Valentin Lippmann
Herr Hütter, schön, dass Sie sich freuen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jede Debatte um das Abgeordnetengesetz ist aufs Neue ein Moment der Verortung unseres Parlaments in der gegenwärtigen Gesellschaft. Wir wissen alle um die hohe Sensibilität der Materie und die politische Brisanz jenes Themas. Zugleich ist das Abgeordnetengesetz neben der Geschäftsordnung des Landtags die entscheidende Norm, die regelt, wie Abgeordnete ihren verfassungsmäßigen Auftrag wahrnehmen können. Gerade in diesem Spannungsfeld zwischen verständlichem öffentlichen Streit und parlamentarischer Selbstachtung müssen sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sein; denn in harten Debatten mag manch großes Geschütz – naturgemäß auf den politischen Gegner zielend – am Ende vor allem das Parlament als Ganzes treffen. Vor diesem Hintergrund haben wir in der Koalition versucht, seit der Einbringung des Gesetzentwurfes Anfang 2020 transparent und mit Augenmaß zu agieren; denn anders als bei den Änderungen des Abgeordnetengesetzes 2015, die nach wie vor nachhallen, in der es in der Debatte schlussendlich in jenen Absurditäten kulminierte, wie viele Fässer Bier ein Abgeordneter für Feuerwehrfeste mitzubringen habe oder ob die Verantwortung für einen Staatshaushalt mit dem Steuer in einer Boeing 747 vergleichbar sei, hat sich diese Koalition in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf an sachgerechten und bewährten Modellen anderer Bundesländer und auch des Deutschen Bundestags orientiert. Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben wir als Koalition frühzeitig deutlich gemacht, dass wir bei dem Zeitpunkt der Anpassung der Abgeordnetenbezüge die Entwicklung der Pandemie stets im Blick behalten werden und natürlich und vollkommen zu Recht Abstriche an den ursprünglichen Plänen gemacht. Das ist aus Sicht der Koalition angemessen. Es ist vernünftig, dem Landtag nach 2020 auch für 2021 eine Nullrunde vorzuschlagen. Auch wenn die Corona-Pandemie noch nicht an ihrem Ende angekommen ist, so können wir eine Entscheidung über dieses Abgeordnetengesetz nicht länger auf die lange Bank schieben. Wir sind als Gesetzgeber der Verfassung und dem Gesetz nach verpflichtet, eine Regelung zu treffen und diese eigentlich nach neun Monaten zu treffen. Mit Blick auf die Bewältigung der Corona-Pandemie gab es innerhalb des letzten Jahres sicherlich wichtigere Aufgaben, aber wir dürfen die Augen vor einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit gerade als Verfassungsgeber nicht verschließen und eine Entscheidung des Landtags über ein Abgeordnetengesetz weiter aufschieben. Wir müssen ihr heute hier nachkommen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Neben der breit rezipierten grundsätzlichen Orientierung der Diäten an der Richterbesoldung ab 2020 schlagen wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf eine Abkehr von dem bisherigen Indexmodell als Berechnungsgrundlage für die jährliche Anpassung vor. Maßgeblich ist dabei nicht mehr ein mehr oder minder plausibler Index, sondern nun schlicht die durchschnittliche Lohnentwicklung im Freistaat Sachsen. Ich bin ganz ehrlich: Ich habe beim bisherigen Indexmodell nie verstanden, warum die Entwicklung der Diäten an die Höhe des Regelsatzes des SGB II gekoppelt ist, wenn auch nur zu einem kleinen Teil. Bitte vergegenwärtigen Sie sich diese Überlegungen einmal: Die Diäten der Abgeordneten steigen dann, wenn jener Betrag angepasst wird, den der Staat als Existenzminimum begreift. Ich finde, das konnte man niemandem erklären, und ich finde es richtig, dass wir als Koalition jetzt den Weg gehen zu sagen: Wir schaffen ein einfaches, transparentes Indexmodell, in dem Abgeordnete nicht mehr und nicht weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung bei der entsprechenden Entwicklung berücksichtigt werden, in dem wir uns am Nominallohnindex orientieren, wie es der Bundestag tut. