seite von Rechtsextremisten. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Am gestrigen Abend sind in Zwönitz viele Menschen für ein weltoffenes und friedliches Erzgebirge auf die Straße gegangen. Vielen Dank dafür und ein Glück auf in meine Heimat. Trotzdem ist immer noch viel zu tun. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Intensivstationen sind auch im Erzgebirge an ihrer Belastungsgrenze. Ich möchte endlich, dass diese Bilder der Vergangenheit angehören. Ich wünsche mir, dass wir deshalb gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich hoffe, dass es noch diesen letzten Kraftakt braucht. Seien Sie solidarisch und passen Sie auf! Ich bin davon überzeugt, es wird ein guter Sommer. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Lang, sie vertrat die SPD Fraktion, sind wir am Ende dieser Rederunde angekommen und könnten eine weitere Rederunde eröffnen. Ich sehe, die zuerst sprechende AfDFraktion möchte das machen. Herr Dr. Weigand, Sie haben das Wort
Dr. Rolf Weigand AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lang, ich schließe mich Ihnen an: Auf Demonstrationen darf es keine Gewalt geben. Als es in Freiberg von alkoholisierten Störern Ausschreitungen gab, habe ich das auch verurteilt. Ich würde mich aber nie erdreisten, die Unternehmer, die ehemaligen Bürgermeister, die Leute, die Menschen, die diesen Staat tragen, die dort friedlich auf die Straße gehen, als Rechtsextreme zu bezeichnen. Gehen Sie lieber selbst dorthin und schauen sich die Leute vor Ort an, wer auf die Straße geht. Dann kann man sich von diesen gewaltbereiten Störern distanzieren. Das machen wir auch. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber ein Großteil geht dort friedlich auf die Straße und will endlich sein Leben und seine Normalität zurück. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Aha!) Lieber Herr Dierks von der CDU, Sie haben uns vorgeworfen, wir würden die Apokalypse heraufbeschwören: Kurzarbeit beschwören wir herauf. Insolvenzen beschwören wir herauf. Steigende Gewalt in den Familien, Depressionen beschwören wir herauf. Eine Schwächung des ländlichen Raumes, weil dort der kleine Einzelhandel zusammenbricht, beschwören wir herauf. Ich frage mich, ob Sie von der CDU irgendwann einmal Ihren Elfenbeinturm verlassen und dort hinausgehen. Herr Urban hat es klar gesagt: Wir brauchen diesen Lockdown nicht. Wir können mit vernünftigen Hygienekonzepten arbeiten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Einzelhandel geschlossen ist und sich die Leute am Wühltisch im Supermarkt immer noch zu nahekommen. Das ist das Problem. (Beifall bei der AfD) Das Zweite: Sie haben uns vorgeworfen, wir wären als AfD verantwortungslos. Wir haben bereits im April letzten Jahres Schnelltest für die Altenheime gefordert, die dann im Dezember da waren. Torsten Gahler und ich haben Desinfektionsmittel für Jugendeinrichtungen und für die Altenund Pflegeheime verteilt, (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) und ja, wir haben die Maske kritisiert. Wir haben sie kritisiert, weil ich als Ingenieur gesagt habe, wenn Sie ein Tröpfchen herausfiltern wollen und die Maschenweite nicht passt, dann ist die Maske Mist. Da wurde ich hier ausgelacht, ich wäre ein Corona-Leugner, und jetzt sind plötzlich OP-Masken und FFP2-Masken – – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Jetzt ist man auf den Trichter gekommen, dass es irgendwann zusammenpassen muss. Im Außenbereich eine Maske zu tragen – – Da müssen Sie einmal mit Aerosolforschern sprechen. Die sagen, das ist völlig unverhältnismäßig. Genau das sagen wir auch. Heben Sie Sachen auf, die unverhältnismäßig sind, dann ist die Akzeptanz in der Bevölkerung größer. (Beifall bei der AfD – Staatsministerin Petra Köpping: Das machen wir doch!) Das Dritte: Herr Dierks, Sie sagen, der Inzidenzwert wird nicht von etablierten Forschern kritisiert. Ich möchte Prof. Berner von der TU Dresden zitieren. Er sagt: „Die Sieben-Tage-Inzidenz ist noch weniger als vorher geeignet, wenn Sie die Teststrategie ändern.“ Die haben wir geändert. Wir haben flächendeckend in Unternehmen getestet. Wir haben flächendeckend in den Schulen getestet, und dann sagten die Virologen, die Inzidenz bei den Schülern ist wahnsinnig hoch. Natürlich, weil Sie mehr testen. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Wenn Sie sich aber die Test-Positiv-Rate anschauen, dann ist die die ganze Zeit relativ konstant. Herr Berner empfiehlt eine Test-Positiv-Rate gerade bei den über 60-Jährigen, und das sollten Sie endlich machen! (Beifall bei der AfD) Genau in dieser größten Krise des Landes, wo wir auch Himmelfahrt nicht weit weg kommen, stellt sich unser Ministerpräsident mit einem RB-Schal und einem AdidasBall in der Hand hin und sagt, heute Abend Brot und Spiele fürs Volk wie im alten Rom. (Lachen und Beifall bei der AfD) Da könnt Ihr DFB schauen. Das ist absolute Heuchelei, meine Damen und Herren. 22 Millionäre dürfen dank unsicherer Tests Mannschaftssport treiben, die Jugendsportvereine dürfen nicht gegeneinander antreten. Über 50 Haushalte treffen sich beim DFB-Pokalfinale, und in Sachsen dürfen Sie sich nur mit einem Hausstand treffen. Großraumbüros werden ohne Testpflicht und Inzidenz unabhängig betrieben, Bildung in Sachsen ist nur mit Testpflicht bei einer Inzidenz unter 165, einer ausgewürfelten Zahl, im Wochenwechsel möglich. Mehr als 25 Kinder treffen sich jetzt in einigen Kreisen wieder in der Schule, im Schulbus, im Klassenraum, nachmittags darf nur ein Klassenkamerad zum Spielen vorbeikommen, meine Damen und Herren. Das ist unverhältnismäßig. Das ist planlos. Mein Kollege Thomas Prantl – Sie haben gesagt, Licht am Ende des Tunnels, Herr Dierks – hat eine Kleine Anfrage gestellt, ob die Schutzmaßnahmen bei einer Inzidenz unter 50 beendet werden. Frau Köpping antwortet: Die Frage, ob bei Erreichen dieses Wertes die Schutzmaßnahmen beendet werden, ist noch nicht entschieden. Sie haben noch nicht einmal einen Plan A oder B, den Sie vorlegen, (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) wo Sie sagen, okay, wenn wir die Impfquote nicht erreichen, dann machen wir das, wenn wir das erreichen, machen wir das. Es ist nichts da, aber es werden 31 000 Euro für Radiowerbung für die Impferei in diesem Land ausgegeben. Das ist die falsche Prioritätensetzung. Dann haben wir einen zahnlosen Tiger als Ministerpräsidenten, der im Bundesrat diese Bundesnotbremse mit durchwinkt, alles mitmacht, weil es von oben vorgegeben ist. Er stellte sich letzte Woche hin und sagte: Es ist nicht gelungen, die Bevölkerung von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Wir sollten daraus lernen, dass regionale Entscheidungen besser sind als das Eingreifen durch den Bund. Na, herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren, zu dieser Erkenntnis! (Lachen und Beifall bei der AfD) Am 29.04.2020 hat die AfD-Fraktion hier einen Antrag eingebracht. Darin stand: regionale Unterschiede bei der Corona-Ausbreitung beachten. Wir haben damals schon gesagt, Sie können Görlitz nicht mit dem Vogtland, Sie können Sachsen nicht mit NRW vergleichen. Wir haben Ihnen am 20. April die Möglichkeit gegeben, sich dem mit unserem Antrag „Föderalismus erhalten – Nein zum Verlust der Länderkompetenzen durch das Infektionsschutzgesetz“ entgegenzustellen. Wo war Ihr Nein im Bundesrat? Herr Ministerpräsident, Sie sind ein zahnloser Tiger, und Sie bekommen hoffentlich am 26. September dafür in Sachsen die Quittung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt könnte die CDU-Fraktion erneut das Wort ergreifen. Sie hat noch Redezeit. – Ich sehe keinen Redebedarf. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das ist nicht der Fall. (Zuruf von der SPD: Doch!) Entschuldigung. – Frau Kollegin Lang hat noch einige Minuten Redezeit. Bitte, Sie haben das Wort.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In meinem ersten Redebeitrag bin ich darauf eingegangen, wie wir die dritte Welle endgültig hinter uns lassen können. Jetzt möchte ich jedoch den Blick auf das lenken, was in den nächsten Monaten kommt und uns vielleicht auch in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Das Erste wird Long Covid sein und das Zweite die psychischen Folgen der Pandemie. Fortsetzung Inzwischen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs vor. Abgegeben wurden 112 Stimmscheine, ungültig war keiner. Der im Wahlvorschlag aufgeführte Kandidat, Herr Franz Taraschka, erhielt folgende Stimmen: 91 Jastimmen, 4 Neinstimmen und 17 Enthaltungen. Damit wurde Herr Zum ersten Punkt: Mit zunehmender Dauer der Pandemie zeichnet sich ab, dass die gesundheitlichen Langzeitschäden, die das Coronavirus anrichtet, immer deutlicher werden. Immer mehr Menschen leiden unter Long Covid. Manche Erkrankte entwickeln akute Erkrankungssymptome, wie Frau Schaper vorhin ausführte, ständige Erschöpfung, Luftnot, neurologische Störungen, plötzliches Erbrechen und Schwindel. Dieses Phänomen wird als Long Covid oder als Post-Covid-19-Syndrom bezeichnet. Etwa 10 % der Erkrankten haben diese Langzeitfolgen und kämpfen damit, schätzt die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin ein. Das Problem müssen wir ernst nehmen und das Gesundheitssystem darauf vorbereiten. Die Ärztinnen und Ärzte müssen darüber aufklären und weitergebildet werden. Die sächsischen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollten im Blick behalten, was das für ihre Angestellten bedeutet, und es braucht eine Anlaufstelle für die, die betroffen sind und sich irgendwo hinwenden müssen. Auch die psychischen Folgen der Pandemie müssen in den Blick genommen werden. Die Pandemie macht etwas mit uns. Corona hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Bei einigen hat dies nachhaltigen Einfluss auf die psychische Gesundheit; denn nicht alle kamen und kommen mit den Einschränkungen gut zurecht. Das Stichwort ist Einsamkeit. Das sollten wir ernst nehmen, nicht belächeln. Die Betroffenen müssen wissen, wohin sie sich wenden können, und wir müssen ihnen Mut machen. Wir müssen sehen, dass sie sich nicht verstecken. Wir müssen darüber sprechen und bei Bedarf ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Fest steht: Es braucht weiterhin gemeinsame Kraftanstrengungen, um die Pandemie nicht nur zu stoppen, sondern deren Folgen und deren Folgeerscheinungen langfristig hinter uns zu lassen. Packen wir es an! Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Kollegin Lang war das für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Bericht der Staatsregierung zur Corona-Pandemie? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache beendet, der Tagesordnungspunkt abgeschlossen, und wir treten wieder in den Tagesordnungspunkt 1 ein. Tagesordnungspunkt 1 Taraschka als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs durch den Sächsischen Landtag gewählt. (Beifall des ganzen Hauses) Ich frage ihn nun: Lieber Herr Taraschka, nehmen Sie die Wahl an? Franz Taraschka: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme die Wahl an und bedanke mich. (Beifall des ganzen Hauses)
Dr. Matthias Rößler
Herzlichen Glückwunsch, Herr Taraschka. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates haben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder desselben vor Aufnahme ihres Amtes einen Amtseid zu leisten. Ich bitte Herrn Taraschka zu mir nach vorn. Sehr geehrter Herr Taraschka! Ich spreche Ihnen den Amtseid abschnittsweise vor, und Sie können ihn dann mit der Formel „So wahr mir Gott helfe“ beteuern. „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Mit Wasserstoff Ver- und Entsorgungsfahrzeuge Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zwei Mal 10 Minuten, wenn das gewünscht wird. Erste Aktuelle Mit Wasserstoff in die Zukunft Entsorgungsfahrzeuge fahren Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der CDU das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Nowak.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, die wir für heute beantragt haben, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Punkt für die Zukunft des Freistaates Sachsen. Die Vorteile von brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen gegenüber batterieelektrischen sind relativ klar – dazu komme ich gleich noch –, aber wir haben, um das voranzubringen, ein HenneEi-Problem. des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Franz Taraschka: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank und nochmals herzlichen Glückwunsch. (Beifall des ganzen Hauses) Damit ist Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen. Ich rufe auf Stunde in die Zukunft – Bahn, Busse, fahren künftig umweltfreundlich Fraktion CDU Bildungsdesaster in Sachsen Fraktion AfD Wir kommen nun zu Debatte – Bahn, Busse, Ver- und künftig umweltfreundlich Fraktion CDU Ohne Infrastruktur wird es keine Anwender geben. Es gibt in Deutschland Regionen, die uns mittlerweile vormachen, wie das am besten zu kombinieren ist, zum Beispiel die Region Passau in Niederbayern. Dort hat sich vor wenigen Wochen ein Konsortium gebildet, welches aus Unternehmen im Fahrzeugbau, der Infrastruktur, der Betankung und von H -Produzenten besteht. Dort ist zum Beispiel auch der große Energiekonzern Shell mit am Start. In Sachsen haben wir drei Wasserstofftankstellen, die aber alle mit Pkw-Druck arbeiten. Fachleute sagen, dass im Bereich der Busse und Bahnen die Anlagen redundanter ausgestattet sein müssen, als das heute im Pkw-Bereich der Fall ist. Dort braucht es eine Grundlast für den Betrieb, damit sich Unternehmen engagieren wollen. Warum ist Wasserstoff denn so viel besser als Batterieelektrik im Bereich der Nutzfahrzeuge? Es ist ganz klar: Die Batterien sind relativ schwer, Wasserstoff hingegen wird in Tanks vertankt. Die Nutzlast ist bei Personen- und Güterverkehr entsprechend höher. Die Ladezeiten sind analog zu Benzin oder Diesel. Systemisch ist auch noch die Abwärme der Brennstoffzelle nutzbar, sodass auch im Winter sichere Reichweiten erzielt werden können. Das System von Wasserstoff auf der Straße ist erprobt. Im öffentlichen Verkehr in Bozen gibt es seit 2013 eine Busflotte, die dort ohne Probleme regelmäßigen Liniendienst erbringt. In Niedersachsen wurde von 2018 bis 2020 ein Zug erprobt. Er ist auch schon einmal in Leipzig gewesen und von dort nach Grimma gefahren. Niedersachsen hat jüngst 14 dieser Wasserstoffzüge für sein Dieselnetz bestellt. Im nordhessischen Dieselnetz werden 27 dieser Züge fahren. Städte wie London, Oslo oder Aargau zeigen, dass Wasserstoff längst auf der Straße angekommen ist. Warum ist das bei uns bisher noch nicht so? Ich glaube, dass gewisse Vernetzungen fehlen. Wir haben sehr viele Akteure. Genannt seien allen voran die privaten Vereine Hypos, HZwo und Energy Saxony. Während Hypos vor allem die Speicherung, Produktion und Verfügbarkeit untersucht und voranbringen will, kümmert sich HZwo um die Anwendung im Fahrzeugbau. Sie haben so eine Art Arbeitsteilung: Hypos quasi bis zur Tankstelle und HZwo ab der Tankstelle. Wir als CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass wir als öffentliche Hand mehr Druck ins System bekommen müssen. Wir müssen einerseits die Infrastruktur fördern und andererseits auch den Fahrzeuginvest voranbringen. Dort reicht es nicht nur, auf die anderen Akteure zu schauen, also die EU und den Bund, sondern wir sind der Auffassung, dass wir an dieser Stelle vorangehen müssen. Es bleiben zwei Aufgaben zu erledigen: Wir müssen erfassen, welche Infrastruktur schon da bzw. notwendig ist oder wie sie mit wenigen Mitteln ausgebaut werden kann. Dazu nenne ich zum Beispiel die Pipeline, die von Leuna nach Böhlen und Bitterfeld führt, unter dem Flughafen Leipzig hindurch. Ausgehend davon haben sich verschiedene Akteure im Leipziger Raum zusammengeschlossen und wollen einen grünen Wasserstoffring ins Leben rufen. Dort ist in erster Linie die DHL zu nennen, die mit Wasserstoff ihre Vorfeldlogistik verändern will. BMW hat die Werkslogistik intern heute schon wasserstoffbasiert am Start und will die externe Logistik auch auf Wasserstoff umstellen. Aber auch Porsche und die Stadtwerke Leipzig wollen mit dem neuen Gaskraftwerk, das schon H -ready ist, diverse Anwendungen ins Programm nehmen - bis hin zu den Leipziger Verkehrsbetrieben, die an einer Wasserstoffstraßenbahn arbeiten. Was das für den gesamten Freistaat Sachsen bedeutet, würde ich gern in der zweiten Runde erwähnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich habe mich auf diese Debatte gefreut – endlich mal ein Sachthema, das Spaß macht. Kurz zum Wasserstoff: Das ist natürlich keine Primärenergie. Wasserstoff muss, genau wie Strom und Wärme, erzeugt werden. Wir haben einen hohen Energieeinsatz festzustellen. Wasserstoff als Energieträger für die verschiedensten Anwendungen zu erforschen hat durchaus Sinn, wenn man die Verknappung bestimmter Rohstoffe auf der Erde betrachtet. Dazu zählen übrigens auch die Rohstoffe, die wir für die Lithiumbatterien brauchen. Wasserstoff hat eine hohe gewichtsspezifische Energiedichte, aber auch eine geringe volumetrische Speicherfähigkeit. Vom Verfahren her wird das im Moment auch technisch durch Dampfreformierung aus Erdgas realisiert. Die Elektrolyse spielt immer mehr eine Rolle. Zukünftig werden wir mehr in der Hochtemperaturelektrolyse bei 700 bis 1 000 Grad Celsius Prozesswärme Wasserstoff herstellen, vielleicht auch in Kombination von Keramikelektrolyt und Wasserdampf, was einen deutlich geringeren Stromverbrauch zur Folge hat. Statt Wasserstoff aus den Stromüberschüssen der Windräder und Fotovoltaik-Anlagen herzustellen, wofür wir ganz Sachsen damit zupflastern müssten, ließe sich das wesentlich günstiger mit Kernkraftwerken realisieren. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den LINKEN und der SPD) Frankreich geht dort nach vorn. Dann kämen auch beide Verfahren, die ich vorhin genannt habe, zur Anwendung. Im Allgemeinen wird aktuell Wasserstoff in der chemischen Industrie angewandt. Mittelfristig ist das Thema Kraftstoffe natürlich dennoch interessant und natürlich auch für den Wärmemarkt, Thema: Wärmebereitstellung. Langfristig geht es in Deutschland vor allen Dingen um Stromspeicherung – wir sehen das etwas anders, aber ich will es erwähnt haben –, um die teilweise Verlagerung des Energietransports vom Stromnetz auf das Gasnetz, indem man mehr Wasserstoff beimischt. Dann geht es hauptsächlich um den Wärmemarkt, also um das Thema Brennstoffzellen und Heizung. Davon haben wir als Unternehmen übrigens schon drei gebaut. Momentan ist das unter dem Strich unbezahlbar, aber der Bauherr wollte es. Negative Fakten gibt es natürlich auch: Steigerung des Stromverbrauchs gegenüber direkter Stromnutzung. Dann haben wir die Umwandlungsverluste bei der Elektrolyse. Das wird auch immer besser, ich weiß. Aber im Moment ist es noch nicht so, dass man damit zufrieden sein könnte. Es ist logisch, dass direkt nach seiner Erzeugung genutzter Strom der preiswerteste Strom ist. Zum Mobilitätssektor – da sind wir ja jetzt, der Kollege hat es schon gesagt –: Getankt wird in etwa mit 350 bar. Die Nutzfahrzeuge können momentan etwa 8 bis 16 Kilo auftanken. Für den Nutzlastverkehr ist das in Ordnung, denn die Eigenschaft der Brennstoffzelle ist derart, dass sie bei höheren Lasten wesentlich besser funktioniert als wenn wir mit einer Batterie arbeiten würden. Die Reichweiten sind dementsprechend auch größer. Es gibt auch ein paar Nachteile. Daran wird gearbeitet, auch das muss man immer wieder sagen. Wir sind technologieoffen, wir stehen all diesen neuen Dingen – obwohl es die Brennstoffzelle schon seit Ewigkeiten gibt – sehr positiv gegenüber und schauen, was dabei herauskommt. Am Ende muss es bezahlbar sein. Ja, es gibt momentan noch ein kleines Problem bei der Kühlung der Brennstoffzelle, gerade im Schwerlastbereich. Das muss noch gelöst werden. Es gibt momentan auch noch keine Nachweise darüber, wie sich die Betriebsstunden für so ein Aggregat unter dieser Belastung darstellen. Wie Sie vielleicht wissen, ist das beim Diesel etwas anderes. Deshalb wird es auch noch eine ganze Weile so sein, dass wir mit Dieselfahrzeugen unterwegs sind. (Beifall bei der AfD) Deshalb kann man auch sagen: Der Diesel ist tot, es lebe der Diesel! Als Nachteil von Wasserstoff ist weiterhin der Transport zu erwähnen. Wir brauchen – der Kollege hat es ebenfalls schon erwähnt – ein teures Tankstellennetz. Gerade im Nutzlastbereich sind die Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge an die Betankung sehr hoch. Wir müssten uns auch die Frage stellen: Wollen wir nur in Deutschland mit unseren Lkw herumgurken, oder wollen wir vielleicht in ganz Europa fahren? Dann müsste man die Frage stellen: Wie viele Wasserstofftankstellen oder wie viele Ambitionen dazu finden wir in ganz Europa? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ja, dann machen wir den Rest später. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Abg. Marco Böhme das Wort.
Marco Böhme Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss feststellen, dass die CDU hier plötzlich über Umwelt- und Klimaschutz mit Mobilität spricht, ist sehr erstaunlich. Das scheint Wahlkampf zu sein, Herr Nowak. (Andreas Nowak, CDU: Seit 2017 schon! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Ich muss Ihnen aber sagen, dass zum Thema Klimaschutz noch einiges mehr als nur Wasserstoffstraßenbahnen oder -müllfahrzeuge zählt, was Sie gerade als Beispiel genannt haben. Bevor diese Müllfahrzeuge mit Wasserstoff fahren können, brauchen wir zuerst ausreichende erneuerbare Energien. Nur dann ist es wirklich umwelt- oder klimafreundlich. Doch das Thema erneuerbare Energien ist in Sachsen ein ganz eigenes und sehr deprimierendes, denn erneuerbare Energien sucht man in Sachsen vergebens. Daher ein paar Worte zum Grundanliegen, vielleicht vorher noch einmal zum Thema Klimaschutz. Es gibt verschiedene Sektoren. Bei der Energiewirtschaft haben Sie als CDU kläglich versagt, obwohl das Thema Energiewirtschaft der einfachste Sektor ist. Wir haben in den ersten zwanzig Jahren kaum Reduktion erhalten. Sie als CDU wollten vor dem Kohlekompromiss noch viel länger in der Kohle bleiben – bis 2050 und länger – und klammern sich jetzt an das Jahr 2038, auch wenn Sie wissen, dass es viel zu spät ist. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien: völliges Versagen, Fehlanzeige. Es gibt wahrscheinlich in den nächsten Monaten und Jahren sogar noch einen Abbau an erneuerbaren Energien. Und es gibt immer noch kein Energie- und Klimaprogramm, das reformiert wurde. Beim Sektor Verkehr haben Sie auch total versagt. Die Emissionen im CO -Bereich sind sogar gestiegen. Es gab einen Abbau von ÖPNV seit der Wende. Das ist das Grundproblem der CDU und hier in Sachsen. Auch bei den anderen Sektoren – Landwirtschaft und Gebäude – gab es kaum Fortschritte bzw. kaum Erfolge. Und auch dafür tragen Sie die Verantwortung. Wenn bei so vielen Themen die CDU-Landes- und -Bundesregierung so kläglich versagen, also beim Thema Klimaschutz und Innovation und auch bei Mobilität, dann spielen Sie sich hier nicht so auf, als ob Sie sich durch die Förderung von ein paar Wasserstofffahrzeugen, also Müllfahrzeugen oder Straßenbahnen, aus der Affäre ziehen könnten. Bleiben wir beim Thema ÖPNV und Wasserstoff oder großer Verkehr. Sie haben richtigerweise festgestellt und erkannt, dass beim Individualverkehr das Ganze keinen Sinn macht. Das Problem ist, dass wir beim Thema Wasserstoff dreimal mehr Energie verbrauchen als zum Beispiel bei Elektrobatterien, also Akkus, und wir maximal durch die große Reichweite von Wasserstoff oder auch das schnelle Tanken und das vergleichbar geringe Gewicht über Nutzfahrzeuge oder Großfahrzeuge sprechen können, wo sich Wasserstoff eventuell lohnt und man von der Effizienz her darüber nachdenken könnte. Aber: Das Grundproblem, und das haben Sie völlig verschwiegen, ist, dass bisher 90 % des verfügbaren Wasserstoffes aus fossilen Energiequellen stammt. Das heißt: Sie tanken faktisch das Kohlekraftwerk in das Auto oder das Müllfahrzeug hinein. Das kann nicht die Lösung sein. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Wir brauchen erneuerbare Energien, und die wird es mit Ihrer Politik mittel- und kurzfristig in dieser Größenmenge nicht geben, wenn ich dann auch noch Straßenbahnen mit Wasserstoff betanken möchte, wie Sie es gerade als Beispiel nannten. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Deshalb muss das erste Ziel die Dekarbonisierung und der Ausbau der erneuerbaren Energien sein. Das muss erfolgen, und das haben Sie seit 30 Jahren hier bekämpft. Das ist das Grundproblem. Deshalb wird es mit Ihnen keine umweltfreundliche Mobilitätszukunft geben, wie Sie es hier gerade in Ihrer Aktuellen Debatte beschreiben, meine Damen und Herren. Außerdem: Was mir als Erstes einfallen würde, wenn ich beim Verkehr CO einsparen möchte, müsste ich darüber reden, dass die Millionen Lkw von der Straße auf die Schiene kommen. Güter gehören auf die Schiene. Das muss doch das oberste Ziel sein, wenn ich von umweltfreundlicher Mobilitätspolitik sprechen will. Auch da versagen Sie, auch dazu gibt es nichts und keine Aussage von Ihnen. Im Gegenteil, Sie wollen eher die Autobahn verbreitern, was natürlich zu noch mehr Verkehr führt. Das sind Dinge, worüber ich nur den Kopf schütteln kann. Schauen wir nach Sachsen. Wir waren in der letzten Legislatur im Wirtschaftsausschuss auf Ausschussreise. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Dort gibt es seit knapp zehn Jahren in Bozen, Norditalien, Wasserstoffbusse. Das haben wir uns angeschaut. Das war eine schöne Reise, aber wir haben danach im Ausschuss nie wieder etwas gehört. Ich habe mehrmals angeregt, dass wir diese Eindrücke, die wir von Italien haben, wo es diese Technologie schon auf dem Markt gibt und sie auch gut funktioniert, nach Sachsen bringen. Wir haben Anträge im Haushalt dazu gestellt. Sie wurden alle von Ihnen abgelehnt. Es gab keine Mitnahmeeffekte, und auch im Haushaltstitel der Regierung, in dem es Modellprojekte für moderne Antriebstechnologien gab, haben wir dafür Millionen Euro im letzten Haushalt eingestellt. Nicht ein Euro wurde dafür ausgegeben. Warum? Weil es keine Förderrichtlinie gab. Ähnlich wie bei den Lastenfahrrädern, das ist dasselbe Problem. Millionen Euro wurden im Landtag beschlossen, null Euro wurden ausgegeben, nicht ein Rad wurde gefördert, weil keine Richtlinie von der Regierung erlassen wurde. Das sind doch die Grundprobleme, über die wir hier mit Ihnen reden müssen und nicht über solche selbstherrlichen Debatten vor dem Wahlkampf, als ob Sie mit Wasserstoff oder Ähnlichem als CDU die Blamage der Energie- oder Verkehrswende noch schönreden könnten. Das ist wirklich traurig, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt der Abg. Gerhard Liebscher. – Bitte schön.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wasserstoff – der Stoff, aus dem die Träume sind, Herr Nowak. Es sind leider noch teure Träume. Noch eine kurze Bemerkung an Sie, Herr Zwerg: Auch Frankreich stellt auf erneuerbare Energien um. Das wissen Sie. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, das macht es nicht!) Denn Atomkraft ist die teuerste elektrische Stromherstellung, die es auf der Welt gibt. Das ist eine rein wirtschaftliche Betrachtung. Da können Sie gern noch dazulernen. Wasserstoff wird unser Energiesystem der Zukunft signifikant mittragen und punktuell das Transportwesen speisen. Ich sage „punktuell“, weil das wahrscheinlich nur für Schwerlastverkehr infrage kommt – wenn überhaupt. Aber noch einmal zurück zur Basis: Umweltfreundliche Verkehrsmittel sind in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass sie die Umwelt und das Klima schützen. Nur grüner Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, ist wirklich klimaneutral und garantiert null Emissionen. Die Rechnung ist also einfach: Wer in Sachsen Wasserstoff nutzen möchte, muss in den Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen besonders stark intensivieren. Damit man einmal ein Gefühl dafür bekommt, wie sich die Wasserstoffherstellung im Primärenergiebedarf darstellt, möchte ich ein kurzes plastisches Beispiel nennen: Eine 3-Megawatt-Windkraftanlage ist in der Lage, die Primärenergie von ungefähr 1 600 Pkws, elektrisch betrieben, zu erzeugen. Wenn man die Rechnung jetzt für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge anstellt, dann kommt man auf 600. Und nebenbei bemerkt: E-Fuel schafft es nur auf 250 Fahrzeuge. Wir haben also einen Faktor von circa 3 der Energieherstellung für Wasserstoff – für die gleiche Leistung. Es muss wohlüberlegt sein, was man da tut. Dann haben wir noch ein anderes Thema. Wir wollen ja nicht nur den Verkehr, sondern auch unsere Industrie umstellen. Ich habe mir letztens einen Vortrag der BASF angehört, in dem dargestellt wurde, was es für sie energetisch bedeutet, wenn sie komplett auf erneuerbar umstellen. Dabei brauchen wir sehr viel Wasserstoff. Den sollten wir dort verwenden, wo es sonst keine Alternative gibt. Deshalb ist es sehr zu empfehlen, sich genau zu überlegen, wo man Wasserstoff einsetzt. Ich denke, dass es in der chemischen und auch in der Halbleiterindustrie größere Bedarfe gibt. Wir brauchen strukturelle Veränderungen im Verkehrsbereich. Die Erzählung vom Wasserstoff darf nicht die Fiktion aufbauen, alles bliebe beim Alten, wenn wir einfach fossile Energieträger durch Wasserstoff ersetzten. Meine Damen und Herren, diese politische Erzählung wäre nicht haltbar. Diese Erzählung würde uns wertvolle Jahre kosten, die uns bei der Transformation im Verkehrsbereich fehlten. Wir müssen alle miteinander anerkennen, dass uns für die Mobilitätswende tiefgreifende Veränderungen bevorstehen: Veränderungen in der Automobilindustrie, der öffentlichen Infrastruktur und im individuellen Mobilitätsverhalten. Diese Transformation müssen wir jetzt entschieden angehen – gemeinsam mit der Wirtschaft, den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern. Wir dürfen die Verkehrswende nicht durch die Illusion des „Weiter so mit Wasserstoff!“ verzögern. Die Sektoren, die klimaneutral umgebaut werden können, sind nicht der beste Einsatzzweck für dieses knappe Gut. Wasserstoff ist einfach zu wertvoll für den Straßenverkehr. Weitere Ausführungen dazu später. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass wir in Deutschland, in Europa und auf der ganzen Welt eine entschiedene Klimaschutzpolitik brauchen. Spannend ist, wie wir das genau umsetzen. Es ist unstrittig, dass Wasserstoff dabei eine zentrale Rolle spielen wird; aber wir dürfen es uns an dieser Stelle nicht zu einfach machen. Wer auf der einen Seite so tut, Wasserstoff müsse einfach nur Benzin ersetzen, und dann könne alles so bleiben, wie es ist, der schafft eine trügerische Sicherheit. Auf der anderen Seite zeigt der Wasserstoff doch, dass es fatal und falsch wäre, allein den Verzicht ins Zentrum des Klimaschutzes zu stellen, weil darin viel mehr Potenziale und Zukunftschancen auch für Sachsen stecken. Grün erzeugter Wasserstoff zeigt sogar, dass Reindustrialisierungseffekte möglich sind und wir damit die Arbeitsplätze der Zukunft in Sachsen schaffen können. Es gibt zum Beispiel eine Studie von HZwo mit dem Titel „Wertschöpfungspotenziale von Wasserstoff für Sachsen“ die zeigt, dass bis zum Jahr 2030 4 800 Arbeitsplätze mit einem Jahresumsatz von 1,7 Milliarden Euro entstehen könnten. Dass wir die Kompetenzen dazu in Sachsen haben, zeigen beeindruckende Beispiele: Eines ist HIC in Chemnitz, wo sich 25 Partnerinnen und Partner gemeinsam Gedanken über die Anwendung der Brennstoffzelle im Fahrzeugbau machen; vom Freistaat und von Vitesco Technologies sind bereits 11 Millionen Euro investiert worden. Wir haben in Leipzig das spannende Projekt, dass die erste wasserstoffbetriebene Straßenbahn entstehen soll; das Bundesverkehrsministerium hat bereits investiert. Wir haben in Sachsen auch die Kompetenz, diese Ansätze mit weiteren Zukunftsfeldern zu verbinden, zum Beispiel mit der Digitalisierung und Automatisierung, wie der Smart Rail Connectivity Campus in Annaberg-Buchholz zeigt, wo auch der Bund und der Freistaat Sachsen heute schon investieren. Das zeigt, dass wir in Sachsen viele Kompetenzen haben, um genau diese Herausforderungen aus der Idee, aus der Utopie einer wasserstoffbasierten Wirtschaft Realität werden zu lassen. Es ist folgende Frage zu beantworten: Wie können wir Klimaschutz, ökonomischen Erfolg und soziale Sicherheit miteinander vereinbaren? Wir haben diese Kompetenzen, weil das Wirtschaftsministerium in den vergangenen Jahren auch auf diesem Gebiet einiges gemacht hat. Als Regierungskoalition haben wir den Anspruch, dass die gesamte Staatsregierung das als ihre gemeinsame Aufgabe begreift. Deshalb wollen wir gemeinsam eine Wasserstoffstrategie für den Freistaat Sachsen erarbeiten – und das tun wir gerade. Eine moderne Wasserstoffwirtschaft sollten wir an dieser Stelle durchaus groß denken, durchaus in einem großindustriellen Maßstab, damit Deutschland – und damit auch Sachsen – zu einer Leitmacht für eine wasserstoffbasierte Technologie der Zukunft wird. Wichtig ist die Erkenntnis: Die Konkurrenz schläft nicht. China und die USA, aber auch andere Bundesländer investieren groß. Hier ist die industrielle Landschaft noch nicht geschrieben. Wir wissen noch nicht, wer in Zukunft die wasserstoffbasierten Mobilitätskonzepte und die wasserstoffbasierten Lösungen für eine CO -freie Industriepolitik bereitstellen wird. Genau hier liegt unsere Chance als Sachsen und als Osten, nicht mehr im Nachbau West unterwegs zu sein, sondern den Aufbruch Ost zu generieren und sich an die Spitze zu stellen. Das heißt, wir müssen investieren. Ohne Investitionen geht es nicht. Wenn wir Mobilitätskonzepte auf Wasserstoffbasis haben wollen, dann müssen wir in Forschung und Entwicklung, in Unternehmen und Ideen investieren. Wenn wir wasserstoffbasierte Industriepolitik wollen, wenn wir CO -freien Stahl produzieren und die Arbeitsplätze erhalten wollen, dann müssen wir heute in Zukunftstechnologien investieren. Dazu brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung. Der New Green Deal der Europäischen Union ist ein wichtiger Baustein. Der Bund unternimmt etwas, aber wir müssen auch als Freistaat Sachsen etwas tun, um den Wettbewerb um die Zukunftstechnologien gewinnen zu können. Mit IPCEI werden wir dafür etwas machen. Das werden wir in den nächsten Tagen im Zusammenhang mit dem Haushalt besprechen. Aber das reicht bei Weitem nicht aus; wir brauchen eine langfristige Investitionsstrategie für Zukunftstechnologien im Freistaat Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion. Herr Abg. Nowak, bitte.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Henning Homann hat einen wichtigen Punkt angesprochen, auf den ich gleich zurückkomme: Es geht vor allem um Wertschöpfung und Arbeitsplätze der Zukunft. Das ist ein Thema, das bisher völlig unterbelichtet wurde, auch in den anderen Redebeiträgen. Herr Liebscher, wenn wir im Nutzkraftwagenbereich weg vom fossilen Verbrenner wollen, dann werden wir um H und Power-to-Liquid im Zweifel nicht herumkommen. Alles andere ist illusorisch. Herr Böhme, ich habe nichts in Richtung Individualverkehr gesagt – im Gegenteil. Dazu komme ich auch gleich. Wenn Sie aber jetzt warten wollen, bis alles nur aus erneuerbaren Energien herstellbar ist, dann wird das nie etwas, sondern wir müssen gegebenenfalls auch über Mischformen einsteigen. Herr Zwerg, die Betriebsstunden sind durchaus schon einmal ausprobiert, nämlich eben in Bozen. Dort haben die Hersteller für die Busse 4 000 Kilometer Garantie gegeben; am Schluss sind sie 2019 bereits 1,5 Millionen Kilometer gelaufen. Das dürfte als Nachweis dafür, dass das System stabil läuft, schon reichen. Das Innovationszentrum in Chemnitz ist schon angesprochen worden. Auch in der Lausitz gibt es ja diverse Forschungseinrichtungen, die wir dort jetzt etablieren. Das sächsische Problem ist aus unserer Sicht die Vernetzung. Es fehlt die Übersicht über die Infrastruktur und die Produkte. Es fehlt aber auch die Übersicht über die InvestBedarfe. Dabei kann die öffentliche Hand eine ganz zentrale Rolle spielen. Landkreise, Städte und der Freistaat betreiben alle selbst Nutzfahrzeuge. Über diese Nutzfahrzeuge – Kehrmaschinen, Müllautos, Busse, Bahnen und eben auch Züge; das ist schon angesprochen worden – kann man eine Grundlast im Wasserstoffbereich aufbauen. Das Problem ist, dass dies derzeit nicht integral gedacht wird. Jeder denkt nur in seinen Bereichen. Auf der einen Seite hat man die, die auf der Straße fahren. Dann wird mal so ein bisschen im Zugbereich herumgeschaut. Aber anstatt eine Sektorenkopplung zu untersuchen, machen derzeit diverse Akteure ihr Ding eben immer nur im eigenen Bereich. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig. Deswegen haben wir für den aktuellen Doppelhaushalt einen Änderungsantrag geschrieben, der eine Basisstudie und erste Maßnahmen in diesem Bereich ermöglichen soll. Wir wollen erfassen, wo Infrastruktureinrichtungen derzeit denn schon vorhanden sind, wo wir mit wenig Aufwand verdichten können, wo mehr investiert werden muss und auch, welche öffentlichen Hände denn in der nächsten Zeit dabei sind, auch über die Clean Vehicles Directive der EU ihre Fahrzeugparks entsprechend zu ergänzen. Deswegen müssen wir mehr Aktivität entfalten. Aus diesem Grund haben wir den Antrag geschrieben. Aber wichtig ist natürlich – das ist schon angesprochen worden – die Verfügbarkeit von CO -armem Wasserstoff. CO -freien Wasserstoff gibt es nicht, das gehört zur Wahrheit dazu, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, CO - armen Wasserstoff herzustellen. Dabei ist eben nicht nur die Elektrolyse aus PV-Anlagen oder Wind ein Thema. Insbesondere im russischen Bereich, auch mit deutschen Forschern, unter anderem von der TU Freiberg, wird derzeit die Methanpyrolyse untersucht; dies soll in Sibirien etabliert werden. Im Übrigen werden die Russen im Nordwesten des Landes auch Windkraft aufbauen. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch notwendig, dass stabile internationale Beziehungen gepflegt werden. Aus dieser sächsischen Sicht ist auch Nordstream 2 ein interessantes Projekt, denn es ist schon jetzt „Wasserstoff-ready“ gebaut. Im Übrigen ist Wasserstoffproduktion, insbesondere aus Sonnenenergie, auch aktive Entwicklungshilfe. Man kann damit in den Staaten Afrikas zum Teil durchaus etwas erreichen. Wohin soll die Reise gehen? Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass die Wertschöpfung in Sachsen vorangebracht wird, dass wir national und international führend in H - Technologien werden. Das wird nur funktionieren, wenn wir auch Dinge auf die Straße bringen. Deswegen wollen wir die Infrastruktur nicht nur abstimmen, sondern unterstützen. Daher wollen wir nicht nur auf andere Fördermittel warten, sondern wir wollen das Hand in Hand organisieren, inklusive eines koordinierten Tankstellennetzes. Es gäbe noch viel zu sagen zu Forschung und Entwicklung und zu gezielten Ansiedlungen von Unternehmen. Das wäre aber vielleicht ein Thema für eine weitere Debatte. Zum Schluss nur noch das Thema Individualverkehr: Man kann Pkw auch mit dem Lkw-Truck betanken. Dann hat man zwar nur 250 Kilometer Reichweite, aber auch das passiert ähnlich komfortabel wie heute bei Benzin und Diesel. Ich glaube, dass dies in der Zukunft zusehends noch eine Rolle spielen wird, denn es wird die Akzeptanz der Elektromobilität bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenfalls erhöhen, wenn sie merken, dass der Bus elektrisch mit Wasserstoff fährt, aber gegebenenfalls auch ihr Pkw. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ingenieure, Verkehrsplaner und das Umweltbundesamt sind sich einig: Das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist die elektrifizierte Bahn im Langstreckenbetrieb mit 100 % Ökostrom. Bei der CDU scheint das noch nicht ganz angekommen zu sein. Sie will jetzt die Bahn umweltfreundlicher machen, und zwar mit Wasserstoff. Man merkt: Der Bundestagswahlkampf rückt näher, und die CDU möchte wieder einmal die GRÜNEN mit einem Umweltthema überholen. (Heiterkeit des Abg. Mario Beger, AfD – Zuruf von der CDU: Das haben wir gerade gehört!) Die Titelstory der „Wirtschaftswoche“ trägt aktuell die Überschrift: „Die Wasserstoff-Illusion“. Daraus ein ganz kurzes Zitat: „Irgendwann war die Metapher schillernd und schief in der Welt: Wasserstoff, … der ‚Champagner der Energiewende‘. Vor allem die Regierenden sind wie beschwipst.“ – So viel zur politischen Wasserstoffbegeisterung. Nüchtern betrachtet sprechen sowohl ökonomische als auch physikalische Argumente gegen einen schnellen und umfassenden Einsatz von Wasserstoff. Zum Ökonomischen: Bis jetzt haben fast alle WasserstoffInvestmentfonds nichts vorzuweisen außer Plänen für eine sonnige Zukunft. Alle warten auf die milliardenschweren Subventionen aus der Politik. Weltweit sollen ja Billionen an Subventionen in die Wasserstofftechnik fließen. Eine der wenigen realen Elektrolyseanlagen entsteht gerade in Kanada. Sie hat eine Produktionsleistung von 88 Megawatt. Zum Vergleich: Allein das neue Rechenzentrum der Firma P3 bei Hanau hat einen Verbrauch von 180 Megawatt. Da haben Sie die Dimensionen und sehen, wie weit wir von einem wirklich flächendeckenden und starken Einsatz von Wasserstoff entfernt sind. Aber Wasserstoff ist nicht gleich Wasserstoff. Grüner Wasserstoff muss es sein, damit er CO -neutral ist. Am besten soll er natürlich aus Wind- und Solarstrom entstehen. Das macht den Wasserstoff besonders teuer. Grüner Wasserstoff ist etwa dreimal so teuer wie herkömmlicher Wasserstoff und zehnmal teurer als Benzin oder Diesel. Die Herstellung von einem Kilogramm grünem Wasserstoff kostet aktuell 5,50 Euro. Selbst bei optimistischen Voraussagen werden es 3 Euro pro Kilogramm im Jahr 2030 sein und 2 Euro pro Kilogramm im Jahr 2050. Zum Vergleich: Der Dieselpreis im Großhandel liegt bei 50 Cent pro Kilogramm. Zudem schlägt eine Wasserstofftankstelle mit etwa 1 Million Euro zu Buche, für Lkw, den Schwerlastverkehr, 4 bis 5 Millionen Euro pro Tankstelle. Diese exorbitanten Kosten sind ein Problem. Mit grünem Wasserstoff vervielfältigen sich die Kosten der Mobilität. Autofahren könnte zum Luxusgut werden und ein Privileg der Besserverdienenden. Vor allem aber: Deutschland wird aufgrund der hohen Mobilitätskosten als Wirtschaftsstandort immer unattraktiver. Die Industrie geht dorthin, wo die Energie und die Mobilität billig sind und nicht dorthin, wo sie grün sind. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Natürlich: Wasserstoff kann perspektivisch Erdgas, Benzin und Diesel ersetzen, wenn diese Ressourcen knapp werden. Wenn man dort kurzfristig etwas umsteuern will, wenn man den Einsatz in bestimmten Bereichen voranbringen will, dann braucht Deutschland Nordstream 2. Es ist notwendig, um Verfügbarkeit von preiswertem Wasserstoff herzustellen und in bestimmten Größenordnungen Wasserstoff zu importieren. Mit den GRÜNEN als Koalitionspartner wird Ihnen das aber sehr schwerfallen, denn diese Partei spricht sich ja dezidiert gegen diese Trasse aus und will sie mit aller Kraft verhindern. Das zweite und größere Problem ist physikalischer Natur: Woher soll der Strom für die Wasserstoffproduktion kommen? Aus Photovoltaik und Windenergie? In Sachsen leisten sie derzeit 2,3 % des Energieverbrauchs. Über 90 % unseres sächsischen Energiebedarfs werden aus Kohle, Öl und Erdgas gedeckt. Für eine ernsthafte Wasserstoffproduktion reichen 200 oder 500 oder 1 000 Windkraftanlagen zusätzlich nicht aus. Fortschrittliche Länder wie Japan oder Südkorea haben das verstanden. Selbstverständlich – sie sind schon jetzt Technologieführer, was die Wasserstofftechnologie angeht – setzen diese Länder auf Kernkraft. Kernkraft ist genauso CO -arm wie Wind- und Solarenergie und zudem unschlagbar günstig. Wenn Sie das nicht glauben, dann schauen Sie über den Tellerrand zu unseren französischen Nachbarn. Mein Kollege Herr Zwerg hat es schon angesprochen: Frankreich setzt auf Kernenergie, Belgien, die Niederlande setzen auf Kernenergie, und selbst in Polen sollen bis 2033 sechs Kernreaktoren entstehen. Natürlich sind diese Länder alle völlig verblödet, sie investieren in die falschen Technologien, und nur die CDU und die GRÜNEN wissen, dass Wind und Sonne uns retten werden. Deswegen sage ich: Unterstützen Sie lieber unsere Initiativen der AfD-Fraktion für Kernforschung und Kernnutzung in Sachsen. Denn – zum Schluss noch so viel – Politiker sind niemals die besseren Ingenieure, sie sind auch niemals die besseren Ökonomen. (Beifall bei der AfD) Wasserstofftechnologie darf nicht zum neuen Milliardengrab für Subventionen werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Jörg Urban AfD
Ein letzter Satz. – Fördern Sie Technologien durch Steuererleichterungen oder Steuerentlastungen, anstatt wieder einmal mit Milliardensteuern ideologische und politische Wunschprojekte zu unterstützen. Es ist das Geld der Bürger. Es ist nicht Ihr Geld. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, Herr Abg. Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole mich jetzt in Bezug auf meine letzte Rede. Gegen Ende meiner letzten Rede habe ich Ihnen sagt, Herr Nowak, dass Sie ja schon viele Möglichkeiten hatten, um zu handeln. Zum Beispiel gab es in der letzten Legislatur Anträge zum Thema Wasserstoffmobilitätsforschung. Wir waren auf Ausschussreise. Sie haben daraus im Ausschuss nichts gemacht. Sie habe immer wieder negiert, dass man irgendwelche Handlungen für Sachsen ableiten könnte. Es gab einen Haushaltstitel von der Staatsregierung, darin waren Millionen für alternative Antriebstechnologien vorgesehen. Nicht ein Euro wurde ausgegeben, weil es keine Fördermittelrichtlinie gab. Das kann doch nicht sein: Geld zu versprechen und nicht auszugeben. Das ist hier so ein Grundproblem. Dabei haben wir in Sachsen, in Deutschland das Problem, dass wir einen Entwicklungsrückstand von acht bis zehn Jahren beim Thema Brennstoffzelle im Vergleich zum Thema Batterie haben. Wir brauchen hierfür Geld, Innovationen, Forschung und Entwicklung. Aber es fließt nicht, obwohl es hätte fließen können. Was ich Ihnen aber auch noch mitgeben möchte oder wo ich vielleicht auch die Hoffnung noch nehmen möchte: dass es mit einem bestehenden Wasserstoffnetz, wenn das alles so schön ausgebaut ist, wie Sie es gerade sagen, eben vom Grund her nicht funktionieren kann, weil das konventionelle Energie- und Verkehrssystem erhalten werden soll. Genau das muss sich doch aber ändern. Genau das braucht doch eine grundlegend andere Ausrichtung. Das ist doch das Grundproblem. Wir können nicht einfach Lkw mit Wasserstoff betreiben, und dann ist alles gut. Da gibt es das erste Problem, dass Sie eben erst einmal keinen Strom zur Verfügung haben, also keinen erneuerbaren Strom, um diesen Wasserstoff herzustellen. Das zweite Problem ist, dass wir es uns nicht leisten können, dass diese Lkw weiter in Millionenstückzahl auf der Autobahn fahren. Sie müssen doch ganz anders herangehen, wenn Sie von umweltfreundlicher Mobilität sprechen wollen. Dann müssen die Güter auf die Schiene. Sie haben das Wasserstoffzentrum angesprochen. Da ist Chemnitz im Rennen und das Örtchen Pfeffenhausen, eine sehr kleine Kommune in Bayern. Der CSU-Bundesverkehrsminister wird noch vor der Bundestagswahl entscheiden, wo dieses vom Bund geförderte Wasserstoffzentrum errichtet werden soll. Ich wette mit Ihnen, dass es der Parteifreund von Herrn Scheuer, der MdB Oßner von der CSU, bekommt und Pfeffenhausen, also Bayern, gewinnt und Sachsen nichts abbekommt. Davon bin ich fest überzeugt; denn so läuft CDU-Politik nun mal. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Zusammengefasst: Es fehlen massiv erneuerbare Energien in Sachsen, um grünen Wasserstoff bereitzustellen. Erst wenn wir diesen Mangel behoben haben, können wir über ausreichend Wasserstoff reden. Daher müssen wir grundsätzlich fragen, wenn wir über Wasserstoff reden, wo die Bereiche sind, die man heute schwer elektrifizieren kann. Da fällt mir als erstes die Stahlindustrie ein, der Flugverkehr oder die chemische Industrie, aber auch das Heizen und nicht unbedingt die Mobilitätsformen, bei denen es natürlich Alternativen wie Oberleitungen oder bestehende Systeme zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung gibt. Wenn wir über Wasserstoff reden, dann müssen wir über Branchen wie die Stahlindustrie reden, die derzeit keine Möglichkeit haben, auf CO -arme Alternativen auszuweichen. (Andreas Nowak, CDU: Es gibt hier kein einziges Stahlwerk, das mit Kohle befeuert wird!) Darum muss es gehen, aber davon habe ich von Ihnen kein Wort gehört. Das ist die eigentliche Traurigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es für ökonomisch, rational und ökologisch geboten, all unsere künftig verfügbaren Energien gezielt und sparsam einzusetzen. Ich persönlich würde daher nicht beim regulären Straßenverkehr auf den Energieträger mit hohen Wandlungsverlusten setzen. Sicher ist aber: Energieverfügbarkeit und Wasserstoffherstellung für Industrieprozesse werden als Standortvorteil in Sachsen benötigt werden. Um das Desiderat vom Wasserstoffeinsatz zu erreichen, muss eine sächsische Wasserstoffstrategie darauf ausgerichtet sein, die Produktionskosten für Wasserstoff zu senken. Unsere Ausbauziele im Bereich Wind- und Solarenergie müssen zur Versorgung mit Wasserstoff ganz erheblich ausgebaut werden. Wir können hier in Sachsen auf viel Bestehendes aufbauen. Wir haben hier exzellente Forschungseinrichtungen, die auch im Bereich der Elektrolyse führend sind. Wir haben das Know-how in vielen Bereichen, in denen aktuell in Sachsen an der Nutzung von Wasserstoff gearbeitet wird. Diese Projekte können wir von Landesseite her bündeln und ein Upscaling unterstützen. Wir können an Energiestandorten in der Lausitz anknüpfen, wenn wir Wasserstoff als Teil des Strukturwandels einsetzen. Wir werden die vorhandene Infrastruktur erweitern und ergänzen. Was uns in Sachsen fehlt, ist aktuell vor allem die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien; denn wir wollen die Wertschöpfung für Wasserstoff hier in Sachsen aufbauen. Damit komme ich wieder zu meinem Ausgangspunkt zurück: Wer in Sachsen Wasserstoff einsetzen möchte, muss sich in Sachsen für den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die SPD noch einmal das Wort? – Nein. Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Abg. Zwerg von der AfD-Fraktion, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Weil das so viel Spaß macht, bin ich noch einmal hier. Der Kollege von den GRÜNEN meinte, dass Frankreich seine Reaktoren wahrscheinlich demnächst abschalten werde. Ich weise darauf hin, dass maßgeblich Frankreich in der EU-Kommission darauf drängt, dass die Kernkraft als CO -arme Technologie anerkannt wird. (Sören Voigt, CDU: Das bestreitet doch niemand!) Daran wird sich nichts ändern. Dann kommen wir zu ein paar Alternativen. Wasserstoff ist heute das Thema. Aber was ist eigentlich mit unseren Erdgasfahrzeugen passiert? Wir können bei Erdgasfahrzeugen konstatieren, dass auch dort schon das böse CO eingespart wird. Das ist doch so? Darüber redet niemand mehr. Vielleicht könnte man das bei den Nutzfahrzeugen auch etwas forcieren. Von denen fahren mittlerweile auch viele mit Erdgas. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren, wenn wir die Technologien insgesamt betrachten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Wasserstoffdirektverbrenner zu bauen, auch wenn der Wirkungsgrad an den des Verbrennungsmotors mit Benzin und Diesel nicht ganz herankommt. Aber wir sollen sowieso alle langsamer fahren. Ein heutiger Serienmotor – hören Sie zu, da können Sie etwas lernen – kann mit relativ geringem Aufwand adaptiert werden. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Die Stickoxydwerte – das ist doch das, was Sie auch interessiert – wären bereits ohne Abgasnachbehandlung auf aktuellem Niveau, mit selbiger gegen null. Das wäre vor allem auch eine kostengünstige Variante für Lkw bei – wichtiges Thema – bestehender Fertigungsinfrastruktur und Wertschöpfung in Europa. (Lachen des Abg. Henning Homann, SPD) – Dass Sie die ganze Zeit darüber lachen, zeigt mir, dass Sie es nicht verstanden haben. (Beifall bei der AfD) Ähnliches betrifft die synthetischen Kraftstoffe. Dort haben wir die hohen Herstellungskosten. Aber auch hier wäre das Tankstellennetz nutzbar. Auch die Fertigungsinfrastruktur kann genutzt werden. Wenn wir schon bei der Brennstoffzelle sind, wäre die Methanolbrennstoffzelle eine andere interessante Geschichte. Dort kommt ein Methanol-Wasser-Gemisch zum Einsatz. Das heißt, wir haben weniger Probleme beim Transport. Methanol gibt es auch genügend. Die Herstellung wäre momentan aus sogenanntem schwarzem Methanol gewährleistet. Wir haben dort einen CO -Ausstoß von circa 30 bis 40 Gramm pro Kilometer. Das lässt sich sehen. Die Werte für 2030 liegen bei 60. Das kann mit wenig Aufwand in das bestehende Tankstellennetz integriert werden. Das Auto ist ebenfalls in gewohnt kurzer Zeit betankt. Sie sehen, man muss sich überall ein bisschen bewegen und einmal schauen: Was wird gerade entwickelt? Wo wird geforscht? Das ist immer sehr, sehr interessant. Es macht auch Spaß, das nachzuverfolgen, aber man muss natürlich irgendwann zu einem Schluss kommen: Trägt sich das Ganze oder trägt es sich nicht? Eines ist natürlich klar: Wenn ich die derzeitigen fossilen Kraftstoffe Benzin, Diesel oder auch Erdgas abstrafe und dort mit einem CO -Besteuerungssystem eingreife – politisch gesehen –, um eine Kostenparität gegenüber den nicht fossilen Kraftstoffen zu erreichen, dann kann ich das machen. Wenn ich das eine teurer mache, dann ist das andere logischerweise irgendwo auch interessant. Das bedeutet aber: Es ist ein Eingriff in den freien Markt. Wir reden dann quasi nicht mehr von Technologie, sondern eigentlich nur noch davon, was wir politisch wollen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Wenn wir nur noch darüber diskutieren, dass das böse CO weg muss, dann kommen wir natürlich an den Punkt, dass man einfach sagen muss: Alle Abwägungen und Argumentationen sind völlig nutzlos. Deshalb würde ich mir eine ingenieurwissenschaftliche und keine klimawissenschaftliche Diskussion wünschen. (Beifall bei der AfD –
Dr. Rolf Weigand AfD
Richtig!) Man kann das natürlich so machen, und wenn man rein ideologisch an die Sache herangeht und daran glaubt – also nicht weiß –, dass der vom Mensch gemachte CO -Anteil – besonders der von Deutschland, besonders der von Deutschland! – die Erderwärmung vorantreibt und dies wiederum das sogenannte Weltklima signifikant verändert, dann kommt man zu dieser Erkenntnis. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Kommen Sie bitte zum Ende.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Letzter Satz. Vielleicht sollte man sich bei dieser ganzen Geschichte auch einmal die Millionen Besitzer von Benzin- und Dieselfahrzeugen anschauen und dann feststellen: Sie werden kalt enteignet – durch hohe Kraftstoffpreise und durch den hohen Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Auch von denen bekommen Sie im September die Quittung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Zwerg, kommen Sie bitte zum Ende!
