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Sören Voigt

CDU 18.05.2021 Sitzungen 7/29

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderungen des Sächsischen Abgeordnetengesetzes, weil uns diese Entscheidung niemand abnimmt. Als Parlament sind wir verpflichtet, selbst über die Bedingungen für uns zu entscheiden, und zwar eigentlich innerhalb der ersten neun Monate nach der konstituierenden Sitzung des Landtags. Als Koalition sind wir uns bewusst, dass die vorgesehenen Änderungen zu einer Zeit diskutiert werden, in der den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen durch die Pandemie (Zuruf von der AfD) in gesundheitlicher, emotionaler, wirtschaftlicher und finanzieller Weise viel abverlangt wird. Deshalb möchte ich für die CDU-Fraktion erklären, warum wir das Sächsische Abgeordnetengesetz mit den geplanten Änderungen insgesamt als Gesamtpaket für vertretbar halten. (André Barth, AfD: Da bin ich ja mal gespannt!) (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) – Bitte hören Sie zu! – Je mehr sich von uns allen – und dabei schaue ich Sie und Ihre Leute genauso an – auf freiwilliger Basis impfen lassen, umso weniger müssen wir über andere Dinge reden, vor allem nicht darüber, dass wir die Kinder dann nur noch durch regulatorische Maßnahmen einschränken müssen. Also ist es auch an Ihnen, mit einem klaren Bekenntnis dazu, dass wir eine Verantwortung füreinander und für diese Gesellschaft haben, dafür Sorge zu tragen, dass auch in Ihrer Klientel eine möglichst hohe Impfbereitschaft vorhanden ist. Dann müssen wir nicht über andere Dinge sprechen. (Bravo-Rufe und Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt beendet und wir kommen zu des Entwurfs des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung Meine Damen und Herren, sicher werden auch Sie von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, was ein Landtagsabgeordneter eigentlich den ganzen Tag macht – gerade jetzt in Krisenzeiten –, wie lange er arbeiten muss, was er verdient und wie viel Freizeit er hat. Oftmals, wenn ich unseren Monatsplan skizziere und erkläre, wie lange Verhandlungen dauern, bevor ein Gesetz entsteht, dass Termine in Dresden und im Wahlkreis wahrgenommen werden müssen, welche Aufgaben um das eigentliche Mandat herum noch bestehen, dann höre ich, dass viele Menschen nicht mit mir tauschen möchten. Sie wollen diese Verantwortung, dieses Sich-rechtfertigen für Dinge, die nicht so laufen, wie mancher sich das persönlich wünscht, nicht tragen – von den zeitintensiven, aber aus meiner Sicht wichtigen Diskussionen von Mensch zu Mensch und in den sozialen Netzwerken ganz zu schweigen. Immer, wenn man erklärt, Politik ganz bewusst nicht nur als Hobby, sondern mit allem, was daran hängt, als Beruf zu verstehen, dann zeigen viele Respekt für das, was man tut und wie man sich engagiert. Meine Damen und Herren, zunehmend stelle ich aber fest, dass gar nicht unterschieden wird zwischen dem, was als Aufgabe und Einflussmöglichkeit eines Landtagsabgeordneten, der Regierung, der Verwaltung, der Gerichte entsteht, welche Kompetenzen eigentlich Bund, Länder und Kommunen haben und was Föderalismus und Gewaltenteilung in unserem Land bedeuten. Besonders, wenn von „denen da oben“ gesprochen wird, habe ich das Gefühl, dass es uns nicht gelingt, verständlich zu erklären, welche Verantwortung wir hier im Sächsischen Landtag tragen. Was können wir beeinflussen und was nicht und warum haben wir gerade deshalb als frei gewählte Abgeordnete durchaus eine eigene Position in diesem politischen Gesamtsystem? Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen: Die Gewerkschaften und Tarifpartner im öffentlichen Dienst, also die kommunalen und staatlichen Verwaltungen, vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und handeln selbstverständlich für einen definierten Zeitraum Tarifverträge aus. Der gemeinsam erzielte Abschluss wird übernommen und in die jeweiligen Haushalte eingestellt. Das System ist allgemein anerkannt und wird von der Gesellschaft akzeptiert. Für uns als Mitglieder des Sächsischen Landtags gilt das nicht. Wir haben keine Gewerkschaft der Abgeordneten, die einen Tarif aushandelt. (Zurufe von der AfD und der CDU) Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, in jeder Legislatur das