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Hanka Kliese

SPD 18.05.2021 Sitzungen 7/29

Ja, das ist mir bekannt. (Frank Schaufel, AfD: Das ist auch keine Krankheit!) Ja, das ist mir bekannt, und an dieser Stelle wiederhole ich: Es gibt Risikofaktoren, die eine Tatsache sind, und es gibt Risikofaktoren, die eine Vermutung sind, die nicht in jedem Fall so belegt werden kann. Das ist der Unterschied. Ein zweites Missverständnis, das mir in Ihrem Vortrag noch aufgefallen ist: Sie haben pauschal unterstellt, die Antragstellerinnen und Antragsteller wollen mit ihrem Antrag die Menschen gefährden, indem sie die Blutkonserven von diesen Menschen zulassen. Damit negieren Sie ja, dass die Antragsteller und auch wir alle eine strenge Kontrolle begehren. Die strenge Kontrolle ist uns sehr, sehr wichtig. Wir wenden uns ja nicht gegen die strenge Kontrolle. Wir sagen ja nicht: Macht jetzt bitte alle Regeln viel lockerer und gebt den Leuten alles mögliche Blut, weil wir zu wenig davon haben. – Das darf nämlich nicht sein. Wir dürfen hier nicht aus einer Not heraus argumentieren. Ich möchte auch nicht, dass es hier zu einer Argumentation wird, weil wir momentan zu wenig Blutkonserven haben. Darum darf es zu keinem Zeitpunkt gehen. Es geht hier nicht um den Bedarf. Es geht nach wie vor um die Sicherheit, und sie hat die Priorität. Ich habe die Antragstellerin nicht so verstanden, dass sie daran rühren möchte. Jetzt komme ich zu dem, was ich eigentlich sagen wollte: Die Diskriminierung muss endlich ein Ende haben. Deswegen sind wir für den Antrag sehr, sehr dankbar. Es gibt schon verschiedene Modelle in anderen Staaten; darauf ist schon Bezug genommen worden. Zum Beispiel dürfen in Dänemark Männer, die Sex mit Männern in einer festen Beziehung haben, ohne Rückstellfrist spenden, weil sie in einer festen Beziehung leben, und ansonsten nach vier Monaten. Mich hätte noch interessiert, wie Sie diese Rückstellungsregel von einem Jahr begründen. Aus meiner Sicht wirkt diese recht willkürlich. Frau Saborowski steckt da fachlich mehr drin. Mir scheint dieses eine Jahr fachlich nicht ganz so gut begründet zu sein. Deswegen finde ich es interessant, dass sich ein anderes Land für vier Monate entschieden hat. In Bulgarien, Italien und Portugal wird jede Person individuell nach ihrem sexuellem Risikoverhalten befragt, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Das kann man auch machen. In Israel wurde zum Beispiel im Rahmen eines Pilotprojektes ein sogenanntes Doppeltestverfahren eingeführt. Danach wird das Plasma aus Blutspenden homosexueller Männer vier Monate lang eingefroren und nach diesem Zeitraum wird der Spender erneut getestet. Hiermit schließen wir das sogenannte diagnostische Fenster, das Frau Saborowski angesprochen hat. Wir beheben an dieser Stelle noch nicht die Diskriminierung. Das ist so, weil es trotzdem wieder nur bei homosexuellen Männern gemacht wird. An dieser Stelle würden mich auch Datenerhebungen sehr interessieren, ob nämlich genau die homosexuellen Männer, die zu einer Blutspende aktiv gehen – wie viele andere Menschen, die zum Blutspenden gehen –, über ein hohes Verantwortungsbewusstsein verfügen, was ich Menschen, die sich so aktiv in die Gesellschaft einbringen, durchaus positiv unterstellen möchte. Für alles andere gibt es ja Tests und Nachweise. Wenn er also gesund ist, wird die Blutplasmaspende rückwirkend freigegeben. Das wäre doch zumindest ein Anfang. Im März gab es bereits im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung, die einen Vorgeschmack auf die Überprüfung gab, von der hier schon mehrfach die Rede war. Dort wurde in einer schriftlichen Stellungnahme unmissverständlich klargemacht, dass keine Diskriminierung gesehen wird; auch das haben wir schon gehört. Das heißt übersetzt aber auch, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach wie vor grundsätzlich Personen mit einem Risikoverhalten sind, also per se risikobehaftet sind, und darin sehe ich durchaus den Tatbestand einer Diskriminierung. Wir haben von Frau Saborowski auch gehört – und die Zahlen sprechen für sich –, dass es natürlich statistisch an diesem Punkt eine Erhöhung gibt, was Männer, die mit Männern zusammen sind, angeht; also eben nur im Sektor derer, die sehr häufig Geschlechtsverkehr mit verschiedenen Männern haben, und nicht derer, die in Ehen leben, in denen das nicht der Fall ist. Das rechtfertigt also auch noch keinen pauschalen Ausschluss. Was ich mir wünschen würde – weil wir jetzt viel darüber gesprochen haben, dass hier Diskriminierung abgeschafft werden muss, Diskriminierung auf der anderen Seite aber gar nicht gesehen wird –, ist, dass wir in ein Verständigungsverfahren miteinander eintreten. Ich fand es sehr interessant, die verschiedenen Redebeiträge, die sachlich gemeint waren, zu hören. Frau Saborowski hat – ich nehme an, aus ihrem beruflichen Hintergrund heraus – sehr stark die Linie des Schutzes von Patientinnen und Patienten vertreten. Auch das finde ich redlich und darüber müssen wir sprechen. Ich verstehe aber sehr wohl das Ansinnen der Antragstellerin, dass hier ein Diskriminierungstatbestand, der pauschal stattfindet, abgeschafft werden muss. Es wäre doch ein Gewinn für alle, wenn wir es schaffen würden, dieser Gruppe zu ermöglichen, Blut zu spenden – das würde vielen Menschen helfen –, ohne dabei die Sicherheitsauflagen außer Acht zu lassen. Um dafür einen geeigneten Weg zu finden, möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir damit in den Ausschuss gehen, dass wir es im Fachausschuss besprechen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, im Rahmen einer Sachverständigenanhörung noch einmal verschiedene Meinungen dazu zu hören. Das wäre unser Vorschlag als Koalition an Sie, an die Antragstellerin. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Jetzt sehe ich eine Wortmeldung am Mikrofon 1; Sarah Buddeberg, bitte.

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