Jan-Oliver Zwerg AfD
Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es von den Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung; Herr Minister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Pariser Klimaschutzabkommen wurde 2015 vereinbart, die Erderwärmung um 1,5 Grad zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dieses globale Ziel und insgesamt die langfristigen energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union, Deutschlands und Sachsens zu erreichen, ist eine weitgehende Ersetzung fossiler Energieträger notwendig. Eine alternative Option ist mit erneuerbarer Energie hergestellter Wasserstoff. Der grüne Wasserstoff wird als Energieträger im dekarbonisierten Energiesystem in der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Aktuell stehen wir in den Startlöchern. Im Kontext des Antrages möchte ich sagen: Wir stehen an der Startlinie zur breiten Einführung von Wasserstoff in Deutschland und damit auch in Sachsen. Dabei sind vor allem die industrielle Anwendung und der Umbau der Produktion von hohem Interesse, da diese durch die nationale und internationale CO -Bepreisung unter einem hohen wirtschaftlichen Druck stehen, CO -Emissionen einzusparen, und damit auch dem Ziel gerecht werden, unsere Industrie bis 2050 CO frei zu gestalten. Aber auch in der Mobilität wird der 2- Bedarf an Wasserstoff mittelfristig stark steigen. Mir ist es wichtig, an dieser Stelle noch einmal bewusst das Thema Industrie einzubringen; denn es wird auch hier wieder eine Kapazitätsfrage sein. Grünen Wasserstoff brauchen wir sowohl für die Produktion als auch für das Thema Mobilität. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir vor allem grünen Wasserstoff kapazitativ in der Industrie binden werden. Trotzdem wird dieser Bedarf auch in der Mobilität steigen. Insbesondere die unmittelbar bevorstehende Umsetzung der Clean Vehicles Directive der EU – kurz: CVD – wird die Wasserstoffmobilität vorantreiben. Sie wirkt sich auf die anstehende Neubeschaffung von Fahrzeugen aus, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge eingesetzt werden, also insbesondere im Bereich des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung. Im ÖPNV bedeutet dies, dass bei allen Fahrzeugbeschaffungen ab dem 2. August 2021 mindestens 45 % emissionsfreie oder zumindest emissionsarme Fahrzeuge dabei sein müssen. Diese Quote steigt 2026 auf 65 %. Die Umsetzung der CVD in deutsches Recht läuft noch. Daher sind derzeit noch nicht alle konkreten Rahmenbedingungen klar. Aber die Richtung ist klar, und darauf stellen wir uns ein. Die CVD ist auch bei unseren Verkehrsunternehmen ein wichtiges Thema. Das wissen wir aus unseren zahlreichen Gesprächen, und die Fachabteilung meines Hauses steht dazu in engem Kontakt mit der Branche. Der Bogen von den Beschaffungsquoten zu den Finanzierungsfragen ist kurz; denn Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind in der Anschaffung noch teurer als konventionelle Fahrzeuge, und sie erfordern neben neuen Werkstätten eine Lade- und Tankinfrastruktur, die es heute noch nicht gibt. Auch dort kommen Investitionsbedarfe in Größenordnungen auf uns zu. All diese Investitionen wollen wir bestmöglich mit Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes unterstützen. Wie wollen gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen sicherstellen, dass die erhöhten Kosten durch Förderung aufgefangen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte erlauben Sie mir den Vorgriff auf den kommenden Beschluss dieses Hauses zum Haushalt. Trotz der Pandemie-bedingten Herausforderungen im Staatshaushalt ist es uns gelungen, auch 2021 und 2022 das Landesinvestitionsprogramm im ÖPNV etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 auszustatten. Das ist eben nicht selbstverständlich, und dafür danke ich Ihnen; denn dies ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass wir die Kommunen und die Verkehrsunternehmen – denn diese müssen die Beschaffungskosten einhalten – weiterhin bei den anstehenden Beschaffungen unterstützen können. Dieser Bedarf wird absehbar steigen, wenn wir auf die Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele hinwirken. Die angestrebte Erhöhung der Anteile des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen erfordert auch eine Kapazitätsausweitung, und diese wiederum zusätzliche und auch größere Fahrzeuge. Die maßgeblichen Förderprogramme hierfür liegen beim Bund und bei der EU. Im Rahmen unserer Mitwirkungsmöglichkeiten – gerade bei den europäischen Förderprogrammen – setzen wir uns genau dafür ein, möglichst viel Förderung zu ermöglichen. Die Anforderungen aus der CVD können im Wesentlichen sowohl mit der batteriegestützten Elektromobilität als auch mit der Wasserstofftechnologie erfüllt werden. Auch bei den Kosten stehen beide Technologien im Wettbewerb zueinander. Es obliegt den Unternehmen, die Wasserstofftechnologien anzubieten, kostengünstige und gesamtheitlich attraktive Angebote zu erstellen, damit sich der Wasserstoff zu einem wesentlichen Energieträger auch bei Fahrzeugen in öffentlichen Dienstleistungsaufträgen entwickeln kann. Klar ist: Es wird sich die wirtschaftlichste, aber gleichzeitig auch die emissionsärmste Technologie durchsetzen. Wir gehen davon aus, dass die Verfügbarkeit von Fahrzeug und Fahrzeugtypen in den kommenden fünf Jahren stark steigen wird und damit verbunden die Anschaffungskosten sinken werden. Das gilt auch für den Wasserstoffpreis. Alle Untersuchungen zeigen, dass sich die Preise für CO -armen Wasserstoff und Wasserstoffmobilität schnell an die konventionellen Verbrenner annähern werden. Die Staatsregierung wird weiterhin technologieoffen fördern und den Wettbewerb der verschiedenen Antriebstechnologien konstruktiv begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen im Bereich der Mobilität vor einem großen Umbruch. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe sind eine Option, um emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Für Sachsen wird die Wasserstoffmobilität gleichzeitig immer mehr zum Produktionsthema und damit auch wirtschaftlich hoch attraktiv. Erst letzte Woche wurde eine Studie des vom SMWA finanzierten sächsischen Innovationsclusters „HZwo – Antrieb für Sachsen“ veröffentlicht. Sie zeigt, welches Potenzial die Wasserstoffwirtschaft für Sachsen hat. 4 800 Jobs könnten in dieser Zukunftstechnologie bis 2030 in Sachsen entstehen. Wir wollen den innovativen Anlagenund Maschinenbau in Sachsen bei der Produktion von Brennstoffzellen und den notwendigen Systemkomponenten unterstützen. Wir wollen, dass in Sachsen die Produktion von Brennstoffzellensystemen stattfindet, und wir wollen, dass in Sachsen auch die Entwicklung und die Produktion von Anlagen zur Herstellung von Power-to-X-Produkten stattfindet. Dies ist einer der Gründe, warum wir bereits seit fünf Jahren das Innovationscluster HZwo und die Verbundprojekte der HZwo-Frame-Initiative unterstützen. Allein für die HZwo-Frame-Projekte wurden mehr als 16 Millionen Euro bewilligt. Die Unternehmen und auch wir erhoffen uns von diesen Projekten innovative Wasserstoffprodukte Made in Saxony und damit gute Geschäfte und sichere Arbeitsplätze in einem Zukunftsmarkt. Dass wir damit frühzeitig die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben, zeigte nun eindrucksvoll die Chemnitzer Bewerbung um das nationale Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie des BMVI. Mit der Idee ihres Wasserstoff- und Mobilitäts-/Innovationszentrums konnten sich der HZwo e. V. und seine Mitglieder erfolgreich in der ersten Runde des Bundeswettbewerbs durchsetzen. Mit ihrem Innovationscenter wollen sie künftig die Brücke zwischen Forschung und Wertschöpfung bauen. So soll die Wasserstoffmobilität aus dem Labor und der Kleinserie in den Mittelstand und in die Großserie gehoben werden. Zweite Aktuelle Bildungsdesaster Antrag der Es beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile jetzt Herrn Dr. Weigand das Wort.
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Kein noch so guter Distanzunterricht kann Präsenzunterricht ersetzen. Schulschließungen belasten die Schüler.“ Das sagte Kultusminister Piwarz, kurz bevor die Bundesnotbremse in Kraft trat. Dann kam die Bundesnotbremse. Und was folgte? – Kein Widerstand aus Sachsen. Dann trat der Kultusminister wieder vor die Presse und sagte: „Pädagogisch und psychisch ist die erneute Schulschließung eine Katastrophe.“ Eine Katastrophe ist ein Desaster, daher unser heutiges Debattenthema: „Bildungsdesaster in Sachsen“, ein Desaster, das Sie nicht verhindert haben, denn Sie hätten im Bundesrat Widerstand zeigen können. (Beifall bei der AfD) Nachdem Sie das Gesetz im Bundesrat haben durchgehen lassen und jetzt wie ein zahnloser Tiger umherirren, kommt diese Woche noch das Test-Desaster in den Schulen hinzu. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir auch in der finalen Phase, in der zu den verbleibenden drei Bewerbern und ihren Konzepten Machbarkeitsstudien durchgeführt werden, den HZwo e. V. und seine Mitglieder aktiv unterstützen werden, um das nationale Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie nach Sachsen zu holen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bahn, Busse, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge werden in Sachsen in Zukunft auch mit Wasserstoff und damit umweltfreundlich fahren. Ich bin der festen Überzeugung, dass sächsische Unternehmen beste Voraussetzungen haben, um vom internationalen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu profitieren. Dafür arbeiten wir intensiv an der sächsischen Wasserstoffstrategie. Wir arbeiten weiterhin an technologieoffenen Fördermöglichkeiten für die gesamte Wasserstoffwertschöpfungskette. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Debatte abgeschlossen. Ich rufe auf Debatte in Sachsen Fraktion AfD Bisher war es den Eltern möglich, die Selbsttests zu Hause durchzuführen. Jetzt ist das Misstrauen gegenüber den Eltern scheinbar so groß, dass es nicht mehr möglich ist, dass die Kinder es zu Hause machen. Ich frage mich: Wer übernimmt jetzt eigentlich die Kosten für die Selbsttests, die die Eltern für zu Hause angeschafft haben? Erstatten Sie das, oder wo können die Eltern diese Tests umtauschen? Ich gehe einmal auf das vergangene Schuljahr ein. Wir hatten ein Schuljahr, in dem keine Schülerpraktika, auch keine Exkursionen stattfanden und somit die Schüler keine Berufsorientierung haben. Aktuell ist es nicht möglich, mal in ein Unternehmen reinzuschnuppern – egal, ob in der Landwirtschaft, im Handwerk oder im Labor –, um zu prüfen, ob es das Richtige für einen ist. Wir nehmen den Kindern damit die wichtigste Entscheidung in ihrem Leben. (Beifall bei der AfD) Ein weiterer Punkt ist, dass der Schulsport ausfällt. Die Gewichtszunahme bei den Kindern ist massiv. Die Zehn- bis Zwölfjährigen haben eine bis zu 20%ige Gewichtszunahme, sie haben bis zu 50 % weniger Bewegung. (Zuruf von den LINKEN) – Ja, ich habe auch manchmal auch ein paar Kilo mehr auf den Rippen. Die kriege ich runter. Aber wenn ich mir einen zehnjährigen Steppke mit 25 Kilo vorstelle und dieser drei, vier Kilo mehr draufhat, dann hat der sicherlich ein bisschen länger daran zu knabbern als Rolf Weigand, der sich das im Sommer vielleicht im Garten wieder runtertrainiert. Neben dem Schulsport fällt auch der Schwimmunterricht aus. (Heiterkeit bei den LINKEN) – Wenn Sie das alles witzig finden, können wir das auch ins Lächerliche ziehen. – Es fällt der Schwimmunterricht aus, Sachsen droht eine Nichtschwimmerwelle. Es gibt kreative Unternehmen, wie die Schwimmschule Hoffmann aus Frankenberg, die seit Monaten funktionierende Hygienekonzepte auf den Tisch legt und Schwimmunterricht in kleinen Gruppen anbieten kann. Wir haben das im Ausschuss mehrfach diskutiert. Es wird solchen kreativen Unternehmen keine Möglichkeit gegeben. Die Wartezeit für eine Teilnahme am Schwimmunterricht beträgt künftig drei bis fünf Jahre. (Staatsminister Christian Piwarz: So ein Unsinn!) Da sage ich nur: Holla, die Waldfee! Wenn Sie normalerweise mit Ihrem vier- oder fünfjährigen Kind zum Schwimmunterricht gehen – das haben wir selbst auch gemacht –, dann wären Sie bei derzeitiger Situation schon bei sieben Jahren. Hier entstehen riesige Defizite. Die nächsten Defizite sind die Sprachdefizite, die die Kinder haben werden. Schon jetzt hat ein Drittel der Kinder im Vorschulalter Sprachdefizite. Wochenlang sind Schulen und Kitas geschlossen. Die soziale Interaktion, die Sprache der Kinder war nicht möglich. Die kaufmännische Krankenkasse warnte bereits Ende letzten Jahres – ich zitiere –: „Heimbeschulung kann der allgemeinen Sprachkompetenz schaden, die dadurch weniger trainiert wird. Dabei ist die Sprache in unserer Gesellschaft ein zentraler Schlüssel für persönlichen, sozialen und beruflichen Erfolg.“ Wir nehmen also den Kindern aufgrund der wochenlangen Schul- und Kitaschließungen den persönlichen und beruflichen Erfolg. Die Logopäden, die das zum Teil ausgeglichen haben, konnten auch nicht in die Kita gehen. Die Eltern mussten neben der Betreuung zu Hause auch noch einen Termin mit dem Logopäden finden, an dem der Logopäde dann nach Hause kommt. Vorher muss dann noch ein Test gemacht werden. Die Entwicklungsgespräche der Kinder zwischen Erzieher und Eltern bzw. Lehrer und Eltern werden verschoben und finden vielleicht digital statt. Alles leidet darunter. Diese Interaktion, in der die Eltern mit den Erziehern und Lehrern abklopfen, wo das Kind steht und wo Eltern nachbessern können, findet nicht statt. Die Bundesnotbremse wurde uns hier als große bundeseinheitliche Regelung angekündigt. Wo ist denn eigentlich die einheitliche Regelung der Notbetreuung, meine Damen und Herren? Wir haben uns seit Monaten im Landtag dafür eingesetzt, dass Alleinerziehende endlich unter den Anspruch auf Notbetreuung fallen. In Sachsen gibt es keinen Weg. In Bayern, in Thüringen, in Sachsen-Anhalt oder in NRW, um nur einige Beispiele zu nennen, ist es für berufstätige Alleinerziehende möglich, eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Bieten Sie das endlich auch in Sachsen an – es gibt einige Landkreise, wie den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen, in denen die Einrichtungen noch geschlossen sind –, damit die Alleinerziehenden hier eine Entlastung spüren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die CDUFraktion bitte, Herr Abg. Gasse.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD, Ihr Debattentitel macht mich wirklich sprachlos und ist an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Ich frage mich bei dem, was Sie ausgeführt haben, ob wir im selben Land leben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Auf der einen Seite negieren Sie die Testmöglichkeiten, Sie machen sich mit Impfgegnern gemein, Sie schüchtern Lehrerpersonal und Eltern durch gezielte Unterstellungen ein, Sie kritisieren den Freistaat und fordern letztendlich zentralistische Maßnahmen. (Zurufe von der AfD) Das bundesweite Gesetz zur Notbremse war ein Einspruchsgesetz. Ein Einspruch hätte überhaupt keine zeitnahe Befassung des Bundestages zur Folge gehabt. Sie argumentieren so, je nachdem, wie es Ihnen in den Kram passt. Auf der anderen Seite ignorieren Sie, mit welcher Motivation und Energie im Freistaat versucht wird, unseren Schülerinnen und Schülern unter den wirklich schwierigen Bedingungen der Pandemie so viel Bildung wie möglich zukommen zu lassen. Es ist ganz praktisch: Immer schön alles und jeden kritisieren. Das ist bequem, wenn man im Nachhinein dafür nicht die Verantwortung tragen und sich nicht über die Finanzierung und deren Sicherstellung Gedanken machen muss. Es wird ignoriert, dass man Personal und sächliche Ausstattung nicht einfach herbeizaubern kann und äußere Rahmenbedingungen sich nicht einfach verändern lassen. Das alles wird ausblendet. Hinterher zu sagen, man habe natürlich alles viel besser gewusst, ist einfach. Die AfD-Fraktion versucht mit der heutigen Debatte, der Staatsregierung und der Koalition in der pandemiebedingten Bildungssituation wieder einmal Versagen zu unterstellen. Niemand würde hier behaupten, dass es nicht auch die eine oder andere Fehleinschätzung gegeben hat oder Fehler passiert sind. Aber wer nichts macht, der macht auch keine Fehler; Sie vermutlich auch nicht. Fakt ist: Der Freistaat Sachsen hat mit Beginn der Pandemie umfassende bildungspolitisch nachhaltige, wissenschaftlich anerkannte und vor allem den Interessen guter Bildung entsprechende Maßnahmen umgesetzt, welche die Defizite bei den Schülerinnen und Schülern weitgehend verhindern sollen. Es wurde Wechselunterricht eingeführt. Die Lernplattform LernSax wurde weiterentwickelt und ausgebaut. Daneben wurden weitere Kommunikationswege eingeführt, um den Distanzunterricht und die häusliche Lernzeit zu ermöglichen. Lehrkräfte wurden hinsichtlich der Nutzung der digitalen Medien und Angebote qualifiziert und sensibilisiert. Die Schulen wurden im Freistaat Sachsen so lange wie möglich offengehalten, es wurde aber auch so früh wie möglich zum Präsenzunterricht zurückgekehrt. Abschlussklassen wurden bevorzugt berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Erwerbs- und Bildungsbiografien nicht pandemiebedingt beeinträchtigt werden. Ich möchte nur daran erinnern: Im Freistaat Sachsen begannen die Abschlussklassen schon wieder am 18. Januar 2021. Prüfungsvorbereitungen wurden in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II auf das vermittelte Wissen konzentriert. Auch die Prüfungsaufgaben und die Prüfungsfragen wurden entsprechend konzentriert. Die Folge des Ganzen war, dass jeder Abschlussschüler unter den Pandemiebedingungen die Möglichkeit hatte, sich wirklich uneingeschränkt auf seine Prüfung vorzubereiten. Mit den Testungen hat das Kultusministerium alles unternommen, um die Möglichkeit flächendeckend zu nutzen und somit wieder einen herkömmlichen Unterricht in unseren sächsischen Schulen zu ermöglichen. Im Übrigen – auch wieder früher als die meisten anderen Bundesländer – hatten wir ein Konzept, das in Sachsen ein inzidenzunabhängiges Offenhalten der Schulen ermöglicht hätte. Dann kam aber leider die Bundesnotbremse – es wurde vorhin schon angesprochen –, die uns diesbezüglich einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. (Zuruf von der AfD) Die vorgelegten Testergebnisse zeigen aber, dass dieser Weg im Interesse der Wissensvermittlung bei gleichzeitiger Einhaltung der Hygienevorschriften der einzige Weg ist, um eine Ansteckung zu vermeiden und trotzdem bestmögliche Bildungsangebote zu ermöglichen. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Meine Heimatstadt Leipzig ist der beste Beweis dafür, dass die Inzidenzen trotz geöffneter Schulen sinken und Schulen eben nicht der Pandemietreiber des Landes sind. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Die Impfangebote für Lehrer tragen auch weiterhin dazu bei, dass Schulen kein Problem darstellen und unter Pandemiebedingungen gut funktionieren können. Eine Reform der Lerninhalte ist in Vorbereitung, um im kommenden Schuljahr auf die entstandenen Lerndefizite nachhaltig reagieren zu können. Es werden des Weiteren individuelle Lernstandserhebungen für die Schülerinnen und Schüler, die das ganze Vorhaben flankieren, durchgeführt, um auf individuelle Defizite schnell und gezielt reagieren zu können. All die Maßnahmen und eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen für das Lehrepersonal sowie für die Schülerinnen und Schüler sind besonders im Bereich digitaler Angebote aufeinander abgestimmt und folgen dem Ziel, die Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und die Eltern und das Lehrerpersonal in dieser schwierigen Situation zu entlasten. Solche Strategien – es tut mir leid – habe ich von der AfDFraktion bisher nicht gehört. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Holger Gasse CDU
Getreu Ihrem Motto, gegen alles zu sein, alles im Nachhinein besser gewusst zu haben, hätte mich Ihr Debatten-Titel vielleicht doch nicht überraschen dürfen. Von einem Bildungsdesaster zu sprechen, ist daher nicht nur ahnungslos und ignorant. Es ist einfach unverschämt. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und die Linksfraktion, bitte. Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Staatsministerin Meier sprach heute Vormittag in ihrer Rede über den sogenannten Heilungsprozess, den wir als Gesellschaft brauchen. Ich finde, dass das ein zutiefst richtiger Gedanke ist. Diesen brauchen alle, und deswegen brauchen ihn auch unsere Kinder und Jugendlichen. Es geht nicht nur um Bildungserfolg und um berufliche Erfolge, und es geht auch nicht nur um das Aufholen von Lernrückständen und den Abbau von Wissensdefiziten – ich halte das für einen großen Fehler –; zumal wir bis heute noch nicht einmal wissen, wie groß die Lerndefizite, die Wissensdefizite und die Lernrückstände tatsächlich sind. Wir müssten dazu in Sachsen erst einmal eine vernünftige Erhebung machen, um zu sehen, wie groß die Defizite tatsächlich sind. Bis dato sind das alles Mutmaßungen. Ich sage nicht, dass es sie nicht gibt. Die Frage ist aber, in welchem Maße und wie wir darauf eingehen. Für uns LINKE kann ich sagen: Wir wollen keine wirtschaftskonformen Lemminge. Deswegen wollen wir auch nicht nur über Bildungserfolge reden. Dieses Aktionsprogramm in Höhe von 2 Milliarden Euro heißt eben: „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona.“ Es muss uns aber um mehr als um das Aufholen gehen. Ich würde gerne über Begrifflichkeiten sprechen, über einen ganz großen, wichtigen Begriff: Resilienz. Dieser muss auf das Bildungssystem und das Schulsystem übertragbar sein. Lernen heißt auch – das müssen wir uns alle hinter die Ohren schreiben – von Corona lernen. Die Debatte über einen schönen und normalen Sommer, die ich zutiefst verstehe, geht aber nach meiner Meinung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen vorbei. Das hat etwas damit zu tun, dass es nicht nur diejenigen sind, die von der Pandemie bis dato besonders betroffen waren und es immer noch sind, sondern das hat auch etwas damit zu tun, dass es für Kinder und Jugendliche derzeit keine kurzfristigen Lösungen gibt und damit keine Hoffnung auf einen speziellen Schutz. Damit sind wir beim Thema Impfen. Ich möchte dazu sagen: Ich habe an keiner Stelle gefordert, dass es eine Impfpflicht in Sachsen geben soll. Ich habe gesagt, dass sich, wenn Kinder und Jugendliche geimpft werden dürfen, die Staatsregierung darauf vorbereitet, dies zu ermöglichen, und zwar gemeinsam mit den Eltern, gemeinsam mit den Schulen. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich halte die Debatte, die hier angeheizt worden ist, nämlich über eine Impfflicht zu sprechen, die ich nie formuliert habe, gesellschaftlich für totalen Wahnsinn. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wer hat das gesagt?) Sie heizen damit Dinge an, die meiner Meinung nach nicht in Ordnung sind. (Beifall bei den LINKEN) Prof. Berner ist zitiert worden. Ich möchte an dieser Stelle Prof. Kiess zitieren, der vor anderthalb Wochen im „Sachsenspiegel“ sagte: Ja, Kinder und Jugendliche, sobald sie geimpft werden können, sollten das bitte auch Kinderarztpraxen machen, aber mit einer Konsequenz: Das wird ungefähr zwei bis drei Jahre dauern. Zumindest die Debatte darüber, ob wir wenigstens die Örtlichkeiten diesbezüglich verlagern, muss doch wohl in einem demokratischen Parlament erlaubt sein. Was heißt das jetzt konkret, und was heißt das für unsere Schulen? Für unsere Schulen heißt das, dass wir uns den Fragestellungen zum Gesundheitsschutz und sozialen Zusammenhalt sowie zur Schule, dem Ort an sich, widmen müssen. Was den Gesundheitsschutz anbelangt: Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes, hat gesagt, dass es klug wäre, den Sommer dafür zu nutzen, jetzt doch Luftfiltersysteme in den Schulen einzubauen, (Staatsminister Christian Piwarz: Das bringt nichts!) und es auch klug wäre – das hat er nicht gesagt, sondern andere –, tatsächlich über kleinere Gruppen nachzudenken. Wenn das alles so ist, dann müssen wir dem in Sachsen auch folgen. Der nächste Punkt betrifft die soziale Chancengerechtigkeit. Wir müssen uns um diejenigen sorgen und sie vor allem auch unterstützen, die schon vor Corona benachteiligt waren und jetzt umso mehr benachteiligt sind. Wir müssen uns auf den Weg machen und gemeinsam – ich will noch einmal betonen: Wir haben einen runden Tisch gefordert, und ich bleibe dabei – über wichtige Begriffe reden. Auch wenn das jetzt visionär, utopisch und in Ihren Augen völlig daneben ist; diese Begriffe lauten: fächerlos, ausgeschlafen, glücklich, lebensnah, luftig, notenlos, digital und vor allem gerecht. Das sind meiner Meinung nach die vernünftigen Ansätze. (Beifall bei den LINKEN) Wir müssen auch, besonders in Zeiten von Corona, über eine individuelle Lernförderung sprechen. Wir müssen über ein Verantwortungsbewusstsein von Lehrkräften und Schulleitung reden. Ich möchte damit nicht sagen, dass sie das nicht haben, aber wir müssen neu darüber diskutieren. Wir müssen darüber diskutieren, wie Flexibilität vor Ort geschaffen werden kann. Wir müssen über Vertrauen sprechen und schauen, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wir müssen über Kunst und Kultur reden und müssen sie auch in die Schulen lassen, oder wir müssen zu ihnen hingehen. All das wäre meiner Meinung nach total klug, wenn wir über mündige, demokratische und zufriedene junge Leute sprechen, die wir dann aus einem Bildungssystem entlassen, das vielleicht so gestrickt ist, dass wir irgendwann flächendeckend über ein längeres gemeinsames Lernen sprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Melcher, bitte.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 15 Monaten bewegen wir uns mitten in einer Pandemie. Seit 15 Monaten war sicherlich kein Bereich so sehr im Fokus wie die Schulen und die Kitas. Seit 15 Monaten ringen demokratische Fraktionen darum, Teilhabe und Bildung für Kinder und Jugendliche mit dem Infektionsschutz zu verbinden. Ich habe mich in Vorbereitung auf diese Debatte gefragt, was eigentlich in den letzten 15 Monaten von der AfDFraktion kam. Dabei sind mir zwei Forderungen im Gedächtnis geblieben: Die erste Forderung lautete „Schiefertafeln für alle!“. Das muss man sich einmal vorstellen: Während andere bemüht sind, die Plattform LernSax leistungsfähiger und anwenderfreundlicher zu machen, während andere bemüht sind, einen Qualitätsrahmen für Distanzlernen zu schaffen, damit auch zu Hause gut gelernt werden kann, während Gelder akquiriert werden, um die Digitalisierung endlich umzusetzen und Lehrer-Laptops zu finanzieren, sagen Sie: „Schiefertafeln für alle!“ (Zuruf von der AfD: Das ist ökologischer!) Ihre zweite Forderung, die mir im Gedächtnis geblieben ist – Sie haben ja mehrfach in diesem Hohen Haus versucht, uns diese zu verkaufen –, war die Streichung einer Unterrichtsstunde Gemeinschaftskunde. Mit der Streichung dieser Unterrichtsstunde wollten Sie die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Sport ausgleichen. Ich habe Ihnen das damals vorgerechnet und gesagt, dass das absurd ist, und es bleibt weiterhin absurd. Vielleicht sollten Sie beim nächsten Mal Ihren Debattentitel noch einmal überdenken und schauen, wo denn tatsächlich ein Bildungsdesaster vorherrschend ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Chancengerechtigkeit ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein zentraler Gradmesser für gute Bildung. Die Auswirkungen der Pandemie sind zweifelsohne vorhanden. Leistungsschwache haben es ohnehin schon schwer, aber das Distanzlernen hat sie besonders hart getroffen. Es macht eben einen Unterschied, ob ich mir ein Kinderzimmer mit drei weiteren Geschwistern teilen muss oder das Handyguthaben der Eltern am Ende des Monats nicht mehr ausreicht, um sich bei LernSax einzuloggen. Aber auch leistungsstarke Schüler(innen) werden diese Pandemie spüren. Deshalb war der Ausgangspunkt unserer Überlegungen, zunächst Erkenntnisse zu den individuellen Lernrückständen zu gewinnen. Ich bin dem SMK sehr dankbar, dass es Diagnoseinstrumente für die Schulen und für die Lehrkräfte entwickelt und zur Verfügung gestellt hat. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns, das System Schule zu stärken. So haben wir auch im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wichtige Impulse gesetzt; sei es bei der Schulsozialarbeit, den multiprofessionellen Teams an Schulen, aber auch dabei, die Schulen mit besonderen Bedarfen stärker zu unterstützen. Das sorgt für die reale Entlastung von Lehrern, Lehrerinnen und Schulen. Zusätzlich hat auch der Bund Gelder zur Verfügung gestellt, um zukünftig für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Wir haben ferner die digitale Infrastruktur gestärkt. Wir haben die Kofinanzierung für die Lehrer-Laptops sichergestellt – die Schüler-Laptops sind schon da –, und auch die Mittel aus dem Digitalpakts I, die langfristig wirken, werden sicherlich zu einem Digitalisierungsschub in den Einrichtungen führen. Ein weiterer Fokus lag auf den Bildungsübergängen. Deshalb war es uns während der Pandemie extrem wichtig, unser Augenmerk sowohl auf die Schuleingangsphasen als auch auf den Übergang von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen zu richten. Ein weiterer Punkt war, die Abschlussklassen in den verschiedenen Schularten während der Pandemie mehr in den Fokus zu rücken. Viele Abiturienten spiegeln mir gerade in diesen Tagen, wie gut trotz Pandemie die Rahmenbedingungen für das Lernen waren; und ich nehme Wetten an, dass wir auch hier wieder von einem guten Jahrgang reden werden. Darüber hinaus hat des SMK angekündigt, die Lehrpläne auszudünnen. Auch das begrüßen wir. Wir müssen uns, glaube ich, nichts vormachen: Wir werden in den kommenden Jahren kontinuierlich an den pandemiebedingten Lernrückständen arbeiten. Sie sehen, werte AfD-Fraktion, an vielen Schrauben wird tatsächlich gedreht und gearbeitet. Ich glaube, Schiefertafeln und die Streichung einer Unterrichtsstunde Gemeinschaftskunde hätten dazu nichts beigetragen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dass ich bei dem Debattentitel ein wenig ratlos war und nicht genau wusste, wie ich mich auf diesen Redebeitrag vorbereiten soll. Ich bin auch nach dem Redebeitrag des Herrn Kollegen weiterhin ratlos. All die Probleme, die Sie hier genannt haben, sind nicht neu. Sie wurden schon mehrfach benannt, und zwar nicht nur von Ihnen, sondern auch von uns, vom Kultusministerium selbst sowie von vielen Eltern und Lehrkräften. Das Gute ist, dass sich das alles nicht im Benennen von Problemen erschöpft hat. Wir machen seit über einem Jahr nichts anderes, als uns jedes dieser Probleme anzuschauen, um zu prüfen, was man akzeptieren muss bzw. was sich im schulischen Bereich nicht lösen lässt. Dabei denke ich beispielsweise an die Tatsache, dass wir eine Pandemie haben. Es geht dabei darum, mit der neuen Situation umzugehen und trotz alledem, auch wenn derzeit keine Praktika möglich sind, Berufsorientierung in virtueller Weise zu geben, und in den Präsenzphasen an der Schule nicht nur fachlichen Unterrichtsstoff, sondern auch das, was fehlt – soziale Kompetenzen, Zusammenleben usw. – zu vermitteln. All das passiert doch. Sie wissen auch, dass das passiert. Insofern bin ich ratlos, und es hat auch keinen Sinn, zu wiederholen, was Herr Gasse und Frau Melcher ganz treffend gesagt haben. Sie nehmen es nicht wahr. Sie nehmen nur die Probleme wahr. Sie nehmen – bei all dem Schatten, den diese Pandemie verursacht – nicht das Licht wahr, das es dazwischen gibt. Ich will versuchen, Ihnen zu helfen und das eine oder andere noch einmal in den Blick zu nehmen. Wir haben – weil es sein musste – im Bereich digitale Bildung unglaubliche Fortschritte gemacht. Das kann man nicht einfach negieren. Das können auch Sie nicht wegdiskutieren. Diese Fortschritte empfinden inzwischen auch sehr viele Lehrkräfte als eine unglaubliche Bereicherung. Schauen Sie ab und an einmal in den Blog des Kultusministeriums; es lohnt sich gerade heute wieder mit einem Erfahrungsbericht. Wir haben einen großen Schub beim selbständigen Lernen der Schülerinnen und Schülern erreicht. Wenn Sie im Gespräch mit den Schülern sind, dann hören Sie, was funktioniert bzw. läuft, von dem man früher nie gedacht hätte, dass es läuft, und Sie werden ins Staunen kommen. Wir ignorieren nicht, dass es immer noch viele Schwierigkeiten gibt; natürlich, das ist keine Frage. Aber so eindimensional, wie Sie es darstellen, ist es doch nicht. Wir haben einen Kreativitätsschub bei den Lehrkräften, was inzwischen an Unterrichtsvorbereitungen nicht nur geteilt, sondern gemeinsam erstellt wird, was an Kommunikation zwischen den verschiedenen Fächern passiert, was an Abstimmung fachübergreifend stattfindet – das wäre vor zwei, drei Jahren noch undenkbar gewesen. Auch hier haben die sehr schwierigen, bedauerlichen Umstände der Pandemie, in die wir nun einmal alle geraten sind und die sich keiner freiwillig ausgesucht hat, als Katalysator fungiert. Wir haben unseren Fokus auf die soziale Benachteiligung gerichtet. Das hatten wir zwar schon in den vergangenen Jahren; aber wir konnten diese Aufgabe nicht so entschlossen angehen. Auch das ist etwas wert, glaube ich, und das wird man im Haushalt auch in den nächsten zwei Tagen sehen. Ein letzter Punkt. Wir haben inzwischen in der Schulaufsicht eine Orientierung, die nicht mehr nur auf Noten abzielt, sondern auch auf das Befinden von Schülerinnen und Schülern, und die solche Dinge wie Resilienz – Frau Neuhaus-Wartenberg hatte es angesprochen – mit in den Fokus nimmt. Ich finde, all das sind positive Punkte, die uns die Welt nicht durch die rosa Brille erscheinen lassen sollten, die man aber mit betrachten muss. Ich weiß nicht, was es Ihnen hilft – aber Sie können in der zweiten Runde noch einmal dazu sprechen –, nur das Negative zu sehen und aus diesem Negativen gar nicht herauszukommen. Das Spannende ist doch, wenn es Probleme gibt, diese nicht nur zu benennen, sondern sie schrittweise auch zu lösen. Das ist zumindest der Grund, warum ich Politik mache, und das macht Spaß. Ich würde Ihnen wünschen, dass Sie aus dieser allein negativen Problembenennungsspirale herauskommen und sich über die eine oder andere Problemlösung freuen, auch wenn Sie sie nicht selbst hinkriegen, sondern wenn sie von anderen geliefert wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Es beginnt die AfD-Fraktion. Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Friedel, als ob ich in diesem Landtag nur Negatives sehen würde! Irgendwie bekommen Sie das nicht richtig mit. Ich habe mich schon immer dafür eingesetzt, dass die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen inzidenzunabhängig geöffnet bleiben. Das habe ich gefordert und sehe es als positiv für dieses Land an. Wir hatten Experten hier, die das bestätigt und die Tests an den Grundschulen angezweifelt haben. Ich wollte, dass unsere Kinder Teilhabe an Bildung haben. Das ist etwas sehr Positives. Wir sind doch keine Schwarzmaler. Wir wollen, dass unsere Kinder endlich Bildungsgerechtigkeit in diesem Land erleben. (Beifall bei der AfD) Liebe Frau Friedel, Sie sagten gerade selbst, dass Sie sich jedes Problem anschauen und überlegen, was Sie besser machen können. Sie haben auch gefordert, dass die Notbetreuung für die Alleinerziehenden kommt. Setzen Sie sich bitte einmal bei Ihrem Kultusminister durch und schauen Sie die Probleme nicht nur an! Man muss sie auch lösen, wenn man in Regierungsverantwortung ist. (Beifall bei der AfD) Frau Neuhaus-Wartenberg, natürlich möchten wir keine Wirtschaftslemminge ausbilden; aber ich habe doch als Vater – es geht bestimmt vielen Eltern so – den Anspruch, dass unsere Kinder den besten Bildungsabschluss machen und dann einen tollen Beruf erlernen. Sie wollen von diesem Staat leben, das ist Ihre linke Ideologie. Wir wollen, dass junge Leute innovativ sind, neue Ideen auf den Markt bringen und natürlich, wenn sie wollen, auch Steuergelder akquirieren und nicht nur im öffentlichen Dienst versanden. (Beifall bei der AfD) Damit sind wir bei Frau Melcher von den GRÜNEN. Wir haben nie Schiefertafeln für alle gefordert. Ich habe einmal hier gestanden und gesagt, dass ich zu Hause eine Schiefertafel habe, meine Kinder für Bildung motiviere und dazu keine digitale Technik brauche. Das ist möglich. Ich kann Bildung ohne digitale Technik machen – übrigens auch im Garten, dann gehe ich hinaus. Wenn ich natürlich auf dem grünen Bildungsniveau einer Annalena Baerbock stehen bleibe, verstehe ich das falsch. Das ist nicht mein Problem. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD: Aaach!) Lieber Herr Gasse von der CDU: Wir wollen jetzt Personal für den ganz normalen, regulären Unterricht herzaubern. Ist uns dieses im letzten Dreivierteljahr abhandengekommen? Ist das Personal irgendwie weggeschwappt? Es hat doch mit dem bestehenden Personal in festen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen funktioniert. (Zuruf des Abg. Holger Gasse, CDU) Natürlich hat man etwas ausgedünnt, und die Öffnungszeiten auch bei uns in der Kita sind kürzer. Wir konnten unsere Kinder nicht mehr um 06:30 Uhr abgeben; es wurde erst später geöffnet, und nachmittags um 16:00 Uhr mussten wir die Kinder abholen. Darauf musste man sich einstellen. Aber die Kindertageseinrichtungen haben es doch mit den festen Gruppen hinbekommen. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Wir leben natürlich auf der gleichen Welt. Ich habe etwas zu den Tests gesagt; Sie haben es auch gehört. Deshalb haben wir gerade auch die Tests an den Grundschulen kritisiert. Wollen wir über LernSax im Dezember reden? – Reden wir lieber nicht darüber. Schön, dass Sie es jetzt erkannt haben! Der Fortschritt im digitalen Bereich ist ja schön. Es ist ja schön, wenn wir in den nächsten zwei Tagen darüber entscheiden, dass die Lehrer nach einem Jahr Corona – das finde ich wirklich lustig – nicht mehr Privat-Laptops verwenden, sondern einen Dienstlaptop bekommen. Also, ein Jahr hat es gedauert, das hinzubekommen. Halleluja, herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der AfD) In der Presse lesen Sie, Freiberg musste Anfang des Jahres Fördergelder zurückgeben, weil die Bestellfenster zu eng waren und Lieferengpässe vorherrschten, wie in Großschirma; dort ist der Dienstleister abgesprungen. Wir haben es auch noch nicht geschafft, die Schulen komplett auszustatten. Man hätte von „oben“ sagen können: Wir geben fünf Laptops vor, fünf verschiedene Modelle. Sucht euch welche heraus, wir bestellen sie zentral. Dann machen die im LASuB ein bisschen mit, organisieren die Laptops und wir statten dann alles aus. (Sören Voigt, CDU: Wunschdenken!) Wenn wir beim digitalen Unterricht sind, dann müssen wir auch über den Rohrkrepierer „Digitales Land Sachsen“ sprechen. Heute war in der Zeitung zu lesen, Ihr Wirtschaftsminister brauche noch 330 Millionen Euro. – Schön, dass es ihm zwei Tage vor den Haushaltsverhandlungen einfällt, dass er die noch braucht! Die schütteln wir mal so ganz schnell aus dem Ärmel, dann gibt es noch 330 Millionen obendrauf. Gemeinde Schöpstal, Landkreis Görlitz, Stadt Elterlein, Landkreis Erzgebirge, Gemeinde Mockrehna, Landkreis Nordsachsen, oder bei mir die Gemeinde Oberschöna: Maximal 10 % von ihnen haben schnelles Internet, Breitband. Angesichts dessen brauchen wir nicht über digitalen Unterricht zu sprechen. Wenn wir digitalen Unterricht machen – über LernSax oder was auch immer –, hätte ich mir gewünscht, man gibt auch den Lehrern eine Anleitung. Der eine kommuniziert über einen Chat, der andere legt es in irgendeinem Ordner ab, und dann suchen Eltern und Schüler, wo die Daten abgelegt sind. Selbst innerhalb einer einzigen Schule wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Hier hätte man die Kommunikation besser machen können. Das hat man aber nicht. Das ist Ihr großes Desaster. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Gasse, bitte.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Herr Dr. Weigand, ich wollte eigentlich nicht noch einmal sprechen, denn Frau Friedel hat wirklich ein nettes Schlusswort gesprochen; aber die Dinge, die Sie sagten, kann ich einfach nicht so stehen lassen. Es ist ein Problem, wenn man sich immer die Dinge herauspickt, die einem passen. Thema: Schulen in Präsenz grundsätzlich öffnen. Sie spielten auf die Anhörung an – Herr Prof. Kiess und Herr Prof. Berner waren hier –, haben aber nicht erwähnt, dass sie die Hygienemaßnahmen und eine Maskenpflicht, zum Beispiel im Grundschulalter, befürwortet haben. Damit hätten Sie ja wieder ein Problem gehabt. Auch mit den Tests hatten Sie ein Problem. – Punkt 1. Punkt 2: Lehrpersonal. Lehrer werden auch krank. Sie müssen in Quarantäne. Feste Gruppen bedürfen mehr Personal. All dies ignorieren Sie. Irgendwie erinnern Sie mich, Herr Dr. Weigand, in dieser Debatte an einen früheren Mitarbeiter meiner Pizzeria, der immer kluge Ideen hatte, was man besser machen könnte – vor allem die anderen – und was totaler Quatsch ist. Das waren in den Neunzigerjahren PC-Geräte, Internet und solche Dinge – alles totaler Quatsch. Als ich ihn nach meiner Wahl in den Landtag damit betrauen wollte, mein Unternehmen weiterzuführen, ihm mehr Verantwortung geben wollte, indem er Geschäftsführer werden könnte, dann waren es die Arbeitszeiten, die nicht mehr passten, und er hat gekniffen – mit einem kleinen Unterschied: Meinem Mitarbeiter hätte ich damals die Führung meiner Firma zugetraut. Sie in der Regierung würden mir Angst machen, denn das würde in ein wirkliches Desaster führen. (Beifall bei der CDU –