Abgeordnetengesetz zu überprüfen und zu novellieren und uns die entsprechenden Bedingungen selbst zu geben. Dafür werden wir kritisiert – das ist aber die Rechtslage, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) In den Verhandlungen, die wir zum Abgeordnetengesetz geführt haben, gibt es viele thematische Punkte, die miteinander verbunden und abgewogen werden. Anders, als es oftmals dargestellt wird, Herr Barth, laufen diese Beratungen nicht im Hinterzimmer, sondern werden transparent vorgestellt und in öffentlicher Anhörung von Experten – die im Übrigen alle Fraktionen benennen können – gründlich bewertet. Das Ergebnis dieser Anhörung nehmen wir ernst, Kritik wird hinterfragt und Punkte, die das Votum von Sachverständigen erhalten, werden im Ergebnis umgesetzt. So haben wir es auch bei dieser Novellierung getan, bevor wir heute dazu beschließen werden. Meine Damen und Herren! Sie wissen, ursprünglich war die Entscheidung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes für April des vergangenen Jahres vorgesehen. Im März 2020 begann unser gemeinsamer Kampf gegen Corona. Wir hatten daraufhin einvernehmlich festgelegt, uns zu einem späteren Zeitpunkt mit der Änderung dieses Gesetzes zu befassen. Ich kann nachvollziehen, wenn es die Meinung gibt, dass die Fortschreibung des Abgeordnetengesetzes auch jetzt zu einem Zeitpunkt diskutiert wird, bei dem möglicherweise falsche Signale an die Bevölkerung gesendet werden. (Zuruf von der AfD: Ja, genauso ist das!) Ich erwarte auch, dass die Opposition gegen diese Gesetzesänderung stimmt, um dann genauso wie die Koalitionsparteien davon profitieren zu dürfen oder sich daran halten zu müssen. Aber dieses Gebaren soll ihr gutes Recht sein. Umso mehr müssen wir deutlich machen, dass diese Veränderung im Abgeordnetengesetz nicht nur die Diäten der Richterbesoldung vorsieht, sondern dass es dabei um weit mehr geht. Die Kopplung an die Lohnentwicklung. Eine wesentliche Änderung sieht vor, dass die künftige Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung am vom Statistischen Landesamt ermittelten Nominallohnindex orientiert ist. Damit übernimmt der Freistaat Sachsen den gleichen Mechanismus, wie er seit 2014 im Bundestag angewandt wird. Nun war der Presse schon im vergangenen Jahr zu entnehmen, dass der Bund der Steuerzahler dies kritisch sieht. Schade ist, dass er an der damaligen Anhörung als Sachverständiger nicht teilgenommen hat. Auch nach mehrmaligem Nachfragen des Ausschusssekretariats wurde die zugesagte Stellungnahme nicht übersandt. Eine Auseinandersetzung mit der Kritik im parlamentarischen Verfahren war somit nicht möglich, meine Damen und Herren. Das ist aus meiner Sicht kein guter Stil. (Beifall bei der CDU und der SPD) Auch wenn wir die Kritik des Bundes der Steuerzahler nicht im Detail kennen, möchte ich für die CDU-Fraktion betonen, dass wir die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die Lohnwirklichkeit des Freistaates – und zwar nach unten wie nach oben – für ein transparentes und faires Verhalten halten. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich möchte Herrn Prof. Austermann aus der Anhörung zitieren: „Das Verfahren ist zweckmäßig. Für den Nominallohnindex spricht seine große Reichweite. Er erfasst mehrere Millionen Menschen. Seine Verwendung für alle Arten abhängiger Beschäftigung, die exakte und zeitnahe regelmäßige Abbildung der Verdienstbarkeit sowie seine Nachvollziehbarkeit machen das transparent.“ (André Barth, AfD: Unglaublich!) Verschärfung von Transparenzregeln: Mit dem neuen § 4 a bis 4 e werden die Verhaltensregeln für die gewählten Abgeordneten neu gebündelt und kompakt im Abgeordnetengesetz dargestellt. Ein Schwerpunkt dabei ist Transparenz bei Einkünften und wirtschaftlichen Beteiligungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Wählerinnen und Wählern. Wir als Abgeordnete haben alle Tätigkeiten, Vereinbarungen und Beteiligungen, die auf für die Ausübung dieses Mandats bedeutende Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen. Wie wichtig dieser Punkt ist, zeigen uns die aktuellen negativen Beispiele aus der Bundespolitik. Zur Ruhestandsregelung: Wir passen die Regelungen für Pensionszahlungen an. Abgeordnete haben zukünftig erst ab dem 67. Lebensjahr einen entsprechenden Anspruch, wenn