Sabine Friedel
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf einen oder zwei Punkte, die vorgetragen worden sind, kurz einzugehen. Herr Wiesner, Sie sprachen davon, dass sich die Koalition den Griff in die Staatskasse genehmigen wolle. Nun haben Sie Rechtswissenschaft studiert, möglicherweise nicht bis zum Ende, (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von der AfD: Frechheit!) aber trotz alledem wissen Sie doch auch, dass die Abgeordneten genauso wie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, aus Steuermitteln. (Unruhe bei der AfD) Deshalb machen wir es uns auch immer nicht so einfach, wenn es um das Thema Abgeordnetendiät geht. Selbst wenn Sie sagen, der Griff sei schlimm, aber der Griff in die Staatskasse sei noch schlimmer – es gibt systematisch gar keinen anderen Weg, als die öffentliche Aufgabe, „Parlament“ auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Zum Zweiten haben Sie gesagt, Angebote zur sachlichen Diskussion, die uns alle erreicht haben, seien ignoriert worden. Ich bin überrascht darüber, weil das, was tatsächlich ignoriert worden ist, unsere Antwort darauf war. Ich gehe aber davon aus, dass wir sie vielleicht noch bekommen und die sachliche Diskussion nachholen können. Zum Dritten: Natürlich ist es immer verlockend und einfach, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nicht nur zum durchschnittlichen Bruttolohn in Relation zu setzen, der in Sachsen inzwischen 3 200 Euro beträgt. Wir haben auch eine Bruttodiät, auf die wir Steuern abführen. Das heißt, wir verdienen ungefähr – wenn wir dann bei der R2/6 im April 2022 sind – ungefähr das Doppelte des sächsischen Durchschnittseinkommens. Aber natürlich ist es dann verlockend, Berufe wie Krankenpfleger oder Ähnliches damit zu vergleichen. Dagegen kann man auch schwer argumentieren. Deshalb versuche ich es nicht. Ich möchte als Blick Folgendes eröffnen: Wir sind Bestandteil – wenn man in der Sprache von manchen so will – eines Unternehmens mit einer Personalstruktur. Kollege Lippmann hatte es bereits angesprochen. Herr Voigt hat auch darauf verwiesen, dass die im April 2022 zu Buche stehenden 6 237 Euro ungefähr dem entsprechen, was TVL, Entgeltgruppe 14, Stufe 6 entspricht. Diesbezüglich sind wir beim Gymnasium, beim Schulleiter oder beim langjährigen Oberschullehrer. Wenn Sie einmal einen Blick in den Stellenplan des Haushaltes werfen, dann werden Sie feststellen, dass in den vergleichbaren Verdienstgruppen, also A14, A15, A16, R2, mehr als 3 500 Stellen in der Landesverwaltung veranschlagt sind und wir 119 zu den 3 500 Stellen – da habe ich über die Abteilungsleiter und sonstigen Stellen, die darüber eingruppiert sind, noch nicht gesprochen. Ich halte das systematisch für eine durchaus sinnvolle Verortung und kann mir schwer vorstellen, den Kontrolleur der Regierung auf Sachbearbeiterniveau im sächsischen Haushalt einzuordnen. Zum Schwenk auf den Nominallohnindex: Sie haben das gesehen und erlebt. Beim Bundestag wird gerade darüber diskutiert, was die Folge dessen ist, und ich bin auch sehr froh, dass wir von dem ursprünglichen Indexmodell, das hier einmal veranschlagt worden ist, nun auf einen Index kommen, der für alle Beschäftigten im Freistaat Sachsen gilt und vergleichbar ist. Der letzte Punkt: Von beiden Seiten, LINKE wie AfD, wurde vorgeworfen, dass die Veränderung des Abgeordnetengesetzes immer wieder verschämt verschoben worden sei. Das finde ich nun bigott. Seit anderthalb Jahren fordern Sie uns auf, dieses Gesetz nicht zu beschließen, weil wir eine Pandemie haben. Seit anderthalb Jahren tun wir das auch nicht, obwohl wir die gesetzliche Pflicht haben, neun Monate nach der Landtagswahl über das Abgeordnetengesetz zu befinden, und diese gesetzliche Pflicht seit Juni 2020 nicht erfüllen, also Recht brechen als Recht setzendes Gremium. Sich dann aber gleichzeitig hinzustellen und zu sagen: Ihr habt es doch die ganze Zeit verschoben, aber heute wollt Ihr das beim Haushalt verstecken, wo wir gerade in einer Situation sind, die Finanzen der nächsten zwei Jahre auf den Tisch zu legen und entsprechende Änderungsanträge zu stellen. Am ersten Tag dieses Haushaltsplenums zur besten Sendezeit dieses Gesetz zu behandeln, das halte ich für einen Vorwurf, der wirklich nicht trägt. Hasenfüßigkeit hilft hier nicht weiter. Das hat Frau Kollegin Buddeberg gesagt. Ich denke, Herr Voigt und Herr Lippmann, diese Koalition hat keine Hasenfüßigkeit hier an den Tag gelegt, sondern sie hat versucht, deutlich zu machen, was Abgeordnete für eine Demokratie tun, was sie leisten, was man von ihnen erwarten darf und muss, was Kontrolle, was Kommunikation angeht und was man auch bereit sein sollte, in sie zu investieren, damit sie diesen Aufgaben gut nachkommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Friedel. Ich frage die AfD-Fraktion: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt, wenn gewünscht, an die Staatsregierung, wenn die Fraktionen keinen Redebedarf mehr haben. Ich schau noch einmal – nein. Ich übergebe an die Staatsregierung. – Das ist auch nicht gewünscht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 7/1891 – Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/4840. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/6262, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Frage: Ist der Antrag bereits eingebracht worden? – Er ist bereits eingebracht worden. Gibt es diesbezüglich Redebedarf der anderen Fraktionen? Ich schaue noch einmal. – Die Fraktion DIE LINKE hat Redebedarf angezeigt. Ich übergebe an Frau Kollegin Buddeberg; bitte schön.