Carsten Hütter AfD
Dass Sie mal Angst haben …!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der Linksfraktion noch einmal das Wort gewünscht? – Es sieht nicht so aus. BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Sie hatten schon das Schlusswort gehalten. Ich frage bei der AfD nach: Wollen Sie noch einmal sprechen? – Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön, Herr Voigt, wenn ich Sie als „dreifacher Weigand“ begeistere; dann ist das doch mal toll! Sie werden mich in den nächsten Tagen noch öfter erleben, und es wird sicher zu später Stunde hier und da lustig werden; das kann ich Ihnen jetzt schon versprechen. (Holger Gasse, CDU: Juhu!) Aber, lieber Herr Gasse, wir wollen über die Masken sprechen. Ja, Prof. Berner und Prof. Kiess saßen hier. Prof. Kiess hat die Masken befürwortet, Prof. Berner – das müssen Sie sich eingestehen – sah das etwas kritisch. Lehrer, die krank werden: Ja, das passiert. Sie kommen in Quarantäne, und man muss auch einmal über die Tests sprechen. Warum? Ich hätte die Tests zu Hause gemacht, auch mit den Schülern. Wir haben auch zu Hause getestet. Wenn der Test positiv ist, bleibt das Kind zu Hause. Habe ich ein positives Kind in der Schule, nehme ich einen großen Klassenverband mit heraus, einen Teil der Schüler, die alle mit in Quarantäne gehen. (Widerspruch von der CDU) Mehrere Schüler, die in direkter Umgebung um das Kind herumsitzen, müssen mitgehen. Das hätten Sie doch viel besser machen können! Schauen Sie sich auch einmal die MAU-Stunden, die Mehrarbeitsstunden bei Lehrern an. Der Lehrermangel ist ein großes Problem, weil Sie es seit 30 Jahren verpennt haben, junge Lehrer einzustellen. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall bei der AfD –
Sabine Friedel SPD
In der letzten Sitzung haben Sie erzählt, es gebe genug Lehrer!) Und die Bildungsschere geht auseinander. Wir müssen natürlich darüber sprechen. Auf der einen Seite haben wir bildungsaffine Eltern. Wir haben in der Grundschule nur Mathe und Deutsch, Sachkunde fällt seit Wochen aus. Das versuchen wir, zu Hause ein bisschen nachzuholen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: An meiner Schule nicht! – Zuruf von der CDU: Bei uns auch nicht!) – Vielleicht bei Ihnen nicht, Herr Gebhardt, aber an anderen Schulen. Das ist natürlich sehr schulortabhängig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ja, und deshalb: Was passiert, wenn der Schüler umzieht? Dann entscheiden sie sich, vom schönen Mittelsachsen mal rüber ins Erzgebirge zu ziehen oder ganz woandershin, und dann hat ein Schüler plötzlich ein halbes Jahr keinen Sachunterricht gehabt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sehen Sie, das ist genau Ihr Problem! Sie verallgemeinern immer!) – Herr Gebhardt, wir reden immer über Einzelfälle, wir wollen nicht pauschalisieren. Das haben Sie uns ja immer wieder gesagt; also müssen wir da auch ein wenig schauen. (Beifall bei der AfD) Es gibt die bildungsaffinen Elternhäuser, die sind hinterher und haben auch ihre Kinder zur Sommerschule geschickt. Die Eltern, denen das ohnehin scheißegal war – Entschuldigung! –, haben die Kinder nicht in die Sommerschule geschickt. Sie sitzen zu Hause. Darüber müssen wir nachdenken und Lösungen finden. So haben wir zum Beispiel einige positive Forderungen aufgestellt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – Schön, dass Sie langsam wach werden! – Wir haben gesagt, wir brauchen verbindliche Vergleichsarbeiten ohne Noten, um zu wissen: Wo stehen die Schüler? Dazu hieß es: Nein, das können wir nicht machen, das geht alles nicht. Wir wollten den Lehrplan überarbeiten. Das wurde alles abgelehnt. Ja, dazu gehört Gemeinschaftskunde; damit werden wir morgen im Haushalt noch ein bisschen Spaß haben. Wir wollten die ganze politische Bildung, dieses ganze Netzwerk herausnehmen bzw. kürzen. Das haben Sie abgelehnt, und dann, Herr Piwarz, schreiben Sie den Schulleitern am 16. April, nachdem Sie unseren Antrag wieder abgelehnt haben: „Um sich ein Bild zu verschaffen, wo die Schüler, bezogen auf Lerninhalte, stehen,“ (Zuruf des Staatsminister Christian Piwarz) – das ist Ihr Schreiben, aus dem ich zitiere – „ist die Bestimmung der individuellen Lehrausgangslagen unabdingbar.“ Wie bekomme ich denn heraus, wo der Schüler steht, wenn ich es nicht abfrage? Oder: „Deshalb werden wir Lehrplananpassungen als erforderlich ansehen.“ Dazu kann man nur sagen, meine Damen und Herren: AfD wirkt. (Beifall bei der AfD – Gelächter bei der CDU) Sie haben vorhin gesagt, wir wüssten wohl nicht, wie groß der Abstand der Schüler ist. Wir hatten ja schon letztes Jahr eine Schulschließung. Das waren ungefähr zwölf Wochen, also 30 % eines Schuljahres. Zwölf von 41 Wochen sind ausgefallen. Wir hatten hier eine Anhörung im November mit Sachverständigen, und die Regierungskoalition wollte sich für ihre tolle Corona-Politik im Bildungsbereich feiern lassen. Eine Oberschullehrerin saß hier und hat gesagt: Wir haben jetzt, im November, die Defizite aufgeholt. – Jetzt, im November, die Defizite. Wenn Sie die Schulschließungen dieses Jahr hochrechnen, dann sind wir wieder bei 30 %. Wir werden also wieder fast ein halbes Jahr brauchen, um das aufzuholen. Gerade für die jungen Schüler, die letztes Jahr in der 5. Klasse waren und jetzt in der 6. Klasse sind und sich sowieso neu orientieren müssen, müssen wir uns Gedanken machen. Dafür gibt es interessante Vorschläge – um auch mit etwas Positivem herauszugehen – zum Beispiel vom Landeselternrat, was von verschiedenen Kreiselternräten unterstützt wird. Einige Bildungspolitiker hatten ja Kontakt mit ihnen. Sie sagen: Okay, wir machen die Abschlussklassen fertig, die Vorabschlussklassen rücken nach und dann frieren wir die 5. bis 8. Klasse ein. Das heißt, im Jahr 2023 bzw. etwas später wird uns ein Jahrgang fehlen und dann kommt irgendwann ein doppelter Jahrgang. Das Gespräch sollten wir einmal suchen. Dort sollte jemand aus dem Kultusministerium dabei sein, Vertreter aus der Wirtschaft, Landes- und Kreiselternräte und vielleicht aus jeder Fraktion ein Vertreter. Dann bekommen wir die Emotionen wieder ein bisschen runter und durchdenken, ob wir das hinbekommen oder individuell für jeden einzelnen Schüler ein freiwilliges Wiederholen ermöglichen. Ich denke, dass sehr viele Eltern davon Gebrauch machen und sagen werden: Nach einem Jahr sind so viele Defizite entstanden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Kommen Sie bitte zum Ende.
Dr. Rolf Weigand AfD
Da werden wir selbst als Eltern anpacken und das Kind zurückstellen. – Darauf müssen wir uns einstellen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schaue noch einmal in die Runde. Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung; Herr Minister Piwarz, bitte.
Christian Piwarz
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich vor einigen Wochen in der Kabinettspressekonferenz gewesen bin, habe ich von dunklen Wochen für die sächsischen Schulen und Kitas gesprochen. Damals war im Bund die Bundesnotbremse im Gespräch. Wenn man sich die Entwicklung im Freistaat Sachsen seitdem anschaut, dann kann man ganz deutlich festhalten: Wir hätten diese Bundesnotbremse nicht gebraucht, insbesondere wenn man sich die Zahlenentwicklung in Leipzig und in Dresden anschaut. Trotz geöffneter Schulen – Holger Gasse hatte schon darauf hingewiesen – sind die Zahlen deutlich nach unten gegangen. Es sind die beiden Städte mit den niedrigsten Inzidenzzahlen. Wir hätten es deswegen nicht gebraucht, weil wir in Sachsen uns auf einen anderen Weg gemacht und deutlich gesagt haben: Uns sind geöffnete Schulen und Kitas wichtig – ja, auch wegen des Lernerfolgs, keine Frage, wegen der Lehrplanvermittlung, Wissensvermittlung und Kompetenzvermittlung, aber vor allen Dingen auch wegen des sozialen Miteinanders; denn das ist unwahrscheinlich wichtig. Wir merken, was den Kindern, den Familien und auch den Lehrern wohl am meisten fehlt: miteinander sprechen, miteinander erleben, auch miteinander herumtoben und vielleicht auch die eine oder andere Streitigkeit miteinander ausfechten. Das ist das, was fehlt und wofür Schulen, Kindertageseinrichtungen unwahrscheinlich wichtig sind. Wenn ich jetzt, ein paar Wochen später, hier am Pult stehe, kann ich sagen: Es ist heller geworden, deutlich heller. Dresden, Leipzig und der Landkreis Leipzig waren immer geöffnet. In der letzten Woche konnten das Vogtland und der Landkreis Nordsachsen hinzukommen. Heute konnten wir verkünden, dass die Schulen in vier weiteren Landkreisen wieder öffnen. Der Landkreis Zwickau wird am Freitag hoffentlich noch folgen, und ich hoffe, dass wir auch in Mittelsachsen und im Erzgebirge bald wieder eine Perspektive hin zu geöffneten Schulen und Kitas haben. Es geht jetzt weiter mit den anderen Punkten, unter 100 Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb an den Grundschulen. Wir werden uns für die nächste CoronaSchutz-Verordnung Gedanken machen müssen, ob wir auch an den weiterführenden Schulen den Wechselunterricht aufheben können und wieder alle gemeinsam in die Schule gehen lassen, um dort nicht nur zu lernen und Wissen vermittelt zu bekommen, sondern auch um Gemeinsamkeit zu erleben. Ich denke, es ist jetzt gerade wichtig, auf diese Ankommenssituation ganz deutlich hinzuweisen. Es ist wichtig, dass die Kinder in ihren Einrichtungen wieder aufgenommen werden, wieder die Kontakte erleben, einen Rhythmus erleben, der bislang gefehlt hat, auch wenn sich die Eltern an vielen Stellen hervorragend darum gekümmert haben. Das eine oder andere an Notenbildung, an Arbeiten schreiben bleibt zwar weiterhin wichtig, aber es muss nicht mehr das Primat haben. Jetzt geht es darum, sich individuell auf das, was die Kinder, die Jugendlichen mitbringen, entsprechend einzustellen. Sobald die Einrichtungen wieder offen sind, geht es darum, Rückstände aufzuholen. Im emotionalen Bereich sind nicht nur die Lehrer gefordert. Da brauchen wir all das, was wir an Assistenzsystemen an den Schulen haben – vielleicht noch mehr als bislang. Aber auch im Bereich des Wissens werden wir jetzt Stück für Stück aufholen, und dafür haben wir schon vor einigen Wochen einen klaren Fahrplan vorgelegt. Wir wollen einen möglichst einheitlichen Abschluss dieses Schuljahres, indem wir bestimmte Lernbereiche reduzieren, aber dadurch den Schulen die Möglichkeit geben, die Kinder auf das nächste Schuljahr bestmöglich einheitlich vorzubereiten. Das wird insbesondere an den Punkten wichtig, wo ein Wechsel stattfindet, beispielsweise von der 4. in die 5. Klasse, wo sehr viele Schüler unterschiedlicher Schulen weiter lernen müssen und wo es notwendig ist, einen einheitlichen Übergang zu haben. Das gilt auch in dem Fall, wo ein Kind die Schule wechselt, zum Beispiel aufgrund eines Umzugs usw., sodass man sagen kann: Dies und das hat er auf jeden Fall gehabt und darauf können wir aufbauen. Wir werden Lernstandserhebungen durchführen, selbstverständlich. Aber wir werden das nicht als Vergleichsarbeiten machen, die zu festen Zeiten durchgeführt und auch noch benotet werden, sondern wir legen es in die pädagogische Freiheit des einzelnen Lehrers, des Lehrerkollegiums, wie es an den Schulen gemacht wird. Das geschieht, indem wir ihnen Vergleichsaufgaben mitgeben und andere Materialen zur Verfügung stellen, aus denen sie dann ihre Möglichkeiten auswählen, um genau nach ihrer pädagogischen Freiheit einzuschätzen: Wo stehen meine Schüler? Wo sind sie besonders gut durchgekommen und wo haben sie besondere Defizite, die aufgeholt werden müssen? Das werden wir im kommenden Schuljahr tun, ganz intensiv, und dazu ist auch Gelegenheit. Es wird immer davon gesprochen – und auch vorhin war die Rede davon gewesen –, dass zwölf Wochen ausgefallen sind. Nun ja, wenn ich mir das aktuelle Schuljahr mit 40 Unterrichtswochen anschaue, dann sind davon 25 Wochen mit Lehrplan gefüllt, ganz planmäßig. Das heißt, ich habe 15 Wochen, und im nächsten Schuljahr wird es ähnlich sein. Dann haben wir nicht ganz so viele Unterrichtswochen zur Verfügung, Aber ich habe Flexibilität im System, die ich gezielt nutzen kann, um Rückstände aufzuholen. Wir werden auch dort mit Augenmaß vorgehen und Kinder und Jugendliche sowie Lehrer nicht überfordern. Deswegen wird es auch Lehrplananpassungen geben. Wir werden auch die Kompetenzen außerhalb des klassischen Unterrichts stärken. Dazu gehört die Berufsorientierung, die wir auch in diesem Schuljahr schnellstmöglich wieder ermöglichen wollen, in Form von Praktika und anderen Dingen. Es wird eine Onlinebörse für diese Plätze geben. Und – vielleicht ist es Ihnen, Herr Dr. Weigand, gar nicht aufgefallen – auch das Schulschwimmen wird wieder starten. Denn schon laut der derzeit geltenden Corona-SchutzVerordnung dürfen die Schwimmhallen zum Zwecke des Schwimmsports, des Schulsports wieder öffnen. Das soll nach Pfingsten wieder anlaufen. Ich hoffe, dass viele Kommunen, viele Schwimmhallenbetreiber uns dort auch weiterhin so unterstützen, dass diese nicht nur lebens-, sondern überlebensnotwendige Technik weiterhin gelehrt wird. Erlauben Sie mir zum Abschluss noch auf zwei Dinge einzugehen. Das eine ist das Programm des Bundes. Es war 1 Milliarde Euro angekündigt, 2 Milliarden Euro sind es geworden. 1 Milliarde Euro ist ungefähr das, was wir im Schulbereich ausgeben können. Wenn ich das in Relation zu dem setze, was der Bund an Unterstützung für die Wirtschaft gibt, dann ist es fast noch ein bisschen zu wenig. Aber 1 Milliarde Euro ist besser als nichts. Es zeigt, dass der Bund sich auch dort in der Verantwortung sieht, die Länder entsprechend zu unterstützen. Das ist gut und richtig so. Ich will aber auch deutlich machen: Ich hätte mir gewünscht, bevor man das im Bund verkündet und sich dafür auf die Schultern klopft – und man kann sich dafür durchaus auf die Schultern klopfen –, dass man vielleicht erst einmal die Verhandlungen mit den Ländern abgewartet hätte, wofür das Geld überhaupt eingesetzt werden kann. Denn diesbezüglich sind wir noch in den Verhandlungen. Dabei geht es um die Frage: Wofür darf ich es einsetzen? Für welches Personal und für welche Zwecke darf ich es einsetzen? Es geht natürlich auch um die Frage, welche Eigenmittel, die wir bislang als Land erbracht haben, dort angerechnet werden; denn der Bund weist natürlich zu Recht darauf hin, dass er nicht nur eigenes Geld einsetzt, sondern auch sehen will, dass die Länder das tun. Insofern bitte ich das Hohe Haus um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen können, was wir wofür ausgeben. Wir sind uns aber bewusst, dass wir, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind – und das sind sie hoffentlich bald –, möglichst viel Geld möglichst schnell den Schulen, den Schulträgern, den Kindern und den Familien zur Verfügung stellen wollen, um innerhalb und außerhalb der Schulzeit bestmögliche Angebote zu unterbreiten – nicht nur, um aufzuholen, sondern auch, um das Miteinander von Schülern, von Familien, von Schülern und Lehrern zu stärken. Ein letzter Gedanke: Ich habe ganz bewusst vor einigen Tagen und Wochen die Impfung von Familien dringend anempfohlen, einerseits, um den Sommer besser gestalten zu können – Stichwort Urlaub und dergleichen mehr –; das ist aber gar nicht der Hauptgrund. Ich habe Sorge, dass wir im Herbst möglicherweise wieder in eine schwierige Diskussion kommen, die dann lauten könnte: Na ja, die Kinder könnt ihr ja noch nicht impfen oder habt ihr nicht geimpft, dann müsst ihr auch die Schulen wieder einschränken. An der Stelle sage ich auch aus den Erfahrungen der letzten Monate heraus ganz klipp und klar: Ein wirklich großes Problem ist, dass der Grundsatz, die Schulen sind die Letzten, die schließen, und die Ersten, die öffnen, außer Kraft gesetzt wurde. Das ist ein großes Problem im Miteinander zwischen dem Bund und den Ländern. Ich will nicht, dass wir im Herbst nochmals in eine solche Situation kommen. Deswegen ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele von uns geimpft werden, dass möglichst viele Familien geimpft werden und dass, sobald dies möglich ist, auch Kindern und Jugendlichen ein Impfangebot unterbreitet wird, damit Schulen und Kindertageseinrichtungen offen bleiben können – als Ansprechstelle, als Anlaufstelle, als Kontaktstelle nicht nur zur Wissens- und Kompetenzvermittlung, sondern vor allem zur Vermittlung von sozialen Werten, weil das unwahrscheinlich wichtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention – Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Piwarz, ich bitte Sie mit dieser Kurzintervention nur um eines, wenn Sie jetzt das Impfangebot ansprechen: dass alles auf freiwilliger Basis bleibt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deswegen heißt es „Impfangebot“ – das müsste auch ein Doktor begreifen!) damit wir im Oktober nicht in die Situation kommen, dass Bildung für Kinder an eine Corona-Impfung gekoppelt wird. Wir haben schon viel gehört, was Sie machen wollten, und oft sind die Zähne rausgefallen. Bleiben Sie diesmal wirklich ein zahnhafter Tiger. Lassen Sie die Schulen offen und machen Sie nur ein freiwilliges Angebot, damit keine Impfpflicht für die Kinder kommt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister, bitte.
Christian Piwarz
Herr Dr. Weigand, wenn Sie mich auf meine Haare angesprochen hätten, dann wäre ich Ihnen böse gewesen, aber Spaß beiseite. (Heiterkeit bei den LINKEN) – Es wird wieder eng mit uns. Zum Thema Impfen will ich Ihnen ganz deutlich sagen: Bitte vergießen Sie hier keine Krokodilstränen. Es kommt entscheidend darauf an, dass auch Menschen, die Ihnen möglicherweise politisch nahestehen, diese Impfung genauso vornehmen lassen, damit wir es schaffen, das Virus so weit zurückzudrängen, dass es später für die Kinder kein Problem mehr ist. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünfzehntes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/1891, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4840, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Vor der Einzelberatung kann der Berichterstatter das Wort erhalten – wird das gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann wird jetzt den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt, und es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Voigt, bitte, für die CDU-Fraktion.
Sören Voigt CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderungen des Sächsischen Abgeordnetengesetzes, weil uns diese Entscheidung niemand abnimmt. Als Parlament sind wir verpflichtet, selbst über die Bedingungen für uns zu entscheiden, und zwar eigentlich innerhalb der ersten neun Monate nach der konstituierenden Sitzung des Landtags. Als Koalition sind wir uns bewusst, dass die vorgesehenen Änderungen zu einer Zeit diskutiert werden, in der den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen durch die Pandemie (Zuruf von der AfD) in gesundheitlicher, emotionaler, wirtschaftlicher und finanzieller Weise viel abverlangt wird. Deshalb möchte ich für die CDU-Fraktion erklären, warum wir das Sächsische Abgeordnetengesetz mit den geplanten Änderungen insgesamt als Gesamtpaket für vertretbar halten. (André Barth, AfD: Da bin ich ja mal gespannt!) (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) – Bitte hören Sie zu! – Je mehr sich von uns allen – und dabei schaue ich Sie und Ihre Leute genauso an – auf freiwilliger Basis impfen lassen, umso weniger müssen wir über andere Dinge reden, vor allem nicht darüber, dass wir die Kinder dann nur noch durch regulatorische Maßnahmen einschränken müssen. Also ist es auch an Ihnen, mit einem klaren Bekenntnis dazu, dass wir eine Verantwortung füreinander und für diese Gesellschaft haben, dafür Sorge zu tragen, dass auch in Ihrer Klientel eine möglichst hohe Impfbereitschaft vorhanden ist. Dann müssen wir nicht über andere Dinge sprechen. (Bravo-Rufe und Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt beendet und wir kommen zu des Entwurfs des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung Meine Damen und Herren, sicher werden auch Sie von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, was ein Landtagsabgeordneter eigentlich den ganzen Tag macht – gerade jetzt in Krisenzeiten –, wie lange er arbeiten muss, was er verdient und wie viel Freizeit er hat. Oftmals, wenn ich unseren Monatsplan skizziere und erkläre, wie lange Verhandlungen dauern, bevor ein Gesetz entsteht, dass Termine in Dresden und im Wahlkreis wahrgenommen werden müssen, welche Aufgaben um das eigentliche Mandat herum noch bestehen, dann höre ich, dass viele Menschen nicht mit mir tauschen möchten. Sie wollen diese Verantwortung, dieses Sich-rechtfertigen für Dinge, die nicht so laufen, wie mancher sich das persönlich wünscht, nicht tragen – von den zeitintensiven, aber aus meiner Sicht wichtigen Diskussionen von Mensch zu Mensch und in den sozialen Netzwerken ganz zu schweigen. Immer, wenn man erklärt, Politik ganz bewusst nicht nur als Hobby, sondern mit allem, was daran hängt, als Beruf zu verstehen, dann zeigen viele Respekt für das, was man tut und wie man sich engagiert. Meine Damen und Herren, zunehmend stelle ich aber fest, dass gar nicht unterschieden wird zwischen dem, was als Aufgabe und Einflussmöglichkeit eines Landtagsabgeordneten, der Regierung, der Verwaltung, der Gerichte entsteht, welche Kompetenzen eigentlich Bund, Länder und Kommunen haben und was Föderalismus und Gewaltenteilung in unserem Land bedeuten. Besonders, wenn von „denen da oben“ gesprochen wird, habe ich das Gefühl, dass es uns nicht gelingt, verständlich zu erklären, welche Verantwortung wir hier im Sächsischen Landtag tragen. Was können wir beeinflussen und was nicht und warum haben wir gerade deshalb als frei gewählte Abgeordnete durchaus eine eigene Position in diesem politischen Gesamtsystem? Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen: Die Gewerkschaften und Tarifpartner im öffentlichen Dienst, also die kommunalen und staatlichen Verwaltungen, vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und handeln selbstverständlich für einen definierten Zeitraum Tarifverträge aus. Der gemeinsam erzielte Abschluss wird übernommen und in die jeweiligen Haushalte eingestellt. Das System ist allgemein anerkannt und wird von der Gesellschaft akzeptiert. Für uns als Mitglieder des Sächsischen Landtags gilt das nicht. Wir haben keine Gewerkschaft der Abgeordneten, die einen Tarif aushandelt. (Zurufe von der AfD und der CDU) Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, in jeder Legislatur das Abgeordnetengesetz zu überprüfen und zu novellieren und uns die entsprechenden Bedingungen selbst zu geben. Dafür werden wir kritisiert – das ist aber die Rechtslage, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) In den Verhandlungen, die wir zum Abgeordnetengesetz geführt haben, gibt es viele thematische Punkte, die miteinander verbunden und abgewogen werden. Anders, als es oftmals dargestellt wird, Herr Barth, laufen diese Beratungen nicht im Hinterzimmer, sondern werden transparent vorgestellt und in öffentlicher Anhörung von Experten – die im Übrigen alle Fraktionen benennen können – gründlich bewertet. Das Ergebnis dieser Anhörung nehmen wir ernst, Kritik wird hinterfragt und Punkte, die das Votum von Sachverständigen erhalten, werden im Ergebnis umgesetzt. So haben wir es auch bei dieser Novellierung getan, bevor wir heute dazu beschließen werden. Meine Damen und Herren! Sie wissen, ursprünglich war die Entscheidung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes für April des vergangenen Jahres vorgesehen. Im März 2020 begann unser gemeinsamer Kampf gegen Corona. Wir hatten daraufhin einvernehmlich festgelegt, uns zu einem späteren Zeitpunkt mit der Änderung dieses Gesetzes zu befassen. Ich kann nachvollziehen, wenn es die Meinung gibt, dass die Fortschreibung des Abgeordnetengesetzes auch jetzt zu einem Zeitpunkt diskutiert wird, bei dem möglicherweise falsche Signale an die Bevölkerung gesendet werden. (Zuruf von der AfD: Ja, genauso ist das!) Ich erwarte auch, dass die Opposition gegen diese Gesetzesänderung stimmt, um dann genauso wie die Koalitionsparteien davon profitieren zu dürfen oder sich daran halten zu müssen. Aber dieses Gebaren soll ihr gutes Recht sein. Umso mehr müssen wir deutlich machen, dass diese Veränderung im Abgeordnetengesetz nicht nur die Diäten der Richterbesoldung vorsieht, sondern dass es dabei um weit mehr geht. Die Kopplung an die Lohnentwicklung. Eine wesentliche Änderung sieht vor, dass die künftige Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung am vom Statistischen Landesamt ermittelten Nominallohnindex orientiert ist. Damit übernimmt der Freistaat Sachsen den gleichen Mechanismus, wie er seit 2014 im Bundestag angewandt wird. Nun war der Presse schon im vergangenen Jahr zu entnehmen, dass der Bund der Steuerzahler dies kritisch sieht. Schade ist, dass er an der damaligen Anhörung als Sachverständiger nicht teilgenommen hat. Auch nach mehrmaligem Nachfragen des Ausschusssekretariats wurde die zugesagte Stellungnahme nicht übersandt. Eine Auseinandersetzung mit der Kritik im parlamentarischen Verfahren war somit nicht möglich, meine Damen und Herren. Das ist aus meiner Sicht kein guter Stil. (Beifall bei der CDU und der SPD) Auch wenn wir die Kritik des Bundes der Steuerzahler nicht im Detail kennen, möchte ich für die CDU-Fraktion betonen, dass wir die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die Lohnwirklichkeit des Freistaates – und zwar nach unten wie nach oben – für ein transparentes und faires Verhalten halten. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich möchte Herrn Prof. Austermann aus der Anhörung zitieren: „Das Verfahren ist zweckmäßig. Für den Nominallohnindex spricht seine große Reichweite. Er erfasst mehrere Millionen Menschen. Seine Verwendung für alle Arten abhängiger Beschäftigung, die exakte und zeitnahe regelmäßige Abbildung der Verdienstbarkeit sowie seine Nachvollziehbarkeit machen das transparent.“ (André Barth, AfD: Unglaublich!) Verschärfung von Transparenzregeln: Mit dem neuen § 4 a bis 4 e werden die Verhaltensregeln für die gewählten Abgeordneten neu gebündelt und kompakt im Abgeordnetengesetz dargestellt. Ein Schwerpunkt dabei ist Transparenz bei Einkünften und wirtschaftlichen Beteiligungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Wählerinnen und Wählern. Wir als Abgeordnete haben alle Tätigkeiten, Vereinbarungen und Beteiligungen, die auf für die Ausübung dieses Mandats bedeutende Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen. Wie wichtig dieser Punkt ist, zeigen uns die aktuellen negativen Beispiele aus der Bundespolitik. Zur Ruhestandsregelung: Wir passen die Regelungen für Pensionszahlungen an. Abgeordnete haben zukünftig erst ab dem 67. Lebensjahr einen entsprechenden Anspruch, wenn sie mindestens zehn Jahre dem Landtag angehörten. Damit zeichnen wir eine allgemeingültige Praxis zum Renteneintritt nach. Bisher war dies je nach Dauer und Zugehörigkeit zum Sächsischen Landtag ab dem 63. Lebensjahr möglich. Ich denke, auch dagegen kann man nicht sein. (André Barth, AfD: Nö, kann man nicht!) Die Beschäftigung von Mitarbeitern: Meine Damen und Herren! Die Mitarbeiterpauschale wird auf das Zweifache eines monatlichen Bruttoentgelts für einen Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 des TV-L in Stufe 3 erhöht. Hier haben wir auf die Hinweise im Rahmen der Anhörung reagiert und eine Regelung, die ursprünglich weiterging, nicht umgesetzt. (Zuruf von der AfD: Um 0,5 %!) Das Gehalt entspricht dann der Sachbearbeiterebene in der Landesverwaltung. Dies ist auch nach Einschätzung der Sachverständigen angemessen. Die nun vorgeschlagene Anpassung, meine Damen und Herren, trägt aus unserer Sicht dazu bei, die Tätigkeit als Abgeordnetenmitarbeiter weiterhin attraktiv zu halten und auch künftig gut ausgebildete und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen. Ich denke, auch das ist im Sinne der sächsischen Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Nein, eben nicht!) Schäden an den Abgeordnetenbüros: Eine Neuregelung sieht vor, dass Abgeordnete künftig in besonderen Ausnahmefällen eine finanzielle Unterstützung erhalten können, um Schäden an dem Abgeordnetenbüro, an der Privatwohnung oder am Privatfahrzeug auszugleichen, die durch strafbare und auf das Mandat bezogene Handlungen entstanden sind. Leider, meine Damen und Herren, ist eine solche Regelung in Anbetracht von Drohungen und Gewalttätigkeiten gegen Mandatsträger erforderlich geworden. In einer Stellungnahme hierzu war zu lesen, ich zitiere: „Es ist richtig und konsequent, dass der Landtag seinen Mitgliedern auf diese Weise zur Seite steht.“ Meine Damen und Herren! Ich finde es zumindest bemerkenswert, dass all diese bisher von mir genannten Punkte in der öffentlichen Wahrnehmung wenig präsent sind. Die öffentliche Debatte dreht sich stattdessen leider nur um die Diätenentwicklung. Meine Damen und Herren! Wir Abgeordnete des Landtags bekommen unser Mandat auf Zeit, auf fünf Jahre übertragen. Wir erhalten keinen tariflich gebundenen Arbeitsvertrag, der gekündigt werden muss. Über uns entscheidet allein das Votum der Wählerinnen und Wähler, und das ist gut so. Gerade aus diesem Grund sieht die Sächsische Verfassung vor, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Unser Parlament, meine Damen und Herren, ist Spiegelbild dieser Gesellschaft. Wir sind Unternehmer, Arbeiter, Angestellte und Akademiker. Einer angemessenen und für alle gleichen Entschädigung kommt daher eine besondere Bedeutung in diesem demokratischen System zu; denn alle in freien Wahlen gewählten Abgeordneten sollen die Möglichkeit haben, unabhängige, professionelle Politik zu betreiben, ohne sich in finanzielle Abhängigkeiten begeben zu müssen. Was wollen wir mit unserem Änderungsantrag zu diesem Gesetz in diesem Punkt erreichen? Ich habe gesagt: Den Bürgerinnen und Bürgern wird in Zeiten dieser Pandemie viel abverlangt, auch finanziell gesehen. Deshalb war es aus meiner Sicht das richtige Zeichen, dass wir die geplante Novellierung zum Sächsischen Abgeordnetengesetz bislang ausgesetzt haben. Nachdem wir eine Anpassung der Entschädigung im vergangenen Jahr bewusst ausgesetzt haben, verlängern wir die Nullrunden der Diäten nun ein weiteres Mal bis in das Frühjahr des Jahres 2022. Das sind mehr als zweieinhalb Jahre. Meine Damen und Herren, ich muss sagen: Vergleichbare und freiwillige Regelungen sind mir im Bereich der Tarifentwicklungen nicht bekannt. (Beifall bei der CDU) Erst dann soll die Abgeordnetenentschädigung an das Grundgehalt eines Richters in der Besoldungsgruppe R 26 gekoppelt werden. Es ist für uns als CDU-Fraktion gut nachvollziehbar, diejenigen, die für das Land Recht setzen, so zu bezahlen wie diejenigen, die dieses Recht für das ganze Land auslegen. Die Orientierung an der Besoldung eines Richters wurde auch im Rahmen der Anhörung von allen Sachverständigen als verfassungsgemäß bewertet. Die AfD-Fraktion hat selbst keinen eigenen Sachverständigen benannt, (Zuruf von der CDU: Hört, hört! –
Rico Gebhardt Die Linke
Ach!) so wichtig war ihr die Debatte zu diesem Thema im Ausschuss. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Dafür brauchen wir keinen Sachverständigen. Das wissen wir selbst!) Herr Prof. Austermann sagte in seiner Stellungnahme, ich zitiere: „Die Orientierung an der Richterbesoldung ist verfassungsgemäß und die Tätigkeit der Abgeordneten ist noch am ehesten mit denen der Richter vergleichbar. Wie die Richter nehmen Landtagsabgeordnete ihre Tätigkeit in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsunabhängigkeit war.“ Meine Damen und Herren, im bundesweiten Vergleich ordnet sich die Regelung zu unserer Abgeordnetenentschädigung weiterhin im unteren Mittelfeld aller Bundesländer ein. Das heißt konkret: Die Entschädigung eines Abgeordneten im Sächsischen Landtag entspricht ab April 2022 in etwa der durchschnittlichen Vergütung eines Schulleiters eines Gymnasiums, eines langjährigen und verheirateten Oberschullehrers (Zuruf von der AfD: Mensch, sind Sie gescheit!) oder eines Bürgermeisters einer sächsischen Kleinstadt. Meine Damen und Herren, als Koalition wissen wir um die Bedeutung und um die Wahrnehmung dieses Gesetzes. Deshalb halten wir den Beschluss hierüber im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes für den Freistaat für sachgerecht, vertretbar und ehrlich. Mit den vorgeschlagenen Regelungen beantworten wir damit unter anderem die Frage: Was soll ein Abgeordneter für seine Tätigkeit erhalten? Aus meiner Sicht – diese Auffassung wird auch von dem einen oder anderen in diesem Haus geteilt – sollten wir aber auch darüber sprechen, was unserer Gesellschaft die Arbeit der Abgeordneten im Sächsischen Landtag tatsächlich wert ist. Dabei müssen wir unsere Aufgaben als frei gewähltes Parlament, unsere Rolle im politischen Gesamtsystem und damit auch unsere konstruktive Verantwortung für diesen Freistaat deutlich machen und selbstbewusst vertreten. Das sollten wir in diesem Hohen Haus gemeinsam tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Voigt. Nun übergebe ich das Wort an Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege. (Zurufe von der AfD)
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Hütter, schön, dass Sie sich freuen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jede Debatte um das Abgeordnetengesetz ist aufs Neue ein Moment der Verortung unseres Parlaments in der gegenwärtigen Gesellschaft. Wir wissen alle um die hohe Sensibilität der Materie und die politische Brisanz jenes Themas. Zugleich ist das Abgeordnetengesetz neben der Geschäftsordnung des Landtags die entscheidende Norm, die regelt, wie Abgeordnete ihren verfassungsmäßigen Auftrag wahrnehmen können. Gerade in diesem Spannungsfeld zwischen verständlichem öffentlichen Streit und parlamentarischer Selbstachtung müssen sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sein; denn in harten Debatten mag manch großes Geschütz – naturgemäß auf den politischen Gegner zielend – am Ende vor allem das Parlament als Ganzes treffen. Vor diesem Hintergrund haben wir in der Koalition versucht, seit der Einbringung des Gesetzentwurfes Anfang 2020 transparent und mit Augenmaß zu agieren; denn anders als bei den Änderungen des Abgeordnetengesetzes 2015, die nach wie vor nachhallen, in der es in der Debatte schlussendlich in jenen Absurditäten kulminierte, wie viele Fässer Bier ein Abgeordneter für Feuerwehrfeste mitzubringen habe oder ob die Verantwortung für einen Staatshaushalt mit dem Steuer in einer Boeing 747 vergleichbar sei, hat sich diese Koalition in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf an sachgerechten und bewährten Modellen anderer Bundesländer und auch des Deutschen Bundestags orientiert. Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben wir als Koalition frühzeitig deutlich gemacht, dass wir bei dem Zeitpunkt der Anpassung der Abgeordnetenbezüge die Entwicklung der Pandemie stets im Blick behalten werden und natürlich und vollkommen zu Recht Abstriche an den ursprünglichen Plänen gemacht. Das ist aus Sicht der Koalition angemessen. Es ist vernünftig, dem Landtag nach 2020 auch für 2021 eine Nullrunde vorzuschlagen. Auch wenn die Corona-Pandemie noch nicht an ihrem Ende angekommen ist, so können wir eine Entscheidung über dieses Abgeordnetengesetz nicht länger auf die lange Bank schieben. Wir sind als Gesetzgeber der Verfassung und dem Gesetz nach verpflichtet, eine Regelung zu treffen und diese eigentlich nach neun Monaten zu treffen. Mit Blick auf die Bewältigung der Corona-Pandemie gab es innerhalb des letzten Jahres sicherlich wichtigere Aufgaben, aber wir dürfen die Augen vor einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit gerade als Verfassungsgeber nicht verschließen und eine Entscheidung des Landtags über ein Abgeordnetengesetz weiter aufschieben. Wir müssen ihr heute hier nachkommen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Neben der breit rezipierten grundsätzlichen Orientierung der Diäten an der Richterbesoldung ab 2020 schlagen wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf eine Abkehr von dem bisherigen Indexmodell als Berechnungsgrundlage für die jährliche Anpassung vor. Maßgeblich ist dabei nicht mehr ein mehr oder minder plausibler Index, sondern nun schlicht die durchschnittliche Lohnentwicklung im Freistaat Sachsen. Ich bin ganz ehrlich: Ich habe beim bisherigen Indexmodell nie verstanden, warum die Entwicklung der Diäten an die Höhe des Regelsatzes des SGB II gekoppelt ist, wenn auch nur zu einem kleinen Teil. Bitte vergegenwärtigen Sie sich diese Überlegungen einmal: Die Diäten der Abgeordneten steigen dann, wenn jener Betrag angepasst wird, den der Staat als Existenzminimum begreift. Ich finde, das konnte man niemandem erklären, und ich finde es richtig, dass wir als Koalition jetzt den Weg gehen zu sagen: Wir schaffen ein einfaches, transparentes Indexmodell, in dem Abgeordnete nicht mehr und nicht weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung bei der entsprechenden Entwicklung berücksichtigt werden, in dem wir uns am Nominallohnindex orientieren, wie es der Bundestag tut. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht über ein Abgeordnetengesetz sprechen, ohne fernab konkreter Vorschläge auf grundsätzliche Fragen zu verweisen; denn auch wenn es naturgemäß zur Frage, ob die Höhe der Diäten der Abgeordneten zu hoch, zu niedrig oder genau angemessen ist, so ziemlich mehr als drei Meinungen in diesem Haus und auch im Freistaat geben dürfte, so dürfen und müssen wir uns im Sinne einer starken und auch selbstbewussten ersten Gewalt perspektivisch der Frage stellen, wie wir damit umgehen, dass es ein zunehmendes Auseinanderdriften der Bezüge von jenen, die kontrolliert werden, und jenen, die als Parlamentarier zur Kontrolle berufen sind, gibt. Diese Debatte ist nicht einfach. Sie eignet sich auch nicht für schwarz und weiß, und für diese Debatte ist definitiv jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Aber diese Debatte wird eines Tages kommen müssen, wenn wir nicht langfristig Parlamente zum Ort eines eleganten zwischenzeitlichen Aufenthalts auf dem Weg in die Wirtschaft oder in gute Verwaltungspositionen begreifen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Vor dieser Diskussion werden zukünftige Landtage stehen, und ich bin der tiefen Überzeugung, dass sie sich zum Wohle unserer parlamentarischen Demokratie dieser Diskussion verstärkt annehmen werden. Diese schwebende Zukunftsfrage soll aber den aktuellen Sächsischen Landtag nicht daran hindern, mit dem Abgeordnetengesetz wichtige kleinere oder größere Änderungen auf den Weg zu bringen. Wir verbessern die Transparenzregelungen, damit die Öffentlichkeit besser nachvollziehen kann, welche Nebeneinkünfte Abgeordnete haben. Wir ermöglichen den Fraktionen die Doppelspitzen, um auch im Sächsischen Landtag deutlich machen zu können, dass Führung auch bedeuten kann: die Hälfte der Macht den Frauen, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) und wir machen in Sachsen zukünftig Schluss mit der Möglichkeit des vorzeitigen abschlagsfreien Ruhestandseintritts. Leider ist genau dieser Punkt in der öffentlichen Debatte nahezu vollkommen untergegangen. Dabei halte ich es für weit problematischer, dass sich Abgeordnete Sonderrechte beim Ruhestandseintritt herausnehmen, als dass sie gut bezahlt werden. Aber natürlich ist es einfacher, auf vermeintlich zu hohe Einkommen zu verweisen, als sich mit einem komplexen Regelwerk von Abschlägen und Ruhestandseintrittsalter zu beschäftigen. Dies hat die Koalition nicht daran gehindert, durch eine Zäsur nicht nur mehr Generationengerechtigkeit herzustellen, sondern auch langfristig für eine Entlastung der Haushalte bei den Abgeordneten-Versorgungsbezügen zu sorgen. Nicht zuletzt stärken wir durch die Erhöhung der Mitarbeiterzahl der Abgeordneten die Leistungsfähigkeit des Landtags. Wir haben alle in den letzten Jahren gemerkt, dass die Taktzahl in der Politik und die Dichte in der Kommunikation zugenommen haben, und damit meine ich nicht nur die Erfahrungen jener Kollegen, die vor Jahrzehnten noch Pressemitteilungen auf Schreibmaschinen getippt haben, sondern ganz konkret jene, die erst in der letzten Legislaturperiode Mitglied dieses Hauses geworden sind. Es ist schneller, es ist kurzlebiger geworden. Die Zahl der Bürgeranfragen ist gestiegen. Der Kommunikationsbedarf der Bevölkerung ist gewachsen, gerade in dieser Pandemie. