Lars Kuppi
Herr Richter, genau das ist der Punkt. Die Staatsregierung und auch die Berichterstatterin sind nur darauf eingegangen, dass die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind. Es wird in dieser Position nirgendwo das Wort „angemessen“ berücksichtigt. Der Punkt, der mir aufgefallen war, ist, dass zu allen Maßnahmen – dazu gab es auch eine Anfrage, und ich zitiere jetzt sinngemäß – die Angemessenheit nicht näher definiert werden kann, weil es nicht möglich ist, Zahlen zu beziffern. Wenn der Erfolg der Maßnahme nicht eingetroffen ist, kann nicht beziffert werden, ob sich die gleichen Zahlen ergeben hätten, wenn es die Maßnahme nicht gegeben hätte. Das ist der Punkt. Wenn man keinen Hotspot hat oder die Zahlen nicht definiert werden können, kann man die Maßnahmen nicht immer weiter verschärfen. Wenn man das trotzdem macht, verstößt man gegen die Angemessenheit, und keine Maßnahme ist mehr verhältnismäßig. (Beifall bei der AfD)