sie mindestens zehn Jahre dem Landtag angehörten. Damit zeichnen wir eine allgemeingültige Praxis zum Renteneintritt nach. Bisher war dies je nach Dauer und Zugehörigkeit zum Sächsischen Landtag ab dem 63. Lebensjahr möglich. Ich denke, auch dagegen kann man nicht sein. (André Barth, AfD: Nö, kann man nicht!) Die Beschäftigung von Mitarbeitern: Meine Damen und Herren! Die Mitarbeiterpauschale wird auf das Zweifache eines monatlichen Bruttoentgelts für einen Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 des TV-L in Stufe 3 erhöht. Hier haben wir auf die Hinweise im Rahmen der Anhörung reagiert und eine Regelung, die ursprünglich weiterging, nicht umgesetzt. (Zuruf von der AfD: Um 0,5 %!) Das Gehalt entspricht dann der Sachbearbeiterebene in der Landesverwaltung. Dies ist auch nach Einschätzung der Sachverständigen angemessen. Die nun vorgeschlagene Anpassung, meine Damen und Herren, trägt aus unserer Sicht dazu bei, die Tätigkeit als Abgeordnetenmitarbeiter weiterhin attraktiv zu halten und auch künftig gut ausgebildete und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen. Ich denke, auch das ist im Sinne der sächsischen Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Nein, eben nicht!) Schäden an den Abgeordnetenbüros: Eine Neuregelung sieht vor, dass Abgeordnete künftig in besonderen Ausnahmefällen eine finanzielle Unterstützung erhalten können, um Schäden an dem Abgeordnetenbüro, an der Privatwohnung oder am Privatfahrzeug auszugleichen, die durch strafbare und auf das Mandat bezogene Handlungen entstanden sind. Leider, meine Damen und Herren, ist eine solche Regelung in Anbetracht von Drohungen und Gewalttätigkeiten gegen Mandatsträger erforderlich geworden. In einer Stellungnahme hierzu war zu lesen, ich zitiere: „Es ist richtig und konsequent, dass der Landtag seinen Mitgliedern auf diese Weise zur Seite steht.“ Meine Damen und Herren! Ich finde es zumindest bemerkenswert, dass all diese bisher von mir genannten Punkte in der öffentlichen Wahrnehmung wenig präsent sind. Die öffentliche Debatte dreht sich stattdessen leider nur um die Diätenentwicklung. Meine Damen und Herren! Wir Abgeordnete des Landtags bekommen unser Mandat auf Zeit, auf fünf Jahre übertragen. Wir erhalten keinen tariflich gebundenen Arbeitsvertrag, der gekündigt werden muss. Über uns entscheidet allein das Votum der Wählerinnen und Wähler, und das ist gut so. Gerade aus diesem Grund sieht die Sächsische Verfassung vor, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Unser Parlament, meine Damen und Herren, ist Spiegelbild dieser Gesellschaft. Wir sind Unternehmer, Arbeiter, Angestellte und Akademiker. Einer angemessenen und für alle gleichen Entschädigung kommt daher eine besondere Bedeutung in diesem demokratischen System zu; denn alle in freien Wahlen gewählten Abgeordneten sollen die Möglichkeit haben, unabhängige, professionelle Politik zu betreiben, ohne sich in finanzielle Abhängigkeiten begeben zu müssen. Was wollen wir mit unserem Änderungsantrag zu diesem Gesetz in diesem Punkt erreichen? Ich habe gesagt: Den Bürgerinnen und Bürgern wird in Zeiten dieser Pandemie viel abverlangt, auch finanziell gesehen. Deshalb war es aus meiner Sicht das richtige Zeichen, dass wir die geplante Novellierung zum Sächsischen Abgeordnetengesetz bislang ausgesetzt haben. Nachdem wir eine Anpassung der Entschädigung im vergangenen Jahr bewusst ausgesetzt haben, verlängern wir die Nullrunden der Diäten nun ein weiteres Mal bis in das Frühjahr des Jahres 2022. Das sind mehr als zweieinhalb Jahre. Meine Damen und Herren, ich muss sagen: Vergleichbare und freiwillige Regelungen sind mir im Bereich der Tarifentwicklungen nicht bekannt. (Beifall bei der CDU) Erst dann soll die Abgeordnetenentschädigung an das Grundgehalt eines Richters in der Besoldungsgruppe R 26 gekoppelt werden. Es ist für uns als CDU-Fraktion gut nachvollziehbar, diejenigen, die für das Land Recht setzen, so zu bezahlen wie diejenigen, die dieses Recht für das ganze Land auslegen. Die Orientierung an der Besoldung eines Richters wurde auch im Rahmen der Anhörung von allen Sachverständigen als verfassungsgemäß bewertet. Die AfD-Fraktion hat selbst keinen eigenen Sachverständigen benannt, (Zuruf von der CDU: Hört, hört! –

Alle Reden von Sören Voigt Protokoll ↗