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, eine moderate Aufstockung des Personals von Abgeordneten vorzunehmen, um unsere verfassungsgemäße Aufgabe zu erfüllen, auch ein responsives Verhältnis zur Bevölkerung zu haben, Kontakt in die Bevölkerung zu halten, Informationen aus der Bevölkerung aufzunehmen und damit umzugehen. Mit Blick auf diese beschriebene Realität fehlt mir das Verständnis, wie man da überhaupt dagegen sein kann; denn an einem unzureichend ausgestatteten Parlament können am Ende nur jene ein Interesse haben, die einen starken Parlamentarismus für nicht notwendig halten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD) – Getroffene Hunde bellen. – Ich sage Ihnen auch: Diese Koalition, meine Fraktion und ich sind Verfechter eines starken und leistungsfähigen Parlamentarismus und halten diesen Punkt, egal wie man zur Diätenanpassung stehen will oder nicht, für notwendig und richtig und bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Vielen herzlichen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion, an Frau Kollegin Friedel. (Sabine Friedel, SPD: Zunächst nicht, Herr Präsident!) Vielen Dank. Dann übergebe ich an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Wiesner. Bitte schön, Herr Kollege.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach mehreren immer wieder verschobenen Anläufen will sich die Regierungskoalition die geplante Diätenerhöhung und den damit verbundenen Griff in die Staatskasse genehmigen. Das ist für uns als AfD-Fraktion in keiner Weise akzeptabel; denn dieser erneute Vorstoß ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bürger. Man muss sich überlegen: Arbeitnehmer, die seit Monaten mit Kurzarbeit leben müssen und deren Familien unter großen Zukunftsängsten leiden, haben für diesen Egotrip der Koalitionsparteien keinerlei Verständnis. Gleiches gilt für Selbstständige, die am finanziellen Abgrund entlangtaumeln oder ihre Existenz bereits verloren haben. Sozial Schwachen kommen die geplanten Steigerungen ohnehin nur noch wie Hohn vor. Nicht nur der Bund der Steuerzahler Sachsens äußerte seinen Unmut über die geplante Erhöhung; auch die Angebote zu sachlichen Diskussionen über die Abgeordnetenvergütung durch den Wirtschaftsrat der CDU wurden ignoriert, nicht zu vergessen die vor einer Woche eingereichte Petition „Nein zur Diätenerhöhung im Sächsischen Landtag!“ Kurzum, die geplante Erhöhung mit allen Extras stößt schlicht auf breite Ablehnung. Das sollte Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete der Koalition, doch stark zu denken geben. Offenbar ist Ihnen das egal, denn frei nach dem Motto „Augen zu und durch“ soll das verschämt immer wieder verschobene Projekt nun im Windschatten der Haushaltsdebatte durchgeschoben werden. Schon mit dem Inkrafttreten geht eine satte Steigerung der Diäten einher. Zukünftiger Fixpunkt soll die Besoldung eines Richters am Oberlandesgericht inklusive jährlicher Anpassung an den Nominallohnindex sein. Auch ohne Indexierung im Übrigen – ich sage die Zahl einmal – wären das aktuell 6 237 Euro pro Monat. Und es sind nicht nur die Diäten, die beachtlich steigen, es sind die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten, es sind die Mitarbeiterpauschalen und die Fraktionskostenzuschüsse. (Widerspruch von der CDU) Und dann gibt es noch die einmalig erhöhte Einrichtungspauschale für Wahlkreisbüros. Der kurzfristig nachgeschobene Änderungsantrag verschiebt das zwar, aber diese Anpassungen sind letztlich nur Augenwischerei, denn schon jetzt nimmt in Sachsen die Summe von Grund- und Aufwandsentschädigung sowie Mitarbeiterpauschale im Vergleich der Bundesländer eine Spitzenposition ein. (Marko Schiemann, CDU: Das ist doch nicht wahr!) An dieser Stelle bitte nicht vergessen, dass das durchschnittliche jährliche Bruttoentgelt eines sächsischen Arbeitnehmers 2020 gerade mal 32 400 Euro betrug. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr von gerade mal 1 %, und davon gehen noch Einkommensteuer und jede Menge Sozialabgaben ab. (Beifall bei der AfD) Eine Erhöhung der Abgeordnetengelder ist in der derzeitigen Lage weder vernünftig noch durch Begründungsakrobatik zu rechtfertigen. Dazu führe ich ein bisschen aus. Wissen Sie, die GRÜNEN äußerten zur Begründung der Aufstockung unter anderem, dass der Arbeitsaufwand schließlich gestiegen sei und man mehr Personal brauche. Okay. Dann sollten Sie allerdings nach der Empfehlung Ihrer ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Antje Hermenau „Ihre Personalabgaben deckeln und keine Boni an Abgeordnete aus der Fraktionskasse zahlen“. Eine sachgerechte Mittelverwendung ist kein Hexenwerk und wird von Wirtschaft und Bürgern zu Recht erwartet, vor allem dass man bedenkt – so Frau Antje Hermenau – „dass den Regierungsfraktionen für Stellungnahmen und Sonstiges ganze Heerscharen von Beamten zur Verfügung stehen.“ Aber wahrscheinlich sehen Sie das in der Fraktion wie Ihre Parteifreunde auf der Regierungsbank. Sie erfinden Probleme, zu deren Lösung Sie dann das notwendige Personal einstellen und bezahlen müssen; denn irgendwas muss man ja machen, um den Verlust des Oppositionszuschlags zu kompensieren. Auch den zahlenmäßig geschrumpften Großkoalitionären aus SPD und CDU kommt das sicherlich nicht ganz ungelegen; denn im stillen Kämmerlein, so haben mir Vögelchen gezwitschert, sollen einige CDU-Mitglieder immerhin zaghafte Bedenken an der fragwürdigen Personalpolitik der rot-grünen Mitkoalitionäre und auch an der Änderung des Abgeordnetengesetzes geäußert haben. Wenn ich mich im Land umhöre, dann fällt wieder das Wort „Selbstbedienungsmentalität“. (Beifall bei der AfD) Dazu möchte ich ein, zwei Zitate wiedergeben, die mir zu Ohren gekommen sind: „unerträgliche Gier, moralische Verkommenheit, Ruchlosigkeit und Egoismus“. Um Einwendungen vorzugreifen: Das sind Aussagen von Krankenschwestern, von Kleinunternehmern oder Rentnern, und das waren noch die harmloseren Zitate. Sie und Ihre Parteifreunde in Bund und Ländern predigten doch genau diesen unseren Bürgern in den zurückliegenden Monaten immer wieder das kollektive Gürtel-engerSchnallen, Durchhalten, Solidarität und Verzicht. Dann sage ich Ihnen etwas: Sie haben jetzt die Gelegenheit, sich in Solidarität mit den Menschen da draußen in Verzicht auf ein paar Annehmlichkeiten zu üben. Meine Damen und Herren! Wir sollten nicht vergessen, dass Abgeordnetentätigkeit Dienst am und für das Volk ist. Es eine große Ehre, die Bürger unseres Landes in diesem Hause vertreten zu dürfen. (Beifall bei der AfD) Vielleicht sollten wir uns wieder in Erinnerung rufen, dass diese Tätigkeit auch Berufung sein sollte, die viel Arbeit, aber eben auch Verzicht erfordert. (Unruhe im Saal) Die Mitglieder der AfD-Fraktion haben über viele Jahre als Angestellte, Unternehmer oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst gearbeitet. Sie wissen, wie schwer es ist, für sich und ihre Familien Monat für Monat, Jahr für Jahr die Existenz zu sichern. Allerdings – und das muss ich ehrlich so sagen – haben wir den Eindruck, dass dies bei einigen, die sich offensichtlich mehr als Berufspolitiker denn als Politiker aus Berufung heraus verstehen, nicht mehr präsent, sondern aus dem Blick gefallen ist. Wir sehen das auch im Landtag. Bei einigen Kollegen gibt es die ganz klassische Karriere: Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal. (André Barth, AfD: Bei wem wohl?) Das Prinzip „Gleiches Maß für alle“ sollte selbstverständlich auch für uns Abgeordnete gelten. Wenn unsere Bürger den Gürtel enger schnallen müssen und sich sonst noch in vielerlei Einschränkungen ergeben müssen, so hat das auch für uns Abgeordnete zu gelten. Die vom Volk erarbeiteten Steuergelder gehören nicht uns; wir sind Treuhänder und dazu gehört Vertrauen. Sie sind gerade wieder dabei, ein Stückchen von diesem Vertrauen zu verspielen. (Beifall bei der AfD) Deshalb ist die geplante Gesetzesänderung unredlich und unsittlich. Selbstverständlich lehnt die AfD-Fraktion diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Wiesner. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Buddeberg, bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um die Spannung schon mal rauszunehmen: Wir werden dem Abgeordnetengesetz nicht zustimmen. Das sollte aber jetzt keine große Überraschung sein; denn das haben wir mehrfach gegenüber der Presse erklärt. Die Diskussion um das Abgeordnetengesetz beschäftigt uns ja schon länger. Der Gesetzentwurf ist vom März 2020. Die Anhörung hat im Herbst stattgefunden, und seit Ende letzten Jahres liegt die Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses vor. Nun heißt es ja, gut Ding will Weile haben. Aber die Frage, ob das hier ein gutes Ding ist, müssten wir vielleicht noch klären. Fest steht auch, dass seit der abschließenden Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss ein halbes Jahr vergangen ist. Wir müssen nüchtern feststellen: In dieser Zeit hat sich nicht sehr viel bewegt. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, dass die Koalition diese Entscheidung vor sich herschiebt und sie von einer Plenarsitzung zur nächsten schleppt. Jetzt soll das Abgeordnetengesetz beschlossen werden, ausgerechnet in der Haushaltswoche. Ja, vielleicht war damit die leise Hoffnung verbunden, dass das ein bisschen im Schatten anderer großer Debatten verschwinden werde. (Marko Schiemann, CDU: Nein! Das ist doch nicht wahr!) Mag sein, aber diese Hoffnung ist trügerisch. Das ist eine Entscheidung, auf die alle schauen. Deshalb muss man diese Entscheidung sehr gut begründen können und man muss sie auch aus Überzeugung treffen. Hasenfüßigkeit hilft hier nicht weiter. Natürlich ist es eine undankbare Aufgabe für die Abgeordneten, selbst über ihre Bezüge zu entscheiden. Die Neiddebatte, das ist je gerade wieder plastisch dargestellt worden, folgt auf dem Fuß, und das wird jedes Mal so sein, wenn das Abgeordnetengesetz angefasst wird, vermute ich mal. Aber worum geht es hier eigentlich? Es geht um die Bewertung von Berufen und Tätigkeiten. Es geht um die Frage, wer wie viel verdient. Das ist eine Frage, die mir als Gleichstellungspolitikerin häufig begegnet. Wir haben erst im März-Plenum dazu eine Debatte über Berufe geführt, in denen vorwiegend Frauen arbeiten, und auch da ging es um die Bewertung von Arbeit, nur mit dem Unterschied, dass die Pflegekraft außerhalb von Tarif- und Gehaltsverhandlungen – wenn überhaupt; würde es so viel Tarifbindung hier in Sachsen geben, Herr Voigt, wäre einiges besser, aber abgesehen davon – eben nicht selbst entscheiden kann, was ihre Arbeit wert ist. Wir Abgeordneten können das, und wir müssen das sogar. Dass damit das Abgeordnetengesetz ein ganz heißes Eisen ist, ist offensichtlich. Aber jetzt kommt noch etwas hinzu, nämlich, dass wir uns noch immer mitten in einer Pandemie befinden. Diese Pandemie trifft die Menschen unterschiedlich, durch die notwendige Einschränkung aber in voller Härte. Ich sage für meine Fraktion in aller Deutlichkeit: Eine Erhöhung der Diäten ist in der jetzigen Zeit nicht zu vertreten. (Sabine Friedel, SPD: Deswegen wird die in der jetzigen Zeit auch nicht vorkommen!) Corona gefährdet nicht nur Menschenleben, Corona gefährdet auch Existenzen. Deshalb haben wir von Anfang an gesagt: Es wäre ein gutes, ja sogar das einzig richtige Signal, die Diätenerhöhung auszusetzen. Wir haben dafür geworben und einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der keine Mehrheit gefunden hat. Doch wir halten weiter an dieser Position fest. Es ist richtig, dass sich die Koalition für das Jahr 2020 zu einer Nullrunde entschieden hat. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist genauso richtig, dass – auch auf unseren Druck hin – für das Jahr 2021 ebenfalls eine Nullrunde folgt. Aber mit heutigem Beschluss, wie im Änderungsantrag vorgeschlagen, nun die Diätenerhöhung auf April 2020 festzulegen, ist und bleibt das falsche Zeichen. (Zurufe von der CDU: 2022!) – 2022, ja. Von Anfang an gab es eine erbitterte Wut gegen die Pläne zur Diätenerhöhung. Das war besonders auf Social Media spürbar und überdeutlich. Nun muss das nicht handlungsleitend sein. Das wäre schwierig, wenn jede Social-MediaDebatte uns die Entscheidung vorwegnimmt. Trotzdem muss ich sagen, dass ich die Wut und die Bitterkeit verstehen kann. Wir können einfach nicht gleichzeitig alle auf Verzicht und Vernunft einschwören und zugleich für uns als Abgeordnete eine Ausnahme machen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich differenzieren: Uns geht es hier nicht um die Erhöhung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterpauschale. Ich stimme Herrn Lippmann zu: Alles, was die Arbeitsfähigkeit erhöht, alles, was dazu führt, dass wir dem spürbar erhöhten Diskussionsbedarf gerecht werden können, ist zu begrüßen. Meine Kollegin Schaper hat heute Morgen auch gesagt, dass es viel Zeit und Kraft kosten wird, die erlebten und tatsächlichen Ungerechtigkeiten in der Corona-Pandemie aufzuarbeiten. Aber das gilt nicht für die Bezüge, die wir als Abgeordnete für uns selbst bekommen. Wer angesichts der Impfraten und der momentan sinkenden Zahlen glaubt, die Pandemie sei schon überstanden, ist bewundernswert optimistisch. Hat uns denn nicht das letzte Jahr gelehrt, sehr vorsichtig zu sein? (Zuruf von der AfD: Genau!) Hinzu kommt, dass diese Pandemie lange nachwirken wird. Ich möchte ein kleines, einzelnes Beispiel nennen. Morgen, am Mittwoch, öffnet hier in Dresden die Außengastronomie. Man verspürt diese freudige Aufregung bei den Dresdnerinnen und Dresdnern, aber vor allen Dingen bei den Gastronominnen und Gastronomen. Es ist der Lichtblick. (Heiterkeit bei der CDU und der AfD) Aber es ist nicht gesagt, dass sie damit über den Sommer kommen. Es bleibt eine prekäre Situation. Nicht umsonst haben wir ein bedingungsloses Grundeinkommen für Soloselbstständige gefordert, die von den pandemiebestimmten Einschränkungen betroffen sind. Die Lage bleibt angespannt und es bleiben zahlreiche Existenzen bedroht. Das ist nicht die Zeit für Diätenerhöhungen, es ist die Zeit für Solidarität. Deshalb wäre die richtige Entscheidung heute zu sagen: Wir frieren die Diäten ein, bis die Pandemie überstanden ist, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder entspannt hat. Wir haben als Abgeordnete eine Vorbildfunktion und eine große Verantwortung. Es ist richtig: Die Aufgabe, selbst über unsere Bezüge zu entscheiden, ist keine einfache. Aber sie versetzt uns auch in die Lage, genau eine solche politische Entscheidung zu treffen und damit das richtige Zeichen zu setzen. Wir halten das Zeichen, das Sie heute setzen wollen, für falsch. Deshalb werden wir dem Abgeordnetengesetz nicht zustimmen. Vielen Dank (Beifall bei den LINKEN – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Buddeberg. Ich sehe am Mikrofon 4 Herrn Kollegen Lippmann, vermutlich mit einer Kurzintervention. Herr Kollege, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Es ist in der Tat eine Kurzintervention. Ich bin durchaus dafür, sich über dieses Thema sehr ruhig und sachlich zu unterhalten, und kann die Position auch nachvollziehen. Ich verstehe einen Punkt nicht und bitte um eine Erläuterung bzw. Klarstellung: DIE LINKE hat vor einem halben Jahr, als wir die Angelegenheit im Verfassungs- und Rechtsausschuss diskutiert haben, in einem Änderungsantrag vorgeschlagen, das Inkrafttreten der Diätenerhöhung in das Jahr 2022 zu verschieben. Genau das schlägt nun die Koalition vor. Jetzt kann man sagen, dass sich die Lage innerhalb des halben Jahres dramatisch geändert hat. Wir sind mittlerweile, anders als DIE LINKE, zum 1. April und nicht zum 1. Januar 2022 vorgerückt. Also haben wir das durchaus noch berücksichtigt. Ich bitte deshalb um eine Erklärung, weil ich glaube, dass es im Rahmen der Sachlichkeit sinnvoll ist, keine Argumentationen zu verbreiten, die am Ende nicht ganz hundertprozentig stringent sind. Ich verstehe die Argumentation, warum man grundsätzlich ein Problem hat, aber so grundsätzlich scheint das Problem seinerzeit auch nicht gewesen zu sein, insbesondere auch, was die entsprechenden Änderungen im Abgeordnetengesetz angeht. Wie gesagt: Ich gestehe jedem zu, hier die Auffassung zu haben, dass es möglicherweise nicht der richtige Zeitpunkt ist, an dem man es beschließen soll. Wir sehen die Notwendigkeit, es zu beschließen. Ich möchte noch einmal betonen: Die Änderung wird im April 2022 und nicht jetzt, also in gut einem Jahr, stattfinden. Sicherlich wissen wir nicht, wie die Lage im Jahr 2022 sein wird, das ist richtig. Aber das wusste DIE LINKE auch nicht, als sie das beim letzten Mal vorgeschlagen hat. Von daher möchte ich – bei aller Sachlichkeit – darauf hinweisen, dass wir genau das jetzt machen, was DIE LINKE damals wollte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Sarah Buddeberg, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE mit einer Kurzintervention. Und nun die Erwiderung am Mikrofon 1 durch Frau Kollegin Buddeberg.
Sarah Buddeberg Die Linke
Zunächst einmal: Es freut uns natürlich, wenn wir aus der Opposition heraus Einfluss haben. Ich habe es auch gerade in meiner Rede sehr hervorgehoben, dass wir das für richtig halten. Aber tatsächlich haben wir dazu keinen Änderungsantrag mehr gestellt. Man muss sehen, wenn die Koalition zu dem Zeitpunkt einen anderen Blick auf die Dinge hatte, dann können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt keinen anderen Blick auf die Dinge haben. Das ist für uns alle die erste Pandemie. Insofern ist es etwas schwierig, im Oktober vorauszusagen, wie sich die Dinge weiterentwickeln. Aus jetziger Sicht ist die Koalition einen Schritt weiter, aber immer noch einen Schritt hinter uns. Deswegen bleiben wir bei unserer Position und sagen – – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Sie sind da, wo wir im Herbst standen, aber wir sind diesen Schritt weitergegangen. Der Kern meiner Rede bleibt trotzdem bestehen zu sagen: Jetzt ist eben nicht die Zeit für eine Diätenerhöhung. Man hätte sie einfrieren sollen, bis sich die wirtschaftliche Lage entspannt. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die Nachwirkungen der Pandemie noch lange ein Punkt sein wird, mit dem alle zu kämpfen haben werden. Das wird auch im April 2022 noch nicht anders sein. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Buddeberg an Mikrofon 1 mit der Erwiderung auf die Kurzintervention von Kollegen Lippmann. Nun fahren wir fort mit der zweiten Rederunde, weil ich fraktionslose MdL nicht gesichtet habe. Meine Frage ist, ob noch Redebedarf besteht. Ich gehe einmal kurz der Reihe nach: CDU? – Sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. Die SPD? – Frau Kollegin Friedel, bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf einen oder zwei Punkte, die vorgetragen worden sind, kurz einzugehen. Herr Wiesner, Sie sprachen davon, dass sich die Koalition den Griff in die Staatskasse genehmigen wolle. Nun haben Sie Rechtswissenschaft studiert, möglicherweise nicht bis zum Ende, (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von der AfD: Frechheit!) aber trotz alledem wissen Sie doch auch, dass die Abgeordneten genauso wie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, aus Steuermitteln. (Unruhe bei der AfD) Deshalb machen wir es uns auch immer nicht so einfach, wenn es um das Thema Abgeordnetendiät geht. Selbst wenn Sie sagen, der Griff sei schlimm, aber der Griff in die Staatskasse sei noch schlimmer – es gibt systematisch gar keinen anderen Weg, als die öffentliche Aufgabe, „Parlament“ auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Zum Zweiten haben Sie gesagt, Angebote zur sachlichen Diskussion, die uns alle erreicht haben, seien ignoriert worden. Ich bin überrascht darüber, weil das, was tatsächlich ignoriert worden ist, unsere Antwort darauf war. Ich gehe aber davon aus, dass wir sie vielleicht noch bekommen und die sachliche Diskussion nachholen können. Zum Dritten: Natürlich ist es immer verlockend und einfach, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nicht nur zum durchschnittlichen Bruttolohn in Relation zu setzen, der in Sachsen inzwischen 3 200 Euro beträgt. Wir haben auch eine Bruttodiät, auf die wir Steuern abführen. Das heißt, wir verdienen ungefähr – wenn wir dann bei der R2/6 im April 2022 sind – ungefähr das Doppelte des sächsischen Durchschnittseinkommens. Aber natürlich ist es dann verlockend, Berufe wie Krankenpfleger oder Ähnliches damit zu vergleichen. Dagegen kann man auch schwer argumentieren. Deshalb versuche ich es nicht. Ich möchte als Blick Folgendes eröffnen: Wir sind Bestandteil – wenn man in der Sprache von manchen so will – eines Unternehmens mit einer Personalstruktur. Kollege Lippmann hatte es bereits angesprochen. Herr Voigt hat auch darauf verwiesen, dass die im April 2022 zu Buche stehenden 6 237 Euro ungefähr dem entsprechen, was TVL, Entgeltgruppe 14, Stufe 6 entspricht. Diesbezüglich sind wir beim Gymnasium, beim Schulleiter oder beim langjährigen Oberschullehrer. Wenn Sie einmal einen Blick in den Stellenplan des Haushaltes werfen, dann werden Sie feststellen, dass in den vergleichbaren Verdienstgruppen, also A14, A15, A16, R2, mehr als 3 500 Stellen in der Landesverwaltung veranschlagt sind und wir 119 zu den 3 500 Stellen – da habe ich über die Abteilungsleiter und sonstigen Stellen, die darüber eingruppiert sind, noch nicht gesprochen. Ich halte das systematisch für eine durchaus sinnvolle Verortung und kann mir schwer vorstellen, den Kontrolleur der Regierung auf Sachbearbeiterniveau im sächsischen Haushalt einzuordnen. Zum Schwenk auf den Nominallohnindex: Sie haben das gesehen und erlebt. Beim Bundestag wird gerade darüber diskutiert, was die Folge dessen ist, und ich bin auch sehr froh, dass wir von dem ursprünglichen Indexmodell, das hier einmal veranschlagt worden ist, nun auf einen Index kommen, der für alle Beschäftigten im Freistaat Sachsen gilt und vergleichbar ist. Der letzte Punkt: Von beiden Seiten, LINKE wie AfD, wurde vorgeworfen, dass die Veränderung des Abgeordnetengesetzes immer wieder verschämt verschoben worden sei. Das finde ich nun bigott. Seit anderthalb Jahren fordern Sie uns auf, dieses Gesetz nicht zu beschließen, weil wir eine Pandemie haben. Seit anderthalb Jahren tun wir das auch nicht, obwohl wir die gesetzliche Pflicht haben, neun Monate nach der Landtagswahl über das Abgeordnetengesetz zu befinden, und diese gesetzliche Pflicht seit Juni 2020 nicht erfüllen, also Recht brechen als Recht setzendes Gremium. Sich dann aber gleichzeitig hinzustellen und zu sagen: Ihr habt es doch die ganze Zeit verschoben, aber heute wollt Ihr das beim Haushalt verstecken, wo wir gerade in einer Situation sind, die Finanzen der nächsten zwei Jahre auf den Tisch zu legen und entsprechende Änderungsanträge zu stellen. Am ersten Tag dieses Haushaltsplenums zur besten Sendezeit dieses Gesetz zu behandeln, das halte ich für einen Vorwurf, der wirklich nicht trägt. Hasenfüßigkeit hilft hier nicht weiter. Das hat Frau Kollegin Buddeberg gesagt. Ich denke, Herr Voigt und Herr Lippmann, diese Koalition hat keine Hasenfüßigkeit hier an den Tag gelegt, sondern sie hat versucht, deutlich zu machen, was Abgeordnete für eine Demokratie tun, was sie leisten, was man von ihnen erwarten darf und muss, was Kontrolle, was Kommunikation angeht und was man auch bereit sein sollte, in sie zu investieren, damit sie diesen Aufgaben gut nachkommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Friedel. Ich frage die AfD-Fraktion: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt, wenn gewünscht, an die Staatsregierung, wenn die Fraktionen keinen Redebedarf mehr haben. Ich schau noch einmal – nein. Ich übergebe an die Staatsregierung. – Das ist auch nicht gewünscht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 7/1891 – Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/4840. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/6262, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Frage: Ist der Antrag bereits eingebracht worden? – Er ist bereits eingebracht worden. Gibt es diesbezüglich Redebedarf der anderen Fraktionen? Ich schaue noch einmal. – Die Fraktion DIE LINKE hat Redebedarf angezeigt. Ich übergebe an Frau Kollegin Buddeberg; bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Inhaltlich habe ich bereits etwas zum Änderungsantrag gesagt. Ich möchte noch etwas zum Verfahren sagen. Der Gesetzentwurf wurde Ende letzten Jahres abschließend behandelt mit der Anhörung und den Abstimmungen samt Änderung dann im Ausschuss. Es liegt die Beschlussempfehlung vor. Dann kam der Änderungsantrag der Koalition, nachdem einige Zeit verstrichen ist, am letzten Freitag. Soweit ich weiß, haben wir das am Brückentag eingereicht. Gestern ist er dann erst verteilt worden. Das ist für mich schon wieder ein Beispiel für den parlamentarischen Umgang mit uns als Opposition. Wir können ja schon froh sein, wenn wir die inhaltlichen Änderungen vorher aus der Presse erfahren. Wenn es dann noch ein Änderungsantrag ist, bei dem man sich nicht einmal die Mühe macht, eine Begründung zu schreiben, dann bestärkt uns das darin, den Änderungsantrag, den wir inhaltlich ablehnen, ebenfalls aus diesem Grund abzulehnen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Buddeberg. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? Ich schaue noch einmal. – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag und dann über das Gesetz ab. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/6262 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei sehr vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Jastimmen ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des vom Plenum beschlossenen Änderungsantrages artikelweise abzustimmen. Ich schlage vor, dass wir über die Artikel im Block abstimmen. Das heißt, wir stimmen jetzt ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Abgeordnetengesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist den Kapiteln bzw. den Artikeln mitsamt der Überschrift zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 7/1891, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist dem Gesetzentwurf bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen zugestimmt worden. (Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Zuruf: Eine Wortmeldung!) – Ich sehe die Wortmeldung – vielen Dank für den Hinweis –, Herr Kollege, bitte schön, was ist Ihr Begehr?
Ronald Pohle CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Es sind einige Punkte nicht angesprochen worden. Deshalb möchte ich mein Abstimmungsverhalten erklären, warum ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Bei genauer Prüfung und Gewissensprüfung nenne ich § 15 Abs. 1, die Berücksichtigung der Veränderungen der Zeiten als Landrat oder Bürgermeister bei Ruhegeldberechnungen. Dort sehe ich ein Problem bei der Gleichbehandlung. Beim § 6 Abs. 4 betrifft es die Erhöhung der Mitarbeiterstellen um 0,5 pro Abgeordneten. Bei 119 Abgeordneten sind das 59,5 Mitarbeiter mehr. Round about überschlägig kostet das für uns jährlich 3,5 Millionen Euro. Wenn ich das in Summe vergleiche, stelle ich Folgendes fest: Wir haben in Hessen als Geberland im Jahr 2019 eine Diät von 8 206 Euro pro Abgeordnetem im Monat. Dort gibt es eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 4 900 Euro und lediglich eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 950 Euro. In Summe ist das in Hessen ein deutlich geringerer Aufwand als im Freistaat Sachsen. Zum letzten Punkt, der mir das dritte Mal auffällig wurde, während man sich bemüht hatte, beim § 4 Punkt b) die Transparenz – hierbei spreche ich als Unternehmer – etwas genauer zu fassen. Es ist immer noch nicht gelungen und ein enormer Aufwand darzustellen, was man als Umsatz und nicht als Einkommen bezeichnet. Insofern sehe ich hier ein Problem und kann als Unternehmer nur noch sagen: Es wird wahrscheinlich keine erfolgreichen Unternehmer mehr in diesem Parlament geben; wahrscheinlich war einer der letzten mein Vorbild Karl Heine, Unternehmer und Industriepionier aus Leipzig. Ich gehe davon aus, dass Unternehmer an sich in diesem Parlament in Zukunft nicht mehr teilhaben werden. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pohle von der CDU-Fraktion an Mikrofon 6, der von § 94 unserer Geschäftsordnung, einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten, Gebrauch gemacht hat. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt nun beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Landwirtinnen und Landwirte sowie regionale Erzeugung, Vermarktung von Lebensmitteln Drucksache 7/5245, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen das Wort und übergebe zuerst an Kollegen Heinz. Bitte schön.
Andreas Heinz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen uns heute damit befassen, wie regionale Erzeugung und Vermarktung gestärkt werden können. Wir beziehen uns dabei auf eine Studie aus dem Jahr 2018, die zum Thema „Wie regional ist Sachsen?“ in Auftrag gegeben wurde. Aufbauend auf dieser Studie gab es in der Zwischenzeit zahlreiche Bemühungen, um bei diesem Thema vorwärtszukommen. So wurde unter anderem das Verbraucherportal „REGIONALES.SACHSEN.de“ weiterentwickelt, um die Online-Präsenz zu verbessern. Die Agrarmarketing-Strategie aus dem SMUL vom Jahre 2015 bis 2020 wurde im Rahmen der Regierungsneubildung mit Schwerpunkt auf regionaler Wertschöpfung und Ökolandbau geschärft. Es wurde ein Referat „Regionale Wertschöpfung, Ökolandbau“ neu gegründet. Die Förderrichtlinie Absatzförderung wird voraussichtlich noch im zweiten Quartal dieses Jahres verabschiedet und um weitere Förderschwerpunkte erweitert. Ziel ist hier die Stärkung von kleineren und mittleren Unternehmen. Neu werden sogenannte Bio-Regio-Modellregionen sein, in denen auch ein entsprechender Regionalmanager oder eine Regionalmanagerin gefördert werden kann, um dieses Thema federführend zu begleiten. Auf das Portal „REGIONALES.SACHSEN.de“ habe ich schon verwiesen. Dann ist das SMEKUL dabei, zum Thema Vermarktung ein Regionalfenster mit dem Zusatz „Sachsen-Signet“ zu entwickeln. Das wäre dann seit 2014 das erste bundesweit einheitliche und transparente Kennzeichnungssystem. Hoffen wir, dass es gelingt. Bis Mitte des Jahres 2022 soll uns die neue Strategie zur Absatzförderung vorgelegt werden – auch da bin ich sehr gespannt, welche Wege wir vorgeschlagen bekommen. Das Erzeugerinnen und Erzeuger stärken – Verarbeitung und stärker unterstützen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung Ziel, Wertschöpfungsketten in der Land- und Forstwirtschaft zu stärken, kann man nur unterstützen. Ich hoffe und wünsche, dass auch der Antrag des Sächsischen Landesbauernverbands zu einer Machbarkeitsstudie über einen eigenen Schlachthof bzw. einen größeren Schlachthof in Sachsen demnächst beschieden werden kann, um auch hier weitere Verarbeitungskapazitäten anzusiedeln. Vieles ist noch im Fluss. Ich möchte mir an dieser Stelle gestatten, noch auf ein bis zwei Zielkonflikte hinzuweisen. Wenn man einmal die vorhandene landwirtschaftliche Nutzfläche ins Verhältnis zur sächsischen Einwohnerzahl setzt, so errechnet man eine Fläche von 1 800 Quadratmetern, die zur Verfügung steht, um für jeden einzelnen Sachsen möglichst viele regionale Produkte zu erzeugen. Wenn man weiß, wie zurzeit der durchschnittliche ProKopf-Verbrauch aussieht, heißt das: Auf dieser Fläche von 1 800 Quadratmetern – das ist ungefähr so groß wie zwei Drittel des Innenhofs des Gebäudekomplexes des Sächsischen Landtags – müsste dann das Getreide für 80 Kilogramm Brot stehen, das Futter für 50 Kilogramm Schweinefleisch, für 15 Kilogramm Rindfleisch, für 23 Kilogramm Geflügel, für 2,5 Kilogramm Schaf, Ziege, Pferd usw., und auch Platz für 100 Kilogramm Gemüse müsste gefunden werden. Das ist schon anspruchsvoll oder eigentlich kaum möglich auf diesen 1 800 Quadratmetern. Dann bietet es sich an, einmal den Selbstversorgungsgrad in Sachsen mit diversen Produkten zu beleuchten. Bei Getreide liegen wir bei 120 %, Raps 100 %, Kartoffeln 75 %, Obst 30 % und Gemüse 15 %. Das heißt, wir müssten erhebliche Produktionserweiterungen bei Kartoffeln, Obst und Gemüse vornehmen, um uns in Sachsen selbst versorgen zu können. Auch bei tierischen Produkten gibt es da erhebliche Reserven. Bei Rindfleisch liegen wir bei 60 %, Schweinefleisch 40 %, Schaf 25 %, Geflügel 40 %. Lediglich mit Milch und Eiern können wir uns selbst versorgen. Das heißt im Klartext: Wir müssten einen massiven Bestandsaufbau durchführen, um uns aus eigener Kraft zu versorgen. Das Defizit wird sich noch vergrößern mit einem steigenden Anteil Ökolandbau, der politisch ja erwünscht ist, (Zuruf von der SPD: Nein, notwendig ist!) zumindest von einigen. Damit wird sich das Defizit noch weiter vergrößern und der Selbstversorgungsgrad weiter sinken. Das war ein kurzer Hinweis auf den einen oder anderen Zielkonflikt. Ich für meinen Teil hoffe, dass bei den Bemühungen auch der Handel mitspielt und regionale Produkte in den Regalen fair behandelt, sodass nicht die Butter aus Irland deutlich preiswerter ist als die aus der Vogtlandmilch, die 100 oder 500 Meter neben dem Supermarkt erzeugt wurde – wie es mir selbst beim Einkaufen schon aufgefallen ist. Ich möchte zum Schluss kommen und noch einmal betonen, dass die Initiativen diesbezüglich gut und richtig sind und man durchaus mehr tun kann. Ich hoffe und wünsche, dass die Maßnahmen gelingen, und möchte Sie bitten, auch dazu beizutragen, indem Sie die sächsischen Landwirte, Bäcker, Fleischer, Brauer und Winzer unterstützen und ganz einfach sächsisch kaufen. Danke schön. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Heinz. Nun übergebe ich das Wort an Kollegen Zschocke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Corona offenbart, wie fragil unser Leben ist. 14 Monate nach dem Beginn der Pandemie haben aber eben auch gezeigt: Die Lebensmittelversorgung in Deutschland funktioniert auch in der Krise. Auch wenn der Handel mit Hygieneanforderungen und manchem Lieferengpass kämpfen muss: Im globalen Vergleich leben wir in Bezug auf Nahrungsmittel hier wirklich in einer Komfortzone; das möchte ich zu Beginn dick unterstreichen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Doch schon der Blick auf die Produktherkunft, Inhaltsstoffe, Anbau- und Arbeitsbedingungen, der Blick auf den Preiskampf am Weltmarkt und auf das Tierleid bei langen Tiertransporten oder die Störanfälligkeit globaler Lieferketten zeigt eben auch die Risiken unseres Ernährungssystems. Im vorliegenden Antrag geht es nun darum, gute regionale Lebensmittelproduktion zu stärken, um ein Stück weit unabhängiger von diesen Risiken zu werden. Immer noch verlässt eben ein Großteil der Rohstoffe sowohl aus der konventionellen als auch der ökologischen Produktion den Freistaat, und zwar unverarbeitet. Damit ist eben auch ein Verlust an regionaler Wertschöpfung und besonders im ländlichen Raum verbunden. Ein Indikator für Regionalität – darauf hat Herr Heinz schon hingewiesen – ist der Selbstversorgungsgrad. Er gibt an, in welchem Verhältnis der Bedarf an bestimmten Erzeugnissen im Land durch eigene Produktion gedeckt werden kann. Der Selbstversorgungsgrad bei Geflügel und Schwein liegt in Sachsen nur bei 40 %, obwohl wesentlich mehr produziert wird. Bei der Milch hingegen liegt er seit Längerem über 100 %. Ein differenziertes Bild zeigt sich auch bei den pflanzlichen Erzeugnissen. Sachsen ist eine Ackerbauregion und durch den Anbau von Druschfrüchten geprägt. Hierzulande werden mehr Getreide und Kartoffeln produziert. Beim Obst und beim Gemüse sind wir dann eben stark auf zum Teil auch krisenanfällige Importe aus Südeuropa oder noch weiter entfernten Teilen der Welt angewiesen. Obwohl Regionalität für Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger wird, schlägt sich das beim Anbau von Obst und Gemüse bisher nicht nieder. Der Obstanbau entspricht nur etwa einem Viertel des Verbrauchs. Beim Gemüse ist es nur etwa ein Zehntel. Dazu kommen Flächenkonkurrenzen. Auch darauf hat Herr Heinz schon hingewiesen. Es gibt zum Beispiel Flächenkonkurrenzen zu Energiepflanzen, welche inzwischen 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Sachsen benötigen. Natürlich – auch das hat Herr Heinz deutlich gemacht – ist es objektiv nicht möglich, für jedes Erzeugnis einen hundertprozentigen Selbstversorgungsgrad zu erreichen. Eine Lehre aus der Coronakrise sollte aber sein, in der sächsischen Landwirtschaft noch vielfältiger zu werden, um den Menschen mehr regionale Produkte anbieten zu können, um unabhängiger zu sein von Importen, beispielsweise mit mehr saisonalem Obst und Gemüse. Weil, meine Damen und Herren, das Ernährungsthema mit Macht in den urbanen Raum drängt und dort an Bedeutung gewinnt, ist es auch relevant und bedeutend für die StadtUmland-Beziehungen. Die Menschen werden sensibler. Umweltprobleme, Lebensmittelskandale, aber auch die Bauernproteste rücken die Frage nach der Herkunft unseres Essens stärker ins Blickfeld. Wer saisonale Lebensmittel aus der Region kauft, bekommt nicht nur Frische und Geschmack, sondern unterstützt damit lokale Unternehmen und tut zugleich etwas für den Klima- und Umweltschutz. Dabei ist es egal, ob es Direktvermarktung, Einzelhandel, Restaurants oder Gemeinschaftsverpflegung betrifft. Wir wollen erreichen, dass sich unser Ernährungssystem mehr als bisher für regionale Kooperation öffnet. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Ein wachsendes Bewusstsein für Regionalität bietet zudem Chancen für ein neues Bündnis zwischen der urbanen Bevölkerung und den Menschen im ländlichen Raum. Dafür gibt es zahlreiche gute Beispiele. Herr Heinz hat das Verbraucherportal REGIONALES.SACHSEN.DE genannt. Dort gibt es einen Überblick über regionale Erzeugung, Direktvermarktung, über Unternehmen des Ernährungshandwerks sowie Regionalinitiativen. Im Punkt 3 des Antrages geht es darum, diese etablierte Plattform weiter zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Das Konzept „Marktschwärmer“ ist zum Beispiel eine sehr moderne, kooperative Vermarktungsform für landwirtschaftliche Produkte, bei der regionale Erzeugung und Verbrauch zusammengebracht werden. Das ist vergleichbar mit einem Bauernmarkt, bei dem ich vorher über ein Online-Portal bestellen kann. Das wird vielfach in Sachsen schon so praktiziert. Auch die Ernährungsräte in den Städten bieten die Chance, das Ernährungssystem hier regionaler zu gestalten. Im Punkt 4 geht es um regionale Marken und um die Darstellung regionaltypischer Spezialitäten. Auch das ist ein dickes Brett; denn der Begriff „Region“ ist nicht geschützt. Wir wollen aber nicht, dass Käuferinnen und Käufer auf vorgetäuschte Regionalität hereinfallen. Wir wollen konkret überprüfbare Angaben und keine unbestimmten Werbebegriffe, zum Beispiel „Aus der Region“. Punkt 5 zielt auf Stärkung der Kooperation und Vernetzung mit den vorhandenen Akteurinnen und Akteuren der Erzeugung, der Vermarktung und der Verarbeitung. Hier gibt es bereits sehr viel Eigeninitiative. Im Landkreis Erzgebirge bringt zum Beispiel die Vermarktungsinitiative „Erzgebirgisches Weiderind“ regionale Fleischereien und erzgebirgische Mutterkuhhalter zusammen, damit eine natürliche, nachhaltige und tiergerechte Rinderhaltung im Erzgebirge gefördert wird. Im Punkt 6 geht es um die Einrichtung eines sächsischen Schlachthofes inklusive der Möglichkeiten mobiler Anlagen für hofnahe Schlachtungen. Herr Heinz hat auf den Antrag hingewiesen, den es dazu gibt. In meiner Heimatstadt Chemnitz gab es bis vor zehn Jahren noch einen Schlachthof. Heute wird aufgrund der mangelnden Schlachtkapazitäten die Schlachtung größtenteils außerhalb des Freistaates durchgeführt. Das führt nicht nur zu unnötigen Tiertransporten, es fehlen dann auch wichtige Teile in der Wertschöpfungskette und in der Fleischproduktion. Von der Erzeugung über Schlachtung, Verarbeitung, Handel und Transport muss diese endlich wieder durchgängig innerhalb von Sachsen geschlossen werden. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit zu unserem Antrag. Vielleicht kann ich dann im Schlusswort noch ein paar Sätze sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke, nun für die SPD-Fraktion Kollege Winkler. Bitte schön.
