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Volkmar Winkler

SPD 18.05.2021 Sitzungen 7/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen uns schon in der Koalition, für die ich jetzt spreche, hier in diesem Hohen Haus die Frage, warum die AfD diesen Antrag aus der Sammeldrucksache herausholt, um nochmals zu debattieren, obwohl der Kollege von der AfD bereits sagte, dass eine Anhörung, eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema stattgefunden habe. Ich komme auf die Sachverständigen der Anhörung zurück. Diese haben in deutlicher Mehrheit – vom Apothekerverband bis hin zum öffentlich-rechtlichen Entsorger – herausgestellt, dass die vorhandenen Entsorgungswege ausreichend sind, insbesondere der Weg über die Restmülltonne. Andere Möglichkeiten, zum Beispiel das Schadstoffmobil, existieren bereits, auch wenn sie natürlich verbesserungswürdig wären durch höhere Frequenzen. Ein landesweites Rückgabesystem über die Apotheken wird nicht als nötig erachtet, zumal damit aller Voraussicht nach die Kosten der öffentlichen Entsorgung steigen würden und auf die Bürger umgelegt werden müssten, da die Zahlungsbereitschaft von Apotheken und Pharmaunternehmen gering ist. Der unerwünschte Entsorgungsweg über das Abwasser, den Kollege Prantl angesprochen hat, sollte aber möglichst unterbunden werden, da auch wissenschaftlich noch nicht endgültig feststeht, zu welchen Ergebnissen eine sogenannte vierte Klärstufe am Ende führt. Bei der Entsorgung über die Toilette und den Abfluss, die wirklich als Problem dargestellt werden muss, braucht es in jedem Fall eine größere Sensibilisierung der Bevölkerung. Hierfür sind andere Wege nötig, als im Antrag skizziert. Abschließend möchte ich Herrn Otteni, Geschäftsführer des Zweckverbands Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, zitieren, der in der Anhörung gesagt hat: „Die Erfassung der Altmedikamente durch Apotheken ist abfallrechtlich zwar zulässig, aber nicht zwingend notwendig. Jeder öffentlichrechtliche Entsorger muss selbst entscheiden können, ob und wie er die Apotheken bei der Entsorgung der Altmedikamente unterstützt. Eine gesetzliche Beteiligungs- und Unterstützungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgers ist nicht notwendig und auch nicht sachgerecht.“ Dem schließen wir uns an und lehnen den Antrag erneut ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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