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Christian Piwarz

18.05.2021 Sitzungen 7/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Hohen Haus sehr dankbar, dass mit diesem Antrag ein Thema aufgegriffen wird, das uns in Sachsen seit vielen Jahren wichtig ist. Qualität in der Kindertagesbetreuung beginnt bei einer erstklassigen Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte – in der Theorie genauso wie in der Praxis. Über das im Jahr 2013 aufgelegte Bundesprogramm ist schon viel gesagt worden. Das möchte ich nicht wiederholen; aber ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es uns in Auswertung des dreijährigen Bundesprogramms in Sachsen wichtig war, diese begonnenen Prozesse weiterzuführen, sie zu intensivieren und sie auch sachsenweit auszubauen. Das haben wir bislang recht erfolgreich umgesetzt. So entstand bereits im Jahr 2017 das „Landesprojekt Lernort Praxis Sachsen – Kita“, das bis Ende 2021 über eine Richtlinie des SMK aus Landesmitteln gefördert wird. Die grundlegenden Projektgedanken haben wir weitergeführt. Das Landesprojekt setzen wir insbesondere mit der regionalen Vernetzung der theoretischen und praktischen Lernorte, der Fachschulen also, mit den Kindertageseinrichtungen fort. Im Ergebnis entstand der „Leitfaden Lernortkooperationen im Rahmen der fachschulischen Ausbildung von Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern“. Mit dem Leitfaden unterstützen wir Träger, Leitungen und Praxisanleiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie Schulleitungen, Fachberater und Lehrkräfte der Fachschulen bei der Anleitung und Betreuung während der Praxisphase. Unser Ziel ist es, die Ausbildungsteile noch besser miteinander zu verzahnen. Krippe, Kita und Hort wollen wir als Partner der qualitativ hochwertigen Ausbildung weiter stärken. Aktuell wird dafür eine Praxismappe zur Lernortkooperation erarbeitet. Diese soll bis zum Jahresende 2021 vorliegen. Wir setzen außerdem auf Tandemfortbildungen. Seit dem Jahr 2019 organisiert das Landesamt für Schule und Bildung gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Lernortkooperation. Das Angebot soll bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Schule und Bildung am Standort Radebeul sollen außerdem den Aufbau und die Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen unterstützen. Dafür wurde parallel zu unserem sächsischen Landesprogramm die Arbeitsgruppe „Netzwerkkoordination Lernort Praxis, Lernort Schule“ gegründet. Die inhaltlichen Ergebnisse und erfolgreichen Maßnahmen des Bundes und unseres Landesprojektes zum Lernort Praxis werden in die weitere Verbesserung der Ausbildungsqualität in den sächsischen Kitas fließen. Wir beraten ab morgen in diesem Hohen Haus den Doppelhaushalt 2021/2022. Ihre Zustimmung zum Kultushaushalt wird auch für dieses gemeinsame Anliegen eine entscheidende Grundlage sein. Für die Unterstützung der Praxisanleitung in der berufspraktischen Ausbildung möchten wir insgesamt 9,3 Millionen Euro der Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ verwenden. Damit werden wir zwei Maßnahmen finanzieren. Zum einen wird eine Freistellung der Praxisanleiterinnen und -anleiter im Umfang von wöchentlich zwei Stunden je Praktikantin oder Praktikant gefördert. Zusätzlich sollen Landesmittel in Höhe von jährlich 2,1 Millionen Euro im Haushalt 2021/2022 eine gleichberechtigte Förderung von Horten ermöglichen, denn diese sind von der Bundesförderung leider ausgeschlossen. Weiterhin fördern wir mit einem Zuschuss das Absolvieren der Praxisanleiterfortbildung. Die professionelle Praxisanleitung ist eine anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe. Bereits seit dem Jahr 2006 werden dafür in Sachen Fortbildungen angeboten. Im Rahmen des Bundesprogramms „Lernort Praxis“ wurde das Curriculum evaluiert. Seit Mai 2017 werden auf der Basis des überarbeiteten Fortbildungskonzeptes der angehenden Praxisanleiterinnen und -anleiter die notwendigen Handlungskompetenzen noch zielgenauer und passfähiger vermittelt, um die Praktikantinnen und Praktikanten fachlich sicher zu betreuen und zu fördern. Verstetigen werden wir auch unser Engagement, um aktuell noch unterrepräsentierte Personengruppen für den Erzieherberuf zu gewinnen. Dafür haben wir gemeinsam bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die sowohl die Attraktivität der Ausbildung als auch die des Berufsbildes steigern. Ich möchte an dieser Stelle an zwei Regelungen erinnern, die bereits seit dem Jahr 2016 die Vielfalt in den Einrichtungen erhöhen, die VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik für Personen mit Hochschulabschlüssen und die Anpassungsqualifizierung für Bewerber mit ausländischen Erzieherabschlüssen. Meine Damen und Herren! Sie sehen, die Verbesserung der Qualität der berufspraktischen Ausbildung in den Kindertageseinrichtungen wird von uns intensiv begleitet. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, denn nur mit ihnen ist eine gute frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung möglich. Das wissen schließlich auch die Einrichtungen. Vorbildliche Praxispartner profitieren nicht nur während des Praktikums, nein, sie nutzen die Chance, frühzeitig ihre zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Damit ist schlussendlich uns allen geholfen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Jetzt wird das Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des und außerplanmäßigen Drucksachen 7/5536, Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/6167, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir auch gleich zur Abstimmung Schlusswort von Frau Firmenich gewünscht. – Bitte schön, Frau Firmenich.

Protokoll ↗