Volkmar Winkler SPD
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Kollegen Heinz und Zschocke aus den Koalitionsfraktionen haben zu unserem gemeinsamen Antrag schon umfassend ausgeführt. Gestatten Sie mir dennoch ergänzend, jedoch durchaus auch wiederholend ein paar Ausführungen; denn dieses Thema ist auch für die SPD-Fraktion sehr wichtig, gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen während der CoronaPandemie und der damit verbundenen Störanfälligkeit globaler Märkte. Nicht erst seit der Pandemie, sondern schon seit längerer Zeit richten sich unser Blick und unsere Initiativen mehr denn je auf Regionalität und regionale Wertschöpfungsketten. Regionale Lebensmittel aus der konventionellen, aber auch – mit dem Hinweis: deutlich zunehmend – aus der ökologischen Landwirtschaft liegen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Trend. Die Menschen vertrauen immer mehr auf Frische, Qualität und Geschmack regionaler Produkte und sind durchaus bereit, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Mit diesem bewussten Kaufverhalten möchten Verbraucherinnen und Verbraucher Verantwortung für ihre Region übernehmen und landwirtschaftliche sowie verarbeitende Betriebe vor Ort unterstützen. Wertschöpfung und Arbeitsplätze bleiben damit der Region erhalten. Darin spiegelt sich auch ein gewisses Verbraucherbewusstsein wider; denn mit den damit verbundenen kurzen Transportwegen schonen sie das Klima und mindern den Ressourcenverbrauch. Mit Blick auf unseren Freistaat wird jedoch deutlich – das haben meine Kollegen schon ausgeführt –, dass es bei uns nicht an genügend Rohstoffen aus konventioneller und ökologischer Landwirtschaft fehlt, sondern an der regionalen Verarbeitung. Ein Großteil der Rohstoffe verlässt unseren Freistaat. Wie meine Vorredner schon ausführten, ist damit ein Verlust an regionaler Wertschöpfung verbunden. Damit ergibt sich auch eine größere Abhängigkeit vom Großhandel und vom globalen Handel. Deshalb wollen wir als Koalition die strukturellen Rahmenbedingungen, zum Beispiel zentrale Schlachtereien, Molkereien und Käsereien, analysieren und verbessern. Minister Günther ist dazu bereits im Gespräch mit dem Bauernverband über die Wiedereinrichtung von regionalen Schlachthöfen hier in Sachsen. Auch dazu ist ausgeführt worden. Als Sozialdemokraten geht es uns dabei auch um das Thema gute Arbeit der dann dort Beschäftigten. Parallel dazu muss eine neue Strategie zur regionalen Vermarktung und Verarbeitung entwickelt werden, die Beratung, Forschung, Förderung und Vernetzung zum Auf- und Ausbau neuer Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen fördert. Das Ziel, diese Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern sowie den Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien zu unterstützen, ist – wie sicher alle wissen oder heute schon gehört haben – in unserem Koalitionsvertrag verankert. Mit diesem Antrag wird dieses ambitionierte Vorhaben durch die Parlamentarier der Koalitionsfraktionen nochmals unterstrichen. Wie in der Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Antrag nachzulesen ist, gibt es dazu schon jetzt eine ganze Reihe von Initiativen, die Kollege Zschocke zumindest grob aufgezählt hat. Auch steht das Ministerium zur Erhöhung des Anteils an Betrieben des Ernährungshandwerks in engem Kontakt mit dem Sächsischen Fleischer-InnungsVerband, dem Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen sowie den sächsischen Handwerkskammern. Wir werden diesen Prozess und die notwendigen Initiativen als Parlamentarier wohlwollend und unterstützend begleiten. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns alle in die Pflicht nehmen und dürfen nicht den Anspruch verlieren, die knapp 4 Millionen Menschen in Sachsen zumindest zu einem Großteil mit sicheren, gesunden und schmackhaften Nahrungsmitteln aus der Region zu versorgen. Dabei dürfen wir alle anderen Anforderungen, vom Klimaschutz über den Umwelt- bis hin zum Tierschutz, wie auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nicht aus den Augen verlieren. Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Winkler für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion der AfD. Kollege Prantl, bitte schön.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Stärkung regionaler Erzeuger und der Aufbau stabiler Lieferketten, Wertschöpfungssteigerungen für Landwirte und Verarbeiter – das wird unisono von allen hier vertretenen Parteien mal mehr, mal weniger unterstützt. Insofern ist dieser Antrag an sich fast konsensfähig, dafür aber in einem ganz wesentlichen Punkt durchaus kontrovers. Dazu später mehr. Uns allen ist klar, dass Sachsens Bauern, Tierhalter, Lebensmittelverarbeiter immer höhere bürokratische Hürden überwinden müssen, immer komplexere Produktionsvorgaben zu erfüllen haben, lange Listen mit vielen, teils weltfremden, teils praxisuntauglichen Vorschriften – nicht nur aus Brüssel, einiges ist auch hausgemacht. Aber das ist die Lage. Dass es nicht besser werden wird, zeigen die zahlreichen neuen sogenannten Konditionalitäten – sprich: Bedingungen und Vorgaben – für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Dabei befürchten die Landwirte zu Recht, durch die Umschichtung der Fördergelder aus der ersten Säule in die zweite Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik noch mehr Auflagen erfüllen zu müssen, und das bei gleichbleibendem Niveau der Ausgleichszahlungen. Hinzu kommen Flaschenhälse – wirtschaftlich gesehen – innerhalb der Wertschöpfungsketten: einerseits bei wenigen Verarbeitern in den Schlüsselbranchen wie Molkereien und Schlachthöfen, andererseits bei sehr wenigen Lebensmitteleinzelhandelskonzernen, die in beiden Fällen die Märkte in Deutschland faktisch beherrschen und die Preise nach Belieben vorgeben können. Wie lange also halten unsere Landwirtschaftsbetriebe diesem Preisdruck bei gleichzeitig sehr hohen Sozial- und Umweltstandards stand? Ja, vor diesem Hintergrund ist die Stärkung unserer Erzeuger dringend notwendig. Dass laut Punkt 6 die strukturellen Rahmenbedingungen für dezentrale Schlachtereien verbessert werden sollen, begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Ich denke, einige kennen die unbefriedigende Situation der Schweinehalter. Seit im brandenburgischen Kasel-Golzig die komplette Schlachtung und im thüringischen Altenburg die Schlachtstrecke für Schweine geschlossen wurde, bleibt sächsischen Schweinehaltern hauptsächlich nur noch die Belieferung eines industriellen Großschlachthofs in Weißenfels, weit außerhalb von Sachsen. Wie geht es den Weidetierhaltern von Rindern oder Schafen? Auch diese haben mit immensen bürokratischen Hindernissen zu kämpfen, wenn sie vor Ort eine fachgerechte Schlachtung aufbauen wollen; das ist fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden. Genau deshalb haben wir als AfDFraktion einen Antrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der sächsischen Fleischwirtschaft eingebracht, der in den kommenden Sitzungen behandelt werden wird. Meine Damen und Herren, die meisten Landwirte wollen doch vor allem eines: Sie wollen tätig sein. Sie wollen aktiv tätig sein, hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe produzieren. Sie wollen gute Unternehmer sein und Freude an ihrer wichtigen Arbeit haben. Den Aufbau von mobilen Schlachtungen, von Hofläden mit Direktvermarktung und von dezentraler Verarbeitung müssen wir in der Politik jetzt effektiv und zügig unterstützen. Wir sehen daher unsere politische Aufgabe auch darin, Erzeuger und Verbraucher mit möglichst wenigen Verwaltungshindernissen und überflüssiger Bürokratie zu belasten, die sie an ihrer betrieblichen Weiterentwicklung hindern. Am Antrag der Koalition ist durchaus positiv zu erwähnen, dass in den Forderungspunkten mal mehr, mal weniger deutlich der Gleichklang und die Gleichberechtigung von konventioneller und ökologischer Produktion deutlich werden; allerdings nur im Antrag. Sachsen ist mit seinen höchst unterschiedlichen Anbauregionen, mit einer Vielfalt von Standorten, mit unterschiedlichen Anbindungen an Kaufkraft, starke Ballungszentren und Verkehrsanbindungen raumgebend sowohl für ökologische als auch für konventionell und intensiv wirtschaftende Betriebe – was mich direkt zu einem wesentlichen Kritikpunkt führt, zu dem ich gern in der nächsten Runde weiter ausführen würde. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Prantl. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE; Frau Kollegin Mertsching, bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Staatsregierung fasst das Anliegen des Antrags am Ende ganz gut zusammen: „Die Umsetzung der begehrten Maßnahmen ist in allen Detailaspekten in Arbeit.“ Daher weiß ich überhaupt nicht, worüber wir hier noch diskutieren. Leider scheint die einzige Strategie im Antrag zu sein, für mehr Regionalität Marketing zu organisieren. Wenn man alles aus der Hand gegeben hat, bleiben eben nur noch Werbung und Commitment. Aber ist denn Marketing tatsächlich Platz 1 der Faktoren, um mehr Regionalität zu fördern? Ich denke: Nein; denn es sind vor allem die geringen Eigenproduktionskapazitäten. Wodurch entstehen sie? Vor allem durch Flächenverlust, dadurch, dass die Landwirtschaft ein sehr risikobehafteter Job ist, dass er sehr kapitalintensiv und immer auf Kante genäht ist. In Punkt 1 sagen Sie: Wir wollen die Probleme analysieren und mögliche Engpässe aufzeigen. Neben der vom SMEKUL angesprochenen Studie verweise ich gern auf unsere Große Anfrage „Osten“. Diese hat noch einmal herausgestellt: Wir produzieren zu wenig für den eigenen Bedarf. Sie haben es angesprochen: Es sind 30 % Selbstversorgungsgrad beim Obst. Die Fläche für Baumobstarten ist seit 2007 sinkend, und beim Gemüse liegt der Selbstversorgungsgrad bei 10 %. Seit 2011 gehen die Fläche sowie die Betriebe dafür zurück, insbesondere im Raum Dresden und im Raum Görlitz. Es wäre also längst Zeit für einen Antrag zur Stärkung des sächsischen Obst- und Gemüseanbaus. Eine Möglichkeit dafür wäre die Förderung der solidarischen Landwirtschaft. Ich zum Beispiel bin Mitglied einer solidarischen Landwirtschaft, bezahle ungefähr 10 Euro pro Woche, kann davon einen Großteil meines Frischebedarfs an Obst und Gemüse decken und bekomme auch noch zwei Eier. Eine Person kann davon leben. Beim Thema Fleisch ist der Selbstversorgungsgrad etwas höher – er liegt bei 40 % –, aber der Anspruch müsste hierbei sein, nicht die Produktionskapazitäten auszubauen, sondern den Konsum zu reduzieren. Das würde auch dem Klima helfen. Wie sehen hier die Maßnahmen aus? Ein weiteres Problem sind die Verarbeitungskapazitäten. Hierzu haben Sie in Ihrem Antrag Substanzielles genannt. Das nächste Problem ist die Verfügbarkeit. Die meisten Menschen kaufen nun einmal in den Supermärkten ein. Dort lässt sich Regionales durch die Mengenverfügbarkeit aber nur begrenzt unterbringen, und es gibt leider auch keine allgemeinverbindliche Definition für Regionalität. Eine Lösungsmöglichkeit sitzt direkt hier in Dresden: die Verbrauchergemeinschaft. Die größte Verbrauchergemeinschaft Ostdeutschlands mit 10 000 Mitgliedern; eine Genossenschaft, die sich über Beiträge finanziert und Bioprodukte als reichhaltiges Angebot aus der Region günstiger anbieten kann. Schließlich sind es die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen. In Punkt 5 schreiben Sie: „Möglichkeiten zum verstärkten Einsatz von regionalen Produkten in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung prüfen und ausbauen“. Ihre Antwort: „Agrarmarketing“, eine Antwort: „Veränderung der Gewohnheiten“. Die Bestellvorlaufzeiten müssen verlängert werden. Es muss geschaut werden, was für die Gemeinschaftsverpflegung überhaupt verfügbar ist, und nicht, was immer nur gewünscht ist. Auch müssen die Vertriebsstrukturen verändert werden. Wir brauchen in Sachsen auch zentrale Vertriebsstrukturen. Diese sitzen nämlich auch in Thüringen bzw. in Berlin. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Grüne Wunder in Dresden, das es auch schafft, mit Bio- und regionalen Produkten Kita- und Schulverpflegung zu organisieren. Unsere Antwort darauf wäre: ein anderes Vergabegesetz. Hierbei können regionale Abnahme und Bioeinkauf stabil nachgefragt werden und eine Grundlage für heimische Produktion bilden. Eine andere Lösungsmöglichkeit – Volkmar Zschocke hat es angesprochen – sind die Ernährungsräte in Dresden und Leipzig. Schon lange sind sie am Start und die verschiedenen Akteursgruppen organisieren sich – Produzenten, Verarbeiterinnen und Verarbeiter, Nutzerinnen und Nutzer, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Gastronomen –, um genau diese Themen voranzubringen. Wie können wir regionale Außerhausversorgung in Kitas und Schulen organisieren, aber auch für die Gastronomie? Wie können wir Bildung für nachhaltige Ernährung organisieren und die Märkte für den privaten Konsum? Die Marktschwärmer sind als Beispiel genannt worden. Hier wäre zum Beispiel eine Stellenförderung für diese Ernährungsräte gefragt. Weitere Probleme sind: Die regionalen Nahrungsmittel sind teurer als zum Beispiel Flugobst. Das ist total absurd, aber möglich dank Kapitalismus und Externalisierung der Kosten. Das kann sich am Ende nun mal nicht jeder leisten, wenn sie regional produziert sind. Dass diejenigen, die es sich leisten können, ihr Geld aber nicht für gesunde oder regionale Nahrungsmittel ausgeben wollen, ist Resultat der Geiz-ist-geil-Mentalität; denn die Priorität liegt darauf, mit dem teuren Auto bei Lidl, Aldi und Co. vorzufahren, um die Taschen der reichsten Deutschen weiterhin zu füllen, aber nicht die der regionalen Landwirte und Gartenbauer, und das muss sich auch einmal jeder Einzelne hier selbst fragen. Diejenigen, die die Nahrungsmittel produzieren und verarbeiten, werden dafür am schlechtesten bezahlt und geben immer mehr auf bzw. nimmt die Ausbeutung der Arbeitskraft immer weiter zu. Herr Winkler, Sie haben gesagt: gute Bezahlung für die Leute, die in der Landwirtschaft arbeiten. Aber ich habe noch keinen Antrag gesehen, wie Sie das hinbekommen wollen. Mit Ihrem Schaufensterantrag werden Sie keines der benannten Probleme lösen, aber vielleicht klappt es ja beim nächsten Mal. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Mertsching. Nun könnten wir in eine zweite Rednerrunde gehen und ich frage: Gibt es diesbezüglich noch Redebedarf? – CDU-Fraktion? – Sehe ich nicht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Sehe ich auch nicht. SPD-Fraktion? – Auch nicht. AfD-Fraktion? – Ja; Kollege Prantl, bitte schön.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Mertsching, nach dem Nonsens, den Sie uns hier angeboten haben, musste ich erst einmal ganz tief Luft holen, und ich werde mich jetzt bemühen, die Angelegenheit etwas zu versachlichen. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Das werden Sie gleich hören. – Als ich vorhin die Gleichbehandlung von konventionellem und ökologischem Anbau in den Antragspunkten positiv erwähnt habe, habe ich mich doch gefragt, Herr Günther, ob Sie und das grüne Ministerium diese Gleichbehandlung hier nur ein bisschen vorgaukeln und in Ihrem tatsächlichen Verhalten anders und einseitig zugunsten der Ökobetriebe agieren. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Eine Verschwörung!) So wird in der Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums zu diesem Antrag zu Punkt 2 das neu gebildete Referat – nichts dagegen einzuwenden – Regionale Wertschöpfung, Ökolandbau erwähnt. Weiterhin ist im Punkt 3 von der Sensibilisierung von Einheimischen und Gästen für regionale Produkte und Bioprodukte die Rede. Nun, Bio- und Ökoproduktion kann sowohl regional als auch überregional sein. Konventionelle Produkte tauchen in der Lesart des Ministeriums hingegen gar nicht mehr auf. Wir sind aber der Meinung, dass jede Produktionsform ihre Daseinsberechtigung hat. (Beifall bei der AfD) Wir wollen die Ökobetriebe im Einzugsbereich der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz mit ihrer relativ kaufkraftstarken Käuferschicht. Wir brauchen die konventionell, intensiv und rentabel wirtschaftenden Betriebe in ackerbaulichen Gunstlagen mit großen Schlägen. Wir können in Sachsen sehr, sehr dankbar sein, dass auch benachteiligte Gebiete vernünftig bewirtschaftet werden. Gerade im Erzgebirge oder in der Dübener Heide leisten konventionell aufgestellte, klassische Agrargenossenschaften mit extensiver, mit naturnaher, aber auch mit intensiver Landwirtschaft auf großen Flächen Unglaubliches für die Erhaltung unserer sächsischen Kulturlandschaften, für die Erhaltung unserer Lebensqualität, für die Erhaltung und den Schutz unserer Heimat. (Beifall bei der AfD) Es hat also jede Produktionsform ihren berechtigten Platz und ihren Wert, und jede Erzeugung braucht auch einen funktionierenden Markt. Grüne Wunschmarktanteile lassen sich aber nicht mit planwirtschaftlichen Zielen anordnen. Jetzt kommen wir einmal zum Verbraucherverhalten, das Sie so polemisiert dargestellt haben, Frau Mertsching. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber bitte!) Untersuchungen und Befragungen zeigen, dass zwar die Meinung der Verbraucher, Biolebensmittel zu bevorzugen, bei 40 bis 80 % steht. Es gab eine Studie der Hochschule Osnabrück. Das ist nur ein Beispiel, das bei einer Marktbeobachtung in repräsentativen Lebensmittelmärkten zeigt, dass Fleischprodukte mit Tierwohlkennzeichen schon bei geringen Preissteigerungen kaum noch gekauft werden, im Widerspruch zum mehrheitlichen Bekenntnis pro Bio. Dabei ist bei Tierwohlpreissteigerungen von 9 bis 13 % eine Kaufbereitschaft von lediglich 16 % zu verzeichnen. Warum klafft hier die Lücke zwischen gutem Vorsatz und moralischem Anspruch, Tierwohl bzw. Bioartikel kaufen zu wollen und am Ende diese Artikel auch tatsächlich zu kaufen? Das hat natürlich auch etwas mit Kaufkraft zu tun. Herr Staatsminister, beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch, dass es Ihre unsoziale grüne Energiewende ist, (Beifall bei der AfD) die Millionen von Geringverdienern die höchsten Energiepreise europaweit aufbürdet. Das schröpft die Kaufkraft ganz erheblich. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Ich glaube, das ist Ihnen klar, Herr Staatsminister. Meine Empfehlung: Beenden Sie ganz einfach Ihre verkorkste Energiewende, dann bleiben den Verbrauchern viele Milliarden Euro mehr im Portemonnaie übrig, auch für den Einkauf im Bioladen. So einfach könnte es also sein. Zurück zum Antrag – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) – Nee, nicht aha, das ist Tatsache. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer Strom kauft, kauft nicht Bio? Ah!) – Ja, so wird es werden. – Wir müssen uns an bestehender Nachfrage orientieren, weil die Präferenzen und die Kaufkraft der Kunden ausschlaggebend sind und nicht der Wille einer zentralen Planstelle. Herr Staatsminister Günther, wenn Sie ernsthaft der Meinung sind, dass im Freistaat einzig und allein der ökologische Anbau die Zukunft darstellt, dann, glaube ich, befinden Sie sich auf dem grünen Holzweg. Dass wir eine Stärkung landwirtschaftlicher Strukturen und Wertschöpfungsketten benötigen, darin sind wir uns wohl einig. Aber das, was wir im Gegensatz zu Ihren Vorstellungen in Sachsen brauchen, sind gleichbehandelte und gleichberechtigte Produktionsformen, die sich am realen Kaufverhalten und an der Kaufkraft der Bürger ausrichten und sich daran anpassen und nicht umgekehrt. Liebe Kollegen von der CDU, ist es wirklich auch Ihr Ziel, den Ökolandbau vorrangig überproportional zu stärken und konventionelle Traditionsbetriebe, tragende Säulen der sächsischen Landwirtschaft, links liegen zu lassen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Diese Frage werden Sie sich jedoch in Zukunft von den sächsischen Bauern noch öfter anhören und sie beantworten müssen. Alles in allem ist die Grundidee dieses Antrags aber gut und richtig, Strukturen und Rahmenbedingungen zu optimieren. Der überwiegende Fokus auf Biobetriebe in der ausführlichen Stellungnahme der Staatsregierung lässt jedoch auf eine gewisse ideologische Voreingenommenheit eines grün geführten Landwirtschaftsministeriums schließen, zuungunsten konventionell geführter Betriebe. Trotz vieler positiver Ansatzpunkte, denen wir zustimmen, werden wir uns daher bei diesem Antrag enthalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Und was hat das jetzt mit Frau Mertsching zu tun gehabt?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach in dieser zweiten Rederunde Kollege Prantl. Ich frage nun die Fraktion DIE LINKE: Möchte noch einmal jemand dazu sprechen? – Das sehe ich nicht. Ich frage noch einmal allgemein in die Runde: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich Herrn Staatsminister Günther das Wort; bitte schön.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident Liebe Kolleginnen liebe Kollegen! Herzlichen Dank den vier Fraktionen, die es geschafft haben, sich mit diesem Antrag inhaltlich zu beschäftigen und etwas Zielführendes dazu auszuführen. Warum machen wir das? Warum stellen wir uns dem Thema Regionalität? Wir haben es bei Corona wie im Brennglas gemerkt, als internationale Lieferketten ins Stocken geraten sind, aber wir wissen schon länger, dass die Branche, der gesamte Agrarsektor, unter enormem Druck steht. Dieser Druck ist zweifach: Man ist abhängig von einer Produktion für einen Weltmarkt und deswegen auch von schwankenden Weltmarktpreisen, auf die man nur sehr wenig Einfluss hat. Sie führen regelmäßig zu Preiskrisen, liegen oftmals sehr knapp an den Kalkulationsgrenzen und sind teilweise nicht kostendeckend. Dieser riesige Druck wird hierzulande gleichermaßen durch den Lebensmitteleinzelhandel ausgeübt, insbesondere von den großen Discountern, die in den letzten Jahrzehnten aufgebaut worden sind. Das ist der volkswirtschaftliche Hintergrund. Wenn man die Branche auf gesündere Beine stellen will – und da geht es nicht um keinen Export, kein Produzieren für Discounter, sondern es geht darum, einfach eine größere Unabhängigkeit herzustellen –, dann bedeutet das, Regionalität zu fördern, um entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein stabileres Bein aufzustellen für die gesamte Branche, und egal, ob konventionell oder Bio; beides gehört in die Regionalität hinein. Genau in dieser Richtung unterstützen wir als Ministerium diesen Aufbau ganz konsequent. Das Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurde schon angesprochen. Es gibt unterschiedliche Studien und Befragungen. Zum Beispiel gibt es die i.m.a.-Studie aus dem Jahr 2020, bei der 97 % Prozent der Befragten angegeben haben, wie wichtig ihnen Regionalität ist. Das ist ein Hintergrund. Da kommt ein Druck aus dem Markt, ein volkswirtschaftlicher Druck zusammen auch offensichtlich mit einem Bedürfnis aus der Bevölkerung. Aber klar ist: Wenn man entlang der Wertschöpfungskette in dieser Branche etwas verändern will, muss man alle in den Blick nehmen, und das sind sowohl die Erzeugerinnen und die Erzeuger – nämlich die Landwirtschaft, aber vor allen Dingen auch der gesamte Bereich der Weiterverarbeitung, auch des Ernährungshandwerks, der Ernährungsindustrie und natürlich am Ende die Vermarktung, wie es verkauft wird. All diese drei Segmente nehmen wir als Ministerium in den Blick, weil sich nur dort etwas verändern kann – und im letzten Segment, wenn man von der Warte her schaut, wie es verkauft werden soll, eben auch wieder über den Einzelhandel, die Direktvermarktung, auch den ganzen Bereich des Außerhausverzehrs, wo man von Kantinen, Restaurants etc. spricht. Wir reden auch mit all den Akteuren, wenn wir mit dem Ernährungshandwerk im Gespräch sind. Ob es die Bäckerinnung oder die Fleischerinnung ist, ob es die Verbände sind, sie alle gehören mit dazu. Da geht es auch so los, vom Absatz her zu denken, und deswegen unterstützen wir auch das Marketing, liebe Kollegin Mertsching. Es erschöpft sich nicht darin, aber am Ende muss es natürlich gekauft werden. Deshalb ist es eines unserer Instrumente, dass wir wirklich in die Online-Werbung, überhaupt in die Werbung gehen mit allem Möglichen – mit Anzeigen, Online-Werbung, Pressearbeit, Social Media, Imagefilmen, Messebesuchen etc. pp., was man alles machen kann; aber vor allem mit einer spezifischen Online-Werbekampagne für die Altersgruppe 16 bis 35, bei der wir die Vorteile der regionalen Produkte darstellen und ganz viele Details zur Fischzucht, zur Milchviehhaltung, zur mobilen Hühnerhaltung etc. Ein anderer Punkt wurde schon von Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen: das Portal „Regionales Sachsen.de“. Dort versuchen wir als Freistaat wirklich zu helfen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich zu machen, was es alles schon an Anbietern gibt. Dort sehen wir einen regelrechten Boom, einen Anstieg. Das Portal ist 2017 aufgestellt worden, und in der letzten, relativ kurzen Zeit haben sich die vertretenen Unternehmen, Initiativen mehr als verdoppelt. Wir sind jetzt mit Stand März 2021 bei 354, die wir hier schon in Sachsen haben, die regionale Produkte anbieten. Nur einmal die Zugriffszahlen: Für das I. Quartal 2021 haben wir im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um über 20 %; wir sind jetzt schon bei knapp 21 000 Zugriffen auf dieses Portal. Da passiert also etwas, da kommt etwas in Bewegung. Wenn es um Regionalität geht, wie sich das ausweist – dort sorgen wir für eine klare Kennzeichnung. Das ist diese Regionalfenster-Kennzeichnung, zu der wir in Verhandlung mit diesem Anbieter sind und ein eigenes Regionalfenster mit dem Sachsen-Signet verbinden, mit dem dann wirklich klar sächsische Produkte zu erkennen sind. Auch das zum Hintergrund: Bundesweit gibt es schon auch für andere Regionen circa 900 Lizenznehmer für über 5 000 Produkte – in Sachsen sind es erst 14 Unternehmen mit 65 Produkten; da sieht man, welch riesigen Nachholbedarf es gibt, dem wir uns hier stellen. Wichtig ist, Akteure zusammenzubringen entlang der gesamten Kette von Erzeugung über Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Dem haben wir uns gestellt, indem wir in den vergangenen Jahren verschiedenste Formate aufgelegt haben. Ein Format waren Veranstaltungsreihen, Vernetzungsreihen, Workshops, die wir gemacht haben. In etwa sieben Veranstaltungen quer durchs Land haben wir regionalspezifisch innerhalb von Sachsen ungefähr 200 Teilnehmer – lauter Fachleute aus dieser ganzen Kette – zusammengebracht, und dort sind auch schon erste Geschäftsbeziehungen entstanden; genau daraus, weil wir sagen, wir müssen die Leute zusammenbringen. Wir haben natürlich auch an Messen teilgenommen „ISS GUT! Spezial“ und „BioBitte.“ etc. Es ist ein Ergebnis der letzten Jahrzehnte gewesen, dass die vorhandene Schlachtstätten-Infrastruktur seit Anfang der Neunzigerjahre mehr oder weniger weitgehend zusammengebrochen, verschwunden ist. Dem haben wir uns systematisch gestellt. Wichtig ist, wenn es an der Hardware fehlt – wie etwa an Schlachthofkapazitäten –, die Akteure wieder zusammenzubringen. Wir hatten am 8. Februar einen Schlachthof-Gipfel mit den Verbänden, im Übrigen auch mit dem Bauernverband zusammen. Wir, das SMEKUL, haben eine Mehrwertinitiative „Nachhaltig aus der Krise“ aufgelegt, einen Aufruf gemacht. Allein elf Anträge beschäftigen sich dort mit genau diesem Thema „Modellhafte Umsetzung Viehschlachtung zur Stärkung regionaler Vermarktungsketten“. Wir müssen jetzt sehen, was davon tatsächlich förderfähig ist; aber da sieht man schon, was im Land brodelt. Also, die Initiativen gibt es, es muss jetzt nur zusammenkommen. Das Gleiche gilt generell und wird deutlich am Konjunkturprogramm „Nachhaltig aus der Krise“. Die gute Botschaft ist: Wir haben knapp 700 Anträge bekommen, allein 123 genau aus diesen Bereichen der regionalen biologischen Wertschöpfung. Der Nachteil war nur, dass das Programm so erfolgreich war, dass es etwa zehnfach überzeichnet ist. Wir müssen jetzt sehen, welche Initiativen wir wie und in welchem Umfang unterstützen können, aber das Land ist so weit, es soll etwas passieren auf dieser Regionalschiene. Wir haben auch die bestehenden Förderrichtlinien, etwa die Richtlinie Absatzförderung, angepasst und haben jetzt auch nicht investive Einzelprojekte, Wissenstransfer, Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren im Bereich regionaler und ökologischer Wertschöpfungsketten mit förderfähig gemacht; dabei werden bis zu 80 % der Ausgaben bezahlt. Wir haben ein Programm, einen Aufruf am 03.05.2021 gestartet, den Aufruf für mehrere Regio-Bio-Modellregionen in Sachsen, wo es wirklich darum geht, dass entlang der gesamten Wertschöpfungskette regionalspezifisch die Akteure zusammenkommen. Dort wollen wir über drei Jahre auch wirklich regionalen Managern diese Vernetzungsarbeit auch mitfinanzieren, damit das Ganze stattfindet. Man muss das Rad nicht neu erfinden, das gibt es woanders in Deutschland auch – wir machen es jetzt endlich auch hier. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Wir haben etwa für kleine und mittelständische Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die sich auch für Bio zertifizieren lassen wollen – Kantinen, Caterer –, eine Möglichkeit für den Kontrollkostenzuschuss gefunden, damit sie das machen können. Das Thema Agrarmarketingagentur für regionale Wertschöpfung in Sachsen ist ganz wichtig. Wir haben eine Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den ganzen Akteurinnen und Akteuren im Land durchgeführt. Wir haben sie auch am 10.12. wieder in einer großen Onlinekonferenz miteinander besprochen und vorgestellt. Es geht darum, dass wir für einen Zeitraum von vier Jahren ein ganzes Team von solchen Wertschöpfungsketten-Entwicklern aufbauen wollen, die in der gesamten Branche informieren, vernetzen, Gruppen von Interessenten zusammenbringen, damit wirklich etwas passiert, damit die Akteure zusammenkommen. Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Bausteinen und der Bedarf ist riesig. Am 29. April habe ich einen Gipfel mit dem Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt, wie er den Bedarf einschätzt. Es gab die klare Feststellung: Die Leute sagen nicht nur in Umfragen, dass sie sich für regionale Produkte entscheiden, sondern es ist spürbar: Die Nachfrage wächst, und seit Corona wächst die Nachfrage mit einem Riesensprung. Deswegen ist es auch klug und richtig, als Land jetzt genau dort voll hineinzuinvestieren. Es gibt bestimmte Bereiche, wie etwa gerade Gemüse und Obst, wo gar nicht so viel angeboten werden kann wie nachgefragt wird. Genauso ist es bei Milchprodukten, Weiterverarbeitungsprodukten, aber eben auch beim Fleisch. Übrigens, liebe Kollegin Mertsching, weil ja auch schon diese liebenswerte Einzelhandelseinrichtung Verbrauchergenossenschaft hier in Dresden angesprochen wurde: Dort ist das SMEKUL dieses Jahr Mitglied geworden, damit wir auch für eigene Veranstaltungen dort einkaufen können. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Das sind so die Kleinigkeiten, die man leisten kann. Aber ganz wichtig, weil Sie es angesprochen haben: Solidarische Landwirtschaft als ein Baustein, wie man insbesondere in der Gemüseversorgung Regionalität – man muss schon eher sagen: Lokalität – umgesetzt bekommt. Auch da haben wir eine große oder jetzt neu entstehende, für mehrere tausend Haushalte in Leipzig arbeitende, solidarische Landwirtschaft im Umfeld von Leipzig gefördert; immerhin eine Million Euro konnten wir dort hineingeben. Das bringt wirklich, nach dem Motto „Regionalität aus der Nische zur Systemrelevanz“, einen ganz wichtigen Schritt. Das heißt, der Markt ist da, die Notwendigkeit ist auch vorhanden. Wir müssen die Branche auf solidere Beine stellen. Deswegen gehen wir es auf all diesen genannten Wegen an. Ich danke Ihnen nicht nur fürs Zuhören, sondern dann auch für die Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Günther. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Das Schlusswort hält für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD Kollege Zschocke, bitte schön.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das mache ich gern. Vielen Dank für die engagierte Debatte. Frau Mertsching, es geht nicht nur um Marketing in diesem Antrag, das ist auch im Redebeitrag vom Minister deutlich geworden. Natürlich ist auch Solidarische Landwirtschaft ein sehr wichtiges Modell für Erzeuger(innen) und Verbraucher(innen), hier auch gemeinsam Verantwortung zu übernehmen in einer regionalen Kooperation. Natürlich wollen auch wir in der Koalition mehr regionale Produkte in der Schulverpflegung, zum Beispiel im EUSchulprogramm. Herr Prantl, im Antrag geht es nicht um einen Vergleich von ökologischen und konventionellen Produkten oder von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft; vielleicht noch mal den Antrag lesen. Ich glaube, Sie brauchen ihn nicht noch einmal zu lesen. Für einen destruktiven Redebeitrag und einen FacebookPost, wie schlimm die GRÜNEN sind, reicht das eigentlich, was Sie vorhin hier abgeliefert haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Im Antrag geht es vor allem um drei Ziele: zunächst um die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung, in der mehr sächsische Betriebe zusammenarbeiten und davon profitieren. Es geht darum, dass es eine kulturelle Verankerung regionaler Produkte und Marken im gesellschaftlichen Bewusstsein gibt; ist auch ein Stück als Bestandteil einer regionalen Identität. Es geht durch Stärkung nachhaltiger und ökologischer Wirtschaftsformen und natürlich um gesunde Lebensmittel aus der Region, Herr Prantl. Die Koalitionspartner bekennen sich im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft. Dies spiegelt sich im Handeln des Ministeriums wider. Das ist in den Ausführungen des Ministers deutlich geworden. Es ist schon vieles auf den Weg gebracht, Frau Mertsching. Aber einige dicke Bretter müssen noch gebohrt werden. Es ist kein Schaufensterantrag, weil darin viele Punkte sind, bei denen wir erst am Anfang stehen. Deshalb bitte ich um Unterstützung auf diesem Weg und zu diesem Antrag, weil am Ende alle dabei gewinnen können: die Landwirtschaftsunternehmen, egal ob konventionell oder ökologisch, das verarbeitende Gewerbe, die Verbraucherinnen und Verbraucher und natürlich auch die Tiere und die Umwelt. Wenn es durch mehr regionale Kooperationen gelingt – das ist mir wichtig deutlich zu machen –, den gefühlten Graben zwischen Stadt und ländlichem Raum wieder mehr zu überwinden, meine Damen und Herren, so ist dies auch ein wichtiger Mehrwert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das Schlusswort sprach Herr Kollege Zschocke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 7/5245 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen.– Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber viele Fürstimmen. Damit die ist Drucksache 7/5245 beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Reaktivierung der Bahnstrecke Lutherstadt Wittenberg für Drucksache 7/6182, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion AfD das Wort, und es spricht Herr Kollege Keller. Bitte schön.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag zum Erhalt der Eisenbahnstrecke Eilenburg – Wittenberg, auch Heidebahn Bad Düben genannt, ist ein wichtiger Baustein für die Mobilität im ländlichen Raum. Der Ausbau von Mobilität in Deutschland ist eines der großen Ziele, welches alle Parteien, trotz unterschiedlicher politischer Ausrichtung, in ihrem Programm geführt haben. Der Ausbau von Mobilität ist für viele Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, nicht nur eine Frage der Steigerung ihrer Lebensqualität, sondern auch eine Entscheidungsfrage für den Ort des Lebensmittelpunktes. Unser gemeinsames Ziel ist es, bestehende Bahnstrecken zu erhalten und, wenn möglich, abgestellte Bahnstrecken zu reaktivieren. Ich nenne hier nur vier Bereiche, in denen uns die Heidebahn Vorteile bringen würde: erstens der Tourismus, zweitens die Kultur, drittens Arbeit und Wohnen und viertens die Umwelt. Oftmals scheitern diese Vorhaben an verschiedenen Hürden: zu große notwendige Investitionen, zu aufwendige Planungen, zu kleiner Nutzen. Jedoch gibt es Projekte, bei denen sich keinerlei dieser Hürden in den Weg stellen. Die Heidebahn ist genau eines dieser Projekte, meine Damen und Herren. Sie verbindet durch die Strecke zwischen Städten wie Eilenburg, Bad Düben und die Lutherstadt Wittenberg Sachsen und Sachsen-Anhalt, zwei Bundesländer, miteinander. Das Interesse an der Reaktivierung des Personenverkehrs in dieser Region ist groß. Neben einem Betreiber, der die Reaktivierung erhofft, sind das einige Bürgervereine, viele kleine Unternehmen – übrigens mehr als 20 –, die sich wirtschaftliche Stärkung erhoffen. So wäre erstens der Tourismus zu nennen, der zum Beispiel Städtern aus Leipzig eine schnelle Anbindung mit der umweltfreundlichen Bahn in das Naherholungsgebiet Dübener Heide ermöglichen würde. Bad Düben ist ein Eilenburg – Bad Düben – den Schienenpersonenverkehr Antrag der Fraktion AfD geschätzter Kurort mit dem deutschlandweit bekannten Heide-Spa, seiner Natur und den bereits gut ausgebauten Fahrrad- und Wanderwegen. Derzeit ist das beliebte Urlaubsziel nur mit Bus und Pkw zu erreichen. Zweitens Kultur: Kultur soll für den ländlichen Raum erlebbar gemacht werden. Eilenburger könnten die Lutherstadt Wittenberg erkunden. Bad Dübener könnten Kultur und Gastronomie in Leipzig erleben, ohne mit Autos oder Bussen die Verkehrswege zu verstopfen. Das Arbeiten und Wohnen, ein dritter Punkt, würde attraktiver im ländlichen Raum. Wohnen im Grünen und Arbeiten in der Stadt wäre möglich. Aufgrund der erleichterten Erreichbarkeit kann eine deutliche Verjüngung der Gemeinden in Nordsachsen stattfinden. Der ländliche Raum ist besonders für junge Familien attraktiv, die sich in den Gemeinden niederlassen und trotzdem ihrer Arbeit in der Stadt nachgehen können. Auch Kinder können mit dem Zug zur Schule fahren. Die zunehmende Verstädterung und die damit verbundenen Wachstumsprobleme, ich kenne das aus Leipzig, können gemindert werden. Wohnen im ländlichen Raum wird wieder attraktiver. Damit lohnt es sich wieder, Einzelhandel anzusiedeln und/oder wenigstens zu erhalten. Der Umwelt zuliebe, der Punkt 4, wäre ein Umsteigen von Straßen- auf Schienenverkehr wünschenswert. Nachhaltiger Verkehr – weg von der Straße sind übrigens nicht nur unsere Worte, sondern sie kommen meistens von den anderen Fraktionen –, organisiert auf der Schiene, führt zu weniger Abgasen und weniger Feinstaub. Straßenverkehrsprobleme, wie Überlastung, Straßenschäden und Staus sowie Unfallhäufigkeit durch Ein- und Auspendler, würden sich verringern. Deshalb werbe ich eindrücklich für unseren Antrag, der den Tourismus stärkt, die Kultur stärkt und die Umwelt stärkt. Ein Bekenntnis des Freistaates zur Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt kostet vorerst kein Geld, bringt aber einen enormen Wachstumsschub. Im Wochenspiegel Nummer 19 Jahrgang 2020 wurde bereits ein Frühjahrsgipfel zwischen Ministerpräsident Haseloff und Herrn Kretschmer angekündigt. Dieser Antrag unterstützt dieses Unterfangen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion brachte Kollege Keller den Antrag ein. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Nowak. Bitte schön.
Andreas Nowak CDU
Tatsächlich ist das ein Thema. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Offensichtlich kommt jetzt in jedem Plenum ein weiteres Antragsstückwerk zu dem Thema: Wir reaktivieren eine einzelne Bahnstrecke. Im März waren es die LINKEN, die sich überwiegend mit Döbeln – Meißen, Pockau – Marienberg und Narsdorf – Rochlitz beschäftigt haben; dabei haben sie übrigens Großbothen vergessen. Jetzt folgt die AfD mit Eilenburg-Ost – Bad Düben, Bad Schmiedeberg – Wittenberg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hätten Sie denn gern für eine Strecke?) Ich bin gespannt, was uns in den nächsten Plenarsitzungen als Nächstes eingereicht wird. Aber zurück zu Eilenburg-Ost – Wittenberg: Diese Strecke ist seinerzeit nicht aus Versehen eingestellt worden. Schauen wir uns einmal die Topografie an: Mörtitz, Laußig, Pristäblich und Bad Düben sind die sächsischen Halte, die übrigens alle außerhalb der Ortskerne sind. Ich weiß nicht, Kollege Keller, ob Sie überhaupt schon einmal in Bad Düben waren und sich das vor Ort angeschaut haben. (Zurufe von der AfD) Vom Bahnhof zum Markt sind es ungefähr 1,7 Kilometer, vom Bahnhof zum Heide-Spa sind es schon 2,9. Insofern wird eine Eisenbahnwiederbelebung dort so richtig Druck auf den Kessel bringen, glaube ich. Sie müssten das nach Leipzig durchbinden. Dort müssten Sie den City-Tunnel einbeziehen. Demzufolge dürften Sie dann nicht mehr mit Dieselzügen fahren. Dann sind Sie also wieder bei dem Problem: Wie kommen wir mit alternativen Antrieben dorthin? Davon, dass dort etwas hinelektrifiziert wird, ist nicht auszugehen. Insofern ist dieser Antrag wahrscheinlich eher so eine Art Schaufenster, auch für Ihren Kandidaten vor Ort. Es war heute schon mal von Wahlkampf die Rede. Wir in der Koalition sind der Meinung, dass wir keine einzelnen Strecken betrachten sollten. Wir brauchen eine Priorisierung nach einer gesamtsächsischen Potenzialstudie; das habe ich beim letzten Mal an diesem Pult schon erwähnt. Das Geld fließt nämlich nicht unendlich, und anders, als Sie es darstellen wollen, hätte Ihr Antrag natürlich finanzielle Folgewirkungen; denn wenn man diese Dinge, die Sie aufgeschrieben haben, jetzt beschließt, dann verpflichten wir uns ein Stück weit in Richtung Bund, beim GVFG die entsprechende Kofinanzierung für diese Strecke in Gang zu bringen. Ansonsten wäre es nämlich das, von dem ich glaube, was es ist: Klamauk. Vor allem aber gibt es vom Bund präzise Vorgaben, die solche Reaktivierungsstrecken erfüllen müssen. Auch wir in Sachsen haben uns aus gutem Grund an bestimmte Regeln zu halten, und wir haben auch eigene Regeln dazu aufgestellt. Zum Ersten ist da die Nutzen-Kosten-Untersuchung. Diese wird derzeit offensichtlich vom Nahverkehr Sachsen-Anhalt, der NASA, gemacht. Der Faktor, der dabei herauskommt, muss größer als 1,0 sein. Ich bin sehr gespannt, ob die NASA-Studie das ergibt. Deshalb zu II.2 Ihres Antrages: Wir sollen jetzt beschließen, das anzuerkennen, ohne dass überhaupt klar ist, was Inhalt dieser Studie ist? Das kann niemand ernsthaft von uns verlangen. Das Zweite ist: Die Strecke muss durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen instandgesetzt werden wollen. Im konkreten Fall ist das die Deutsche Regionaleisenbahn. Ich bin sehr gespannt, ob die Schließungsszenarien, die wohl im Raum stehen, eher eine Art Pokerspiel sind, um Finanzmittel zu bekommen, oder ob die DRE an der Stelle tatsächlich schließen will. Auf jeden Fall kann man dieses Szenario erst einmal an die Wand malen. Bisher sind sie jedenfalls nicht sonderlich dadurch aufgefallen, dass sie sich um weitere Mittel bemüht haben. Drittens. Die ÖPNV-Zweckverbände müssten sich verbindlich zu einer Vergabe von Verkehrsleistungen verpflichten. Wir lernen ja schon seit mehreren Jahren von der sehr diskutierten und zur Debatte stehenden Strecke Döbeln – Meißen, dass sich der bisherige VVO nicht zu einem Commitment hat bereit erklären können – trotz der Tatsache, dass wir im letzten und auch im kommenden Doppelhaushalt landesseitig entsprechende Mittel für Reaktivierungen vorgesehen haben. Da ist bisher nichts passiert. Ich vermute, dass das Interesse an dieser Stelle nicht besonders groß ist. Viertens müssen die Nachfragepotenziale auf einer solchen Strecke nach GVFG mindestens 1 000 Ein- und Aussteiger pro Tag betragen. Fünftens muss die Einbindung in das sachsenweite PlusBus- und Taktbusnetz gegeben sein. Was die PlusBusse angeht, ist man gerade im Landkreis Nordsachsen etwas zurückhaltend. Dort wird aufgrund der Besiedlungsstruktur vor Ort eher in Richtung Rufbus orientiert. Insofern wäre auch das eine sehr interessante, zu klärende Frage, über die man sich unterhalten müsste. Noch einmal zu den 1 000 Ein- und Aussteigern: Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass das Berliner Kriterium, das ein hartes Kriterium ist, gerade auf dieser Strecke nur sehr fraglich erreicht wird. Zu Recht verweisen Sie in Ihrem Antrag auf unseren Koalitionsvertrag. Sie haben das ganz zentrale Wörtchen mit hineingeschrieben, nämlich: „bedarfsgerecht“. Diese Strecke wird im Gesamtmaßstab betrachtet und im Rahmen der gesamtsächsischen Priorisierung behandelt werden. Aber einseitige Schnellschüsse im Vorfeld sind genauso fehl am Platz, wie sie im letzten Plenum fehl am Platz waren. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Nowak. Nun übergebe ich für die Fraktion DIE LINKE an Herrn Kollegen Böhme. Bitte schön.
