Lars Kuppi
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche heute zu Ihnen zur Petition Nr. 7/00547/6. In dieser Petition bat der Petent die Staatsregierung, dass die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in anderen Bereichen überdacht und aufgehoben wird. Die Staatsregierung und auch die Berichterstatterin erklären, dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sind, da sie erforderlich und geeignet seien. Was aber bedeutet Verhältnismäßigkeit, erforderlich und Geeignetheit? Man muss die Bedeutung dieser drei Wörter kennen, um diese korrekt anwenden zu können. Sich nur darauf zu beziehen, dass eine Maßnahme erforderlich und geeignet ist, rechtfertigt noch lange nicht deren Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich zur Verhältnismäßigkeit muss noch mehr berücksichtigt werden, so zum Beispiel auch die Angemessenheit. Bis heute habe ich von niemandem, weder von der Staatsregierung oder dem Sächsischen Landtag noch von der Bundesregierung gehört oder gelesen, dass die Angemessenheit in deren Beschlüssen und Verordnungen berücksichtigt wurde. Warum spreche ich hier die Angemessenheit an? Die Angemessenheit ist das wichtigste Instrument, um die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, das heißt zu prüfen, ob das eingesetzte Mittel zugunsten des öffentlichen Allgemeinwohls ausfällt und dadurch die Maßnahme wirklich gerechtfertigt, also richtig ist. Was heißt das speziell? durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/6227 Schauen wir hier in das Grundgesetz. Es schreibt zwar nicht vor, dass ein Eingriff in die Grundrechte verhältnismäßig sein muss, (Martin Modschiedler, CDU: Hört, hört!) jedoch können wir in Artikel 20 Abs. 3 lesen: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Das heißt, der Staat kann nicht einfach nach Belieben handeln und Grundrechte der Bürger verletzen. (Martin Modschiedler, CDU: Tut er das?) Das eingesetzte Mittel muss zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und angemessen sein. Zunächst muss also das geringste eingesetzte Mittel für die Maßnahme gerechtfertigt sein. Diese Überprüfung vermisse ich bei allen Maßnahmen, die eingeleitet wurden. So fehlt mir die Angemessenheit, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen, wobei selbst führende Aerosolwissenschaftler darauf hinweisen, dass es im öffentlichen Raum keine Ansteckungsgefahr gibt. Am 30.10.2020 konnte man bei „Tag 24“ einen interessanten Artikel lesen. Hier ein Zitat: „Die Schulen und Kitas sind vergleichsweise sichere Orte und keine Hotspots der Pandemie. Wir sind es unseren Kindern schuldig, sie so lange wie möglich offen zu halten.“ Weiter war zu lesen: „Die harten Kontaktbeschränkungen im Privatbereich dienen zum Schutz, denn wenn außerhalb von Kitas und Schule die Ansteckungszahlen gesenkt werden, werden auch weniger Infektionen in die Einrichtungen hineingetragen.“ Diese Worte sprach Kultusminister Christian Piwarz von der CDU. (Zuruf von den LINKEN: Er hat recht!) Weiter konnte man entnehmen, dass anhand wissenschaftlicher Studien die Schulen keine Pandemietreiber sind und Infektionen meist von außen hineingetragen werden. Von Kitakindern und jüngeren Schülern würde keine größere Ansteckungsgefahr ausgehen. Wenn also zum Beispiel Schulen keine Hotspots darstellen, warum wird dort die Maskenpflicht weiter aufrechterhalten? Warum muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, obwohl sich die Schüler regelmäßig selbst testen müssen? Selbst bei einem negativen Test und eingehaltenem Abstand dürfen oftmals die MNBs nicht abgesetzt werden. Das ist ein Punkt aus der Petition, den ich herausgenommen habe. Es gibt viele weitere Punkte in dieser Petition. Anhand dessen kann man aber erkennen: Wenn Schulen keine Hotspots werden, ist es nicht angemessen, die Maßnahmen zu verschärfen. Die geringstmögliche Maßnahme muss vielmehr so lange aufrechterhalten werden, bis man irgendetwas Gegenteiliges feststellt. Aus diesen Gründen können wir der Beschlussempfehlung der Berichterstatterin nicht zustimmen. Wir beantragen, die Petition als Material an die Staatsregierung zu übersenden, um in allen Bereichen, in denen Maskenpflicht herrscht, deren Angemessenheit zu überprüfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
