Ines Saborowski
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heutzutage werden in Deutschland täglich 15 000 Blutkonserven benötigt. Das sind etwa 5 Millionen jährlich, Tendenz steigend. Nur 2 bis 3 % der Bevölkerung spenden regelmäßig Blut, Tendenz fallend, obwohl 94 % das Blutspenden für äußerst wichtig halten. Die meisten Transfusionen von Blut und Blutprodukten werden für die Behandlung von Krebspatienten benötigt. An dieser Stelle muss es wirklich einmal gesagt werden: Ein herzliches Dankeschön an all die Blutspenderinnen und Blutspender, die sich jährlich mehrfach auf den Weg zu ihrem Blutspendedienst oder in den Gemeinden in die dafür vorgesehenen Örtlichkeiten machen und sich die Zeit nehmen, anderen Menschen zu helfen! (Beifall bei allen Fraktionen) Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, kurz MSM, gilt seit den 1980er-Jahren, und es hat seinen Ausgangspunkt in der Aids-Krise. Eine Reihe von Patienten erlitten damals in den späten Achtzigerjahren durch Blutprodukte Virusinfektionen, zum Beispiel mit dem als Aids-Virus bekannten HIV. Seitdem spielt die Infektionssicherheit von Blutprodukten in Deutschland eine immens große Rolle. Klar ist dabei auch: Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben. Aber mit über 99,9 % ist die Infektionssicherheit transfundierter Blutspenden bei uns sehr hoch. Es ist zweifellos im Interesse der Patienten notwendig, dass dieser hohe Standard gehalten wird. Alle Blutspenden in Deutschland werden mit empfindlichen Methoden auf Hinweise für HIV-Infektionen, Hepatitis B und C und Syphilis getestet. Allerdings können die Ergebnisse dieser Tests in der Frühphase nach HIV-Infektionen falsch negativ ausfallen. Dieses sogenannte diagnostische Fenster ist die wesentliche Ursache dafür, dass weiterhin ein Restrisiko von HIV-Übertragungen durch Transfusionen aus Spenden frisch infizierter Personen besteht. Daher kann die Spendertestung ein erhöhtes Risiko der HIV-Übertragung durch Blutspenden nach sexuellem Risikoverhalten nicht beseitigen, sodass eine Rückstellung oder ein Ausschluss von der Blutspende notwendig ist. Das oberste Ziel muss es sein, Patienten, die Bluttransfusionen oder Plasmaprodukte erhalten, vor gefährlichen Infektionen zu schützen. Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Sicherheit von Bluttransfusionen Vorrang vor allen anderen Erwägungen hat. Die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, das ist die Richtlinie Hämotherapie vom 07.08.2017, regelt, wer in Deutschland Blut spenden darf und wer temporär oder dauerhaft auszuschließen ist. Dabei beschreibt die Richtlinie die Umstände und Bedingungen sehr genau. Zum einen sind Menschen mit einer Reihe von schweren Erkrankungen dauerhaft von der Blutspende auszuschließen. Zum anderen wird konkret formuliert, welche Personen zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind. Das betrifft – ich zitiere – „Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HBV, HCV oder HIV bergen.“ „Für zwölf Monate zurückzustellen sind heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, zum Beispiel Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen, zum Beispiel Drogen, anbieten, männliche und weibliche Sexarbeiter, Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, und transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten.“ Eine ganze Reihe von gefährlichen Viren kann durch Sexualkontakte übertragen werden und lange unerkannt bleiben. Das wohl bekannteste Beispiel ist HIV. Es zeigt zuerst nur leichte bzw. gar keine Symptome. Wird die Infektion nicht erkannt und nicht behandelt, verursacht sie zum Teil erst nach einigen Jahren eine Immunschwäche. HIV setzt sich aber schnell in bestimmten Immunzellen fest und gelangt so kontinuierlich in die Blutbahn. Man fühlt sich gesund und geht eben unter diesen Umständen auch zur Blutspende. So kann schon in dieser Phase das Virus weitergegeben werden. Das ist der Grund, warum Personen, deren Sexualverhalten ein erhöhtes Risiko für Infektionen mit sich bringt, von der Blutspende zurückgestellt werden. Dies betrifft nicht nur MSM. Die vom Robert-Koch-Institut erfassten epidemiologischen Zahlen zeigen, dass rund zwei Drittel der Neuinfektionen mit HIV in der Gruppe der MSM auftreten. Es ist ebenso mit Daten belegt, dass Sexualverkehr unter Männern mit einem besonders hohen Risiko einer HIV-Übertragung behaftet ist. Die Abschätzung eines HIV-Infektionsrisikos hängt von mehreren Faktoren ab. Epidemiologische Untersuchungen ergaben, dass der Anteil an MSM mit mehr als einem Sexualpartner in den letzten zwölf Monaten höher ist als bei Heterosexuellen. Die Kondomverwendung als Präventionsmaßnahme unterscheidet sich insgesamt nicht wesentlich zwischen Heterosexuellen und HIV-negativen Homosexuellen. Da der Anteil von MSM an der Gesamtbevölkerung auf circa 3 bis 5 % geschätzt wird, aber etwa zwei Drittel aller HIV-Infizierten umfasst, ist das Risiko, sich zu infizieren, besonders hoch. Ja, es gibt Engpässe bei der Versorgung der Krankenhäuser mit Blutkonserven, vor allem in der Blutgruppe 0 und bei Rh-negativen Gruppen. Die Gründe sind dabei vielfältig. Die Ferienzeit ist einer davon. Nur darf es qualitativ keine Abstriche geben, sondern es muss gezielt auf Information und Werbung gerade bei den jüngeren Menschen gesetzt werden. Die Zulassungs- und Ausschlusskriterien bei Blutspenden für MSM sind international – wir haben es schon gehört – sehr unterschiedlich. Sie reichen vom vollständigen Verbot über verschiedene Rückstellungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten bis zur Zulassung, wenn kein Risikoverhalten besteht. Genau dort sehe ich auch Spielraum für Änderungen. Die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut überprüfen regelmäßig die Frage der Blutspende. Die Hämotherapierichtlinie wird laufend überprüft und dem Stand der Wissenschaft, insbesondere den epidemiologischen Daten und der technologischen Entwicklung der Testsysteme, angepasst. Der Prozess findet gerade statt. Den werden wir begleiten. Allerdings weigere ich mich, den Expertinnen und Experten der Bundesärztekammer und des PEI eine pauschale Diskriminierung zu unterstellen. Es handelt sich hierbei nicht um eine politische, sondern um eine wissenschaftliche, medizinische und epidemiologische Frage. Vor allem geht es um den höchstmöglichen Schutz der Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten. Vielleicht hätten wir diesen Antrag mit den Expertinnen und Experten diskutieren sollen, damit eben nicht Emotionen und Fakten vermischt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der AfD und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Saborowski für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Schaufel, bitte.