Marco Böhme Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag geht es ähnlich wie bei denen im letzten Monat um den Schienenpersonennahverkehr. Ziel ist, dass Strecken erhalten bzw. reaktiviert werden. Über 670 Kilometer sind in Sachsen seit der Wende abbestellt oder sogar abgebaut worden. Es fahren dort heute keine Züge mehr, um Menschen von A nach B zu bringen. Eine attraktive Alternative zum Auto ist also nicht mehr vorhanden. Das ist ein Problem, worüber wir hier gesprochen haben Apropos Auto: Da wurde genau das Gegenteil erreicht – das habe ich damals auch gesagt; ich will es hier wiederholen –; denn im gleichen Zeitraum sind zigtausend Kilometer neue Straßen in Sachsen gebaut worden. (Andreas Nowak, CDU: Über die auch ÖPNV-Busse fahren!) Es gab enorme Flächenversiegelungen und Enteignung; massive Investitionssummen sind hier verbaut worden. Was hat es am Ende ergeben? Dauerstau, massive Emissionen im Verkehrsbereich und Unfälle mit Tausenden Toten, auf der anderen Seite aber Streckenabbestellungen. Man muss immer wieder klar aussprechen, was hier unter der CDU passiert ist. Es ist keine gesunde Entwicklung im Verkehrsbereich, die wir hier in Sachsen erlebt haben. Wir müssen also als Politik dafür sorgen, dass die Alternativen zum Auto überhaupt wieder existieren, und zwar aus sozialpolitischen Gründen, damit allen Menschen Mobilität ermöglicht wird, auch denen, die kein Auto haben oder die keines fahren können oder dürfen. Es geht aber auch darum, die Emissionen zu senken und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Von beiden Punkten haben Sie von der AfD erstens keine Ahnung und zweitens verleugnen Sie dieses Problem. Insofern ist es heuchlerisch, was Sie hier heute wieder machen. (Zurufe von der AfD) Sie greifen hier lediglich eine Debatte aus Sachsen-Anhalt auf, wo gerade Landtagswahlkampf ist, obwohl Sie hier im Sächsischen Landtag wiederholt Anträge von uns abgelehnt haben – zuletzt in der vergangenen Plenarsitzung –, in denen es darum ging, allumfassend eine Prüfung vorzunehmen, wo Strecken reaktiviert werden können bzw. dass man sie dann auch reaktiviert. Wir haben auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Haushaltsplan morgen und übermorgen Anträge auf der Tagesordnung, mit denen wir dem Freistaat zum einen ermöglichen wollen, dass dieser selbst bestimmte Strecken in Angriff nimmt, sei es durch das Initiieren von Studien, sei es, wenn Studien schon vorliegen, durch das Investieren von Geld; später könnten Bundesmittel abgegriffen werden. – Das ist das eine. Das andere ist, dass wir dafür sorgen wollen, dass die ÖPNV-Zweckverbände selbstständig in der Lage sind, Strecken besser zu finanzieren, mehr Fahrzeuge auf die Strecke zu bringen, neue Linien zu schaffen oder Linien zu erhalten. Herr Nowak, Sie sind auf die Strecke Meißen – Döbeln eingegangen und haben gefragt, warum sich der VVO nicht dafür entscheidet. Das liegt schlicht daran, dass er keine Finanzierungszusagen für die kommenden Jahre erhält, (Andreas Nowak, CDU: Der VVO will die Strecke nicht! Das wissen Sie doch genauso gut wie ich!) wenn er diese Strecke bedienen würde. Natürlich kann ein Regionaler Zweckverband nicht zu etwas Ja sagen, wenn er genau weiß, dass er vom Freistaat kein Geld dafür bekäme. Das ist doch das Grundproblem. (Andreas Nowak, CDU: Das ist doch Unfug!) Das wollen wir lösen, indem wir den Zweckverbänden grundsätzlich mehr Geld in die Hand geben, damit sie selbstständig und vor allem vor Ort entscheiden können, wie und wo Strecken erhalten, ausgebaut und eben nicht ausgedünnt werden. Wir haben in Sachsen Dutzende Gemeinden, die keinen Schienenanschluss mehr haben, obwohl sie früher gut an das Netz angeschlossen waren und damit einen Attraktivitätsbonus hatten; denn es ist nun einmal so, dass, wenn der Bahnhof schließt, auch die Gemeinde faktisch den Bordstein hochklappt. Das ist oft der Todesstoß für eine Gemeinde. Wir reden hier auch von einem massiven Attraktivitätsverlust des ländlichen Raumes. Weiterhin ist ein Bahnhof mit einer funktionierenden Zugverbindung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oft die einzige Möglichkeit, selbstständig mobil zu sein und am sozialen sowie kulturellen Leben teilzunehmen. Das ist also wichtig, auch unter dem kulturellen Aspekt und im Sinne der Arbeitsplätze für Unternehmen. All das sind Kriterien, die zu beachten sind, wenn es um die Frage der Erhaltung der Attraktivität geht. Dass wir in vielen ländlichen Regionen Sachsens keine Bahnanbindung mehr haben, trägt zur Unattraktivität bei, und das ist ein Problem. Ziel muss es also sein, ein ÖPNV-Angebot zu machen, das attraktiv ist, das angebots- und nicht nachfrageorientiert ist; denn das ist doch der Todesstoß. Bei schwachen Fahrgastzahlen wird erst vom Zug auf den Bus umgeschwenkt, und wenn dann Leute den Bus unattraktiv finden und weniger Leute mit dem Bus fahren, wird auch noch die Buslinie eingestellt. Das ist ein Teufelskreis. Genau davon müssen wir wegkommen. Deshalb werben wir – wie schon beim vergangenen Plenum – für unser Anliegen. Sie hatten bereits die Möglichkeit, unserem Antrag zuzustimmen, was Sie nicht getan haben. Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab. Ich ergänze meine Ausführungen von soeben mit Ausführungen zu konkreten Punkten, die in Ihrem Antrag stehen. Es wäre angebracht gewesen, diese Fachspezifik, bei der es nur um eine einzelne Strecke geht und sich ein Großteil in Sachsen-Anhalt befindet, einschließlich der Zuständigkeit sowie der Studien hierfür, im Wirtschaftsausschuss mit einer Anhörung zu behandeln. Aber anscheinend haben Sie massive Probleme, Anhörungen zu beantragen – wenn ich mir die letzten zwei Ausschusssitzungen anschaue, als Sie es nicht geschafft haben, eine Drucksachennummer zu Ihren Anträgen zu nennen, weil angeblich irgendein Berater im Urlaub war oder wegen Corona nicht kommen konnte ... Das sind doch komische Dinge. Ich verstehe nicht, warum Sie so etwas Fachspezifisches hier in das Plenum ziehen und nicht im Ausschuss mit Experten anhören lassen, wo es wirklich darum geht, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, wie man Strecken erhalten bzw. wieder ausbauen kann. Ich denke, da gehört es hin, und deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei den LINKEN –
Thomas Thumm AfD
Na, so ein Zufall!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt bitte ich für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Liebscher ans Rednerpult.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sogar die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag entdeckt nun die Reaktivierung von Eisenbahnstrecken für sich. Doch warum wird dieses Thema so plötzlich für die AfD interessant und warum genau diese Stecke Eilenburg – Lutherstadt Wittenberg? Dazu müssen wir nur ins Nachbarland schauen, in welchem die betroffene Strecke endet, nach Sachsen-Anhalt. Hier braucht die AfD offensichtlich Wahlkampfunterstützung. Im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt lässt sich die Strecke zufällig finden. Und vielleicht will die AfD auch bereits engagierten Bundestagsabgeordneten der betroffenen Region ein Thema abluchsen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Thomas Thumm, AfD: Bei der CDU war es das Thema der Bundestagsabgeordneten!) Jedenfalls hat es die AfD-Fraktion mit dem Antrag recht eilig – so eilig, nicht einmal die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage abzuwarten, die erst am 28. Mai zur Beantwortung ansteht und in der sie zahlreiche Gegenstände des Antrags abfragt. Wieder ein Schelm, der denkt, dass der 28.05. recht knapp vor dem Sachsen-anhaltinischen Wahltermin vom 06.06. liegt und damit kaum mehr die Möglichkeit bietet, das Thema noch ordentlich in der Öffentlichkeit zu vermarkten. Nein, wir können uns sicher sein: Die AfDFraktion erhielt aus sich heraus genügend Erkenntnisgewinn und reicht pünktlich für dieses Plenum den vorliegenden Antrag ein. Doch wenn sich die AfD-Fraktion wirklich seriös für die Streckenreaktivierung engagieren wöllte, warum stellte sie dazu bisher keinen Antrag im Haushaltsverfahren? Ohne Geld vom Freistaat wird weder die Investition in die Streckenreaktivierung noch die Bestellung der Strecke möglich sein. Dies erkannte Herr Keller in der Debatte im MärzPlenum eigentlich an. Und nun? Den angekündigten Haushaltsantrag ist die AfD-Fraktion bisher schuldig geblieben. Mir scheint das Agieren hier mehr als unseriös. Wir als Koalitionsfraktion haben selbst in diesen angespannten Zeiten einen Aufschlag gemacht, wie wir am Donnerstag noch ausführlich besprechen werden. Für mich ist dieser Antrag vor allem eines: Wahlkampfgetöse. Jetzt noch etwas zum Inhalt des Antrags. Meines Wissens ist die Strecke Eilenburg – Bad Düben – Lutherstadt Wittenberg Teil einer sachsenweiten Potenzialanalyse im Auftrag des SMWA. Auch wenn ich bei diesem Thema selbst ungeduldig bin, habe ich bereits in der Debatte im März zum Ausdruck gebracht, dass ich wenig davon halte, einige Strecken losgelöst voneinander zu betrachten, denn es stehen eine Menge Strecken zur Bewertung an. Diese Analysen nun nicht abzuwarten und voreilig einzelne Strecken einfach aufzurufen und weitere Maßnahmen einzuleiten, wie es in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, lehnen wir BÜNDNISGRÜNE ab. Generell möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass ich kein Freund von langwierigen und aufschiebenden Prüfungen bin, sondern wir BÜNDNISGRÜNE möchten, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, für die erfolgreich geprüften Strecken baldigst die nächsten Schritte eingeleitet haben und konkrete Maßnahmen sehen. Der Antrag der AfD-Fraktion in diesem Zusammenhang ist nicht zielführend und daher abzulehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Und jetzt für die SPD-Fraktion Henning Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mobilitätswende ist keine Zukunftsvision, sondern wir sind mittendrin. Auf allen möglichen Ebenen diskutieren wir darüber, wie wir die Mobilität der Zukunft klimaneutral und sozial gerecht organisieren können, wie wir Stadt und Land miteinander verbinden können und vor allem, wie verschiedene Verkehrsformen vom Fußverkehr über den Radverkehr, über Bus und Bahn und natürlich auch das Automobil miteinander so verzahnen können, dass es für die Menschen und für die Zukunft dieses Landes gut ist. Wir erlebten in den letzten Jahren viele positive Entwicklungen. Wir haben die Abbestellung von Bahnen gestoppt, wir haben mehr Geld in den ÖPNV gesteckt, wir haben mit einem neuen Plus- und TaktBus-Netz einiges auf die Beine gestellt. Wir werden mit diesem Doppelhaushalt in den nächsten Jahren weitere Schritte gehen, mehr tun für den Ausbau von Radwegen und vieles andere mehr. (Zuruf von der AfD) – Dass Sie sich mit dem PlusBus nicht auskennen, ist klar, wenn ich Ihr Auto sehe. Es ist mir klar, dass Sie nicht mit dem Bus fahren. Ich zähle diese ganzen Punkte auf, weil es um ein kompliziertes System geht, wo man nicht einfach an einer Schraube drehen kann, sondern wo wir gemeinsam einen Plan entwickeln, umbauen, weiterentwickeln und vor allem auch umsetzen wollen, damit diese Verkehrswende gelingt. Deshalb funktioniert ein solches Herauspicken einer einzelnen Strecke nicht, wenn man es mit der Verkehrswende ernst meint. Genau an der Stelle komme ich zum entscheidenden Begriff, nämlich ernst meinen. Es ist keine drei Stunden her, da ist die AfD-Fraktion euphorisch ins Klatschen geraten, als einer ihrer Redner vom Diesel sprach. So erleben wir das Woche für Woche hier im Plenum. Dass Sie jetzt hier von Feinstaub, Klimaschutz und Umweltschutz sprechen, aber an anderen Tagen hier infrage stellen, dass der Klimawandel überhaupt menschengemacht ist, das zeugt einmal mehr davon, dass Sie an dieser Stelle überhaupt keine redliche Absicht haben, auch nur irgendetwas im Bereich der Mobilitätswende zu vollbringen, sondern es ist ein reiner Wahlkampfantrag. (Vereinzelt Beifall bei der SPD –
Sebastian Wippel AfD
Irgendwie muss man Sie doch überzeugen!) – Nein, es sind keine Denk- und Sprachverbote, nur: Sie müssen auch akzeptieren, dass auch Sie an Ihren Aussagen gemessen werden. (Tobias Keller, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Wenn Sie sich hier vorn hinstellen und in Zweifel ziehen, dass der Klimawandel menschengemacht ist, und die Reaktivierung einer einzelnen Bahnlinie mit dem Klimaschutz begründen, dann müssen Sie sich auch dieser Kritik stellen. Das werden wir immer und wieder erzwingen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollege Homann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Tobias Keller AfD
Ich habe nur eine kurze Frage: Können Sie mir den Unterschied zwischen Umwelt und Klima erklären?
Henning Homann SPD
Ich kann Ihnen ganz wunderbar den Unterschied zwischen Umwelt und Klima erklären. Ich möchte Ihnen aber etwas ganz anderes erklären. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es in diesem Hohen Haus einen Stenografischen Dienst gibt. Wenn Sie nun erklären, Sie wären nur mit der Maus verrutscht, und hätten das alles nicht erzählt, dann würde ich Ihnen empfehlen, noch einmal in Ihrem eigenen Redebeitrag nachzulesen. (Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Zwiegespräche sind jetzt nicht angebracht.
Henning Homann SPD
Nun würde ich gern noch auf einen anderen Punkt hinweisen: warum es für die Menschen in diesem Land besser ist, genau hinzuschauen. Sie haben heute einen Antrag gestellt und wir beschließen in den nächsten zwei Tagen den Haushalt. Kollege Liebscher hat darauf hingewiesen, dass es ein Leichtes gewesen wäre, im Haushalt die Mittel für die entsprechende Strecke zu beantragen. Auch hier will ich auf einen grundsätzlichen Widerspruch hinweisen: Sie stellen immer wieder den Antrag, den Steuersatz, insbesondere für Spitzenverdiener, zu senken, und auf der anderen Seite wollen Sie Kredite, die wir coronabedingt zum Schutz unserer Gesellschaft aufnehmen wollten, in den nächsten Jahren schnellstens zurückzahlen. Beides hat die Konsequenz, dass dieses Land finanziell handlungsunfähig würde. An dieser Stelle möchten Sie mehr Geld ausgeben für alles Mögliche, unter anderem für diese Bahnverbindung. Da passt etwas nicht zusammen! Das ist nicht seriös! So funktioniert Politik nicht. Deshalb ist es wie so oft bei Ihnen: Augen auf, Ihre Anträge sind in sich widersprüchlich. Sie haben kein Konzept für dieses Land, und deshalb werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Henning Homann für die SPD-Fraktion. Laut unserer Kenntnis hier vorn wird von den fraktionslosen Abgeordneten das Wort nicht gewünscht. (Zuruf von den LINKEN: Die sind auch gar nicht da! –
Rico Gebhardt Die Linke
Keine Übersicht!) Herzlichen Dank. – Dann könnten wir jetzt in eine nächste Runde einsteigen. Bitte, Herr Abg. Thumm.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen: Nach dem, was ich hier gehört habe, insbesondere von der SPD, (Henning Homann, SPD: Mut zur Wahrheit, Herr Kollege!) ringt man nach Worten, um den Unsinn, den Sie hier kundgetan haben, zu fassen. Letztendlich stellt sich für mich grundlegend die Frage: Haben Sie, insbesondere die regierungstragende Koalition, Ihr eigenes Parteiprogramm gelesen? Haben Sie gelesen, was Sie dort als Ziele formuliert haben? Die Stärkung des ländlichen Raumes! (Beifall bei der AfD) Und dann artikulieren Sie hier in Hass- und Hetzbotschaften gegen Ihren politischen Mitbewerber, der sich für die Bedürfnisse der Bürger im ländlichen Raum und die Verbindung unserer großen Städte in die ländlichen Räume hinein einsetzt, und überziehen das mit einer Polemik, die ihresgleichen sucht. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das ist eine Demokratie, die eines Parlaments nicht würdig ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Sie können ja ausreisen, Herr Thumm!) Ich möchte nicht weiter Redezeit verlieren. – Seit 2017 war die Heidebahn auf einem guten Weg, im bürgerfreundlichen Sinne gemeint, nachdem im Sommerfahrplan erstmals seit 1998 wieder regelmäßig durchgehende Verbindungen von Wittenberg (Sachsen-Anhalt) nach Eilenburg (Sachsen) mit drei Zugbahnen angeboten wurden. Diese verkehrten jeweils sonnabends sowie an Sonn- und Feiertagen. Sie hielten unterwegs in Eilenburg, Lausick, Bad Düben, Söllichau und Bad Schmiedeberg (Kurzentrum). In der ersten Saison nutzten zehntausende Fahrgäste das Angebot. Die Stadt Bad Düben strebte einen Anschluss an das bestehende S-Bahn-Netz Mitteldeutschland über Eilenburg an. Die Wiederaufnahme des planmäßigen Personennahverkehrs auf dem südlichen Streckenabschnitt erfolgte im Oktober 2015. Insbesondere an die CDU gerichtet: Reden Sie hier noch einmal mit den Regionalen Planungsverbänden. In der Saison 2017 gab es erstmals seit 1998 wieder einen regelmäßig durchgehenden Zugverkehr an den Wochenenden, der auf gute Resonanz in der Bevölkerung stieß. Darunter waren auch viele Leipziger – Kollege Keller hat es gesagt –, die am Wochenende das schöne Wetter nutzten, um das Radeln oder Wandern in der Dübener Heide zu genießen. Ja, dieses Projekt ist auch abhängig von Ein- und Aussteigern, die bezahlen. Herr Nowak, Sie haben recht, Sie haben es völlig richtig erwähnt. (Andreas Nowak, CDU: Tausend pro Tag!) – Tausend pro Tag, genau. Es war daher ein Ansatzpunkt in dieser Region, um die Effizienz und die Effektivität dieser Bahn zu erhöhen, den Schülerverkehr einzubeziehen. Aber Ende 2019 fand diese bisher positive Entwicklung ein jähes Ende. Es wurde aufgrund von Streckenmängeln ein behördliches Betriebsverbot für den Personenbetrieb verhängt, das aktuell noch besteht. Und jetzt, Herr Nowak, hören Sie ganz genau zu: Im September 2020 unterzeichneten anliegende Gemeinden und Unternehmen sowie Vertreter der Deutschen Bahn und der beteiligten Verkehrsverbünde in Bad Düben eine Absichtserklärung, welche die Aufnahme des regelmäßigen Personenzugbetriebes zwischen Wittenberg und Eilenburg zum Ziel hat. Der Infrastrukturbetreiber, den Sie genannt haben, die Deutsche Regionalexpress, sicherte dabei die Beseitigung der vorhandenen Mängel zu, um einen Sonderzugverkehr ab dem Jahr 2021 zu ermöglichen. Bis zum Frühjahr 2021 soll zudem eine konkrete Planung für einen Regelfahrbetrieb erarbeitet werden, dem ein Ein-Stunden-Takt zugrunde liegen soll. (Andreas Nowak, CDU: Das hat doch alles super funktioniert durch diese Verbünde!) Ja, aber der ÖPNV ist doch Daseinsfürsorge, und es ist Aufgabe, den ÖPNV zu steigern. Es ist Ziel der Regierung. Wo waren Sie denn? Warum fahren Sie dort nicht hin und unterhalten sich vor Ort mit den Menschen, die sich dafür einsetzen, damit so ein Projekt umgesetzt werden kann? (Beifall bei der AfD) Seit dem Stilllegen der Strecke, also seit dem Jahr 2019, sind anderthalb Jahre vergangen. Jetzt hängt alles in der Schwebe. Bürgerfreundlich, Herr Nowak, ist dieser Zustand jedenfalls nicht. Ich möchte gern noch einmal wiederholen, dass bereits im Jahr 2019 der Heidebahn die Betriebserlaubnis für den Personennahverkehr entzogen wurde. Im gleichen Jahr fand die Regierungsbildung der schwarzgrün-rot geführten Staatsregierung unter Ministerpräsident Kretschmer statt. Unsere Nachfragen im zuständigen Ausschuss – Herr Dulig, hören Sie jetzt zu! – für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Heidebahnprojekt werden nicht ausreichend beantwortet, um es wohlwollend zu formulieren. Man wisse seitens der Staatsregierung nichts Konkretes, so war die Antwort der Staatssekretärin Fröhlich. Man werde uns aber noch einmal informieren, hieß es bisher. Auf die Antworten warten die Ausschussmitglieder der AfD bis zum heutigen Tag. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Würde man die Strecke komplett stilllegen, würde eine Reaktivierung dieser Strecke nur mit einer neuen Betriebsgenehmigung möglich sein, was dann mit dem geschätzten Kostenfaktor von über 1,5 Millionen Euro zu Buche schlägt und die Zeitschiene für einen funktionierenden Personenverkehr der Strecke auf mehrere Jahre verlängern würde. Eine Potenzialanalyse der gesamten Strecke zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass die Investitionen für die aktuelle Mängelbeseitigung zur sofortigen Reaktivierung für den Personen- und Nahverkehr nur 380 000 Euro betragen. (Staatsminister Martin Dulig: Das ist falsch!) Hinzu kommt, dass auf sächsischer Seite bis heute noch Güterverkehr betrieben wird. Einen dauerhaften Verlust der Betriebserlaubnis würde den Güterverkehr auf die Straße verlagern, was – so glaube ich – von uns keiner will. All diese Vorteile hat Sachsen-Anhalt bereits erkannt. Von sachsen-anhaltinischer Seite ist die Planung der Reaktivierung der Heidebahn indessen weit fortgeschritten. Hierzu gibt es bereits eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die derzeit von dem Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt präsentiert wird. Wir bitten Sie daher eindringlich, unserem Antrag zuzustimmen, um eine endgültige Stilllegung der Bahnstrecke gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt abzuwenden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Thumm für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf für die CDU-Fraktion? – Herr Kollege Nowak, bitte.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Thumm, es wird Sie überraschen, aber ich habe sogar in Bad Düben gelebt. Ich kenne die Verhältnisse dort relativ genau. Sie müssen sich schon entscheiden: Entweder haben dort alle unterschrieben und wollen die Reaktivierung, oder aber derjenige, der dort mitunterschrieben hat, will sie jetzt stilllegen. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Im Übrigen: Die Sachsen-Anhalter haben bisher keine Zahlen veröffentlicht. Es ist keine NKU da, und es ist auch kein Faktor da. Selbst wenn wir dort über 1,0 kommen, dann haben wir immer noch das Problem mit den 1 000 Ein- und Aussteigern, die momentan in Berlin die Grundlage sind, um die GVFG-Mittel zu bekommen. Und dass das Ganze nur 380 000 Euro kostet, also, die Zahl müssen Sie schon nachweisen – ich kenne andere Zahlen. Insofern ist dieser Antrag Klamauk, und er bleibt Klamauk. Wir lehnen ihn ab. – Danke schön. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Für die Fraktion DIE LINKE? – Nein. Für die BÜNDNISGRÜNEN? – Nein. Und für die SPD-Fraktion? – Das sehe ich auch nicht. Besteht für die AfD-Fraktion Redebedarf? – Nein, das sehe ich auch nicht. Doch? – Bitte schön, Herr Keller.
Tobias Keller AfD
Ich möchte nach der Staatsregierung reden, jetzt nicht. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie möchten dann das Schlusswort halten?
Tobias Keller AfD
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Alles klar. Dann merken wir das so vor. – Herr Staatsminister Dulig, bitte, für die Staatsregierung. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag ist das Ziel einer Mobilität für alle Menschen in Stadt und Land verankert. Dieses soll sicher, zuverlässig, bezahlbar und mit den Klimaschutzzielen vereinbar sein. Wir als Koalition haben uns auch eine Vielzahl von Aufgaben vorgenommen. Wir haben uns konkret zum Ziel gesetzt, die Erschließung der ländlichen Räume mit alltagstauglichen und vertakteten Verkehrsangeboten weiter zu verbessern. Dabei setzen wir auf ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Verkehrsmittel Bus und Bahn im öffentlichen Personennahverkehr. Beim Ausbau des Angebots des ÖPNV im ländlichen Gebiet ist die Wiederertüchtigung von seit vielen Jahren nicht mehr für den Schienenpersonennahverkehr genutzten Eisenbahnstrecken eine Option zum Erreichen unserer Ziele. Zur Identifikation von aktivierbaren Eisenbahnstrecken hat das SMWA ein Basisgutachten erstellt, welches insgesamt über 20 Eisenbahnstrecken in ganz Sachsen in den Blick nimmt. Dennoch sollte man nicht außer Acht lassen, warum auf diesen Strecken kein Personenverkehr mehr stattfindet. Neben dem hohen Investitionsaufwand für die Wiederherrichtung der Infrastruktur und einem an denheutigen Ansprüchen ausgerichteten Angebot werden allzu oft die Betreiberkosten aus den Augen verloren. In ländlichen Gebieten befinden sich die Stationen oft unverhältnismäßig weit von den Ortschaften entfernt. Es gibt oftmals keine barrierefreien Zustiege und die Reisezeiten auf den Eisenbahnstrecken sind inakzeptabel. Wenn wir uns heute mit der Reaktivierung der Heidebahn von Lutherstadt Wittenberg über Bad Schmiedeberg und Bad Düben nach Eilenburg beschäftigen, dann verlangt diese Debatte die Benennung einiger Fakten zur Eisenbahnstrecke, die für sich sprechen dürften. (Zuruf von der AfD –
Andreas Nowak CDU
Hört, hört!) – Noch einmal: Im Ausschuss, um jetzt gleich einmal den ungeheuerlichen Vorwurf, den Sie gemacht haben, zu kontern. Ich finde es schon eine Unverschämtheit, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, dass meine Staatssekretärin auf die Aussage, die Sie getroffen haben, dass sie eine Antwort schuldig sei, nicht geantwortet habe. Herr Keller hat selbst darauf hingewiesen, dass eine Kleine Anfrage gestellt wurde, und hat bestätigt, Sie warten die Antwort auf die Kleine Anfrage ab. (Zuruf von der AfD) Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass eine Antwort von der Staatssekretärin nicht gegeben wurde, ist eine Unverschämtheit. Das weise ich von mir! Im Antrag der AfD-Fraktion wird aber ein Investitionsbedarf in Höhe von 380 000 Euro für die Strecke benannt. Das stimmt nicht. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Denn diese Summe beschreibt allein nur die Investitionskosten, die zur Abstellung der betriebsgefährdenden Mängel benötigt werden, welche aktuell zur Streckensperrung geführt haben. (Andreas Nowak, CDU: Interessant) Allzu oft wird die Befahrbarkeit einer Eisenbahnstrecke mit der Nutzung für den planmäßigen Personenverkehr gleichgesetzt. Auch dies ist ein weitläufig verbreiteter Trugschluss. Ein Nahverkehrsangebot auf der Schiene, welches auch gegenüber dem Individualverkehr bestehen kann, setzt voraus, dass die Infrastruktur ein stabiles Fahrplanangebot zulässt. Die Fahrzeiten müssen kurz sein und konkurrenzfähige Reiseziele zum Individualverkehr ausweisen. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Zudem muss mit dem Angebot insgesamt ein üblicherweise erwarteter Komfort angeboten werden. Die Kosten für eine Aktivierung dieser Strecke für den Schienenpersonennahverkehr sind gegenwärtig noch nicht bezifferbar. Darauf ist Herr Kollege Nowak bereits eingegangen. Es gibt noch keine belastbaren Zahlen. Da aber in die Infrastruktur seit 30 Jahren nahezu nicht investiert wurde, ist mit erheblichen Investitionen, die je nach Zustand der Strecke und Erfordernis der Modernisierung bis zu 1 Million Euro pro Kilometer betragen können, zu rechnen. – So viel zu Ihren 380 000 Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle an meine Ausführungen zur Aussprache am 25. März 2021 in diesem Haus anknüpfen. Dabei hatte ich Ihnen umfassend dargelegt, welche Maßnahmen die Sächsische Staatsregierung ergriffen hat und weiterhin ergreifen wird, um den Schienenpersonennahverkehr auf Eisenbahnstrecken einzurichten und gegebenenfalls wiederzubeleben. Wir dürfen dabei aber nie die Kosten aus dem Auge verlieren, die der Betrieb einer Eisenbahnstrecke tatsächlich mit sich bringt. Neben der Aktivierung des Bestandes stehen zumeist hohe Investitionen für die Verbesserung des Angebots und letztendlich langfristige Betriebskosten in nicht unerheblicher Höhe im Raum. Zum Abschluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Untersuchungen zur Aktivierung von Eisenbahnstrecken ein komplexes Programm darstellen, in dem alle Strecken nach gleichen Maßstäben zu bewerten sind. Eine bevorzugte Betrachtung bestimmter einzelner Eisenbahnstrecken wird nicht erfolgen und ist auch gegenüber anderen ländlichen Räumen, die ähnliche Erwartungen an die Untersuchung von Reaktivierungspotenzialen haben, nicht zu verantworten. Vielmehr bedarf es einer Versachlichung und Objektivierung der mit dem Vorhaben Aktivierung von Schienenstrecken verbundenen Erwartungen, um die geeignetsten und wirkungsvollsten Pfade zu beschreiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig für die Staatsregierung. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Herr Keller für die AfD-Fraktion, bitte.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem jetzt so viel Unkenntnis durch den Saal gewandert ist, komme ich leider nicht umhin, meine Rede zu den Akten zu legen. (Andreas Nowak, CDU: Vor allem aus Ihrer Fraktion!) Herr Nowak, Sie sprechen von einem Schnellschuss. Wissen Sie denn nicht, dass diese Strecke seit 2015 wieder reaktiviert werden soll und dass die Bemühungen in SachsenAnhalt schon sehr weit fortgeschritten sind? Wissen Sie denn nicht, dass die Studie, in der Sie die Zahlen bezweifeln, bekannt ist? Soll ich Ihnen sagen, wo diese stehen? Haben Sie vielleicht einmal in Sachsen-Anhalt ein Protokoll zur Heidebahn gelesen, in dem Aussagen getroffen wurden? Dann wüssten mehr. Sie wüssten vielleicht so viel – – (Andreas Nowak, CDU: Zur Beseitigung der Mängel!) – Ja, zur Beseitigung der Mängel. – Herr Dulig, ich muss Ihnen sagen: Die Beseitigung der Mängel würde die Betriebserlaubnis nicht erlöschen lassen. Das heißt, die Strecke könnte wieder funktionieren. Noch etwas: Die Deutsche Regionaleisenbahn DRE hat bekannt gegeben, dass sie als Betreiber zur Verfügung steht, und möchte die Strecke aktiviert haben. Ich habe das alles schriftlich. Wenn Sie möchten, dann gebe ich es Ihnen per Papier! Sie können es sich aber auch im Internet selbst heraussuchen! Offensichtlich haben Sie ja genug Personal, und demnächst werden Sie noch mehr Personal einstellen können, nachdem Sie Ihre Tantiemen erhöht haben. (Beifall bei der AfD) Ich komme wieder zum Sachlichen. (Andreas Nowak, CDU: Aha!) Die Wiedernutzung der Bahnstrecke im Personenverkehr bringt Vorteile für den Tourismus, für die Kultur, für das Wohnen und Arbeiten, für den ländlichen Raum und für die Umwelt. Gehandelt werden muss schnell, um die Betriebserlaubnis für die Gesamtstrecke nicht zu verlieren und einer Stilllegung entgegenzuwirken. Das ist nämlich etwas anderes als eine Reaktivierung mit einer Potenzialstudie usw. Sie brauchen nicht auf eine Gesamtpotenzialstudie abzustellen. Wir hatten ja einen Antrag im Haushalt gestellt, mehrere Studien – Einzelstudien – zu machen, gerade zu solchen Fällen, die landesübergreifend sind. Was haben Sie denn gemacht? – Abgelehnt haben Sie es! (Beifall bei der AfD –
Andreas Nowak CDU
Weil Einzelstudien Schwachsinn sind! Sie müssen das im Ganzen sehen!) Eine fadenscheinig, nur wenig begründete Ablehnung schadet Ihren Parteien genauso, wie uns eine unkooperative Haltung zu eindeutig mehrheitsfähigem Grundkonsens schaden würde. (Beifall bei der AfD) Demokratie heißt nämlich, Ideen austauschen und umsetzbare Ideen gemeinsam auf den Weg zu bringen. Setzen Sie dies um! Geben Sie Ihre Stimme für die Heidebahn, den Tourismus, den ländlichen Raum und die Umwelt. (Beifall bei der AfD) „Gemeinsam für Sachsen“ – das ist Ihr Regierungsprogramm, wenn ich Sie daran erinnern darf. (Beifall bei der AfD – Unruhe –
Holger Mann SPD
Hat irgendjemand geschrieben, man solle am Ende rumschreien?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten das Schlusswort von Herrn Keller für die AfDTagesordnungspunkt Diskriminierung von trans* bei der Blutspende beenden: Drucksache 7/5356, Antrag mit Stellungnahme Die Fraktionen können in gewohnter Art und Weise dazu Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Buddeberg ans Redner(innen)pult.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen reden, und zwar über das Blutspenden. Jährlich werden vor den Sommerferien die Blutkonserven knapp. Zum Beispiel rief 2019 die damalige Gesundheitsministerin die Sächsinnen und Sachsen zum Blutspenden auf, und in diesem Zusammenhang wurden Zahlen veröffentlicht. Diese Zahlen waren interessant und gleichzeitig auch alarmierend, denn sie haben ausgewiesen, dass es eine hohe Zahl von Spenderinnen und Spendern gibt, die aufgrund des Alters ausscheiden, und dass diese hohe Zahl nicht kompensiert werden kann durch die Gewinnung von neuen, jüngeren Spendebereiten. Das ist wirklich dramatisch, denn jeden Tag werden in Sachsen durchschnittlich 650 Vollblutspenden in sächsischen Krankenhäusern und Arztpraxen benötigt, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Die Pandemie hat die Situation noch verschärft, denn viele Leute, die sonst ganz regelmäßig Blut spenden, haben sich unsicher gefühlt und sind deswegen gar nicht erst spenden gegangen. Oft konnten auch keine Spendenaktionen durchgeführt werden, weil Räumlichkeiten mit den entsprechenden Hygieneschutzkonzepten nicht sichergestellt werden konnten. So mussten regelmäßig veranstaltete Events wie Blutspendetage und Spendenmarathons abgesagt werden. Deshalb wird nicht nur jetzt, aber besonders jetzt zur Blutspende aufgerufen. Dabei wird – völlig zu Recht – die Blutspende als solidarischer Dienst an der Gesellschaft dargestellt. Mit Slogans wie: „Blut spenden – Leben retten“ und „Leben retten ist unbezahlbar!“ wird für die Blutspende geworben. Viele Einrichtungen beteiligen sich dankenswerterweise daran, indem sie eigene Blutspendetage organisieren. Ich denke, Fraktion. Ich stelle jetzt die Drucksache 7/6182, Reaktivierung der Bahnstrecke Eilenburg – Bad Düben – Lutherstadt Wittenberg für den Schienenpersonenverkehr, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und weitaus mehr Stimmen dagegen ist dem Antrag demnach nicht zugestimmt. Dieser Tagesordnungspunkt gilt als beendet. Wir kommen jetzt zu und homosexuellen Menschen Jede Blutspende rettet Leben! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung wir dürfen dankbar sein für alle, die sich für die Blutspende zur Verfügung stellen und denen bewusst ist, dass auch sie oder ihre Liebsten auf eine Blutspende angewiesen sein könnten. Vielleicht haben Sie das tatsächlich schon einmal erlebt, selbst oder im eigenen Umfeld, und wissen um die Bedeutung von Blutspenden. Wir dürfen dankbar sein für alle, die ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Dann ist da eine Gruppe von motivierten gesunden Menschen, die genau dies gern tun würden: Sie wollen Blut spenden, aber sie dürfen nicht. Denn Homo-, Bi- und Transpersonen sind faktisch von der Blutspende ausgeschlossen. Das ist untragbar. Um gleich zu Beginn mit einem Missverständnis aufzuräumen: Natürlich ist es völlig richtig, hohe Sicherheitskriterien an die Blutspende anzulegen. Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass keine Konserven mit infiziertem Blut in Umlauf kommen. Deshalb braucht es Kriterien und Richtlinien, die diese Sicherheit gewährleisten. Nur geht es hier um etwas anderes: Es geht um eine pauschale Diskriminierung von Homo-, Bisexuellen und Transpersonen. Diese Diskriminierung hat eine traurige Tradition. Gestern war der 17. Mai, der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit. Bis heute erleben Menschen in unserer Gesellschaft Gewalt und Ausgrenzungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität, aber eben auch strukturelle Diskriminierung, zum Beispiel durch die Schlechterstellung von Zwei-Mütter-Familien, durch das unendlich demütigende Transsexuellengesetz, das einfach abgeschafft gehört, oder eben bei der Blutspende. Das Pauschalverbot, mit dem hier gearbeitet wird, und das Vorurteil, das damit aufrechterhalten wird, kommt nicht von ungefähr. Der IDAHOBIT, der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit, wird am 17. Mai begangen – weil dies der Tag ist, an dem 1990 die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Krankheiten gestrichen hat. Ich möchte wirklich alle bitten, sich das noch einmal bewusst zu machen: Es ist gerade einmal 31 Jahre her, dass Homosexualität offiziell nicht mehr als Krankheit gilt. Es dauert sehr lange, bis sich solche Veränderungen in der Gesellschaft und auch in den Köpfen tatsächlich durchsetzen. Das Datum 17.05. ergibt aber auch die Zahl 175. § 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe – das war der sogenannte Schwulenparagraf, der erst 1994 komplett abgeschafft wurde. Das ist noch nicht einmal 30 Jahre her und wirkt auch heute noch nach. Das ist nicht nur eine Vermutung, sondern es gibt Zahlen, die das belegen. Wenn man nämlich in den Sachsen-Monitor schaut, dann muss man mit Erschrecken – wenn man es schon ein paar Mal zitiert hat, erschrickt man nicht mehr, ist aber trotzdem noch fassungslos – feststellen, dass in Sachsen ein Drittel der Menschen Homosexualität unnatürlich findet. Auf der anderen Seite bewegt sich aber auch ganz viel. Ich kenne sehr viele Menschen, bei denen sich spätestens seit der Öffnung der Ehe das Gefühl eingestellt hat, das sei doch heute alles kein Problem mehr. Mal abgesehen davon, dass gerade die Eheöffnung die Lebenslagen von Trans-, Inter- und non-binären Personen überhaupt nicht in den Blick nimmt, möchte ich einmal sagen: Die Menschen, die meinen, es sei doch alles in Ordnung und in Butter, sind keine homo- und bi-feindlichen Menschen, sondern das sind Menschen, die mit den Lebenslagen einfach nicht vertraut sind. Das sind dann genau auch die Menschen, die in dieser Blutspendedebatte bass erstaunt sind, wenn sie hören, dass homo-, bi- und transsexuelle Menschen grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen werden. Das ist auch nicht nachvollziehbar. Jetzt sagt die Bundesärztekammer: Moment mal – das ist ja gar kein Ausschluss; das ist ja erlaubt. Es gibt nur zur Sicherheit eine Rückstellung. Aber faktisch bedeutet das für homo- und bisexuelle Männer: Nur wer ein Jahr lang keinen Sex hatte – in Klammern: mit einem anderen Mann, aber für viele heißt das halt: wer ein Jahr lang keinen Sex hatte –, darf dann Blut spenden. Das kommt einem faktischen Blutspendeverbot gleich; denn dieses Kriterium trifft einfach nur auf wenige zu. Noch dazu muss man auch im Hinblick auf die Bundesärztekammer sagen, dass diese Regelung noch gar nicht lange gilt, sie gilt nämlich erst seit 2017. Davor gab es das komplette Blutspendeverbot: Wer schwul oder bisexuell war, war komplett und lebenslang gesperrt – Schluss, Ende, aus. Erst 2015, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den pauschalen Ausschluss ohne die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten als unzulässig eingestuft hatte, wurde die Richtlinie überarbeitet und gilt eben jetzt seit November 2017. Hier wird aber ein Problem fortgeführt – deswegen wird das auch als eine nur kosmetische Veränderung bezeichnet –: Es wird nämlich auf Risikogruppen geschaut und nicht auf individuelles Risikoverhalten. Auch heterosexuelle Personen werden natürlich und auch völlig berechtigt nach wechselnden Geschlechtspartner(inne)n gefragt; das ist auch wichtig, um Unsicherheiten auszuschließen. Aber bei homo- und bisexuellen Menschen wird pauschal Risikoverhalten unterstellt. Das ist genau der Punkt der Diskriminierung. Denn das heißt: Wenn zum Beispiel ein Mann einen anderen Mann heiratet und in einer monogamen Ehe mit ihm lebt und überhaupt keine wechselnden Geschlechtspartner hat, wird er trotzdem pauschal als zu einer Risikogruppe zugehörig betrachtet. Nur wenn er innerhalb seiner ohnehin schon monogamen Ehe auch noch ein Jahr lang zölibatär lebt, dann darf er Blut spenden. Das ist absurd. Es ist eine absurd hohe Hürde, wenn man sich vergegenwärtigt, wie sehr wir auf Spenden angewiesen sind. Noch absurder wird es bei Transpersonen, die auch per se als Risikogruppe gelten, obwohl sich inzwischen herumgesprochen haben könnte – für alle, die es noch nicht gehört haben, sage ich es noch einmal –: Sexuelle Orientierung einerseits und geschlechtliche Identität andererseits haben einfach nichts miteinander zu tun; das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Deswegen ist es auch Quatsch, sie als Risikogruppe einzustufen. Es ist einfach fahrlässig, das Blut von nicht-heterosexuellen Menschen abzulehnen, obwohl es dafür keinen nachvollziehbaren medizinischen Grund gibt. Denn auch das Blut von nicht-heterosexuellen Menschen besteht aus Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen. Vielleicht hilft an dieser Stelle auch noch ein bisschen der Blick über den Tellerrand. Dann sehen wir nämlich, dass man in anderen Ländern schon viel weiter ist. Dort wird nämlich tatsächlich nur individuelles Risikoverhalten abgefragt, unabhängig davon, ob die Sexualpartner(innen) Männer oder Frauen sind. Auch in diesen Ländern steht noch kein Blutspendedienst vor dem finanziellen Ruin oder gab es Blutspendeskandale aufgrund unerkannt infizierter Konserven. Darunter sind auch nicht nur Länder, in denen wir das vielleicht sowieso vermutet hätten, wie die Niederlande oder Australien oder Österreich – ich weiß nicht, ob man es da vermutet hätte –, sondern – was uns vielleicht wirklich zu denken geben sollte – auch Länder wie Polen, Ungarn und Russland. Werte Kolleginnen und Kollegen! Niemand soll aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Das sagen wir als Fraktion DIE LINKE anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit, und das sagen wir im Hinblick auf die Blutspenderegelung. Allen Personen, die bereit sind, Blut zu spenden, sollten wir dankbar sein, statt ihnen Steine in den Weg zu legen. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam diese Diskriminierung beenden; denn jede Blutspende rettet Leben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Hanka Kliese, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Saborowski.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heutzutage werden in Deutschland täglich 15 000 Blutkonserven benötigt. Das sind etwa 5 Millionen jährlich, Tendenz steigend. Nur 2 bis 3 % der Bevölkerung spenden regelmäßig Blut, Tendenz fallend, obwohl 94 % das Blutspenden für äußerst wichtig halten. Die meisten Transfusionen von Blut und Blutprodukten werden für die Behandlung von Krebspatienten benötigt. An dieser Stelle muss es wirklich einmal gesagt werden: Ein herzliches Dankeschön an all die Blutspenderinnen und Blutspender, die sich jährlich mehrfach auf den Weg zu ihrem Blutspendedienst oder in den Gemeinden in die dafür vorgesehenen Örtlichkeiten machen und sich die Zeit nehmen, anderen Menschen zu helfen! (Beifall bei allen Fraktionen) Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, kurz MSM, gilt seit den 1980er-Jahren, und es hat seinen Ausgangspunkt in der Aids-Krise. Eine Reihe von Patienten erlitten damals in den späten Achtzigerjahren durch Blutprodukte Virusinfektionen, zum Beispiel mit dem als Aids-Virus bekannten HIV. Seitdem spielt die Infektionssicherheit von Blutprodukten in Deutschland eine immens große Rolle. Klar ist dabei auch: Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben. Aber mit über 99,9 % ist die Infektionssicherheit transfundierter Blutspenden bei uns sehr hoch. Es ist zweifellos im Interesse der Patienten notwendig, dass dieser hohe Standard gehalten wird. Alle Blutspenden in Deutschland werden mit empfindlichen Methoden auf Hinweise für HIV-Infektionen, Hepatitis B und C und Syphilis getestet. Allerdings können die Ergebnisse dieser Tests in der Frühphase nach HIV-Infektionen falsch negativ ausfallen. Dieses sogenannte diagnostische Fenster ist die wesentliche Ursache dafür, dass weiterhin ein Restrisiko von HIV-Übertragungen durch Transfusionen aus Spenden frisch infizierter Personen besteht. Daher kann die Spendertestung ein erhöhtes Risiko der HIV-Übertragung durch Blutspenden nach sexuellem Risikoverhalten nicht beseitigen, sodass eine Rückstellung oder ein Ausschluss von der Blutspende notwendig ist. Das oberste Ziel muss es sein, Patienten, die Bluttransfusionen oder Plasmaprodukte erhalten, vor gefährlichen Infektionen zu schützen. Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Sicherheit von Bluttransfusionen Vorrang vor allen anderen Erwägungen hat. Die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, das ist die Richtlinie Hämotherapie vom 07.08.2017, regelt, wer in Deutschland Blut spenden darf und wer temporär oder dauerhaft auszuschließen ist. Dabei beschreibt die Richtlinie die Umstände und Bedingungen sehr genau. Zum einen sind Menschen mit einer Reihe von schweren Erkrankungen dauerhaft von der Blutspende auszuschließen. Zum anderen wird konkret formuliert, welche Personen zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind. Das betrifft – ich zitiere – „Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HBV, HCV oder HIV bergen.“ „Für zwölf Monate zurückzustellen sind heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, zum Beispiel Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen, zum Beispiel Drogen, anbieten, männliche und weibliche Sexarbeiter, Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, und transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten.“ Eine ganze Reihe von gefährlichen Viren kann durch Sexualkontakte übertragen werden und lange unerkannt bleiben. Das wohl bekannteste Beispiel ist HIV. Es zeigt zuerst nur leichte bzw. gar keine Symptome. Wird die Infektion nicht erkannt und nicht behandelt, verursacht sie zum Teil erst nach einigen Jahren eine Immunschwäche. HIV setzt sich aber schnell in bestimmten Immunzellen fest und gelangt so kontinuierlich in die Blutbahn. Man fühlt sich gesund und geht eben unter diesen Umständen auch zur Blutspende. So kann schon in dieser Phase das Virus weitergegeben werden. Das ist der Grund, warum Personen, deren Sexualverhalten ein erhöhtes Risiko für Infektionen mit sich bringt, von der Blutspende zurückgestellt werden. Dies betrifft nicht nur MSM. Die vom Robert-Koch-Institut erfassten epidemiologischen Zahlen zeigen, dass rund zwei Drittel der Neuinfektionen mit HIV in der Gruppe der MSM auftreten. Es ist ebenso mit Daten belegt, dass Sexualverkehr unter Männern mit einem besonders hohen Risiko einer HIV-Übertragung behaftet ist. Die Abschätzung eines HIV-Infektionsrisikos hängt von mehreren Faktoren ab. Epidemiologische Untersuchungen ergaben, dass der Anteil an MSM mit mehr als einem Sexualpartner in den letzten zwölf Monaten höher ist als bei Heterosexuellen. Die Kondomverwendung als Präventionsmaßnahme unterscheidet sich insgesamt nicht wesentlich zwischen Heterosexuellen und HIV-negativen Homosexuellen. Da der Anteil von MSM an der Gesamtbevölkerung auf circa 3 bis 5 % geschätzt wird, aber etwa zwei Drittel aller HIV-Infizierten umfasst, ist das Risiko, sich zu infizieren, besonders hoch. Ja, es gibt Engpässe bei der Versorgung der Krankenhäuser mit Blutkonserven, vor allem in der Blutgruppe 0 und bei Rh-negativen Gruppen. Die Gründe sind dabei vielfältig. Die Ferienzeit ist einer davon. Nur darf es qualitativ keine Abstriche geben, sondern es muss gezielt auf Information und Werbung gerade bei den jüngeren Menschen gesetzt werden. Die Zulassungs- und Ausschlusskriterien bei Blutspenden für MSM sind international – wir haben es schon gehört – sehr unterschiedlich. Sie reichen vom vollständigen Verbot über verschiedene Rückstellungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten bis zur Zulassung, wenn kein Risikoverhalten besteht. Genau dort sehe ich auch Spielraum für Änderungen. Die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut überprüfen regelmäßig die Frage der Blutspende. Die Hämotherapierichtlinie wird laufend überprüft und dem Stand der Wissenschaft, insbesondere den epidemiologischen Daten und der technologischen Entwicklung der Testsysteme, angepasst. Der Prozess findet gerade statt. Den werden wir begleiten. Allerdings weigere ich mich, den Expertinnen und Experten der Bundesärztekammer und des PEI eine pauschale Diskriminierung zu unterstellen. Es handelt sich hierbei nicht um eine politische, sondern um eine wissenschaftliche, medizinische und epidemiologische Frage. Vor allem geht es um den höchstmöglichen Schutz der Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten. Vielleicht hätten wir diesen Antrag mit den Expertinnen und Experten diskutieren sollen, damit eben nicht Emotionen und Fakten vermischt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der AfD und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Saborowski für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Schaufel, bitte.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, seit Jahren gibt es zu wenig Blutspenden, auch in Sachsen. Die Blutspendeeinrichtungen haben große Probleme, die Blutspender, die aus Altersgründen ausscheiden, durch Rekrutierung neuer Spender zu ersetzen. Auch hierbei ist die Demografie Sachsens ein besonderes Problem. Es sind aber auch immer weniger jüngere Bürger, die sich zur Spende motivieren lassen. Regelmäßig kommt es daher vor, dass vor allem in den Sommermonaten die Blutpräparate knapp werden. Auch in der Coronakrise gibt es diese Probleme. Hier kommt nun die Linksfraktion auf die Idee, dass man doch neue Spender aus dem Kreis bisher von der Blutspende zurückgestellter Personen rekrutieren könnte. (Marco Böhme, DIE LINKE: Seit Jahren wird das gefordert!) Sie fokussieren hier ganz im Sinne Ihrer Klientelpolitik auf transsexuelle und homosexuelle Personen. Sie nutzen also ein sehr ernstes Thema für Ihre LSBTIQ-Propaganda schamlos aus und merken gar nicht, wie absurd Ihr Antrag eigentlich ist. (Beifall bei der AfD – Vereinzelt Lachen bei den LINKEN –
