Sarah Buddeberg
Inhaltlich habe ich bereits etwas zum Änderungsantrag gesagt. Ich möchte noch etwas zum Verfahren sagen. Der Gesetzentwurf wurde Ende letzten Jahres abschließend behandelt mit der Anhörung und den Abstimmungen samt Änderung dann im Ausschuss. Es liegt die Beschlussempfehlung vor. Dann kam der Änderungsantrag der Koalition, nachdem einige Zeit verstrichen ist, am letzten Freitag. Soweit ich weiß, haben wir das am Brückentag eingereicht. Gestern ist er dann erst verteilt worden. Das ist für mich schon wieder ein Beispiel für den parlamentarischen Umgang mit uns als Opposition. Wir können ja schon froh sein, wenn wir die inhaltlichen Änderungen vorher aus der Presse erfahren. Wenn es dann noch ein Änderungsantrag ist, bei dem man sich nicht einmal die Mühe macht, eine Begründung zu schreiben, dann bestärkt uns das darin, den Änderungsantrag, den wir inhaltlich ablehnen, ebenfalls aus diesem Grund abzulehnen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Buddeberg. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? Ich schaue noch einmal. – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag und dann über das Gesetz ab. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/6262 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei sehr vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Jastimmen ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des vom Plenum beschlossenen Änderungsantrages artikelweise abzustimmen. Ich schlage vor, dass wir über die Artikel im Block abstimmen. Das heißt, wir stimmen jetzt ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Abgeordnetengesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist den Kapiteln bzw. den Artikeln mitsamt der Überschrift zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 7/1891, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist dem Gesetzentwurf bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen zugestimmt worden. (Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Zuruf: Eine Wortmeldung!) – Ich sehe die Wortmeldung – vielen Dank für den Hinweis –, Herr Kollege, bitte schön, was ist Ihr Begehr?