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht über ein Abgeordnetengesetz sprechen, ohne fernab konkreter Vorschläge auf grundsätzliche Fragen zu verweisen; denn auch wenn es naturgemäß zur Frage, ob die Höhe der Diäten der Abgeordneten zu hoch, zu niedrig oder genau angemessen ist, so ziemlich mehr als drei Meinungen in diesem Haus und auch im Freistaat geben dürfte, so dürfen und müssen wir uns im Sinne einer starken und auch selbstbewussten ersten Gewalt perspektivisch der Frage stellen, wie wir damit umgehen, dass es ein zunehmendes Auseinanderdriften der Bezüge von jenen, die kontrolliert werden, und jenen, die als Parlamentarier zur Kontrolle berufen sind, gibt. Diese Debatte ist nicht einfach. Sie eignet sich auch nicht für schwarz und weiß, und für diese Debatte ist definitiv jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Aber diese Debatte wird eines Tages kommen müssen, wenn wir nicht langfristig Parlamente zum Ort eines eleganten zwischenzeitlichen Aufenthalts auf dem Weg in die Wirtschaft oder in gute Verwaltungspositionen begreifen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Vor dieser Diskussion werden zukünftige Landtage stehen, und ich bin der tiefen Überzeugung, dass sie sich zum Wohle unserer parlamentarischen Demokratie dieser Diskussion verstärkt annehmen werden. Diese schwebende Zukunftsfrage soll aber den aktuellen Sächsischen Landtag nicht daran hindern, mit dem Abgeordnetengesetz wichtige kleinere oder größere Änderungen auf den Weg zu bringen. Wir verbessern die Transparenzregelungen, damit die Öffentlichkeit besser nachvollziehen kann, welche Nebeneinkünfte Abgeordnete haben. Wir ermöglichen den Fraktionen die Doppelspitzen, um auch im Sächsischen Landtag deutlich machen zu können, dass Führung auch bedeuten kann: die Hälfte der Macht den Frauen, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) und wir machen in Sachsen zukünftig Schluss mit der Möglichkeit des vorzeitigen abschlagsfreien Ruhestandseintritts. Leider ist genau dieser Punkt in der öffentlichen Debatte nahezu vollkommen untergegangen. Dabei halte ich es für weit problematischer, dass sich Abgeordnete Sonderrechte beim Ruhestandseintritt herausnehmen, als dass sie gut bezahlt werden. Aber natürlich ist es einfacher, auf vermeintlich zu hohe Einkommen zu verweisen, als sich mit einem komplexen Regelwerk von Abschlägen und Ruhestandseintrittsalter zu beschäftigen. Dies hat die Koalition nicht daran gehindert, durch eine Zäsur nicht nur mehr Generationengerechtigkeit herzustellen, sondern auch langfristig für eine Entlastung der Haushalte bei den Abgeordneten-Versorgungsbezügen zu sorgen. Nicht zuletzt stärken wir durch die Erhöhung der Mitarbeiterzahl der Abgeordneten die Leistungsfähigkeit des Landtags. Wir haben alle in den letzten Jahren gemerkt, dass die Taktzahl in der Politik und die Dichte in der Kommunikation zugenommen haben, und damit meine ich nicht nur die Erfahrungen jener Kollegen, die vor Jahrzehnten noch Pressemitteilungen auf Schreibmaschinen getippt haben, sondern ganz konkret jene, die erst in der letzten Legislaturperiode Mitglied dieses Hauses geworden sind. Es ist schneller, es ist kurzlebiger geworden. Die Zahl der Bürgeranfragen ist gestiegen. Der Kommunikationsbedarf der Bevölkerung ist gewachsen, gerade in dieser Pandemie. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, eine moderate Aufstockung des Personals von Abgeordneten vorzunehmen, um unsere verfassungsgemäße Aufgabe zu erfüllen, auch ein responsives Verhältnis zur Bevölkerung zu haben, Kontakt in die Bevölkerung zu halten, Informationen aus der Bevölkerung aufzunehmen und damit umzugehen. Mit Blick auf diese beschriebene Realität fehlt mir das Verständnis, wie man da überhaupt dagegen sein kann; denn an einem unzureichend ausgestatteten Parlament können am Ende nur jene ein Interesse haben, die einen starken Parlamentarismus für nicht notwendig halten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD) – Getroffene Hunde bellen. – Ich sage Ihnen auch: Diese Koalition, meine Fraktion und ich sind Verfechter eines starken und leistungsfähigen Parlamentarismus und halten diesen Punkt, egal wie man zur Diätenanpassung stehen will oder nicht, für notwendig und richtig und bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Vielen herzlichen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion, an Frau Kollegin Friedel. (Sabine Friedel, SPD: Zunächst nicht, Herr Präsident!) Vielen Dank. Dann übergebe ich an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Wiesner. Bitte schön, Herr Kollege.