Sarah Buddeberg Die Linke
Warum muss ich mir das anhören?) Sie unterstellen dem Blutspendesystem und der Bundesärztekammer, dass diese die genannten Personen pauschal als ganze Gruppe diskriminiere und von der Blutspende ausschließe. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) – Warten Sie ab! – Das verkaufen Sie jetzt wieder als großen gesellschaftlichen Skandal, um die Interessen von Minderheiten in den Fokus der breiten Öffentlichkeit zu rücken. (Widerspruch bei den LINKEN) Was Sie hierbei nicht erwähnen, ist, dass noch sehr viele Menschen kein Blut spenden dürfen oder hiervon zurückgestellt sind. Pauschal ausgeschlossen sind zum Beispiel Personen mit chronischen Krankheiten, wie zum Beispiel starkem Bluthochdruck oder Autoimmunerkrankungen – aus Gründen des Eigenschutzes –, oder auch Personen, die Medikamente oder Drogen missbräuchlich anwenden. Werden diese Personen von Ihnen auch pauschal als Gruppe diskriminiert? (Sabine Friedel, SPD: Nein, das ist individuell verschieden! – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Dann müssten Sie sich konsequenterweise auch hier für Erleichterungen einsetzen. Oder sagen Sie hierzu, dass hier vielleicht doch ein signifikantes Restrisiko für den Spender oder den Empfänger besteht und der Ausschluss richtig sei? Dann würden Sie aber Ihren ganzen Antrag infrage stellen. Sie haben in jedem Fall ein Konsistenzproblem in Ihrem Antrag. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Auf gar keinen Fall!) Der nächste Punkt – noch einmal zurück zur angeblichen Gruppendiskriminierung –: Sie behaupten, dass pauschal alle transsexuellen und homosexuellen Personen von der Blutspende ausgeschlossen seien. Das ist vollkommen absurd und falsch. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Beschäftigen Sie sich doch bitte einmal mit der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Haben Sie mir zugehört?) – Frau Buddeberg, ich sage Ihnen noch etwas –, aus der dies hervorgehen soll. Darin ist geregelt, dass Personen mit sexuellem Risikoverhalten vier bis zwölf Monate von der Blutspende zurückgestellt sind. Das betrifft alle Personen der gesamten Bevölkerung und trifft nicht nur auf Homound Transsexuelle zu. Auch Heterosexuelle mit riskantem Sexualverhalten werden zurückgestellt. Das sind zum Beispiel Personen – wir haben es auch schon von der Kollegin Saborowski gehört –, die Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Sexualpartnern haben. Weiter besagt die Richtlinie, dass Männer, die mit Männern gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, zurückgestellt sind, völlig egal, warum sie dies praktizieren. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist aber noch kein Risikoverhalten!) Sie merken also, es geht um das riskante Sexualverhalten und nicht darum, ob die Person hetero-, homo- oder transsexuell ist. Das ist auch für die Regelungen der Richtlinie schon seit 2017 völlig unerheblich. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Bereits damals hat man das aus dem pauschalen Ausschluss einer Rückstellung von zwölf Monaten getan, Personen mit riskantem Sexualverhalten – worunter (Marco Böhme, DIE LINKE: Sind Sie des Lesens mächtig?) auch Homosexuelle und Transsexuelle fallen – sind also nicht von der Blutspende ausgeschlossen, sondern nur zurückgestellt, solange sie dieses sexuelle Risikoverhalten praktizieren. Erst im März dieses Jahres gab es hierzu im Bundestag eine Anhörung. Wenn Sie politische Weitsicht hätten, dann hätten Sie das wahrscheinlich mitbekommen. (Empörung bei den LINKEN) Dort sagte auch die Bundesärztekammer, dass eine zeitlich begrenzte Rückstellung von der Blutspende nicht fälschlicherweise mit dem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt werden dürfe. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie hier einfach das Gegenteil behaupten, sind Sie auf dem Stand von 2017 oder verdrehen die Tatsachen für Ihre Agenda. Ich vermute wohl eher Letzteres. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was ist die Agenda? Mehr Blutspenden zu generieren?) Damit wären wir beim nächsten Punkt: Warum sind Personen mit riskantem Sexualverhalten von der Blutspende zurückgestellt? Nachweislich ist es so – das haben wir vorhin auch von der Kollegin von der CDU gehört –, dass Personen mit riskantem Sexualverhalten ein höheres Infektionsrisiko bei HIV haben. Jetzt hören Sie gut zu, Frau Buddeberg: In Sachsen sind unter den Personen mit HIVNeuinfektionen 74 % Männer, die Sex mit Männern haben. Nun sind nur etwa 3 bis 5 % der 20- bis 59-jährigen Männer homosexuell. Die homosexuellen Männer sind dadurch bei der HIV-Infektion stark überrepräsentiert und damit absolute Risikogruppe. Das RKI schätzt ein, dass 10 % der homosexuellen Männer in Deutschland HIV-infiziert sind. (Zurufe der Abg. Mirko Schultze und Marco Böhme, DIE LINKE) Bei einem derartigen Risiko sollte man doch sichergehen, dass der Spender eine mögliche HIV-Infektion nicht auf den Empfänger überträgt. Hier gibt es zwar im Anschluss an die Spende Untersuchungen des Blutes auf Infektionen, nur gibt es auch hier ein diagnostisches Fenster von zwei bis sechs Wochen, Frau Buddeberg, (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Erzählen Sie mir etwas Neues, wirklich!) in denen man eine HIV-Infektion nicht nachweisen kann. Ein guter Grund also, Risikogruppen von der Spende zurückzustellen, um ein Restrisiko zu minimieren. Wir haben es in diesem Zusammenhang in Sachsen, entgegen dem Bundestrend, auch wieder mit stark steigenden Neuinfektionen bei HIV zu tun. Angesichts dieser Entwicklung können Sie doch nicht ernsthaft Erleichterung bei Risikogruppen einfordern. Wir finden, das ist derzeit die absolut falsche Entscheidung. Darum geht es, Frau Buddeberg. Kommen wir zur Forderung Ihres Antrags nach einer regelmäßigen gesetzlichen Pflicht für die Bundesärztekammer, die Hämotherapie-Richtlinie nach wissenschaftlichen Stand regelmäßig zu überarbeiten. Hierzu möchte ich aus dem § 12 a des Transfusionsgesetzes zitieren. Darin heißt es: „Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher und epidemiologischer Kenntnisse zu aktualisieren und darauf zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“ Das heißt, Ihre Forderung ist also längst in das Gesetz gegossen und somit zwingende Vorschrift. Allein wissenschaftliche Erkenntnisse sollten Einzug in ärztliche Richtlinien halten. Nicht umsonst warnen die Bundesärztekammer und die Blutspendedienste vor politischen Einflussnahmen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir finden auch, dass Sie sich mit Ihrem Antrag völlig im Widerspruch zu Ihrer derzeitigen Infektionsschutzpolitik begeben. In Bezug auf das im Vergleich zu HIV doch eher harmlose Coronavirus (Zurufe von den LINKEN: Aaach!) können Ihnen die Massentests und die Impfungen nicht weit und schnell genug gehen. Auch an Schulen soll das letzte bisschen Restrisiko der Infektion unterbunden werden. In Bezug auf das HIV-Infektionsrisiko durch Blutspenden nehmen Sie das Restrisiko und die Schädigung der Empfänger billigend in Kauf, Hauptsache, Sie befeuern mal wieder Ihre Wählerklientel. (Beifall bei der AfD) Zum Schluss: Wir wollen nicht, dass Sie mit Ihrem Antrag den erreichten Sicherheitsstandard der Blutprodukte in Deutschland opfern, nur um ein Problem zu lösen, das es überhaupt nicht gibt. Es gibt keine Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen bei der Blutspende. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Doch! Das ist doch Willkür!) Eine zeitlich befristete Rückstellung von Personen mit riskantem Sexualverhalten ist etwas ganz anderes und notwendig, um die größtmögliche Sicherheit der Blutprodukte für Patienten und Spender beizubehalten, denn Blutspenden soll Leben retten. Wir halten Ihren Antrag daher für unehrlich, überholt und unnötig. Die AfD lehnt ihn daher ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Lucie Hammecke, bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zu Ihnen, Herr Schaufel: Ich finde es absolut anmaßend, dass Sie offensichtlich nicht verstanden haben, dass Sie allen homosexuellen Männern sofort riskantes Sexualverhalten unterstellen. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstanden haben, aber ich finde es anmaßend. (Lachen bei der AfD) Homosexualität ist keine Krankheit, das hat die WHO vor 31 Jahren festgestellt, und vielleicht kommt das ja in spätestens 31 Jahren auch in Ihren Köpfen an. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Antrag setzt ein wichtiges und viel diskutiertes Thema: die Diskriminierung bei der Blutspende. Die aktuelle Regelung – das haben wir jetzt oft genug gehört – schließt homo- und bisexuelle Männer von der Blutspende aus, wenn sie ein Jahr zuvor Sex mit Männern hatten. Auch transgeschlechtliche Menschen sind ausgeschlossen, werden als Extragruppe benannt und per se als risikoreich eingestuft. Wir BÜNDNISGRÜNEN teilen die grundsätzliche Forderung – ich glaube, es überrascht niemanden hier im Saal –, diese Diskriminierung bei der Blutspende zu beenden. Wir stimmen zu, dass die Regelung diskriminierend ist; denn – das hatte ich gerade gesagt – Homosexualität ist keine Krankheit, Transgeschlechtlichkeit auch nicht – das hat die WHO im Jahr 2018 ebenfalls festgestellt – und sollte auch nicht als solche behandelt werden. Die grundsätzliche Regelung ist mittlerweile viele Jahre alt. Sie entstand, nachdem sich in den Achtzigerjahren Menschen durch Bluttransfusionen mit HIV infiziert hatten. Natürlich war das schrecklich. Der Wert von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit ist hoch. Das diskutieren wir immer wieder auch in diesem Hohen Haus. Andererseits ist die Wissenschaft heute aber auch sehr viel weiter, als sie es vor 40 Jahren war. Das beweisen auch die Regelungen in vielen anderen europäischen Ländern. Im Jahr 2015 erklärte deshalb der Europäische Gerichtshof das generelle Blutspendeverbot für unzulässig, solange der Gesundheitsschutz der Blutspendeempfänger(innen) gewährleistet werden kann. Der EuGH machte deutlich: Der generelle Ausschluss ist diskriminierend, wenn es wirksame Techniken zum Nachweis von HIV und weniger belastende Methoden gibt. Die Richtlinie wurde daraufhin – das wurde auch schon gesagt – im Jahr 2017 neu formuliert, nachdem es nun diesen Ausschluss nicht mehr gibt, wenn sie ein Jahr keinen Sex hatten. Aber auch das ist ein faktischer, genereller Ausschluss. Zu Recht gibt es daher die Forderung, diese Richtlinie noch einmal zu überprüfen. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Freistaat, in Person der Staatsministerin, auf der 93. Gesundheitsminister(innen)konferenz sich im letzten Jahr genau für diese Überprüfung ausgesprochen hat mit dem Ziel, die Diskriminierung einzelner Personengruppen schnellstmöglich zu beseitigen. Das hat Staatsministerin Köpping in ihrer Stellungnahme vom 1. März 2021 noch einmal verstärkt. Genau so eine Überprüfung läuft jetzt, und das ist ein erster Schritt. Auch wenn wir uns das schneller und früher gewünscht hätten und auf Bundesebene hundertmal gefordert haben, läuft es jetzt. Dieser Prozess der Abwägung von wissenschaftlichen Fakten muss jetzt transparent gestaltet und es müssen alle Beteiligten mit ins Boot geholt werden. Einige haben vielleicht gestern die Gemeinsame Erklärung der Bundesärztekammer zur Kenntnis genommen, in der es um das Einbringen in laufende Debatten ging. Ich finde, dass es nicht nur erlaubt ist, sich einzubringen, sondern dass es sogar geboten ist, nach dem Urteil des EuGH die Frage zu stellen, ob die derzeitige Regelung der neuesten Technik und am wenigsten belastenden Methodik entspricht und ob die Richtlinie dem Ziel gerecht wird, beides zu erreichen: Schutz der Gesundheit auf der einen Seite und Vermeidung von Diskriminierung auf der anderen Seite. Denn es geht um grundlegende Rechte, die es abzuwägen gilt, und das wiederum ist Aufgabe von uns, der Politik. Hier können wir – auch das wurde angesprochen – auf viele Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen. Zum Beispiel hat Italien bereits im Jahr 2001 – das ist 20 Jahre her – Lockerungen vorgenommen, ohne dass es zu einem Anstieg von ungeeigneten Spenden kam. Wie haben sie das getan? Es wurde mit Fragebögen gearbeitet. Darin wird nämlich nach dem tatsächlichen individuellen Risikoverhalten der Spenderinnen und Spender gefragt, ohne nach Geschlecht oder sexueller Orientierung zu unterscheiden. Eine andere Möglichkeit, die ich hier ansprechen möchte, ist die Doppeltestung, zum Beispiel in Israel. Dort werden Blutproben eingefroren und die Spender(innen) kommen wieder und werden noch einmal getestet, und wenn sie gesund sind, wird das Blut rückwirkend freigegeben. Hierbei geht es genau darum, die sogenannte Fensterphase abzuwarten, in der die Virenlast noch zu niedrig ist, um nachgewiesen zu werden. Auch wenn die Entscheidung hierfür beim Bund liegt, sollte der Freistaat Sachsen das Thema weiterhin im Blick haben, und er hat es auch. Frau Staatsministerin Köpping hat sich dazu bei der Gesundheitsminister(innen)konferenz eingebracht, und dafür danke ich ihr ganz herzlich. Denn ich glaube, das eint die meisten Fraktionen in diesem Hohen Haus: Diskriminierung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sollte bald der Vergangenheit angehören. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Hanka Kliese, bitte.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich auf ein Missverständnis im Redebeitrag von Kollegen Schaufel hinweisen. Ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie das nicht verstehen wollen, aber ich würde Ihnen gern den Unterschied erklären, der hier gemeint ist. Sie haben gemeint, dass es ja genauso eine Diskriminierung wäre, die stattfände, wenn Menschen, die zum Beispiel eine chronische Krankheit haben, nicht Blut spenden dürfen. Sie würden ja dann genauso diskriminiert, wenn man der Lesart der Antragstellerin nachginge. Der Unterschied ist aber folgender: Wenn ein Mensch eine chronische Krankheit hat, dann ist es eine Tatsache. Bei mir ist es zum Beispiel so: Ich darf deswegen kein Blut spenden und fühle mich deswegen auch nicht diskriminiert; denn es ist ja tatsächlich so und ich weiß, dass das anderen Menschen schaden würde. Wenn aber ein Mensch eine sexuelle Orientierung hat, in dem Falle eine Homosexualität, gibt es – das hat Frau Saborowski ausgeführt – eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, aber eben nicht die Sicherheit, dass er automatisch deswegen ein Risikofaktor ist. Das ist eine Unterstellung, und gegen diese Unterstellung richtet sich der Antrag, da das ein pauschales Vorurteil gegenüber Menschen ist. (Frank Schaufel, AfD, steht am Mikrofon.) Es hat nichts mit Lobbypolitik zu tun, hier eine Diskriminierung beseitigen zu wollen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Kliese, gestatten eine Zwischenfrage?
Hanka Kliese SPD
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schaufel, bitte.
Frank Schaufel AfD
Ich habe nur eine Frage. Sehen Sie es auch so, dass gerade für das Blutspenden sehr strenge Regeln gelten? Zum Beispiel sind auch Piercings ausgeschlossen. Ich verstehe Sie so, dass ich diese Neigung nicht als krank bezeichne. Aber es gibt wirklich auch andere Sachen und da gehört auch Piercing dazu, wo dieselbe Situation ist. Die werden ausgeschlossen, aber aus meiner Sicht haben die Ärzte das Recht, ihre Richtlinien so festzulegen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Was war jetzt die Frage?
Frank Schaufel AfD
Die Frage war, ob Ihnen das bekannt ist.
Hanka Kliese SPD
Ja, das ist mir bekannt. (Frank Schaufel, AfD: Das ist auch keine Krankheit!) Ja, das ist mir bekannt, und an dieser Stelle wiederhole ich: Es gibt Risikofaktoren, die eine Tatsache sind, und es gibt Risikofaktoren, die eine Vermutung sind, die nicht in jedem Fall so belegt werden kann. Das ist der Unterschied. Ein zweites Missverständnis, das mir in Ihrem Vortrag noch aufgefallen ist: Sie haben pauschal unterstellt, die Antragstellerinnen und Antragsteller wollen mit ihrem Antrag die Menschen gefährden, indem sie die Blutkonserven von diesen Menschen zulassen. Damit negieren Sie ja, dass die Antragsteller und auch wir alle eine strenge Kontrolle begehren. Die strenge Kontrolle ist uns sehr, sehr wichtig. Wir wenden uns ja nicht gegen die strenge Kontrolle. Wir sagen ja nicht: Macht jetzt bitte alle Regeln viel lockerer und gebt den Leuten alles mögliche Blut, weil wir zu wenig davon haben. – Das darf nämlich nicht sein. Wir dürfen hier nicht aus einer Not heraus argumentieren. Ich möchte auch nicht, dass es hier zu einer Argumentation wird, weil wir momentan zu wenig Blutkonserven haben. Darum darf es zu keinem Zeitpunkt gehen. Es geht hier nicht um den Bedarf. Es geht nach wie vor um die Sicherheit, und sie hat die Priorität. Ich habe die Antragstellerin nicht so verstanden, dass sie daran rühren möchte. Jetzt komme ich zu dem, was ich eigentlich sagen wollte: Die Diskriminierung muss endlich ein Ende haben. Deswegen sind wir für den Antrag sehr, sehr dankbar. Es gibt schon verschiedene Modelle in anderen Staaten; darauf ist schon Bezug genommen worden. Zum Beispiel dürfen in Dänemark Männer, die Sex mit Männern in einer festen Beziehung haben, ohne Rückstellfrist spenden, weil sie in einer festen Beziehung leben, und ansonsten nach vier Monaten. Mich hätte noch interessiert, wie Sie diese Rückstellungsregel von einem Jahr begründen. Aus meiner Sicht wirkt diese recht willkürlich. Frau Saborowski steckt da fachlich mehr drin. Mir scheint dieses eine Jahr fachlich nicht ganz so gut begründet zu sein. Deswegen finde ich es interessant, dass sich ein anderes Land für vier Monate entschieden hat. In Bulgarien, Italien und Portugal wird jede Person individuell nach ihrem sexuellem Risikoverhalten befragt, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Das kann man auch machen. In Israel wurde zum Beispiel im Rahmen eines Pilotprojektes ein sogenanntes Doppeltestverfahren eingeführt. Danach wird das Plasma aus Blutspenden homosexueller Männer vier Monate lang eingefroren und nach diesem Zeitraum wird der Spender erneut getestet. Hiermit schließen wir das sogenannte diagnostische Fenster, das Frau Saborowski angesprochen hat. Wir beheben an dieser Stelle noch nicht die Diskriminierung. Das ist so, weil es trotzdem wieder nur bei homosexuellen Männern gemacht wird. An dieser Stelle würden mich auch Datenerhebungen sehr interessieren, ob nämlich genau die homosexuellen Männer, die zu einer Blutspende aktiv gehen – wie viele andere Menschen, die zum Blutspenden gehen –, über ein hohes Verantwortungsbewusstsein verfügen, was ich Menschen, die sich so aktiv in die Gesellschaft einbringen, durchaus positiv unterstellen möchte. Für alles andere gibt es ja Tests und Nachweise. Wenn er also gesund ist, wird die Blutplasmaspende rückwirkend freigegeben. Das wäre doch zumindest ein Anfang. Im März gab es bereits im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung, die einen Vorgeschmack auf die Überprüfung gab, von der hier schon mehrfach die Rede war. Dort wurde in einer schriftlichen Stellungnahme unmissverständlich klargemacht, dass keine Diskriminierung gesehen wird; auch das haben wir schon gehört. Das heißt übersetzt aber auch, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach wie vor grundsätzlich Personen mit einem Risikoverhalten sind, also per se risikobehaftet sind, und darin sehe ich durchaus den Tatbestand einer Diskriminierung. Wir haben von Frau Saborowski auch gehört – und die Zahlen sprechen für sich –, dass es natürlich statistisch an diesem Punkt eine Erhöhung gibt, was Männer, die mit Männern zusammen sind, angeht; also eben nur im Sektor derer, die sehr häufig Geschlechtsverkehr mit verschiedenen Männern haben, und nicht derer, die in Ehen leben, in denen das nicht der Fall ist. Das rechtfertigt also auch noch keinen pauschalen Ausschluss. Was ich mir wünschen würde – weil wir jetzt viel darüber gesprochen haben, dass hier Diskriminierung abgeschafft werden muss, Diskriminierung auf der anderen Seite aber gar nicht gesehen wird –, ist, dass wir in ein Verständigungsverfahren miteinander eintreten. Ich fand es sehr interessant, die verschiedenen Redebeiträge, die sachlich gemeint waren, zu hören. Frau Saborowski hat – ich nehme an, aus ihrem beruflichen Hintergrund heraus – sehr stark die Linie des Schutzes von Patientinnen und Patienten vertreten. Auch das finde ich redlich und darüber müssen wir sprechen. Ich verstehe aber sehr wohl das Ansinnen der Antragstellerin, dass hier ein Diskriminierungstatbestand, der pauschal stattfindet, abgeschafft werden muss. Es wäre doch ein Gewinn für alle, wenn wir es schaffen würden, dieser Gruppe zu ermöglichen, Blut zu spenden – das würde vielen Menschen helfen –, ohne dabei die Sicherheitsauflagen außer Acht zu lassen. Um dafür einen geeigneten Weg zu finden, möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir damit in den Ausschuss gehen, dass wir es im Fachausschuss besprechen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, im Rahmen einer Sachverständigenanhörung noch einmal verschiedene Meinungen dazu zu hören. Das wäre unser Vorschlag als Koalition an Sie, an die Antragstellerin. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Jetzt sehe ich eine Wortmeldung am Mikrofon 1; Sarah Buddeberg, bitte.
Sarah Buddeberg Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachdem die Kollegin Kliese jetzt eine Rücküberweisung an den Ausschuss beantragt hat – bzw. es vorgeschlagen hat; ich interpretiere es als einen Antrag –, möchte ich für meine Fraktion nach § 107 unserer Geschäftsordnung eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten beantragen, damit wir darüber beraten können, ob wir dem zustimmen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich habe mich gerade rückversichert; mir war der § 89 Abs. 2 Nr. 6 Geschäftsordnung im Kopf für die Bitte auf Unterbrechung der Sitzung, aber sei es drum. Ich muss jetzt darüber abstimmen lassen, ob wir dem stattgeben, dass die Fraktion DIE LINKE eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten beantragt. Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist mehrheitlich beschlossen, dass die Fraktion DIE LINKE jetzt in eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten gehen kann – und alle anderen natürlich auch. (Unterbrechung: 17:14 bis 17:23 Uhr) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir machen zügig weiter. Ich würde jetzt für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1 Sarah Buddeberg noch einmal das Wort geben.
Sarah Buddeberg Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir haben die Zeit genutzt und uns als Fraktion nochmals darüber verständigt. Die ganze Debatte hat den Eindruck erweckt, dass es hier ein gemeinsam geteiltes Anliegen von vielen Fraktionen gibt, die Diskriminierung zu beenden. Das ist das eine, das uns hoffnungsvoll stimmt. Das andere ist, dass in der Debatte herausgekommen ist, dass es Sachargumente gibt, die gegeneinander abgewogen werden müssen, bei denen wenige von uns hier – vielleicht mit Ausnahmen von Ihnen – Expertinnen und Experten sind. Deshalb könnte es wahrscheinlich lohnenswert sein, der Entscheidung eine Sachverständigenanhörung voranzustellen, wie es Frau Kliese vorgeschlagen hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Koalition aussprechen: Wenn wir der Überweisung zustimmen, dann sorgen Sie dafür, dass die Sachverständigenanhörung mit vielen Sachverständigen besetzt wird. Ich weiß, wir haben immer nur die Möglichkeit, eine Person zu benennen. Die Koalition hat mehr Möglichkeiten. Ich würde mich freuen, wenn die Koalition von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, damit wir eine umfassende Anhörung zu dem Antrag haben. Dann sind wir hoffnungsvoll und optimistisch, dass unserem Antrag am Ende – gegebenenfalls mit Änderungen, je nachdem, was die Sachverständigenanhörung ergibt – zugestimmt werden kann. Deshalb werden wir der Überweisung in den Ausschuss gern zustimmen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Buddeberg von der Fraktion DIE LINKE, für die Erklärung. Ich würde jetzt, bevor wir über den zuständigen Ausschuss sprechen und darüber abstimmen, ob an den Ausschuss verwiesen wird oder nicht, fragen, ob die Staatsregierung an der Stelle das Wort wünscht. – Nein. Dann würde ich Frau Kliese fragen, weil der Vorschlag, an den Ausschuss zu überweisen, von Ihnen Tagesordnungspunkt Lernort Praxis – Erkenntnisse für sächsische Drucksache 7/6209, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und DIE LINKE. Ich bitte Frau Firmenich für die CDU-Fraktion, für die Einreicherin zu sprechen.
Iris Firmenich CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im fast letzten Tagesordnungspunkt reden wir noch einmal zur Bildung. Ich halte das trotzdem für wichtig, denn ein gutes Bildungssystem beginnt nicht erst mit der Grundschule. Schon in den ersten Lebensjahren liegen entscheidende Lernfenster, beispielsweise für das Erlernen der Muttersprache oder einer Fremdsprache. Motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten werden ausgeprägt ebenso soziales und emotionales Verhalten. Für die Kinder ist ihre Erzieherin oder ihr Erzieher neben den Eltern oft die wichtigste Bezugsperson, mit der sie viele Stunden täglich zusammen sind. Für die Eltern sind sie die Ansprechpartner, die ihr Kind neben ihnen am besten kennen. Der Beruf verlangt neben der Begleitung des frühkindlichen Lernprozesses noch viele andere Fähigkeiten, die man erst in der Praxis erwerben kann. Die Anforderungen an das pädagogische Personal in den Kitas sind hoch. Es liegt in unser aller Interesse, dafür Sorge zu tragen, dass wir für diese wichtige Aufgabe einerseits ausreichend, aber vor allem auch gut ausgebildetes pädagogisches Personal finden. Genau mit diesem Ziel hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesprogramm „Lernort Praxis“ aufgelegt und in den Jahren von kam: An welchen Ausschuss wünschen Sie die Überweisung?
Hanka Kliese SPD
An den Sozialausschuss. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das hatten wir vermutet, aber das ist meine Aufgabe hier vorn. Ich mache den Vorschlag, dass wir darüber abstimmen, ob dieser Antrag mit der Drucksache 7/5356 und dem Titel „Diskriminierung von trans* und homosexuellen Menschen bei der Blutspende beenden – jede Blutspende rettet Leben!“ von der Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt überwiesen wird. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimme dagegen, einigen Stimmenthaltungen ist mit übergroßer Mehrheit abgestimmt, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt überwiesen wird. Damit gilt der Tagesordnungspunkt 7 als beendet. Ich rufe auf aus dem Bundesprogramm Kindertageseinrichtungen nutzen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD 2013 bis 2016 in sieben Bundesländern 76 Projekte gefördert. Auch in Sachsen waren 14 Projekte dabei, an denen sich 28 Einrichtungen beteiligten. Kitas sollten in ihrer Funktion als Ausbildungsort für die pädagogischen Fachkräfte professionalisiert und die Zusammenarbeit mit dem Lernort Schule gefördert werden. Die Schwerpunkte lagen dabei auf der Qualifizierung im Bereich Praxisanleitung und Anleitungskonzeptionen, Verstärkung der Kooperation der Lernorte Praxis und Schule und Erschließung und Bindung bisher unterrepräsentierter Personengruppen als Fachkräfte. Der Ansatz der Ergebnisse dieses Projektes war letztlich Impulsgeber für die Maßnahmen, die wir in Sachsen mit den Mitteln des GuteKita-Gesetzes unterstützen wollen, um den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers attraktiver zu machen, mehr Fachkräfte zu gewinnen und für eine hohe Qualität der Ausbildung zu sorgen. Hier nehmen wir konkret den praktischen Teil der Ausbildung in den Blick. Im Rahmen der Erzieherausbildung, sowohl der vollzeitschulischen als auch der berufsbegleitenden, sind eine Reihe von Praktika in unterschiedlichen Berufsbereichen zu absolvieren. Die angehenden pädagogischen Fachkräfte sollen in den Einrichtungen lernen, das Wissen umzusetzen, das sie im berufstheoretischen Unterricht an der Berufsfachschule erworben haben. Viele engagierte Pädagogen in den Kitas stellen sich der Aufgabe als Praxisanleiter, ihre zukünftigen jungen Kolleginnen und Kollegen auf diesem Weg zu begleiten und ihre Erfahrungen an sie weiterzugeben. Dafür brauchen sie aber selbst eine gute Vorbereitung mittels entsprechender Qualifizierung und den Austausch untereinander. Kitas sind also nicht nur Bildungseinrichtungen für unsere Jüngsten, sie sind auch Ausbildungseinrichtungen für dringend benötigtes Fachpersonal. Dieses Selbstverständnis gilt es, bei den Trägern und Einrichtungen zu schärfen und die Arbeit am Lernort Praxis in der Kita in Zusammenarbeit mit dem Lernort Schule in den Berufsfachschulen weiter zu verbessern. Wenn es weiterhin darum geht, mehr Personal für pädagogische Arbeit in Kitas zu gewinnen, müssen wir uns um weitere Personengruppen bemühen. Wenn ich sehe, wie engagiert unsere drei Erzieher im Hort der Evangelischen Grundschule in Frankenberg mit den Kindern arbeiten und wie wichtig es für die Kinder ist, sowohl weibliche als auch männliche Ansprechpartner zu haben, dann wünsche ich mir mehr Männer in diesem Beruf. Gleiches gilt für Fachkräfte aus dem Ausland, die eine gute Ausbildung mitbringen und nebenher noch fremdsprachliche Kompetenzen vermitteln sowie ihre Kultur weitergeben können. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sollte im Ministerium etwas beschleunigt und vielleicht auch mit weniger Bürokratie versehen werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir haben hier unlängst über Inklusion diskutiert und dabei festgestellt, dass die Heterogenität der Schulanfänger allgemein seit einigen Jahren zugenommen hat. Auch wenn ich jetzt nicht auf die Ursachen eingehen kann, so unterstreicht das doch die besondere Bedeutung der Entwicklungsphase vor dem Schuleintritt für die gedeihliche Entwicklung eines jeden Kindes. Multiprofessionelle Teams bergen ein hohes Potenzial an unterschiedlichen Kompetenzen, wobei auch ein höherer Anteil an Fachkräften mit akademischem Abschluss hilfreich sein kann. Die Entscheidung über den weiteren Weg der Professionalisierung der Erzieherausbildung und der Gewinnung pädagogischen Fachpersonals sollte jedoch nicht getroffen werden, ohne die Erfahrungen der am Bundesprojekt „Lernort Praxis“ beteiligten sächsischen Kitas ausgewertet zu haben. Wir erbitten deshalb von der Staatsregierung eine entsprechende Analyse sowie die Vorlage eines Konzeptes, mit dem wir unser Ziel erreichen können. Mit der Entscheidung zur Schulgeldfreiheit haben wir einen ersten wichtigen Schritt getan, und wenn wir in den kommenden Tagen den Haushalt diskutieren und beschlossen haben, können wir die nächsten Schritte vorwärtsgehen, indem wir die Träger mit Mitteln aus dem Gute-KitaGesetz bei der Gewinnung und Qualifizierung pädagogischen Fachpersonals tatkräftig unterstützen. Ich bitte Sie dafür um Unterstützung für unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. – Jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Melcher bitte.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in sächsischen Kitas ist unverändert hoch. Erzieherinnen und Erzieher gehen in den kommenden Jahren in großer Zahl in den Ruhestand. Jährlich werden es etwa 800 sein. Die Verbesserung des Personalschlüssels und die Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeit erhöhen den Personalbedarf weiter. In den kommenden Jahren sind weitere Schritte geplant, den Kita-Fachkräften mehr Zeit für ihre eigentliche pädagogische Arbeit, für die Arbeit in den Gruppen zu geben. Auch dafür müssen neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt werden. Wir haben als Koalition bereits vieles auf den Weg gebracht, um qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl zu gewinnen und zu binden. Wir werden ein Fachkräftemonitoring etablieren. Dieses erlaubt uns beispielsweise, Bedarfe nicht nur landesweit, sondern auch regional zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Wir haben mit dem Bildungsstärkungsgesetz angehende Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger vom Schulgeld befreit. Das erhöht die Attraktivität der Ausbildung für Schülerinnen, Schüler und Schulen und lindert den Fachkräftemangel. Wir setzen die Bundesgelder aus dem GuteKita-Gesetz ein, um Kita-Fachkräften die Vor- und Nachbereitungszeit anzurechnen. In der zweiten Förderphase werden wir Praxisanleiterinnen für zwei Stunden pro Woche und Praktikanten vom Gruppendienst befreien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorgelegten Antrag fügen wir dieser Liste einen weiteren Punkt hinzu. Die Erzieherausbildung ist vollzeitschulische Ausbildung. Die meiste Zeit lernen angehende Erzieherinnen und Erzieher an einer der 61 Fachschulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. In festen Zeitblöcken sind sie jedoch auch als Praktikantin oder Praktikant in der Einrichtung tätig. Hier setzt das Bundesprogramm „Lernort Praxis“ an. 2013 initiiert, sollte es einen Beitrag für mehr Qualität der Ausbildung und für eine Professionalisierung frühpädagogischer Fachkräfte leisten. In sieben Bundesländern, darunter auch Sachsen, wurden 76 Projekte umgesetzt. Insgesamt konnten so 170 Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Um theoretische und praktische Ausbildungsinhalte besser zu verzahnen, wurden Praxismentorinnen und -mentoren auf Basis eines Weiterbildungsplans qualifiziert. Der Abschlussbericht liegt seit 2017 vor. Ein Ziel des Programmes war es auch, bisher unterrepräsentierte Gruppen für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen, etwa männliche Erzieher, Fachkräfte mit Migrationshintergrund oder auch akademische Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Der Anteil männlicher Fachkräfte konnte erfreulicherweise auf inzwischen 9,3 % gesteigert werden. Gerade die berufsbegleitende Ausbildung ist hier besonders attraktiv und entsprechend nachgefragt. Luft nach oben haben wir definitiv noch bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Auch die Bindungswirkung, der sogenannte Klebeeffekt, ist noch nicht so stark, wie wir es uns wünschen würden. Immerhin verlassen rund 2 000 frisch ausgebildete Fachkräfte jährlich die sächsischen Fachschulen. Nun kommen aber leider zu wenige in den Kindertageseinrichtungen an. Das müssen wir ändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gute Kita braucht gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher oder, wie es im Abschlussbericht zu „Lernort Praxis“ heißt: Qualifizierte Fachkräfte bilden das Fundament für eine gute Qualität in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Für eine gute Ausbildung sind Kindertageseinrichtungen als starke Praxispartner gefragt. Das Bundesprogramm „Lernort Praxis“ hat wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse geliefert und wir sind gut beraten, diese Erfahrungen und Erkenntnisse für sächsische Kindertageseinrichtungen zu nutzen. Ich bitte daher ebenfalls um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Christin Melcher für die BÜNDNISGRÜNEN. – Die SPD Fraktion hat keinen Aussprachebedarf. Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das letzte Jahr hat uns deutlich gemacht, wo es bei den Kitas super läuft und wo es noch brennt, und Sie kennen unsere Kritik. Ich möchte nicht mehr auf alles eingehen. Wir sehen die generelle Schließung der Kindertageseinrichtungen genauso wie die Nichtinanspruchnahme der Notbetreuung durch Alleinerziehende kritisch. Was aber gut geklappt hat, ist, dass viele Kindertageseinrichtungen sehr flexibel reagiert und schnelle Anpassungen vorgenommen haben, dass die Erzieher alles gegeben haben, um unter diesen Bedingungen den Kindern einen normalen Alltag zu ermöglichen. Gebrannt hat es – und das haben die Damen in der Vorrunde schon gesagt – beim Personal. Dort, wo feste Gruppen gebildet wurden, war klar: Der Personalmangel schlägt sich auch auf die Öffnungszeiten nieder. Die Altersstruktur fällt uns auf die Füße. Wir hatten bei vielen Erziehern Angst, weil sie der Risikogruppe angehören. 10 % der Erzieher im ländlichen Raum sind über 60 Jahre alt. Sie haben es gesagt, Frau Firmenich, die Pilotphase des Bundesprogrammes lief von 2013 bis 2016. Der Abschlussbericht liegt seit 2017 vor, also seit vier Jahren. Sie wollen jetzt von der Staatsregierung im Punkt I wissen, wie viele Kitas daran teilgenommen haben. Das haben Sie sich alles gerade selbst beantwortet: 28 Kitas. Eigentlich ist somit Ihr Punkt I, Berichtsteil, obsolet. Das hätten Sie auch dem Abschlussbericht von 2017 entnehmen können. Da ist ein bisschen Schaufensterpolitik dabei. Aber schauen wir noch einmal genau hinein. Es gab drei inhaltliche Schwerpunkte. Erstens. Qualifizierung im Bereich der Praxisanleitung. Zweitens. Verstärkung der Kooperation der Lernorte. 92 % der Kitas haben an beidem teilgenommen. Der dritte Punkt, die Erschließung unterrepräsentierter Personengruppen, das war nur für 8 % Kitas interessant. Das greift aber Ihr Antrag besonders mit auf. Die generelle Stärkung der Kitas als praktische Ausbildungsorte unterstützen wir, genauso wie die bessere Kooperation zwischen Fachschule und Kitas. Was wir sehr kritisch sehen, ist eine indirekte Quote für Personengruppen, also für Männer, für Migranten, für Akademiker. Das lehnen wir als AfD-Fraktion entschieden ab. Wieso wollen Sie mehr Männer als Erzieher gewinnen? Um Vorurteile der Stereotypen auszuräumen? Bei uns in der Kita sind auch Erzieher tätig. Sie machen eine ganz tolle Arbeit. Ich würde nie auf den Gedanken kommen, dass wir eine spezielle Quote brauchen, damit drei oder vier Männer dabei sind. Es geht doch darum, dass die Personen, die sich um die Kinder kümmern, ob das eine Frau oder ein Mann ist, pädagogisch geeignet sind. Wenn Sie sich die Sinus-Jugendbefragung von 2020 anschauen, so sehen auch die Jugendlichen keine Vorurteile gegenüber Erziehern, egal aus welchem Geschlecht sie kommen. 84 % haben da keine Vorteile. Insgesamt begrüßen wir als AfD-Fraktion jede Verbesserung der Ausbildungsqualität. Zum Personalmangel, wie wir mehr junge Menschen in den ländlichen Raum bekommen, werden wir in den Haushaltsverhandlungen Vorschläge unterbreiten; auch eine Absenkung des Betreuungsschlüssels ist für uns perspektivisch dabei. Dafür brauchen wir natürlich mehr Personal. Was wir jedoch nicht wollen, ist eine politisch betriebene Umstrukturierung, die nicht im Interesse der Kinder ist, sondern nur als Futter für die aktuelle Diversitätsströmung dient. Das lehnen wir entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Frau Tändler-Walenta.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Die erste Überraschung bei der Vorbereitung für diesen Antrag: Ihr Antrag ist vom 7. Mai dieses Jahres, also gerade anderthalb Wochen alt. Demgegenüber ist der Abschlussbericht des Bundesprogramms „Lernort Praxis“ von 2017 schlappe vier Jahre alt. Das Bundesprogramm selbst lief von 2013 bis 2016. Angesichts der Kurzfristigkeit Ihres Antrags und des zeitlichen Abstands zum Programm selbst gehe ich wohl recht in der Annahme, dass zwischenzeitlich die Mühlen des Kultusministeriums gemahlen haben und es beabsichtigt war, uns ohnehin demnächst Vorschläge zur stärkeren Praxisorientierung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung vorzulegen. Die Koalitionsfraktionen haben den Antrag wohl vor allem deshalb schnell noch gemacht, um dies zu einer parlamentarischen Initiative umzudeuten. Aber sei es drum, zur Sache selbst. Das Bundesministerium hat damals 170 ausgewählten Kitas, darunter 28 aus Sachsen, für zwei oder drei Jahre eine halbe Stelle für das Praxis-Mentoring finanziert und das Ganze unter drei Gesichtspunkten ausgewertet. Ich bezeichne diese mal verkürzt wie folgt: Erstens. Wie stark ist das Selbstverständnis von Kitas als Ausbildungsstätten ausgeprägt? Wie systematisch ist diese Rolle in der Arbeit einer Kita präsent? Zweitens. Wie funktioniert das Zusammenwirken der Praxisausbildung mit der theoretischen Ausbildung an den Fach- und Hochschulen? Drittens. Wie ist es um die soziale Diversität in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern bestellt? Wie hoch ist der Männeranteil, wie hoch der Anteil von Menschen mit migrantischer Herkunft, mit nichtdeutscher Muttersprache oder auch von Quereinsteigern? Ist das wichtig für die Kitas und warum? Wenig überraschend waren die Ergebnisse: Erstens. Die Ausbildung von Fachkräften kann man nicht nebenbei machen, sondern muss sie systematisch in die Arbeitsabläufe integrieren. Zweitens. Eine ständige und systematische Verbindung von theoretischer und praktischer Ausbildung ist gut und richtig. Drittens. Eine Vielfalt der Erfahrungen und Lebenshintergründe im Team ist eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Ressource. Das Letzte gilt natürlich in der sozialen Arbeit im besonderen Maße. Im Prinzip gelten diese drei Sätze letztlich jedoch in jeder Branche und in jedem Beruf. Jede alte Lehrmeisterin und jeder alte Lehrmeister wird einem das bestätigen. Natürlich gilt das auch für jede erfahrene Kita-Leiterin und jeden erfahrenen Kita-Leiter. Übrigens standen diese Überlegungen auch an den Ursprüngen der dualen Berufsausbildung, wie wir sie in Deutschland für die meisten Berufe kennen. Damit will ich gar nicht den Sinn des Bundesprogramms infrage stellen. Es schadet nichts, alte Erkenntnisse erneut zu überprüfen. Man darf danach nur nicht so tun, als habe man etwas gänzlich Neues herausgefunden. Wenig spektakulär ist auch die Erkenntnis, dass in all diesen Bereichen noch viel Luft nach oben ist. So sind wir durchaus neugierig, welche konkreten Vorschläge uns die Staatsregierung im September vorschlagen wird. Wir erlauben uns hier, auf Aspekte hinzuweisen, die aus unserer Sicht dringend geboten wären: Erstens. Fachkräfte werden in allen Bereichen dringend gebraucht. Wenn die Kitas mithalten wollen, müssen sie nicht nur gute Arbeitsbedingungen und Spaß an der Arbeit, sondern auch eine anständige finanzielle Perspektive bieten. Ein kleiner Schritt ist insofern getan, als künftig das Schulgeld faktisch entfallen wird. Der notwendige zweite Schritt, eine Ausbildungsvergütung, steht aber immer noch aus. Wir halten das für eine zentrale Notwendigkeit, gerade auch wenn man mehr Quereinsteiger für den Beruf gewinnen will. Zweitens. Eine bessere Ausbildung in der Kita-Praxis selbst und eine bessere Zusammenarbeit mit der ausbildenden Schule brauchen zeitliche Ressourcen in der Kita. Auch da sind im Haushalt einige kleine Schritte gegangen worden. Letztlich steht und fällt die Qualitätsverbesserung in der Ausbildung wie auch die Qualitätsverbesserung in der Betreuung mit der frühkindlichen Bildung selbst. Wir legen Ihnen deshalb bei den Haushaltsverhandlungen unseren Ansatz nahe, den Betreuungsschlüssel in den nächsten Jahren schrittweise zu erhöhen. Die bisher übliche sprunghafte Verbesserung aller paar Jahre birgt eher die Gefahr, die kontinuierliche und systematische Ausbildung des Berufsnachwuchses zu überfordern. Drittens. Was immer Sie vorschlagen: Schlagen Sie etwas vor, was die Ausbildung in allen Kitas möglichst unkompliziert und nachhaltig verbessert. Was wir am allerwenigsten brauchen, ist mehr Bürokratie mit aufwendigen Antrags- und Abrechnungsverfahren, was die Kitas bei ihrer eigentlichen Arbeit behindert. Ja, ich weiß, diese drei Forderungen kosten Geld. Deshalb mache ich Ihnen einen konstruktiven Vorschlag: Wir stimmen Ihrem etwas doch luftigen Antrag zu und dafür stimmen Sie morgen bei den Haushaltsberatungen unseren Änderungsanträgen zu, deutlich mehr Geld ins Kita-System zu geben. Dann kommt am Ende vielleicht etwas Vernünftiges heraus. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN –
Christian Hartmann CDU
Das ist schon ein Knaller!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Tändler-Walenta. Jetzt Sabine Friedel für die SPD-Fraktion.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein, zwei Punkte eingehen. Das zum Schluss gemachte Angebot müssen wir erst in unserer Fraktion beraten und werden morgen darüber befinden. (Zuruf von den LINKEN: Mit einer Auszeit?) Ich komme nun zu zwei Punkten, die Herr Weigand angesprochen hat. Sie haben gesagt, der Antrag ist vernünftig. Vieles von dem, was drinsteht, tragen Sie mit. Einen Punkt können Sie nicht mittragen, nämlich die indirekte Quote für Personengruppen. Das sei politisch betriebene Umstrukturierung, die nur als Futter für Identitätspolitik diene. Noch einmal zur Erläuterung: Warum halten wir es für vernünftig, dass es neben Erzieherinnen auch Erzieher in der Kita gibt? Weil Männer in der Regel eine andere Perspektive in so ein Team einbringen, als Frauen das tun. Aus dem gleichen Grund ist es auch sehr wertvoll, in einer Schule nicht nur Lehrerinnen, sondern auch Lehrer zu haben oder auch in einer Landtagsfraktion nicht nur Männer, sondern auch Frauen. Diese Vielfalt der Perspektiven führt dazu, dass Jungen und Mädchen in den Gruppen der Kindertagestätten unterschiedliche Bezugspersonen haben, die sie auch von zu Hause aus kennen. Das ist doch das AfD-Familienbild, dass Männer – habe ich mir das aufgeschrieben? –, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Jetzt kommt’s!) dass die naturgegebenen Unterschiede zwischen den Geschlechtern im Familienbild nicht ignoriert werden dürfen und deswegen Männer genauso gut zu einer Familie gehören und die Alleinerziehenden gar keine richtige Familie sind. Nachzulesen auf Ihrem Flyer. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das stimmt nicht!) Wenn Sie das glauben, dann wäre es doch wirklich auch nachvollziehbar und sinnvoll, wenn Sie sagen würden, Erzieher in Kindertagesstätten zu fördern wäre eine gute Sache. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie können sich im Grunde frei entscheiden!) Zum Thema Vielfalt auch kurz der Hinweis: 25 % aller Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund, ein Drittel aus EU-Staaten, ein Drittel mit Vorfahren aus anderen europäischen Ländern, ein Drittel aus aller Welt. Das gilt auch für Kinder. Es ist gut, wenn in der Kinderbetreuung Kinder einen Bezugspunkt finden, mit dem sie sich verbunden fühlen können. Zu Frau Tändler-Walenta: Die anständige finanzielle Perspektive muss auch nach der Ausbildung vorhanden sein. Sie kennen das alte Thema. Wenn wir aus dem Erzieherberuf eine duale Ausbildung machen, dann rutschen wir vom DQR 6 hinunter in eine niedrigere Qualifikation. Das hat zur Folge, dass Kita-Erzieherinnen und -Erzieher wieder schlechter bezahlt werden würden. Das können auch Sie nicht wollen, das will die Koalition nicht. Deshalb gehen wir den Weg über die berufsbegleitende Ausbildung. Dabei haben Sie die Vergütung für all jene, die den Erzieherberuf ergreifen. Deshalb ist auch dieser Schritt mit der Anerkennung der Praxisanleitung so wichtig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Piwarz um das Wort.
Christian Piwarz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Hohen Haus sehr dankbar, dass mit diesem Antrag ein Thema aufgegriffen wird, das uns in Sachsen seit vielen Jahren wichtig ist. Qualität in der Kindertagesbetreuung beginnt bei einer erstklassigen Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte – in der Theorie genauso wie in der Praxis. Über das im Jahr 2013 aufgelegte Bundesprogramm ist schon viel gesagt worden. Das möchte ich nicht wiederholen; aber ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es uns in Auswertung des dreijährigen Bundesprogramms in Sachsen wichtig war, diese begonnenen Prozesse weiterzuführen, sie zu intensivieren und sie auch sachsenweit auszubauen. Das haben wir bislang recht erfolgreich umgesetzt. So entstand bereits im Jahr 2017 das „Landesprojekt Lernort Praxis Sachsen – Kita“, das bis Ende 2021 über eine Richtlinie des SMK aus Landesmitteln gefördert wird. Die grundlegenden Projektgedanken haben wir weitergeführt. Das Landesprojekt setzen wir insbesondere mit der regionalen Vernetzung der theoretischen und praktischen Lernorte, der Fachschulen also, mit den Kindertageseinrichtungen fort. Im Ergebnis entstand der „Leitfaden Lernortkooperationen im Rahmen der fachschulischen Ausbildung von Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern“. Mit dem Leitfaden unterstützen wir Träger, Leitungen und Praxisanleiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie Schulleitungen, Fachberater und Lehrkräfte der Fachschulen bei der Anleitung und Betreuung während der Praxisphase. Unser Ziel ist es, die Ausbildungsteile noch besser miteinander zu verzahnen. Krippe, Kita und Hort wollen wir als Partner der qualitativ hochwertigen Ausbildung weiter stärken. Aktuell wird dafür eine Praxismappe zur Lernortkooperation erarbeitet. Diese soll bis zum Jahresende 2021 vorliegen. Wir setzen außerdem auf Tandemfortbildungen. Seit dem Jahr 2019 organisiert das Landesamt für Schule und Bildung gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Lernortkooperation. Das Angebot soll bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Schule und Bildung am Standort Radebeul sollen außerdem den Aufbau und die Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen unterstützen. Dafür wurde parallel zu unserem sächsischen Landesprogramm die Arbeitsgruppe „Netzwerkkoordination Lernort Praxis, Lernort Schule“ gegründet. Die inhaltlichen Ergebnisse und erfolgreichen Maßnahmen des Bundes und unseres Landesprojektes zum Lernort Praxis werden in die weitere Verbesserung der Ausbildungsqualität in den sächsischen Kitas fließen. Wir beraten ab morgen in diesem Hohen Haus den Doppelhaushalt 2021/2022. Ihre Zustimmung zum Kultushaushalt wird auch für dieses gemeinsame Anliegen eine entscheidende Grundlage sein. Für die Unterstützung der Praxisanleitung in der berufspraktischen Ausbildung möchten wir insgesamt 9,3 Millionen Euro der Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ verwenden. Damit werden wir zwei Maßnahmen finanzieren. Zum einen wird eine Freistellung der Praxisanleiterinnen und -anleiter im Umfang von wöchentlich zwei Stunden je Praktikantin oder Praktikant gefördert. Zusätzlich sollen Landesmittel in Höhe von jährlich 2,1 Millionen Euro im Haushalt 2021/2022 eine gleichberechtigte Förderung von Horten ermöglichen, denn diese sind von der Bundesförderung leider ausgeschlossen. Weiterhin fördern wir mit einem Zuschuss das Absolvieren der Praxisanleiterfortbildung. Die professionelle Praxisanleitung ist eine anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe. Bereits seit dem Jahr 2006 werden dafür in Sachen Fortbildungen angeboten. Im Rahmen des Bundesprogramms „Lernort Praxis“ wurde das Curriculum evaluiert. Seit Mai 2017 werden auf der Basis des überarbeiteten Fortbildungskonzeptes der angehenden Praxisanleiterinnen und -anleiter die notwendigen Handlungskompetenzen noch zielgenauer und passfähiger vermittelt, um die Praktikantinnen und Praktikanten fachlich sicher zu betreuen und zu fördern. Verstetigen werden wir auch unser Engagement, um aktuell noch unterrepräsentierte Personengruppen für den Erzieherberuf zu gewinnen. Dafür haben wir gemeinsam bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die sowohl die Attraktivität der Ausbildung als auch die des Berufsbildes steigern. Ich möchte an dieser Stelle an zwei Regelungen erinnern, die bereits seit dem Jahr 2016 die Vielfalt in den Einrichtungen erhöhen, die VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik für Personen mit Hochschulabschlüssen und die Anpassungsqualifizierung für Bewerber mit ausländischen Erzieherabschlüssen. Meine Damen und Herren! Sie sehen, die Verbesserung der Qualität der berufspraktischen Ausbildung in den Kindertageseinrichtungen wird von uns intensiv begleitet. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, denn nur mit ihnen ist eine gute frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung möglich. Das wissen schließlich auch die Einrichtungen. Vorbildliche Praxispartner profitieren nicht nur während des Praktikums, nein, sie nutzen die Chance, frühzeitig ihre zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Damit ist schlussendlich uns allen geholfen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Jetzt wird das Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des und außerplanmäßigen Drucksachen 7/5536, Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/6167, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir auch gleich zur Abstimmung Schlusswort von Frau Firmenich gewünscht. – Bitte schön, Frau Firmenich.
Iris Firmenich CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr für die konstruktive und sehr sachliche Debatte zu diesem Thema. Ich glaube, wir sind uns alle einig darüber, dass sich Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht allein am Betreuungsschlüssel festmacht, sondern das Wichtigste, das Entscheidende sind die Menschen, die jeden Tag in der Kita mit den Kindern arbeiten, sind ihre Haltung, ihre Motivation und ihre Empathiefähigkeit, vor allem aber ihre gute Qualifikation und Ausbildung. Für uns war es immer klar, dass das die ersten Schritte sein müssen, bevor wir den Betreuungsschlüssel weiter absenken können. Das tun wir übrigens seit sechs Jahren. Seit dieser Zeit haben wir sukzessive den Betreuungsschlüssel günstiger gestaltet. Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit von gut qualifiziertem und hoch motiviertem Personal. Mit unserem Antrag wollen wir weiter in diese Richtung gehen. Ich freue mich, wenn er breite Unterstützung findet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank für das Schlusswort von Frau Firmenich. Ich stelle nun den Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit dem Titel „Lernort Praxis - Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm für sächsische Kindestageseinrichtungen nutzen“ in der Drucksache 7/6209 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist dem Antrag zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen jetzt zum gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu überAusgaben und Verpflichtungen 7/5935, 7/6000, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6167. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung trotzdem zugestimmt. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und § 17 Abs. 2 und § 52 Abs. – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat schon Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in der Drucksache 7/2973 mit dem Thema „Bürgerund umweltfreundliche Entsorgung von Altmedikamenten“ angekündigt. Das Präsidium – auch das sind wir gewöhnt – hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie auch für die Staatsregierung festgelegt. Als Erstes erteile ich der AfD-Fraktion zu dieser Drucksachennummer das Wort. Herr Kollege Prantl, bitte.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unter Ziffer 6 der aufgerufenen Sammeldrucksache empfiehlt der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Was ist das Problem? 43 % der Deutschen entsorgen mindestens gelegentlich flüssige Arzneimittel in der Toilette oder dem Waschbecken. Etwa 15 % entsorgen ihre Tabletten gelegentlich in der Toilette. Viele Verbraucher wissen nicht, welche negativen Auswirkungen dies auf den Wasserkreislauf haben kann. In unserer alternden Gesellschaft werden immer mehr Medikamente verbraucht. Arzneimittel werden immer komplexer, Abbauprozesse immer unübersichtlicher, Abbauprodukte ebenso. Negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen in Gewässern nehmen damit zu. Aber auch bei uns Menschen gibt es dadurch steigende gesundheitliche Risiken, zum Beispiel, weil die Gewässerbelastung mit Arzneimittelwirkstoffen eine steigende Antibiotikaresistenz für Tuberkuloseerreger oder Salmonellen bewirken kann. Rückstände von Medikamenten in Gewässern können wieder in unserem Trinkwasser landen. Bei der Fischfauna ist Ihnen die toxische Wirkung von Östrogenen als Ursache für die Verweiblichung männlicher Fische bekannt. Medikamente in Abwässern mindern aber auch die Kohlenstoff- und Nitratelimination in biologischen Kläranlagen. Die Folge: Mehr Nitrat verlässt die Kläranlage Richtung Fließgewässer. Das ist genau das, was Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt beenden und kommen zum Berichte der Ausschüsse gemäß 2 der Geschäftsordnung – 7/6226 Sie alle nicht wollen. Denken Sie an Ihre novellierte Düngemittelverordnung, womit Sie Nitrateinträge ins Grundwasser um jeden Preis reduzieren wollen, selbst wenn es den Landwirten dadurch an die Existenz geht! Wir fordern eine verpflichtende Entgegennahme von Altmedikamenten durch Apotheken. Das wurde ja bis 2009 erfolgreich praktiziert. Für die Apotheken muss das, so wie damals, kostenfrei sein. Die Finanzierung könnte über die Abfallgebühren erfolgen. Wie Sie wissen, hatten wir dazu im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft auch eine sehr aufschlussreiche Anhörung. Darüber, dass Medikamentenrückstände in Gewässern reduziert werden müssen, waren sich alle Sachverständigen einig. Ich hoffe, werte Kolleginnen und Kollegen, auch wir sind uns im Sinne unserer Umwelt darüber einig. Die Hersteller über die Produktverantwortung in die Pflicht zu nehmen, das ist zwar der Königsweg – das ist richtig –, wird aber auf absehbare Zeit und kurzfristig nicht lösbar sein. Es gab auch Bedenken bezüglich der Kosten, die ein Vertreter der öffentlichen Entsorgungswirtschaft ausgeräumt hat. Er sagte: Der Zusatzaufwand ist im Gesamthaushalt eher vernachlässigbar. Er sprach sogar von Peanuts. Werte Kolleginnen und Kollegen, weil wir in Sachsen den mit Abstand schlechtesten Gewässerzustand in ganz Deutschland haben, sollten wir jede sinnvolle Möglichkeit nutzen, um Einträge von Medikamenten in Fließgewässer zu reduzieren. Unserem Antrag zu folgen wäre immerhin ein Beitrag, ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wir wieder zügig zu einer bürger- und umweltfreundlichen Altmedikamentenentsorgung kommen können, brauchen wir die Apothekerlösung, sei es auch nur, solange die Entsorgung über die Produktverantwortung gelöst werden kann. Ich möchte Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, auch an Ihre Wahlversprechen erinnern und Sie auffordern, endlich Taten folgen zu lassen. Ein Beispiel: Direkt betroffen ist der Landesverband Sächsischer Angler, der in seinen Wahlprüfscheinen zur Landtagswahl 2019 nachfragte, wie die Parteien gegen den Eintrag von synthetischen Stoffen, also auch Arzneimitteln, hormonaktiven Stoffen und anderes vorgehen wollen. Dazu haben die GRÜNEN gesagt – ich zitiere –: „Chemische Stoffe, die Auswirkungen auf die Gewässer und ihre Lebewesen haben, müssen reduziert werden und dürfen zukünftig nicht mehr in dieses Ökosystem gelangen.“ Dazu sagte die CDU: „Ziel ist dabei die Klärung der Abwässer von den genannten Schadstoffen und auch die Verhinderung der Einbringung in unsere Gewässer.“ Herr Kollege Jan Hippold, der jetzt leider nicht anwesend ist, wird sich daran gut erinnern können. Er ist als Vizepräsident des Sächsischen Anglerverbandes aktiv und wird sich noch gut an seine Versprechen erinnern können. Was machen eigentlich die Umweltverbände? Ein interessantes Beispiel: Der Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e. V. forderte wie der Sächsische Apothekerverband ein sachsenweit einheitliches Entsorgungssystem für Altmedikamente nach dem Leipziger Modell – also haargenau das, was unser Antrag auch fordert. Dazu schrieb die „Deutsche Apothekerzeitung“ am 30. Dezember 2019 sinngemäß: „Es könnte der Erfolg der Initiative des Leipziger Ökolöwen sein, dass 2018 immerhin 12 % mehr Altmedikamente als zuvor abgegeben wurden.“ Es war von circa 2 000 Kilogramm die Rede, und er spricht sich eindeutig für das Leipziger Modell aus. Herr Kollege Marco Böhme von der Fraktion DIE LINKE – Sie sind Vorstandsmitglied beim Ökolöwen und stehen sicherlich auch heute noch hinter Ihrer Initiative –, ich freue ich mich sehr, dass wenigstens Sie heute unseren Antrag unterstützen werden. (Beifall bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Niemals!) – Weil es Ihnen nicht um die Sache geht! Von erheblichen Mehrkosten nämlich, welche Ihre Fraktion in der Ausschusssitzung als Ausrede gegen unseren Antrag vorgetragen hat, war damals, als Sie Ihr tolles Projekt vorgestellt haben, keine Rede – im Gegenteil. Die Sprecherin des Sächsischen Apothekerverbandes sagte – ich zitiere noch einmal kurz –: „Wir würden uns das Leipziger System“ – also auch Ihr Projekt, Herr Böhme – „sachsenweit wünschen.“ Das ist das, was wir heute beantragen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir also mehr? Die Stadt Leipzig zeigt seit 2011, dass es geht und wie es geht. Fachleute vom Sächsischen Apothekerverband möchten das Leipziger Modell sachsenweit haben. Herr Böhme von den LINKEN hat mit seinem Umweltverein ein erfolgreiches Modellprojekt durchgeführt, das der Sächsische Apothekerverband wiederum ausdrücklich unterstützt und gelobt hat. Ihre Wahlversprechen können Sie jetzt alle verwirklichen, indem Sie unserem Antrag zustimmen. Deshalb bitte ich formell noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich im Voraus für Ihre konstruktive und sachorientierte Entscheidung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zurufe von der AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Prantl. Möchten die anderen Fraktionen darauf reagieren? – Bitte, Herr Kollege Winkler von der SPD-Fraktion.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen uns schon in der Koalition, für die ich jetzt spreche, hier in diesem Hohen Haus die Frage, warum die AfD diesen Antrag aus der Sammeldrucksache herausholt, um nochmals zu debattieren, obwohl der Kollege von der AfD bereits sagte, dass eine Anhörung, eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema stattgefunden habe. Ich komme auf die Sachverständigen der Anhörung zurück. Diese haben in deutlicher Mehrheit – vom Apothekerverband bis hin zum öffentlich-rechtlichen Entsorger – herausgestellt, dass die vorhandenen Entsorgungswege ausreichend sind, insbesondere der Weg über die Restmülltonne. Andere Möglichkeiten, zum Beispiel das Schadstoffmobil, existieren bereits, auch wenn sie natürlich verbesserungswürdig wären durch höhere Frequenzen. Ein landesweites Rückgabesystem über die Apotheken wird nicht als nötig erachtet, zumal damit aller Voraussicht nach die Kosten der öffentlichen Entsorgung steigen würden und auf die Bürger umgelegt werden müssten, da die Zahlungsbereitschaft von Apotheken und Pharmaunternehmen gering ist. Der unerwünschte Entsorgungsweg über das Abwasser, den Kollege Prantl angesprochen hat, sollte aber möglichst unterbunden werden, da auch wissenschaftlich noch nicht endgültig feststeht, zu welchen Ergebnissen eine sogenannte vierte Klärstufe am Ende führt. Bei der Entsorgung über die Toilette und den Abfluss, die wirklich als Problem dargestellt werden muss, braucht es in jedem Fall eine größere Sensibilisierung der Bevölkerung. Hierfür sind andere Wege nötig, als im Antrag skizziert. Abschließend möchte ich Herrn Otteni, Geschäftsführer des Zweckverbands Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, zitieren, der in der Anhörung gesagt hat: „Die Erfassung der Altmedikamente durch Apotheken ist abfallrechtlich zwar zulässig, aber nicht zwingend notwendig. Jeder öffentlichrechtliche Entsorger muss selbst entscheiden können, ob und wie er die Apotheken bei der Entsorgung der Altmedikamente unterstützt. Eine gesetzliche Beteiligungs- und Unterstützungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgers ist nicht notwendig und auch nicht sachgerecht.“ Dem schließen wir uns an und lehnen den Antrag erneut ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion – für die Koalition insgesamt, wie wir hörten. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE; bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man merkt der AfD an, dass es wieder einmal schwierig ist mit der Demokratie, (Oh-Rufe von der AfD) deswegen drehen wir hier jetzt die zigste Schleife. Warum zieht man das heraus? Ja, weil Sie es können. So ist das. So ähnlich macht das der Hund übrigens auch, aber mit etwas anderem. Der AfD geht es im Antrag um ein landesweites und kostenloses Rückgabesystem für Altmedikamente in Apotheken sowie um die Bereitstellung von kostenlosen Entsorgungsbehältern. Dazu sei nur so viel gesagt: Das wäre für die Bürgerinnen und Bürger zwar kostenlos, würde jedoch andernorts wieder hohe Kosten verursachen. Aktuell erfolgt die Entsorgung über vier Wege. Es gibt ein Schadstoffmobil, den Wertstoffhof und Apotheken, die das bereits freiwillig übernehmen. Herr Prantl, Sie haben ja Beispiele genannt, und diese Möglichkeit besteht, nebenbei bemerkt, regional zu jedem Zeitpunkt. Wenn man sich dafür so engagiert einsetzt, ist das also möglich. Ich halte das, nebenbei bemerkt, für das flache Land für relativ untauglich. In Großstädten wie Leipzig mag das gehen; es spricht auch nichts dagegen, dies dort, wo es möglich ist, weiter auszubauen. Aber „verpflichtend“ ist dann wieder eine andere Sache. Die Entsorgung über den Restabfall ist auch unserer Ansicht nach die beste Lösung, da sie auch am bürgerfreundlichsten ist. Es ist aktuell schon schwer durchzusetzen, dass beispielsweise Batterien und Glühlampen nicht im Hausmüll landen, sondern in die dafür vorgesehenen Sammelstellen gelangen. Warum das so ist, ist klar: Wegen einer oder zwei Batterien oder Glühlampen läuft man nicht extra zur Sammelstelle, die sich meist im Supermarkt um die Ecke befindet. Man muss die verbrauchten Batterien oder defekten Lampen also irgendwo im Haushalt aufbewahren, bis man den Wocheneinkauf erledigt. Dasselbe gilt für Glas, das in den Glascontainer soll. Auch hier besteht das Problem, dass noch zu viele Gläser im Restmüll landen. Natürlich könnte man jetzt kostenlose Behälter aufstellen, aber diese verursachen zumindest bei den kommunalen Entsorgungsträgern Kosten, die diese bei der Berechnung der Abfallgebühren dann wieder auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen würden. Ob das den gewünschten Effekt erzielt, ist dabei nicht absehbar. Wenn man sich aber anschaut, was heutzutage im Restmüll landet und dort eigentlich nicht hingehört – im Gegensatz zu Altmedikamenten –, kann man das ungefähr abschätzen. Daher halten wir die in Ihrem Antrag vorgeschlagene Lösung vielleicht in einer Großstadt zuweilen für tauglich, aber im Ganzen gänzlich ungeeignet. Wenn man Apotheken zwingen möchte, Altmedikamente zurückzunehmen, dann verursacht das wiederum Kosten bei Apotheken, die – wegen der Versandapotheken – zum Teil sowieso schon unter erheblichem Druck stehen. Wie wollen Sie im Übrigen die Versandapotheken verpflichten? Oder sind die hier wieder außen vor und dürfen einfach nur Geld verdienen? Das alles ist zu unkonkret und nicht wirklich ausgereift, selbst wenn es auf Bundesebene geregelt werden würde. Kostenlos für die Bürgerinnen und Bürger heißt zudem wiederum nicht kostenlos für die Apotheken bzw. die Arzneimittelproduzenten, die am Ende – so, wie es immer ist – die Mehrkosten auf die Medikamente umlegen und damit auf die Patienten. Also zahlt das im Zweifel die gesetzliche Versicherung oder der Konsument. Das hat am Ende wenig Effekt. Bei anderen Themen sind Sie da wesentlich kritischer – aber eben immer so, wie es passt. Die AOK PLUS hat es sich zudem mit der Arzneimittelinitiative ARMIN zur Aufgabe gemacht, die Menge von Restmedikamenten zu reduzieren. Herr Neubauer hat in der Anhörung ausführlich über dieses Projekt gesprochen. Das ist sinnvoll und zu unterstützen, weil es zu Kostenentlastungen führt und dann tatsächlich auch kostenneutral für den Endverbraucher ist. Wichtig ist allemal, dass die Arzneimittelreste nicht in der Toilette hinuntergespült werden. Dahin gehend sollte bei den Menschen das Bewusstsein geschaffen werden, Medikamente sachgerecht zu entsorgen. Das ist in der Anhörung noch einmal deutlich geworden. Neue Entsorgungswege braucht es nicht; das hat die Anhörung gezeigt. Ihr Antrag ist abzulehnen, weil Sie aus unserer Sicht die Auffassung der Sachverständigen hier nicht in Gänze berücksichtigt haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Schaper sprach für DIE LINKE. Gibt es weiteren Aussprachebedarf aus den Fraktionen? – Den sehe ich jetzt nicht. Möchte die Staatsregierung das Wort nehmen? – Das sehe ich auch nicht. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie über die Beschlussempfehlung zu ihrem Antrag eine Einzelabstimmung begehrt. (Jörg Urban, AfD: Ja!) Dann komme ich jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/6226 unter Ziffer 6 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 7/2973. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 7/6227 die Sammeldrucksache „Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen“ vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu zwei Petitionen. Dies betrifft die Petition 7/00547/6 mit dem Titel „Schluss mit der Maskenpflicht – Rücknahme Bußgeld bei Maskenpflichtverstoß“ und die Petition 7/00798/3 mit dem Titel „Gewässerunterhaltungssatzung“. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion. Ich schlage vor, die antragstellende AfD-Fraktion jeweils beginnen zu lassen. Das Wort ergreift Herr Kollege Kuppi.
Lars Kuppi AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche heute zu Ihnen zur Petition Nr. 7/00547/6. In dieser Petition bat der Petent die Staatsregierung, dass die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in anderen Bereichen überdacht und aufgehoben wird. Die Staatsregierung und auch die Berichterstatterin erklären, dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sind, da sie erforderlich und geeignet seien. Was aber bedeutet Verhältnismäßigkeit, erforderlich und Geeignetheit? Man muss die Bedeutung dieser drei Wörter kennen, um diese korrekt anwenden zu können. Sich nur darauf zu beziehen, dass eine Maßnahme erforderlich und geeignet ist, rechtfertigt noch lange nicht deren Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich zur Verhältnismäßigkeit muss noch mehr berücksichtigt werden, so zum Beispiel auch die Angemessenheit. Bis heute habe ich von niemandem, weder von der Staatsregierung oder dem Sächsischen Landtag noch von der Bundesregierung gehört oder gelesen, dass die Angemessenheit in deren Beschlüssen und Verordnungen berücksichtigt wurde. Warum spreche ich hier die Angemessenheit an? Die Angemessenheit ist das wichtigste Instrument, um die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, das heißt zu prüfen, ob das eingesetzte Mittel zugunsten des öffentlichen Allgemeinwohls ausfällt und dadurch die Maßnahme wirklich gerechtfertigt, also richtig ist. Was heißt das speziell? durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/6227 Schauen wir hier in das Grundgesetz. Es schreibt zwar nicht vor, dass ein Eingriff in die Grundrechte verhältnismäßig sein muss, (Martin Modschiedler, CDU: Hört, hört!) jedoch können wir in Artikel 20 Abs. 3 lesen: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Das heißt, der Staat kann nicht einfach nach Belieben handeln und Grundrechte der Bürger verletzen. (Martin Modschiedler, CDU: Tut er das?) Das eingesetzte Mittel muss zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und angemessen sein. Zunächst muss also das geringste eingesetzte Mittel für die Maßnahme gerechtfertigt sein. Diese Überprüfung vermisse ich bei allen Maßnahmen, die eingeleitet wurden. So fehlt mir die Angemessenheit, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen, wobei selbst führende Aerosolwissenschaftler darauf hinweisen, dass es im öffentlichen Raum keine Ansteckungsgefahr gibt. Am 30.10.2020 konnte man bei „Tag 24“ einen interessanten Artikel lesen. Hier ein Zitat: „Die Schulen und Kitas sind vergleichsweise sichere Orte und keine Hotspots der Pandemie. Wir sind es unseren Kindern schuldig, sie so lange wie möglich offen zu halten.“ Weiter war zu lesen: „Die harten Kontaktbeschränkungen im Privatbereich dienen zum Schutz, denn wenn außerhalb von Kitas und Schule die Ansteckungszahlen gesenkt werden, werden auch weniger Infektionen in die Einrichtungen hineingetragen.“ Diese Worte sprach Kultusminister Christian Piwarz von der CDU. (Zuruf von den LINKEN: Er hat recht!) Weiter konnte man entnehmen, dass anhand wissenschaftlicher Studien die Schulen keine Pandemietreiber sind und Infektionen meist von außen hineingetragen werden. Von Kitakindern und jüngeren Schülern würde keine größere Ansteckungsgefahr ausgehen. Wenn also zum Beispiel Schulen keine Hotspots darstellen, warum wird dort die Maskenpflicht weiter aufrechterhalten? Warum muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, obwohl sich die Schüler regelmäßig selbst testen müssen? Selbst bei einem negativen Test und eingehaltenem Abstand dürfen oftmals die MNBs nicht abgesetzt werden. Das ist ein Punkt aus der Petition, den ich herausgenommen habe. Es gibt viele weitere Punkte in dieser Petition. Anhand dessen kann man aber erkennen: Wenn Schulen keine Hotspots werden, ist es nicht angemessen, die Maßnahmen zu verschärfen. Die geringstmögliche Maßnahme muss vielmehr so lange aufrechterhalten werden, bis man irgendetwas Gegenteiliges feststellt. Aus diesen Gründen können wir der Beschlussempfehlung der Berichterstatterin nicht zustimmen. Wir beantragen, die Petition als Material an die Staatsregierung zu übersenden, um in allen Bereichen, in denen Maskenpflicht herrscht, deren Angemessenheit zu überprüfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir kommen jetzt zur Aussprache. – Kollege Richter für die SPD-Fraktion. (Frank Richter, SPD: Für die Koalition!) – Für die Koalition.
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle hätte Simone Lang, die Berichterstatterin, die Sie direkt oder indirekt kritisiert haben, Herr Kuppi, sprechen sollen. Sie ist nicht mehr im Haus. Ich will sie ganz kurz vertreten, und zwar mit einigen wenigen Bemerkungen, die, wie ich glaube, zu Ihren Einlassungen ausreichend sind. Die entsprechende Petition ist mit der Berichterstattung und dem Bericht im Ausschuss umfassend diskutiert worden. Wir haben darüber entschieden. Ich habe jetzt bei Ihnen, Herr Kuppi, verstanden, dass Sie als Begründung für die Herauslösung die Angemessenheit der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht vorgetragen haben. Wir haben das im Ausschuss intensiv diskutiert. Ich kann diesen speziellen Punkt ausgerechnet bei der Petition, die Sie herausgelöst haben, gar nicht erkennen. Also hätte schon das Nachlesen dieser von Ihnen herausgelösten Petition ausgereicht, um festzustellen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Ich zitiere aus der Petition, die Sie herauslösen wollen: „Die Entwicklung eines Impfstoffes ist in der kurzen Zeit, wie sie derzeit geplant ist, unmöglich und dauert üblicherweise zehn Jahre.“ Wir haben mittlerweile festgestellt, dass das viel schneller gehen kann und dass wir folglich als Gesellschaft sehr angemessen reagieren können. Sie haben das gute Recht, eine solche Herauslösung zu fordern. Sie ist in der Sache nicht geboten. Wir haben diskutiert. Deshalb ist dazu nicht mehr zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es in der Aussprache weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Eine Kurzintervention von Herrn Kuppi.
Lars Kuppi AfD
Herr Richter, genau das ist der Punkt. Die Staatsregierung und auch die Berichterstatterin sind nur darauf eingegangen, dass die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind. Es wird in dieser Position nirgendwo das Wort „angemessen“ berücksichtigt. Der Punkt, der mir aufgefallen war, ist, dass zu allen Maßnahmen – dazu gab es auch eine Anfrage, und ich zitiere jetzt sinngemäß – die Angemessenheit nicht näher definiert werden kann, weil es nicht möglich ist, Zahlen zu beziffern. Wenn der Erfolg der Maßnahme nicht eingetroffen ist, kann nicht beziffert werden, ob sich die gleichen Zahlen ergeben hätten, wenn es die Maßnahme nicht gegeben hätte. Das ist der Punkt. Wenn man keinen Hotspot hat oder die Zahlen nicht definiert werden können, kann man die Maßnahmen nicht immer weiter verschärfen. Wenn man das trotzdem macht, verstößt man gegen die Angemessenheit, und keine Maßnahme ist mehr verhältnismäßig. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt kommt die Reaktion. Bitte, Kollege Richter.
Frank Richter SPD
Ich stelle an dieser Stelle einfach fest, Herr Kuppi, dass wir in der politischen Bewertung der Angemessenheit und der Notwendigkeit der Mund-NasenBedeckung höchst unterschiedlicher Meinung sind. Wir haben das im Ausschuss diskutiert und sind zu anderen Positionen gekommen als Sie.
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weitere Stellungnahmen oder Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Aus der Staatsregierung auch nicht. Dann fahren wir jetzt fort mit der Petition mit dem Titel „Gewässerunterhaltungssatzung“. Für die AfD wird jetzt Herr Kollege Dornau das Wort ergreifen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Herr Zickler!) – Entschuldigung, Herr Kollege Zickler verbirgt sich hinter der Maske.
Hans-Jürgen Zickler AfD
Herr Präsident, Sie lagen schon richtig. Ich vertrete den Kollegen Dornau, der heute entschuldigt ist. Ich werde seinen Beitrag vortragen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Petition 7/00798/3 wird vom Petenten die unverhältnismäßige Belastung durch die Gewässerunterhaltungsbeiträge sowie die ungerechte Aufteilung der Beitragszahler beanstandet. Der Petent als Eigentümer zweier Flurstücke an insgesamt 280 laufenden Metern Gewässerlänge erhielt vom Zweckverband Parthenaue einen Kostenbescheid über 324,80 Euro, wohlgemerkt: pro Jahr. Diese Summe bildet für den Petenten als Bezieher einer überschaubaren Rente eine große soziale Härte. Laut Satzung des Zweckverbandes Parthenaue werden hingegen Flächeneigentümer abseits von Gewässern nicht zur Leistung von Unterhaltskosten herangezogen. Wie der Petent in seiner Ausführung nachvollziehbar darstellt, führt das zu Ungerechtigkeiten; denn auch örtlich entfernte Eigentümer innerhalb einer Gemarkung sind mit ihren Flächen oftmals Teil des zu den Gewässern gehörenden Ökosystems. So werden beispielsweise Niederschlagsmengen dieser entfernten Grundstücke von den entsprechenden Gewässern aufgenommen, was möglichen Überschwemmungen auf den entfernten Grundstücken entgegenwirkt. Vielmehr haben diese Überschwemmungen bei Starkregen häufig gravierende Folgen bei direkten Anrainern von Gräben und kleinen Gewässern. Nebenbei erscheinen Abtrag, Verlust von Ackerkrume sowie das Risiko des Eintrags von Schadstoffen in Ackerböden im Zusammenhang mit den Siedlungsflächen. Der Petent hat als Anrainer in diesem konkreten Fall außerdem noch seine Flächen zum Zeitpunkt der Pflegearbeiten bereitzustellen, was eine weitere Einschränkung bedeutet. Kurzum: Wer in Sachsen nah an einem Gewässer wohnt, hat dadurch einige Nachteile zu erwarten, Nachteile, die sich noch verstärken, wenn man die Gräben und Bäche sich selbst – und damit der Verbuschung oder Zuwucherung – überlässt. Um Anlegern also nicht noch mehr Nachteile zuzumuten, ist eine regelmäßige Pflege unumgänglich. Diese regelmäßige Pflege durch die Gemeinden bzw. die Zweckverbände wird als Vorteil konstruiert, der sich im realen Antrag für den Anlieger – hier: den Petenten – völlig entgegensetzt darstellt. Anstatt also eine gerecht gestaltete Lastenverteilung bei der Gewässerunterhaltung einzuführen, schiebt die Staatsregierung nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern auch in den letzten Legislaturperioden, liebe CDU, den Schwarzen Peter einfach dem nächsten Anlieger und Nachbarn der Gewässer zu. Dieses Gebaren, wenn auch gesetzlich so geregelt, ist ein Schlag ins Gesicht jener Leute, die mitunter schon seit Jahrzehnten an Gewässern mit Verschlammungen, Überschwemmungen und eben auch unverhältnismäßigen Unterhaltungskosten leben müssen. Warum wurde hierzu in der Vergangenheit keine ausgleichende Lösung gefunden? Es kann auch anders gehen. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Brandenburg, werden beispielsweise alle Grundeigentümer einer Gemarkung nach ihrer Flächengröße über pauschale Sätze zur Gewässerunterhaltung herangezogen. Das ist im 21. Jahrhundert mit Datenabfrage bei den Katasterbehörden und einer automatischen Bescheiderstellung auf kommunaler Ebene nun wirklich kein Hexenwerk. Dieses Unvermögen in der Ausgestaltung einer verhältnismäßigen Gewässerunterhaltung für die sächsischen Bürger führt dann eben zu solchen Härtefällen, wie sie dieser Petent beschreibt. Darum ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, die Petition für erledigt zu erklären. Vielmehr müsste hier im Sinne des betroffenen Anliegers die Handlungsempfehlung lauten: „Die Petition wird an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen.“ – Es wäre schön, wenn Sie dem folgen könnten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Wir kommen nun zur Aussprache. Für die CDU-Fraktion bzw. die Koalitionsfraktion, vermute ich, ergreift Herr Kollege Heinz das Wort.
Andreas Heinz CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich ist in zunehmendem Maße unverständlich, warum Sie immer wieder Petitionen herausgreifen, bei denen wir dem Grunde nach nicht Herr des Verfahrens sind. Wissen Sie nicht, wie unser demokratisches Rechtsstaatssystem funktioniert, oder wollen Sie es nicht wissen? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich denke, dass Gewässerunterhaltung nötig ist, ist unbestritten. Diese kann man verschieden organisieren, so wie in Brandenburg. Wir haben dafür einen anderen Weg gewählt, bei dem wir das den Kommunen selbst überlassen haben. Kommunale Gewässerpflege und Unterhaltung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, die wir im Haushalt unterstützen; und nicht die Staatsregierung ist für die Gründung von Zweckverbänden verantwortlich, sondern die beteiligten Gemeinden. Die Staatsregierung ist auch nicht dafür verantwortlich, die Gesetze, die so etwas erlauben oder verbieten würden, zu erlassen oder abzuschaffen, sondern wenn, dann sind wir es als Gesetzgeber. Wenn Sie mit der Rechtslage nicht einverstanden sind, bringen Sie entsprechende Gesetzentwürfe ein, dass wir zum Beispiel das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anders regeln müsste. Ich kann Ihnen schon prophezeien, dass dann die kommunale Ebene, wenn man ihre Einnahmemöglichkeiten beschränkt, indem man verbietet, Zweckverbände zu bilden, auch einen finanziellen Ausgleich haben will. Das wird alles nicht funktionieren. Zum Schluss möchte ich noch einmal sagen, warum wir nicht mehr Herr des Verfahrens sind und warum ich an Ihrem – wie soll ich sagen? – Grundwissen über das Funktionieren unseres Rechtsstaates zweifle. Das ist ganz einfach: Alles, was der Petent hier erbittet, wurde durch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, und zwar so, wie es vor Ort abläuft. Das heißt, die Klagen der Anwohner – die ich in vielen Fällen verstehen kann und teile – sind alle abgelehnt worden. Ich habe gelernt – nicht nur im Petitionsausschuss, sondern beizeiten in meiner politischen Laufbahn –, dass wir, sobald Gerichte irgendwo im Spiel sind, als Politiker unser Recht einfach verloren haben. Ich wünsche mir auch etwas mehr Konsequenz vom Sekretariat des Petitionsausschusses, sodass Petitionen, bei denen bereits erkennbar ist, dass Gerichte damit befasst sind, überhaupt nicht mehr als Petition aufgenommen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser Petition? – Das kann ich nicht erkennen. Aus der Staatsregierung auch nicht. Wünscht die AfD-Fraktion Einzelabstimmung zur Beschlussempfehlung dieser Petition? (Jörg Dornau, AfD: Ja!) – Es wird Einzelabstimmung verlangt. Ich beginne mit der Petition 07/00547/6 mit dem Titel „Schluss mit der Maskenpflicht – Rücknahme Bußgeld bei Maskenpflichtverstoß!“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt. Ich komme nun zur Einzelabstimmung über die Petition 07/00798/3 mit dem Titel „Gewässerunterhaltungssatzung“ und bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 29. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Mittwoch, den 19. Mai 2021, 10:00 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Die 29. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 18:40 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
